ja so ist es, wenn Du den Shop das Angebot machst (Kauf im Shop mit Kreidtkarte) und sie es annehmen (Geld von der Karte buchen) ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Punkt
Beiträge gesamt: 2918 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8646 Tagen | Erstellt: 12:17 am 20. März 2007
Alles was dieser Shop demnach anbietet ist null und nichtig.
Die "Angebote" sind also in Wirklichkeit keine, die Produkte müssen ja dann theoretisch gar nicht vorhanden sein. Die könnten da sonstwas hinschreiben.
Geht das so einfach? Dann könnt ja jeder Depp so ne Seite kreieren und alles anbieten was es auf der Welt gibt, er muss es ja nicht annehmen.
Und die, die Überwiesen haben bekommen ihr Geld zurück.
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Beiträge gesamt: 13368 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: März 2003 | Dabei seit: 7986 Tagen | Erstellt: 15:23 am 20. März 2007
AMD Phenom II 2900 MHz @ 2900 MHz 45°C mit 1.1 Volt
Zitat von Hitman um 15:23 am März 20, 2007 Dann sag ich ja:
Alles was dieser Shop demnach anbietet ist null und nichtig.
Die "Angebote" sind also in Wirklichkeit keine, die Produkte müssen ja dann theoretisch gar nicht vorhanden sein. Die könnten da sonstwas hinschreiben.
Richtig, wenn ich meinen Rechtswissenschaften Prof richtig verstanden habe sind online Shops "Aufforderungen Angebote zu machen" und keine "Angebote". Interssant wäre aber echt der Punkt mit Kreditkartenzahlung
Beiträge gesamt: 8161 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Okt. 2001 | Dabei seit: 8499 Tagen | Erstellt: 16:13 am 20. März 2007
Intel Core i7 3700 MHz @ 3700 MHz 55°C mit 0.99 Volt
genauso ist das, selbst eine automatische bestellbestätigung per mail ist nach aktueller rechtsprechung noch keine annahme des verkäufers.
sollte tatsächlich eine sofortige abbuchung des betrages von der kreditkarte erfolgen, so könnte man das im wege der auslegung als annahme des angebotes sehen. letztlich wird das nur ein gericht klären können. und das selbst die auch unterschiedlicher meinung sein können, zeigt die unterschiedliche rechtsprechung zum thema widerrufsfrist bei ebay-verkäufern
@kakyo: jura?
(Geändert von spraadhans um 16:23 am März 20, 2007)
Longer bars indicate better performance.
Beiträge gesamt: 12300 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2004 | Dabei seit: 7642 Tagen | Erstellt: 16:20 am 20. März 2007
Hm, das würde doch auch heißen wenn ich was kaufe, und ich denen ein Gebot schicke , muss ich dass dann nicht einhalten?
Kann ich dann auch sagen: "Ja gut, das war ein Angebot von mir, ob ich das jedoch kaufe zu dem Preis werde ich Ihnen noch mitteilen."
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Beiträge gesamt: 13368 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: März 2003 | Dabei seit: 7986 Tagen | Erstellt: 18:55 am 20. März 2007
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