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Ein Ausdruck des Beitrags mit 899 Antworten ergibt bei 3 Antworten pro Seite ca. 300 DIN A4 Seiten. Das entspricht bei 80 g/m² ca. 1.50 Kilogramm Papier.


-- Veröffentlicht durch NoBody am 18:58 am 16. Juni 2014

Streng genommen ist ein Chat nichts, dass vor Gericht verwendet werden kann... ;)


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 16:25 am 16. Juni 2014

Freut mich wenn ich helfen konnte


-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 15:57 am 16. Juni 2014

Danke für die schnelle und ausführliche Hilfe!!

Es ist dank deiner Auskunft alles glatt verlaufen.:ocinside:


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 0:29 am 15. Juni 2014

Zunächst ist eine übereinstimmende Willenserklärung beiderseits abgegeben worden. Somit ist ein rechtlich einwandfreier Vertrag zustande gekommen.

Da der Käufer nun kurzfristig von dem Vertrag zurückgetreten ist (und wir uns hier nicht im Fernabsatz befinden) könntest Du weiterhin auf die Erfüllung des Vertrags (wenn auch mündlich/schriftlich) bestehen.
Sollte er seinerseits die Nichteinhaltung weiter bestreben, so könnte man die Differenz einfordern. Erfahrungsgemäß wird hier natürlich drauf bestanden, dass dies ein Chat wäre und rechtlich,,..

Ich gehe davon aus, das ein Rechtsbeistand hier hilfreich ist und ein Klageweg zur Vertragseinhaltung nicht unumgänglich.

Die Frage die sich stellt, ob der Aufwand sich dafür lohnt (den Streß, Zeit und sonstiges).

Dem Käufer würde ich noch Zahlungsverzug melden, mit einer Frist, damit dieser sich noch einmal dazu äußern kann und Du rein rechtlich auf die Erfüllung des Vertrags pochst um hinterher nicht als der Doofe dazustehen.

Nähere Informationen findet man in diesem Blog und in dem Verträge sind verpflichtend Beitrag vom selbigen.

Natürlich ist dies keine rechtsrelevante Auskunft. Es spiegelt nur meine Meinung zu dem Fall wieder und würde meine Vorgehensweise in dem Fall widerspiegeln.


-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 19:55 am 14. Juni 2014

Hey zusammen.

Ich hätte folgende Situation, deren Rechtslage mich mal interessieren würde.
Angenommen in einem nicht anonymen Internet-Chat werden Tickets für ein Event von privat zu privat verkauft. Es gab die klare Zusage beiderseits, dass der Deal zu einem abgemachten Preis (>300€) laufen soll.
Kurz vor Übergabe sagt der Käufer ab, weil er eine günstigere Alternative gefunden hat.
Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? Und hat der Verkäufer Anspruch auf das Geld?
Ich habe mal davon gelesen, dass der Verkäufer die Tickets anderweitig verkaufen kann und die Preis-Differenz vom ursprünglichen Käufer verlangen kann. Stimmt das?

Wäre folgende Tatsache für die Bewertung des Falls relevant:
Da der Käufer eine persönliche Übergabe haben wollte, hat der Verkäufer mit dem Käufer abgesprochen, dass die Tickets zunächst zu einem Mittelsmann geschickt werden, der die Übergabe regelt.


-- Veröffentlicht durch naKruul am 23:47 am 14. Feb. 2014

vielen Dank für eure einschätzungen


-- Veröffentlicht durch Cziebesz am 23:44 am 14. Feb. 2014

ach ja wollte ja noch die Übersicht liefern zu den Ebayurteilen

Internetrecht


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 23:41 am 14. Feb. 2014

HALLO FINANZAMT, BITTE MAL HERHÖREN :shout:

:lol::lol:


-- Veröffentlicht durch Cziebesz am 23:39 am 14. Feb. 2014

wir diskutieren hier ja auch nur. Bin auch der Meinung, dass der Typ gewerblich handelt. Displayeinheiten von Nokia werden mir da zu häufig verkauft und auch das Sony Ericsson W580i tauch mehr als einmal auf. Und dann im Angebot die Neuware, Original nicht aus China, hm also das sind deutliche Anzeichen, da retten ihn auch nicht seine kleinen Ausschlussklauseln am Ende.


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 23:38 am 14. Feb. 2014

Achso ich würde es hier aber nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wäre mir die Sache nicht Wert :thumb:

Weil Recht haben und bekommen..... :noidea:;)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:36 am 14. Feb. 2014


Zitat von Live1982 um 23:33 am Feb. 14, 2014
Naja also nach einem Blick ins Bewertungsprofil sieht man, dass der regelmäßig gleichartige (Neu-)Ware anbietet. Das kann man doch nicht mehr als Privatverkauf deklarieren :noidea:



Eher nicht, das stimmt wohl.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:35 am 14. Feb. 2014

Sowas lässt sich aus der Ferne immer ganz schlecht beurteilen...außerdem kann dich ein falscher Rat teuer kommen.


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 23:33 am 14. Feb. 2014

Naja also nach einem Blick ins Bewertungsprofil sieht man, dass der regelmäßig gleichartige (Neu-)Ware anbietet. Das kann man doch nicht mehr als Privatverkauf deklarieren :noidea:


-- Veröffentlicht durch Cziebesz am 23:33 am 14. Feb. 2014


Zitat von spraadhans um 23:15 am Feb. 14, 2014

Ansonsten kann du ihm ja noch mit Anzeige drohen, siehe Gewerbesteuer, kein Gewerbe angemeldet ...etc. :lol:


Was ihn sicherlich schwer beeindrucken wird, wenn er anwaltlich vertreten ist.
Mit solchen Tips wäre ich vorsichtig.


B kann natürlich nicht einfach behaupten, nicht gewerblich tätig zu sein


Doch, kann er, denn die Beweislast liegt ja beim Käufer.

(Geändert von spraadhans um 23:16 am Feb. 14, 2014)



Oh man, das Smilie hast du hoffentlich gesehen?! Ernst gemeint war die Aussage damit nicht.

@naKruul hier hast du mal eine Übersicht, wann jemand laut den Gerichten bei ebay als Unternehmer gilt


(Geändert von Cziebesz um 23:42 am Feb. 14, 2014)


(Geändert von Cziebesz um 23:43 am Feb. 14, 2014)


-- Veröffentlicht durch naKruul am 23:29 am 14. Feb. 2014

in dem fall also lieber bezahlen oder es darauf ankommen lassen?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:24 am 14. Feb. 2014

Also unten schreibt der Verkäufer ja, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, da kann man mit einem Irrtum schwer argumentieren.

Unabhängig davon dürfte der Haftungsausschluss aus mehreren Gründen unwirksam sein.

Ob die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für das Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit hier gegeben sind, müsste man wohl genauer prüfen.


-- Veröffentlicht durch naKruul am 23:18 am 14. Feb. 2014

Konkret geht es um diesen Artikel:

http://www.ebay.de/itm/Nokia-Lumia-920-Displayeinheit-Touchscreen-Display-LCD-Einheit-Original-NEU-/171234951978?pt=DE_Handy_Organizer_Ersatzteile_Werkzeuge&hash=item27de66032a


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:15 am 14. Feb. 2014


Ansonsten kann du ihm ja noch mit Anzeige drohen, siehe Gewerbesteuer, kein Gewerbe angemeldet ...etc. :lol:


Was ihn sicherlich schwer beeindrucken wird, wenn er anwaltlich vertreten ist.
Mit solchen Tips wäre ich vorsichtig.


B kann natürlich nicht einfach behaupten, nicht gewerblich tätig zu sein


Doch, kann er, denn die Beweislast liegt ja beim Käufer.

(Geändert von spraadhans um 23:16 am Feb. 14, 2014)


-- Veröffentlicht durch Cziebesz am 23:10 am 14. Feb. 2014

Hm, du wirst nicht drum rum kommen B die gewerbliche Tätigkeit nachzuweisen und dann auch gerichtlich feststellen zu lassen. B kann natürlich nicht einfach behaupten, nicht gewerblich tätig zu sein, um das Verbraucherrecht zu umgehen. Denn es zählt der Ist-Zustand. Den kann man sicherlich herausfinden, wenn nämlich so wie du schon geschrieben hast, Anzeichen für eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen.
Aber letztlich musst der Status von B erst einmal festgestellt werden und das wird dann gerichtlich erfolgen.
Den Fall einem Anwalt für die Ersteinschätzung vorlegen, wenn überhaupt von B´s Anwalt was kommt, denn der wird auch erkennen, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Ansonsten kann du ihm ja noch mit Anzeige drohen, siehe Gewerbesteuer, kein Gewerbe angemeldet ...etc. :lol:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 22:56 am 14. Feb. 2014

Ein Irrtum über die Verkäufereigenschaft dürfte tatsächlich zur Anfechtung berechtigen, insoweit würde also übrhaupt kein Kaufvertrag mehr bestehen.

Allerdings muss der Anfechtende den Irrtum ebenso beweisen können wie die Tatsache, dass gerade auf Grund dieses Irrtums eine Willenserklärung abgegeben wurde.

Ließe man die Anfechtung außen vor, dann ist A einen Kaufvertrag eingegangen und hat dieses zu erfüllen.

Wenn er sich auf ein Widerrufsrecht beruft, muss er beweisen, dass der Verkäufer beim konkreten Verkauf Unternehmer war.

Praktischerweise lohnt sich der Gang zum eigenen Anwalt spätestens, wenn Anwaltspost von der gegnerischen Seite eintrifft.


-- Veröffentlicht durch naKruul am 22:50 am 14. Feb. 2014

So, ich hätte da auch mal ne Frage:

Käufer A kauft via ebay von Verkäufer B einen Artikel in der Annahme das es sich um einen Händler handelt (die Artikelseite machte den Eindruck). Nachdem A den Irrtum bemerkt hat zahlt er nicht, B besteht aber auf Zahlung und eröffnet einen Fall wegen wegen eines nicht bezahlten Artikels. Die Frist verstreicht und der Fall wird geschlossen, ohne das A bezahlt hat. Darauf hin wird As Konto mit einem nicht bezahlten Artikel geflaggt. A sieht den Fall damit als abgeschlossen an.
Nachdem der Fall geschlossen ist droht B allerdings Rechtsmittel an. Daraufhin prüft A das Profil von B und stellt fest, dass es sich bei Bs Konto tatsächlich um eine versteckte geschäftliche Tätigkeit handeln könnte (die Menge, Zustand (teilweise NEU), und auch das mehrfache anbieten gleichartiger Artikel legen das nahe). A hätte also ein Widerrufsrecht zugestanden (darauf hat A auch schon hingewiesen - B hat nicht reagiert).
Wie soll A vorgehen, falls er wirklich Post von Bs Anwalt bekommt?


-- Veröffentlicht durch MisterY am 13:08 am 13. Jan. 2013

Hi Leute,

hab da mal ne Frage. Meine Freundin will wohl, dass ich sie in absehbarer Zukunft heirate. Da ich selber ein Scheidungskind bin, möchte ich dies aber nur mit einem Ehevertrag machen.

1) Mit welchen Argumenten kriege ich meine Freundin dazu, diesen zu unterschreiben? Ich habe Sorge, dass sie meint, ich würde ihr nicht vertrauen oder so.

2) was soll alles in so einem Ehevertrag drin stehen?

3) wie sieht es aus, wenn ich eine Gütertrennung (oder so) mit in den Vertrag nehme, kann ich dann beispielsweise mein Elternhaus nach der Eheschliessung noch Erben/Kaufen ohne dass meine evtl. künftige Frau einen Anspruch darauf hat?


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 20:11 am 10. Jan. 2013

Angenommen Person x besitzt ein Haus und möchte was verändern.
Person X bewohnt das Haus und hat aktuell 1 Mieter möchte aber evtl. Umbauten vornehmen und eine Wohngemeinschaft gründen mit 2 weiteren Leuten. Wie ist das steuerlich zu bewerten? Ist gleich wie 2 normale Mieter oder eine Besonderheit?


-- Veröffentlicht durch OberstHorst am 9:16 am 7. Jan. 2013

:moin::moin: zusammen,

ich habe ein Foto, auf dem ein Ausschnitt eines Puzzles zu sehen ist. Das Puzzle bzw das Bild auf dem Puzzle ist mit sicherheit in irgendeiner Art geschützt.

Kann das Bild für eine kommerzielle Website verwendet werden?

Es geht um folgendes Bild:


Zitat von OberstHorst um 10:00 am Aug. 30, 2012
Die Weisheit des Tages :lol:


jigsaw von ChrisP_86 auf Flickr



-- Veröffentlicht durch maxpayne am 1:27 am 7. Jan. 2013

klick - hier hat ein anwalt auskunft gegeben.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 16:40 am 6. Jan. 2013

Mal ne kurze Frage zum leidigen Thema Gewährleistung. In diesem Fall geht es um LED Leuchtmittel.
Hat man beim Kauf von Verbrauchsmaterialien auch (eingeschränkte) Gewährleistungsansprüche? Werd da grade nicht ganz schlau, aus dem was ich so dazu finde.


-- Veröffentlicht durch VPS am 22:02 am 6. Dez. 2012

Zur Mietminderung gibt es eine Menge Beispiel-Urteile und ausgewertet in Form von Entscheidungshilfen z.B. beim Mieterbund / Mieterverein.

http://www.mietemindern.de/urteile/Warmwasser/mietminderung

Es kann durchaus sein, dass man mehrere Tage kein warmes Wasser hat.

Bei vollständigem Ausfall der Warmwasserversorgung kann man etwa 15-20% der NK Miete einbehalten. Das gilt immer in Bezug auf die Dauer des Mangels zur Zahlungsweise des Mietzinses. Bei Wohnungen ja meist monatlich. Bei einer Woche also nur ca. 1/4 *20%

Von irgendwelchen Androhungen würde ich absehen.
Nachträglichen Anspruch für irgendwelche Ersatznutzungen die man sich selber ausgedacht hat (a lá Hotel) hat man generell nicht.


-- Veröffentlicht durch NoBody am 11:30 am 4. Dez. 2012

Mittlerweile geht alles wieder.

mich würde es aber tortzdem interessieren


-- Veröffentlicht durch VPS am 11:52 am 2. Dez. 2012

Ist das noch aktuell nobody?
Bin nicht mehr so häufig hier, könnte dazu aber was sagen.


-- Veröffentlicht durch NoBody am 22:31 am 11. Nov. 2012

Wie soll ich hier vorgehen:

Seit knapp 2 Wochen kommt das warme / heiße Wasser nur sporadisch.

Es ist wohl etwas kaputt... Vor 1 Woche ging garkein warm wasser. Dann haben Sie am nächsten Tag komplett das Wasser abgestellt.
Die nächste Tage kam nur warmes Wasser. Nicht mal richtig warm. Beim Duschen musste man sich schon beeilen...

Jetzt komme ich grad nach hause und es ist wieder ein zettel ausgehangen:

Sie stellen aufgrund der Reperatur das warm Wasser von Dienstag 8 Uhr bis Freitag ab!

Das geht doch nicht, dass die das warme Wasser für 4 Tage komplett abdrehen ?! Außerdem, dauert es nicht mal eine komplett neue Heizung 4 tage aufzubauen?!

Kann ich mit Mietminderung von 33% "drohen" oder Schadenersatz einholen, wenn ich für die Zeit in ein Hotel/Pension gehe?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 17:18 am 24. Sep. 2012

Lediglich das Aufnehmen oder halten des Telefons ist eine OWi.

Die Unterhaltssache gehört nicht in ein Forum, das sollte X dann doch mal mit einer fachkundigen Stellen klären.


-- Veröffentlicht durch VoooDooo am 19:53 am 23. Sep. 2012


Zitat von The Papst um 15:06 am Aug. 29, 2012
Handybenutzen ist verboten, auch wenn da ne Navi App drauf läuft.
Andere Dinge benutzen ist im Prinzip auch verboten, sobald die Ablenkung so groß ist, dass man sich nicht mehr voll auf den Straßenverkehr konzentrieren kann.


ich meine das es mit einer Halterung erlaubt ist das Handy als Navi zu verwenden.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 15:06 am 29. Aug. 2012

Handybenutzen ist verboten, auch wenn da ne Navi App drauf läuft.
Andere Dinge benutzen ist im Prinzip auch verboten, sobald die Ablenkung so groß ist, dass man sich nicht mehr voll auf den Straßenverkehr konzentrieren kann.


-- Veröffentlicht durch MisterY am 15:03 am 29. Aug. 2012

nur mal so ne frage, wenn das handy in ner halterung hängt und als navi fungiert, ist es dann auch verboten da z.b. ne andere route auszuwählen wenn man an der ampel steht?

auf einem Ipod darf man während der fahrt munter die musiklisten umstellen, aber ein Iphone darf man noch nicht mal als Uhr benutzt?

Sinn?


-- Veröffentlicht durch NoBody am 11:46 am 23. Aug. 2012

Sooo dann will ich hier auch mal wieder ne Frage stellen...

Ich habe seit 1.8 einen neuen Job...

Ich werde mit XX€ pro Stunde vergütet.
Habe eine 37Std/w und muss von 08:00-16:45 arbeiten (anwesend) sein.

Wenn ich arbeiten erledige, dann schreibe ich Stundenzettel.
Angeblich werde ich nur nach diesen bezahlt!

Also wenn ich jetzt von 8-12 nicht arbeite, weil einfach nichts anfällt bekomme ich dafür kein Geld.

Ist das rechtens?!

PS: Im Arbeitsvertrag steht nur, dass ich einen Stundenlohn von XX€ habe. und die Arbeitszeiten.
Das ich nur nach Stundenzetteln bezahlt werde steht nicht im Vertrag und wurde auch mündl. bei den vorangegangen Gesprächen nicht erwähnt.
Wäre es ein Vertragsbruch wenn ich nicht von der Zeit der anwesenheit sondern der Zeit der Stundenzettel bezahlt werde?

(Geändert von NoBody um 11:49 am Aug. 23, 2012)


-- Veröffentlicht durch faulpelz am 21:15 am 2. Aug. 2012

ja das weiss ich sicherlich das man beides nicht darf, habe ich auch beides nicht gemacht, weil wie gesagt die navigation lief und ich alles andere zu tun hatte. Die argumentation mit der liste deshalb, weil seine aussage zuerst war dass ich telefonierte.

Und warum sollte er das tun? das frage ich mich auch bis heute ( mein beifahrer auch)

so jeck die geschichte auch klingt aber so war das ...


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:30 am 2. Aug. 2012

Nicht nur das Telefonieren ist verboten sondern auch die Benutzung und deshalb ist die Argumentation mit der Telefonatliste nicht zielführend.

Und über allem steht die Frage, warum ein Polizeibeamter wahrheitswidrig etwas behaupten sollte, was nicht passiert ist?

Welches Interesse sollte dahinter stehen?


-- Veröffentlicht durch faulpelz am 17:47 am 2. Aug. 2012

@spraad: ich kann mich im vorhinein nicht aus dem auto mit dem beamten unterhalten richtig? desweiteren habe ich bis auf ein nein und einem freundlichen guten tag selbstverständlich habe ich führerschein und fahrzeugpapiere dabei so gu wie nicht mit ihm unterhalten. Das einzige was ich noch sagte war schauen sie mal hier die liste beweist das ich nicht telefoniert habe und das habe ich ausdrücklich freundlich getan. der rest waren zitate vom polizisten ohne was dazu zu lügen oder weg zu lassen.

manchmal schallt der wald auch ohne das man hinein ruft....

Vor allem muss man nicht immer davon ausgehen das alle beamten den gelben ring über dem haupt tragen.

Ausserdem würde ich mich hier nicht ans forum wenden, wenn ich wirklich was strafwürdiges getan habe, ist ja nicht so das ich noch nie anstandslos eine strafe bezahlt habe die ich eingesehen habe weils eben auch gerechtfertigt war.

tja was sagt man dazu??

Edit: Ausserdem sehe ich das richtig, wenn ich sage zwischen deinen letzten zeilen steht " leg ruhig einspruch ein, ist sowieso egal was für ne geschichte du hast und wie sehr im recht du bist, denn egal was der polizist sagt das zählt und du kannst zahlen" was einer legitimation von willkür im amt gleich kommt?

Zumindest hört sich das so an. Ich will dich nicht angreifen, aber ich finds nicht okay das du versuchst so ein fehlverhalten zu verteidigen und den schwarzen peter bei mir suchst.

Zeichensetzung habe ich aufs nötigste beschränkt' ist sehr nervig mim Handy...

(Geändert von faulpelz um 18:02 am Aug. 2, 2012)


-- Veröffentlicht durch Cziebesz am 21:46 am 1. Aug. 2012

hm hast du dir das Urteil genau angesehen, na sicher gegenüber Kollegen, aber eben auch anderen, steht alles im Urteil.

Es wurden auch die drei wichtigen Punkte genannt, die entscheidend sind.
Ich gebe dir Recht, die Frage wurde nicht höchstrichterlich entschieden, aber da es bereits seit 2009 gängige Praxis ist und das Urteil schon in zweiter Instanz entschieden wurde, wird da nicht viel mehr kommen.

