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kammerjaeger
aus Versehen offline
Real OC or Post God ! 21 Jahre dabei !
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Wenn Du einen alten Mustang für <1.000,- gesehen hast, dann war das eine Schrott-Karre. Kein gut erhaltenes Modell geht für solche Preise weg! Und die alten Teile sind in der Steuer teurer als fast alle Geländewagen... So ein Auto kostet nunmal Unterhalt. Das fängt bei Steuern und Benzin an und geht weiter über Versicherung und Reparaturen. Da solltest Du Dir keine falschen Hoffnungen machen!
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Beiträge gesamt: 30834 | Durchschnitt: 4 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2003 | Dabei seit: 7992 Tagen | Erstellt: 1:56 am 26. April 2008
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kammerjaeger
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Dann solltest Du auch lesen, was ich geschrieben habe! Der ist nunmal in der Steuer teuer, auch wenn Du evtl. eine günstige Versicherung bekommst (wobei solche Oldtimer-Versicherungen i.d.R. nur für Zweitwagen gelten, d.h. einen Erstwagen voraussetzen und der Fahrer muss mind. 25 Jahre sein!). Und wenn Du ihn mit 13 Litern fahren willst, dann macht er keinen Spaß, sondern rollt im Opa-Modus durch die City. Selbst wenn Du für unter 1.000,- einen findest, der auf den ersten Blick noch gut aussieht, so steckt der Teufel meist im Detail. Und das wird bei solchen Autos schnell teuer. Öfter auch mal das Kleingedruckte lesen und nicht alles glauben, was Dir jemand erzählt! Ein Auto fängt mit A an und hört mit O auf. Wenn Du mal "erwachsen" bist, wirst Du das auch merken... Hier mal die Bedingungen z.B. der Zürich für die Einstufung eines Oldtimers: "Damit wir Ihr Fahrzeug in unseren Oldtimer-Tarif einstufen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: * Die Oldtimer-Versicherung kann abgeschlossen werden für Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihres Alters, ihres überdurchschnittlichen Erhaltungszustandes und ihrer Verwendung nicht mehr als handelsüblich anzusehen sind. * Das Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen. * Das Fahrzeug befindet sich im Originalzustand oder ist mit Originalbauteilen oder angepassten Austauschteilen restauriert. * Eine zusätzliche zeitgemäße Ausrüstung des Fahrzeugs darf die Originalität nicht beeinträchtigen. Veränderungen aus Gründen des Umweltschutzes und der Fahrzeugsicherung sind zulässig. * Das versicherte Fahrzeug muss außerhalb der Nutzung in einer abgeschlossenen Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage abgestellt sein. * Die durchschnittliche jährliche Fahrleistung beträgt nicht mehr als 8.000 Kilometer. * Das versicherte Fahrzeug ist auf den Versicherungsnehmer zugelassen und wird ausschließlich privat genutzt. Das bedeutet, dass z. B. Zugmaschinen und LKW nicht der ursprünglichen Nutzung unterliegen dürfen. Eine Verwendung von Oldtimer-Traktoren in der Land- oder Forstwirtschaft ist – auch gelegentlich – nicht zulässig. * Der Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer haben das 25. Lebensjahr vollendet. * Für den täglichen Gebrauch steht dem Versicherungsnehmer ein auf ihn oder seinem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner zugelassenes privates Alltagsfahrzeug oder Dienstfahrzeug zur Verfügung. * Ein Gutachten/Kurzbewertung der Firmen Classic Data (www.classicdata.de) oder Olditax (www.olditax.de) ist vorhanden bzw. wird innerhalb von sechs Wochen nach Zulassung des Oldtimers eingereicht. * Personenkraftwagen mit einem Alter zwischen 20 und 29 Jahren liegen die Zustandsnote 1 bis 3 und ein Marktwert von mindestens 4.000 Euro zugrunde. Die Marktwertbegrenzung entfällt, wenn bereits ein Oldtimer bei uns versichert ist. * Für Personenkraftwagen mit einem Alter ab 30 Jahre liegt die Zustandsnote 1 bis 3 zugrunde. * Für alle sonstigen Fahrzeuge liegt die Zustandsnote 1 bis 3 zugrunde. * Das Gutachten kann für Fahrzeuge ab einem Mindest- fahrzeugalter von 30 Jahren oder für Fahrzeuge, welche ein Rotes Dauerkennzeichen führen, entfallen, wenn lediglich der Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gewünscht wird. Hier sind Originalität und Zustand mit aussagefähigen Fotos zu belegen. Je 1 Foto mit Seiten-, Front- und Heckansicht, vom Innen-, Motor- und Kofferraum. * Die Versicherung von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ist, bei Zeiträumen ausschließlich über die Wintermonate, nicht möglich. * Die Vollkaskoversicherung bieten wir nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung an. * In der Fahrzeugversicherung besteht kein Versicherungsschutz, sofern das Fahrzeug – gleich zu welchem Zweck – auf Rennstrecken gefahren wird. * Der Versicherungsschutz in der Fahrzeugversicherung beschränkt sich auf die Staaten Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz und Spanien." Btw.: Hast Du eine Garage und fährst nicht mehr als 8.000km im Jahr? Auch das sind Punkte, die Du erfüllen musst... (Geändert von kammerjaeger um 8:46 am April 26, 2008)
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