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CPURAUCHER
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OC Newbie
23 Jahre dabei !


Ich hatte mir ne GW 750 GS gekauft die in meinem System leider nicht richtig stabil lief .Schuld war an allem eigentlich das Netzteil ,da die Leistungen auf den Kanälen schlecht verteilt war. Auf jeden Fall hab ich das Teil innerhalb 14 Tage zurück geschickt .10 Tage später also heute wollte mir UPS das Teil wieder andrehen ohne das ich einen Grund kannte oder mir eine mail zugesannt wurde.Also hab ich schlichweg die Annahme verweigert und ne mail an Funcomputer geschickt .Die Antwort lautet .


Sie haben Ihre Ware zurückerhalten, da die Grafikkarte aus der Verpackung entnommen und offensichtlich in Betrieb genommen wurde. Nach unseren AGB´s (Siehe unten stehende Ausschnitte, oder www.funcomputer.de)
Entfällt nach Inbetriebnahme eines Gerätes das Widerrufsrecht.

Auszug aus den AGB´s:

1. Geltungsbereich
1.1  Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

13. Widerrufsrecht
13.1 Bei benutzter Ware wird die Wertminderung, Wertverfall, etc. nach §357 Abs. 3 BGB in Rechnung gestellt. Eine Prüfung der Ware (Inaugenscheinnahme) ist gestattet, jedoch nicht die Inbetriebnahme bzw. Nutzung (ausprobieren). §346 Abs. 3 Satz 1 Nr.3 entfällt somit. Defekte Ware ist gänzlich vom Widerruf ausgeschlossen.


Wenn mich nicht alles täuscht ,ist das einer der Allg. Geschäftbedingungen die man in die Tonne treten kann ,da sie nicht wirklich wirksam sind .
Es ist ja wohl gestattet die Ware auszuprobieren und trotzdem zurückzusenden .
Wenn jemand Gerichtsbeschlüsse diesbezüglich hat bzw. kennt die mir den Rücken stärken dann raus damit .Ich glaub die wollen mir bloß meine 500 E nicht mehr rausrücken und sich nen bunten machen .Sie können allenfalls Kosten fürs "erneuern" der Verpackung etc. geltend machen .
Desweiteren steht in IHREN AGB einbehalten von Moneten bei  Wertverlust wie CPU und Ram etc.
also was ist etc. bei denen ?
Nehmen die sich das Recht bei allen Sachen einen Wertverlust zu berechnen ?
Bei einem Forum haben die jemanden 2 oder 3 E pro Tag als "Abnutzungsentgeld" berechnet .
Das ist ja wohl das letzte !!!  

 

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Munro
aus Offenbach ,der Main-
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OC God
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AMD Athlon 64 X2 Dual Core
1466 MHz @ 2500 MHz
35°C mit 1.9 Volt


Im Fehrnabsatzgesetz (ich glaub das heißt anders bin aber zu müde um drüber nach zudenken) heißt es das man eine Ware 12 Tage lang ohne begründung zurück schicken kann...Da helfen auch deren AGBs nicht... Bin mir nimmer sicher aber so müsste das sein... Es ist spät also schlag lieber nochmal nach oder warte auf andere posts


Alles viel zu stressig hier

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Henro
aus Berlin
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Intel Core i9
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sach die Verpackung denn schlimm aus oder "wie neu"?

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knuerstel
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OC God
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AMD Athlon 64
2000 MHz @ 2333 MHz
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Das war bei mir damals mit Mindfactory ähnlich. Ich hatte eine schnurlose Tastatur gekauft, die aber irgendwie immer hing und eine starke verzögerung hatte. Die wird nicht kaputt sein, dachte ich mir, sondern das wird an der billigen Technik liegen. Also schickte ich sie an Mindfactory und wollte mein Geld zurück. Die meinten aber das jede Ware die schon geöffnet wurde nicht mehr angenommen werden kann, deshalb haben die mir ne neue geschickt...Hab die dann bei Ebay versteigert(und sogar mehr bekommen als ich bei mf bezahlt habe :biglol:)
Ich denke das das Gang und gebe ist bei den Versendern...


das Internet lügt...

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BiBo
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OC God
23 Jahre dabei !


§ 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht

(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die
Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor
Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor
dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren
nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag
des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den
Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt
werden. Das Widerrufsrecht erlischt 1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach
ihrem Eingang beim Empfänger und 2. bei Dienstleistungen a) spätestens vier Monate nach
Vertragsschluss oder b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit
Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher
diese selbst veranlasst hat.

(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer
gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, 2. zur Lieferung von
Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom
Verbraucher entsiegelt worden sind, 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, 4.
zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder 5. die in der Form von Versteigerungen
(§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.

das ist ein auszug as dem Fernabsatzgesetz!!!
da steht nix von das man ware nicht zurück nehmen muss die schon in gebrauch war!!!!
gut klar ist auch das die ware nicht abgenutzt bzw. nicht mehr zu verkaufen ist!!!
wenn die ware und die verpackung aber ok sind (verkaufsfähiger zustand)dann müssen die das machen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
schau mal ins telefonbuch und such dir eine verbraucherzentrale, die sollen dir da mal helfen!!!

BiBo
ps: das Fernabsatzgesetz findet ihr auch bei mir auf der seite;)

(Geändert von BiBo um 7:46 am Juni 5, 2002)

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Paschka
aus geflogen
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OC God
23 Jahre dabei !