Ich gebe dir Recht, dass "Dritte" ein unbestimmter Rechtsbegriff ist und bei bestimmten Dingen anders aussehen kann.

(Geändert von Cziebesz um 22:47 am Aug. 1, 2012)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:21 am 1. Aug. 2012

Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber die Klausel ist auslegungsbedürftig, wer bspw. sollen dritte Personen sein?

Kollegen, ja/nein?

Im zitierten Fall wurde das Verbot explizit auf Kollegen ausgedehnt, was selbstverständlich gegen verschiedene Rechte des AN verstößt.

I.Ü. könnte das ein anderes ArbG oder LAG anders sehen, es gibt bei uns kein Präzedenzfallrecht.


-- Veröffentlicht durch VoooDooo am 20:11 am 1. Aug. 2012

danke erstmal euch beiden.


Die Klausel, über welche das LAG zu entscheiden hatte, ist eine etwas andere, als die zitierte und daher ist das Urteil so ohne weiteres auf diesen Fall nicht übertragbar.

d. h. die Klausel gilt erstmal wenn man es so unterschreiben würde und man dürfte nicht über sein Gehalt reden?

Gilt das Urteil den nur nicht weil es in diesem Arbeitsvertrag anders formuliert ist als 2009, oder gilt es aufgrund der Urteils nur für Mitarbeiter des Unternehmens und man darf nicht mit Leuten außerhalb der Firma über sein Gehalt sprechen?


-- Veröffentlicht durch Cziebesz am 20:02 am 1. Aug. 2012

Wieso sollte der zweite Punkt nicht auf den Fall übertragbar sein?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:34 am 1. Aug. 2012

Tja, das ist das Problem, wenn Laien versuchen Rechtsprechung auf andere Fälle anzuwenden, sorry.

Die Klausel, über welche das LAG zu entscheiden hatte, ist eine etwas andere, als die zitierte und daher ist das Urteil so ohne weiteres auf diesen Fall nicht übertragbar.

Schadensersatzansprüche (siehe 1.) werden nur in der Höhe abgetreten, in welcher der AG Lohnfortzahlung leisten muss.

An (3) kann ich auf die Schnelle keine Benachteiligung erkennen.

Zu der faulpelz Story fällt mir eigentlich nichts mehr ein, außer vielleicht, dass es aus dem Wald herausschallt, wie man hineinruft und wenn du dich in dieser Ghettofäkalsprache gegenüber den Beamten artikuliert hast, dann wundert mich da überhaupt nichts.
Solange kein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, ist i.Ü. noch nichts veranlasst, sollte dieser eintreffen, kann man ja Einspruch einlegen, wenn man von der eigenen Unschuld so überzeugt ist.

Der Einzelrichter am AG freut sich immer wieder über neue Geschichten...


(Geändert von spraadhans um 19:49 am Aug. 1, 2012)


-- Veröffentlicht durch Cziebesz am 19:13 am 1. Aug. 2012

Zum ersten Punkt kann ich dir nur soviel sagen, wenn du zum Beispiel einen Autounfall hattes und die Gegenseite dafür verantwortlich ist, und du aufgrund des Unfalls nicht arbeiten kannst, der Arbeitgeber aber im Krankheitsfall weiter zahlen muss; dann erhält er die Schadenersatzansprüche die du gegen den Unfallverursacher erlangt hast.

Zum zweiten Punkt habe ich mir auch mal das Urteil angesehen, und so wie es aussieht, ist die Klausel nichtig, du brauchst dich daran also nicht halten.
"...da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen. Darüber hinaus verstößt sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG"
Du brauchst dir auch darüber keine Gedanken machen, wenn du den Vertag unterschriebst, da die Klausel nichtig ist.

(Geändert von Cziebesz um 19:18 am Aug. 1, 2012)


(Geändert von Cziebesz um 19:19 am Aug. 1, 2012)


-- Veröffentlicht durch VoooDooo am 18:45 am 1. Aug. 2012

ich hab da mal ne Frage zu Punkten in einem Arbeitsvertrag:

Code
Krankheit
...
Den Satz kapier ich überhaupt nicht was damit gemeint ist.


Code
Geheimhaltung
...
Ich hab ein Urteil aus dem Jahr 2009 gefunden (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 21.10.2009, 2 Sa 183/09 und 2 Sa 237/09) wonach dies nicht rechtens ist :confused:.

Code
Variable Bezüge
...
Da kann doch ich idR nix dafür wenn der Kunde nicht zahlt, warum soll ich da was zurückzahlen? Logisch wenn ich was verbock und der Kunde zahlt nicht dann seh ich das ein, aber das einfach so in den Vertrag zu schreiben find ich etwas heftig.


(Geändert von VoooDooo um 16:56 am Aug. 2, 2012)


-- Veröffentlicht durch faulpelz am 22:18 am 31. Juli 2012

Auf jeden fall, wird halt nur noch etwas dauern, da kann ich ja nichts für....würde das ja am liebsten sofort klären....:-D


-- Veröffentlicht durch Cziebesz am 22:16 am 31. Juli 2012

naja die Erstberatung beim Anwalt ist auch nicht so teuer, meistens lässt sich das schon mit dem ersten Schreiben klären, wenn es so eindeutig ist.  Widersrpruch kostet dich ja nicht, obwohl ich bei solchen Sachen immer dahin gehen würde lieber nichts weiter zu äußern und den Anwalt machen lassen. Viel Glück und lass uns vielleicht mal wissen wie es ausgegangen ist ;)


-- Veröffentlicht durch faulpelz am 22:08 am 31. Juli 2012

So stimmt das auch..arsch da echt. Ich bin der letzte der das mowl aufreisst wenn ich kacke gemacht habe, hab auch schon die ein oder andere strafe wegen zu schnell etc. Anstandslos bezahlt, aber sowas ist das letzte. Zum glück hab ich idiot ( immernoch) keine verkehrsrechtschutz.....verdammt


-- Veröffentlicht durch Cziebesz am 21:55 am 31. Juli 2012

einfachste ist dann Widerspruch einzulegen, am besten mit Nachweis des Providers ob du telefoniert hast, am sichersten ist eben ein kurzer ganz zum Anwalt, wenn du beim ADAC(glaub da ist die Erstberatung kostenlos) bist oder Rechtsschutz hast sollte es nicht so schwierig werden. Hab schon in deiner Schilderung rausgehört, dass du dem Polizisten am liebsten eine reingehauen hättest :lol:

(Geändert von Cziebesz um 21:55 am Juli 31, 2012)


-- Veröffentlicht durch faulpelz am 21:49 am 31. Juli 2012

Das ist no problem.habe 5 minuten nachdem der mich angehalten hat meine freundin angerufen , um zu sagen das es was länger dauert was sie logischerweise auch bezeugen kann


-- Veröffentlicht durch Cziebesz am 21:43 am 31. Juli 2012

hm, ist eben das Problem des Anscheinsbeweis, wenn du nämlich dein Telefon schnel vom Ohr wieder wegnimmst und eben dorthin ablegst, könnte man das so deuten, allerdings hattest du einen Beifahrer dem das Gerät auch gehört haben könnte, demnach wäre der Anscheinsbeweis dahin. Aber wie gesagt, der Polizist hat es nur alleine gesehen, sein Kollege eben nicht. Das einfachste wäre einen Beleg von deinen Provider vorzulegen, dass du zum fraglichen Zeitpunkt nicht telefoniert hast.


-- Veröffentlicht durch faulpelz am 21:31 am 31. Juli 2012

Es lag in der mittelkonsole und war im navibetrieb samt angeschlossenem kabel welches es mir nicht ermöglicht das handy bis ans ohr zu bekommen.

Und nein der zweite beamte saß während ich die ecke rum kam mit dem rücken zu mir, da der copwagen in meiner fahrtrichtung stand.


-- Veröffentlicht durch Cziebesz am 21:26 am 31. Juli 2012

also wenn du theoretisch ein Handy am Ohr gehabt hättest, dann hätte es der zweite Beamte im Auto nicht sehen können?
Das wäre nämlich schon ein großer Vorteil, vorallem weil du Zeugen hast die bestätigen können, dass der zweite Beamte nichts sehen konnte.
Noch eine Frage zu deinem Handynavi, wo befand es sich, als die Navigation lief?


-- Veröffentlicht durch faulpelz am 21:21 am 31. Juli 2012

richtig, vor mir der rest unserer Kolonne desweiteren sind wir eine ecke rumgekommen, der kollege konnte mich erst garnicht sehen und er auch nur kurz, bis das er mich raus gewunken hat


-- Veröffentlicht durch Cziebesz am 21:19 am 31. Juli 2012

hm, du bist also an denen vorbeigefahren, und einer stand draussen, der andere im Wagen?


-- Veröffentlicht durch faulpelz am 21:09 am 31. Juli 2012

nein es war noch jemand im fahrzeug der aber von vornherein nicht draussen war. der besagte cop stand schon die ganze zeit draussen, der andere hat da sonstwas gemacht in der gurke


-- Veröffentlicht durch Cziebesz am 20:58 am 31. Juli 2012

Ist der Polizist wirklich alleine gewesen oder hat noch ein Kollege auf dem Beifahrersitz gesssen und ist nur nicht ausgestiegen?

Da du Zeugen hast, die bestätigen können, dass du nicht telefoniert hast sehen die Chancen wohl nicht schlecht aus. Allerdings könnte es den Anschein gemacht haben, dass du telefoniert hast, weil du vielleicht das Navi bedient hast oder so. Schau dir mal den Link an, der könnte dir helfen. Ansonsten Widerspruch einlegen oder noch besser einen Anwalt aufsuchen.

frag-einen-anwalt.de

(Geändert von Cziebesz um 21:12 am Juli 31, 2012)


-- Veröffentlicht durch faulpelz am 20:33 am 31. Juli 2012

Hallo Freunde,

brauche da auch mal eure Hilfe! Bin heute Opfer höchster Beamten Willkür geworden!

Heute in Recklinghausen hielt mich eine Polizeistreife an, und warf mir vor mit dem Handy telefoniert zu haben.

Vor mir fuhren noch zwei Fahrzeuge mit jeweils zwei Personen unserer Gruppe (meine Freundin ist umgezogen) welche bezeugen können, dass der Lauch allein auf der Strasse stand.

Nachdem er mir das in schroffen Ton sagte O-ton: " Wissen sie waru wir sie anhalten? Ich : Nö. Er: Sie haben mit dem Handy telefoniert. Ich sagte: Wie was ist los? Er: Ja sie haben das Handy am Ohr gehabt! Ich : Ne mit sicherheit nicht wie sie sehen können läuft da gerade ein Navigationsprogramm drauf, ausserdem ist wie sie sehen können der letzte anruf vor 4 stunden getätigt worden...(Habe die Liste gezeigt unter den Augen meines Beifahrers) Er: Ja dann haben sie das gerade in die Hand genommen und wollzten telefonieren! Ich denk mir nur so, genau grade soll ich es noch am Ohr gehabt haben.

Naja auf jeden fall ging der Penner zu seiner Gurke, kam nach 10 min wieder und meinte ja er würdfe ersteinmal die anzeige schreiben und dann könnte ich mich ja dagegen wehren, wir ja in Deutschland sind und jeder könne ja sein recht bekommen wie er wollte.

Dem dreckigen Ton nach zu Urteilen hielt er mich anscheinend für nen Jugo oder so...

Ich hab die Fresse gehalten und mir nur gedacht hoffentlich bist du eines Tages obdachlos du dreckshund.

Jetzt die Frage an euch: Wie sicher komme ich aus der Sache raus, denn ich habe wirklich nichtmal nen gedanken an das Handy verschwendet, denn mein Beifahrer und ich waren tief im Gespräch verwickelt.

I)st sowas heute Usus? besonders zum Monatsende? sch**** B****n da


-- Veröffentlicht durch The Papst am 20:04 am 24. Juni 2012

Du bist nicht der einzige mit der Problem. Google wirft zu dem Thema sehr viel aus.

KLICK


-- Veröffentlicht durch t4ker am 20:54 am 23. Juni 2012

Person A möchte ja Person B möglichtst viel Stress "verschaffen". Daher ist Person A nicht bereit zu kündigen und wird das auch nicht tun.

lg


-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 18:07 am 23. Juni 2012

War es nicht möglich mit dem Vermieter zu sprechen dass beide kündigen und der eine dann nen eigenen Vertrag nur für sich bekommt?


-- Veröffentlicht durch t4ker am 17:42 am 23. Juni 2012

Die eine Person hat ja gekündigt! Der Vermieter behauptet aber, dass beide kündigen müssen.


-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 13:40 am 23. Juni 2012

Wieso wurde dann der Mietvertrag nicht gekündigt und ein neuer gemacht? :noidea:


-- Veröffentlicht durch t4ker am 13:30 am 23. Juni 2012

Hi brauche mal wieder eure Hilfe:

Person A und B haben gemeinsam einen Mietvertrag abgeschlossen (beide stehen im Mietvertrag). Beide haben sich gestritten, sodass Person B ausgezogen ist und bei dem Vermieter gekündigt hat. Der meint er kann die Kündigung nicht anerkennen, da Person A auch im Mietvertrag mit steht. Das ist nun schon 2 Jahre her und Person A bezahlt seitdem alleine die Miete.

Was möchte Person B also?:

Person B möchte endlich eine Bestätigung, dass sie gekündigt hat und nicht mehr im Mietvertrag steht. Person B hat Angst vor eventuellen Forderungen!

Hat da jmd. eine Ahnung?


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 11:17 am 9. April 2012

Die ersten Besitzer sollen aber nach Aussage eines 3. ein Gutachten angefertigt haben und das soll das drin gestanden haben, dass eine Schallisolierung wegen der Bodenplatte nicht gewährleistet wäre.

Die 2. Beistzer haben es dann gekauft (ob mit Kenntnis des Mangels ist nicht bekannt) und dann Herr X :)

Ich dachte bei solchen Mängeln wäre die Frist 10 Jahre,..


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 10:01 am 9. April 2012

Etwaige Gewährleistungsrechte dürften verjährt sein (Frist: 5 Jahre).

Eine arglistige Täuschung scheint ebenfalls nicht vorzuliegen, bzw. beweisbar zu sein.

Fraglich ist ohnehin, ob eine durchgehende Bodenplatte per se ein Mangel ist.


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 9:42 am 9. April 2012

Mal etwas anderes, hier um versteckte Baumängel.

Mal angenommen Herr X würde im Jahre 2006 eine Doppelhaushälfte kaufen.
In der notariellen Kaufurkunde könnte stehen: "Hierzu versichern die Verkäufer, dass wesentliche, für den Käufer nicht erkennbare Mängel, nicht bekannt sind."

Nun stellt sich aber nach knapp 5,5 Jahren heraus, dass ein gravierender Baumangel, der nicht mit vertretbarem Aufwand behoben werden kann, besteht.
Sehen konnte man es nicht, fühlen vielleicht, aber das hätte viele andere Ursachen haben können.
Nehmen wir mal an, es wäre die Bodenplatte die durchgehend ist, was bei Doppelhaushälften eine gehörige Schallübertragung ermöglicht.

Es könnte sogar sein, dass darüber (per Hören/Sagen) ein Gutachten besteht (schon vor vielen vielen Jahren angefertigt), jedoch ist darüber nichts bekannt, welches über diesen Baumangel ausgeführt wurde.
Der Vorbesitzer hat das vermutlich nicht interessiert, allerdings die damaligen Bauherren.

Hätte Herr X (eine anwaltliche Beratung vorausgesetzt) überhaupt die Möglichkeit Ansprüche zu stellen und wie könnten diese aussehen? Schadensersatzforderung - nachträgliche Kaufpreissenkung?


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 16:39 am 7. April 2012

Okay, das habe ich auch demjenigen auch geraten. Aber "hartnäckig" :)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:03 am 7. April 2012

Mglw. sind Ansprüche verjährt aber das muss sich ein Experte für Familienrecht anschauen.


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 15:28 am 7. April 2012

Gerade nachgefragt und es soll eine Beurkundung um Nachscheidungsehegattenunterhalt gehen,..


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 10:01 am 7. April 2012

Was genau wurde denn notariell beurkundet?


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 8:26 am 7. April 2012

Kann eine notariell beglaubigte Urkunde nach einer gewissen Zeit ungültig werden, z.b. durch Gesetzänderungen o.ä., oder besteht weiterhin das Erfüllungsgeschäft?
Die Urkunde ist ca. 13 Jahre alt.

Schön wäre die Hilfe mit einem Aktenzeichen.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 18:04 am 28. Feb. 2012

das ist echt die höhe was sich ebay da leistet... :gripe: das steht amazon in kaum noch etwas nach. als käufer ist ebay inzwischen fast risikofrei, als verkäufer wird man durch ständige änderungen und gebührenerhöhungen mehr und mehr zum affen gemacht. ab wann soll das eigentlich für alle eingeführt werden? noch schnell ein paar sachen verticken, bevors bergab geht... :lol:


-- Veröffentlicht durch The Papst am 17:08 am 28. Feb. 2012


Zitat von The Papst um 16:59 am Feb. 7, 2012
Guckst du hier.
Ist scheinbar nur ein "Pilotprojekt" für Neukunden. Sollte es für alle eingeführt werden, wird mich eBay noch seltener als jetzt schon sehen.



Noch mal ein kleiner Nachtrag. Wird jetzt für alle verbindlich.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 22:01 am 26. Feb. 2012

Ich glaub, wir brauchen ne Skizze von Mister X, inkl Grundstücksgrenzen.
Befindet sich die besagte Zufahrt auf dem Grundstück von MisterX? Wenn nein, darf er natürlich auch keinen Pfosten setzen.


-- Veröffentlicht durch MisterY am 21:56 am 26. Feb. 2012

Mister X bewohnt ein reihenhaus in einem verkehrsberuhigten Bereich mit 4 Häusern. Sein Haus ist das letzte in der Reihe, also weit weg von der "strasse". Er hat direkt neben dem Haus eine Garage. Dementsprechend ist die Zufahrt für Autos ausgelegt. Neben der Zufahrt sind Gärten und vorgärten. Nun sind neue Leute in das zweite Haus eingezogen und parken in der Zufahrt von Mister X. Mister X ist aber Feuerwehrmann und muss oftmals dringend los. Zwei Autos passen nur mit mühe nebeneinander und falls es bei Mister X brennt, kommt die Feuerwehr auch nicht zu ihm. Schilder und nette Worte haben nichts gebracht. Darf Mister X am Anfang der Zufahrt einen sperrpfosten aufstellen, sodass nur Mister X und ggf. die Feuerwehr und die Stadtwerke die Zufahrt befahren dürfen? Parken ist in der Zufahrt aus mehreren gründen ja nicht erlaubt (zuparken von Pkws, parken in verkehrsberuhigten Bereich ...)


-- Veröffentlicht durch cheech2711 am 18:01 am 7. Feb. 2012

na toll, egal werde das Konto eh wieder kündigen, ebay ist echt das allerletzte, halten mein Geld und wollen bevor ich mein Geld bekomme Gebühren abbuchen.....dem Ideengeber sollte man mit Anlauf in den Arsch treten:punk:


-- Veröffentlicht durch The Papst am 16:59 am 7. Feb. 2012

Guckst du hier.
Ist scheinbar nur ein "Pilotprojekt" für Neukunden. Sollte es für alle eingeführt werden, wird mich eBay noch seltener als jetzt schon sehen.


-- Veröffentlicht durch cheech2711 am 9:14 am 7. Feb. 2012

eigentlich nicht realisierbar, müsste für alle gelten :noidea:


-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 21:47 am 6. Feb. 2012

Sind die neuen Richtlinien bei der Bucht nur für Neukunden? Finde da nix von Auszahlungen in mybucht:noidea:


-- Veröffentlicht durch cheech2711 am 21:11 am 6. Feb. 2012

nein, ich habe eine Maus verkauft und als Bezahlmethode Überweisung angegeben, Paypal auch. Der Käufer überweist defintiv das Geld an ebay, muss mal schauen ob ich die Mail noch finde wo auf die neuen Be und Auszahlungen hingewiesen wird. Ich bin doch net doof :noidea: nicht hübsch lasse ich ja noch durch gehen :lol:

Sie haben folgende Auszahlungsmethode ausgewählt:

Auszahlungsmethode: Überweisung

Sie sind nicht glücklich mit dieser Auszahlungsmethode?
Auszahlungsmethode ändern

Die nächsten Schritte
1. Verpacken und versenden Sie den Artikel und markieren Sie ihn als "verschickt".

Wenn Sie Ihren Artikel als verschickt markieren, wird der Auszahlungsprozess ausgelöst. Zudem weiß der Käufer immer genau, wann der Artikel versendet wurde und wann er mit der Zustellung rechnen kann.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihren Artikel als "verschickt" markieren.

2. Sie erhalten Ihre Auszahlungen nach Ablauf der Auszahlungsfristen über die von Ihnen eingerichtete Auszahlungsmethode.

Neue Auszahlunsmethode auf XXXXbay


(Geändert von cheech2711 um 21:18 am Feb. 6, 2012)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 20:40 am 6. Feb. 2012

Da hast du glaube ich was falsch verstanden.:noidea: Ich hab meine letzten Artikel alle per PayPal oder Überweisung bezahlt. Wenigstens bei der zweiten Variante hat eBay keinen Einfluss.


