Deppen gibts bei ebay....

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--- Deppen gibts bei ebay....
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Ein Ausdruck des Beitrags mit 56 Antworten ergibt bei 3 Antworten pro Seite ca. 19 DIN A4 Seiten. Das entspricht bei 80 g/m² ca. 94.80 Gramm Papier.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 16:11 am 24. Jan. 2010

Das hängt immer vom Richter ab.


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 15:06 am 24. Jan. 2010


Zitat von spraadhans um 23:09 am Dez. 4, 2009
Videos sind dann problematisch, wenn sie das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzen. Ein striktes Beweisverwertungsverbot wie im amerikanischen Recht gibt es bei uns sowieso nicht.

(Geändert von spraadhans um 23:09 am Dez. 4, 2009)



Das gibt es sehr wohl ;)

Zum Beispiel darf man Telefonanrufe nicht ohne die Einwilligung des Angerufenen mitschneiden. Hat er die Einwilligung nicht gegeben, darf der Beweis vor Gericht nicht verwertet werden. Das ist leider ein harter Fakt.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:27 am 20. Jan. 2010

Mädels, ihr habt euch im Topic geirrt...


-- Veröffentlicht durch Master7288 am 18:09 am 20. Jan. 2010

"Auch würde der Schnee noch nicht auf fossile Rückstände untersucht."

:lolaway:


-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 18:08 am 20. Jan. 2010


Zitat von maxpayne um 15:50 am Jan. 20, 2010
schnee von gestern?



Wiesbaden?  :shout: ErSelbst :lol:


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 0:54 am 20. Dez. 2009

Du hast aber auch ein Pech. Ich würde mich tot-ärgern.
Aber die anderen haben Recht. Laß es einfach ruhen. Brauchst dir auch
nicht die geringsten Sorgen zu machen. Ich glaube, das wird ihn am
meisten ärgern.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 20:40 am 19. Dez. 2009

du hast recht, lass es einfach. darauf bin ich irgendwie nicht gekommen... :lol:


-- Veröffentlicht durch eskimo am 20:39 am 19. Dez. 2009

Ich reagiere einfach gar nicht mehr.
Wer mich als Arschloch bezeichnet braucht keinerlei Informationen meinerseits mehr erwarten.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 20:29 am 19. Dez. 2009

du kannst ihm die emails von paypal und der post ja weiterleiten. wenn er keine ahnung von recht hat (diesen eindruck macht er auf jeden fall auf mich), reicht ihm das vielleicht schon für einen rückzieher. wenn er dir mit einer anzeige droht, kannst du das ja auch (beleidigung). wenn er dann immernoch nicht locker lässt, ist ihm auch nicht mehr zu helfen. :blubb:


-- Veröffentlicht durch eskimo am 12:52 am 19. Dez. 2009

So, Päcken ist natürlich bislang noch nicht angekommen.
Als hätte ich es vermutet!

Er hat mir gestern geschrieben und hat bis gestern Abend eine Antwort erwartet. (Die blieb bislang aus).

Was würdet ihr tun? Ihm schreiben, dass das Ding auf seinen Wunsch unversichert verschickt wurde? Ich habe mit PayPal die Portokosten bezahlt und den Beleg aufgehoben, zudem den Musterausdruck von dem Adressaufkleber, den ich gedruckt habe.


Ich habe eingentlich keine Lust und auch keine Zeit, mich mit dem ..... auf eine Diskussion einzulassen. Soll er mich halt anzeigen, denke die schicken Ihn eh wieder heim bei der Polizei.


(Geändert von eskimo um 12:53 am Dez. 19, 2009)


-- Veröffentlicht durch eskimo am 20:07 am 11. Dez. 2009

Mir ist zwar sowas noch nicht passiert - aber wegen sowas ne Anzeige schalten ist doch sehr primitiv!


Ich sehs positiv - so einer nimmt mir zumindest keinen Job weg! ;-)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:01 am 11. Dez. 2009

Nene, Arschloch sollte schon als Beleidigung durchgehen...


