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kammerjaeger
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Real OC or Post God ! 21 Jahre dabei !
Intel Core i3 3100 MHz mit 1.10 Volt
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Muss sich nicht jeder Händler drauf einlassen. Nur wenn sie nicht ausgepackt ist, ist er dazu verpflichtet... Schließlich erfüllt sie ja die Vorgaben, der Mod ist nur ein Bonbon falls er klappt.
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kammerjaeger
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Zitat von oxyd21 am 0:34 am Nov. 13, 2003 du darfst die packung schon öffnen, da du das recht hast, die ware zu begutachten. also siegel gebrochen = keine rückgabe, das zieht nicht. so, dann soll dir der job erstmal beweisen das du das nicht eingebaut war. normalerweise sollte es keine probleme geben. gruss oXyd
| Glaub mir, es gibt ein paar Punkte, an denen man ohne Zweifel erkennt, ob sie eingebaut war...
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Eisenblut
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OC God 22 Jahre dabei !
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Ja, und? Natürlich erkennt man an der Kontaktleiste, ob die Karte verbaut wurde. Das ändert aber nichts am Widerrufsrecht. Ich müsste mich schon sehr bös' vertun, wenn der Händler das als Ausschlußgrund nehmen dürfte. Schließlich kann ich Inkompatibilitäten erst erkennen, wenn ich das Gerät in Funktion nehme. Allerdings kann der Händler eventuell eintretende Wertminderungen geltend machen. Normale Verbauspuren dürften dem Kunden aber schwerlich zur Last gelegt werden können, da jeder Händler schon aus Eigeninteresse Rückläufer auf Funktion testen wird. Zudem drückt den Händler die Beweislast, was die Sache aufwändig macht. Man mag sich über das Fernabsatzgesetz streiten, das für mich die Kunden etwas zu sehr bevorzugt, aber viele Möglichkeiten hat der Händler nicht, dies über seine AGBs einzuschränken. Bevor ich es vergesse, man darf die Sache aber nicht mehr als einmal in Betrieb nehmen, sonst kann das Widerrufsrecht erlöschen. Ist natürlich nicht nachzuweisen, aber wenn der Kunde glaubt, dies dem Händler mitteilen zu müssen, kann das zum Bumerang werden. (Geändert von Eisenblut um 13:38 am Nov. 13, 2003)
With all due respect Sir, but...
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kammerjaeger
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Zitat von Eisenblut am 13:23 am Nov. 13, 2003 Schließlich kann ich Inkompatibilitäten erst erkennen, wenn ich das Gerät in Funktion nehme.
| Das ist was anderes... Wenn es sich um eine Inkompatibilität handelt, sieht die Lage ganz anders aus. Er will sie aber zurückschicken, weil sie sich nicht modden lässt...
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