-- Veröffentlicht durch cheech2711 am 20:21 am 6. Feb. 2012

nein, als ich noch einen Account bei ebay hatte (keine Ahnung 1-2Jahre her), zahlte der Käufer direkt an den Verkäufer, jetzt geht das über ebay. Dazu kommen Auflagen wie 7 Tage Frist, wenn man den Artikel nicht als verschickt markiert dann dauert die Auszahlung bis zu 28 Tage? Das ist doch ein Witz.
Habe gerade vor einem Monat meinen Account neu angelegt und werde diesen mal direkt wieder schliessen.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 18:48 am 6. Feb. 2012

neue auszahlungspraktiken? hat sich etwas bei ebay geändert? seit wann zahlt man an ebay (abgsehen von gebühren und der monatlichen abrechnung)? meinst du evtl. paypal?


-- Veröffentlicht durch cheech2711 am 17:12 am 6. Feb. 2012

achso, wusste nicht das es nach diesem Prinzip gehandhabt wird:thumb:


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 14:37 am 6. Feb. 2012

zwingt dich ja keiner !


-- Veröffentlicht durch cheech2711 am 11:00 am 6. Feb. 2012

was sagt ihr denn zu den neuen Auszahlungspraktiken von ebay? Artikel verkauft und am 30.01.12 als verschickt markiert. Laut deren Fristen, erster Dienstag nach 7 Tage Frist, wäre bei mir der 07.02.12, doch steht bei mir das Datum 14.02.12? Also Ware ist verschickt und Käufer hat schon Spaß damit und eBay hat jetzt schon mein Geld, dazu kommt dass die die Gebühren von dem Verkauf vor der Auszahlung kassieren wollen?
Das kann doch unmöäglich rechtens sein, dass Drecksbay hier mit dem Geld der Kunden sich dicke Eier wchsen lässt und neben den horrenden Gebühren noch fleißig Zinsen kassiert?
Amazon das gleiche Spiel, iPhone verkauft (320Euronen) und da muss man erstmalig 21 Tage warten? Ich frage mich die ganze Zeit auf welcher rechtlichen Grundlage das basiert? Privatverkauf, kein 14 tägiges Rückgaberecht, Betrag des Kunden bereits eingezogen, Gebühren für Amamzon 27,xx Euronen, auch hier Kunde hat Spaß mit neuem Gerät und ich werde mein Geld wahrscheinlich so um den 20.02.12 herum bekommen.


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 8:20 am 10. Jan. 2012

Danke spraadhans

ich werde diese woche einen Anwalt aufsuchen.
ich berichte später weiter wie es ausgegangen ist


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:56 am 9. Jan. 2012

@gips:

Lass dich beraten, der Anwalt vor Ort kann den Fall einfach genauer abschätzen. Grds. brauchst du wie schon geschrieben einen Vertragspartner, von dem du das Geld zurückholen kannst.

Ob dem das Geld auf dem Konto zurechenbar ist, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.

@Sensej:

Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort.

Ansprüche aus Kaufverträge verjähren grds. in 3 Jahren, spezielle Gewährleistungsansprüche in 2 Jahren.

3-4 Jahre sollte man bestimmte Sachen also schon aufheben.

Das gilt natürlich nur für Personen, für die keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten.


-- Veröffentlicht durch SenSej am 16:36 am 9. Jan. 2012

ich hätte mal ne frage evtl soeziell an  Spraad

also seitdem ich bei ebay angefangen habe sachen zu verkaufen und gekaufen habe ich alle mails aufgehoben

ich würde nunmal gerne wissen wie lange ich diese speichern sollter

ich wollte mein email prog gerne mal etwas entschlacken


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 9:49 am 6. Jan. 2012

Anzeige ist gemacht wegen Warenbetrug 263 stgb

jetzt ist es ja  wie schon gesagt so das der Kontoinhber ja nicht
wirklich auf unserer Erde wohnt ;-)  

Die Polizei na ja,  der traue ich nicht wirklich viel zu !
Die sache wird beim Statsanwalt landen , und der wird wohl zuletzt entscheiden was aus der sache wird !

Mir ist schon klar das   die Postbank keine Infos zu dem vorgang der Kontosperrung geben kann,will ich ja auch garnicht
Aber die könnten ja wenigstens wenn man da schon höfflich nachfragt ,
wie es in so einem Fall weitergeht , Die besitzen ja Geld was denen nicht wirklich gehört ..

Ich muss es wohl so machen, zum Anwalt gehen  (das wollte ich vermeiden) bin zwar im Rechtschutz aber kosten verursacht es ja trotzdem.
Und werde mir einen Titel gegen den Kontobesitzer besorgen.
Auch wenn es den nicht geben sollte!

Sollte es zur auszahlung kommen habe ich wenigstens den Titel und wenn Kohle auf dem Konto ist.. Was ich ja von der Postbank rausbekommen habe ;-) dürfte ich wenigstens einer von den gläubigern sein und hoffen ....

oder sehe ich da was falsch ?


@Papst warum sollte man gegen unbekannt eine Anzeige erstatten ?
Das macht doch kein sinn wenn man die Kontodaten und Namen hat !
-->Unsinn





-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:07 am 5. Jan. 2012

Die Anzeige hilft wegen des Geldes bestenfalls mittelbar.


Allerdings ist es hier wirklich wichtig, eine Strafanzeige zu machen und ggf. Strafantrag zu stellen, denn die Polizei kann dann mglw. die Hintermänner ermitteln.

Von diesen muss sich jeder Geschädigte dann auf dem Zivilrechtsweg den Kaufpreis zurückholen, was aber eben nur funktioniert, wenn es einen Beklagten bzw. Schuldner gibt.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 12:31 am 5. Jan. 2012

Die Postbank muss auch schweigen, sonst würde sie sich strafbar machen. schweigen.

Das einzige was du machen kannst, ist Anzeige gegen Unbekannt zu stellen und darauf hoffen, dass du das Geld wieder bekommst.


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 12:24 am 5. Jan. 2012

Huhu

auch mal was neues

also

Ebay Kauf ! 400 Euro
Geld wurde überwiesen, 5 Tage später wurde das Konto des Verkäufers
eingefroren weil es ein Konto ist was der betrügerei zum Opfer gefallen ist, den Konto inhaber gibt es garnicht und dort sind in 1 woche über 20.000 Euro eingegangen alles Ebay verkäufe .. !

so jetzt wurde natürlich Anzeige gegen den Ebay verkäufer gemacht den gibt es nicht wirklich, also auch gefälschter account !

Anzeige auch gegen den Kontoinhaber... den es ja auch nicht gibt !!

die Bank des Kontoinhabers wurde Informiert die geben keine richtige Info raus wie man wieder an das Geld kommen kann... Ist ja noch alles drauf ! es wurde komischer weise nichts abgeholt !

Die eigene  Bank sagt rücküberweisung oder Geld zurück holen funktioniert nicht --->>
wenn das Geld  einmal auf das Konto ist...


hat einer plan wie das jetzt abläuft ? was passiert jetzt ?
Die Rennleitung wird den Typen nicht finden da bin ich mir sicher..

wie kommen jetzt alle geschädigten den wieder an ihr Geld ? Die Postbank wo das Geld eingegangen ist ... schweigt .. !






-- Veröffentlicht durch The Papst am 14:55 am 31. Dez. 2011

Über das Strafmaß darfst du dir gar keine Gedanken machen, denn dann kommst du ausm Zweifeln nicht wieder raus. Viel mit Gerechtigkeit hat das heute nicht mehr zu tun. Jetzt mal ganz unabhängig von dem was du bezahlen musst.


-- Veröffentlicht durch faulpelz am 13:43 am 31. Dez. 2011

die steht fest dagegen sage ich ja auch nichts, aber ich find die höhe der strafe i-wie nichtmehr normal oder sehe ich da was falsch?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 13:40 am 31. Dez. 2011

Einstellung gegen Geldauflage ist doch i.O., keine Verurteilung, keine Vorstrafe und die fahrlässige KV scheint ja letztlich festzustehen.


-- Veröffentlicht durch faulpelz am 13:33 am 31. Dez. 2011

so hab dann auch mal ne Frage
(das ergebnis ist zwar nicht mehr beeinflussbar, aber trotzdem will ich mal hören ob das gerechtfertigt ist):

Habe vor drei monaten nen Unfall verursacht, habe nen Motorradfahrer nicht gesehen der im toten winkel war wobei der Mopedfahrer auch nicht ganz unschuldig dran war jedoch stehe ich auf der 1 im Unfallbericht deshalb brauch man da nicht weiter zu diskutieren.

Auf jeden fall ging das seinen weg mit Anzeige und hast du nicht gesehn und dann stand die Staatsanwaltschaft vor der Türe wie das immer so ist bei nem Unfall mit Personenschaden (er hatte die Hand gebrochen).

Der Mopedfahrer hat jedoch keine angaben zum Unfall gemacht und auch keine Zivilklage eingereicht.

Ich denk puh nochmal glück gehabt der Schock an sich hat ja schon gereicht.

En paar wochen später kommt en schreiben von der Stawa über ne Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen die da wären, dass ich 500 eu an den Staat zahlen soll und 500 eu an den geschädigten...

WTF? was ist das denn? ich stand noch nie vor dem Kadi oder bin sonst i-wie auffällig geworden, gehe ner geregelten Arbeit als Vorarbeiter nach und studiere nebenbei.

Die drei Tü.... die meinem Schwager die Nase gebrochen haben aus jux und schon Vorbestraft sind und teilweise auf bewährung sind, haben effektiv garnichts bekommen...ne verlängerung der bewährung uuhh ich hab ja sone angst.

Wo ist da die gerechtigkeit und wieso hauen die mir direkt sone strafe vor den Latz?


-- Veröffentlicht durch The Papst am 0:54 am 18. Dez. 2011

Das hat niemand geschrieben. Es geht nur darum ob es nass ist. Wenn Schnee liegt und nicht geräumt wird, ist das ja noch mal ne andere Sache.


-- Veröffentlicht durch MisterY am 22:25 am 17. Dez. 2011

Hi,

@Live: es ist im Zug passiert. In anderen Zügen liegen eigentlich matten aus, aber dort nicht. Die Mutter hat ja so vorsichtig wie möglich gehandelt und hat geschlossene Schuhe getragen. Wir als hausbesitzer sind verpflichtet im Winter zu räumen, damit keiner sich hinlegt, sonst wird man ja verklagt. Und die Bahn soll davon ausgenommen sein?


-- Veröffentlicht durch faulpelz am 18:27 am 17. Dez. 2011

Dass man immer gleich alle verklagen muss bei solchen sachen...wenns nass ist, ist es nunmal rutschig dafür kann die bahn nichts das sollte man selber wissen.

Schmerzensgeld sollte man bekommen wenn jemand absichtlich verletzt wurde und nicht, weil man nicht wusste was passiert, wenn es nass ist.

Ich frag mich wie man vor 500 jahren nur überhaupt überleben konnte, wo man niemanden verklagen konnte für jeden sch****, besonders für sein eigenes unvermögen und pech.

Versuchs mal in Amiland da dürftet ihr alle ausgesorgt haben. Aber hier in D hochwahrscheinlich nich. Hoffentlich, sonst rutsche ich demnächst immer aus wenn ich kohle brauche...

aber vor dem Gericht wird immer wieder versucht die Logik völlig aussen vor zu lassen, hauptsache man kann bischen geld zusammenraffen.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 14:21 am 17. Dez. 2011

Sehe ich genau so. Im Zug sind ja extra schon rutschfeste Bodenbeläge verbaut. Wäre es im Sommer bei trockenem Wetter passiert, weil da irgendwas ausgelaufen ist, sähe es schon wieder anders aus. Aber bei dem Wetter muss man mit sowas rechnen. (So wurde zumindest öfter argumentiert)


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 22:23 am 16. Dez. 2011

naja schlecht. glaube nicht, dass die bahn verpflichtet ist bei regenwetter den bahnsteig trocken zu föhnen. :noidea:

bei schnee/eisglätte sieht das vll. anders aus, aber nässe....

(Geändert von Live1982 um 22:24 am Dez. 16, 2011)


-- Veröffentlicht durch MisterY am 22:10 am 16. Dez. 2011

Hallo,

Die Mutter von MisterX ist heute beim Einsteigen in den Zug auf dem nassen Boden ausgerutscht und hat sich das Kreuzband im Knie gerissen. Dies geschah auf dem Weg zur arbeit. sie war im Krankenhaus etc pp.

Wie hoch stehen die Chancen bei der Bahn Schmerzensgeld einzuklagen? Die Mutter trug keine offenen Schuhe und keine mit Absätzen.


-- Veröffentlicht durch faulpelz am 19:27 am 12. Dez. 2011


Zitat von NoBody um 12:15 am Nov. 30, 2011
Und ich hätte dich ausgelacht wenn du deine Karte in einer Bar liegen lässt und keinen Pin drin hast...



Paradebeispiel für nicht vorhandenen Charakter. Und egal wie du dich jetzt auch versuchst zu Rechtfertigen das es in Ordnung war: Es belegt nurnoch mehr was du für einer bist.

Ein Parasit nämlich.

Und ich denke das ich das hier so schreiben kann, ohne das jemand mir dafür einen verbrät denn die bodenlose Frechheit zu besitzen das in dieser Art hier zu Posten ist das allergrösste.

Hoffentlich hat der Besitzer der Karte auch ne Rechtschutzversicherung dann bekommst du das was du verdienst und hoffentlich noch mehr.

Alter schwede wäre das meine Karte...wäre ich im Gefängnis glaube ich...

Aber so eine Aktion traut man dir zu, nachdem was man sonst noch von dir hier liest.

Du bist Deutschland fällt mir da abschliessend noch ein....:punch:

(Geändert von faulpelz um 19:28 am Dez. 12, 2011)


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 7:53 am 12. Dez. 2011

Die Werte werden auf die m2 bezogen bzw. Einige Werte pro Person (Müll,..) Beim Strom trägt der Mieter einen Anteil von ca. 30%. Also ist dieser Wert auch pP.
Es ist so, dass es 2 Mieter gibt. Somit übernimmt der Vermieter 10% der Stromkosten als allgemeine Stromverbravhskosten auf sich.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:39 am 11. Dez. 2011

Wie rechnen die Parteien denn dann ab, wenn es nur einen Zähler gibt?


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 21:54 am 10. Dez. 2011

Hallo, ich hab da auch mal ne Frage :)

Nehmen wir an Person X (Vermieter) hat an eine Person Y (Mieter) vermietet. In dem Objekt wohnt der Vermieter und hat einen getrennten Bereich für einen Mieter. Leider laufen die Grundversorgungsleitungen (Strom, Wasser,..) über einen Zähler für beide Parteien. Eine Nachrüstung ist aus witschaftlichen Gründen nicht möglich.

Jetzt fällt dem Vermieter auf, das der Mieter nicht im Haus ist und einige Elektrogeräte (wie z.B. Fernseher, Deckenfluter und mehr) einfach weiterlaufen (von dem erhöten Gefahrenpotential einfach mal abgesehen), kann der Vermieter hier einschreiten um (auch seine) Kosten im Rahmen zu halten und welche Mittel wären denn im Rahmen zulässig.

Wie sieht es aus, wenn die Jahresendrechnung über dem Satz der Jahre davor liegt (immer Vermietet), kann man dann die Mehrkosten umschichten oder muss hier besonders gerechnet werden?

Welche weiteren Sicherungsmaßnahmen zum Schutze vor hohen Nachzahlungen auch im Sinne des Mieters kann der Vermieter treffen?
Natürlich ist ein persönliches Gespräch mit einem Schriftstück unabdingbar, jedoch möchte der Vermieter vorab schon einige vielleicht hinweisliche Informationen sammeln.


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 18:18 am 30. Nov. 2011

als nächstes auto müsstest du dir ein cabrio kaufen...

...und ich gebe jedem 10 euro, der dir die karre im sommer bei offenem verdeck komplett bis aufs blech ausräumt !


wo sind wir eigl. mittlerweile hier gelandet?!?! :noidea:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:07 am 30. Nov. 2011


Zitat von NoBody um 12:15 am Nov. 30, 2011
Und ich hätte dich ausgelacht wenn du deine Karte in einer Bar liegen lässt und keinen Pin drin hast...



Lässt jemand also seine Haustür offen, dann ist das eine Einladung für dich zum Diebstahl?


-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 12:24 am 30. Nov. 2011

naja, wer hier wen am Schluss auslacht...


-- Veröffentlicht durch NoBody am 12:15 am 30. Nov. 2011

Und ich hätte dich ausgelacht wenn du deine Karte in einer Bar liegen lässt und keinen Pin drin hast...


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:21 am 29. Nov. 2011

Dir ist schon klar, dass du dich mglw. strafbar gemacht hast?

Nur weil irgendwas irgendwo herumliegt, kannst du das noch lange nicht einfach mitnehmen.

Und hier erst noch fragen zu müssen, ob man einen Schaden, den man vorsätzlich verursacht hat, auch begleichen muss, ist alleine schon eine Unverschämtheit.

Sei froh, wenn da nicht noch was von der Staatsanwaltschaft nachkommt, ich hätte dich als Eigentümer der Karte sofort angezeigt.


-- Veröffentlicht durch NoBody am 16:55 am 28. Nov. 2011

Hm okay :)


-- Veröffentlicht durch VPS am 16:31 am 28. Nov. 2011

Nein, ob PIN oder nicht, es ist eine Straftat.


-- Veröffentlicht durch NoBody am 15:37 am 28. Nov. 2011

Muss ich ja nicht gewesen sein.

Aussage - Aussage...

Kann ich was dran dehen bzgl PIN-Abfrage?


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 15:24 am 28. Nov. 2011

zahlen !

wenn ne EC oder sonstige Kreditkarte findest kannst auch nicht einfach damit bezahlen .

sowas gibt der erliche Bürger beim Fundbüro oder Polizei ab

wenn er es liegengelassen hat ,   also verloren isset doch nicht fahrlässig

wenn er dich ausfindig gemacht hat , isset doch schon bewiesen das du es warst,  oder willst du sagen das du die karte gefunden hast und dein hund zufällig teleonaniert hat :niko:



-- Veröffentlicht durch NoBody am 15:06 am 28. Nov. 2011

So ich hab jetzt auch mal was :)

Bin ich verpflichtet zu zahlen?:

In einer Bar -> SIM-Karte liegt auf dem Tisch.
SIM-Karte in mein Handy-> Keine PIN Abfrage
SIM-Karte wird benutzt-> Handyrechnung kommt beim Vertragsnehmer an, macht mich ausfindig-> Will, dass ich die Rechnung bezahle.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass er mir beweisen müsste, dass ich es war und da kein Pin drin war, es grob fahrlässig war.
Ich habe die Karte ja nicht der Person entfremdet, sondern gefunden.
Auch Fahrlässig...

Bin mir unschlüssig ob ich verpflichtet bin zu zahlen :)
Was meint ihr. Hab ne Rechtsschutz!

(Geändert von NoBody um 15:08 am Nov. 28, 2011)


-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 18:36 am 23. Nov. 2011

Tüte den Antrag nochmal ein und ab per Einschreiben mit Rückschein und gut ist... würd mir jetzt da kein so nen Kopf machen - andere Gedanken kannste Dir noch machen wenn der zweite Antrag angeblich auch nicht angekommen ist...


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:29 am 23. Nov. 2011

Das Gericht muss so eine Story aber auch erstmal glauben.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 18:10 am 22. Nov. 2011

Ich zitiere mal aus einer anderen Internetseite:

"Bei niedrigerem Streitwert (Widerruf/Widerspruch bei Bagatellforderung) kann man sich darüber streiten, ob das angesichts der deutlich höheren Kosten wirklich sein muss. In der Praxis reicht hier, und so handhaben es auch die meisten Anwälte, das Einschreiben mit Rückschein aus. Wenn möglich, können Sie zur Sicherheit einen Zeugen mit zur Post nehmen, dort vor dem Zeugen das Schreiben, was sie ihm gezeigt haben, eintüten und am Schalter aufgeben. Eine Kopie des Schreibens heben Sie dann auf und lassen es durch den Zeugen gegenzeichnen. Wenn der Empfänger Ihnen dann krumm kommen sollte, haben Sie eine Möglichkeit, durch den Zeugen glaubhaft zu machen, dass genau dieses Schreiben zugegangen sein muss."

und
"Absolut sicher ist letzten Endes nur die Zustellung durch Gerichtsvollzieher(in). Denn hier kann der Empfänger weder abstreiten, dass er das Schreiben erhalten hat, noch kann er behaupten, dass z.B. nur ein leeres Blatt im Brief war. oder dass eine bestimmte Anlage gefehlt habe. "

PS: Und daher ist es ganz einfach. Der Typ unterschreibt, einen Brief erhalten zu haben. Und da war ne leere Seite drin. Problem gelöst. Wie beweist du jetzt, dass du den Antrag drin hattest? ;)


-- Veröffentlicht durch SenSej am 18:08 am 22. Nov. 2011

du machst dir viel zu viele sorgen

hab ich auch so gemacht
einschreiben mit rückantwort, sollen sie dir beweisen das etwas anderes drin war ;)

wenn es danach geht könnte immer irgendwas sein ;)

die person soll den antrag wahrheitsgemäß ausfüllen+die befreiung des amtes beilegen und hinschicken
es sollte nur beachtet werden das nur ein einschreiben mit rückschein bei einen verfahren "verwertbar" ist

btw in einem gespräch mit einem gez mitarbeiter kam der satz "... alles was kein einschreiben ist kommt eh nicht an ..." schonmal vor ;);)


-- Veröffentlicht durch Hitman am 17:45 am 22. Nov. 2011

Hört sich gut an, aber es geht nicht um mich, sondern das ist nur ein Fallbeispiel.

