Deppen gibts bei ebay....
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-- Veröffentlicht durch The Papst am 16:11 am 24. Jan. 2010 Das hängt immer vom Richter ab.
-- Veröffentlicht durch QnkeI am 15:06 am 24. Jan. 2010
Das gibt es sehr wohl ;) Zum Beispiel darf man Telefonanrufe nicht ohne die Einwilligung des Angerufenen mitschneiden. Hat er die Einwilligung nicht gegeben, darf der Beweis vor Gericht nicht verwertet werden. Das ist leider ein harter Fakt.
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:27 am 20. Jan. 2010 Mädels, ihr habt euch im Topic geirrt...
-- Veröffentlicht durch Master7288 am 18:09 am 20. Jan. 2010
"Auch würde der Schnee noch nicht auf fossile Rückstände untersucht."
-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 18:08 am 20. Jan. 2010
Wiesbaden? :shout: ErSelbst :lol:
-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 0:54 am 20. Dez. 2009
Du hast aber auch ein Pech. Ich würde mich tot-ärgern.
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 20:40 am 19. Dez. 2009 du hast recht, lass es einfach. darauf bin ich irgendwie nicht gekommen... :lol:
-- Veröffentlicht durch eskimo am 20:39 am 19. Dez. 2009
Ich reagiere einfach gar nicht mehr.
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 20:29 am 19. Dez. 2009 du kannst ihm die emails von paypal und der post ja weiterleiten. wenn er keine ahnung von recht hat (diesen eindruck macht er auf jeden fall auf mich), reicht ihm das vielleicht schon für einen rückzieher. wenn er dir mit einer anzeige droht, kannst du das ja auch (beleidigung). wenn er dann immernoch nicht locker lässt, ist ihm auch nicht mehr zu helfen. :blubb:
-- Veröffentlicht durch eskimo am 12:52 am 19. Dez. 2009
So, Päcken ist natürlich bislang noch nicht angekommen.
-- Veröffentlicht durch eskimo am 20:07 am 11. Dez. 2009
Mir ist zwar sowas noch nicht passiert - aber wegen sowas ne Anzeige schalten ist doch sehr primitiv!
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:01 am 11. Dez. 2009 Nene, Arschloch sollte schon als Beleidigung durchgehen...
-- Veröffentlicht durch smoke81 am 14:59 am 11. Dez. 2009 Ja, ich meinte Dich... aber nun ist es ja klar, dachte Du meintest eskimo :niko:
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 14:36 am 11. Dez. 2009
Meinst du mich?
-- Veröffentlicht durch smoke81 am 10:19 am 11. Dez. 2009 Begründung?
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 9:58 am 11. Dez. 2009 Da gibt es schlicht nichts, was er zur Anzeige bringen könnte.
-- Veröffentlicht durch Hitman am 9:57 am 11. Dez. 2009
Ach gottchen.
-- Veröffentlicht durch eskimo am 20:57 am 10. Dez. 2009
Zeit ist mangelware! ;-)
-- Veröffentlicht durch smoke81 am 19:29 am 10. Dez. 2009
@ eskimo
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 18:46 am 10. Dez. 2009
wenn er nicht schon gekickt wäre von ebay, würde ich dich nach dem nickname per pm fragen, denn solche käufer gehören auf die blacklist...
-- Veröffentlicht durch naKruul am 18:32 am 10. Dez. 2009 von so einem spacko würd ich mich garnich aus der ruhe bringen lassen. echt ey... haben die leute eigentlich keine anderen hobbies als wegen einer mütze so einen aufriß zu machen?
-- Veröffentlicht durch eskimo am 18:30 am 10. Dez. 2009
Habe ihm noch geschrieben, dass ich ihm das sogar glaube... ;)
-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 18:28 am 10. Dez. 2009
Oder mal den ortsansässigen Motorradclub vorbeischauen lassen...:lol:
-- Veröffentlicht durch naKruul am 18:26 am 10. Dez. 2009
ich würd mal sagen
-- Veröffentlicht durch eskimo am 18:22 am 10. Dez. 2009
So, ich muss das Ding nochmal hoch holen...
