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GenialOmaT
aus Pößneck
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OC God
21 Jahre dabei !

AMD Phenom II
3200 MHz @ 3700 MHz mit 1.35 Volt


Hab mal versucht ne Strecke mit der Bah  schwarz zu fahren, weil da eigentlich nie jmd kontrolliert! 4€ hätte das Ticket für Hin- und Rückfahrt gekostet. Naja und genau an dem Tag kam ein kontrolleur! Ich natürlich schnell ne gschickte Ausrede überlegt. Habe gesagt, dass ich nur nen 5€ Schein habe und auf den Kartenautomaten nur 10, 20 und 50€ Scheine abgebildet waren (stimmt sogar) und ich nicht wußte, dass man auch den 5er nehmen kann ;) Der Typ hat mir das abgekauft und ich habe den regulären Betrag im Zug gezahlt :)

MfG


Fahren Sie mich irgendwohin, ich werde überall gebraucht.

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CREON
aus Dormagen
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OC God
23 Jahre dabei !

AMD Ryzen 7
3500 MHz @ 3500 MHz
70°C mit 1.1 Volt


Ich bin auch mal total Idiotisch erwischt worden. Bin immer mit Bruders Ticket gefahren, Richtung Düsseldorf. Richtung Köln hab ich selber ein Ticket. Nur einmal, da bin ich direkt von Köln nach Düsseldorf, auf der anderen Rheinseite, da wußte ich nicht, wann welches Ticket gilt. Statt zu sagen ich will Nachlösen (hätte glaub ich gar nicht genug Geld dabei gehabt), hab ich einfach dem das andere Ticket mit anderem Namen auch gezeigt, dachte das fällt vielleicht nicht auf... na ja, so blöd bin ich nie wieder!
Ich hatte dann auf die erste Mahnung gewartet und dann aber die Mahngebühren nicht mit überwiesen. Die wollten sie dann aber auch noch haben. Ich wette die hätten wegen Mahngebühren kein Terz mehr gemacht, das ist meistens per Software so geregelt, dass bei minimalen Beträgen keine Mahnung geschickt wird. Hab sie dann aber (waren 2,5 €) doch noch überwiesen.

Also verjährt ist das Blitzen in der Tat nach 3 Monaten, aber bei der Bahn dürfte die gleiche Zeit wie bei allen möglichen Zahlungsaufforderungen gelten, das müßten in der Tat 2 Jahre sein. Wenn sie dich allerdings regelmäßig anschreiben, dann weiß ich nicht, ob sie nicht irgendein Sonderrecht haben, auch über die 2 Jahre hinaus noch was zu verlangen, denke aber eher nicht.

@desert: so ein fahrrad hatte ich auch schon, ein händler hat immer 2 nachbesserungsversuche, sowohl bei pc teilen als auch beim fahrrad. d.h.: kaufen -> 1. mangel -> nachbessern -> 2. mangel -> nachbessern -> 3.mangel -> nachbessern -> 4. mangel -> geld zurück!
ist echt sch****e mit solchen dingern, ist auch immer das gleiche. bei mir war auch kette andauernd ab. mein opa hat das dann nen paar mal repariert, da war gut...


Die Zensur ist das lebendige Eingeständnis des Herrschenden, dass er verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren kann.

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kammerjaeger
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Intel Core i3
3100 MHz mit 1.10 Volt



Zitat von masterofavenger am 16:48 am Mai 10, 2003
jo, das werde ich mal machen, aber trotzdem ist meine frage auf verjährung nicht wirklich beantwortet...




Slidehammer hat Recht. Es kommt auf den Zeitpunkt der Forderung an.
Beim Blitzen gilt die Zustellung der Forderung, beim Schwarzfahren wird die Forderung ja direkt gestellt...


PC1: i3-2100, HD 5870, 8GB /// PC2: X3 435@3,22GHz, HD 5750, 4GB /// PC3: X3 400e@2,3GHz @0,99V, HD 5670, 4GB ///  Mein Spielmobil

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masterofavenger
aus Herford
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Intel Core i7
2930 MHz
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stimm auch wieder. aber gibts da nicht irgendwo ne lücke im recht?
aber wieso verlangen die anstatt den doppelten fahrpreis oder 30€ einfach 45€? das kann doch nicht angehen (der fahrpreis leigt bei knappen 12€). 12€ * 2 = 24€ also 30€ minimum - und nicht 45€ oder hab ich mich da verrechnet?

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AlexW
aus "far far away"
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AMD Athlon 64
1800 MHz @ 1800 MHz
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hm verjährung weis ich nix drüber aber 2 jahre sind es bestümmt so um den dreh... weniger als 1jahr keinesfalls


Dadadadadada Das Leben ist ein Drecksack, dadadadadadaa so ist das Leben eben.