Aber generell könnte man das ja so machen, selbst wenn es ein wenig Geld kostet. Ist auf jeden Fall billiger, als den gesamten Fall einem Anwalt zu übergeben. Ob das natürlich so machbar ist, ist noch fraglich...


-- Veröffentlicht durch MisterY am 17:35 am 22. Nov. 2011

btw war das kommentar auch den "Mister Y" bezogen :thumb:

geht es nicht, wenn du es vor den augen des notars einpackst und der es versiegelt?


-- Veröffentlicht durch Hitman am 17:26 am 22. Nov. 2011

Dann müsste der Beamte, Notar oder Anwalt mit zur Post gehen und das dann dort unterschreiben. Ich will nicht wissen was da so 5 Minuten kosten würden....


-- Veröffentlicht durch MisterY am 17:23 am 22. Nov. 2011


Zitat von Hitman um 17:06 am Nov. 22, 2011


"Hiermit bestätige ich, Mister Y , dass der Antragsteller einen Brief mit Rückschein bei der Post abgegeben hat, welcher den Antrag zur Befreiung der GEZ beinhaltet.
Unterschrift"



na das wüsste ich aber, da kann ja jeder kommen :lol:

beglaubigungen klappt glaub ich nur bei beamten, notaren und priestern?


-- Veröffentlicht durch Hitman am 17:06 am 22. Nov. 2011

Jetzt hab ich mal wieder ne Frage.

Da gibt es jemanden, der kann sich von der GEZ befreien lassen. Er hat ein Schreiben vom zuständigen Amt, dass er befreit ist. Dieses hat er per FAX zur GEZ gesandt. Die GEZ verweigert nun dieses Fax und begründet das damit, dass laut Gesetzgeber die Nachweise nur per Post gesendet werden können.

Dieses hat der Antragsteller jedoch schon getan. Mit dem schlussendlichen Befund der GEZ, dass "nichts angekommen sei" als er am Telefon nachfragte.

Nun meine Frage:
Der Antragsteller hat doch keine Möglichkeit, der GEZ seine Anträge zuzusenden oder? Die GEZ dementiert, dass Post angekommen sei. Würde der Antragsteller nun dasselbe per Post mit Rückschein dorthin senden, so würde ja nur bestätigt werden per Unterschrift, dass bei der GEZ   ETWAS angekommen ist. Nicht aber sein Antrag.

Kann der Antragsteller einen Schulkamaraden fragen, ob dieser eine schriftliche Erklärung unterzeichnet in der z.B. steht:

"Hiermit bestätige ich, Mister Y , dass der Antragsteller einen Brief mit Rückschein bei der Post abgegeben hat, welcher den Antrag zur Befreiung der GEZ beinhaltet.
Unterschrift"

Ebenso könnte er dann als Zeuge dienen. Reicht ein Verwandter oder muss es eine außerfamiliäre Person sein? Geht so etwas überhaupt oder ist das nicht rechtsgültig? Denn wie gesagt, die GEZ könnte ja theoretisch den Brief annehmen und dann behaupten, wobei ich keine Unterstellung machen möchte, dass in dem Briefumschlag nur ein leeres Blatt drin war. Mit dem oberen schriftlichen Beleg + Stempel der Post z.B. könnte man belegen, dass es versandt wurde.


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 7:15 am 16. Nov. 2011

bei mir ist jetzt alles wieder gut ;)
waren zwar 170km aber ein  Hausbesuch wirkt manchmal Wunder


-- Veröffentlicht durch DragonSkull am 19:07 am 15. Nov. 2011

Ich habe mal ein Problem.  Bzw. joa ein Problem ^^ (obs zwingend gleich ne Rechtsfrage ist, sei dahingestellt)

Ich war im Pott unterwegs und mir war vor einigerzeit ein Ladedruckschlauch geplatzt. Gut, dachte ich mir, es ist misst. Bin mitm Kollegen dann zu einem VW Händler, bei dem ich dann anahnd der Fahrgestellnummer mir den Schluach zum Flolgetag habe bestellen lassen. Tag drauf habe ich diesen abgeholt, und einbauen wollen. Naja. er passte nicht. Super.  Zurückbringen konnte ich diesen auch nicht, da es Samstag abends war.  Am Monatg habe ich drt angerufen, da die generell keinen Umtausch angeblich gewehren. Da dieses nichts rechtens isat, habe ich mich darauf geeinigt, diesen zurückbringen zu können (das teil kostet ja eben 120 euro) In dieser Woche bekam ich einen weiteren Rückfall meines bandscheibenvorfalles und lag quasi flach.  Somit habe ich dort anegrufen und mir wurde erzählt, dass dieses kein Problem sei, dieses später zurückzugeben, da die bisher davon ausgingen, tatsächlich trotz fahrgestellnummer den fehler gemacht zu haben .  Jetzt knapp einen monat später wo ich endlich wqieder in den Pott nach Duisburg kam, wollten die nichts mehr davon wissen und verweigern lalles. (war fast klar)
Mittlerweile habe ich auch herausgefunden, dass die anzeige von Etos nicht korrekt ist. Kann ich gerade dadurch dem VW Betrieb quasi auf den Schlipps treten ? Oder muss ich dieses bei VW machen? Oder habt ihr nen anderen rat ?
Denn 120€ finde ich bei meinem nicht vorhandenen finanziellen Mitteln doch ne Menge Heu ums einfach liegen zu lassen...


-- Veröffentlicht durch rage82 am 18:06 am 15. Nov. 2011

@gipskopf
gibts denn eine rechnung, irgendwas, um zum beispiel die imei zuordnen zu lassen? du hast das doch sicher auch nicht gefunden, oder?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 13:49 am 15. Nov. 2011

Mahnbescheid ist hier nicht zielführend, weil keine Geldleistung geschuldet wird.

Anzeige kann man ggf. wg. Betrug oder Unterschlagung erstatten, was dabei rauskommt, wird sich zeigen.

Davon bekommt man grds. aber die Leihgabe nicht zurück, da muss dann das Zivilrecht ran und da muss letztlich der Anspruchsteller beweisen, dass sein Eigentum im unrechtmäßigen Besitz eines anderen ist.

(Geändert von spraadhans um 13:50 am Nov. 15, 2011)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 13:40 am 15. Nov. 2011

Ich würde auf jeden Fall Anzeige erstatten. Egal ob es was bringt oder nicht. Kostet nichts und so viel Zeit braucht man dafür auch nicht.

@NecRoZ: Und was ist wenn die schon öfter mal so was abgezogen haben? Natürlich sind die Strafen in den meisten Fällen nichts wert, aber trotzdem wäre es ein Denkzettel.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 11:45 am 15. Nov. 2011

es lenken höchsten die ein, die keine ahnung haben. wenn dieser jemand dafür in frage kommt, wäre das natürlich eine möglichkeit. auch alles andere, was nichts/wenig kostet kann man dann machen. das alles kostet natürlich ordentlich zeit, man sollte also abschätzen, ob es das einem wert ist (der streitwert wurde ja nicht genannt).


-- Veröffentlicht durch KakYo am 10:59 am 15. Nov. 2011

Naja aber immer schön kuschen hilft ja nun auch nicht ;)
Bei jemandem der sich zutraut ein Auto zu demolieren, könnte ich mir vorstellen das der bei den Schnittlauchs schon aktenkundig ist. Da würd ichs auf nen Versuch ankommen lassen.

@gipskopf: Vielleicht geht da was ganz einfaches mit so nem gerichtlichen online Mahnbescheid? Das kostet nur ~20 Öre, falls es in die Buxe geht.
Viele Leute lenken dann schon ein, wenns auf einmal Post vom Amtsgericht gibt;)


-- Veröffentlicht durch NecRoZ am 10:04 am 15. Nov. 2011

naja. aber was soll es bringen? er wird es dann wohl kaum auf einmal rausrücken. er hat ja nix zu befürchten-

hatte mal ne ähnliche sache. ich hab ner offenstichlich betrunkenen und ziemlich fertigen frau, die mit dem auto liegen geblieben ist geholfen und für sie sprit organisiert. davor hat sie meine kumpels angepöbelt und ich hab sie vor nem riesen ärger bewart. als dank wurde mein auto dann demoliert. :godlike:

ich wusste genau wer es war. habe sogar ihr kennzeichen. bzw. das von ihrem stecherr.. aber was soll ich machen? anzeige hat keinen wert. sebstjustiz bringt nur mir ne polizeiakte ein und vermiest mir so auf kurz oder lang mein leben. toll. ;)


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 7:09 am 15. Nov. 2011

jau das meine ich auch, ich kann es nicht beweisen ;(  ne anzeige wird wohl erst garnicht funktionieren oder ?
ist das den eine strafrechtliche sache ? denke das es ehr eine zivilrechtliche angelegenheit ist
anwalt ..na ja der wird wohl nen brief schreiben und auf rausgabe pochen..


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 21:09 am 14. Nov. 2011

wie willst du es beweisen, wenn du keine zeugen hast? aussage gegen aussage...


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 20:53 am 14. Nov. 2011

auch mal ne frage
ich habe einen arbeitskumpel mal nen handy geliehen , der hatte nen krankenschein und ist nicht wieder angefangen.. gekündigt ..
jetzt stellt er sich so als hätte er nie was bekommen.. hab ja auch nichts schriftlich usw..
anzeige geht wohl nicht oder ? zivilrechtliche sache ??
anwalt geht wohl -->bin auch im rechtschutz aber bringt es was ?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 10:29 am 14. Okt. 2011

Puh, schwierig, man müsste genau wissen, was bisher gelaufen und vereinbart worden ist.

Am besten mal beim Anwalt oder einer Verbraucherzentrale vorbeischauen.

Einfach das Geld zurückbuchen und die Hardware zurückschicken, war sicherlich nicht optimal.


-- Veröffentlicht durch smoke81 am 13:32 am 13. Okt. 2011

Ich habe da auch mal eine Frage für einen Freund ;)

Dieser hat Mitte August einen DSL und Telefon-Flatrate Vertrag mit der Firma 0und0 (Name geändert) abgeschlossen.

Nach fünf Technikerterminen (Techniker kam nicht oder machte nichts) funktionierte der Anschluss immer noch nicht. Daraufhin hat mein Freund das bisher abgebuchte Geld (das eigentlich nur bei Inanspruchnahme von Leistungen abgebucht werden soll) wieder zurückgebucht und einen Rücktritt vom Vertrag geschickt.

Der Rücktritt vom Vertrag wurde abgelehnt (weil außerhalb der Widerrufsfrist). Soweit sich der Freund informiert hat, muss er der Fa. 0und0 erstmal eine Frist (14-Tage) zur Nachbesserung setzen und kann dann erst vom Vertrag zurücktreten.

Folgende weitere Probleme gibt es:
- Die Hardware wurde bereits zurückgesendet
- Der Anschluss wird aufgrund der Rücklastschrift bald "gesperrt" (war ja nie geschaltet). Zusätzlich gibt es eine formlose Mahnung (richtige Mahnung kommt wohl bald) mit zusätzlichen 12 Euro Bankgebühren

Wie geht der Freund am besten weiter vor? Der Freund möchte nichts mehr mit 0und0 zu tun haben.

- Frist setzen oder erst bezahlen? Wenn bezahlen, welchen Betrag? Oder Frist setzen mit Verweis "Zahlung erst nach erfolgreichem Anschluss"?
- Wenn ein Technikertermin zur "6. Schaltung" vereinbart werden sollte, muss er dann zuhause sein? (war meist erfolglos zu hause, da sich niemand gemeldet hat)
- Wie kommt er wieder an die Hardware, die zwingend notwendig ist, um den Anschluss zu betreiben (wenn auch nur testweise)?

Danke für eure Meinungen und Tipps! :ocinside:


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 19:07 am 16. Sep. 2011

geliehene sachen sind idr nicht versichert habe ich des öfteren gehört. aber wenn du als fahrer für das auto eingetragen bist, sollte das wohl nicht das problem sein. warum hast du die batterie denn nicht in den fußraum gestellt? war auf jeden fall keine gute idee, egal wie lange man unterwegs ist. ich würds auf jeden fall der haftpflicht melden - viel erfolg!


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 18:38 am 16. Sep. 2011

fahrlässigkeit auf 2km strecke -.-

kofferraum war noch voll vom baumarkteinkauf, sonst hätte ich den kombi auch nicht gehabt

warum problematisch wenn das auto geliehen war? immerhin habe ich, wem anders einen schaden zugefügt?
wenn das mein auto wäre, müsste ich selber dafür aufkommen?!


-- Veröffentlicht durch The Papst am 18:19 am 16. Sep. 2011

Denke/hoffe für dich, dass deine Haftpflicht das übernimmt. Allerdings sehe ich in dem Vorgehen, die Batterie auf den Rücksitzzustellen eine Fahrlässigkeit in Bezug auf die Sicherheit. Ob das in diesem Fall eine Rolle spielt, weiß ich nicht.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 17:58 am 16. Sep. 2011

sollte deine haftpflichtversicherung decken, sofern keine fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. wenn das auto geliehen war, könnte es problematisch werden. :noidea:


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 17:27 am 16. Sep. 2011

Hoffe bin hier richtig :lol:

Habe vorgestern eine Auto-Batterie gekauft für mein zukünftiges Auto, auf den Rücksitz gestellt und dann ist das Teil wohl während der Fahrt umgekippt...
Zuhause dann bissl feucht, Batterie raus und nicht weiter darüber nachgedacht.
Heute Auto saubergemacht und ausgesaugt: Sämtliche Nähte futsch, Stoff bröselig und Schaumstoff drunter löst sich auf und ist verfärbt.

Mein Problem: Es ist nicht mein Auto, sondern das meiner Mutter :(

Zahlt sowas eine Versicherung? Also meine bzw. ihre oder wie oder was und wenn, welche Versicherung?
Bin noch Azubi und habe nicht gerade Geld eine neue Rücksitzbank zukaufen -.-

Weiß auch nicht inwiefern da eine Familienzugehörigkeit oder Eintrag als Mitfahrer eine Rolle spielt.

(Geändert von quake34ever um 17:29 am Sep. 16, 2011)


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 13:41 am 12. Sep. 2011

Wir sind auch nur eine kleine Firma (zwei Mann), hätte ja sein können, dass man das simpel beantworten kann, z.B. das solche Klauseln generell ungültig sind in DE oder so.. Die Eula bei der Programminstallation zählt ja bei uns auch nicht.. Werd dann mal im Urheberrechtsforum vorbeischauen ;)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:43 am 9. Sep. 2011

Geniolamat,

schau doch mal bei recht.de vorbei, wir haben da ein Urheberrechtsunterforum.


-- Veröffentlicht durch gabiza7 am 19:30 am 9. Sep. 2011

:lol: Eigentlich ja, aber vielleicht ist es ne kleinere Firma? :noidea:

Gut, meine Auskunft ist auf jeden Fall nicht rechtsverbindlich.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 10:59 am 9. Sep. 2011

Eine Firma sollte sich die Erstauskunft bei einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt leisten können.


-- Veröffentlicht durch gabiza7 am 10:36 am 9. Sep. 2011

Also ich verstehe das "und" in diesem Zusammenhang so, dass du Lizenzen auch ohne Datenträger verkaufen könntest, sofern das der Urheber nicht explizit in den Lizenzbedinungen ausgeschlossen/untersagt hat, was bei eurem gebrauchten Solid Works 2008 nicht der Fall zu sein scheint. Das "und" ist nach meinem Verständnis hier an das "Lizenzrechte losgelöst vom Datenträger" gebunden, also es müssten beide Bedingungen erfüllt sein, dass du gegen das Urheberrecht verstößt, denn sonst müsste da ein "oder"/"und auch" (letzteres ist im Juristen-Deutsch aber wohl selten, da verwirrend) stehen.

Das ist keine rechtsverbindliche Auskunft, aber so verstehe ich das eben.


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 22:12 am 8. Sep. 2011

Hi,

habe mal den Teil aus dem letzten Link markiert, den ich gemeint habe.. Allerdings steht da ein "und" dazwischen, heißt das hervorgehobene Teil bezieht sich auch auf Lizenzen ohne Datenträger?

Wir haben jedenfalls die Original DVDs, Lizenzcode und einen Dongle, also das komplette Paket..


Das Oberlandesgericht München entschied mit dem Urteil vom 15.3.2007 (7 O 7061/06), dass der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen gegen das Urheberrecht verstoßen kann.

Dies gelte jedenfalls, wenn die Lizenzrechte losgelöst von einem Datenträger verkauft werden und der Urheber der Software in seinen Lizenzbestimmungen geregelt hat, dass an der überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte bestehen.


-- Veröffentlicht durch gabiza7 am 20:57 am 8. Sep. 2011

@Hitman: Also ich weiß nicht. Soweit ich gehört habe, machen Anwälte, die von einer normalen Privatrechtschutzversicherung bezahlt werden, nur das Nötigste. Ich bezweifle stark, dass du da vor Gericht in Sachen Urheberrechtsverletzungen ne Chance hättest. Und Rechtschutz ist teilweise echt teuer: Wenn du da Arbeits-, Miets-, Verkehrsrechtschutz und was sonst noch alles willst, zahlt man als Single da schnell mal einige 100 Euro im Jahr. Und dann ist auch die Frage, ob eine normale Rechtschutzversicherung überhaupt Anwaltskosten für solche Dinge wie Urheberrechtsverletzungen übernimmt. Kann mir gut vorstellen, dass sich da die ein oder andere Versicherungsgesellschaft rausreden will.

Da steht "wenn Lizenzrechte losgelöst vom Datenträger verkauft werden". Habt ihr denn nur noch die Lizenz und sonst nichts mehr?

Wäre doch irgendwie seltsam, dann dürfte man auch sein Windows nicht mehr weiterverkaufen. :noidea: Soweit ich informiert bin geht es darum, dass man gebrauchte Software immer komplett möglichst so verkaufen muss wie man sie beim Kauf selbst erhalten hat. In erster Linie müssen dann meistens Datenträger, Handbuch sowas dabei sein.

Nur die Lizenz verkaufen und sagen "Zieh dir das Programm irgendwo oder kopier es" geht natürlich nicht, weil du dann eben wie im Artikel beschrieben unter Umständen gegen das Urheberrecht verstoßen würdest/den Abnehmer dazu auffordern das zu tun. Aber wenn du die Lizenz mit Datenträger und sonstigem Zubehör verkaufst, sollte da eigentlich nichts problematisch dran sein.


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 20:13 am 8. Sep. 2011

Darf ich eine gekaufte Software weiterveräußern, wenn der Hersteller das in seinen Lizenzbedingungen untersagt?

Hallo, wir haben in der Firma noch eine Solidworks 2008 Software inkl. Lizenz, welche aber nicht genutzt wird. Der Hersteller verbietet den Weiterverkauf (bzw. Übertragung der Lizenz), jetzt hab ich mal kurz gegoogelt und bin auf folgendes gestoßen:

http://www.medienrecht-anwaelte.de/medienrecht/internetrecht/ist-der-weiter-verkauf-von-software-verboten.html

Ist es vielleicht so, dass ich das Programm verkaufen darf, aber die Lizenz von dem Käufer nicht genutzt werden darf?

Hier noch ein Aufzug aus den Lizenzbedingungen:

Code
(i) DS SolidWorks gewährt Ihnen gemäß den nachfolgenden Bedingungen nach Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren an Ihren Reseller, bei dem Sie die Lizenz erworben haben, eine einfache, grundsätzlich dauerhafte (vgl. Ziffer 5) und nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung der Software und der mit dieser gelieferten gedruckten und/oder elektronischen Benutzerdokumentation (die „Dokumentation“) für Ihre eigenen Geschäftszwecke. Die Lizenz ist räumlich beschränkt auf das Land, in dem Sie oder, falls abweichend, Ihre Niederlassung, welche die Bestellung bei Ihrem Reseller durchführt, Ihren Geschäftssitz haben und darf nicht in ein anderes Land verbracht werden und wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass Sie bzw. Ihre Niederlassung die Lizenz bei einem Reseller erworben haben, der seinen Geschäftssitz in dem Land hat, in dem Sie bzw. Ihre Niederlassung die Software nutzen. Die Lizenz ist somit räumlich beschränkt und darf nicht in anderen Ländern genutzt werden.


