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Henro
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HAHA ... na du bist ja witzig. Das 2 Wöchige Rückgaberecht ist dafür da damit ich bei nichtgefallen die UNBENUTZE WARE eingeschweist in originalverpackung zurückgeben kann falls ich mich bei meiner bestellung in irgendeiner weise geirt haben sollte. z.B. bei kleidung etc.

Ich finde es erschreckend das manche menschen glauben sie könnten die sachen 2 wochen testen und dann zurückgeben. Nehmen wir mal an es würde so sein :

Produkt XY ist neu auf dem markt und das erste exemplar kriege ich weil ich mir denke "Toll ... was neues das kannste ja mal für 2wochen ausprobieren" ... das denken sich nun auch noch 10 andere leute und Produkt XY ist nun schon 22 wochen benutzt worden. Da das Produkt jedes mal über 40 euro gekostet hat muss der händler jedes mal die versandkosten zurück erstatten was ihn minimum (4€ zugrunde liegend) 44€ gekostet hat.

Nach nunmehr 22 wochen hat der Händler das Produkt 1. immer noch nicht verkauft. 2. sieht es mitlerweile bestimmt nicht mehr neuwertig aus. 3. ist es schon fast ein halbes Jahr gelaufen.

Wenn wir nun davon ausgehen das der Händler 30-40€ gewinn macht dann hat er mitlerweile drauf gezahlt, hatte minimal 2 stunden vergeudete arbeitszeit (verpacken, abschicken etc.).




Also ich würde das sicher auf den preis umlegen !


Neues beispiel :

Ich kann mich offensichtlich nicht entscheiden welche pumpe ich haben will ... denke mir "ach bestellste erstmal die billigere" und bestelle die innovatek pumpe. noch bevor die pumpe ankommt lese ich aber DEN entscheidenden testbericht der mir klarmacht "ich will definitiv die laing". Juhu .. ich kann die pumpe innerhalt von 14 tagen zurückschicken und kriege den kaufpreis+rückversand erstattet.



Also fass dir mal an die eigene nase und frag DICH obs noch geht ...

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E1nste1n
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Zitat von Henro um 11:11 am Aug. 31, 2006
ich werde wohl die laing nehmen da sie doch die beste lösung in richtung erweiterbarkeit mit düsenkühlern darstellt und auch der von mir angepeilte cpu kühler eher ein durchflussbremser ist.

trotzdem danke @ Bundy für das angebot und @ alle anderen für eure hilfe ;)



Welcher solls dennn werden, oder eher welcher passt den bei dir rein von den Bohrungen ... oder willst du den an dein bone "anpassen"?

btw: diesmal müssen Bilder her ;) :punk:

@2 Wochen Rückgaberecht ... Full ACK Henne!


"Alles sollte so einfach wie möglich sein - aber nicht einfacher." : Albert Einstein

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Henro
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na wenn dann der serenity weil ich da am einfachsten die halterung anpassen kann.

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Lucifer
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Sorry Henro aber ich glaube du irrst dich da etwas... Ich hab das Gefühl das du das mal in BWL gelernt hast oder irgendwo dir von wem erklären hast lassen oder irgendwo gelesen hast... Aber der reine Gesetzes Text sagt NICHT ANSATZWEISE das was du sagst.

Die THEORETISCHEN kosten beim werteverfall trägt der Händler. Das gehört nunmal dazu. Abgesehen davon ist es bei der Pumpe nicht der Fall und dem Händler entfallen dafür Lagerkosten...

http://www.ratgeberrecht.de/normen/BGB/norm/P312d.html

Leses dir mal durch...


(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1.
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

2.
zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

3.
zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,

4.
zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, oder

5.
die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.




Dieses Gesetzt gillt mit der oben genannten Ausnahmen IMMER, und für alles.

Und zwar nicht nur für eingeschweißte sachen... Ich wette mit dir das du in keinem Gesetzestext das wort "eingeschweißt" lesen wirst *totlach*

Nene. Genau für solche Sachen ist das Gesetzt da. Und 99% der Händler halten sich nichtmal daran weil sogut wie immer die KUNDEN den Versand bezahlen und nicht der Händler ... Also sind WIR die "Opfer"


Ich würde gerne mal wissen wo du deine Informationen herhasst. Vieleicht interpretierst du den Gesetzestext anders als ich. Kann sein.

