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Der Optimierer
aus Braunschweig offline
Enhanced OC 19 Jahre dabei !
Intel Core 2 Duo 2600 MHz @ 3200 MHz 40°C mit 1.19 Volt
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Moin, also ich kann mich an einen Fall aus der Wirtschaftsprivatrecht-Vorlesung erinnern bei dem es um folgendes ging: Dir wird ohne Bestellung etwas zugeschickt, du behälst es, der Versender verlangt dann die Bezahlung. Weder hat er Anrecht auf die Bezahlung der Ware, noch muss man diese zurück schicken. Aber in deinem Fall hast du einen Kaufvertrag über 1 Platte abgeschlossen. Das verpflichtet dich 1 Platte zu zahlen, und den Vertragspartner dir 1 Platte zu zu schicken. Schickt er drei Platten kann er nicht verlangen das du die anderen 2 bezahlst. Er kann allerdings die Herausgabe der 2 Platten verlangen (natürlich zu seinen Kosten). Ich würde die beiden Platten erstmal liegen lassen und einige Zeit warten. Schließt der Vertragspartner das Geschäft mit der Bewertung ab und meldet sich nicht is die Sache wohl gegessen. Zudem muss er erstmal beweisen das er dir 3 Platten geschickt hat. Wenn du natürlich so freundlich bist und dieses bestätigst, so musst du sie zurückgeben.
Haben ist besser als brauchen! E6750, Gigabyte P35 DS3, 4 GB Mushkin 800er, HD 4870, HP w2207h.
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Beiträge gesamt: 308 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2005 | Dabei seit: 7002 Tagen | Erstellt: 13:44 am 28. Juli 2006
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