Steuer zurück beim Versand ins Ausland?
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-- Veröffentlicht durch maxpayne am 1:58 am 24. Sep. 2009
der artikel geht nach kanada. da kostet der versand schon ne schweinekohle, da wären die 19% weniger echt mehr als willkommen gewesen.
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 16:20 am 23. Sep. 2009
dann hätte er dir nur die ausfuhrbescheinigung geben sollen (gibt es beim zoll). du mußtest auf jeden fall die steuer ausweisen und auch abführen, weil du keinen beleg hattest, dass der artikel ins drittland verschafft wird. wird dir nachträglich allerdings die ausfuhrbescheinigung gegeben, bist du verpflichtet den umsatz als steuerfrei zu behandeln und ihm die ust auszuzahlen. (dafür gibt es unternehmen, die das für dich übernehmen, die kosten trägt der käufer) :thumb: @max: du hast definitiv keine chance die ust wieder zu bekommen, weil du kein unternehmer bist. somit ist es ein verkauf von privat. mal eine andere frage: in welches land geht der artikel anschließend?
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:38 am 23. Sep. 2009 Und der Empfänger freut sich, wenn der Heimatzoll vor der Tür steht...;)
-- Veröffentlicht durch poschy am 14:52 am 23. Sep. 2009 kaufs doch, und schick`s ihm ohne die rechnung drin als geschenk verpackt.. klappt meistens immer :lol:
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 14:43 am 23. Sep. 2009 wenn ich ihm einen fast 20%igen rabatt organisieren könnte, dann hätte selbstverständlich auch ich etwas davon. ;) und warum sollte ich deutschland das geld gönnen? so zahlt er steuern doppelt, was den preis ordentlich in die höhe treibt.
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 14:08 am 23. Sep. 2009 Aber doch nur für ihn und nicht für dich...
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 14:03 am 23. Sep. 2009 das stimmt. hab mich nochmal telefonisch mit dem örtlichen finanzamt erkundigt. wenn man als privatperson nur weiterverschickt, dann geht das nicht. es muss schon vom händler aus direkt an den käufer gehen, was in meinem fall leider ausgeschlossen ist. 19% in den wind geschossen... shit! :gripe:
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 13:54 am 23. Sep. 2009 Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, als ein Ausländer bei mir etwas gekauft hat. Der wollte dann auch nachträglich die USt. zurück haben, was, wenn ich mich recht erinnere, nicht ging, weil ich die Rechnung hätte anders schreiben müssen...
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 13:20 am 23. Sep. 2009
die dame beim zoll meinte, es ginge wohl nicht. sie klang aber auch nicht wirklich überzeugend. da ruft man schon direkt bei denen an und kriegt keine vernünftige auskunft... also angeblich ginge das nur über den händler, der die rechnung bereits ohne mwst ausstellen müsste, was in meinem fall aber nicht möglich ist. :blubb:
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 13:11 am 23. Sep. 2009 Ich glaube, der Steuerpflichtige muss den Antrag stellen, sprich der Empfänger.
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 13:11 am 23. Sep. 2009
zoll o.ä. zahle ich ja hier nicht und was er bei sich im land zahlen muss, hat nichts mehr mit mir zu tun. ob es wohl ein problem darstellt, dass die rechnung des artikels die mwst enthält? die könnten ja sagen, dass man sie schon in der rechnung nicht hätte ausstellen müssen, jedoch tut das der händler leider nicht.
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 12:59 am 23. Sep. 2009
Ich würde mich an meine zuständige Zollbehörde wenden. Da es ja um quasi "Zollpflichtige" waren handelt (welches ja auch Steuern beinhaltet).
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 12:36 am 23. Sep. 2009
:mahlzeit:
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