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-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 12:32 am 4. Nov. 2003

Gipskopf, alles klar.

Seht Ihr, ich habe alles in meiner Macht stehende getan.
Aber der Kerl bemüht sich weder, nach dem angeblich weggeschickten
Paket zu fahnden, noch sich in irgendeiner Weise mit mir in
Verbindung zu setzen.

Gemäß § 447 BGB habe ich ein Recht drauf, dass der
Typ seinen Arsch in die Postfiliale bewegt und dort den Nachforschungs-
antrag stellt. Das hat er nicht getan, und somit ist er nun haftbar.

Alles klar. Dann weiß ich, was ich jetzt zu tun habe.


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 18:44 am 3. Nov. 2003

bohr ihr habt kein  plan :lol: sorry
1 postpaket = einlieferbeleg =rückverfolgung no prob (nachforschungsantrag)

2 Päckchen = Beleg also nur ne Quittung wie von Aldi ;) nachforschungsantrag geht auch beim PÄCKCHEN !!! selber schon gemacht ! no Prob !!! nur ist es bischen mehr arbeit für die Post weil die kein ID-Code haben daher Arbeit für die Post =suchen suchen suchen  ....

ach ja nur der versänder kann den Antrag stellen !

--------------------------------------------------------------------------------------
so und nun wieder BGB :lol:
-------------------------------------------------------------------------------------




BEI PRIVATVERKÄUFERN GILT:
Bei Verkäufen über das Internet vereinbaren Käufer und Verkäufer in der Regel einen sog. Versendungskauf, § 447 BGB. Danach erfüllt der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen bereits mit der Übergabe der Kaufsache an den Transporteur (z.B. die Post). Wurde die Sache unversichert versandt, so bleibt der Käufer auf dem Schaden sitzen, wenn der Verlust bei dem beauftragten Transporteur eintritt. Daher ist es bei wertvolleren Gegenständen sinnvoll, eine versicherte Versandart zu wählen. kommt in solchen Fällen die Ware abhanden, so haftet zwar der Verkäufer nicht, jedoch hat der Käufer einen Anspruch auf Abtretung der Schadensersatzansprüche (z.B. gegen die Post) und Übersendung der Unterlagen, die die ordnungsgemäße Versendung beweisen. Wurde ein versicherter Versand vereinbart (was im Ernstfall der Käufer beweisen muss), hat der Verkäufer aber absprachewidrig unversichert versandt, so haftet er für den Verlust!

BEI GEWERBLICH AKTIVEN VERKÄUFERN IST FOLGENDES GEREGELT:
Die vorgenannten Regeln gelten aber nur für private Anbieter. Bei gewerblichen Anbietern ("Unternehmern") ist dieses Privileg gemäß § 474 Abs.2 BGB aufgehoben! Das Versandrisiko trägt in diesen Fällen der Unternehmer. Unternehmer sind alle im Rahmen gewerblicher bzw. selbständiger beruflicher Tätigkeit Handelnden, es genügt dabei auch eine nebenberufliche Tätigkeit. Indiz für den gewerblichen Charakter der Teilnahme an Online-Auktionen dürfte Umfang und Regelmässigkeit der Teilnahme an diesen Auktionen sein (z.B. sog. "Power-Seller" bei eBay).

Entgegen der Meinung vieler, ist ein gewerblicher Verkäufer stets und unabdingbar in der Pflicht, Ihnen bei Verlust Ersatz in voller Höhe (incl. Versandspesen) zu leisten.












(Geändert von gipskopf um 19:43 am Nov. 3, 2003)


-- Veröffentlicht durch Kosmonautologe am 15:40 am 3. Nov. 2003

Päckchen ungleich Paket

Also bei einem Paket gibt es eigentlich immer einen Beleg (Ausnahmen sind mit unbekannt). Wer das nicht glaubt kann ja mal zum nächsten Postamt gehen und sich ein formular für Pakete holen und anschaun:

Oben ist das Original das aufs Paket aufgeklebt wird oder irgendwo abgelegt wird (Keine Ahnung hab nicht drauf geachtet). Und hinten die Durchschrift die der Kunde erhhält nachdem die weiteren Daten darauf von der Maschine geschrieben worden sind (Paketnummer, Gewicht, Entgeld, Datum, Zeit usw.