-- Veröffentlicht durch smoke81 am 14:59 am 11. Dez. 2009

Ja, ich meinte Dich... aber nun ist es ja klar, dachte Du meintest eskimo :niko:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 14:36 am 11. Dez. 2009

Meinst du mich?

Mein Kommentar bezog sich auf den Käufer...


-- Veröffentlicht durch smoke81 am 10:19 am 11. Dez. 2009

Begründung?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 9:58 am 11. Dez. 2009

Da gibt es schlicht nichts, was er zur Anzeige bringen könnte.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 9:57 am 11. Dez. 2009

Ach gottchen.

Was ein Pech dass er schon gesperrt ist, ich hätte an ihm meine Freude gehabt....


-- Veröffentlicht durch eskimo am 20:57 am 10. Dez. 2009

Zeit ist mangelware! ;-)

Schreibe grad BA Thesis und habe noch nebenbei das letzte Semester vom Studium laufen...
Habe auch keine Lust auf weitere Auseinandersetzungen mit Leuten die offenbar nicht so ne gute Kinderstube hatten wie ich.
Sollte der sich nochmal aufregen, bzgl. nicht angekommenem Päckchen (ich vermute es fast) und sollten weitere Beleidigungen folgen, dann überlege ich es mir...

Bin erstmal gespannt, ob der nun wirklich ne Anzeige macht...
Frage mich nur wegen was...


Achja - googelt mal "knetgummi004" :lol:

(Geändert von eskimo um 20:58 am Dez. 10, 2009)


-- Veröffentlicht durch smoke81 am 19:29 am 10. Dez. 2009

@ eskimo

Wenn Du bisserl Zeit und Bock hast, mach eine Anzeige wegen Beleidigung! Den kompletten Schriftverkehr müsstest Du ja haben...

Solchen rumposaunenden Wichtigtuern gehört einfach mal eins auf den Deckel...


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 18:46 am 10. Dez. 2009


Zitat von eskimo um 18:22 am Dez. 10, 2009
Nachricht 2:

arschloch. morgen geht eine anzeige raus.

schön, haste auch gleich einen grund für eine anzeige gegen ihn in der hand! :thumb:

wenn er nicht schon gekickt wäre von ebay, würde ich dich nach dem nickname per pm fragen, denn solche käufer gehören auf die blacklist...


-- Veröffentlicht durch naKruul am 18:32 am 10. Dez. 2009

von so einem spacko würd ich mich garnich aus der ruhe bringen lassen. echt ey... haben die leute eigentlich keine anderen hobbies als wegen einer mütze so einen aufriß zu machen?


-- Veröffentlicht durch eskimo am 18:30 am 10. Dez. 2009

Habe ihm noch geschrieben, dass ich ihm das sogar glaube... ;)
Und das Paket geht am Samstag auf die Reise - wie in der Ebay Auktion genannt - 3 Tage nach Geldeingang.

Versand zahle ich mal mit Stampit - dann habe ich nen Nachweis!
(Er hat mir wirklich die mehrkosten für ein Päckchen überwiesen).


(Geändert von eskimo um 18:31 am Dez. 10, 2009)


-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 18:28 am 10. Dez. 2009


Zitat von naKruul um 18:26 am Dez. 10, 2009
ich würd mal sagen

/ignore



Oder mal den ortsansässigen Motorradclub vorbeischauen lassen...:lol:


-- Veröffentlicht durch naKruul am 18:26 am 10. Dez. 2009

ich würd mal sagen

/ignore


-- Veröffentlicht durch eskimo am 18:22 am 10. Dez. 2009

So, ich muss das Ding nochmal hoch holen...
Sowas habe ich wirklich noch nie erlebt, ohne Kommentar...


Nachricht 1:



wo bleibt die ware. jedes päckchen was ankommen soll, kommt
auch an. bei ihnen woh aus prinzip nicht. sollte ich bis samstag
nichts hören, geht eine anzeige raus.




