Notebook Zeitwert
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-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 1:07 am 20. Dez. 2009
So habe nun die Zahl schwarz auf weiß, bekomme 610 + 50 Euro für den Kostenvoranschlag erstattet! Finde das sehr ordentlich und den kaputten Laptop darf ich auch behalten..
-- Veröffentlicht durch DocDoom am 16:14 am 24. Nov. 2009
Soweit ich weiss, wird die MwSt. rausgerechnet wenn du nur einen Scheck haben willst. Kaufst du allerdings ein Ersatzgerät und reichst die Rechnung bei deiner Versicherung ein, sollte es komplett übernommen werden.
-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 11:18 am 24. Nov. 2009
OK danke, das Rechtsberatungs Forum habe ich leider nicht gesehen.. Wie sieht es denn mit Mehrwertsteuer aus, wird die mit eingerechnet?
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 18:44 am 21. Nov. 2009
Bei Notebooks und anderer Hardware wird i.d.R. eine Abschreibezeit von drei Jahren gerechnet, d.h. nach einem Jahr ist es nur noch 67% wert. Wenn Du aber Wiederbeschaffungswert vereinbart hast und so ein Gerät nicht gebraucht zu bekommen ist, dann kann u.U. auch ein Neugerät als Ersatz anfallen...
-- Veröffentlicht durch The Papst am 18:09 am 21. Nov. 2009
Das kommt darauf an, welche Klausel du in deiner Versicherung hast.
-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 15:33 am 21. Nov. 2009
Hi,
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