-- Veröffentlicht durch Coolio am 14:34 am 3. Nov. 2003

Echt,ohhh,Fehler meinerseits,ich dachte es gibt immer einen Beleg.
Dann siehts natürlich wiklich schlecht aus,wie soll der Pater es dann beweisen das er das Päckchen abgeschickt hat.
Der Post traue ich schon zu,das Päckchen verschlamt zu haben.
Es ist mir bis jetzt einmal passiert das ein Paket weg gekommen ist.


-- Veröffentlicht durch B33BA am 14:30 am 3. Nov. 2003

@Coolio
das Problem ist ja eben bei unversicherten Paketen das es da keinen Bleg dazu gibt, deshalb NICHT RÜCKVERFOLGBAR.

Da hilft nur eins EIGENJUSTIZ :thumb: Einfach mal vorbei fahren, wenn es nicht zu weit weg ist.:lol:


-- Veröffentlicht durch Coolio am 14:19 am 3. Nov. 2003

Dieser Pater soll Dir die Belegkopie schicken,wenn er das nicht sofort macht und wieder Ausreden hat,dann lügt er auf jeden Fall.
Den Beleg muß er haben.

Ist eigentlich voll unlogisch das ganze,wer betreibt für so einen Kleckerbetrag so einen Aufwand?

Der riskiert doch eine Anzeige wegen Betrug.

Ich würde einfach zur Polizei und Anzeige erstatten.
Mit der Kontonummer können die da auf jeden Fall etwas machen.
Auch wenn Du vielleicht das Geld nicht zurück bekommst,das würde ich mir nicht gefallen lassen.

Bei einer solchen Sache ist es ja auf jeden Fall im öffentlichen Interesse,einen eventuellen Betrug zu verfolgen.
Dann muß die Polizei diesen Fall untersuchen.
Gruß Ingo

Und bitte keine Drohungen gegen mich:lol:
Die Admins sollten sich diesen Fall wegen eventueller Bannung annehmen.


-- Veröffentlicht durch B33BA am 13:38 am 3. Nov. 2003

sorry aber bei nem unversicherten Paket hast du KEINE CHANCE dein Geld wieder zu bekommen. <- nicht rückverfolgbar


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 12:55 am 3. Nov. 2003

Es handelt sich um ein unversichertes Päckchen.
Die Post weiß von nichts. Das Paket gilt für mich als
nicht abgeschickt. Steht alles im Text.

Und schau mal: der Kerl hat Mail-Adressen angegeben,
die er laut Eigenangaben (weiter oben im Text) nie aufruft,
also tote, fiktive Adressen. Für mich bedeutet das, daß er nie
die Absicht hatte für mich (Käufer) erreichbar zu sein.
Das erfüllt für mich den Tatbestand des Vorsatzes.
Leider erfährt man sowas nie davor, sondern erst, wenn's zu spät ist.

Die letzte von ihm genannte Adresse ist wohl ebenfalls tot. Dorthin
habe ich meine letzte Aufforderung mit Frist hingeschickt.

Gipskopf hat fast jeden zweiten Tag Ärger mit solchen Hanseln, und
jetzt wollte ich von ihm wissen, ob das, was ich habe, für eine
Anzeige reicht, oder ob ich wirklich die Anschrift von dem Typen brauche.


-- Veröffentlicht durch Kosmonautologe am 12:13 am 3. Nov. 2003


Zitat von Bliemsr am 12:47 am Sep. 28, 2003
Gipskopf, ich muss dich bitten, dich ausnahmsweise mal
rauszuhalten. Nenn mir jemanden, der bei unversichertem Versand
einen Beleg von der Post erhält.



bin zwar nicht gipskopf, aber man erhält immer einen e i n l i e f e r u n g s b e l e g wenn man ein postpaket verschickt. Wies beim Päckchen ist weiß ich nicht. Aber ein CD-ROM und ne HD ist fürn Päkchen je bestimmt schon zu groß.

Da steht drauf:

Absender, Identcode, Entgeld, Empfänger, Gewicht, Datum + Uhrzeit wann das Paket in Auftrag gegeben worden ist, PLZ und noch ne andere Nummer der Filiale wo es aufgegeben worden ist. Wie ist das Paket verschickt worden (Extra schnell, Extra Inkasso, Extra sicher - eigenhändig, rückschein, transportversicherung - Extra sonstiges ...)