Antwort:

Jetzt schalten sie mal bitte einen Gang zurück!  In der Auktion steht eindeutig, dass der Versand spätestens 3 Tage nach Geldeingang erfolgt. Vollständiger Geldeinang war gestern. Ich bin kein Zauberer.




Nachricht 2:

arschloch. morgen geht eine anzeige raus.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 13:40 am 6. Dez. 2009

er will einen aufpreis von warensendung zu päckchen zahlen? :lolaway: wieso sollen warensendungen überhaupt nicht angekommen bei ihm? der einzige unterschied zu einem normalen brief ist, dass warensendungen nach den briefen bearbeitet werden und es so auch mal zu 1-3 tagen verzögerungen kommen kann, nichts weiter. große warensendungen könnten vielleicht auch nicht in einen normalen briefkasten passen, bei einer mütze sollte das aber kein problem sein. ich würde da auch eher großbrief + einschreiben einwurf = 1,45+1,60 fürs porto (ich persönlich nehme auch immer noch was für den umschlag!) machen. wenns in einen großbrief nicht mehr reinpasst, lohnt es sich per brief auch nicht mehr, denn dann kostet es schon fast so viel wie ein s-paket bei hermes.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 10:39 am 6. Dez. 2009

Sag ich doch. Ist bei so kleinen Teilen besser als Päckchen. Zwar ist es nicht versichert, aber Du bist aus dem Schneider bzgl. Beweisführung, falls es nicht ankommt...


-- Veröffentlicht durch SenSej am 5:34 am 6. Dez. 2009

warum nicht in einen a5 umschlag und einschreiben, kostet 3,05 glaub ich:noidea:


-- Veröffentlicht durch eskimo am 4:00 am 6. Dez. 2009

Nicht wenn ich kostenlos versenden muss! ;-)
Der Käufer kann sich immer aussuchen, wie er den Versand haben möchte.

Offenbar will er mir nun doch nochmal was überweisen...
Den Restbetrag für ein PÄCKCHEN! ;-)
Wieder unversichert.
Habe ihm jetzt geschrieben was der Unterschied zwischen nem versicherten und unversicherten Versand ist - richtig nett bin ich wieder...

Offenbar weis es er einfach nicht besser.

Hätte er nett gefragt und wäre nicht gleich mit seinem Wunschkonzert angetanzt hätte man das ganze vermutlich schon längst geregelt.
Aber offenbar bin ich ja nicht der einzige, der Problem mit dem Typen hatte, sonst wäre er ja jetzt nicht gesperrt!


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:33 am 5. Dez. 2009

Und beim nächsten Artikel zumindest Einwurf-Einschreiben als Minimum anbieten... ;)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 21:33 am 5. Dez. 2009

ich hätte es dazugeschrieben! :niko: vor gericht müsste man auch bei unversichertem versand erstmal beweisen (z.b. durch einen zeugen), dass du die ware beim versandunternehmen abgegeben hast, denn erst damit wird das versandrisiko auf den käufer übertragen. eine quittung über irgendwelches porto hilft da nicht (könnte ZUSAMMEN mit einem zeugen vielleicht mehr glaubwürdigkeit vermitteln, würde ich vermuten, aber sonst nicht). von "im zweifel für den angeklagten" sollte man hier nicht ausgehen. aber wie wir ja wissen, würde kein normal denkender mensch für eine mütze vor gericht ziehen. :lol:


-- Veröffentlicht durch eskimo am 21:10 am 5. Dez. 2009

Eh nicht! ;)

Habe ihm nochmal geschrieben, dass ich nun als Warensendung versende, da ich nicht verpflichtet bin, einen höherwertigen Versand kostenlos anzubieten. Wenn soll er mir die 35 Cent überweisen, dann schicke ich es als Maxibrief! :lol:

Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was", sondern bei ebay hätte ich fast noch dazu geschrieben.... :niko:

(Geändert von eskimo um 21:17 am Dez. 5, 2009)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:44 am 5. Dez. 2009

Das gilt aber nicht im Zivilprozess. Aber lass mal, der wird nicht klagen.


