Die Spinnen die Amis

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--- Die Spinnen die Amis
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-- Veröffentlicht durch Ratber am 14:42 am 19. Aug. 2002

Ja gut aussehen tut es bestimmt.

Mir wäre es auch egel.

Das einzige was ich nicht leiden kann sind verspiegelte Scheiben oder Helme.

Die Dinger blenden im sommer ungemein.


-- Veröffentlicht durch Surfer from Zorch am 14:24 am 19. Aug. 2002

Nein die Folie für vordere Scheiben heisst Scurlux Splitterschutzfolie, ist zu 87,5% Lichtdurchlässig. Darf allerdings nicht auf getönten Scheiben verklebt werden. Aber mit der richtigen Folie hinten wirkt das echt verschärft.


-- Veröffentlicht durch Ratber am 11:36 am 19. Aug. 2002

Tja ob etwas Heller oder nicht in Germany sind (Vordere) scheiben die soweit getönt sind das man nicht mehr ins Fahrzeug sehen kann bzw. aus Fotos von Starenkäste nix mehr zu sehen ist  einfach nicht erlaubt.

Wenn irgendeine Werkstatt ne ABE bzw. irgendein TÜV nen Eintrag macht dann haste zunächst erstmal glück.

Passiert was oder man trifft durch Zufal auf nen Aufmerksamen Beamten dann kommt der Katzenjammer.

Zja und für Silberne Scheiben gillst das selbe weil sie Blenden.

Es geht bei dem Paragraphen ja darum das
1. Der Fahrer gesehen werden kann wenn es blitzt.
2. Soll der Fahrer selber was sehen können.Nachts sind solche scheiben Lebensgefährlich.
3. Soll bei Fahrzeugen immer ein einblick gewärleistet sein damit in Solchen Fahrzeugen keine Unerkannten Straftaten ablaufen können.
4. Ist es auch zum Eigenen Schutz gedacht.Stell dir mal vor irgendeine Raabenmutter läßt bei 30° die Kinder im Auto oder du hast ne Herzatacke und kein schwein merkt es.

Es gibt ne Menge Unfug der nicht erlaubt ist und für den es hier und da dennoch ne Erlaubnis gibt (Ketenlenkräder,Sidepipes,Sprayer,Vorverdichter,Ganze Kettenfahrzeuge usw).

Solnage alles rund läuft geht es.
Gibt es Unfälle oder man wird geblitzt dann geht der Zirkus meist los.

In Düsseldorf wollte einer nen Späpanzer für die Straße zugelassen haben was der Tüv natürlich abgelehnt hat da die Sicherheit in keinster weise gegeben ist.

Also ist der Komiker nach Köln gegangen und hat dort angefragt.
Aus unerfindlichen Gründen hat er ne Zulassung bekommen (Kölner Nummernschild) aber mit der Auflage das er in Köln damit nicht fahren dürfe (Juristisch schon Horrender Unsinn).

Dann isser einige Wochen mit dem Teil inner Stadt rumgefahren.
Während dieser Zeit ist das Gerät natürlich aufgefallen und Die Stadt Düsseldorf mußte erstmal vor den Kadi ziehen um dem Allmächtigen TÜV klarzumachen das Regioonale Animositäten nichts im Job zu suchen hätten und das die Betzriebserlaubnis hiermit zurückgezogen wird.

Soviel zu zulassungen und ABE's


-- Veröffentlicht durch Surfer from Zorch am 2:37 am 19. Aug. 2002

Doch vorne sind die Scheiben zwar heller wie hinten, aber insgesamt is des echt dunkel.
Mein Nachbar, ein total :crazy: US.Car Basteler, hat an seinem Jaguar (mit Chevy V8 Big Block) auch zur Wagenfarbe passende silberne Scheiben.


-- Veröffentlicht durch Ratber am 1:59 am 19. Aug. 2002

@Surfer

Aber bestimmt nicht in Germany.