Edit: Noch was gefunden, demnach scheinen solche Lizenzklauseln wirksam zu sein :noidea:

http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article/9/Handel-mit-gebrauchten-Software-Lizenzen-unzulaessig.html

(Geändert von GenialOmaT um 20:31 am Sep. 8, 2011)


-- Veröffentlicht durch Hitman am 19:35 am 8. Sep. 2011

Also wenn ich später genug Geld und eine Rechtsschutz habe ist das was Anderes. Momentan jedoch aus eigener Tasche zu bezahlen ginge net. Daher bleibts erstmal so.


-- Veröffentlicht durch gabiza7 am 17:41 am 8. Sep. 2011


Zitat von Hitman um 17:28 am Sep. 8, 2011
Schade, ja, aber ggf. wegen einem popeligen Link von einer Sammelklagen-Anwaltskanzlei zahlen zu müssen ist dennoch sehr .... bescheiden.



Klar, das Problem kann sich leider immer ergeben. Allerdings hätte man wohl gute Chancen vor Gericht gut rauszukommen. Ist allerdings erstmal mit Kosten und jede Menge Nerven verbunden, weshalb die meisten privaten Seitenbetreiber lieber die Gebühren für die Abmahnung bezahlen und gut ist.

Ich kann nur aus eigener Erfahrung auf anderen Foren berichten, dass die Betreiber noch nie wegen einem Link wirklich großen und finanziellen Ärger bekommen haben, aber auf der anderen Seite gilt: Sicher ist sicher.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 17:28 am 8. Sep. 2011

Schade, ja, aber ggf. wegen einem popeligen Link von einer Sammelklagen-Anwaltskanzlei zahlen zu müssen ist dennoch sehr .... bescheiden.


-- Veröffentlicht durch gabiza7 am 12:56 am 8. Sep. 2011

Stimmt, der Disclaimer scheint tatsächlich mittlerweile sinnlos zu sein. Soweit ich auf mehreren Seiten herausfinden konnte, kann man als Mitstörer verantwortlich gemacht werden, wenn man zum Beispiel urheberrechtlich geschützte Videos ohne entsprechende Erlaubnis auf seiner Webseite einbindet, weil man sie dann "anderen zugänglich macht". Es wird aber auch gesagt, dass das Risiko für den privaten Betreiber wegen soetwas angezeigt zu werden eher überschaubar ist.
Wenn man auf ganz Nummer sicher gehen will, sollte man dann in den Forennutzungsbedienungen das Einbetten von Videos untersagen und Videos, die dennoch eingebettet oder verlinkt werden, löschen.

Würde die Forenlandschaft aber um einiges ärmer machen. Es ist schon richtig, dass verbotene Videos oder urheberrechtlich geschützte Videos auch nicht eingebettet werden sollen, aber es gibt auch sehr gute Tutorial-Videos auf Youtube, Internet-Comedians oder sonstige interessante Videos. Wäre schade, wenn man die nicht mehr einbetten dürfte.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 12:44 am 8. Sep. 2011

Jedes Gericht sieht das anders, dazu kommt noch wie der Fall gelagert ist. Diese Klausel die man gerne in sein Impressum schreibt, hat auf jeden Fall keinen rechtlichen Hintergrund.


-- Veröffentlicht durch gabiza7 am 12:39 am 8. Sep. 2011

Schön und wie ist es dann richtig?


-- Veröffentlicht durch The Papst am 15:42 am 7. Sep. 2011


Zitat von gabiza7 um 15:26 am Sep. 7, 2011
Normalerweise kannst du dich darauf berufen, dass du für externe Links keine Haftung übernimmst, zumal du ja wie gesagt gar nicht weißt, ob es sich bei dem Video unter Umständen um eine Urheberrechtsverletzung handelt oder nicht. Ist nicht deine Aufgabe als Forenbesitzer dich drum zu kümmern, ob Youtube-Videos passen, das ist die Sache von Youtube, außer es handelt sich eben um verbotene/unerwünschte Inhalte (zum Beispiel in Deutschland verbotene Filme oder unerwünscht Pornografie/starke Gewaltdarstellung, zum Beispiel, weil du nicht willst, dass sowas minderjährige Kiddies auf deinem Forum sehen).

Das Impressum musst du immer dann angeben, wenn du redaktionelle Inhalte zur Verfügung stellst (auch, wenn du das nur just for fun und ohne dafür Geld zu bekommen machst), also Texte, in denen du zum Beispiel erklärst wie man übertaktet oder sowas. Erzählst du dagegen einfach nur mal so Sachen von dir, zum Beispiel "Hab heute meinen Garten umgebuddelt", brauchst du kein Impressum.



Das stimmt so nicht.


-- Veröffentlicht durch gabiza7 am 15:26 am 7. Sep. 2011

Editiert, siehe nächste Seite.


(Geändert von gabiza7 um 12:57 am Sep. 8, 2011)


-- Veröffentlicht durch Hitman am 17:40 am 6. Sep. 2011

Neinnein, es geht wirklich nur darum, jemand postet in mein Forum z.B.:

Youtube Link

Ob das eingebettet ist, ist ja ansich Nebensache. Denn ob ich jetzt den Link setze und auf die Seite komme oder direkt per Fenster (welches ja auf Youtube ist und nur bei mir eingebettet läuft), ist ja ansich dasselbe.

Nur seh ich jetzt da z.B. nicht bei dem oberen Link, ist das freigegeben das Lied oder nicht? Es wurde nicht entfernt von Youtube also ist der Link noch aktiv und das Lied/Video noch drin. Ob es aber wirklich rechtlich abgesichert ist wenn ich mich von Fremdlinks auf Youtube distanziere weiss ich nicht.

Daher ist das für mich nur sehr unübersichtlich. Ebenso mit der Impressumspflicht. Bin ich dazu verpflichtet, obwohl die Seite ansich ja privat ist, ein Impressum zu erstellen mit meinen Daten?

„Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: Namen und Anschrift, bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.“

Naja, was heißt nicht ausschließlich persönlich. Wenn jetzt jemand aus meiner Schule dort seine Meinung äußert, ist es ja nicht mehr persönlich, da er ja auch nicht Familie ist. Gewerbliche Werbung oder so ist ja nicht auf meiner Seite. Dennoch will ich nicht wirklich ne Abmahnung wegen so nem Furz bekommen.


-- Veröffentlicht durch gabiza7 am 15:20 am 6. Sep. 2011


Zitat von Hitman um 17:44 am Aug. 15, 2011
Ebenso bin ich immer noch nicht sicher, ob ich, oder einer der Forenuser einen Youtube Link setzen dürfen, obwohl damit ja nicht ich ggf. gegen was verstoße, sonder Youtube....


Ich denke nicht, dass du in einem solchen Fall Probleme bekommst, da das Video ja dann nur verlinkt/eingebettet wurde. In einem solchen Fall ist dann erstmal Youtube beziehungsweise der Nutzer, der es hochgeladen hat, dran. Lädt dagegen ein Nutzer direkt etwas ins Forum, sieht es dann schon wieder anders aus. Wo du evtl. immer verantwortlich bist, wenn es sich um verbotene Inhalte handelt. Da bist du dann verpflichtet die zu löschen, sobald du diese sehen konntest, bei Urheberrechtsgeschichten dagegen kommt es eigentlich immer drauf an, ob sie direkt bei dir oder woanders hochgeladen und dann nur verlinkt wurden.


-- Veröffentlicht durch KakYo am 16:15 am 2. Sep. 2011

Nunja, die Guten haben mittlerweile die Polizei gerufen. Die haben sich allerdings über den Pegel schlappgelacht und ich denke ich hab da jetzt erstmal Ruhe:)


-- Veröffentlicht durch MisterY am 1:01 am 2. Sep. 2011

ich weiß nur, dass unser örtlicher Minigolfplatz wegen 1dB zu viel (ich glaub es waren 53 statt den erlaubten 52) schliessen musste


-- Veröffentlicht durch KakYo am 12:38 am 30. Aug. 2011

Mal eine kurze Frage bezüglich Lärmbelästigung. Es gibt da nämlich ein kleines Problem mit meinen werten Nachbarn.

Weiss jemand ob es gesetzliche Richtlinien gibt ab welcher Lautstärke es sich um eine Lärmbelästigung handelt?
In irgendnem wiki Text hab ich was von 60-75 dB im Senderaum und 30-40dB im Empfängerraum gelesen. Das wären ja enorme Spannen.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 17:44 am 15. Aug. 2011

@Live
Nein, aber da ich jetzt ne Homepage habe, und mich da mit meinem Namen und Adresse verewigen muss, habe ich keine Lust, weil ich vielleicht einen Tag so einen Avatar genutzt habe, Ärger zu bekommen.

Also habe ich ihn vorsichtshalber in allen mir erdenklichen Foren und Registrierungen rausgenommen.

Und deswegen frage ich ja, ansich ist es Nonsense, aber die Copyrights sind nunmal nich ohne.

Ebenso bin ich immer noch nicht sicher, ob ich, oder einer der Forenuser einen Youtube Link setzen dürfen, obwohl damit ja nicht ich ggf. gegen was verstoße, sonder Youtube....


-- Veröffentlicht durch The Papst am 15:35 am 15. Aug. 2011

Du musst den Rechteinhaber der Sendung fragen. Das sind oftmals die Studios oder ein Verleih, an den die Rechte abgetreten wurden. Die Schauspieler haben da gar nichts zu melden.


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 15:03 am 15. Aug. 2011

hat dein dr. house ärger bekommen? :lol:


-- Veröffentlicht durch Hitman am 11:01 am 15. Aug. 2011

Von wem braucht man eine Genehmigung, wenn man aus einer Fernsehsendung ein Bild macht und es als Avatar verwenden möchte?

Muss man den Sender anschreiben, die Person, die auf dem Bild ist fragen, oder das Produktionsunternehmen der Serie?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 13:50 am 19. Juli 2011

Wie schon gesagt, für bestimmte Urkunden ist das sicherlich sinnvoll.

Alles andere kann man getrost einscannen, denn im Gewährleistungsfall kommt es bspw. nur darauf an, dass man irgendwie das Vertragsverhältnis beweisen kann, der Verkäufer kann also grds. nicht auf dem Rechnungsoriginal bestehen.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 13:38 am 19. Juli 2011

Also ist es doch besser den Ordner in den Feuerfesten Safe im Erdboden zu versenken....


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 13:34 am 19. Juli 2011

Zeugniskopien sollten auch beglaubigt sein, wenn der Arbeitgeber oder die Uni dies verlangt. Im Zweifel mal die wichtigsten Dokumente nach dem Kopieren zum Notar schleppen und den fragen, welche er beglaubigen muss...


-- Veröffentlicht durch hoppel am 13:05 am 19. Juli 2011

es gibt nur sehr wenige Stellen im Staate Deutschland, wo es unbedingt das Original sein muß, z.B. Geburtsurkunde beim Heiraten im Standesamt, alle anderen begnügen sich mit Kopien, einige wollen beglaubigte Kopien, ist mir aber auch nur im Zusammenhang mit der Geburtsurkunde vorgekommen...


-- Veröffentlicht durch Hitman am 12:54 am 19. Juli 2011

Mal ne andere Frage.

Ich habe vor meine gesamten Akten einzuscannen (bin ja gerade im Wahn).

Sind diese in irgendeiner Form rechtsgültig oder ist das sinnlos da ich die Originale brauche? Spreche hier auch von Versicherungsschein, Kontoauszüge, Rechnungen etc. etc.

Sonst kann ich mir das nämlich sparen.

Das Wichtigste habe ich schon in einem Ordner drin wenn mal was sein sollte hier im Haus (außer nen Meteor stürzt ab, dann hab ich Pech gehabt). Aber eine Festplatte ist leichter zu tragen als zig Ordner...


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 22:51 am 9. Juli 2011

Natürlich nicht. Der Hersteller hat den Mangel ja schon eingeräumt...


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 13:15 am 9. Juli 2011

Mit der Argumentation sollte man letztlich versuchen zu argumentieren.

Alles natürlich vorausgesetzt, dass der Käufer den Mangel nicht zu vertreten hat...


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 11:39 am 9. Juli 2011

Sehe ich genauso, zumal der VIII. Zivilsenat gerade erst (13. Mai 2011) entschieden hat, dass sich der Erfüllungsort danach richtet, dass die Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher zu erfolgen hat. Dabei beruft er sich auf den Art.3 Abs.3 der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 7:37 am 9. Juli 2011

Der Käufer hat grds. das Wahlrecht zw. Nachbesserung und Nachlieferung.

Ich sehe hier kein Leistungsverweigerungsrecht des Verkäufers nach 439 III BGB.

Als Erfüllungsort würde ich in diesem Fall wohl die Wohnung des Käufers ansehen.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:29 am 9. Juli 2011

Rechtsfrage:

Käufer X kauft bei Möbelhaus Y eine große Polsterecke. Diese holt er selbst ab, was nur mit einem gemieteten Transporter und zwei weiteren Helfern möglich war.
Wenige Wochen später platzt eine Naht in der Sitzfläche leicht auf. Nach Telefonat und Bildern per E-Mail leitet Y die Bilder an den Hersteller weiter, welcher den Mangel anerkennt.
Nun bietet Y dem Käufer die Kaufpreiserstattung oder Umtausch an. Für den Umtausch würde man sogar einen Transporter stellen, aber als Erfüllungsort gilt laut Y das Möbelhaus.

Nun die Frage:
Kann Y von X bei solch großen Teilen tatsächlich verlangen, die komplette Garnitur abzubauen, zu Y zu schaffen und dann wieder den Austausch-Artikel nach Hause zu transportieren und aufzubauen, obwohl dies nur mit mehreren Leuten möglich ist?

In meinen Augen ist da die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, da es leichter wäre, einen Polsterer zu Y zu schicken, der die Naht einfach wieder flickt.

Was sagen die Experten dazu?


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:39 am 29. Juni 2011

Kommerziell ist es, sobald Du es in Gewinnerziehlungsabsicht und in größeren Stückzahlen verkaufst. Verkauft man zwei Konzertkarten, weil etwas dazwischen kommt, ist das kein kommerzieller Verkauf, auch wenn die Auktion im Verlauf den ursprünglichen Kaufpreis übersteigt.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 18:22 am 29. Juni 2011

Also fällt das nicht unter kommerziell?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:20 am 29. Juni 2011

Es steht ja nichts von einem privaten Verkauf in den AGB.


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 17:31 am 29. Juni 2011


18 Karten in 9 Auktionen
... wenn man es übertreibt.... ;)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 17:29 am 29. Juni 2011

Sehe ich zur Zeit auch so. Frage wegen folgendem Beitrag. Aber ich denke, der hat es einfach übertrieben und das Logo verwendet.


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 17:27 am 29. Juni 2011

Wenn dummerweise 2 Leute abgesprungen sind ... :wayne:

Sonst würd ja jeder Verkäufer auf Ebay Probleme bekommen ;)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 14:48 am 29. Juni 2011

Nö ist kein Problem. Kann man ja umschreiben lassen. Kostet 7 Euro.


-- Veröffentlicht durch Zenmouron am 14:43 am 29. Juni 2011


Zitat von The Papst um 13:44 am Juni 29, 2011
Code
7.2. Sie verpflichten sich, das / die Ticket(s) nur zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Jede gewerbsmäßige oder kommerzielle Weitergabe der Tickets ohne Zustimmung des jeweiligen Veranstalters ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Tickets an Dritte um Gewinn zu erzielen oder eine Versteigerung der Tickets über ein Internetauktionshaus oder nicht autorisierte Internet-Ticketbörsen oder durch nicht autorisierte gewerbliche Verkäufer.


Meint ihr diese AGB Klausel ist haltbar? Was ist, wenn jemand unerwartet ein Ticket über hat und dieses weiter verkaufen will?:noidea:

Komplette AGB



Glaube das eigentliche Problem dürfte sein das diese Tickets Personalisiert sind

Code
9.2. Das personalisierte Ticket berechtigt nur denjenigen zum Einlass zur Veranstaltung, dessen Name auf dem Ticket vermerkt ist, und der sich bei der Einlasskontrolle mit seinem Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. Sie können sich daher gegenüber Rammstein-Merchandising OHG oder dem Veranstalter nicht darauf berufen, dass sich eine andere Person unter Vorlage Ihres Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft habe.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 13:44 am 29. Juni 2011

Code
7.2. Sie verpflichten sich, das / die Ticket(s) nur zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Jede gewerbsmäßige oder kommerzielle Weitergabe der Tickets ohne Zustimmung des jeweiligen Veranstalters ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Tickets an Dritte um Gewinn zu erzielen oder eine Versteigerung der Tickets über ein Internetauktionshaus oder nicht autorisierte Internet-Ticketbörsen oder durch nicht autorisierte gewerbliche Verkäufer.


Meint ihr diese AGB Klausel ist haltbar? Was ist, wenn jemand unerwartet ein Ticket über hat und dieses weiter verkaufen will?:noidea:

Komplette AGB


-- Veröffentlicht durch KakYo am 12:08 am 29. Juni 2011

Das werd ich auch noch machen, hab auch schon diverse Shops angeschrieben, die solche Produkte anbieten, wie die das gelöst haben. Mal schauen ob da was kommt.

Ansonsten ist PlanB auch nicht so schlecht. Es sind ohnehin noch ein paar Wochen bis zur Veröffentlichung und ich kann das kurzfristig noch ändern.


-- Veröffentlicht durch OberstHorst am 12:00 am 29. Juni 2011

Oder du schreibst dem Betreiber der Seite einfach mal ne Mail und fragst ihn ;)


-- Veröffentlicht durch KakYo am 11:55 am 29. Juni 2011

Gut, das ist mir dann zu heiss für nen Profit im kleinen vierstelligen Bereich:lol: Dann wird auf Plan B zurückgegriffen.


-- Veröffentlicht durch OberstHorst am 11:42 am 29. Juni 2011

Das stimmt wohl... so wie ich die Sache jetzt aber sehe, liegen die Rechte bei der Website epicrageguy.com. Das Bild was du hier zeigst ist ja schon eine manipulation, indem man den Inhaber aus dem Bild rausgeschnitten hat. Auf der Website ist das Template nämlich nicht ohne Grund mit Verweis auf die Website dargestellt:


Wenn du ein Foto irgendwo hochlädst um es hier im Forum zu zeigen und damit plötzlich irgendwer sein Geld verdient, würdest du dich auch ärgern. Die Rechte an dem Bild liegen nach wie vor bei dir. Auch wenn du dich vorher nicht auf die Creative Commons bezogen hast.

€: Und ich wette, dass du bei diesem Pril-Kontest angeben musstest, dass die Rechte an dem Bild bei dir liegen und du die Einverständniserklärung aller u.U. abgebildeten Personen hast.

(Geändert von OberstHorst um 11:44 am Juni 29, 2011)


-- Veröffentlicht durch KakYo am 11:25 am 29. Juni 2011

Man findet das Motiv ja auch auf TShirts, Kappen, Buttons etc...eigentlich überall. Selbst beim Pril-Design-Wettbewerb wurde es nicht ausgeschlossen:noidea:

Und den eigentlichen Urheber ausfindig zu machen dürfte auch ein Ding der Unmöglichkeit sein:lol:


-- Veröffentlicht durch OberstHorst am 10:52 am 29. Juni 2011

Wenn der Urheber nicht die entsprechenden Lizenzen auf das Bild gegeben hat, darf man das Bild meines Wissens nach nicht einfach für kommerzielle Dinge nutzen, da die Rechte an dem Bild vorerst komplett beim Schöpfer liegen.

Ich bin mir da allerdings nicht so sicher. Hab mich das auch schon hin und wieder gefragt. :noidea:


-- Veröffentlicht durch KakYo am 10:08 am 29. Juni 2011

Kurze Frage:

Ist Rageguy in irgendeiner Weise geschützt oder dürfte man das verwenden? (als Teil eines Buchcovers:lol:)


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 8:13 am 16. Juni 2011

Tja, was ist hier die "Ware"? Die Karte mit dem Mobilfunkvertrag oder das Handy mit der Karte? Kommt darauf an, wie die Sache ausgeschrieben war. Wenn das Handy nur eine Beigabe war und der Vertrag auf den Mobilfunkvertrag ausgerichtet ist, dann wird es schwierig.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 7:19 am 16. Juni 2011

So verstehe ich die AGB auch. Da steht ja ein UND.


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 7:16 am 16. Juni 2011


Zitat von spraadhans um 18:20 am Juni 14, 2011
@Dark:

M.E. muss man beides trennen, denn es handelt sich genau genommen um einen Mobilfunkvertrag und einen (subventionierten) Kaufvertrag.

Für das Handy gelten demnach die bekannten Regeln, 312d, 355ff.

Für den Mobilfunkvertrag ebenso, so dass spätestens nach Erhalt der Widerrufsbelehrung die Frist zu laufen beginnt, m.E. unabhängig vom Handy.

Mglw. irre ich mich aber, weil das Ergebnis irgendwie unbefriedigend erscheint...



(Geändert von spraadhans um 18:22 am Juni 14, 2011)




Ich kann das schon verstehen, dass man da daraus zwei Sachen machen muss, nur ich als Kunde möchte das Handy und den Vertrag (beides wird ja verknüpft).
In den AGB steht (ja ich hab sie mir jetzt mal durchgelesen):

Widerrufsrecht


Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.