(Geändert von Kosmonautologe um 12:37 am Nov. 3, 2003)


-- Veröffentlicht durch B33BA am 11:09 am 3. Nov. 2003

Hm aber mal ganz ehrlich, ist dir der Stress wirklich 15€ wert?
Aber die Daten die du hast sollten reichen um Strafanzeige erstatten zu können. Also wenn er unversichert verschickt hat, dann siehst du das Geld nie wieder!


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 11:02 am 3. Nov. 2003

Nein, habe schon alles versucht: Auskunft, etc...

Vielleicht wohnt er noch bei seinen Eltern, keine Ahnung.


-- Veröffentlicht durch B33BA am 11:00 am 3. Nov. 2003

steht seine Anschrift denn nicht im Telefonbuch??


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 10:53 am 3. Nov. 2003

Jungs, auch Gipskopf,

ich muss wg. Betrugs gem § 263. 1 BGB gegen diesen Kerl vorgehen.
Kann mir jemand helfen?

Es ist mir bisher nicht gelungen, seine Anschrift herauszufinden.
Allerdings habe ich seinen echten Namen, seine Bankverbindung und
die Stadt, in der er wohnt. Handynummer ebenfalls.
Homepages und ICQ habe ich auch.

Mahnungen und endgültige Fristen habe ich bereits gestellt, sind
natürlich nicht beantwortet worden.

Reicht das, was ich an Daten habe, für den Gang zur nächsten
Polizeiwache? Gipskopf, du hast sowas bereits öfter gemacht...
Sag bitte, ob ich wirklich die Anschrift von dem Kerl benötige, oder
ob die Daten, die ich habe, reichen.

Ärgerlich, sowas.


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 15:58 am 10. Okt. 2003

Pater,

1) Warum ich mich nicht per ICQ gemeldet habe?
Weil ich kein ICQ (wg. Firewall) habe!

2) "Wenn ich wirklich so sauer bin.... "  oh ja, das bin ich. Wirklich.
Seit etwa einem Monat !!

3) Du bist mit einer Adresse unterwegs, die du nicht abrufst ??
Wieso gibst du die dann für deine Geschäfte an, wenn du sie
nicht abrufen wirst?
Verplapper dich nicht, denn ich kann dir
Vorsatz gem. § 263 .1  und .2 BGB unterstellen.

Diese jetzt von dir genannte Adresse sehe ich zum ersten
Mal.
Die, die du hier im Forum hinterlegt hast, ist ungültig.
Und die andere (der_pater@gmx.de) hast du zwar genutzt,
um mir die Zahlungsaufforderung zuzuschicken, aber alle meine
Beschwerden, die ich dorthin geschickt habe, hast du ignoriert.

4) Den ganzen Stress hättest du dir sparen können,
wenn du einmal in das von dir initiierte Topic reingeschaut oder
in das von dir angegebene Mailkonto geschaut hättest. Oder
vielleicht sogar in den Messenger hier im Forum.
Dorthin habe ich nämlich wiederholt meine Adresse, meine
Mail-Addy und meine Kontoverbindung geschrieben.
Ich nehme an, dass es wirklich ein Problem ist, wenn man mit zwei Dutzend verschiedener gmx-Adressen hantieren muss.

Und wie du sehen kannst, ist der Stress noch lange nicht vorbei,
denn ich will mein Geld zurück, oder deine gottverd*****te
Absender-Adresse um den besch****nen Such-Auftrag bei der
Post aufzugeben. Ich frage mich nur, wieso du deine Anschrift
nicht angeben möchtest, wenn du die Sachen doch angeblich
weggeschickt hast. Wo ist das Problem?

Alles andere schreib ich dir per Mail an die "neue" gmx-Adresse. Da
bin ich ja echt mal gespannt, was dabei rauskommt.


-- Veröffentlicht durch pater am 14:35 am 10. Okt. 2003


Zitat von darkcrawler am 10:43 am Okt. 10, 2003
solche leute sollten von hier verbannt werden, nich mal den arsch inner hose zu antworten :grr:





Na na Freundchen, das geht dich mal nichts an...


