Bin betrogen worden

- OCinside.de PC Forum
https://www.ocinside.de

-- Offtopic
https://www.forum-inside.de/forums.cgi?forum=7

--- Bin betrogen worden
https://www.forum-inside.de/topic.cgi?forum=7&topic=5536

Ein Ausdruck des Beitrags mit 31 Antworten ergibt bei 3 Antworten pro Seite ca. 11 DIN A4 Seiten. Das entspricht bei 80 g/m² ca. 54.89 Gramm Papier.


-- Veröffentlicht durch SchlitzerMcGourgh am 22:21 am 9. Dez. 2010

wohl kaum da mir das fahrzeug ja nie gehört hat.

@grandpa

was soll den bei bmw im rechner stehen?


-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 17:40 am 9. Dez. 2010


Zitat von SchlitzerMcGourgh um 21:13 am Dez. 6, 2010
Nööö, das Fahrzeug ist immernoch Sichergestellt. Die Steuergeräte wurden mittlerweile vom LKA ausgebaut, aber ansonsten. Ist ja nicht deren Geld das da baden geht...



Mußte da auch noch Verwahrungsgebühr zahlen?
Hatte mal nen Unfall und beide Fahrzeuge wurden sichergestellt, durfte dann für zwei Wochen noch nen Tagessatz Stellgebühr bezahlen :blubb: - hab zwar 75 % vom Schaden zurückbekommen, aber die Abschlepp- und Stellgebühren musste ich selbst berappen...


-- Veröffentlicht durch SchlitzerMcGourgh am 21:13 am 6. Dez. 2010

Nööö, das Fahrzeug ist immernoch Sichergestellt. Die Steuergeräte wurden mittlerweile vom LKA ausgebaut, aber ansonsten. Ist ja nicht deren Geld das da baden geht...


-- Veröffentlicht durch OberstHorst am 8:43 am 6. Dez. 2010

Hehe :niko:

Aber mal im ernst... hat sich da nochmal was getan?


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 21:03 am 5. Dez. 2010

Totengräber unterwegs? :lol:


-- Veröffentlicht durch grandpa am 20:36 am 5. Dez. 2010

Lässt sich bei BMW nicht eine "Historie" des Fahrzeugs anhand der FgstNR einsehen. Damit wäre schon einiges "gewonnen".


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 16:49 am 15. Juli 2010

Alter hoffe nur für dich, dass das ganze inszeniert war und der Schwindel auffliegt.. Oder das du den Verkäufer ausfindig machst.. Was war das denn für ein Typ, beschreib mal und der Ablauf der Übergabe wäre auch interessant.. Falls das überhaupt nen Sinn hat in so nem Forum hier.. Hast auf jeden Fall mein Beileid und das Leben geht weiter, so oder so..


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:11 am 10. Juli 2010

Richtig. Abgesehen davon würde ich von so einem Verkäufer auch kein Auto mehr haben wollen, sondern lieber Bares... ;)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 22:50 am 10. Juli 2010

Wenn es ein Neuwagen war, dann natürlich. Wenn es ein Standardjahreswagen war ebenfalls.

Bei individuellen Gebrauchten ist die Erfüllung des Vertrages für den Verkäufer unmöglich.


(Geändert von spraadhans um 7:09 am Juli 11, 2010)


-- Veröffentlicht durch VPS am 21:33 am 10. Juli 2010

genau diesen gibt es nicht noch einmal


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 20:09 am 10. Juli 2010

er hat rechtlich keinen anspruch auf einen gleichwertigen wagen? bist du sicher? also angenommen es wäre nur ein golf, den man in der form überall findet und kein 6er mit seltener ausstattung.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:00 am 10. Juli 2010

Also Mädels,

der Kaufvertrag ist natürlich wirksam, allerdings kann an gestohlenen Sachen nicht gutgläubig Eigentum erworben werden. Der Verkäufer schuldet bei einem Vertrag über einen Gebrauchtwagen auch nicht mehr diesen, denn es gab ja nur den Einen, sehr wohl ist er aber zur Rückzahlung des Kaufpreises (nach Rücktritt) und zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

Abstraktions- und Trennungsprinzip haben damit erstmal wenig zu tun.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 12:27 am 10. Juli 2010

natürlich hat man einen ANSPRUCH auf das auto, schließlich hat man es mit einem kaufvertrag gekauft. man kann also vom verkäufer den kaufgegenstand verlangen, jedoch bleibt das gestohlene auto davon unangetastet, es gehört immernoch dem ursprünglichen besitzer. ich habe nicht ohne grund "supergau" geschrieben, denn in solch einem fall ist sowohl ware, als auch geld weg. die einzige hoffnung ist den betrüger / die betrüger dingfest zu machen, aber auch dann heisst es noch lange nicht, dass man das eine oder andere erhält.


