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-- Veröffentlicht durch corallus am 19:51 am 9. Dez. 2003
Freut Euch nicht zu Frueh: Bei uns sind sie schon seit mehr als 10 Jahren mit so Vorlagen unterwegs -> ist aber nach wie vor illegal. Zuerst scheiterts in der Regierung , dann beim Volk...... Gruss corallus :kiff:
-- Veröffentlicht durch Heldenhaft am 16:02 am 9. Dez. 2003
Willkommen im intolleranten bürokratisch veranlagten Deutschland!
-- Veröffentlicht durch DJ am 0:48 am 9. Dez. 2003
boah was man nicht alles machen muss um gegen sowas die beste medizin zu bekommen , hut ab dass der staantsanwalt das einscheinend einsah , krass ;)
-- Veröffentlicht durch Venom am 15:31 am 8. Dez. 2003
mal wieder was aus berlin...
Cannabis-Urteil ist rechtskräftig Kranker Mann darf Hasch anbauen Das Urteil des Berliner Amtsgerichts, das einem schwer darmkranken Mann den Anbau von Cannabis-Pflanzen zur Eigentherapie erlaubt hat, ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe auf eine Berufung verzichtet, berichtete die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. Damit sei das Urteil das erste mit Rechtskraft, das Patienten den Anbau der Hasch-Pflanze zu medizinischen Zwecken erlaubt. Dem seit 21 Jahren an Morbus Crohn leidenden Mann hatte das Berliner Amtsgericht eine Notstandslage zugebilligt. Gutachter hatten erklärt, dass Hasch bei Appetitverlust und schmerzhaften Krämpfen helfen könne. Eigenen Angaben zufolge hatte der 44-Jährige sämtliche Medikamente gegen sein Leiden ohne Erfolg ausprobiert. dpa
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-- Veröffentlicht durch spocky1701 am 2:58 am 23. Nov. 2003
Hm... Also ich muss ganz ehrlich zugeben, dass ich mir unter 15g nicht wirklich was vorstellen kann. Bin da eher nicht der Konsument... Aber aufgewogen mit echtem Gras wäre das schon was... :lol: Da ich ja eigentlich gegens kiffen bin finde ich die Vorstellung, dass das zeuch dann im Shop um die Ecke verkauft wird nicht so toll. Allerdings ists ja nicht so, dass es jetzt nicht erhältlich wäre. Wenn ich was wöllte, wüsste ich auf Anhieb paar Leute, wo ich was herbekommen könnte. Ist also auch jetzt schon recht leicht erhältlich(zuminest hier). Also wär's im Prinzip fast schon egal, obs jetzt legalisiert wird oder nicht ... Meine Meinung: Macht doch was ihr wollt :lol: Bleibts so wie's ist, ok. Wirds geändert solls mir auch recht sein. Jeder wie er's brauch :thumb:
-- Veröffentlicht durch svenska am 2:06 am 23. Nov. 2003
...finde es prinzipiell ok, aber 15gramm ist eindeutig zuviel...:down:
-- Veröffentlicht durch Svenauskr am 10:06 am 21. Nov. 2003
Zitat von DJ am 10:59 am Nov. 19, 2003 naja nun mal langsam erst muss gedreht werden und dann geraucht :lol:
| :lolaway:
-- Veröffentlicht durch Steffen545 am 18:40 am 19. Nov. 2003
hmmm bei uns is das voll extrem mit dem kontrollieren... werde mindestens 3 mal im Monat gefilzt nach Drogen (cannabis) Ich würde mich sehr sehr freuen, wenn mans endlich legal kaufen kann. aber trotzdem: Eigenanbau Rulez!!!:godlike:
-- Veröffentlicht durch DJ am 10:59 am 19. Nov. 2003
naja nun mal langsam erst muss gedreht werden und dann geraucht :lol:
-- Veröffentlicht durch Morpheus4 life am 4:20 am 19. Nov. 2003
:godlike::godlike::godlike: Das ist ja mal hammer fett dann gehe ich nur noch in den Coffe shops chillen!!! JJJUUUHHHUUUUUUUU Hoffentlich klappt das alles obwohl in frankfurt die Grünen aich nichts dagegen habe wenn man einfach mal einen dampfen tut:thumb:
-- Veröffentlicht durch Venom am 17:01 am 18. Nov. 2003
hehe.. ja die hamburger... aber das das mal wieder aus berlin kommt, find ich gut... berlin-Mitte rules anyhow... ;)
-- Veröffentlicht durch skynet am 13:46 am 18. Nov. 2003
Zitat von abie1968 aus berlin am 10:14 am Nov. 18, 2003 die fdp geht nur auf stimmen fang um bei der nächsten wahl nicht ganz unterzugehen ! Das bekommen die nie durch ! Bis jetzt sind nur geringe mengen erlaubt für den eigenbedarf ! Die sache ist zwar straffrei aber wird katalogisiert beim Staatsanwalt und wenn de zuo oft 3mal erwischt wirst biste dran :lol::lol:
| tzz tzz, hier in HH kann man vor den bullen kiffen ohne das die was sagen... nur wenn halt viele leute da sind bitten sie einen die rolle auszumachen und woanders weiterzurauchen :)
-- Veröffentlicht durch abie1968 aus berlin am 10:14 am 18. Nov. 2003
die fdp geht nur auf stimmen fang um bei der nächsten wahl nicht ganz unterzugehen ! Das bekommen die nie durch ! Bis jetzt sind nur geringe mengen erlaubt für den eigenbedarf ! Die sache ist zwar straffrei aber wird katalogisiert beim Staatsanwalt und wenn de zuo oft 3mal erwischt wirst biste dran :lol::lol:
