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harehare2002
offline
Basic OC 22 Jahre dabei !
Intel Pentium IV 1600 MHz @ 2400 MHz 43°C mit 1.55 Volt
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Nun ja bin kein Jurist, aber was wenn einfach behauptet wird: Du hattest den Kühler nicht drauf, oder schief drauf, und das ist unsachgemäße Behandlung, Dein Fehler, also ersetzen wir nicht... Bei wem liegt denn die Beweislast? Muß ich denen beweisen das ich da n Kühler drauf hatte, oder die mir, das ich keinen drauf hatte. Recht verzwickt. Genau das meine ich mit den Emails. Per Email fällt es so einem Shop sicherlich einfacher zu sagen: Nö wird nicht ersetzt, da falsch benutzt. Normalerweise bestelle ich auch immer Online, hab bisher keinerlei Erfahrungen mit Garantiegewährleistungen, da mir noch nie was während der Garantiezeit kaputtgegangen ist, ein Prozzi schon mal garnicht, war der erste, den ich je geschrottet habe. Nur diesmal habe i9ch halt nicht warten können, war mein Glück Mir sollte echt die Sonne aus A.... scheinen
Mein Name ist Hase, ich weiß NICHTS
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Beiträge gesamt: 106 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: März 2002 | Dabei seit: 8294 Tagen | Erstellt: 19:39 am 20. März 2002
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GODzilla
aus Halle offline
OC Newbie 22 Jahre dabei !
AMD Athlon XP 1533 MHz @ 1533 MHz 47°C mit 1.78 Volt
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Nach Deutschem Recht muss der Ankläger Dir die Schuld beweisen, nicht Du Deine Unschuld (theoretisch!). Ich hab mal meine Radeon OEM reklamiert, da haben die mir auch über Mail gedroht, die schicken das durch einen Test und ich hätte wahrscheinlich übertaktet. Obwohl ich das nicht hatte, war mir schon ein wenig Bange, Du hast schon Recht, die können behaupten, was sie wollen. Letzendlich wurde mir das Geld gutgeschrieben, aber wenn nicht, hätt ich mir halt nen Anwalt genommen. Auf 315€ verzichte ich nämlich nur ungern . (Geändert von GODzilla um 21:02 am März 20, 2002)
Mein System
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Beiträge gesamt: 51 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2002 | Dabei seit: 8317 Tagen | Erstellt: 21:00 am 20. März 2002
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