-- Veröffentlicht durch VPS am 11:33 am 10. Juli 2010

Wenn man einen Gegenstand nach Besten Wissen und Gewissen erworben hat, hat man auch Anspruch auf eine entsprechende Leistung. Der Eigentümer bleibt der ursprüngliche, es wurde ihm ja schließlich geklaut und nur der Besitz hat gewechselt.

(Stichwort: gutgläubiger Beistzer usw ...)

Bringt aber alles nicht viel, wenn man wie bereits gesagt den Verkäufer nicht hat.

Ich würde das Ganze einem Rechtsbeistand überlassen und vohrer genug Informationen sammeln. Die Portale und der Herrsteller wurden ja bereits angesprochen.


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 11:20 am 10. Juli 2010

war da nich was mit abstraktionsprinzip? verpflichtungs- und erfüllungsebene? ob der kaufvertrag gültig ist hat nichts mit der übertragung des gegenstands zu tun :noidea:


-- Veröffentlicht durch The Papst am 9:49 am 10. Juli 2010

Es gibt da leider ein paar Paragraphen die sich widersprechen.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 8:31 am 10. Juli 2010


Zitat von maxpayne um 1:31 am Juli 10, 2010
das glaube ich kaum! man kann nichts gestohlenes kaufen und dann anspruch darauf haben.



Doch, wenn man es nicht bewusst als Diebesgut kauft. Es liegt ein Betrug seitens des Verkäufers vor, wodurch man als Käufer einen Anspruch auf Erstattung erheben kann.


-- Veröffentlicht durch hallo am 2:12 am 10. Juli 2010

ich glaube in den Niederlanden ist das so geregelt das man die Sachen nach dem kauf auch behalten darf
bei uns aber nicht


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 1:31 am 10. Juli 2010

das glaube ich kaum! man kann nichts gestohlenes kaufen und dann anspruch darauf haben. das besitzrecht kann bei gestohlenen dingen nur bei "öffentlichen auktionen" übertragen werden (nicht ebay). das fahrzeug gehört immernoch dem vorbesitzer!


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:14 am 10. Juli 2010


Zitat von The Papst um 0:05 am Juli 10, 2010
Ist es nicht so, dass er Anrecht auf das Fahrzeug hat und der Verkäufer dem ehemaligen Besitzer ein Fahrzeug schuldet?



Ja, aber dazu muss er den Verkäufer erst einmal finden und bei dem den Anspruch geltend machen...  


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 0:13 am 10. Juli 2010


Zitat von The Papst um 0:05 am Juli 10, 2010
Ist es nicht so, dass er Anrecht auf das Fahrzeug hat und der Verkäufer dem ehemaligen Besitzer ein Fahrzeug schuldet?

nein


-- Veröffentlicht durch The Papst am 0:05 am 10. Juli 2010

Ist es nicht so, dass er Anrecht auf das Fahrzeug hat und der Verkäufer dem ehemaligen Besitzer ein Fahrzeug schuldet?


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 20:11 am 9. Juli 2010


Zitat von rage82 um 20:06 am Juli 9, 2010
@papst ja, grundsätzlich schon, aber ich glaube das bringt nichts, da der vertragspartner nicht wirklich existiert ;)



es bringt nix, weil die karre halt weg is. aber richtig, der "verkäufer" schuldet ihm die karre noch :lol:


-- Veröffentlicht durch rage82 am 20:06 am 9. Juli 2010

@papst ja, grundsätzlich schon, aber ich glaube das bringt nichts, da der vertragspartner nicht wirklich existiert ;)


@schlitzer
das beste was du wohl tun kannst, ist alles über den verkäufer weiterzugeben und z.b. bei mobile.de weiter die augen offen halten, ob du ähnliches findest. die ip bekommst du auf keinen fall, meiner meinung nach. da dürfen nur behörden ran.