Antwort:
Nachricht 2:
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 13:40 am 6. Dez. 2009 er will einen aufpreis von warensendung zu päckchen zahlen? :lolaway: wieso sollen warensendungen überhaupt nicht angekommen bei ihm? der einzige unterschied zu einem normalen brief ist, dass warensendungen nach den briefen bearbeitet werden und es so auch mal zu 1-3 tagen verzögerungen kommen kann, nichts weiter. große warensendungen könnten vielleicht auch nicht in einen normalen briefkasten passen, bei einer mütze sollte das aber kein problem sein. ich würde da auch eher großbrief + einschreiben einwurf = 1,45+1,60 fürs porto (ich persönlich nehme auch immer noch was für den umschlag!) machen. wenns in einen großbrief nicht mehr reinpasst, lohnt es sich per brief auch nicht mehr, denn dann kostet es schon fast so viel wie ein s-paket bei hermes.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 10:39 am 6. Dez. 2009
Sag ich doch. Ist bei so kleinen Teilen besser als Päckchen. Zwar ist es nicht versichert, aber Du bist aus dem Schneider bzgl. Beweisführung, falls es nicht ankommt...
-- Veröffentlicht durch SenSej am 5:34 am 6. Dez. 2009 warum nicht in einen a5 umschlag und einschreiben, kostet 3,05 glaub ich:noidea:
-- Veröffentlicht durch eskimo am 4:00 am 6. Dez. 2009
Nicht wenn ich kostenlos versenden muss! ;-)
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:33 am 5. Dez. 2009
Und beim nächsten Artikel zumindest Einwurf-Einschreiben als Minimum anbieten... ;)
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 21:33 am 5. Dez. 2009 ich hätte es dazugeschrieben! :niko: vor gericht müsste man auch bei unversichertem versand erstmal beweisen (z.b. durch einen zeugen), dass du die ware beim versandunternehmen abgegeben hast, denn erst damit wird das versandrisiko auf den käufer übertragen. eine quittung über irgendwelches porto hilft da nicht (könnte ZUSAMMEN mit einem zeugen vielleicht mehr glaubwürdigkeit vermitteln, würde ich vermuten, aber sonst nicht). von "im zweifel für den angeklagten" sollte man hier nicht ausgehen. aber wie wir ja wissen, würde kein normal denkender mensch für eine mütze vor gericht ziehen. :lol:
-- Veröffentlicht durch eskimo am 21:10 am 5. Dez. 2009
Eh nicht! ;)
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:44 am 5. Dez. 2009 Das gilt aber nicht im Zivilprozess. Aber lass mal, der wird nicht klagen.
-- Veröffentlicht durch eskimo am 20:36 am 5. Dez. 2009
Wenns vor Gericht geht stehts wohl Aussage gegen Aussage.
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 19:01 am 5. Dez. 2009 das müsste man einen anwalt fragen. aber auch die postangestellten können dir sagen, dass solch eine quittung (abgesehen vielleicht für steuerrückzahlung) absolut nichts aussagt. du hast es ja selbst schon geschrieben, sie könnte für etwas anderes sein. wo wird man da glaubwürdiger? vor gericht mit sicherheit nicht, wenn das das einzige beweismittel ist.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 18:05 am 5. Dez. 2009
Finde ich nicht.
Dem schließe ich mich an. Zwar könnte die Quittung auch für eine andere Sendung sein, aber schaden tut sie nicht und erhöht im Zweifelsfall die Glaubwürdigkeit des Versenders. So wird es die Gegenseite schwer haben, dem Versender nachzuweisen, dass dieser die Sendung nicht abgeschickt hat.
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 16:40 am 5. Dez. 2009 na das kommt dir ja gelegen! :lol: so kann er dich nicht mehr bewerten. ab gehts als warensendung! die quittung (für eine unversicherte sendung) hat rechtlich überhaupt keinen wert, kannst du dir sparen. ;)
-- Veröffentlicht durch eskimo am 12:58 am 5. Dez. 2009
Der Typ wurde jetzt inzwischen bei Ebay gesperrt! :lol:
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 12:49 am 5. Dez. 2009 kleinigkeiten (die u.a. keine zusätzliche polsterung oder spezielle verpackung brauchen) kann man ja auch direkt vor dem einwerfen erst reinstecken. :thumb: so verschicke ich zb. mahnungen. sonst könnte die gegenpartei ja behaupten ich hätte ein kuchenrezept verschickt... :lol:
-- Veröffentlicht durch Hitman am 12:31 am 5. Dez. 2009
@Max
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 12:03 am 5. Dez. 2009
-- Veröffentlicht durch Hitman am 10:57 am 5. Dez. 2009
@Max
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 10:52 am 5. Dez. 2009
Jein, beim Versendungskauf trägt zwar der Käufer ab Übergabe an die Transportperson die Gefahr des Versandes, im Streitfall sollte aber wenigstens diese Übergabe beweisbar sein. Ob natürlich jemand wegen einer Mütze vor Gericht oder auch nur zum Anwalt geht, wage ich zu bezeifeln. Kommt aber trotzdem vor...
