|
Hempboy
aus Mannheim offline
OC God 22 Jahre dabei !
|
Hallo! Habe vor einiger Zeit 2 DDR-Arbeitsspeicher bei eBay verkauft, beides die selben! Zur Erinnerung: Riegel 1, Riegel 2 So, jetzt kam eine Mail von einem der Käufer in der er schreibt:
Hallo h3mpb0y, Danke für den Speicher. Ich weiss zwar, dass ich ihn nicht reklamieren kann, aber er ist so was von Schrott, dass es mich wundert, wie jemand sowas guten Gewissens verkaufen kann. Es geht mir nicht mal um die paar Euro für den Riegel. Allerdings hat er in meinen Speicherbänken einen Kurzschluss verursacht, sodass mein Mainboard auch kaputt ist. Speicher wurde in anderem PC nochmals getestet und es hat sich erwiesen ,dass der Riegel für den Kurzschluss verantwortlich war. Infolgedessen werde ich trotz Garantieausschluß Erkundigungen einziehen, ob es meinerseits rechtliche Möglichkeiten gibt, den mir erstandenen Schaden zu reduzieren bzw. zu ersetzen. Ich werde mich nach Rücksprache mit Rechtsanwalt nächste Woche noch mal bei Ihnen melden. Dies ist meinerseits übrigens nicht der erste Gang zum Rechtsanwalt wegen Ebayunregelmäßigkeiten, Vielen Dank
| So Leute, bin ratlos was ich jetzt machen soll. Kann mir da was passieren? Ich garantiere dass beide Arbeitsspeicher in einem perfkten Zustand waren, der andere hat ja auch keine Probleme! Der hat den sicher falsch eingebaut! Was soll ich machen? Martin
|
Beiträge gesamt: 6891 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Aug. 2002 | Dabei seit: 8187 Tagen | Erstellt: 10:14 am 29. Feb. 2004
|
|
|
|
kammerjaeger
aus Versehen offline
Real OC or Post God ! 22 Jahre dabei !
Intel Core i3 3100 MHz mit 1.10 Volt
|
Zitat von Hempboy am 10:24 am Feb. 29, 2004 Es ist mir relativ egal was er damit gemacht hat.
| Sollte es Dir aber nicht sein. Er muss Dir beweisen, daß der Riegel dafür verantwortlich ist, und nicht seine Blödheit. Und ich glaube auch nicht, daß er einen Riegel, der einen Kurzschluß verursacht haben soll, dann auch noch in ein anderes Board gesteckt hat. Ist wohl eher ein Fall für DAU-Alarm... Sein Vorgehen scheint Methode zu haben: "Dies ist meinerseits übrigens nicht der erste Gang zum Rechtsanwalt wegen Ebayunregelmäßigkeiten" Er will wohl nur mit dem Anwalt drohen, da viele sich dann auf einen Deal einlassen, um sich Ärger zu ersparen. Er kann Dir nix. P.S.: Schick sein Schreiben mit einem passenden Text an ebay. Wenn dort schon mehrere Hinweise auf solches Vorgehen eingegangen sind, sollte ebay ihn ausschließen...
PC1: i3-2100, HD 5870, 8GB /// PC2: X3 435@3,22GHz, HD 5750, 4GB /// PC3: X3 400e@2,3GHz @0,99V, HD 5670, 4GB /// Mein Spielmobil
|
Beiträge gesamt: 30834 | Durchschnitt: 4 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2003 | Dabei seit: 8041 Tagen | Erstellt: 10:48 am 29. Feb. 2004
|
|
|
|
|
|
VPS
aus Regensburg offline
OC God 22 Jahre dabei !
Intel Core i7 2930 MHz
|
also: ersteinmal muss der käufer beweisen, wie bereits gesagt, dass der schaden durch deinen riegel enstanden ist. durch den gültigen auschluss der gewährleistung besteht noch kein recht auf ersatz. er könnte dann schadensersatz fordern, wenn er nachweisen könnte, dass du bewusst defekte ware verkauf hast. den beweis müsste ER erbringen, was recht schwierig ist. dann würden gesetzliche und nicht vertagliche bestimmungen gelten, die man nicht auschließen kann. jedoch ist das kaum nachzuweisen. das der riegel jetzt kaputt ist, fällt auch nicht in deinen bereich, er könnte ja theoretisch mit der übergabe an ihn defekt geworden sind. er müsste also beweisen, dass du ihm bewusst schaden zufügen wolltest oder es in kauf genommen hast, das heißt er müsste nachweisen, dass dieser kurzschluss schon einmal bei dir aufgetreten ist. ingsammt würde sich der aufwand für ihn nicht lohnen, er hofft wohl auf eine private einigung, also dass du ihm das geld zurück erstattest, dazu bist du aber nicht verpflichtet. ( gewährauschluss im vertrag).
Ich übernehme keine Haftung!
|
Beiträge gesamt: 8483 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2002 | Dabei seit: 8114 Tagen | Erstellt: 11:14 am 29. Feb. 2004
|
|
|
|
|