-- Veröffentlicht durch pater am 14:34 am 10. Okt. 2003

so. wie gesagt, ich hab das ding abgeschickt. hab schon lang nichmehr hier ins forum geschaut, und wenn ich da war, war ich nicht eingeloggt (IE 6). Wenn du wirklich so sauer bist, warum haste dich dann nich über ICQ gemeldet? Bin hier mit ner Mailadresse die ich nicht mehr abruf... (kannst gerne schreiben an madenkind@gmx.net)

zur eigentlichen Sache:
Ich habe das Teil abgeschickt, hab meinen Teil getan! Sorry, aber wenn du Versandkosten sparen willst, isses ja schön und gut, wenn das Ding dann allerdings nicht bei dir ankommt, isses doch nicht mein Problem?! Natürlich isses madig, aber musst mir nich gleich mitm Anwalt drohen. Was soll ich dazu noch sagen? Ich wäre bereit, dir notfalls die Hälfte zurückzuüberweisen, als Lehrgeld quasi. Ansonsten werd ich so nen sch**** hier nichtmehr machen und nur noch bei Ebay verkaufen. Ob ich Ebaystress hab oder sowas hier, is mir dann auch egal.
edit: und schreib mir ne mail oder icq, wenns noch was zu klären gibt, hier häng ich nicht weiter...

(Geändert von pater um 14:37 am Okt. 10, 2003)


-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 10:43 am 10. Okt. 2003

solche leute sollten von hier verbannt werden, nich mal den arsch inner hose zu antworten :grr:


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 10:24 am 10. Okt. 2003

Verdammt.

Ich finde es echt shice dass sich hier einige Leute aufhalten, die
nur Betrügereien vorhaben.

Dieser Kerl (Pater) hat sich von mir 19,20 Euro überweisen lassen,
und keine Ware verschickt. Ich bin sowas von sauer!

Wenn Ihr denkt, ich könnte einen Nachforschungsantrag
stellen: weit gefehlt, denn ich brauche den Absender, und
der Kerl meldet sich natürlich nicht, weil er seinen
echten Namen und seine Adresse nicht preisgeben möchte.
Alle meine Mails (an die einzige noch funktionierende Adresse)
blieben unbeantwortet.
Verdammte shice!! Jetzt habe ich die Hardware nicht, die ich
brauchte. Und bin zusätzlich um 19 Euro betrogen worden.

Dominik, wenn ich dich ausfindig mache, mein Freundchen, dann
gibt es richtig Ärger. Ich muss das hier öffentlich sagen, weil
du ja auf meine Mails nicht reagierst.


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 14:34 am 2. Okt. 2003

Pater, ich habe dir Mails geschickt und auch Nachrichten über
den Forums-Messenger. Deine hier angegebene Adresse ist
nicht mehr gültig.
Meine Frist läuft, ich würde mich an deiner Stelle melden.

Cpukiller, wenn Ihr befreundet seid, sag' ihm doch bitte nochmal
bescheid, falls er meine Aufregung nicht mitbekommen hat. Danke dir.


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 12:47 am 28. Sep. 2003

Gipskopf, ich muss dich bitten, dich ausnahmsweise mal
rauszuhalten. Nenn mir jemanden, der bei unversichertem Versand
einen Beleg von der Post erhält. Soviel zu deinem § 447 .1  BGB.
Es ist eine Sache zwischen mir und Pater, und da hat dein Spam nichts
verloren.

Pater: meine Frist steht.  Alles andere können wir per Mail klären,
aber auch da mache ich mir keine Hoffnungen mehr.


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 12:05 am 28. Sep. 2003

guckst du hier !!!!!!!!
das zu deinem Jura -Studium !





4.1.2.2 Ich habe von privat etwas ersteigert. Der Verkäufer behauptet, daß er die Sendung zur Post gebracht hat, was er nicht beweisen kann. Sie ist aber nie angekommen.
Wie in 4.1.2.1 beschrieben, sollte man (auch bei Briefen und Päckchen) zunächst die Möglichkeit ausnutzen, einen Nachforschungsauftrag zu stellen.

Bleiben die Nachforschungen ohne Ergebnis, bietet sich folgende Rechtslage: Grundsätzlich geht das Risiko mit Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über (§ 447 I BGB). Hat die Übergabe stattgefunden, hast Du Pech gehabt. Daher ist die Frage, ob sie überhaupt stattgefunden hat. Wenn der Verkäufer keinen Beleg dafür hat, daß die Ware an Dich losgeschickt worden ist (Einlieferungszettel, Zeugenaussage eines Bekannten oder des Postbeamten), dürfte er auch nur wenig Chancen haben, wenn das Ganze vor Gericht gehen sollte - selbst wenn er die Kaufsache tatsächlich verschickt hat ... soviel zum Thema "Recht haben und Recht bekommen".