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 10:24 am 5. Dez. 2009
die meisten haben heutzutage doch ein handy mit video-funktion. einfach aufnehmen, wie die sendung eingeworfen wird (absender, empfänder und porto sollten erkennbar sein). einfacher gehts nicht! :thumb: oder biete ihm einschreiben einwurf an. das ist die günstigste versandmethode mit tracking nummer und versandnachweis. das würde ihn ~2 euro aufpreis kosten.
-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 9:26 am 5. Dez. 2009 Hatte sowas ähnliches schon mal und hab dann nur um den Deppen zu ärgern als Einschreiben mit Rückschein die Displayschutzfolie im Wert für paar Cent verschickt :lol: War mir damals auch relativ sicher dass er eh behauptet es wäre nix angekommen...
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 8:13 am 5. Dez. 2009
Trotzdem solltest Du zumindest die Porto-Quittung aufheben...
-- Veröffentlicht durch eskimo am 4:51 am 5. Dez. 2009
Also ich brauche keinen Videobeweis und auch keine Zeugen, so wie ich das sehe! Er will unversicherten Versand, ich habe ihm 3 oder 4 mal versicherten Versand angeboten - und ich versende unversichert.
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 23:14 am 4. Dez. 2009 wunderbar, also perfekt für den versandbeweis. dabei filme ich ja keine dritten. :biglol: kann gut sein, dass ich das videoverbot aus irgendeinem us-film/serie noch im hinterkopf hatte. :noidea:
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:09 am 4. Dez. 2009
Videos sind dann problematisch, wenn sie das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzen. Ein striktes Beweisverwertungsverbot wie im amerikanischen Recht gibt es bei uns sowieso nicht.
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 23:04 am 4. Dez. 2009 waren irgendwelche videos zur beweislage nicht verboten? ich habs echt nicht mehr in erinnerung, wo ich das aufgeschnappt habe. mir gehts im speziellen um den unversicherten versand (versandbeweis = video).
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 22:58 am 4. Dez. 2009
Neee, Prozessrecht ist zwar erst Thema des zweiten Examens aber Zeugen sind immer der schlechteste Beweis.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 22:41 am 4. Dez. 2009
Afaik keine, es wäre nur ein Glied in einer Beweiskette. Zeugen sind immer besser... ;)
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 22:28 am 4. Dez. 2009 da fällt mir doch gleich eine frage ein: welche art von "videobeweis" ist vor gericht unzulässig?
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:52 am 4. Dez. 2009
Kommt drauf an, was genau vereinbart war. Wenn aus deinem Angebot ersichtlich ist, dass mit der günstigsten Versandmethode versendet wird, dann gilt das auch. Die Richtlinien auf ebay spielen allerdings ggf. auch eine Rolle.
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 18:43 am 4. Dez. 2009 was ist das denn für ein sack? solche käufer würde ich keinem wünsche. bei mir ist ab und an auch mal "sowas" dabei. das ebay bei den entsprechenden kategorien versicherten versand vorschreibt wäre mir neu. das sollte er mal bitte mit verweis auf die quelle beweisen. der zeitraum, den du eingestellt hast, gilt für die zeit NACH zahlungseingang, wie du schon richtig gesagt hast. was ein dummschwätzer, unglaublich! die frage wäre jetzt noch, was du als versandart in der auktion angegeben hast. wenn das warensendung war, dann musst du es auch nicht anders versenden. aber auf versicherten versand kann ein käufer immer bestehen, solange er bereit ist, dafür zu zahlen. wenn du auf nummer sicher gehen willst, nimm einen/zwei zeugen mit zur post, wenn du es unversichert verschickst. ich persönlich frankiere dann selbst und nehme das einwerfen auf video auf.
-- Veröffentlicht durch eskimo am 17:32 am 4. Dez. 2009
Habe vor ein paar Tagen eine Nachricht von einem Ebay Mitglied bekommen, der bei mir etwas gekauft hat. Handelt sich um eine Mütze - daher muss kostenloser Versand angeboten werden.
Und nein, der Typ kommt anscheinend nicht vom anderen Ende der Welt, sondern hat einen deutschen Namen. Er hat nun doch überwiesen und fordert nun Versand im Brief, statt per Warensendung. Warensendungen kommen bei Ihm angeblich nicht an. Ein Maxibrief kostet aber 35 Cent mehr - die zahle ich für so einen nicht. Wie würdet ihr reagieren? Habe noch nen Fall offen (unbezahlten Artikel gemeldet) - darauf hat er bislang nicht reagiert. Habe gut Lust, diesen zu schließen und ihn verwarnen zu lassen + Geld zurück... Mit solchen Leuten habe ich eigentlich keine Lust Geschäfte zu machen, ich traue mich wetten, dass angeblich nix ankommt. (Geändert von eskimo um 17:34 am Dez. 4, 2009)
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