Verstehe ich dass dann richtig, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Auslieferung (also Vertrag und Handy) beginnt? :noidea:


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 22:55 am 15. Juni 2011


Zitat von spraadhans um 6:35 am Juni 15, 2011

Allerdings erfolgt diese nach Regelungen des BGB, ein Gewährleistungsgesetz gibt es (zum Glück) nicht.



Natürlich. Gewährleistung ist im BGB verankert und kein selbständiges Gesetzbuch....


-- Veröffentlicht durch rage82 am 10:42 am 15. Juni 2011

@hitman

ich spekulier mal.
wenn der grund der fehlzeiten der gleiche ist, wird auch bei wiederholtem fernbleiben die 3 monatsgrenze in summe angewendet.
wenn der erneute fehlgrund aber ein anderer ist (z.b. eine frau, schwer krank und dann schwanger), denke ich, bekommt die 6 monate lang zahlungen.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 10:23 am 15. Juni 2011

oh man, was für nutzlose vereine... :lol: klingel einfach bei ein paar mehr studentenwerken. irgendeiner wirds doch wohl wissen?! :noidea:


-- Veröffentlicht durch Hitman am 9:53 am 15. Juni 2011

@max
Die Hotline sagt: Wissen wir nicht, müssen Sie beim zuständigen Amt fragen.

Das zuständige Amt sagt: Wissen wir nicht.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 6:35 am 15. Juni 2011


Verstreichen weitere Fristsetzungen ohne Handy, wäre ein Widerruf denkbar (nach Gewährleistungsgesetz).


Du meinst sicherlich das richtige;), nämlich einen Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung, bzw. die außerordentliche Kündigung des Handyvertrages aus wichtigem Grund.

Allerdings erfolgt diese nach Regelungen des BGB, ein Gewährleistungsgesetz gibt es (zum Glück) nicht.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 0:09 am 15. Juni 2011

@Hitman
da würde ich einfach direkt im studentenwerk deiner wahl anrufen und fragen. ich würde aber bei unterschiedlichen studentenwerken versuchen, denn manchmal erzählen die auch nur misst. alternativ gibt es hier die kostenlose bafög-hotline...


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 22:42 am 14. Juni 2011

Ich denke auch, dass der Vertrag zwar unwiderbringlich zustande gekommen ist, aber ich würde eine Frist setzen für die Handylieferung. Erfolgt dies nicht nach angemessener Frist, so wäre dies schonmal ein Mangel, weil die Karte ohne Handy wertlos ist. In der Zeit auf keinen Fall Beiträge zahlen. Verstreichen weitere Fristsetzungen ohne Handy, wäre ein Widerruf denkbar (nach Gewährleistungsgesetz).


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:20 am 14. Juni 2011

@Dark:

M.E. muss man beides trennen, denn es handelt sich genau genommen um einen Mobilfunkvertrag und einen (subventionierten) Kaufvertrag.

Für das Handy gelten demnach die bekannten Regeln, 312d, 355ff.

Für den Mobilfunkvertrag ebenso, so dass spätestens nach Erhalt der Widerrufsbelehrung die Frist zu laufen beginnt, m.E. unabhängig vom Handy.

Mglw. irre ich mich aber, weil das Ergebnis irgendwie unbefriedigend erscheint...



(Geändert von spraadhans um 18:22 am Juni 14, 2011)


-- Veröffentlicht durch Hitman am 13:44 am 14. Juni 2011

Habe einmal eine Frage:

"Bafög §15 (2a) Ausbildungsförderung wird auch geleistet, solange die Auszubildenden infolge von Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert sind, die Ausbildung durchzuführen, nicht jedoch über das Ende des dritten Kalendermonats hinaus. "

Bedeutet dass, dass wenn ein Bafög-Empfänger 3 Monate nicht in der Schule war, dann wieder dort war, und dann wieder 3 Monate krank war er diese Zeit bezahlt bekommt oder bedeutet dass, dass INSGESAMT nur 3 Monate gezahlt werden?


-- Veröffentlicht durch t4ker am 12:20 am 14. Juni 2011

Würde auch denken das zählt (die 14 Tage) ab vollständiger Lieferung der Ware.

lg


-- Veröffentlicht durch The Papst am 11:18 am 14. Juni 2011

Wenn es als komplett Paket gekauft wurde, zählt die letzte Teillieferung.
Ich kanns zwar grade nicht belegen, habs aber mal in der Berufsschule oder so gelernt.:noidea:


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 10:43 am 14. Juni 2011

Ich habe da mal eine theoretische Frage über den Beginn des Widerrufsrechtes für Verbraucher:
Man bestellt sich ein Handy, sowie den dazu passenden Vertrag. Der Vertrag wird nach 2 Tage scharf geschaltet und man bekommt auch schon die SIM-Karte. Das Handy ist allerdings noch nicht da und ein Liefertermin wird auch nach mehrmaliger Nachfrage nicht genannt. Die 2 Wochen sind nun mittlerweile auch rum, zumindest ab Tag der Bestellung. Wie lang hat man nun Zeit das ganze zu widerrufen? Erst wenn der ganze Kaufvertrag erfüllt wurde, also Lieferung von Handy und scharfschalten des Vertrages (bedingt einander ja irgendwie, da man ja beides zusammen nutzen möchte) oder ist beides einzeln zu sehen?


-- Veröffentlicht durch NecRoZ am 17:39 am 2. Juni 2011

hmm joa gute frage :) klar kann ich auch später zahlen, stimmt schon^^


mann, die frau des alten mannes ist echt dämlich... jetzt kommt ein halsabschneider und will ihnen für 800 (!!!!!!!!!) € nen neuen auspuff andrehen für den bus... und sie glaubt mir ("alte frau typisch") nicht, dass es VÖLLIG überteuert und sowieso unnötig ist, wenn ich im winter den bus kauf :godlike:  


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:55 am 1. Juni 2011


Zitat von NecRoZ um 16:44 am Mai 29, 2011

was also bedeutet: ich kann jetzt schon die volle kohle zahlen, und bei nem großen mängel den preis bei der übergabe nochmal runterdrücken?



Gegenfrage: Warum jetzt schon Kohle zahlen, wenn sowieso ein Vorvertrag gemacht wird und erst im Herbst übergeben wird? Ich würde erst dann zahlen!


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:25 am 1. Juni 2011

Bei der ganzen Schilderung sehe ich ohne Beratung nur vorprogrammierten Ärger.

Man könnte das ganze sicherlich absichern aber für solche Hilfestellungen ist ein Forum der falsche Ort.


-- Veröffentlicht durch NecRoZ am 16:44 am 29. Mai 2011


Zitat von spraadhans um 7:08 am Mai 27, 2011
Solange nichts anderes vereinbart wird, ist ohnehin der Zeitpunkt der Übergabe maßgeblich, d.h. also, dass der Käufer bei etwaigen Mängel einen Anspruch auf Nacherfüllung hat und nachrangig auch den Kaufpreis mindern kann.

3000,- für nen uralten T3?




was also bedeutet: ich kann jetzt schon die volle kohle zahlen, und bei nem großen mängel den preis bei der übergabe nochmal runterdrücken? :thumb:

die busse sind teuer. mal ein paar angaben:

- 2.1L  4zyl. wasser-boxer / 112 PS
- 8 sitzer mit 2 nagelneuen rückbänken
- 190 tkm
- BJ 89
- karosseriearbeiten + schweissen hier und da notwendig. aber neu lackiert wird er eh. ;)

:)   heute abend kommt die preisverhandlung :)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 8:33 am 27. Mai 2011

Je nach Modell und Ausstattung ist das noch günstig. Die VW Ts kosten neu wie gebraucht verdammt viel Geld. :blubb:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 7:08 am 27. Mai 2011

Solange nichts anderes vereinbart wird, ist ohnehin der Zeitpunkt der Übergabe maßgeblich, d.h. also, dass der Käufer bei etwaigen Mängel einen Anspruch auf Nacherfüllung hat und nachrangig auch den Kaufpreis mindern kann.

3000,- für nen uralten T3?


-- Veröffentlicht durch NecRoZ am 22:06 am 26. Mai 2011

heyho hab ne kleine frage bezüglich kaufvertrag für ein auto:

hab einen tollen VW T3 vor der nase (nein, kein audi 200 :D), den ein alter bekannter von mir verkaufen möchte. er braucht ihn aber noch bis dez 2011.. da er schon recht alt is (74) und leider auch tierisch vergesslich (teils krankheitsbedingt), kam ich mit ihm auf die idee, einen vertrag aufzusetzten, also sprich einen kaufvertrag, damit er in seiner vergesslichkeit das auto nicht anderweitig verscherbelt an einen der vielen afrikaexporteure.

wenn ich jetzt etwa 500€ anzahle, aber sein wagen dann vor dezember kaputt geht oder sonstwas, kann ich doch bestimmt eine klausel reinschreiben wie etwa "Treten an dem Fahrzeug bis zum übergabedatum XY  schwere mängel auf, sinkt der gesamtbetrag um den wert XYZ" oder sowas? wie könnte ich das handhaben, bzw. formulieren?? hab keine lust eine schrottkiste für 3000€ zu kaufen, wenn im september das getriebe verreckt..  ;)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:27 am 10. Mai 2011

@Voodoo:

Eine solche AGB würde wohl ziemlich sicher gegen § 308 Nr. 4 BGB verstoßen und wäre damit unwirksam. Es kommt aber auf den Zusammenhang an, denn grds. wäre mit einer solchen Klausel ja kein sinnvolles Vertrauen auf die Einhaltung eines Vertrages mehr möglich.

@Live:

Naja, man liest viel in Foren, Hintergründ dürfte meist das Monopol der rechtsberatenden Berufe auf entgeltliche Rechtsberatung sein. Deswegen versucht man Formulierungen wie "tritt vom Vertrag zurück" oder "kündige doch einfach", also im Ergebnis konkrete Handlungsempfehlungen möglichst zu vermeiden.

Einen konkreten Fall zu diskutieren halte ich vor diesem Hintergrund allerdings für grds. unproblematisch, solange einer Partei daraus keine anderweitigen Nachteile entstehen...

(Geändert von spraadhans um 21:30 am Mai 10, 2011)


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 19:33 am 10. Mai 2011


Zitat von Hitman um 10:32 am April 30, 2011
Da hier aber keine Rechtsberatung gegeben werden darf in einem Forum und dies ja nur ein theoretisches Fallbeispiel ist wird Person A dem einfach widersprechenund gut ist.



hm mal ne frage, weil der spruch oft in foren auftaucht. was hat es denn mit rechtsberatung zu tun, wenn wir über reale sachverhalte diskutieren?

interessiert mich jetzt mal echt :noidea:


-- Veröffentlicht durch VoooDooo am 19:25 am 10. Mai 2011

was wäre wenn in einem Vertrag folgendes stehen würde: "Die hierin getroffenen Regelungen können durch das Unternehmen jederzeit einseitig, ganz oder teilweise, aufgehoben oder geändert werden". Speziell das Wort "einseitig" ist interessant, heißt das wirklich dass das Unternehmen den Vertrag alleine ändern darf ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners? Kann ich mir fast nicht vorstellen.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 13:44 am 30. April 2011


Zitat von Hitman um 7:54 am April 30, 2011
"hat keine Nachteile für Sie"

auf diese aussage würde ich mich nicht verlassen und lehne sowas deshalb auch konsequent ab (nicht nur wegen möglicher, rechtlicher konsequenzen). ich bin mir ziehmlich sicher, dass ebay gewisse aktivitäten überwacht und treten diese unnormal oft auf, wird man früher oder später von der plattform ge:kick:


-- Veröffentlicht durch Hitman am 10:32 am 30. April 2011

Ja, wenn dieser Fall so wirklich existiert hätte könnte man das machen. Da hier aber keine Rechtsberatung gegeben werden darf in einem Forum und dies ja nur ein theoretisches Fallbeispiel ist wird Person A dem einfach widersprechenund gut ist.

Danke für deinen Tipps und an alle Anderen die hier mitgeschrieben haben.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 10:04 am 30. April 2011

Schön, Betrug zu Lasten der Firma ebay...

Bitte bloß nicht zustimmen, denn dann hängt man ggf. selbst mit drin.

Mit den Daten könnte man m.E. sogar durchaus zur Staatsanwaltschaft gehen.

(Geändert von spraadhans um 10:05 am April 30, 2011)


-- Veröffentlicht durch Hitman am 7:54 am 30. April 2011

"Danke für Ihre Mail.
Ich wollte mir einfach die ebaygebühren sparen grins... wäre nett wenn Sie
zustimmen (hat keine Nachteile für Sie), und wenn nicht lehnen Sie es ab und wir lassen es so wie es ist."

Person A wird mit ziemlicher Sicherheit dagegen sein, und auch zu Recht, immerhin würde bei einer wirklichen Annulierung der Kaufpreis rein rechtlich doch zurckerstattet werden müssen und der Tisch wieder abgeholt werden KÖNNEN. Geht nicht darum ob Person B in diesem Falle hier nur die Ebaygebühren sparen will, sondern dass durch die Auflösung des Vertrages doch rechtliche Konsequenzen eintreten KÖNNTEN.

Vor allem hätte Person B das vorher absprechen können, dann hätte Person A wahrscheinlich nen 5er draufgelegt für "die Mühen".


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 22:43 am 29. April 2011

ja, man kann bei ebay käufe canceln, sowohl mit händlern, als auch bei privatverkäufen. aber NUR einvernehmlich, d.h. beide seiten müssen der annulierung zustimmen. über diesen weg kriegt der verkäufer die ebay-gebühren zurück! ;) wenn es also ein hochpreisiger artikel war, ist das vielleicht der grund für die aktion. dann würde ich mich aber fragen, warum das nicht abgesprochen wurde. will der verkäufer den artikel einfach zurückhaben, geht das natürlich nicht, wie schon einige geschrieben haben (vertrag ist vertrag).


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:07 am 29. April 2011

Ah, der Onkel Hitman ist Person C...

Wie schon geschrieben, ohne weiteres sind Verträge einzuhalten.

Bestimmte ebayFunktionen widersprechen eindeutig deutschem Zivilrecht.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 21:03 am 29. April 2011

Deswegen frag ich ja, Person A liegt mir nämlich sehr am Herzen.

Person B wurde ja angeschrieben. Mal sehen, wenn bis Montag nichts kam wird Person A einfach ablehnen.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:00 am 29. April 2011

Auch wenn man mglw. trotzdem im Recht wäre, dürfte Nichtstun hier nicht die beste Wahl sein.

Einfach den "Abbruch" ablehnen und ggf. schauen, was weiter passiert.

Fälle mit ebay-Beteiligung sind manchmal nicht ganz so leicht zu lösen, wie einfache Kaufverträge mit Käufer und Verkäufer als einzigen Beteiligten.


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 20:36 am 29. April 2011


Zitat von Hitman um 20:32 am April 29, 2011

Wenn Sie bis zum 06. Mai. 2011 nicht aktiv werden, kann der Verkäufer ohne
Ihre Zustimmung den Kaufvertrag widerrufen.



:lol::lol::lol:

das will ich sehen


-- Veröffentlicht durch Hitman am 20:32 am 29. April 2011

"Hallo XY,
YX hat kürzlich für den folgenden Artikel, den Sie gekauft haben,
einen Fall wegen einer abgebrochenen Transaktion geöffnet:...

Grund für Abbruch der Transaktion: Der Verkäufer hat keinen konkreten Grund
angegeben.

klicken Sie auf „Jetzt antworten”, um diesem Abbruch zuzustimmen oder um
diesen Abbruch abzulehnen.

Wenn Sie bis zum 06. Mai. 2011 nicht aktiv werden, kann der Verkäufer ohne
Ihre Zustimmung den Kaufvertrag widerrufen.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:19 am 29. April 2011

Wie kann man denn in ebay eine abgeschlossene Transaktion noch canceln?

Es gibt sicherliche Fälle, in denen auch der Verkäufer den Vertrag rückabwickeln darf aber so ganz ohne Begründung geht das natürlich nicht.


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 20:08 am 29. April 2011

vertrag is vertrag, einfach mal zurücknehmen is nich


-- Veröffentlicht durch Hitman am 19:57 am 29. April 2011

Verklickert ;)

Keine Ahnung was der Quatsch soll. Wie gesagt, das Ding steht schon beim Eigentümer und auf einmal so ne E-Mail. Person B soll jetzt erstmal drauf antworten, wenn nicht schreibt ebay, soll Person A sich bis zum 6ten Mai erklären.


-- Veröffentlicht durch hoppel am 19:53 am 29. April 2011

hat sich vielleicht verklickert...

A hat einen Tisch gekauft und der steht bei A:thumb:

edit: Personalisierung entfernt...

(Geändert von hoppel um 20:04 am April 29, 2011)


-- Veröffentlicht durch Hitman am 19:23 am 29. April 2011

Ähm, ich weiss nicht ob Person B den Artikel wiederhaben will, es wurde keine Begründung bei Ebay hinterlassen. Es wurde nur der Kauf zurückgezogen.


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 19:20 am 29. April 2011

B will das ding wiederhaben? :noidea:

was soll der grund sein? das geht natürlich nicht einfach so


-- Veröffentlicht durch Hitman am 19:17 am 29. April 2011

Person A kauft bei Person B einen Gegenstand über Ebay.

Der Artikel soll abgeholt und bar bezahlt werden. Person A hat dies getan und mit Person C den Tisch abgeholt und bezahlt.

Person B zieht den Kauf des Artikels bei Ebay zurück.


Person A hat jetzt bei Person B angefragt was das soll.

Was kann Person A schlimmstenfalls passieren? Der Kauf wurde durchgeführt, der Tisch und das Geld übergeben.... Ist ein Rücktritt überhaupt möglich?


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 0:47 am 10. März 2011

ja, konjunktiv ist ein gutes stichwort. ich werde meine erwartungen dennoch in zukunft für dieses topic zurückschrauben, was sicher auch unnötig lange diskussionen vorbeugen sollte. und ich werde mich um bessere beispiele bemühen. danke für hilfe soweit! :thumb:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:32 am 9. März 2011

Letztlich muss man in sensiblen Bereichen aber auch einfach darauf verzichten, wirklich zutreffende Infos aus einem Internetforum zu erwarten.

Obwohl ich (lange) gelernt habe, was ich in diesem Bereich so schreibe, kann sich auch mal ein Fehler einschleichen oder ein Sachverhalt mehrere juristische Lösungen zulassen, daher schreibe ich wann immer möglich im Konjunktiv.

Ersteres gilt allerdings auch für den Anwalt, denn oft genug sieht es das Gericht letztlich auch anders als er.

Im Kaufrecht ist das allerdings eher unnötig, weil ich da doch ziemlich sattelfest bin;).


(Geändert von spraadhans um 23:32 am März 9, 2011)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 23:14 am 9. März 2011

:nabend:

hier hat sich ja einiges getan! :lol: also erstmal sorry falls ich etwas verwirrung gestiftet habe, aber wie gesagt geht es nichtmal um einen computer und die frage war aus reiner interesse von einer ganz anderen sache "herausgewachsen", deswegen habe ich mir mit dem ausschmücken der beispiele wohl nicht ausreichend mühe gegeben. spraadhans hats letztendlich schon ziehmlich genau beantwortet und meine vermutung der rechtslage damit soweit bestätigt.

@VPS
ich erwarte hier auch keine anwälte, aber ob man ein "ich vermute" vor seinen satz schreibt oder nicht, ist für mich ein großer unterschied und das hat keiner getan. alles klang also, als würde das "absolut richtig" sein und das war es nicht. gerade bei tipps zu rechtlichen dingen würde ich einfach vorsichtiger formulieren. das ist meine einzige bitte. :biglol:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 12:02 am 9. März 2011

Das sehe ich auch so, deshalb scheidet ein Rücktritt vom Vertrag in diesen Fällen auch aus.

Dem Käufer bleiben dann aber weiterhin der Anspruch auf Nacherfüllung, bzw. anstelle des Rücktrittes die Minderung des Kaufpreises.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 11:40 am 9. März 2011


Zitat von VPS um 11:00 am März 9, 2011
1. Sind wir hier kein Ersatz für einen Anwalt und 2. kommt es in dem Fall sehr genau darauf an, was Angebot war, was geliefert wurde und was darauf hin gemacht wurde.

Ersatzbeispiele über drei Ecken müssen an der ungenauen Übereinstimmung zum wahren Sachverhalt scheitern ;)




Völlig korrek, das versuche ich ja die ganze Zeit auch zu vermitteln! :thumb:


Abgesehen davon dürfte ein Anspruch schwer nachweisbar sein, wenn (wie vormals angesprochen) der Käufer an der Kaufsache schon Veränderungen vorgenommen hat. Schließlich wäre er in der Beweispflicht, dass das vermisste Teil tatsächlich nicht mitgeliefert wurde. Ohne glaubwürdige Zeugen und/oder Videoaufnahme beim Öffnen des Pakets dürfte das schwer möglich sein...