Ganz schlecht würde es für den Verkäufer aussehen, wenn Du ihn aufgefordert hättest, die Sendung versichert (also z.B. als Paket) zu verschicken und er sich nicht daran gehalten hätte: entsteht Dir dadurch nämlich ein Schaden, muß er Ersatz leisten (§ 447 II BGB).



und das passiert wenn er es abgeschikt hat !



4.1.2 Warenübergabe
4.1.2.1 Ich habe von privat etwas ersteigert. Der Verkäufer hat die Sendung zur Post gebracht, was er auch beweisen kann. Sie ist aber nie angekommen. Was nun?
Die Gefahr für die Sache geht beim privaten Verkauf auf Dich über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wurde. Wenn also der ersteigerte Artikel auf dem Postweg verloren geht oder beschädigt wird, muß der Verkäufer grundsätzlich nicht dafür haften. Auf die Frage, ob der Verkäufer nachweisen kann, daß er die Sendung zur Post gebracht hat, wird im Punkt 4.1.2.2 eingegangen. Gehen wir zunächst einmal davon aus, daß er die Übergabe beweisen kann (z.B. durch einen Beleg oder durch Zeugen) und daß er die Sache auf die Art und Weise verschickt, wie es von Euch vereinbart wurde.

War die Sendung versichert (z.B. Paket), dann solltest Du den Verkäufer auffordern, bei der Post einen Nachforschungsauftrag zu stellen. Stellt sich heraus, daß die Sache tatsächlich verlorengegangen ist, wird der Verkäufer den Wert ersetzt bekommen (Pakete sind grundsätzlich bis 500 EUR versichert - wird etwas wertvolleres verschickt, lohnt sich u.U. eine Zusatzversicherung, siehe auch Punkt 6.2). Der Verkäufer ist verpflichtet, Dir diesen Betrag auszubezahlen.

War die Sendung nicht versichert (z.B. Standardbrief, Büchersendung, Päckchen), kann man auch einen Nachforschungsantrag stellen. Dazu gibt es ein Formular "Nachforschungen im Briefdienst zu einer Sendung ohne Nachnahme", auf dem man die Sendung möglichst genau beschreiben soll (Empfänger, Absender, Farbe, Form etc.). Nähere Infos wirst Du in Deiner Postfiliale oder über die Privatkundenhotline (01802 3333, 6 Cent pro Anruf aus dem DTAG-Festnetz) erhalten.

Es ist natürlich richtig, daß die Post für unversicherte Sendungen, wenn sie nichts findet, auch keinen Ersatz leisten muß. Man sollte sich aber vor Augen halten, daß die Post ein Interesse daran besitzt, daß die ihr anvertrauten Sendungen auch ankommen. Sollte es irgendwo ein "Leck" geben, durch das Briefe und Päckchen verloren gehen, will sie es sicherlich auch stopfen. Es gibt also berechtigte Hoffnung, daß der Antrag nicht in der "Rundablage P" landet. Zudem wurde auch schon von mehreren Fällen berichtet, in denen ein solcher Nachforschungsauftrag erfolgreich war, siehe z.B. oder - ein Versuch lohnt sich also.


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 11:04 am 28. Sep. 2003

Pater,

habe dir eben eine Mail geschrieben. Ich habe am WE alle
Postfilialen abgeklappert. Ist natürlich nichts da.

Habe die Schnauze voll von deiner Verarsche.
Ich gebe dir 7 Tage, um mir mein Geld zurück-
zuüberweisen.
Falls du es nicht tust, kommen meine Rechtsschutz
und mein Jura zum Einsatz. Überleg' dir,
ob dir dein Spaß den Stress wert ist.

Gipskopf: ich habe überwiesen und nichts erhalten.
Die Bring- und Beweisschuld liegt nicht bei mir, Kollege.
Und sein Verhalten in der letzten Zeit läßt mich vermuten,
dass er das ganze gar nicht so ernst sieht. Ich sehe es
aber ernst, weil es hier um mein Geld geht und ich fast schon
davon ausgehe, dass er vorsätzlich gehandelt hat, also
Betrug gem § 263 .1 und .2 BGB.

