Bin betrogen worden
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-- Veröffentlicht durch SchlitzerMcGourgh am 22:21 am 9. Dez. 2010
wohl kaum da mir das fahrzeug ja nie gehört hat.
-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 17:40 am 9. Dez. 2010
Mußte da auch noch Verwahrungsgebühr zahlen? Hatte mal nen Unfall und beide Fahrzeuge wurden sichergestellt, durfte dann für zwei Wochen noch nen Tagessatz Stellgebühr bezahlen :blubb: - hab zwar 75 % vom Schaden zurückbekommen, aber die Abschlepp- und Stellgebühren musste ich selbst berappen...
-- Veröffentlicht durch SchlitzerMcGourgh am 21:13 am 6. Dez. 2010 Nööö, das Fahrzeug ist immernoch Sichergestellt. Die Steuergeräte wurden mittlerweile vom LKA ausgebaut, aber ansonsten. Ist ja nicht deren Geld das da baden geht...
-- Veröffentlicht durch OberstHorst am 8:43 am 6. Dez. 2010
Hehe :niko:
-- Veröffentlicht durch quake34ever am 21:03 am 5. Dez. 2010 Totengräber unterwegs? :lol:
-- Veröffentlicht durch grandpa am 20:36 am 5. Dez. 2010 Lässt sich bei BMW nicht eine "Historie" des Fahrzeugs anhand der FgstNR einsehen. Damit wäre schon einiges "gewonnen".
-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 16:49 am 15. Juli 2010 Alter hoffe nur für dich, dass das ganze inszeniert war und der Schwindel auffliegt.. Oder das du den Verkäufer ausfindig machst.. Was war das denn für ein Typ, beschreib mal und der Ablauf der Übergabe wäre auch interessant.. Falls das überhaupt nen Sinn hat in so nem Forum hier.. Hast auf jeden Fall mein Beileid und das Leben geht weiter, so oder so..
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:11 am 10. Juli 2010
Richtig. Abgesehen davon würde ich von so einem Verkäufer auch kein Auto mehr haben wollen, sondern lieber Bares... ;)
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 22:50 am 10. Juli 2010
Wenn es ein Neuwagen war, dann natürlich. Wenn es ein Standardjahreswagen war ebenfalls.
-- Veröffentlicht durch VPS am 21:33 am 10. Juli 2010 genau diesen gibt es nicht noch einmal
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 20:09 am 10. Juli 2010 er hat rechtlich keinen anspruch auf einen gleichwertigen wagen? bist du sicher? also angenommen es wäre nur ein golf, den man in der form überall findet und kein 6er mit seltener ausstattung.
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:00 am 10. Juli 2010
Also Mädels,
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 12:27 am 10. Juli 2010 natürlich hat man einen ANSPRUCH auf das auto, schließlich hat man es mit einem kaufvertrag gekauft. man kann also vom verkäufer den kaufgegenstand verlangen, jedoch bleibt das gestohlene auto davon unangetastet, es gehört immernoch dem ursprünglichen besitzer. ich habe nicht ohne grund "supergau" geschrieben, denn in solch einem fall ist sowohl ware, als auch geld weg. die einzige hoffnung ist den betrüger / die betrüger dingfest zu machen, aber auch dann heisst es noch lange nicht, dass man das eine oder andere erhält.
-- Veröffentlicht durch VPS am 11:33 am 10. Juli 2010
Wenn man einen Gegenstand nach Besten Wissen und Gewissen erworben hat, hat man auch Anspruch auf eine entsprechende Leistung. Der Eigentümer bleibt der ursprüngliche, es wurde ihm ja schließlich geklaut und nur der Besitz hat gewechselt.
-- Veröffentlicht durch Live1982 am 11:20 am 10. Juli 2010 war da nich was mit abstraktionsprinzip? verpflichtungs- und erfüllungsebene? ob der kaufvertrag gültig ist hat nichts mit der übertragung des gegenstands zu tun :noidea:
-- Veröffentlicht durch The Papst am 9:49 am 10. Juli 2010 Es gibt da leider ein paar Paragraphen die sich widersprechen.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 8:31 am 10. Juli 2010
Doch, wenn man es nicht bewusst als Diebesgut kauft. Es liegt ein Betrug seitens des Verkäufers vor, wodurch man als Käufer einen Anspruch auf Erstattung erheben kann.
-- Veröffentlicht durch hallo am 2:12 am 10. Juli 2010
ich glaube in den Niederlanden ist das so geregelt das man die Sachen nach dem kauf auch behalten darf
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 1:31 am 10. Juli 2010 das glaube ich kaum! man kann nichts gestohlenes kaufen und dann anspruch darauf haben. das besitzrecht kann bei gestohlenen dingen nur bei "öffentlichen auktionen" übertragen werden (nicht ebay). das fahrzeug gehört immernoch dem vorbesitzer!
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:14 am 10. Juli 2010
Ja, aber dazu muss er den Verkäufer erst einmal finden und bei dem den Anspruch geltend machen...
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 0:13 am 10. Juli 2010
-- Veröffentlicht durch The Papst am 0:05 am 10. Juli 2010 Ist es nicht so, dass er Anrecht auf das Fahrzeug hat und der Verkäufer dem ehemaligen Besitzer ein Fahrzeug schuldet?
-- Veröffentlicht durch Live1982 am 20:11 am 9. Juli 2010
es bringt nix, weil die karre halt weg is. aber richtig, der "verkäufer" schuldet ihm die karre noch :lol:
-- Veröffentlicht durch rage82 am 20:06 am 9. Juli 2010
@papst ja, grundsätzlich schon, aber ich glaube das bringt nichts, da der vertragspartner nicht wirklich existiert ;)
-- Veröffentlicht durch ocinside am 20:02 am 9. Juli 2010
@Schlitzer erstmal herzliches Beileid :poor:
-- Veröffentlicht durch The Papst am 19:53 am 9. Juli 2010 Der Kaufvertrag ist aber trotzdem gültig oder? Hab ich zumindest in der Schule so gelernt.
-- Veröffentlicht durch KakYo am 19:12 am 9. Juli 2010
Hmm,
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:56 am 9. Juli 2010 Ich kann deinen Ärger verstehen, aber das Gesetz in die eigene Hand nehmen war noch nie eine gute Lösung...
-- Veröffentlicht durch Marodeur am 18:41 am 9. Juli 2010
Ein gebrauchtes Auto für 41k?
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 15:56 am 9. Juli 2010 das ist natürlich der supergau beim autokauf. auch wenn ich dir nicht helfen kann, drücke ich die daumen. hoffentlich wird der schuldige gefasst!
-- Veröffentlicht durch SchlitzerMcGourgh am 15:39 am 9. Juli 2010
Moin Jungs.
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