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-- Veröffentlicht durch Joshi am 16:48 am 18. Dez. 2012

Vergiss aber nicht die Strafanzeige, damit wenigstens sein Führungszeugnis etwas davon hat. ;)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 3:23 am 15. Nov. 2012

scheint ja richtig organisiert zu sein das arschloch. in so einem fall würde ich mit ein paar kollegen selbst vorbeischauen und "pfänden". :biglol: mein obergerichtvollzieher lässt sich jeden besuch beim schuldner mit satten 55 EUR vergüten... :blubb: naja, ist ja nur alle 3 jahre. :lol:


-- Veröffentlicht durch t4ker am 23:49 am 14. Nov. 2012

Mittellos ist er auf jedem Fall schonmal :). Er hat die Masche anscheinend oft durchgezogen. Habe folgenden Thread gefunden: Klick

Ich kann ihm nun jedes Jahr den Gerichtsvollzieher vorbeischicken oder eine Kontopfändung beantragen - wird allerdings in nächster Zeit nichts dabei rauskommen. Die Kosten muss zunächst ich tragen und werden ihm später auferlegt. Wenn er nichts pfändbares hat, dann muss er die eidesstaatliche Versicherung ablegen (muss ich im Antrag nen Hacken machen), welche  3 Jahre gilt. Dann hat er die nächsten 3 Jahre logischerweise Ruhe vor mir :P. Ich bin hartnäckig und die ~20-40€ gönne ich mir demnächst jedes Jahr, damit er regelmäßig zu Weihnachten Besuch bekommt.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 1:57 am 7. Nov. 2012

aus eigener erfahrung kann ich sagen das da wohl nicht viel zu holen sein wird, wenn es ein student/harz4er ist, außer er hat viel auf dem konto oder besitzt irgendwas wertvolles (dazu gehört ein blu-ray player oder fernseher nicht). man kann den gerichtvollzieher alle 3 jahre hinschicken, um dem schuldner die eidesstattliche versicherung abzunehmen (sofern nichts zu holen ist). den meisten leuten ist das ziehmlich unangenehm und deshalb klappts oft auch schon eher, siehe bliemsr. wenn er es schon dazu hat kommen lassen, dass du einen titel erwirken konntest, dann ist er entweder total blöd, faul/unorganisiert oder mittellos. vielleicht auch eine kombination von allem. :lol:


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 18:10 am 6. Nov. 2012

Gute Sache. Ich habe schon oft Mahnverfahren eingeleitet, doch es hat glücklicherweise immer gewirkt und ich hab mein Geld plus Zins plus Kosten zurückerhalten.

Wie sieht es denn jetzt in der Praxis aus, da du den Vollstreckungsbescheid besitzt?  Kannst du einmal im Jahr den (Gerichts-) Vollzieher bei ihm vorbeischicken, mit dem Auftrag, ihm seinen Bluray-Player oder den LCD zu beschlagnahmen?

Wer setzt den Titel durch? Kannst du selber hinfahren? Muß es ein Vollzieher tun? Ein Inkasso? Würde mich interessieren, wie das in der Praxis aussieht.


-- Veröffentlicht durch Romek am 23:19 am 2. Nov. 2012

Student und so blöd :noidea:


-- Veröffentlicht durch t4ker am 11:45 am 1. Nov. 2012

So dann will ich euch mal informieren:

Ich habe alles ohne Rechtsanwalt durchgezogen und nun endlich den Vollstreckungsbescheid in meinen Händen. War ein langer Weg, aber wenigstens hat der Schuldner nie Widerspruch eingelegt. Nun kann ich 30 Jahre mal schauen, ob mal was zu holen ist. Dass er Student ist, macht zumindest schonmal etwas Hoffnung.

:ocinside:


-- Veröffentlicht durch t4ker am 12:29 am 29. Aug. 2012

@All: Ja ihr habt Recht. Man sollte Artikel bei Ebay Kleinanzeigen nicht per Vorkasse bezahlen. Ich habe meine Lektion gelernt. Ich kann es nun jedoch nichtmehr ändern.

@spraadhans:

Danke für deine Hilfe. Ich habe im Internet  folgenden Vordruck entdeckt:

Max Käufer - Käuferstraße 11 - 47110 Kaufhausen

Karl Verkäufer
Verkäuferstraße 22
08150 Verkaufsstadt


Datum: heute

Betreff: ebay-Auktion 400500600 - Legosammlung : 5 Zentner


MAHNUNG

Hallo werte/r Herr/Frau Karl Verkäufer,

am 15.05.2004 habe ich auf Ihr Konto:

Inhaber : Karl Verkäufer
Kontonummer: xxxxxxxxxxxx
Bankleitzahl xxxxxxxxxxxx
Bankname Musterkasse



den Betrag von 125,00 Euro überwiesen.