Aber wenns dich beruigt ruf doch einfach an und frag:
"Entschuldigung, ich habe bei ihnen 2 Produkte gesehen und würde beide gerne mal testen und mich dann entscheiden"
Die meisten werden ja sagen (müssen sie nach meiner interpretations des gesetzes auch, ist ja nicht umsonst ein GESETZ)

Das es ausgenutzt werden kann ist richtig... Alle 2 Wochen z.B. einen Plasmabildschirm im Internet kaufen. DAS würde die Preise hochtreiben weil der Händler dann immer den Versand zahlen müsste. Macht aber keiner. Bzw sogut wie keiner.

Das was ich dir vorgeschlagen hab ist absolut legetim. Und WARUM es dieses gesetz gibt ist zu 100% in keinem gesetzestext drinne. Der Grund ist auch egal, das Gesetzt exestiert so und daran hat man sich zu halten. (Händler)

EDIT: Ist ja auch egal. Wollte dir nur helfen aber ok. Ist deine Sache.

(Geändert von Lucifer um 19:08 am Sep. 1, 2006)

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dergeert
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Stimmt schon, man kann auch "getestete" Sachen zurückgeben (z.B. TFT), aber das planmässig zu machen ist ziemlich unverantwortlich. Grade ne Pumpe ist ja ein ganz tolles Beispiel, die muß erstmal wieder korrekt trocken werden :blubb:

Versand hat der Händler grundsätzlich ab 40 Euro zu tragen, da kann er sich nicht rauswinden, spätestens wenn der nette Kunde es einfordert.

Wenn du einen Händler fragst, ob du zwei Sachen zum Test bestellen darfst, wird er dich für einen Idioten halten, und versuchen, dir das passende Produkt alleine zu empfehlen.

Würde mich übrigens nicht wundern, wenn gewisse schwarze Listen zumindest Unternehmensintern geführt würden, irgendwie müssen sich die Händler ja bei der Rechtslage auch vor Missbrauch schützen können.

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Lucifer
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Wieso ist es unverantwortlich es "planmäßig" zu machen?

Ob ich nun ein TFT kaufe, es teste, es mir zu schlechte Werte beim "von der seite" anschauen liefer, ich es zurückschicke, ne woche ohne monitor dasitze um auf den zweiten monitor zu warten...

So spare ich einmal versand, und falls mir beide produkte nicht gefallen spart der Händler versand da er ihn nicht zweimal zahlen braucht. Und man hat keine Monitor freie Zeit dazwischen.


Außerdem "planmäßig"... Damit meinst du sicherlich das man es bewusst nutzt. Aber warum ist es unverantwortlich ein Gesetzt bewusst zu nutzen? Es ist doch legal. Solange du nicht grade die 2 Wochen Plasma/Beameraktion machst (was ich auch sch****e finde) oder dir für die Fußball WM nen Beamer "leihst"...

Aber man sieht: Es wurde nichtmal bei der WM gemacht und das zeigt doch das die leute vernümpftig mit dem Gesetz umgehen. Und wenn es dir die Kaufentscheidung erleichtert wird den Händler das auch freuen ;-)

Und das mit der Blacklist find ich ne gute idee. Frag mich obs sowas wirklich gibt.

(Geändert von Lucifer um 11:58 am Sep. 3, 2006)

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dergeert
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OC God
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Du gehst davon aus, dass es nur bei hochwertigen Geräten verwerflich ist. Genau das Gengenteil ist der Fall, und die Menge machts. Wenn ein Händler nur ein paar Eus Gewinn an einem Artikel hat und er die dann dir in Form von Porto rückerstatten muss (Artikel ist dann ja noch nicht einmal verkauft)......................

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Lucifer
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Bei solch kleinen Beträgen wird auch fast niemand zum Postamt rennen etc... Man sieht ja das es in der Realität funktioniert ;-)

Und wir reden hier von einer 100€ Pumpe... Mit Preisschwankungen von bis zu 50€ ... Also es gibt kaum eine Branche bei denen Einzelhändler so freizügig draufschlagen wie im PC, besonderns modding bereich ;-)

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