-- Veröffentlicht durch ocinside am 20:02 am 9. Juli 2010

@Schlitzer erstmal herzliches Beileid :poor:
Ich denke anhand der IP läßt sich schon einiges rausfinden, solange der Betrüger nicht klug war (wenn doch, bringt es nicht mehr als der gefälschte Ausweis = nichts).
Aber ganz gleich was du mit den Daten letztendlich anfangen kannst oder nicht - du wirst nicht um einen richterlichen Beschluss drum herum kommen, um die Daten offiziell zu bekommen und verwerten zu können.
Frag einfach mal einen Anwalt, denn vielleicht hat er ja ein Einsehen und berät dich auch ohne den hohen Streitwert anzurechnen.

Die Idee von KakYo hört sich auf jeden Fall prima an.
Vielleicht läßt sich ja auch im Nachhinein noch ein Logging der Koordinaten des Fahrzeugs nachsehen, um an den genauen Ort des Betrügers zu kommen.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 19:53 am 9. Juli 2010

Der Kaufvertrag ist aber trotzdem gültig oder? Hab ich zumindest in der Schule so gelernt.


-- Veröffentlicht durch KakYo am 19:12 am 9. Juli 2010

Hmm,
evtl. lässt sich auch was über BMW rausfinden:noidea:
Afaik "überwacht" doch BMW die Navis bei den neuen Autos.
Zumindest konnte ich bei BMW anrufen und die konnten mir sagen wo mein Auto steht;) (nein die Story geb ich nicht zum besten:lol:)
Dann würde sich evtl. rausfinden lassen wo die Karre stand.


Drück dir auf jeden Fall die Daumen.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:56 am 9. Juli 2010

Ich kann deinen Ärger verstehen, aber das Gesetz in die eigene Hand nehmen war noch nie eine gute Lösung...


-- Veröffentlicht durch Marodeur am 18:41 am 9. Juli 2010

Ein gebrauchtes Auto für 41k?
Meine Herren, das ist nen Haufen Schotter...

Drück dir auch mal die Daumen dass der gefasst wird.
Das ist echt bitter sowas.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 15:56 am 9. Juli 2010

das ist natürlich der supergau beim autokauf. auch wenn ich dir nicht helfen kann, drücke ich die daumen. hoffentlich wird der schuldige gefasst!


-- Veröffentlicht durch SchlitzerMcGourgh am 15:39 am 9. Juli 2010

Moin Jungs.

Ich habe mir am Freitag nen 635d cabrio gekauft. Das ding war gestohlen. Das war am Sonntag klar. Am Montag wurde dann das Fahrzeug sichergestellt usw. So ich glaube das der Besitzer des Fahrzeuges mit drinnehängt, heißt er hat sich die Karre klauen lassen.

Papiere, Personalausweiße alles war gefälscht. Der Wagen wurde vor 3 Monaten als gestohlen gemeldet. Stand jetzt seit 3 wochen im Internet zum verkauf. Da es in der kombination Bj, Farbe, Ausstattung nur das cabrio im Internet gab habe ich den Polizisten gefragt wieso die nicht einfach mal bei mobile.de reinschauen, weil das auto gibt es vllt 30 mal in ganz deutschland eventuell würden die dann mehr autos wiederfinden er meinte nur lapidar das sie besseres zu tun haben.

Naja ist ja nicht sein geld. Ich habe 2 Telefonnr und eine Anfrage am laufen bei mobile zwecks ip und emailadressen.

Wer kann damit was anfangen, also mir adressen und standorte der Telefone usw zukommen lassen.

Wenn das zur ergreifung der Made beiträgt die mir die karre verkauft hat bin ich bereit von einem (410€) bis zehn prozent (4100€) des Kaufpreises zu bezahlen je nachdem wie gewichtig der tipp war.

Also wer die vorhandenen Daten haben will einfach PM an mich. Wenn ich die noch ausstehenden ip und emailadressen kriege, bekommt ihr die auch.

Vielen Dank

hoffe es gibt jmd mit dem passendem know how.


p.s. Ich haber kein problem damit wenn ihr das in anderen foren verbreitet, ich will den arsch kriegen.


OCinside.de PC Forum
© 2001 - 2024 www.ocinside.de