Schuldspruch wegen offenem Wlan
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-- Veröffentlicht durch zen am 19:07 am 24. Feb. 2008
Ja aber ist es denn nicht so, dass man solange unschuldig ist, bis die schuld bewisen wurde? von daher steht ja dann der kläger (anwalt der Medienindustrie) in der beweislast und nicht der verteidiger (w-lan besitzer).
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 19:36 am 23. Feb. 2008
Man kann auch beim WLAN sehr leicht glaubhaft machen können, daß man die "Tat" nicht selbst begangen hat. Dafür gibt es Logfiles, gespeicherte IPs etc.
Sorry, aber vielleicht hättest Du eher lesen sollen, was ich geschrieben habe! Ich habe nie behauptet, daß nur ich Recht habe, sondern habe lediglich meine Meinung gesagt und Dich nach einer Begründung Deiner Aussage gefragt, die Du aber immer noch schuldig geblieben bist. Und solange Du keine plausible Begründung bringst, sehe ich keinen Grund, meine Meinung anzuzweifeln. Erst wenn Du wirklich die passenden Argumente bringst statt Äpfel mit Birnen zu vergleichen, bin ich gerne bereit, meine Meinung zu überdenken bzw. auch zu ändern. Aber ohne Argumente sehe ich dazu keine Veranlassung. ;)
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 13:42 am 23. Feb. 2008
ein kleinen aber feinen unterschied gibt es aber: bei dem auto wird man sicher glaubhaft machen können, dass man es nicht selbst war, bei einem OFFENEM w-lan wird es schwierig werden zu beweisen, dass man es nicht war. von daher muß man davon ausgehen, dass der besitzer des w-lans es selbst war.
-- Veröffentlicht durch zen am 13:18 am 23. Feb. 2008
AH hier ist der springende Punkt. Ich kann nicht haftbar gemacht werden, für das was der Autodieb anstellt. Wenn der jetzt 6 Autos rammt und jemanden uberfäht nachdem er das Auto geklaut hat, dann ist der Autobesitzer nicht für diesen Schaden haftbar zu machen. Lediglich die Versicherung wird für seinen eigenen Schaden (das Auto) wohl nicht aufkommen. Analog gesehen zum offenen w-lan kann der Besitzer also nicht haftbar gemacht werden für den "Schaden" (über diese Definition kann diskutiert werden), den ein anderer angerichtet hat. Man könnte den Besitzer vielleicht für eine Ordnungswidrigkeit verklagen, weil er sein w-lan nicht "zugesperrt" hat, jedoch nicht fürs Raubkopieren das ja ein anderer getan hat. Und genau das ist ja in diesem Falle geschehen. Außerdem finde ich, dass Kammerjäger einen wichtigen Punkt mit den Hotspots angeschnitten hat. Das sollte man nicht vernachlässigen.
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 13:12 am 23. Feb. 2008
jemand anders wird dich wohl nicht anklagen, weil dein auto offen ist, denoch ist es eine ordnungswidrigkeit (verleitung zum diebstahl). und außer der versicherung kannst du damit niemanden wirklich schaden. bei offenem w-lan ist es doch das selbe: solange man niemanden weh-tut (ich sag jetzt einfach mal pauschal: illegale sachen macht) und dich dafür anzeigt, isses auch kein problem. aber sobald wie da jemand kommt und sagt du hast was illegales gemacht, wirst du sicher zum schuldigen gemacht. beim auto kann man vielleicht noch halbwegs klar machen, dass man das nicht war, aber bei w-lan ist man immer der schuldige ;) und von daher ist es richtig, das man leute nicht in schutz nimmt, weil sie keine grundsicherung ihres eigentums vorgenommen haben.
-- Veröffentlicht durch zen am 12:48 am 23. Feb. 2008
Hmm, vielleicht liege ich hier falsch, aber ich hab' noch nie gehört, dass jemand verklagt wurde, weil er sein Auto offen ließ. Okay die Versicherung wird für den eigenen Schaden wohl nicht aufkommen, man haftet aber trotzdem nicht für die Schäden, die der Autoedieb verursacht hat. Oder sehe ich das falsch?
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 9:20 am 23. Feb. 2008
hat echt keinen sinn mit dir zu diskutieren, irgendwie hast du nur deine meinung und die zählt dann, egal was andere sagen. mit solchen menschen macht diskutieren keinen spass.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:34 am 23. Feb. 2008
Hier hat aber dem WLAN-Betreiber niemand etwas geklaut und ihm selbst damit Schaden zugefügt, sondern dessen Netz missbraucht und anderen Schaden zugefügt. Daher solltest Du besser nicht Äpfel mit Birnen vergleichen... ;)
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 20:31 am 22. Feb. 2008
nicht äpfel und birnen vergleichen, wenn jemand dein auto klaut und damit wird schindluder getrieben ist klar, dass du dann nicht dafür haftest, ABER wenn du dein auto offen läßt, wirst du auf dem schaden sitzen bleiben ;)
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 19:05 am 22. Feb. 2008
:thumb: Ich kann doch nicht zur Beihilfe eines Mordes verurteilt werden, wenn jemand mein Auto klaut und damit eine Person tot fährt, nur weil ich keine fette Diebstahlwarnanlage installiert hatte... ;)
-- Veröffentlicht durch zen am 18:48 am 22. Feb. 2008
Naja ich bin der Meinung es muss nicht alles kontrolliert werden was glänzt.
