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Mortis
aus Frankfurt/Main offline
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Zitat von The Papst um 22:06 am Jan. 7, 2007 Die Waffe in die eine und die Munition in die andere Tasche
| Gilt als zugriffsbereit, ergo als führen. Was du da vorschlägst ist eine Straftat, wenn du Glück hast eine Ordnungswidrigkeit. Das unerlaubte Führen einer Schreckschusspistole wird Strafrechtlich dem Führen einer scharfen Waffe gleich gestellt! (Schuldausschliessungsgründe sind im Endeffekt anders etc. aber die Aklage bleibt die gleiche) Der Gesetzgeber will dass du die Waffe am besten in einem verschlossenem Behältnis hast und die Munition in einem anderen Verschlossenen Behältnis. Was jetzt genau O.K. ist und was nicht, darüber streiten sich die Experten. Denn der "Droheffekt" durch die zugriffsbereitschaft der Waffe darf ebenfalls nicht gegeben sein. Kaum ein Land in der Eu ist so am rumzicken wenn es um Waffen geht wie Deutschland, schade eigentlich, so ist hier doch die Heimat von H&K, Walther, SigSauer etc.
Zitat von faulpelz um 21:48 am Jan. 7, 2007 sicher das das von händler zu händler unterschiedlich ist. kettner jedenfalls lässt die kunden unterschreiben das die dafürnicht haftbar gemacht werden können wenn du die waffe benutzt entgegen den regeln des waffenschutzgesetzes. weiterhin geht daraus hervor das man die waffe ohne waffenschein nur bis nachhause transportieren darf und sonst nichts damit anstellen darf.
| Sorry das muss ich wieder einhaken. Laut WaffG (Waffengesetz, nix Waffenschutzgesetz!) darfst du die Schreckschusswaffe auch nur auf direktem Wege transportieren. D.h. von einem befriedetem Besitztum ins andere oder von Daheim zum BüMa und wieder zurück, ohne Kaffepause etc. Was der Händler also macht ist ne reine Belehrung, denn das steht alles im WaffG. Der Händler muss, meines Wissens, belehren. Aber um das nachzuweisen ist son Wisch halt das praktischste was man haben kann. Wobei ich mich nach wie vor Frage, wie zum Geier das passieren kann, dass einer ne Schreckschusswaffe kauft, dann was damit anstellt und der Händler strafbar gemacht wird? Wenn der sagt "Der hat mich nicht belehrt" sagt der Händler "doch hab ich" und dann? Son Käse... Mit KWS geben sie dir die Waffe auch so, musst nur den Wisch unterschreiben wo dein Name + Seriennummer etc. drauf ist.
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Beiträge gesamt: 2073 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2002 | Dabei seit: 8329 Tagen | Erstellt: 9:59 am 8. Jan. 2007
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