Handy - Garantie/Gewährleistung trotz Gehäuseschaden?
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-- Veröffentlicht durch DragonSkull am 13:20 am 28. Aug. 2010
naja, vodafone würde das gerät eh einschicken, bzw den laden, den du besuchen wirst.
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 1:00 am 28. Aug. 2010
Ja, so habe ich es gemeint.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:01 am 28. Aug. 2010
Tja, das Problem ist eben, dass Vodafone argumentieren könnte, dass das Gerät mechanisch beschädigt ist. Somit könnte sich durch die Beschädigung die Beweislast wieder umkehren, d.h. Du musst zeigen, dass die Beschädigung nicht Ursache des reklamierten Fehlers ist. Aber ob das wirklich so ist, sollen die Rechtsexperten sagen...
-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 17:02 am 27. Aug. 2010
Gut, hatte ihn jetzt gar nicht gelesen, aber danke für den Tipp..
KA was du genau meinst, vielleicht dass es unwarscheinlich ist dass ein neues Gerät einen Gehäuseschaden (der dazu noch wie ein Sturzschaden aussieht) hat? Aber der Paragraph wäre ja eh nur zur Absicherung gewesen.. Das Thema ist generell kompliziert, da ja nicht jeder Sturz zu einer Beschädigung des Innenlebens führt.. Andererseits können durch einen Sturz Komponenten geschwächt werden, die dann früher den Geist aufgeben.. Vielleicht wäre ein Anfang die Funktion des Gerätes nach einem Sturz genau zu dokumentieren, was aber den zweiten Fall des angeschlagenen Bauteils nicht abdeckt.. Schon schwer, werd wohl einfach mal in den Vodafone Shop gehen und da bissl Tische verrücken.. (Scherz ;))
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:58 am 27. Aug. 2010 Den 476 BGB muss man halt bis zum Ende lesen, hier könnte nämlich der zweite Halbsatz einschlägig sein.
-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 14:03 am 27. Aug. 2010
Hallo,
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