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X1ALPHA
aus dem 24. Jahrhundert offline
OC God 22 Jahre dabei !
Intel Core 2 Duo 1860 MHz
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Jaja ich habe der BPJS meine Meinung gegen die Indizierung von C&C GENERALS gesagt! Hier die Antwort: Sehr geehrter Herr Ewiak, haben Sie vielen Dank für Ihre mail an Frau Bundesministerin Schmidt zur Indizierung des Computerspiels "C&C Generals". Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Medieninhalten ein bedeutender Schwerpunkt unserer Arbeit. Bereits aus unserer Verfassung ergibt sich das Recht, aber auch die Verpflichtung des Staates Kinder und Jugendliche vor sie gefährdenden Medien zu schützen. Der Jugendmedienschutz ist in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Aus Art. 5 der Verfassung ergibt sich auch, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung seine Schranken z.B. in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend findet. Der Jugendschutz rechtfertigt also einen Eingriff in die Rechte der Erwachsenen. Bei dem Computerspiel "C&C- Generals" handelt es sich nach Auffassung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) um ein kriegsverherrlichendes Spiel. Deshalb wurde entschieden, es auf den Index zu setzen. Die für den deutschen Markt nicht entschärfte US-Version mit deutscher Sprachausgabe mutet den Spielern viel zu. An zahlreiche politische Konflikte angelehnt, muss man beispielsweise auf Seiten der so genannten "Globalen Befreiungs-Armee" Selbstmordattentäter ausbilden oder UN-Hilfskonvois überfallen. Mit der Indizierung darf dieses Computerspiel Kindern und Jugendlichen nicht mehr zugänglich gemacht werden und unterliegt auch sonst weitreichenden Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen. Indizierung bedeutet aber kein Verbot für Erwachsene, denen diese Medien weiterhin zugänglich bleiben. Mit dem neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG) wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die unsere Kinder und Jugendlichen besser vor Gewalt in den Medien schützen wird. Nach alter Rechtslage durften - vor Indizierung - selbst Kinder "C&C Generals" kaufen, da die Alterskennzeichnungen der USK lediglich unverbindliche Empfehlungen waren. Daher ist die Indizierung bislang die einzige Möglichkeit gewesen, Kindern und Jugendlichen solche Spiele vorzuenthalten. In Zukunft unterliegen auch Computerspiele der gleichen Altersfreigabe- und Kennzeichnungspflicht wie Kinofilme und Videos und dürfen nur altersentsprechend abgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Judith Gerlach Nur dummes gelaber!!!
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Beiträge gesamt: 1449 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Juli 2002 | Dabei seit: 8148 Tagen | Erstellt: 19:50 am 8. Mai 2003
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Barry Burton
aus Würzburg offline
OC God 22 Jahre dabei !
AMD Ryzen 5 3600 MHz @ 4150 MHz
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Ich finde die ganze Sache mit der Indizierung und dem Rest SCHWACHSINN! Wenn sich zum Bleistift ein 14jähriger Junge MOHAA besorgt und das daddelt, danach in die Schule tappt und alle wegmäht, hat schn im Vorhinein nen Schaden!!! Wer glaubt das Leben sein ein Computergame, ist absolut kirre! Ich zogge alle guten Games! Wenn jetzt eins ab 18 is, und ich wills haben (weils Grafisch TOP ist, ne schöne Handlung hat oder einfach nur fun macht),besorgt mir das mein Bruder. Ich habe schon Max Payne, Quake I-III, MOHAA, BF, Alice,HM FAKK 2, Wolfenstein, Red Faction, Resident Evil 1, 1.5, 2, 3, Code Veronica, Splinter Cell, HALO, Time Splitters, ect. gespielt. Trotzdem binn ich nicht gewalttätig/er geworden! mfg Ädith: Nur geschädigte Psychen haben das Potential ein Spielereignis der bosen Art in realität umzusetzten! (Geändert von Barry Burton um 22:15 am Mai 8, 2003)
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Beiträge gesamt: 5906 | Durchschnitt: 1 Postings pro Tag Registrierung: Jan. 2002 | Dabei seit: 8325 Tagen | Erstellt: 22:11 am 8. Mai 2003
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