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faulpelz
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OC God
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grundstück ist was anderes das stimmt da darf ich auch auto ohne führerschein fahren.
aber auf der strasse halt geht ohne KWS eigentlich nichts.


Die Weisheit des faulpelz:
Und wenn's dich auch etwas mehr kostet: Solange es dir ein bisschen Arbeit erspart, war es das Geld wert!!!

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The Papst
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Die Waffe in die eine und die Munition in die andere Tasche;)

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faulpelz
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OC God
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davon hat man sylvester aber nichts ;)


Die Weisheit des faulpelz:
Und wenn's dich auch etwas mehr kostet: Solange es dir ein bisschen Arbeit erspart, war es das Geld wert!!!

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The Papst
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Wollt dir nur verraten, was du mit der machen darfst wenn du keinen Schein hast;)

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AgentOrange996
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OC God
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Ich halt das bei mir so.... das Ding liegt das ganze Jahr über bis auf den 31.12.XX und den 01.01.XX+1 in der Schublade (ohne Munition versteht sich). Am ersten Januar wird geschossen und anschließend (am nächsten Morgen) wird das Ding mit Waffenöl gereinigt und verschwindet wieder bis 31. Dezember in der Schublade. Ganz einfach. Zum Selbstschutz kann man die Dinger eh nicht gebrauchen, die sind nur gefährlich.... schütz dich mal mit dem Ding vor jemandem der u.U. ne Scharfe Knarre trägt xD, folgenschwere Missverständnisse vorprogrammiert :buck: .... Und an Sylvester wird niemand was sagen, wenn du das Gerät im Rucksack oder sonstwo (wo man es nicht mal schnell ziehen kann), von A nach B transportiert um an Punkt B zu schießen und dann wieder so verstaust wie du es zu Punkt B gebracht hast.


Mit AgentOrange im Wasser geht's Abwaschen rascher.

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Mortis
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OC God
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Zitat von The Papst um 22:06 am Jan. 7, 2007
Die Waffe in die eine und die Munition in die andere Tasche;)


Gilt als zugriffsbereit, ergo als führen. Was du da vorschlägst ist eine Straftat, wenn du Glück hast eine Ordnungswidrigkeit. Das unerlaubte Führen einer Schreckschusspistole wird Strafrechtlich dem Führen einer scharfen Waffe gleich gestellt! (Schuldausschliessungsgründe sind im Endeffekt anders etc. aber die Aklage bleibt die gleiche)
Der Gesetzgeber will dass du die Waffe am besten in einem verschlossenem Behältnis hast und die Munition in einem anderen Verschlossenen Behältnis. Was jetzt genau O.K. ist und was nicht, darüber streiten sich die Experten. Denn der "Droheffekt" durch die zugriffsbereitschaft der Waffe darf ebenfalls nicht gegeben sein. Kaum ein Land in der Eu ist so am rumzicken wenn es um Waffen geht wie Deutschland, schade eigentlich, so ist hier doch die Heimat von H&K, Walther, SigSauer etc.


Zitat von faulpelz um 21:48 am Jan. 7, 2007
sicher das das von händler zu händler unterschiedlich ist. kettner jedenfalls lässt die kunden unterschreiben das die dafürnicht haftbar gemacht werden können wenn du die waffe benutzt entgegen den regeln des waffenschutzgesetzes.
weiterhin geht daraus hervor das man die waffe ohne waffenschein nur bis nachhause transportieren darf und sonst nichts damit anstellen darf.


Sorry das muss ich wieder einhaken. Laut WaffG (Waffengesetz, nix Waffenschutzgesetz!) darfst du die Schreckschusswaffe auch nur auf direktem Wege transportieren. D.h. von einem befriedetem Besitztum ins andere oder von Daheim zum BüMa und wieder zurück, ohne Kaffepause etc. ;) Was der Händler also macht ist ne reine Belehrung, denn das steht alles im WaffG. Der Händler muss, meines Wissens, belehren. Aber um das nachzuweisen ist son Wisch halt das praktischste was man haben kann. Wobei ich mich nach wie vor Frage, wie zum Geier das passieren kann, dass einer ne Schreckschusswaffe kauft, dann was damit anstellt und der Händler strafbar gemacht wird? Wenn der sagt "Der hat mich nicht belehrt" sagt der Händler "doch hab ich" und dann? Son Käse...
Mit KWS geben sie dir die Waffe auch so, musst nur den Wisch unterschreiben wo dein Name + Seriennummer etc. drauf ist. :)

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faulpelz
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natürlich waffengesetz >.< wie dumm von mir.
und das mit der belehrung ist richtig habe das falsch formuliert. der händler sichert sich gegen rechtliche konsequenzen in jeder hinsicht ab wenn du keinen KWS hast.

@Deutschland und das Waffengesetz:
Finde die gesetze teilweise etwas zu krass man könnte das auch anders regeln das nicht irgendwelche bekloppte rumlaufen und um sich ballern(tun se so oder so).


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AgentOrange996
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OC God
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Es ist noch niemand mit nem Schreckschussrevolver erschossen worden :)


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Netterzyp2004
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OC God
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das geht doch garnicht :lol:

oder wie soll das laufen? mit so nem schreckschussböller aus polen oder wie

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Mortis
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OC God
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Da haste recht, vor allem: Wie wird das denn umgesetzt? Ich wohne mitten in Frankfurt am Main und wurde in meinem Leben noch NIE durchsucht. Also wofür die Gesetze? Die, wo damit sch****e bauen machens sowieso, die einzigen die es trifft sind die wo eigentlich nix böses vorhaben und nur sammeln oder unwissenstlich etwas bei sich führen um sich zu schützen. (altes CS-Gas Spray ohne BKA Prüfzeichen zum Beispiel)

In Italien sind weder Schlagringe noch Butterflys verboten und mit Schreckschusswaffen kannst auch rumlaufen wie du lustig bist. Trotzdem werden die meisten Delikte mit Knüppeln, Messern oder scharfen Waffen begangen.

Also wenn ich wählen darf, zwischen nen Gegenüber mit nem Butterfly Messer oder einem mit Bihänder oder nem Katana, weiss ich sofort welchen Kontrahenten ich NICHT vor mir haben will...

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