Neues Urteil: Webmaster müssen aufpassen

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--- Neues Urteil: Webmaster müssen aufpassen
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-- Veröffentlicht durch Ratber am 19:00 am 17. Aug. 2002

Na im Ankacken und Kassieren. :lol:


-- Veröffentlicht durch Zerberus am 15:14 am 17. Aug. 2002

ich frach mich nur wo der dan drin war

das forum der ......


-- Veröffentlicht durch Ratber am 23:16 am 16. Aug. 2002

NA da ist Gravenreuth weltmeister drinne :lol:


-- Veröffentlicht durch BlackPixel am 22:09 am 16. Aug. 2002

Naja, Ratber, irgendwie will ja jeder noch bekannter werden :) Manche nehmen dafür auch solche Peinlichkeiten hin und merkens noch nichtmal :lol:

Cu BP


-- Veröffentlicht durch Ratber am 20:41 am 16. Aug. 2002

@Black Pixel

Soweit ich weiß nur das Gästebuch aber auch für Foren gilt das betimmte Einträge in den verantwortungsbereich des Admins fallen.

Was nervt ist aber der Anlas für das Urteil.

Jemand hat über Gravenreuth hergezogen.

Die vertragen wohl keine Kritik.

Etwas Arm für eine angeblich gediegenen Anwaltskanzlei.

Da kann man mal sehen wessen Geistes Kind die sind. :gulp:


-- Veröffentlicht durch Gidop am 18:53 am 16. Aug. 2002

HHHhhhhmmm ist schon der Hammer. Aber ich kontrolliere jeden Tag mein GB nach blöden Einträge.


-- Veröffentlicht durch BlackPixel am 18:32 am 16. Aug. 2002

Aha, wird da zischen Gästebuch und Forum unterschieden oder gilt das als das Gleiche?


-- Veröffentlicht durch Ratber am 12:58 am 16. Aug. 2002

Gravenreuth findet aber auch immer ne Möglichkeit kostenpflichtig Abzumahnen.

Hoffentlich besucht der bald seine Ahnen.
Der Komiker geht mir schon fast 20 Jahre auffen Keks


-- Veröffentlicht durch Zerberus am 10:16 am 16. Aug. 2002

Wer ein Gästebuch anbietet, ist Teledienstanbieter im Sinne von § 5
TDG a.F. und haftet für die veröffentlichten Einträge, dies geht aus
einem Urteil des Landgericht Düsseldorf hervor.

Damit wird das Urteil vom LG Trier (SSN berichtete) nochmals
unterstrichen und konkretisiert. Somit verpflichtet sich der Webmaster,
die Einträge seines Gästebuchs regelmäßig zu kontrollieren.
Geklagt hatte der Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth, da er in
einem Gästebuch beleidigt worden war. Dies falle laut dem Gericht
nicht mehr unter Meinungsfreiheit und die Inhaberin des Gästebuchs
wurde verurteilt.


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