-- Veröffentlicht durch eskimo am 20:36 am 5. Dez. 2009

Wenns vor Gericht geht stehts wohl Aussage gegen Aussage.
Somit dürfte ich Gewinnen - "im Zweifel für den Angeklagten".
Egal ob mit oder ohne Quittung!


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 19:01 am 5. Dez. 2009

das müsste man einen anwalt fragen. aber auch die postangestellten können dir sagen, dass solch eine quittung (abgesehen vielleicht für steuerrückzahlung) absolut nichts aussagt. du hast es ja selbst schon geschrieben, sie könnte für etwas anderes sein. wo wird man da glaubwürdiger? vor gericht mit sicherheit nicht, wenn das das einzige beweismittel ist.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 18:05 am 5. Dez. 2009

Finde ich nicht.


Zitat von spraadhans um 10:52 am Dez. 5, 2009

Jein, beim Versendungskauf trägt zwar der Käufer ab Übergabe an die Transportperson die Gefahr des Versandes, im Streitfall sollte aber wenigstens diese Übergabe beweisbar sein.

Ob natürlich jemand wegen einer Mütze vor Gericht oder auch nur zum Anwalt geht, wage ich zu bezeifeln. Kommt aber trotzdem vor...



Dem schließe ich mich an. Zwar könnte die Quittung auch für eine andere Sendung sein, aber schaden tut sie nicht und erhöht im Zweifelsfall die Glaubwürdigkeit des Versenders. So wird es die Gegenseite schwer haben, dem Versender nachzuweisen, dass dieser die Sendung nicht abgeschickt hat.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 16:40 am 5. Dez. 2009

na das kommt dir ja gelegen! :lol: so kann er dich nicht mehr bewerten. ab gehts als warensendung! die quittung (für eine unversicherte sendung) hat rechtlich überhaupt keinen wert, kannst du dir sparen. ;)


-- Veröffentlicht durch eskimo am 12:58 am 5. Dez. 2009

Der Typ wurde jetzt inzwischen bei Ebay gesperrt! :lol:
Hat mir grad geschrieben, dass wir dennoch einen gültigen Kaufvertrag haben. ;-)

Ich verschicke als Warensendung - aus fertig!
Filmen werde ich nix, und die Rechnung aufheben kann ich ja mal!



(Geändert von eskimo um 14:12 am Dez. 5, 2009)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 12:49 am 5. Dez. 2009

kleinigkeiten (die u.a. keine zusätzliche polsterung oder spezielle verpackung brauchen) kann man ja auch direkt vor dem einwerfen erst reinstecken. :thumb: so verschicke ich zb. mahnungen. sonst könnte die gegenpartei ja behaupten ich hätte ein kuchenrezept verschickt... :lol:


-- Veröffentlicht durch Hitman am 12:31 am 5. Dez. 2009

@Max
Dann müsstest du filmen wie du die Kappe reinlegst, den weg bis zum Briefkasten und den Einwurf selbst....

Ich würde mir die Mühe nicht machen wenn ich was für 3 € bei Ebay verkaufe den Schrott ne halbe stunde lang filmen...


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 12:03 am 5. Dez. 2009


Zitat von Hitman um 10:57 am Dez. 5, 2009
@Max
Und wie beweist du, dass da drin ne Mütze war?

Das geht nicht mit Video-Aufnahmen.

indem man das reinlegen der mütze in den umschlag gleich mitfilmt. :biglol:


-- Veröffentlicht durch Hitman am 10:57 am 5. Dez. 2009

@Max
Und wie beweist du, dass da drin ne Mütze war?

Das geht nicht mit Video-Aufnahmen.


@Topic
Wenn in der Beschreibung steht: "Standardversand, versicherter gegen Aufpreis"  dann hat sich das in meinen Augen. Wer versichert haben will soll dafür auch zahlen. Fertig aus. Ist dasselbe wie Verpackungen von Grafikkarten etc. etc.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 10:52 am 5. Dez. 2009


Also ich brauche keinen Videobeweis und auch keine Zeugen, so wie ich das sehe! Er will unversicherten Versand, ich habe ihm 3 oder 4 mal versicherten Versand angeboten - und ich versende unversichert.
Rein rechtlich (Privatverkäufer) ist er dann dafür verantwortlich ob die Post bei ihm ankommt oder nicht.



