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Bliemsr
aus Bonn offline
OC God 23 Jahre dabei !
Intel Core i5 3300 MHz @ 4400 MHz 64°C mit 1.21 Volt
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Rechtlich gesehen erlischt der Vorwurf der Urheberrechtsveletzung durch deine Mutter NICHT durch den gegenteiligen Vorwurf: "Halten Sie mal schön die Klappe, denn Ihr Logo ist eh nur geklaut". Der Vorwurf lautet: Deine Mutter hat das Logo von Frau X geklaut. Du kannst juristisch nur was anfangen, wenn du beweist: Deine Mutter hat Logo nicht von Frau X geklaut. Nichts anderes zählt. Allerdings hat deine Mutter keinerlei Beweispflicht, sondern die Klägerin. Sie muss beweisen, dass: a) das Logo Ihr gehört und geschützt ist, und b) dass deine Mutter ebendieses geklaut hat. Deine Mutter ist da fein raus. Da braucht Ihr gar nicht zum Anwalt zu gehen. Der wird dir das gleiche sagen wie ich, mit dem Unterschied, dass er dafür 100 Euro nehmen wird. Die Strategie, die Klägerin darauf hinzuweisen, dass sie selbst das Logo von woanders geklaut hat, ist juristisch unerheblich, aber vielleicht zwischenmenschlich sehr wirksam. Ich wünsche viel Erfolg bei der Suche nach dem Original-Logo.
Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3
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Beiträge gesamt: 2726 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Juni 2001 | Dabei seit: 8653 Tagen | Erstellt: 12:57 am 21. Mai 2003
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