@ spraadhans
Eine fehlende ATX-Blende dürfte wohl kaum als erheblicher Mangel gelten, da sie weder den Betrieb einschränkt noch gesetzliche Bestimmungen bzgl. Abschirmung verfehlen lässt. Schließlich reden wir hier auch von einem Gebrauchtteil. Ein fehlender oder abnormal lauter CPU-Kühler oder die vorher genannte Seitenwand sind da schon eher als erheblich anzusehen...


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 11:21 am 9. März 2011

Richtig. Aber auch dann steht das Rücktrittsrecht nur dem Käufer und nicht dem Verkäufer zu und auch nur, wenn es sich um einen nicht nur unerheblichen Mangel handelt.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 11:17 am 9. März 2011

Außer es wäre unverhältnismäßig teuer.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 11:13 am 9. März 2011


In dem von Dir genannten Paragraphen ist der primäre Grundsatz für die Freiheit von Sachmängeln: "wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet"



Nein das ist nicht die zentrale Schaltnorm, denn meistens wird in Verträgen nicht vereinbart, wofür die Sache verwendet werden soll.

Zentral ist folgender Passus:

"wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

Üblich und erwartbar dürfte für einen Käufer eines PC grds. ein geschlossenes Gehäuse also m.E. auch ein Slotblech sein.
Auf fehlende Teile hätte der Verkäufer insoweit also hinzuweisen.

Auf ein Angebot zur Rückabwicklung muss der Käufer nicht eingehen, er hat zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung.


(Geändert von spraadhans um 11:20 am März 9, 2011)


(Geändert von spraadhans um 12:18 am März 9, 2011)


-- Veröffentlicht durch VPS am 11:00 am 9. März 2011

1. Sind wir hier kein Ersatz für einen Anwalt und 2. kommt es in dem Fall sehr genau darauf an, was Angebot war, was geliefert wurde und was darauf hin gemacht wurde.

Ersatzbeispiele über drei Ecken müssen an der ungenauen Übereinstimmung zum wahren Sachverhalt scheitern ;)


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 10:24 am 9. März 2011

Aber wer redet hier von einem Seitenteil?

Wie gesagt: maxpayne sollte erst einmal genau aufzeigen, worum es genau geht und wie der Artikel beschrieben und zu sehen war. Sonst sieht die Sachlage oft völlig anders aus als es scheint...

In dem von Dir genannten Paragraphen ist der primäre Grundsatz für die Freiheit von Sachmängeln: "wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet"
Und genau das wäre doch bei dem Beispiel mit der ATX-Blende gegeben, da ihr Fehlen den Betrieb des Computers nicht einschränkt, oder?
Ein fehlendes Seitenteil hingegen ist da schon kritischer und als Mangel zu sehen, da z.B. Kinder in den laufenden Lüfter fassen könnten und da so auch die gesetzlich vorgeschriebene Abschirmung des Computers mangelhaft ist.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 9:35 am 9. März 2011

Ein fehlendes Seitenteil ist ein Sachmangel i.S.v. § 434 BGB.

Der Verkäufer ist also grds. zur Nacherfüllung verpflichtet, der Käufer kann hier zw. Nachlieferung oder Nachbesserung auswählen.

Nachlieferung scheidet bei gebrauchten Sachen i.d.R. wegen Unmöglichkeit aus, bleibt also wohl nur Nachbesserung=Reparatur.

Wenn der V das Seitenteil also noch besitzt, dürfte es doch kein Problem sein, oder?


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 9:09 am 9. März 2011


Zitat von maxpayne um 8:13 am März 9, 2011
ich halte das für eine eher gewagte antwort. wenn es kein essenzielles teil ist, dann ist es also in ordnung, fehlteile wissentlich zu verschweigen, ohne mit konsequenzen rechnen zu müssen? :lol: ich glaube kaum.

wenn hier immer so viele antworten kommen, die nur auf waagen vermutungen oder der persönlichen einstellung basieren, dann sollte man das topic besser schließen, denn dann verfehlt es seinen sinn und zweck.




Das hat nichts mit vagen Vermutungen zu tun, sondern ist eine Tatsache!
Du widersprichst Dir selbst, indem Du mal von irrelevanten Teilen
sprichst, die nicht für die Funktionalität entscheidend sind, und dann sind es plötzlich wichtige Teile und nun sogar wissentliches Verschweigen von Fehlteilen!

Solange Du Dir scheinbar selbst nicht klar darüber bist, welche Relevanz die Fehlteile denn nun haben und ob das Fehlen wissentlich verschwiegen wurde bzw. hier nicht eindeutig klar machst, unter welchen Vorgaben die Sache verkauft wurde (gab es eine genaue Beschreibung, Bilder, Angabe der Vollständigkeit und des Lieferumfangs etc.), wirst Du auch keine Antwort bekommen können, die Dich befriedigt! ;)

Ein Beispiel:
Der Verkäufer hat einen Gebrauchtwagen selbst mal ohne hintere Kopfstützen gekauft. Da er sie nie gebraucht hat, sind sie auch kein Teil, dass er als fehlend ansieht, zumal sie bei manchen Autos in der Aufpreisliste stehen (oder für ältere Fahrzeuge gar nicht erst existieren) und somit nicht zwingend zum Fahrzeug gehören müssen, auch wenn sie von manchen Leuten als sicherheitsrelevantes Teil eingestuft werden.
Hat nun der neue Käufer diese Kopfstützen weder auf Bildern der Auktion noch beim Kauf bzw. der Übergabe vermisst und das Fehlen dieses Teils sofort bei Übergabe auch nicht angegeben, so hat er auch nachträglich keinen Anspruch mehr darauf.
Würde jedoch die hintere Sitzbank komplett fehlen, was untypisch für ein Fahrzeug ist und jedem Verkäufer sofort hätte auffallen müssen, dann hätte der Verkäufer dies angeben müssen, da es die Beförderung von 4-5 Personen, also die typische Eigenschaft eines PkW, ohne zusätzliche Kosten verwehrt und somit einen klaren Mangel darstellt.

Nun klar?

(Geändert von kammerjaeger um 9:11 am März 9, 2011)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 9:01 am 9. März 2011

natürlich kann ich einen anwalt anrufen, aber dafür ist das topic ja nicht da. wenn hier teilweise irreführende antworten kommen, dann schadet das topic evlt. mehr, als das es hilft. mit gewissen aussagen sollte man einfach vorsichtiger sein, aber vielleicht hat sich kammerjaeger auch einfach etwas ungünstig ausgedrückt oder ich habe seinen post falsch gedeutet.

um zum thema zurück zu kommen: es gibt sicher einige beispiele, die verschwiegene fehlteile hinnehmbar erscheinen lassen (u.a. wenn man davon nicht unbedingt hätte wissen können, wie du richtig schreibst), aber umso mehr, wo es nicht in ordnung ist. auch wenn es nur "optisch" einen unterschied macht und nicht für die funktion wichtig ist, ist es rechtlich in den meisten fällen nicht in ordnung es zu verschweigen, dessen bin ich mir sicher. es pauschal abzulehnen, halte ich für falsch.

(Geändert von maxpayne um 9:04 am März 9, 2011)


-- Veröffentlicht durch rage82 am 8:48 am 9. März 2011

du kannst einfach einen anwalt deiner wahl anrufen und den fragen, in den meisten fällen gibt es hier eindeutige hilfe ;)

die frage ist hier ja auch, wie weit geht das wissen um etwas wissentlich zu verschweigen.
ein router braucht für den betrieb nicht zwangsläuig ein dsl-modem und ist trotzdem für dsl (wenn er pppoe beherrscht). das der router an einem modem angeschlossen war, dass im keller hängt weiss da nicht wirklich jeder. der muss dann auch nicht das modem hinterherschicken.





-- Veröffentlicht durch maxpayne am 8:13 am 9. März 2011

ich halte das für eine eher gewagte antwort. wenn es kein essenzielles teil ist, dann ist es also in ordnung, fehlteile wissentlich zu verschweigen, ohne mit konsequenzen rechnen zu müssen? :lol: ich glaube kaum.

wenn hier immer so viele antworten kommen, die nur auf waagen vermutungen oder der persönlichen einstellung basieren, dann sollte man das topic besser schließen, denn dann verfehlt es seinen sinn und zweck.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 1:25 am 9. März 2011

Wenn es ein entscheidendes bzw. für den Betrieb wichtiges Teil ist und eine Nachbesserung ohne großen Kostenaufwand möglich ist: ja.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 1:15 am 9. März 2011

nur um nochmal auf nummer sicher zu gehen, dass es richtig verstanden wurde: der käufer kann die rückabwicklung ablehnen und rechtlich auf nachbesserung bestehen?

es ist wie gesagt nur ein beispiel. es geht nichtmal um einen computer. das habe ich nur mit eingeworfen, um ein dem forum entsprechendes beispiel zu nennen (was aber ein fehler war :lol:).


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 1:09 am 9. März 2011

In dem Fall ja, weil der Betrieb durch ein fehlendes Mainboard eindeutig eingeschränkt wäre.


Zitat von maxpayne um 0:34 am März 9, 2011
ich formuliere es mal um, da ihr euch viel zu sehr an der art des fehlenden teils aufhängt:



Genau die Art des fehlenden Teiles ist aber der ausschlaggebende Punkt, ob ein Mangel herrscht oder nicht! ;)



-- Veröffentlicht durch maxpayne am 0:34 am 9. März 2011

ich formuliere es mal um, da ihr euch viel zu sehr an der art des fehlenden teils aufhängt: es fehlt das mainboard. so und jetzt bitte eine klare antwort auf die eigentliche frage und keine weiteren ausschweifungen, die mich nicht interessieren. :biglol: hier nochmal die frage (zum dritten mal):

hat der käufer einen anspruch auf nachbesserung, wenn er von einem nicht gewerblichen verkäufer gekauft hat und - lasst mich das auch anmerken - die nachbesserung nicht mit unverhältnismäßigem aufwand / kosten verbunden ist?


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:26 am 9. März 2011


Zitat von maxpayne um 17:28 am März 8, 2011
@The Papst
natürlich ist ein fehlteil ein mangel.



Warum? In diesem Fall sehe ich das nicht so!
Kaufst Du einen neuen PC bei einem Internet-Anbieter, so ist es auch kein Mangel, wenn er die nicht benötigten Kabel, welche beim Board dabei waren, nicht mit ausliefert, sofern alle mit dem PC verkauften Laufwerke/Festplatten ihre Anschlusskabel haben und somit funktionieren. Auch wenn bei Einzelverkauf des Mainboards die Kabel vollständig sein müssen, so ist die Situation bei Komplett-PCs anders.
Ähnlich sehe ich die Situation bei einem gebrauchten, selbst zusammen gebauten PC. Wenn der Verkäufer die ATX-Blende oder z.B. den Karton oder Kabel aus dem Lieferumfang nicht mehr hat, so schränkt dies in keiner Weise die Funktion des fertigen PCs ein. "Meckern" kannst Du also nur, wenn sie im Lieferumfang beschrieben wurde und dann nicht dabei war oder sie auf Bildern augenscheinlich erkennbar war. ;)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 20:35 am 8. März 2011

quatsch, ließ doch bitte nochmal die fragestellung, du scheinst da etwas misszuverstehen.


-- Veröffentlicht durch VPS am 20:23 am 8. März 2011

doch, wird es ;)

Der V bekommt laut Gesetz die Möglichkeit zur Nachbesserung, erst dann muss er austauschen. Er wollte ja gleich Rückabwickeln und das wir bei einem gebrauchten Artikel auch die sinnvolle Lösung sein.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 17:28 am 8. März 2011

@The Papst
natürlich ist ein fehlteil ein mangel.

@VPS
spielt keine rolle für die beantwortung der frage.


-- Veröffentlicht durch VPS am 17:04 am 8. März 2011

Ja der V hat das Recht auf Ausbesserung, aber darum geht es hier ja scheinbar nicht.
Er bietet sogar die Rückabwicklung an.
Wieso nimmt K schon Änderungen vor, wenn er mit dem Gegenstand nicht zu frieden ist?


-- Veröffentlicht durch The Papst am 16:53 am 8. März 2011

Erstmal ist überhaupt die Frage zu klären, ob es sich um einen Mangel handelt. Dafür müsste man denke ich die/das Auktion/Angebot erst mal kennen.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 16:11 am 8. März 2011

V hat auch ein recht auf nachbesserung und muss einen artikel nicht gleich zurücknehmen. da aber eine rückabwicklung in diesem beispiel nicht in frage käme, bleibt weiterhin die frage offen, ob K einen anspruch auf nachbesserung beim privatkauf hat. nach meinen bisherigen recherchen ja (BGB 323, 437 und 439).


-- Veröffentlicht durch VPS am 15:55 am 8. März 2011

Vom Gefühl her finde ich es problematisch, dass eine Rückabwicklung angeboten und abgelehnt wurde. Er hätte nicht schon Veränderungen vornehmen sollen.
Zur Neuanschaffung wegen der Ausbesserung bei gebrauchten Artikeln zu verpflichten ist nicht gewöhnlich. Wenn die Ware nicht so ist, wie aus dem Angebot zu entnehmen war, so muss er sie halt wieder zurück geben.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 15:49 am 8. März 2011

die slotblende ist nur ein beispiel. wir können auch annehmen, es hätte ein seitenteil des gehäuses gefehlt. es geht mir erstmal nur ums prinzip: kann K auf nachbesserung bestehen?


-- Veröffentlicht durch OberstHorst am 14:58 am 8. März 2011

Wenn im Lieferumfang die Blende erwähnt ist, kann er diese jedoch geltend machen, oder? Die Frage ist auch, ob dieser Mangel nicht hätte erwähnt werden müssen und ob man als Gebrauchtkäufer von einem "Markellosen" Gerät ausgehen darf. :noidea:

Im Endeffekt ist das nur ein Schönheitsmangel. Aber wenn man ein Super-Trendy-Eifon hat, will man ja auch kein gesprungenes Glas auf der Rückseite haben ;)


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 14:49 am 8. März 2011

Die fehlende Blende ist ja nichts, was die Funktion des PCs einschränkt. Insofern ist fraglich, ob darauf überhaupt ein Anspruch erhoben werden kann...


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 14:10 am 8. März 2011

damit bist du sicher noch am "stressfreisten" gefahren. :thumb:

was neues, was mich interessieren würde. gehen wir von folgendem fall aus:
K kauft von V einen gebrauchten rechner (privatverkauf). bei ankunft stellt sich heraus, dass die mainboard slotblende fehlt (nur ein beispiel!), V will sie suchen. nach längerer wartezeit wird sie nicht gefunden. ersatz zu beschaffen kostet ein paar euro, die V aber nicht übernehmen will. V bietet eine rückabwicklung an, wenn der rechner unverändert ist. er wurde zwischenzeitlich aber von K aufgerüstet und die teile, die durch bessere ersetzt wurden, sind nicht mehr da. kann K auf nachbesserung bestehen oder kann V eine nachbesserung ablehnen?


-- Veröffentlicht durch The Papst am 10:27 am 3. März 2011

X hat Y vorgeschlagen, die Kosten zu teilen, damit erst gar kein Stress aufkommt. Hat auch geklappt.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 23:26 am 2. März 2011

das ist absolut legitim. ich nehme sogar etwas mehr (durchschnittlich 50 cent) und das ist immernoch günstig. etwas detaillierteres als "einschreiben" kann man ja bei ebay nicht auswählen, d.h. einschreiben einwurf war auch in ordnung (hat ja auch eine tracking nummer und eine haftung bis 20 EUR).

wer rechtlich gesehen nun schuld hat, würde mich auch interessieren. ich wäre mir nicht so sicher, dass der/die angestelle am schalter dir hätte bescheid geben müssen (die können sich aus zeitgründen schon gar nicht bei jeder sendung die adresse ansehen).

in zukunft einfach vorher informieren (damit erspart man sich viel ärger). ich prüfe jede lieferadresse vorab auf richtigkeit. es ist schon einige male vorgekommen, dass leute einen zahlendreher in der plz o.ä. drin hatten. bei versandarten kann man mir nicht mehr viel beibringen, aber wenns etwas seltenes/neues ist, prüfe ich das einfach, um auf nummer sicher zu gehen.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 20:28 am 2. März 2011

Wieso? Hab Einschreiben rein geschrieben und und grade mal 30 Cent oder so mehr als Porto verlangt...


-- Veröffentlicht durch Hitman am 20:15 am 2. März 2011

Du Schuft! Erst Porto sparen wollen und jetzt den dicken Lümmel raushängen lassen. Pfui!

:oldman:


-- Veröffentlicht durch The Papst am 19:50 am 2. März 2011

Habs über meine Firma verschickt. Sonst hätte ich mich auch bei der Post beschwert...


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 19:06 am 2. März 2011

Dann ist wohl der/die bei der Post schuld ... ;)
Bei nem Einschreiben, das an ne Packstation gehen soll, hätte da ein Kommentar kommen müssen, dass das halt nicht geht :noidea:


-- Veröffentlicht durch The Papst am 18:55 am 2. März 2011

Überweisung. Ich seh Y klar in der Schuld. Schließlich wusste er, dass die Versandart Einschreiben ist.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 18:38 am 2. März 2011

wie es rechtlich aussieht, weiss ich nicht. für mich seid ihr beide schuld. :lol:
ruf doch mal bei ebay an und frag, sicher gab es den fall schon...

edit: wie wurde denn gezahlt, per überweisung oder paypal?

(Geändert von maxpayne um 18:40 am März 2, 2011)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 16:10 am 2. März 2011

X verkauft etwas bei eBay und gibt als Versandart Einschreiben ein. Der Käufer Y gibt eine Paketstation an. X wusste nicht, dass man kein Einwurf Einschreiben an eine Paketstation schicken kann. Daher kam die Sendung zurück.

Wer ist daran jetzt Schuld. Y weil er eine "falsche Adresse" angegeben hat oder X weil er sich vorher hätte informieren müssen?


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:11 am 23. Feb. 2011


Zitat von MisterY um 20:41 am Feb. 23, 2011

wenn die versicherung ein gutachten will, soll die auch den gutachter bezahlen



Nein. Besonders nach mind. 3-4 Jahren bist Du in der Beweispflicht, dass es ein Folgeschaden ist. Somit musst Du wohl den Gutachter vorschießen. Solltest Du den wahrscheinlich unvermeidlichen Rechtsstreit gewinnen, können aber i.d.R. die Kosten dafür mit eingeklagt werden.


-- Veröffentlicht durch MisterY am 20:41 am 23. Feb. 2011

@ quake: es ist aber da zu finden, wo auch die wasserspuren an der wand sind (kalkablagerung) deshalb denke ich, dass es schon daher kommt.

wenn die versicherung ein gutachten will, soll die auch den gutachter bezahlen

@sensej: ich habe bisher noch keine Panele in der Variante "Schweizer Käse" gesehen. sieht ja auch ziemlich sch****e aus, oder?


-- Veröffentlicht durch SenSej am 17:57 am 23. Feb. 2011

ich hätte eine fragen wegen den panelen
sind da öffnungen drin das die luft zirkulieren kann, denn wenn nicht fördert das die schimmelbildung ;)


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 17:53 am 23. Feb. 2011

Schimmel kann viele Ursachen haben

Mister X (dein Namensvetter? :lol:) sollte mit der Versicherung sprechen

und ich würde fast behaupten, dass die Versicherung ein Gutachten möchte, wer jedoch den Gutachter ersteinmal bezahlen muss weiß ich nicht, tippe dort aber auch auf Mister X


-- Veröffentlicht durch MisterY am 1:31 am 23. Feb. 2011

Mister X hatte einen Wasserschaden im Keller und Wasser ist dadurch in den Wänden nach oben gestiegen.

Mister X hatte daraufhin die Versicherung kontaktiert und die haben auch Trocknungsgeräte + Stromkosten gestellt. das ist nun gute 3 oder 4 jahre her (evtl noch länger).

nun stellt mister x an einer kleinen tapezierten stelle im Treppenhaus/Flur (es ist ein Einfamilienhaus) fest, dass sich Schimmel gebildet hat. dummerweise ist direkt neben dieser stelle das gesamte Treppenhaus mit Panelen ausgekleidet. Nun hegt Mister X den verdacht, dass hinter den Panelen sich weiter Schimmel ausgebreitet hat.

Kann Mister X nun dies als Folgeschaden bei der Versicherung anzeigen?


-- Veröffentlicht durch The Papst am 10:20 am 16. Feb. 2011

Hab jetzt nur Vorschriften für Packete bei DHL gefunden und da steht nichts von wasserfest.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 9:37 am 16. Feb. 2011

M.E. kann das vom Kunden nicht verlangt werden.


(Geändert von spraadhans um 12:46 am Feb. 16, 2011)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 19:37 am 15. Feb. 2011

ich wollte vermeiden mich durch die AGB lesen zu müssen. vielleicht hatte ja schonmal wer einen entsprechenden schadensfall und kann erfahrungen berichten. deswegen auch das vorwort in meinem post. :biglol: mal sehen was google noch so hergibt...