Jein, beim Versendungskauf trägt zwar der Käufer ab Übergabe an die Transportperson die Gefahr des Versandes, im Streitfall sollte aber wenigstens diese Übergabe beweisbar sein.

Ob natürlich jemand wegen einer Mütze vor Gericht oder auch nur zum Anwalt geht, wage ich zu bezeifeln. Kommt aber trotzdem vor...


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 10:24 am 5. Dez. 2009


Zitat von kammerjaeger um 8:13 am Dez. 5, 2009
Trotzdem solltest Du zumindest die Porto-Quittung aufheben...

das bringt leider überhaupt nichts.

die meisten haben heutzutage doch ein handy mit video-funktion. einfach aufnehmen, wie die sendung eingeworfen wird (absender, empfänder und porto sollten erkennbar sein). einfacher gehts nicht! :thumb:

oder biete ihm einschreiben einwurf an. das ist die günstigste versandmethode mit tracking nummer und versandnachweis. das würde ihn ~2 euro aufpreis kosten.


-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 9:26 am 5. Dez. 2009

Hatte sowas ähnliches schon mal und hab dann nur um den Deppen zu ärgern als Einschreiben mit Rückschein die Displayschutzfolie im Wert für paar Cent verschickt :lol: War mir damals auch relativ sicher dass er eh behauptet es wäre nix angekommen...


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 8:13 am 5. Dez. 2009

Trotzdem solltest Du zumindest die Porto-Quittung aufheben...


-- Veröffentlicht durch eskimo am 4:51 am 5. Dez. 2009

Also ich brauche keinen Videobeweis und auch keine Zeugen, so wie ich das sehe! Er will unversicherten Versand, ich habe ihm 3 oder 4 mal versicherten Versand angeboten - und ich versende unversichert.
Rein rechtlich (Privatverkäufer) ist er dann dafür verantwortlich ob die Post bei ihm ankommt oder nicht.

Eine positive Bewertung bekomme ich von dem ohnehin nicht.

Als Versand habe ich nur "unversichert" angegeben. Also Warensendung. Brief kostet 35 Cent mehr die zahle ich für so ein, entschuldigung "Arschloch" nicht.

Ich wette ohnehin, die Mütze kommt bei dem niemals an...
Frage mich eh, was der für nen Briefkasten haben muss, dass Warensendungen nicht ankommen, Briefsendungen aber doch...



(Geändert von eskimo um 4:53 am Dez. 5, 2009)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 23:14 am 4. Dez. 2009

wunderbar, also perfekt für den versandbeweis. dabei filme ich ja keine dritten. :biglol: kann gut sein, dass ich das videoverbot aus irgendeinem us-film/serie noch im hinterkopf hatte. :noidea:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:09 am 4. Dez. 2009

Videos sind dann problematisch, wenn sie das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzen. Ein striktes Beweisverwertungsverbot wie im amerikanischen Recht gibt es bei uns sowieso nicht.

(Geändert von spraadhans um 23:09 am Dez. 4, 2009)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 23:04 am 4. Dez. 2009

waren irgendwelche videos zur beweislage nicht verboten? ich habs echt nicht mehr in erinnerung, wo ich das aufgeschnappt habe. mir gehts im speziellen um den unversicherten versand (versandbeweis = video).


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 22:58 am 4. Dez. 2009

Neee, Prozessrecht ist zwar erst Thema des zweiten Examens aber Zeugen sind immer der schlechteste Beweis.

Wenn ein Video plausibel ist, dann kann das was helfen, kommt immer drauf an.

