Tja,das ist nicht einfach (Wenn überhaupt Möglich) weil da der Datenschutz ne Rolle spielt.
Erstmal die Adressangaben beim Mailprovider:
Wenn derjenige ne Mailaddy von nem Internetprovider nutzt dann ist auch ne Reale Adresse gegeben.
Hat er ne Freemailer Adresse dann kann er auch irgendwas angegeben haben. Hier wäre dann ende.
Jetzt die IP:
Ist es die IP die vom Festprovider gegeben ist dann ist dort auch ne Addy vorhanden.
Ist die IP von nem Call by Call Provider (zb. Freenet) dann ist ne Telefonnummer gegeben.
Ist die IP aus nem Anonproxy dann is auch hier Ende.
Bei allen gegebenen Adressen bzw. Telenummern wirste aber nicht drankommen da der Datenschutz eine Info nicht erlaubt.
nur wenn derjenige sich Strafbar gemacht hat und die Staatsanwaltschaft (Anzeige Vorrausgesetzt) es für nötig hält dann muß der Provider die Daten auf Antrag und Beschluß rausrücken. Aber auch nur an die Behörde denn es geht dann ja um eine Straftat. Die Behörde wird dann entsprechend des Falles Abmahnen oder nen Verfahren einleiten.
Du wirst also nicht an die Adresse kommen.
Da es sich hier im höchsten Falle um Spam bis einfache belästigung handelt die zudem immer von ein und der selben Addy kommt wirste nur den Hinweis bekommen diese Addy in den Filter zu setzen.
Das wars schon.
Beiträge gesamt: 41451 | Durchschnitt: 5 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8622 Tagen | Erstellt: 23:04 am 13. Mai 2003
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