rein rechtlich gesehen sind Preise auf Webseiten keine Angebote (dann wären sie verbindlich) sondern nur Anpreisungen, im Prinzip wie Werbung.
Wenn ihr einen Preis auf einer Webseite seht und bestellt, dann macht ihr dem Shopbesitzer ein Angebot, das dieser dann ablehnen oder annehmen kann. In diesem Fall lehnt er es natürlich ab und macht euch im Gegenzug ein neues Angebot (diesmal verbindlich, auf den Preis könnt ihr euch berufen, auch nicht ewig, aber das würde jetzt zu weit führen), welches ihr wieder annehmen könnt.
Hatte ich gerade in Recht
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Beiträge gesamt: 304 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8643 Tagen | Erstellt: 21:58 am 24. Feb. 2003
Online-Händler darf Preise bei Softwarefehler nachträglich ändern
Online-Händler müssen ihre Ware nicht zum ausgewiesenen Preis verkaufen, wenn dieser auf Grund eines Softwarefehlers extrem niedrig angegeben wurde. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Az: 9 U 94/02).
Im konkreten Fall hatte ein Verbraucher im Online-Shop eines Internetanbieters zwei Computer und einen Monitor zum Preis von seinerzeit 72,15 Mark bestellt. Diese Bestellung wurde dem Kunden nach Angaben des Gerichts auch innerhalb einer Minute automatisch bestätigt. Der tatsächliche Preis der Waren lag jedoch bei 7215 Mark. Der Händler bemerkte diese durch einen Softwarefehler verursachte unfreiwillige Preissenkung und teilte seinem Kunden am Tag darauf -- noch vor der Lieferung der Produkte -- den richtigen Preis mit.
Der Kunde aber pochte darauf, die Ware zum ursprünglich genannten Preis kaufen zu können. Er klagte gegen den Online-Händler. Die Klage wurde vom Landgericht Wiesbaden mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Verbraucher das Missverhältnis zwischen Preis und Wert der Ware hätte erkennen müssen. Auch die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg: Zwar habe die automatische Auftragsbestätigung vom Empfänger auch nur als solche verstanden werden können, befand das OLG. Doch habe das Unternehmen seine ursprüngliche Willenserklärung zum Abschluss eines Kaufvertrages wirksam angefochten. (dpa) / (jk/c't)
Quelle: www.heise.de
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Beiträge gesamt: 13955 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8643 Tagen | Erstellt: 15:33 am 26. Feb. 2003
yo bei eindeutigen fehlausschreibungen kann sich der händler auf den verstand berufen ( 9 statt 9000 oder so ) aber bei leichten abweichung wird durch eine kaufbestätigung die handelsanpreissung zu einem kaufpreis und der kunde müsste recht bekommen auch wenn die bestätigung nur durch einen computer durchgeführt wurde.Ich übernehme keine Haftung!
Beiträge gesamt: 8483 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2002 | Dabei seit: 8103 Tagen | Erstellt: 18:02 am 26. Feb. 2003
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