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JogaBaer
aus Rostock
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Enhanced OC
23 Jahre dabei !

Intel Core 2 Quad
2833 MHz
40°C


Leute,

rein rechtlich gesehen sind Preise auf Webseiten keine Angebote (dann wären sie verbindlich) sondern nur Anpreisungen, im Prinzip wie Werbung.

Wenn ihr einen Preis auf einer Webseite seht und bestellt, dann macht ihr dem Shopbesitzer ein Angebot, das dieser dann ablehnen oder annehmen kann. In diesem Fall lehnt er es natürlich ab und macht euch im Gegenzug ein neues Angebot (diesmal verbindlich, auf den Preis könnt ihr euch berufen, auch nicht ewig, aber das würde jetzt zu weit führen), welches ihr wieder annehmen könnt.

Hatte ich gerade in Recht;)


[img]http://sig.sysprofile.de/pcgh/sysp-97807.gif[/img]

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jogoman
aus Prinzip
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OC God
23 Jahre dabei !

Intel Core i7
4200 MHz @ 5000 MHz
62°C mit 1.3 Volt


steht schon 99.90€ drann...

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MCSlash
aus sengeländer
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OC Newbie
23 Jahre dabei !

AMD T-Bred
1466 MHz @ 2525 MHz
42°C mit 1.96 Volt


JogaBaer hat recht. Hat man mir auch gesagt.
Aber mit Kreditkarte klappt das meistens. ;)


So kann man sich das Hobby auch ganz einfach finanzieren.    

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Postguru
aus Bratwurschtland ;o))
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Moderator
23 Jahre dabei !

AMD Ryzen 9
4600 MHz @ 5600 MHz mit 1.300 Volt


Online-Händler darf Preise bei Softwarefehler nachträglich ändern

Online-Händler müssen ihre Ware nicht zum ausgewiesenen Preis verkaufen, wenn dieser auf Grund eines Softwarefehlers extrem niedrig angegeben wurde. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Az: 9 U 94/02).

Im konkreten Fall hatte ein Verbraucher im Online-Shop eines Internetanbieters zwei Computer und einen Monitor zum Preis von seinerzeit 72,15 Mark bestellt. Diese Bestellung wurde dem Kunden nach Angaben des Gerichts auch innerhalb einer Minute automatisch bestätigt. Der tatsächliche Preis der Waren lag jedoch bei 7215 Mark. Der Händler bemerkte diese durch einen Softwarefehler verursachte unfreiwillige Preissenkung und teilte seinem Kunden am Tag darauf -- noch vor der Lieferung der Produkte -- den richtigen Preis mit.

Der Kunde aber pochte darauf, die Ware zum ursprünglich genannten Preis kaufen zu können. Er klagte gegen den Online-Händler. Die Klage wurde vom Landgericht Wiesbaden mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Verbraucher das Missverhältnis zwischen Preis und Wert der Ware hätte erkennen müssen. Auch die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg: Zwar habe die automatische Auftragsbestätigung vom Empfänger auch nur als solche verstanden werden können, befand das OLG. Doch habe das Unternehmen seine ursprüngliche Willenserklärung zum Abschluss eines Kaufvertrages wirksam angefochten. (dpa) / (jk/c't)


Quelle: www.heise.de


60Hz-Käfer umgehen ohne Software  100%  Funktionstüchtig
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Bilder posten leicht gemacht .. ASRock E670X Steel Legend,AMD R97900X3D ,64 GB Ram 2xG.Skill Trident Z 32GB DDR5 6000 CL30 , XFX RX6900XT

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VPS
aus Regensburg
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OC God
21 Jahre dabei !

Intel Core i7
2930 MHz


yo bei eindeutigen fehlausschreibungen kann sich der händler
auf den verstand berufen ( 9 statt 9000 oder so )
aber bei leichten abweichung wird durch eine kaufbestätigung die handelsanpreissung zu einem kaufpreis und der kunde müsste recht bekommen auch wenn die bestätigung nur durch einen computer durchgeführt wurde.


Ich übernehme keine Haftung!

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