V: GeIL DDR2 Kit 2GB bis 490MHz

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-- Veröffentlicht durch SenSej am 20:18 am 12. Jan. 2007

da mein verkäufer leider abgesprungen ist ist der ram wieder zu haben

MP=SK

Verkauft Im Luxx

(Geändert von SenSej um 14:59 am Jan. 23, 2007)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:18 am 10. Jan. 2007

link wozu?

das (damalige) fernabsatzgesetz ist seit der schuldrechtsreform 2002 in das bgb eingegliedert


Zitat von kammerjaeger um 1:02 am Jan. 10, 2007

Aber scheinbar kennen immer noch zu wenig Menschen den Unterschied... ;)



selbst manche verkäufer nicht, bei der metro hätte mir die gute frau meinen 3 jahre alten, kaputtenstick fast sofort in geld umgetauscht, wenn da nicht eine andere gekommen wäre und meinte, dass das nur 6 monate nach dem kauf geht:lol:
eine dümmer als die andere, dabei müssen einzelhandelskaufleute sowas doch lernen, oder:noidea:

so jetzt aber zurück zum topic, damit sensej sein zeug verkauft;)

(Geändert von spraadhans um 8:19 am Jan. 10, 2007)


(Geändert von spraadhans um 12:52 am Jan. 10, 2007)


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 1:02 am 10. Jan. 2007


Zitat von spraadhans um 19:11 am Jan. 9, 2007

ach PS:

fernabsatzgesetz gibts schon lange nicht mehr...;)



Link dazu?


Ansonsten korrekt. Garantie gibt i.d.R. der Hersteller, nicht der Verkäufer. Falls doch, so tut er es freiwillig. Gesetzlich festgelegt ist für den Verkäufer nur die Gewährleistung. Aber scheinbar kennen immer noch zu wenig Menschen den Unterschied... ;)


-- Veröffentlicht durch Tabaluga am 22:28 am 9. Jan. 2007

Spraadhans hat schon recht damit änder das ganze so wie er sagte und dann ganz unten und zum schluss schreibst du
verkaufe die Ware unter Ausschluss jeglicher gewärleistung und schon bist du auf der sicheren Seite das kann im ntfall kein Anwalt der Welt anfächten :thumb:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:11 am 9. Jan. 2007

verkaufe als privatperson und unter ausschluss der gesetzlichen gewährleistung.

das müsste reichen

ach PS:

fernabsatzgesetz gibts schon lange nicht mehr...;)

(Geändert von spraadhans um 19:15 am Jan. 9, 2007)


-- Veröffentlicht durch SenSej am 16:21 am 9. Jan. 2007

@Hans

Da Privatperson keine Garantie oder Rücknahme
oder
Da Privatperson keine Rückgabe! Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. Mit Kauf erklärt der Käufer sich mit diesen Bedingungen einverstanden!

@toby

eigentlich net
aber was stellst du dir den vor ?
bist neu hier
hast du referenzen?

(Geändert von SenSej um 16:51 am Jan. 9, 2007)


-- Veröffentlicht durch toby am 16:18 am 9. Jan. 2007

Geht noch was am Preis?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:16 am 9. Jan. 2007

das wort garantie rausschmeißen, das hat mit dem ganzen nix zu tun.

außerdem bezieht sich das widerrufsrecht ausschließlich auf kauf bei unternehmern, sprich: ebenfalls raus damit...

letztlich ist wichtig, dass du auf deine eigenschaft als privatperson hinweist und die gesetzliche gewährleistung ausschließt...

PS:

sollte nicht böse gemeint sein, aber manch rechtsverdreher kann sowas noch zu deinen ungunsten auslegen...


-- Veröffentlicht durch SenSej am 16:08 am 9. Jan. 2007

von Tomalla :biglol:

was schlägst du vor?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 14:32 am 9. Jan. 2007


Zitat von SenSej IMG]


Laut den neuen Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes, wäre ich verpflichtet 2 Jahre Garantie und 14 tägiges Rückgaberecht auf den Verkauf zu geben, es sei denn, ich schließe dies ausdrücklich aus. Da es sich bei mir um Privatverkäufe und gebrauchte Artikel handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeder Gewährleistung (keine 2 Jahre Garantie und kein 14 tägiges Rückgaberecht). Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren oder bei Privatverkäufen von neuwertigen Produkten völlig zu verzichten.




das ist falsch und macht teilweise keinen sinn!

wo hast du das denn her?


-- Veröffentlicht durch SenSej am 14:19 am 9. Jan. 2007

Titel sagt alles

wurde im Luxx verkauft close selbst wenn der Deal fertig ist

wird verkauft weil ich auf GBHZ umgestiegen bin
OVP vorhanden
Rechnung vorhanden

~11h 472MHz



4h 485MHz



das zeigt was möglich ist



MP: 210 Euro Exkl

versand mit Hermes (4,-) oder DHL (7,-) möglich

sind auf einem DS4 gelaufen
allerdings kann ich nicht mehr wie 2,275V VDimm geben
die riegel werden nicht sehr heis
sind bis 2,3V Freigegeben


Laut den neuen Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes, wäre ich verpflichtet 2 Jahre Garantie und 14 tägiges Rückgaberecht auf den Verkauf zu geben, es sei denn, ich schließe dies ausdrücklich aus. Da es sich bei mir um Privatverkäufe und gebrauchte Artikel handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeder Gewährleistung (keine 2 Jahre Garantie und kein 14 tägiges Rückgaberecht). Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren oder bei Privatverkäufen von neuwertigen Produkten völlig zu verzichten.


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(Geändert von SenSej um 21:25 am Jan. 9, 2007)


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