Pater, du hast eine Woche! Deinen Namen etc.. habe ich.


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 18:02 am 27. Sep. 2003

@Bliemsr
stell einen nachforschungsantrag bei der post ! dann weißt wo es geblieben ist ...geht beim paket wie auch beim päckchen ! auch wenn es nicht versichert war !


-- Veröffentlicht durch narayan am 15:52 am 27. Sep. 2003

habe keine pm


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 12:38 am 26. Sep. 2003

Oh, Mann,

irgendwie habe ich mir vorgestellt, dass es so kommen
würde...


-- Veröffentlicht durch pater am 9:51 am 26. Sep. 2003

an der stelle erstma danke an cpu killer, dass er mich hierauf aufmerksam gemacht hat, hab schon länger nichmehr das forum hier besucht ;)

@nara hast ne pn...
@bliemsr:
also das ding is schon länger raus. sei so gut und frag mal nen nachbarn oder so, evtl hat die post das ding ja bei wem andern abgegeben!


-- Veröffentlicht durch narayan am 23:12 am 25. Sep. 2003

@pater
du wolltest doch meine grafikkarte haben...
wo bleibt das geld?
warte schon seid gut 2 wochen.
mfg


-- Veröffentlicht durch narayan am 23:12 am 25. Sep. 2003

@pater
du wolltest doch meine grafikkarte haben...
wo bleibt das geld?
warte schon seit gut 2 wochen.
mfg


-- Veröffentlicht durch JRC am 19:30 am 25. Sep. 2003

HI, habe an der Soundkarte Interesse, was ist denn das für einer?


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 19:00 am 25. Sep. 2003

Grrrrr ! :grr:

Pater, schau mal auf's Datum deines letzten Postings und
überleg' dir mal, ob du nicht mal das Zeug losschicken solltest.
Ich denke, ein Monat Wartezeit sollte reichen.

An alle anderen... weiß jemand was über diesen Kollegen?
Bitte Mail an mich!


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 11:31 am 11. Sep. 2003

Tja, dann muss ich es wohl anders formulieren:

Pater, melde dich endlich mal, Chef, ich habe vor zwei Wochen
überwiesen und von dir weder Ware noch irgendeine Meldung erhalten.
Was soll das?

Meine Mail kennst du ja, aber hier nochmal: bliemsr@aol.com


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 11:58 am 9. Sep. 2003

Pater, meldest du dich bitte mal bei mir?
Ich weiss nicht, ob du meine Mail erhalten kannst, da es
öfter zu Problemen zwischen AOL und GMX kommt.

Meine Mail:   bliemsr@aol.com


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 15:37 am 29. Aug. 2003

Pater, gebongt! Pladde und 40xCDrom an mich für 15 Euro
exclu.
Schreib mir doch bitte eine Mail an bliemsr@aol.com.


-- Veröffentlicht durch pater am 12:16 am 29. Aug. 2003

hmm is doch nurn 40 fach cd ;)
geht beides für 15 exkl raus...


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 12:09 am 29. Aug. 2003

Grrrr....   Ihr Pusher.....

Pater, was ist jetzt? Wie lange läßt du es noch laufen?

Ich erhöhe auf 18,- inklu für Platte und CD-rom.


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 18:29 am 28. Aug. 2003

ich geb dir 8€ excl. für platte
ok. 10€


(Geändert von masterofavenger um 18:29 am Aug. 28, 2003)


-- Veröffentlicht durch NEO am 10:38 am 28. Aug. 2003

welcher hersteller vom CD-Rom, geb dir 9€ icl. für CD-ROM!


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 10:33 am 28. Aug. 2003

Ich würde dir die Pladde und das CD-rom abnehmen.

Biete 13 Euro inklusive.


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 9:04 am 28. Aug. 2003

ich würde sagen, mit Glück sind ~20- 25 incl. drin...  


-- Veröffentlicht durch pater am 8:55 am 28. Aug. 2003

5inkl...
da mal ich sie mir lieber rot an und fahr mit meinem auto drüber...


-- Veröffentlicht durch insider99 am 23:56 am 27. Aug. 2003

für die pladde geb ich dir 5 ink

(Geändert von insider99 um 23:56 am Aug. 27, 2003)


-- Veröffentlicht durch pater am 22:57 am 27. Aug. 2003

wieviel wollt ihr mir dafür geben?
sind 25 drin?


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