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BiBo
offline
OC God 23 Jahre dabei !
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§ 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht (1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt 1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und 2. bei Dienstleistungen a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. (2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, 2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, 4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder 5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden. das ist ein auszug as dem Fernabsatzgesetz!!! da steht nix von das man ware nicht zurück nehmen muss die schon in gebrauch war!!!! gut klar ist auch das die ware nicht abgenutzt bzw. nicht mehr zu verkaufen ist!!! wenn die ware und die verpackung aber ok sind (verkaufsfähiger zustand)dann müssen die das machen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! schau mal ins telefonbuch und such dir eine verbraucherzentrale, die sollen dir da mal helfen!!! BiBo ps: das Fernabsatzgesetz findet ihr auch bei mir auf der seite (Geändert von BiBo um 7:46 am Juni 5, 2002)
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Beiträge gesamt: 2918 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8664 Tagen | Erstellt: 7:43 am 5. Juni 2002
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Myo
aus Dschörmenie - Gießen offline
OC Newbie 22 Jahre dabei !
AMD Athlon XP 1533 MHz
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Der Kunde darf Ware für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzen - und damit ausprobieren. Was in den AGB's steht ist Pillepopp und kann angefochten werden. Soll heißen, wenn in AGB's Sachen stehen, die nicht rechtskonform sind, haben sie kein Belang... Bestimmungsgemäßer Gebrauch heißt: Karte in einen Slot stecken und testen - und das notfalls 14 Tage lang, und zwar von dem Tag, an dem Du die entgegengenommen hast, bis zu dem Tage, an dem Du ankündigst (am besten auf einem nicht löschbaren Datenträger) das Teil zurückzuschicken. Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist es nicht, wenn er sich damit 'nen Butterbrot schmiert... Natürlich ist es auch kein bestimmungsgemäßer Gebrauch, wenn man Leiterbahnen durchtrennt, Lüfter abbaut (Grafikkarte, Mainboard,... Das ist dann meist sogar schon ein Gewährleistungsverlust!), o.ä. Und die OVP ist völlig togal, weil man als Endkunde und nach Fernabsatzgesetz nicht dazu verplichtet ist, die OVP zurückzuschicken. Nur vollständig muß es sein (mal abgesehen von der OVP...) Wertminderung ist, so viel ich weis, OK... Machen aber meist - vor allem 'die Großen' - die wenigsten... Nur ist die Frage: Hast Du als Endkunde eingekauft, oder mit Gewerbeschein von Pappi ein paar Cent sparen wollen? Das Fernabstatzgesetz gilt NUR für Endkunden (natürlichen Personen)!!! Und wie hast Du es zurückgeschickt? Der Händler muß es nciht annehmen, wenn es beispielsweise per Nachnahme eingeschickt wird. Der Händler muß Dir 'ne Möglichkeit zur Rücksendung nennen (beispielsweise 'Rückschein', 'Retourenschein',...), wenn er das nicht macht: 'unfrei' einsenden! Noch ein Hinweis am Rande: nie, nie, nie irgendwelche Sachen als Päckchen versenden!!! Wenn das weg ist, ist es weg... Pakete sind bis zu einem Wert von 500€ versichert. Desweiteren haben die einen IdentCode, mit dem man die Sendung verfolgen kann... Myo!
"Es ist reine Zeitverschwendung, etwas Mittelmäßiges zu tun..."
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Beiträge gesamt: 33 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2002 | Dabei seit: 8290 Tagen | Erstellt: 12:29 am 5. Juni 2002
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