-- Veröffentlicht durch DJ am 9:34 am 18. Nov. 2003
wuerde mich schon stark wundern wenn das erstens kommt und 2tens schnell und in der form komemn wuerde. :noidea:
-- Veröffentlicht durch skynet am 8:56 am 18. Nov. 2003
yeah baby yeah :thumb: da drücke ich mal die :thumb:damit das klappt, dann gehe ich immer brav zur frau dr. und lasse mir pünktlich zum WE immer nen bissl weed verschreiben :cool:
-- Veröffentlicht durch Barry Burton am 0:12 am 18. Nov. 2003
Cannabisbeschluss des FDP-Bezirks Berlin-Mitte Der Vorstand des FDP-Bezirks Berlin Mitte hat einstimmig eine Resolution beschlossen, die sich mit der Straffreistellung des Besitzes geringer Mengen von Cannabis befasst. Neben der straflosen Verfahrenseinstellung bis 15g durch die Staatsanwaltschaft geht es um einen Modellversuch zur staatlich kontrollierten Abgabe. Der Beschluss fordert ausserdem eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes durch den Bundestag, damit der Besitz von bis zu 15g Cannabis bundesweit einheitlich straffrei wird sowie der Cannabisverkauf in lizenzierten Fachgeschäften ermöglicht wird. Der Beschluss soll als nächstes dem Landesausschuss vorgelegt werden. Wenn er dort eine Mehrheit findet, kann sich der nächste FDP-Bundesparteitag damit befassen. Der Beschluss entspricht weitgehend dem Antrag der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus zur Anhebung der "geringen Menge" und auf einen Berliner Modellversuch zur Cannabisabgabe. 2.1 Maßnahmen im Land Berlin Der Senat soll unverzüglich die gemeinsame Verfügung der Senatsverwaltungen für Justiz und Innen vom 5. März 1995 zur Umsetzung des § 31a BtMG dahingehend ändern, dass die zuständigen Behörden Berlins den Besitz von Cannabisprodukten bis zu einer Höchstmenge von 15 Gramm nicht strafrechtlich verfolgen. Die hierdurch erreicht Entlastung von Polizei und Justiz setzt Ressourcen frei, welche für die Ahndung wesentlicher Drogenkriminalität, insbesondere die Verfolgung des organisierten Handels mit «harten Drogen», verwendet werden sollen. Ferner soll der Senat einen Modellversuch «Kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten in lizensierten Abgabestellen in Berlin» zur Erlangung wissenschaftlicher Erkenntnisse erarbeiten und die hierfür notwendigen Erlaubnisse zur praktischen Umsetzung einholen. In Zusammenarbeit mit Berliner Universitäten und Forschungseinrichtungen sollen hier insbesondere die Trennung des Cannabismarktes von den Märkten für «harte Drogen» und die finanziellen Wirkungen für das Land Berlin untersucht werden, wenn Kosten einer repressiven Cannabispolitik entfallen und der Verkauf von Cannabisprodukten besteuert wird und durch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erfolgt. Globales Ziel Berliner Suchtprävention muss die Verringerung von Missbrauch und Sucht und deren Begleiterscheinungen sein. So sind Risikofaktoren zu vermindern, die den Missbrauch und die Entwicklung von Sucht begünstigen sowie gesellschaftliche und psychosoziale Schutzfaktoren zu fördern, die notwendig sind, um Erwachsenwerden und Erwachsensein erfolgreich zu bewältigen. Hierfür sind Zuständigkeits-, Kommunikations- und vor allem Vernetzungsprobleme der Suchtprävention in Berlin zu lösen und ein neues Modell der Suchtprävention zu erarbeiten. 2.2 Maßnahmen im Bund Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Cannabis-Wirkstoff THC aus Anlage I in Anlage III des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) des Bundes zu verschieben. Dies ermöglicht es, Cannabis ohne ideologische Scheuklappen als - apotheken- und rezeptpflichtiges - Arzneimittel zu verwenden. Ferner soll der Deutsche Bundestag per Gesetz in § 31a BtMG die Klarstellung einfügen, dass der Besitz von bis zu 15 Gramm Cannabis strafrechtlich nicht verfolgt wird. Damit wird dem Ziel der allseits geforderten Entkriminalisierung des Haschisch- und Marihuanakonsums entsprochen. Schließlich soll der Deutsche Bundestag per Gesetz in dem BtMG einen neuen § 10b schaffen, welcher die Lizensierung von Cannabis-Fachgeschäften durch die Landesverwaltungen vorsieht, welche unter Beachtung der Jugendschutzvorschriften bis zu je 15 Gramm Cannabis an ihre Kunden abgeben - und die zu diesem Zweck erforderlichen Mengen an Cannabis anbauen beziehungsweise lagern - dürfen. Damit wird dem Ziel entsprochen, die Trennung des Cannabis-Marktes von den Märkten «harter Drogen» zu erreichen und im Sinne des Verbraucherschutzes Produktsicherheit zu gewährleisten. Quelle: http://www.cannabislegal.de Hmm... Das wird ja jetzt interessant! :blubb: Was meint ihr dazu? :noidea:
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