T-Com speichert IP-Adressen nur noch sieben Tage

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Ein Ausdruck des Beitrags mit 8 Antworten ergibt bei 3 Antworten pro Seite ca. 3 DIN A4 Seiten. Das entspricht bei 80 g/m² ca. 14.97 Gramm Papier.


-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 14:38 am 28. Feb. 2007


Wie heise online erfuhr, laufen Anfragen von Strafverfolgern im Falle von Telekom und Arcor bereits ins Leere [...]



Dass auch Arcor seine Speicherpraxis angepasst hat, wollte Unternehmenssprecher Paul Gerlach nicht bestätigen: "Wir bewegen uns stets auf der Grundlage einschlägiger Verordnungen", erklärte er lediglich. Hinweise von mehreren Informanten aus staatlichen Ermittlungsbehörden besagen jedoch, dass Arcor seit kurzem keine persönlichen Daten zu IP-Adressen mehr übermittelt, wenn deren Vergabe länger als acht Tagen her ist. "Dies erschwert uns momentan die Strafverfolgung ungemein", sagte ein Ermittler, der nicht genannt werden will.


-- Veröffentlicht durch NoBody am 13:13 am 28. Feb. 2007

Und wie ist das bei Arcor?
Oder hängen die bei sowas noch zusammen?


-- Veröffentlicht durch Charon am 21:48 am 27. Feb. 2007

Von mir aus können sie die solange speichern wie sie wollen....

und wenn es bei der Verbrechensbekämpfung hilft umso besser


-- Veröffentlicht durch SPYcorp am 6:36 am 21. Feb. 2007

Leider liegen hier Theorie und Praxis weit auseinander.
Es gab zwar den konkreten Fall, wo einer gegen die IP Datenspeicherung geklagt hat, aber die T_com sah sich nur verpflichtet, dies bei diesem einen Kunden umzusetzten.

Die MI und Contentmafia (ich liebe dieses Wort ^^) hätte ja am liebsten eine für sie frei zugänglich Datenbank, was aber dank des Datenschutzes in DE nicht so ohne weiteres Realisierbar ist.

Die 7 Tage sind wohl der (inoffizielle) Kompromiss zwischen Datenschutz und Strafverfolgung.
Wobei die Provider ja anfänglich unaufgefordert Daten gespeichert haben. Die T-com, wie ja schon im Artikel steht gleich mal 80 Tage. Aber das ist ein lange Geschichte.
Verstehen kann ich beide Seiten. Für Flatrate ist die Speicherung unerheblich, zur Strafverfolge jedoch notwendig.


-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 23:07 am 20. Feb. 2007

hm.. glaub ich kaum, da ja für die meisten Strafanzeigen die Flaterate-Kunden interessant sind :noidea:


-- Veröffentlicht durch The Papst am 22:30 am 20. Feb. 2007

So viel ich weiß, dürfen die IPs nur gespeichert, wenn sie zur Abrechnung notwendig sind, also zB nicht bei Flatrate Kunden.


-- Veröffentlicht durch Bacardi4ever am 22:12 am 20. Feb. 2007

hehe, ich finde, man sollte allgemein diese sachen überhaupt net speichern :)


-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 20:59 am 20. Feb. 2007

Stillschweigend ändern die großen deutschen Internet-Provider ihren Umgang mit den Verbindungsdaten ihrer Kunden. Offenbar werden vor allem die dynamisch vergebenen IP-Adressen für DSL-Kunden neuerdings schon nach wenigen Tagen wieder gelöscht. Wie heise online erfuhr, laufen Anfragen von Strafverfolgern im Falle von Telekom und Arcor bereits ins Leere, wenn Daten verlangt werden, die älter als sieben Tage alt sind.

usw (Quelle)

Da fragt man sich welchen Einfluss die EU überhaupt hat, nachdem doch die Speicherung von 2 Jahren diskutiert wurde :lol:


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