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 17:34 am 22. Feb. 2008
ich verstehe nicht, warum du dich immer so auf einzelfälle beziehst, vor allem dem opa heinrich der aller höchstens 5% der bevölkerung darstellt. und nebenbei: unwissenheit schützt vor strafe nicht. ich gehe einfach mal davon aus, dass jeder w-lan router hersteller so einen passus über sicherheit drin hat, von daher können nur die käufer/user die schuldigen sein. nun zu den hotspots die offen sind: ich persönlich denke, dass die mit dem feuer spielen und bisher nur glück hatten, dass da nicht der falsche kriminelle vorbei kam. es ist zwar toll dass da jeder rein kann, aber wer kontrolliert was mit dem anschluß gemacht? im zweifel immer derjenige, der das ganze bereit stellt (ob bewußt oder unbewußt). die andere sind für die justiz nicht ermittelbar. und von dem gesichtspunkt aus, kann man nur zu dem urteil kommen.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 1:15 am 22. Feb. 2008
Hotspots, I-Net-Cafes etc., selbst ein Telekommunikationsladen bei uns um die Ecke hat ein offenes Netz undwirbt auch noch damit! Und glaubst Du wirklich, daß Opa Heinrich das komplette Buch liest? Der ist doch froh, wenn er mit Hilfe seines Enkels am Telefon überhaupt eine Verbindung hat. Das Buch wird kaum jemand lesen oder sich über die Tragweite klar sein... ;) @ smoke81 Richtig. Wer etwas im I-Net unerkannt anstellen will und etwas kriminelle Energie hat, der wird es auch schaffen, egal ob nun über das WLAN-Netz des Nachbarn oder anderweitig. Der Hauptgrund, warum ich mein Netz absichere ist, daß ich keine Lust habe, daß eines Tages die Kripo vor der Tür steht, auch wenn ich nichts zu verbergen habe und nachweislich nichts damit zu tun hätte! Denn die Aufklärung würde Zeit und Nerven kosten, was ich aber für andere Dinge besser nutzen kann...
-- Veröffentlicht durch smoke81 am 22:03 am 21. Feb. 2008
Sowas regt mich auf!
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 21:39 am 21. Feb. 2008
ich persönlich habe keine router und mir nur mal ein beliebiges handbuch bei google gesucht klick, ich wette, so ziemlich jeder hersteller hat ein ähnliches kapitel, in dem es um die sicherheit geht und man darauf hingewiesen wird, dass man sein netz sichern sollte. und wenn opa heinrich das nicht versteht, sollte er die hotline anrufen, es sich einrichten lassen oder w-lan sein lassen. und das gericht wies darauf hin: wer es unterläßt einfachste methode zur sicherung vorzunehmen... wie gesagt: wenn man urteilen würde, dass man sich durch ein offenes w-lan nicht strafbar macht, wäre das ein freifahrtsschein. außerdem muß man irgendwo damit anfangen, das internet zu einem nichts rechtsfreien raum zu machen. kannst du mir sagen, was du mit einigen stellen meinst, die den zugang freigeben...meinst du hotspots? :noidea:
-- Veröffentlicht durch rage82 am 15:50 am 21. Feb. 2008
ich dachte das wäre mittlerweile standard.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 12:11 am 21. Feb. 2008
Wäre mir neu! Abgesehen von den Fritz!-Geräten mit passendem Stick, den man nur in den Router einsteckt und der dann die passenden Daten vom Router bekommt, kenne ich eine werksseitig eingerichtete Verschlüsselung nur von Provider-Geräten (wie z.B. von Alice).
-- Veröffentlicht durch rage82 am 9:08 am 21. Feb. 2008
immerhin haben viele (die meisten? wer eigentlich alles? :lol: ) Hersteller schon im Auslieferungszustand eine Verschlüsselung aktiviert und diese auf den Geräten gekennzeichnet.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:31 am 21. Feb. 2008
Dann erklär mir mal bitte den Unterschied. Warum dürfen einige Stellen ihren Zugang freigeben, während unbescholtene Bürger, die keine Ahnung von WEP/WPA etc. haben und nichtmal wissen, daß andere User ihr WLAN mit nutzen können, dafür haftbar gemacht werden? Solange auf den Routern kein Warnhinweis steht, kann ich Opa Heinrich keinen Vorwurf aus seinem mangelnden Technik-Verständnis machen. Und es dürfte für ihn unmöglich sein zu beweisen, daß ihn der Verkäufer des Routers auch nicht aufgeklärt hat... ;)
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 18:15 am 20. Feb. 2008
ich finde die entscheidung richtig. zum einem hat jeder w-lan router auf eine sicherung wie wep/wpa. und die richter haben eindeutig gesagt: wenn man es unterläßt, sein w-lan zu schützen (mit den bereits vorhandenen sachen und für kostengünstig anschaffbare software) der haftet dafür auch. wäre ja sonst auch ein frei fahrts schein: ich sichere mein w-lan nicht und kann dann illegale sachen machen und sage, dass es wer anders war.
-- Veröffentlicht durch Hitman am 17:16 am 19. Feb. 2008
Wenn mein Nachbar ein offenes W-Lan hätte wüsste ich auch was ich machen würde....
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 16:58 am 19. Feb. 2008
Tja, selbst schuld, wenn man "ungeschützten Verkehr" hat... :lol:
-- Veröffentlicht durch daniel am 12:42 am 19. Feb. 2008
und wenn er das nur ausgesagt hat um sich raus zu reden...??
-- Veröffentlicht durch rage82 am 23:10 am 18. Feb. 2008
Internet-cafe's können da in der Tat probleme bekommen, man kann schliesslich nur schwer alle one-click-hoster usw. sperren.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 22:52 am 18. Feb. 2008
In meinen Augen eine absolute Fehlentscheidung! Was ist mit Internet-Cafe´s, WLAN-Hotspots etc.? Sind die dann nicht auch gleich alle strafbar?
-- Veröffentlicht durch rage82 am 19:48 am 18. Feb. 2008
Hier erstmal der Link zu einem Bericht (gefunden wurde der Link auf www.3d-center.de)
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