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Lucifer
aus Mannheim/Heidelberg offline
OC Profi 23 Jahre dabei !
Intel Core Duo 2166 MHz @ 3100 MHz 65°C mit 1.2 Volt
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Sorry Henro aber ich glaube du irrst dich da etwas... Ich hab das Gefühl das du das mal in BWL gelernt hast oder irgendwo dir von wem erklären hast lassen oder irgendwo gelesen hast... Aber der reine Gesetzes Text sagt NICHT ANSATZWEISE das was du sagst. Die THEORETISCHEN kosten beim werteverfall trägt der Händler. Das gehört nunmal dazu. Abgesehen davon ist es bei der Pumpe nicht der Fall und dem Händler entfallen dafür Lagerkosten... http://www.ratgeberrecht.de/normen/BGB/norm/P312d.html Leses dir mal durch...
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, 2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, 4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, oder 5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.
| Dieses Gesetzt gillt mit der oben genannten Ausnahmen IMMER, und für alles. Und zwar nicht nur für eingeschweißte sachen... Ich wette mit dir das du in keinem Gesetzestext das wort "eingeschweißt" lesen wirst *totlach* Nene. Genau für solche Sachen ist das Gesetzt da. Und 99% der Händler halten sich nichtmal daran weil sogut wie immer die KUNDEN den Versand bezahlen und nicht der Händler ... Also sind WIR die "Opfer" Ich würde gerne mal wissen wo du deine Informationen herhasst. Vieleicht interpretierst du den Gesetzestext anders als ich. Kann sein. Aber wenns dich beruigt ruf doch einfach an und frag: "Entschuldigung, ich habe bei ihnen 2 Produkte gesehen und würde beide gerne mal testen und mich dann entscheiden" Die meisten werden ja sagen (müssen sie nach meiner interpretations des gesetzes auch, ist ja nicht umsonst ein GESETZ) Das es ausgenutzt werden kann ist richtig... Alle 2 Wochen z.B. einen Plasmabildschirm im Internet kaufen. DAS würde die Preise hochtreiben weil der Händler dann immer den Versand zahlen müsste. Macht aber keiner. Bzw sogut wie keiner. Das was ich dir vorgeschlagen hab ist absolut legetim. Und WARUM es dieses gesetz gibt ist zu 100% in keinem gesetzestext drinne. Der Grund ist auch egal, das Gesetzt exestiert so und daran hat man sich zu halten. (Händler) EDIT: Ist ja auch egal. Wollte dir nur helfen aber ok. Ist deine Sache. (Geändert von Lucifer um 19:08 am Sep. 1, 2006)
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Beiträge gesamt: 825 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8606 Tagen | Erstellt: 17:41 am 1. Sep. 2006
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dergeert
aus owerglöcktensid offline
OC God 21 Jahre dabei !
AMD Athlon 64 X2 Dual Core 1900 MHz @ 2280 MHz 45°C mit 1.125 Volt
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Stimmt schon, man kann auch "getestete" Sachen zurückgeben (z.B. TFT), aber das planmässig zu machen ist ziemlich unverantwortlich. Grade ne Pumpe ist ja ein ganz tolles Beispiel, die muß erstmal wieder korrekt trocken werden Versand hat der Händler grundsätzlich ab 40 Euro zu tragen, da kann er sich nicht rauswinden, spätestens wenn der nette Kunde es einfordert. Wenn du einen Händler fragst, ob du zwei Sachen zum Test bestellen darfst, wird er dich für einen Idioten halten, und versuchen, dir das passende Produkt alleine zu empfehlen. Würde mich übrigens nicht wundern, wenn gewisse schwarze Listen zumindest Unternehmensintern geführt würden, irgendwie müssen sich die Händler ja bei der Rechtslage auch vor Missbrauch schützen können.
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Beiträge gesamt: 4710 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Sep. 2003 | Dabei seit: 7749 Tagen | Erstellt: 1:24 am 3. Sep. 2006
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