Leider habe ich bisher von Ihnen keine Ware erhalten .
Deshalb fordere ich Sie auf, mir innerhalb der nächsten 10 Tage, entweder die mir geschuldete Ware oder einen Nachweis für den vorgenommenen Versand zukommen zu lassen. Andernfalls bin ich gezwungen, von dem zwischen uns entstandenen, gültigen Kaufvertrag zurückzutreten.
Für diesen Fall fordere ich den gesamten, von mir bereits gezahlten Betrag innerhalb der oben genannten Frist zurück.
Befindet sich nach Ablauf der Frist weder die Ware in meinem Besitz, noch der genannte Betrag, ohne jeglichen Abzug, auf meinem Konto, werde ich mich leider gezwungen sehen, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Sollte die Ware zwischenzeitlich versandt worden sein, bitte ich darauf zu achten, dass Sie dies nur dann von der genannten Rückzahlungspflicht entbindet, wenn ein Nachweis für den ordentlichen Versand vorliegt.
Siehe dazu § 447 BGB sowie einschlägige Gerichtsurteile.

Mit frdl. Gruß
Unterschrift - Max Käufer

Meine Bankverbindung:

Max Käufer

KTO: 12345678

BLZ: 87654321

Musterbank

Der beinhaltet alle deine Punkte. Ich denke den werde ich verwenden. Mein Kenntnisstand ist jedoch, dass man eine Person nicht zwingend in Verzug setzen muss um ein Mahnverfahren einzuleiten.

lg


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 11:57 am 29. Aug. 2012

Man überweist ja auch nie, nie NIEMALS Geld bei ebay Kleinanzeigen, selbst ebay schreibt das bei jedem Kontakt dazu.

Das gilt erst recht, wenn der Preis weit unter Marktwert liegt, was bei einer GTX560 mit 2 GB sicherlich der Fall ist.

Ohne hier rechtlich beraten zu wollen, damit das Geld zurückverlangt werden kann, musst du erst vom Vertrag zurücktreten.

So einfach ist das gerichtliche Mahnverfahren nämlich auch nicht, gerade wenn es darum geht, die Gerichtskosten auf die Gegenseite abzuwälzen, denn dafür muss sich diese im Verzug befinden.



(Geändert von spraadhans um 11:58 am Aug. 29, 2012)


(Geändert von spraadhans um 16:30 am Aug. 29, 2012)


-- Veröffentlicht durch Cziebesz am 11:55 am 29. Aug. 2012

wenn du die Adresse hast, dann würde ich mal vorbeifahren und ein paar riesige Typen mitnehmen! :punk:


-- Veröffentlicht durch DragonSkull am 11:08 am 29. Aug. 2012

Habe ich auch einmal gemacht.
Was ich gerade Klasse finde.. Ich kann mich an diese Grafikkarte erinnern...Mir hat er nich tmal geantwortet ^^


-- Veröffentlicht durch rage82 am 9:32 am 29. Aug. 2012

punkt 2 und 3 würde ich kombinieren. aber ich nehme an, du wirst ihn nicht vor fristablauf anzeigen wollen ;)

als frist würde ich meinen, 7 Tage ist angemessen, 10 würde ich selbst maximal angeben.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 9:22 am 29. Aug. 2012

So würde ich auch vorgehen. Wobei oftmals das drohen mit nem Anwalt und nem Mahnverfahren schon hilft.


-- Veröffentlicht durch t4ker am 3:26 am 29. Aug. 2012

Liebe User,

ich habe bei Ebay Kleinanzeigen leider eine GTX 560 TI 2GB für 110€ gekauft. Das Geld habe ich gleich am Tag der Kaufvereinbarung überwiesen.

Es ist folgendes Angebot: msi N560GTX-Ti Twin Frozr II 2GD5/OC in Hamburg Nord - Winterhude | PC-Zubehör & Software | eBay Kleinanzeigen

Zum Glück war ich noch nie von Betrugsfällen betroffen, jedoch habe ich schon von vielen gelesen. Daher habe ich natürlich Sicherheiten verlangt. Als Sicherheit hat er mir per Mail einen Scan seines Ausweises (Vorder- und Rückseite) und einen Scan seiner Bankkarte zugesandt. Auf die gleiche Kontonummer wurde auch das Geld von mir überwiesen (Kontoinhaber und Person auf dem Ausweis sind die gleichen). Die Scans sind auch definitiv echt. Ich habe nun schon 2,5 Wochen auf die Ware gewartet, jedoch noch nix erhalten. Auf Mails antwortet er nicht. Auch im Facebook bekomme ich keine Nachricht und bei Skype drückt er mich weg.

Was ich bereits rausgefunden habe:

-hier sein Facebook-Account: :censored: (das ist auch sein echter Name )
-er ist auch bei Skype, Myspace usw.
-er war in letzter Zeit oft online (sieht man auf mehreren Seiten)
-er nutzt oft im Internet folgenden Nick: JulezLien

Ich brauche weitere Hilfe bei der Planung des weiteren Ablaufes!!! Ich habe mir folgendes Überlegt (& und bin auch bereit das volle Programm durchzuziehen):

1. Fristsetzung zur Lieferung oder Rücküberweisung per Einschreiben an Adresse, die auf Ausweis vermerkt ist (Frist von 7 oder 14 Tagen???)
2. Anzeige bei der Polizei wegen Verdachts auf ****** (würde dazu einfach alles ausdrucken)
3. Wenn Frist verstreicht -> Einleiten eines gerichtlichen Mahnverfahrens

Würde mich über jegliche Hilfe freuen. Vielleicht haben noch einige User wertvolle Tips und Verbesserungsvorschläge für mich!

lg


#edit
Ich hab den Namen von dem Facebooknutzer rausgenommen.

(Geändert von masterofavenger um 8:40 am Aug. 29, 2012)


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