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AnDyKo
offline
OC Newbie 19 Jahre dabei !
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BW-Trading Betrugs- und Täuschungsverdacht siehe auch: Thema: Erfahrungen mit w ww-bw-trading.de ( http://www.chip.de/c1_forum/thread.html?bwthreadid=799064 ) Die Fälle: Tolle Artikel werden zu noch besseren Preisen Angeboten. Dann lockt da noch der Vorkasse „Vorteil“. Der Shop wirkt seriös und die Telefonnummern werden nicht ausprobiert Der Artikel wird bestellt und man bekommt auch prompt eine Bestätigung Der Betrag wird von Konto/Kreditkarte abgebucht und man wartet. Die Lieferung kommt nicht und man mail’t um den Lieferstatus zu erfragen Rückantworten kommen wenn, dann mit längeren Wartezeiten und man wird weiter vertröstet, ggf. ein voraussichtlicher Liefertermin in Aussicht gestellt oder die Ware geht angeblich bereits in den Versand. Warten, Mail’en, Telefonierversuche (i.d.R. abgefangen über AB, der eine Warteschleife vortäuscht), mail’en, ärgern, … strafrechtlich: - Zuständig für den Sitz der Fa. BW-Trading (Mengerskirchen / Nähe Limburg an der Lahn) ist die Polizei in 35781Weilburg, An der Backstania 3, Tel. 06471-9386-0(hab' heute mit denen geredet). Hier können entsprechend gelagerte Fälle gemeldet und Strafanzeige gestellt werden; bzw. gebt die Adresse der Polizeidienststelle an, wenn ihr die Anzeige bei eurer Heimatpolizei stellt. Sollten genügend Geschädigte zusammen kommen, erhöht sich die Chance, dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird und man gegen die Firma vorgehen kann. BW-Trading ist bei der Polizei übrigens schon bekannt. - Die Polizei benötigt den gesamten Werdegang/Schriftverkehr - Die Polizei/Staatsanwaltschaft benötigt eine möglichst große Anzahl an Fällen da der Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung und des Betruges bzw. Warenkreditbetrugs an einzelnen Fällen schwer herausgearbeitet/nachgewiesen werden kann (was hat man schon in der Hand, außer das keiner ans Telefon gegangen ist und/oder E-mails nicht beantwortet wurden... ). Darüber hinaus: zivilrechtlich: - Einschreiben mit Rückschein: rechtsverbindliche Frist setzen und bei Verzug zivilrechtliche Schritte über Rechtsanwalt androhen/einleiten. Hinweis: bin kein RA; alles ohne Gewähr Nur Mut und viel Erfolg. (Geändert von AnDyKo um 19:52 am April 20, 2005) (Geändert von AnDyKo um 19:54 am April 20, 2005)
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Beiträge gesamt: 1 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: April 2005 | Dabei seit: 7157 Tagen | Erstellt: 19:47 am 20. April 2005
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