Im Zivilprozess müssen beide Seiten ihren Standpunkt beweisen, also müsste von der Gegenseite ja dann auch irgendwas kommen.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 22:41 am 4. Dez. 2009

Afaik keine, es wäre nur ein Glied in einer Beweiskette. Zeugen sind immer besser... ;)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 22:28 am 4. Dez. 2009

da fällt mir doch gleich eine frage ein: welche art von "videobeweis" ist vor gericht unzulässig?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:52 am 4. Dez. 2009

Kommt drauf an, was genau vereinbart war. Wenn aus deinem Angebot ersichtlich ist, dass mit der günstigsten Versandmethode versendet wird, dann gilt das auch. Die Richtlinien auf ebay spielen allerdings ggf. auch eine Rolle.

An der vereinbarten Zeit der Versendung kann der Käufer hier nichts mehr ändern.

Absendung am besten mit Zeugen.

Grds. musst du den Vertrag natürlich erfüllen, Rücktritt ist also nicht ohne Weiteres möglich.

(Geändert von spraadhans um 18:53 am Dez. 4, 2009)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 18:43 am 4. Dez. 2009

was ist das denn für ein sack? solche käufer würde ich keinem wünsche. bei mir ist ab und an auch mal "sowas" dabei. das ebay bei den entsprechenden kategorien versicherten versand vorschreibt wäre mir neu. das sollte er mal bitte mit verweis auf die quelle beweisen. der zeitraum, den du eingestellt hast, gilt für die zeit NACH zahlungseingang, wie du schon richtig gesagt hast. was ein dummschwätzer, unglaublich! die frage wäre jetzt noch, was du als versandart in der auktion angegeben hast. wenn das warensendung war, dann musst du es auch nicht anders versenden. aber auf versicherten versand kann ein käufer immer bestehen, solange er bereit ist, dafür zu zahlen. wenn du auf nummer sicher gehen willst, nimm einen/zwei zeugen mit zur post, wenn du es unversichert verschickst. ich persönlich frankiere dann selbst und nehme das einwerfen auf video auf.


-- Veröffentlicht durch eskimo am 17:32 am 4. Dez. 2009

Habe vor ein paar Tagen eine Nachricht von einem Ebay Mitglied bekommen, der bei mir etwas gekauft hat. Handelt sich um eine Mütze - daher muss kostenloser Versand angeboten werden.

In meinem Auktionstext steht, dass ich den kostenlosen Versand gratis anbiete, dass ich allerdings Privat verkaufe und der Verkäufer somit keinerlei Rechtsansprüche hat, wenn nichts ankommt. (Ich mache also auf die Rechtslage aufmerksam und biete an, gegen Aufpreis versicherten Versand zu bekommen).
Ausserdem steht in der Auktion - Versand innerhalb von 3 Werktagen. Habe ich so angegeben, weil ich grad immer 2 Tage in verschiedenen Städten zu tun habe und somit Montag Dienstags wo anders wohne.

Nun kam vor ein paar Tagen folgende Mail von dem Kollegen:



guten abend,

nach den neuen ebay agb's müssen sie eine mütze kostenlos versichert versenden. ich erwarte daher einen kostenlosen versicherten versand. ihre auktion wurde ebay bereits gemnaldet.

den versand erwarte ich unmittelbar und nicht 3 werktage nach zahlungseingang.




Und nein, der Typ kommt anscheinend nicht vom anderen Ende der Welt, sondern hat einen deutschen Namen.


Er hat nun doch überwiesen und fordert nun Versand im Brief, statt per Warensendung. Warensendungen kommen bei Ihm angeblich nicht an. Ein Maxibrief kostet aber 35 Cent mehr - die zahle ich für so einen nicht.

Wie würdet ihr reagieren?



Habe noch nen Fall offen (unbezahlten Artikel gemeldet) - darauf hat er bislang nicht reagiert. Habe gut Lust, diesen zu schließen und ihn verwarnen zu lassen + Geld zurück...
Mit solchen Leuten habe ich eigentlich keine Lust Geschäfte zu machen, ich traue mich wetten, dass angeblich nix ankommt.

(Geändert von eskimo um 17:34 am Dez. 4, 2009)


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