Intel Core 2 Duo
2000 MHz


also bei uns im laden geht das so aba mit ware zurückgeben:
ist die ware ungeöffnet, also die plastikfolie um die steckkarte und ist auf der blende nicht zu sehen ob die schonmal eingeschraubt wurde oder sonstliche gebrauchspuren wird die karte zurückgenommen. Sobald wir festellen dass die ware in benutzung war, kann man die ja schlecht wieder verkaufen, wer will schon ne "gebrauchte" karte kaufen. in dem fall ziehen wir 10% vom kaufpreis ab, aba das geht bei jeder ware die wir verkaufen. Von daher denke ich nicht dass du deine kompletten 500 teuro zurück kriegst sondern etwas weniger, bei denen stehts ja nicht ob die die überhaupt übernehmen. Ausserdem hat der Verkäufer die Wahl in den AGB's die verkaufsbedingungen klar zustellen. also wenns da so drin steht dann kannste sie auch nicht zurück geben. wenn du klagen willst oder ähnliches, dann wird dir gesagt: " in den AGB's stand das bla bla bla"

Wünsche dir aba trotzdem viel glück :)

MfG
Paschka

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BiBo
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OC God
23 Jahre dabei !


wie ihr es im laden macht hat aber nix damit zutun wie es online abläuft!!!
den wir haben ja das feine Fernabsatzgesetz und das regelt das etwas anderst

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Myo
aus Dschörmenie - Gießen
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OC Newbie
22 Jahre dabei !

AMD Athlon XP
1533 MHz


Der Kunde darf Ware für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzen - und damit ausprobieren. Was in den AGB's steht ist Pillepopp und kann angefochten werden. Soll heißen, wenn in AGB's Sachen stehen, die nicht rechtskonform sind, haben sie kein Belang...

Bestimmungsgemäßer Gebrauch heißt: Karte in einen Slot stecken und testen - und das notfalls 14 Tage lang, und zwar von dem Tag, an dem Du die entgegengenommen hast, bis zu dem Tage, an dem Du ankündigst (am besten auf einem nicht löschbaren Datenträger) das Teil zurückzuschicken. Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist es nicht, wenn er sich damit 'nen Butterbrot schmiert... Natürlich ist es auch kein bestimmungsgemäßer Gebrauch, wenn man Leiterbahnen durchtrennt, Lüfter abbaut (Grafikkarte, Mainboard,... Das ist dann meist sogar schon ein Gewährleistungsverlust!), o.ä.

Und die OVP ist völlig togal, weil man als Endkunde und nach Fernabsatzgesetz nicht dazu verplichtet ist, die OVP zurückzuschicken. Nur vollständig muß es sein (mal abgesehen von der OVP...)

Wertminderung ist, so viel ich weis, OK... Machen aber meist - vor allem 'die Großen' - die wenigsten...

Nur ist die Frage: Hast Du als Endkunde eingekauft, oder mit Gewerbeschein von Pappi ein paar Cent sparen wollen? Das Fernabstatzgesetz gilt NUR für Endkunden (natürlichen Personen)!!!
Und wie hast Du es zurückgeschickt? Der Händler muß es nciht annehmen, wenn es beispielsweise per Nachnahme eingeschickt wird. Der Händler muß Dir 'ne Möglichkeit zur Rücksendung nennen (beispielsweise 'Rückschein', 'Retourenschein',...), wenn er das nicht macht: 'unfrei' einsenden!

Noch ein Hinweis am Rande: nie, nie, nie irgendwelche Sachen als Päckchen versenden!!! Wenn das weg ist, ist es weg... Pakete sind bis zu einem Wert von 500€ versichert. Desweiteren haben die einen IdentCode, mit dem man die Sendung verfolgen kann...

Myo!


"Es ist reine Zeitverschwendung, etwas Mittelmäßiges zu tun..."

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DJ
aus Luxemburg
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OC God
22 Jahre dabei !

Intel Pentium IV
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50°C mit 1.70 Volt


@cpurauchen du hast ne gainward geforce 4 powerpack ultra/750xp golden sampl gekriegt mit firewire karte ? wenn ja war bei dir ne 3d brille dabei weil bei mir im paket vermisse ich die und gainward deren hp hilft mir auch nicht und 9 von 10 online test testen die 3d brille wenn sie die karte testen also muss die dabei liegen ist gibt sogar test die die brille auflisten als zubehoer was mitgeliefert wird.

Ach ja wenn das netzteil gut ist ist das die beste auf dem markt erhaeltliche graka. :)
CU


CU

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CPURAUCHER
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OC Newbie
23 Jahre dabei !


Hi DJ !
Na nun Rat mal meine Antwort !
Sie war nicht dabei und ich war genau so verdutzt wie du jetzt .
Ich hatte allerdings auch meine Zweifel an der Orginalverpackung .

1.es war kein Siegel an der Krakaverpackung (Pappkarton)

2. die DVI-Adapter waren mit Tesa verklebt

sollte mich ja nicht stören ob das irgentwo schon mal im Rechner steckte aber über die Brille war ich ebenfalls sehr verwundert. Wie du schon sagtest 9 v.10 test mit Brille nur ICH mal wieder ohne .

Meine nächste e-mail Adresse lautet C´t @aol.com oder so änlich .

achja

Gestern hab ich allerdings eine mail verfasst ,die sich gewaschen hat und ich mit rechtlichen Konsequenzen gedroht habe sollten sie mir mein Recht verweigern .Da in meinem nächsten Bekanntenkreis ein Rechtsanwalt verfügbar ist ,wird es mir ein leichtes sein diese Drohungen war zumachen .Desweitern hab ich Kontakt mit einem Redakteur einer uns allen bekannten Computerzeitschrift aufgenommen und mit " Kostenloser Werbung " gedroht. Wie die Reaktion darauf ausfällt bleibt abzuwarten

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