-- Veröffentlicht durch P4Peiniger am 1:47 am 19. Aug. 2002

n' Auto mit komplett getönten Scheiben wär der Hammer....schwarzer Püschen 406 Coupé komplett schwarz getönt *lechz* aber denke mal selbst wenn man dafür den Darfschein hat wird man bei keiner Polizeiroutinekontrolle mehr ausgelassen....am besten die Papier gleich in der Mittelkonsole liegen lassen... -_-


-- Veröffentlicht durch Surfer from Zorch am 1:40 am 19. Aug. 2002

In Teilen europas und in Amiland darft Du das.
P.S. ein Kollege hat sich seine sämtlichen Scheiben schwärzen lassen (auch vorne). Der Tuner hat ne Einzelabnahme machen lassen (teuer, aber es geht)


-- Veröffentlicht durch Ratber am 1:35 am 19. Aug. 2002

Yo.

Und warum darf ich nicht mit schwarzen scheiben rumfahren wie inner Werbung (Ohne sehen die meisten karren dann wieder Kagge aus) :lol:


-- Veröffentlicht durch P4Peiniger am 1:32 am 19. Aug. 2002

die Amis waren noch nie ganz dicht :crazy:, ein burgerfressendes Volk von Verstrahlten Verrückten und Durchgedrehten...demnächst klagt einer weil er nach Benutzung von Parfüm nicht von geilen Mädels umlagert wird (wie es ihm im Werbespot ja suggeriert wurde)


-- Veröffentlicht durch Surfer from Zorch am 1:24 am 19. Aug. 2002

Schnell wer hat nen P 4 1,5 für mich, will dann auch klagen :lol:


-- Veröffentlicht durch Ratber am 0:12 am 19. Aug. 2002

Yo,nett

Ham die Ammies wieder was zum klagen.

Na ob se durchkommen halte ich stark für unwarscheinlich.

Wenn jetzt jeder noob klagt weil er sein System in kürzester Zeit zumüllt und das dann kaum noch aussem Quark kommt dann bekommen wir mal wieder was zum lachen ;)


-- Veröffentlicht durch Deathblow DoG am 23:06 am 18. Aug. 2002

#Moderation Mode



Hierhin verschoben


-- Veröffentlicht durch cpukiller am 22:56 am 18. Aug. 2002

würde mal sagen das gehört unter news


-- Veröffentlicht durch werner am 22:52 am 18. Aug. 2002

In den USA sehen sich Intel, Gateway und Hewlett Packard einer Klage wegen der Leistung von Pentium-4-CPUs konfrontiert. Die Hardware-Anbieter wurden in Madison County (US-Bundesstaat Illinois) von fünf P4-Besitzern wegen angeblich falscher Werbe-Versprechen verklagt.

Die Anwaltskanzlei Carr Korein Tillery in St. Louis, Missouri, argumentiert in ihrer Klage, dass es "für Kunden keinen Vorteil bringt, einen Pentium 4 einem Pentium III vorzuziehen". Der "Pentium 4 ist weniger leistungsstark und langsamer als ein Pentium III und/oder ein AMD Athlon", heißt es in der Klage. Die Hardware-Hersteller würden die Öffentlichkeit betrügen, wenn sie mit diesen Eigenschaften für Intels Prozessor-Flagschiff werben würden.

50 Millionen Kläger befürchtet
Wie "PCWorld.com" schreibt, könnte auf Intel & Co. eine Massenklage zukommen: Zurzeit prüfe das Gericht in Madison County, ob die Klage gegen die Hersteller auf Ebene des US-Bundesstaates oder auf Landesebene verhandelt wird. Laut Klageschrift betrifft der Fall alle Besitzer eines Pentium 4. Laut Marktforscher MicroDesign Resources wären das mehr als 50 Millionen PC-User.

75.000 Dollar Entschädigung pro P4?
Die fünf Pentium-4-Käufer machen in ihrer Klage keine Angaben zu einer möglichen Forderung gegenüber Intel, Gateway und HP. Sie weisen lediglich darauf hin, dass das kalifornische Recht - das hier Anwendung findet - Schadenersatz, Rückerstattung von Eigentum und einen Entschädigungs-Zuschlag vorsieht. In jedem der fünf Fälle wären dies weniger als die Höchststrafe von 75.000 Dollar.

Wahnsinn....................


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