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Bliemsr
aus Bonn
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OC God
23 Jahre dabei !

Intel Core i5
3300 MHz @ 4400 MHz
64°C mit 1.21 Volt


An die Leutz mit den Fahrrad-Problemen.

Hier mein Tipp:
Lest Euch mal die Paragraphen §§ 633 ff. des BGB durch. Da steht
genau, welche Rechte Ihr habt und welche Pflichten der Händler oder
Verkäufer hat.

Um es kurz zu machen: erstmal musst du dem Händler die Gelegenheit
geben, nachzubessern oder die Mängel zu beseitigen. Falls das nichts
bringt, müßt Ihr Euch auf Preisminderung einigen. Falls sich keine
zufriedenstellende Einigung abzeichnet, kommt es zur Wandlung, also
Nichtigkeit des Vertrages (der Absichtserklärung). Das heißt, dass
du das Fahrrad nur zurückgeben kannst und dein Geld zurück erhälst,
wenn die Schritte 1) Beseitigung der Mängel oder 2) Preisminderung
nichts gebracht haben oder nicht zustandegekomen sind.

Die Chancen für dich stehen gut.
Bin BWL-er mit Jurakennstnissen.


Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3

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masterofavenger
aus Herford
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23 Jahre dabei !

Intel Core i7
2930 MHz
50°C mit 1.2 Volt


Ich hab da nochmal ne juristische Frage:
und zwar:
Wasserschaden an Versicherung gemeldet. Schadensersatzforderung gestellt, durchgekommen. Jetzt wird aber nur der Nettobetrag überwiesen (das sind 16% Mehrwertsteuer weniger). mit fehlen hierdurch ein paar hundert Euro. Ist das rechtens?
Es wird gesagt nch $ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB nur Nettobeträge wenn es sich um Kostenvoranschläge oder Gutachetn handelt. Da aber keine Gutachten erstellt sondern nur tatsächliche Werte genannt wurden ist dieses doch nicht zutreffend oder?

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masterofavenger
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Intel Core i7
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*schieb*

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kammerjaeger
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Intel Core i3
3100 MHz mit 1.10 Volt



Zitat von masterofavenger am 13:18 am Mai 16, 2003
Ich hab da nochmal ne juristische Frage:
und zwar:
Wasserschaden an Versicherung gemeldet. Schadensersatzforderung gestellt, durchgekommen. Jetzt wird aber nur der Nettobetrag überwiesen (das sind 16% Mehrwertsteuer weniger). mit fehlen hierdurch ein paar hundert Euro. Ist das rechtens?
Es wird gesagt nch $ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB nur Nettobeträge wenn es sich um Kostenvoranschläge oder Gutachetn handelt. Da aber keine Gutachten erstellt sondern nur tatsächliche Werte genannt wurden ist dieses doch nicht zutreffend oder?




Soweit ich weiss, gilt es nur, wenn es gewerblich absetzbare Werte sind.
Die Post ersetzt Gewerbetreibenden verlustige oder beschädigte Sendungen auch nur netto.


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Ratber
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@masterofavenger

Zu Ticket.

Die erste Forderung muß innerhalb von 3 Monaten kommen sonst ist der Anspruch verjährt.
Da du ja inflagranti erwischt und deine Personalien aufgenommen worden sind gilt das also schon sofort als erste Forderung (Gilt Bundesweit)

Danach muß allerdings inerhalb von 2 Jahren das Geld gefordert werden sonst verfällt die Forderung.

Jede forderung startet damit eine weitere 2 Jahresfrist.

Also könnte der Verkehrsbetrieb alle 23 Monate und 28Tage eine Forderung stellen damit das spielchen endlos weitergeht.
Allerdings häufen sich danach immermehr "Bearbeitungskosten" an.

Gesetzlich ist die erste Mahnung (Nach Zahlungsaufforderung) Kostenfrei.Danach können se jedesmal ne Bearbeitungsgebür aufschlagen.

Du hast 30€ überwiesen wie du sagst.
Schreib denen oder begeb dich selber dorthin und nimm den Einzahlungsbeleg mit.

Wenn du die sache übrigens "Verschleppst" dann kann das nurnoch teurer werden.

Mein Rat: Klär das schnellstens und las dir die Kosten vorrechnen.


Zu Wasserschaden:

Haste den Schaden Gewerblich oder Privat ?

Wenn Gewerblich dann bekommste immer Netto und mußt dir mit den entpsrechenden Unterlagen die Mwst. vom FA wiederholen.

Ansonsten nochmal bei der Versicherung vorsprechen und klären.

auch hier gilt: Keine Zeit verschwenden.

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