-- Veröffentlicht durch The Papst am 19:18 am 15. Feb. 2011

Guck dir die Verpackungsvorschriften von den einzelnen Anbietern an.:thumb:


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 18:50 am 15. Feb. 2011

vielleicht weiss das ja zufällig jemand:

müssen briefsendung/päckchen/pakete/etc. "wasserdicht" gepackt werden oder haftet die versandfirma für schäden durch durchnässung? ich habe ehrlichgesagt selten wasserdichte sendungen erhalten... :lol:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:45 am 15. Feb. 2011

Grundsätzlich zählt jeder Tag, Besonderheiten gibt es nur, wenn der letzte Tag der Frist auf einen Sam-, Sonn- oder Feiertag fällt, dann verlängert sich die Frist gem. 193 BGB auf den nächsten Werktag.


-- Veröffentlicht durch SenSej am 14:44 am 15. Feb. 2011

steht da tage oder werktage ?
es zählen nätürlich alle tage
ansonsten könnte man noch kommen das in diesem und jenem land an diesen und jenen tag sonstwas ist;)


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 13:44 am 15. Feb. 2011

worauf beziehen sich die Tage?
Werktage inkl oder exkl Samstage, Sonntage?

Zähle ich nur von Mo-Fr komme ich auf exakt 14 Tage

ansonsten auf 16 Tage mit Samstagen, aber ohne Sonntage


-- Veröffentlicht durch SenSej am 11:13 am 15. Feb. 2011

stimmt:noidea:
viele ebayverkäufer haben ja  30tage rückgaberecht:)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:38 am 15. Feb. 2011

Stehen in der Widerrufsbelehrung die 2 Wochen oder 1 Monat Widerrufsfrist?


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 18:03 am 14. Feb. 2011

Da kannst Du nur auf Kulanz hoffen, ein Recht auf Umtausch hast Du nicht.


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 17:57 am 14. Feb. 2011

Ist eine Rückgabe auch nach mehr als 14 Tagen möglich?

Grund: bei eBay einen Ladeluftkühler gekauft Mitte-Ende Februar, heute festgestellt dass dieser definitiv nicht passt.
Fehler liegt nicht beim Verkäufer und auch nicht bei Käufer, sondern es gab eine Revisionsänderung mit Umbaumaßnahme fürs Auto seitens VW.

Muss er den noch zurücknehmen? Käufer konnte ihn leider nicht vorher einbauen, da er am Tag 14 Stunden unterwegs ist und sowas Zeit in anspruch nimmt.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:52 am 11. Feb. 2011

Sicher kann man das nur sagen, wenn man den genauen Sachverhalt kennt und selbst dann könnte ein Richter das anders sehen.;)

Grds. haftet ein potentieller Vertragspartner aber ggf. auch schon vor Vertragsschluss, nennt sich culpa in contrahendo.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 20:30 am 10. Feb. 2011

das auto ist natürlich kein schrott, jedoch verliert ein sammlerstück damit einen wichtigen bonus. eine wertminderung hat ein erheblicher schaden auf jeden fall immer zur folge.

zum schadensersatz: das wäre zumindest fair! ist das von deiner seite aus nur eine vermutung oder weisst du es?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:17 am 10. Feb. 2011

Der Verkäufer macht sich ggf. schadensersatzpflichtig.

Das ist aber die zivilrechtliche Seite und hat mit Strafrecht nichts zu tun.

Und nur weil ein Fahrzeug entgegen der Behauptung doch einen (fachmännisch instandgesetzten) Vorschaden hat, ist es ja noch lange kein Schrott.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 19:22 am 10. Feb. 2011

ja, wenn das so ist, ist das echt mies. was ist mit den leuten, die geld investieren, um zum händler zu fahren und sich den schrotthaufen anzusehen? wenn man quer durch deutschland fährt, kostet das viel geld und zeit und das auf basis einer solch schwerwiegenden lüge. :blubb: schweinerei!


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:14 am 10. Feb. 2011

Er ist m.E. nicht verpflichtet, die Internetangebote zu ändern.

Ein versuchter Betrug wäre es erst, wenn er seinerseits alles erforderliche getan, also hier den Kaufvertrag bereits in die Wege geleitet hat.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 18:59 am 10. Feb. 2011

der händler macht sich also auch ohne verkauf schon strafbar? wie soll man das beweisen, er kann ja behaupten ihm wurde nichts gesagt. :lol: an eine rechnungskopie der reperatur (die den unfall belegt), kommt man aus datenschutzrechtlichen gründen nicht. die kann nur der damalige fahrzeugführer besorgen, den ich aber nicht kenne. die online-annoncen wurden schon gemeldet, aber die seitenbetreiber scheint das nicht zu kümmern (ist alles unverändert online).


-- Veröffentlicht durch The Papst am 18:02 am 10. Feb. 2011

Das ist arglistige Täuschung. Wenn du Beweise hast, würde ich ihn auf jeden Fall anzeigen.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 17:59 am 10. Feb. 2011

das mit dem schadensersatzanspruch wäre dann aber eine langwierige sache, wenn sich der händler nicht freiwillig darauf einlässt. müsste man dann ja einklagen oder?

andere sache:
ein autohändler bietet ein fahrzeug als unfallfrei an. ihm wurde aber inzwischen aus sicherer quelle mitgeteilt, dass es sich um einen unfallwagen handelt. weder die online-annoncen des autos (mobile, autoscout24), noch bei anrufen gibt der käufer über den unfall auskunft. ab wann macht er sich strafbar? erst bei vertragsunterzeichnung? kann man etwas gegen diesen händler unternehmen? bei der polizei melden, anzeige wegen versuchten betruges o.ä.?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:55 am 10. Feb. 2011

Natürlich hat der Händler einen Herausgabeanspruch, allerdings trägt er m.E. auch Kosten und Gefahr der Rücksendung.

Behalten kannst du ihn also nicht einfach.

Je nach genauem Ablauf kannst du aber Schadensersatz i.H.d. Differenz zur Ersatzbeschaffung geltend machen.


-- Veröffentlicht durch eskimo am 18:24 am 9. Feb. 2011

Hallo, mal kurz eine Frage wie ihr euch verhalten würdet.
Ich habe einen Artikel bestellt für ca. 50€. Geliefert wurde allerdings ein falscher, höherwertiger Artikel (komplett anderes Gerät).

Der Lieferant verlangt nun, dass ich den Artikel zurücksende, ansonsten will er mir diesen in Rechnung stellen. Ich habe inzwischen den eigentlichen Artikel zu fast dem doppelten Preis erworben, als ich ihn eigentlich haben wollte. Zudem sehe ich nicht ein, dass ich den Artikel zurückschicke ohne vorab das Geld wieder zu haben, bzw. dafür einen Aufwand zu betreiben. (Bin berufstätig, dienstlich jeden Tag unterwegs und am WE habe ich was anders zu tun, als auf die Post zu laufen).


Frage: Muss ich den Artikel zurücksenden? Der Lieferant hat nichts gegen mich in der Hand, da ich nie schriftlich bestätigt habe, dass ich den Artikel nicht erhalten habe. Auf der Rechnung steht der richtige Artikel. Zudem deckt die Differenz im Wert beider Artikel in etwa den Mehrpreis, den ich durch das verschulden des Lieferanten zusätzlich zahlen musste. (Den Artikel habe ich für eine Reise benötigt, daher konnte ich nicht abwarten, bis der Ersatzartikel mit Wochen verspätung eintrudelt).

(Geändert von eskimo um 18:25 am Feb. 9, 2011)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 22:02 am 2. Feb. 2011

Grds sind Verträge einzuhalten, solange der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt, kann der Kreditgeber nur schwer den Vertrag kündigen.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 17:34 am 2. Feb. 2011

solch ein fall hätte einfach vertraglich festgehalten werden müssen.


-- Veröffentlicht durch Chill am 17:26 am 2. Feb. 2011

Ja, B leistet in letzter Zeit pünktlich die Zahlungen.

Schwer heisst für mich aber nicht unmöglich.
Es kann doch nicht sein,das A am Fliegenfänger hängt,während B sich nen tolles Leben macht?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:49 am 2. Feb. 2011

Leistet B denn in letzter Zeit pünktlich?

Falls ja, dürfte es schwer werden, zu kündigen.


-- Veröffentlicht durch Chill am 16:08 am 2. Feb. 2011


Zitat von spraadhans um 12:51 am Feb. 2, 2011
Was wurde denn über die Rückzahlung vereinbart?



Es wurde schriftlich vereinbart,das monatlich mindestens 100€ zurückzuzahlen sind.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 13:54 am 2. Feb. 2011

gibts noch einen comment zu meinem fall oder ists unschlüssig?

@Chill
ich denke nicht, außer es wurde vertraglich so vereinbart.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 12:51 am 2. Feb. 2011

Was wurde denn über die Rückzahlung vereinbart?


-- Veröffentlicht durch Chill am 10:37 am 2. Feb. 2011

Habe auch ein Problem,vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

A leiht B Geld,das ganze wird mit einem privaten Darlehensvertrag fixiert und auch unterschrieben.
B hatte nicht immer regelmässig bezahlt.

A braucht dringendst das Geld zurück.Kann er von B das restliche Geld einfach so zurückfordern?


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 16:38 am 30. Jan. 2011

und das soll unkompliziert sein? :lol:

einen kaufvertrag gibt es nicht mehr, dieser ist bereits annuliert. es geht nur noch darum, was mit dem paket geschehen soll. man kann doch unmöglich vom K verlangen, dieses 3 jahre lang unangetastet aufzubewahren?! was ist denn an einem schreiben nicht ausreichend, in dem darauf hingewiesen wird, dass der VK sich darum kümmern soll, da er andernfalls mit entsprechenden konsequenzen zu rechnen hat (= entsorgung des paketes)? mehr entgegenkommen kann man ihm wohl nicht finde ich. :noidea:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:40 am 30. Jan. 2011

(Wohl) Leider nein, denn der Verkäufer hat ja, den Rücktritt vom Vertrag vorausgesetzt, einen Rückübereignungsanspruch.

Einer der Fälle also, in denen der Eigentümer nicht Belieben mit einer Sache verfahren kann / sollte.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 14:09 am 30. Jan. 2011

okay, gut zu wissen. :thumb: demnach kann der K den artikel nach ablauf der frist im einschreiben problemlos entsorgen oder damit machen was er will?


-- Veröffentlicht durch Hitman am 14:09 am 30. Jan. 2011

Wie schon geschrieben, kann er nicht eine Frist setzen und dafür "Lagerungsgeld" verlangen, welches dann nach einer dritten Frist zum "Eigentum des Käufers" wird?

Also ne Enteignung auf Raten? Immerhin muss er das Ding ja jetzt behalten, weil der Verkäufer es nicht angenommen hat....    ;)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 14:06 am 30. Jan. 2011

Eher unkompliziert,

in Deutschland trennen wir Verpflichtungs- (z.B. Kaufvertrag) und Verfügungsgeschäft (Übereignung).

Das Eigentum ist wegen Übergabe und Einigung zunächst auf den Käufer übergegangen.

Das nun der Kaufvertrag mglw. rückabgewickelt wird, spielt für die Eigentumsverhältnisse keine Rolle.

Mangels weiterer Eigentumsübertragung hat der Käufer immer noch Eigentum an der Sache, Besitz (also tatsächliche Sachherrschaft) sowieso.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 13:50 am 30. Jan. 2011

kann der K mit dem einschreiben auf nummer sicher gehen? also ist es rechtens eine frist zu setzen, nach deren ablauf der artikel "entsorgt" wird? spätestens dann würde ich mich als VK beim K melden. kann ja sein, dass der VK im urlaub war (was nicht der fall ist, aber nur mal theoretisch gesehen), als das paket kam und eine woche bei der post lag. deswegen finde ich es erstaublich, dass das besitzrecht nur wegen nicht erfolgreicher zustellung einfach auf den K übegeht.

da ich davon ausgehe, dass ebay das paypal-konto des VK direkt belastet hat, um dem K den artikelpreis zu erstatten, sollte der artikel doch wieder dem VK gehören? komplizierte sache...


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 9:11 am 30. Jan. 2011

Das Eigentum ist mit Ankunft bei dir höchstwahrscheinlich auch auf dich übergegangen und hat sich seither m.E. nicht mehr verändert.

M.E. wäre der Käufer nicht mal mehr zu einem Einschreiben o.ä. verpflichtet, solange er einen Nachweis der Nichtannahme durch den Verkäufer hat.

Der Verkäufer hat bestenfalls einen Rückübereignungsanspruch, welcher mit der Regelfrist von 3 Jahren verjährt.
Letzteres müsste man aber nochmal genau prüfen.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 16:37 am 29. Jan. 2011

sowas verjährt also nie? ist das mit der entsorgung als alternative rechtens? also die zerstörung seines artikels.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 16:24 am 29. Jan. 2011

Das Ding gehört ihm. Aber es liegt bei dir.

Er kann das jetzt abholen oder dir Geld für den Versand überweisen. Ansonsten könntest du noch "Lagerkosten" berechnen, das wird dir aber dann sicher keiner Abkaufen :lol:


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 16:12 am 29. Jan. 2011

okay, aber wem gehört nun der artikel (mit und ohne ein solches schreiben)?
das eigentumsrecht über den artikel kann doch nicht einfach wechseln? :noidea:


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 15:51 am 29. Jan. 2011

Sollte. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du an die richtige Adresse verschickt hast und der Empfänger die Annahme verweigert, dann ist das sein Problem!


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 20:37 am 28. Jan. 2011

ebay story:

ein VK hat einen artikel falsch beschrieben, stellt sich aber quer und meldet sich dann nicht mehr. ebay übernimmt und zahlt dem K den kaufpreis zurück, nachdem dieser nachgewiesen hat, dass der artikel an den VK zurückgeschickt hat. das paket kommt nach diesem prozess wieder zurück (wurde nicht angenommen) zum K. der VK meldet sich noch immer nicht. wozu ist der K nun verpflichtet? verjährt sowas irgendwann? wem gehört der artikel jetzt?

mögliche vorgehensweise: der K schickt ein einschreiben zum VK mit einer frist, um die entstandenen versandkosten zu zahlen + kosten für den erneuten rückversand. im schreiben steht noch, sollte die frist ohne geldeingang verstreichen wird der artikel entsorgt. ist das rechtens?


-- Veröffentlicht durch SenSej am 17:31 am 12. Jan. 2011

eben

es muss ja einen grund geben warum das nicht "zugestellt" werden konnte

dein bekannte sollte mal auskunft darüber verlangen


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 16:28 am 12. Jan. 2011

die frage ist doch wo der fehler war / warum es ein problem gab.


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 16:19 am 12. Jan. 2011

Hier ein neuer Fall: Ein Bekannter hat Anfang Dezember 600 EUR von einer deutschen Bank nach Südamerika überwiesen. Er wollte seiner Mutter damit ein kleines Weihnachts-Geldgeschenk machen. Für diese Auslandsüberweisung hat die Bank dem Bekannten zusätzlich 30 EUR abgeknöpft, was in Ordnung ist.

Nach etwa 3 Wochen war das Geld leider immernoch nicht auf Mutters Konto. Der Bekannte rief bei seiner deutschen Bank an und fragte, wo das Geld denn geblieben sei. Die Bank antwortete, es gäbe keine Anzeichen für einen Fehler, und daß 3 bis 4 Wochen normal seien. Der Bekannte solle sich noch eine Woche gedulden. Sollte das Formular falsch ausgefüllt oder ein Zahlendreher drin sein, würde man sich schon melden, aber es gebe, wie gesagt, kein Anzeichen dafür.

Nach der 4. Woche war das Geld immernoch nicht da, und mein Bekannter rief fast täglich bei der Bank an, um zu fragen was los sei. Immer wieder hieß es von seiner deutschen Bank, es gebe keinen Grund zur Sorge. Die Mutter des Bekannten ging nun auch fast täglich zu ihrer Bank in Südamerika und fragte, ob das Geld nun da sei, was ihr verneint wurde. Das Geld sei nicht da.

Vor ein paar Tagen, also fast 5 Wochen nach Überweisung, schaut der Bekannte in sein Konto und stellt fest, daß seine Überweisung als "unzustellbar" zurückgekommen ist. Erschreckend war, daß nicht die originären 600 EUR zurückgekommen sind, sondern nur 520 EUR. Der Rest sind nicht entzifferbare Gebühren und Spesen, die sich die Bank(en) sehr großzügig abgeknapst haben.
Ein Anruf meines Bekannten bei der deutschen Bank brachte nichts als Ärger: tja, ist halt so, man arbeite mit sog. Korrespondenzbanken, das Geld konnte "nicht zugeordnet werden", wurde zurückgeschickt, aber nicht für lau, sondern schön kostenpflichtig, und so kommt es, daß von 600 EUR + 30 an Gebühren, nur noch 520 übrigbleiben. Für die dt. Bank total normal.

Fazit: Man zahlt der Bank 30 EUR, damit sie 600 EUR von A nach B transferiert. Die Bank erbringt die Leistung nicht, und kassiert dafür horrende Summen.
Für den Bekannten bedeutet das: 630 EUR sind vom Konto raus, und es kommen nur noch 520 zurück. Ganze 110 EUR sind futsch.

Frage: kann mein Bekannter seine Bank auffordern, ihm diese 110 EUR zu erstatten?



-- Veröffentlicht durch MisterY am 19:34 am 8. Jan. 2011

es gab eine direkte Bewegung und keine Anzeichen von Schmerzen oder Aufregung oder dergleichen. Und da sie ja selber losfuhr, ging er davon aus, dass alles in ordnung war.

Mister X hat definitiv nach einer Parkmöglichkeit ausschau gehalten und sich, direkt als er anhielt, im Spiegel vom Wohlergehen der Frau überzeugt (er sah sofort in den Spiegel und hat geschaut, ob sie beispielsweise gestürzt ist oder sich das Gesäß rieb oder so) da dies nicht der fall war, und somit keine Eile bestand (wegen erster Hilfe und so) hat er nach einem Parkplatz ausschau gehalten und als er den Blinker setzte, sah er ja, dass die besagte Person einstieg und anfuhr. So fuhr Mister x auch los.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 19:25 am 8. Jan. 2011

Naja, wenn es eine direkte Bewegung der Dame gab, ist es erstmal eindeutig. Allerdings steht in so einem Fall immer Aussage gegen Aussage.

Ich würde mir jetzt aber keine weiteren Gedanken machen.


-- Veröffentlicht durch MisterY am 19:13 am 8. Jan. 2011

also es war so: Mister X fuhr an die Seite, hat in den Spiegel geschaut und hat gesehen, wie die gute Frau ihn angeguckt hat (sie hat sich NICHT das gesäß gehalten oder so - also keine Spur von Schmerzen). Mister X hat erstmal, um sich zu beruhigen den Spiegel versucht in die richtige Position zu bringen (misslang aber) und hat nach einem Parkplatz auf der "erlaubten" Seite geschaut (da war platz an einer Bushaltestelle, die er ansteuern wollte). Als er dann in den Rückspiegel geguckt hat, um zu schaun ob da ein Auto kommt, sah er, wie sie einstiegen und anfuhren. Mister X hatte zuvor den Blinker gesetzt um halt zu zeigen, dass er links an die Seite fahren wollte.

Zumal in Mister X Augen die gute Frau der Unfallverursacher war, da sie sich in dem Augenblick, als Mister X das Auto passieren wollte, sich dazwischen gequetscht hat und mit ihrem Gesäß schwungvoll den Spiegel eingeklappt hat



(Geändert von MisterY um 19:17 am Jan. 8, 2011)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 19:04 am 8. Jan. 2011

Also MisterX ist an der nächst möglichen Stelle angehalten und da fuhr die Dame schon los?

Wenn das so ist, dürfte es eigentlich nicht als Fahrerflucht gewertet werden, schließlich kann MisterX davon ausgehen, dass die Dame den "Unfall" registriert hat und sie trotzdem sofort los gefahren ist.


-- Veröffentlicht durch MisterY am 18:53 am 8. Jan. 2011

ein paar sekunden vorher, er ist dann auch losgefahren und war vor ihr, da Mister X, aufgrund der Kurve erst in etwa 10m entfernung anhielt (und so vor ihr war).  ich hoffe es ist verständlich ^^



(Geändert von MisterY um 18:57 am Jan. 8, 2011)


-- Veröffentlicht durch Ino am 18:33 am 8. Jan. 2011

Fuhr die Dame als erstes weg ?


-- Veröffentlicht durch MisterY am 18:09 am 8. Jan. 2011

Mister X fuhr heute im Ort auf einer Hauptstraßre richtung Süden. Es handelt sich um eine zweispurige Straße wo auf der linken Seite immer Autos parken (ohne Lücke) und auf der rechten Seite ist absolutes Halteverbot. Normalerweise kommen zwei Autos hier ohne probleme nebeneinander durch. Heute stand aber ein widerrechtlich abgestellt fahrzeug kurz vor einer Kurve, sodass Mister X stark abbremsen musste, da er den gegenverkehr nicht einsehen konnte. wie er es ahnte, so kam auch von vorne was, aber aufgrund des falschparkers war die fahrspur so verengt, dass der gegenverkehr nicht an mister X vorbeikam. Also musste Mister X ziemlich eng zwischen gegenverkehr und falschparker vorbeimanövrieren. Als Mister X dann der Falschparkerin zurief, dass hier absolutes halteverbot sei, kam sie auf die Fahrbahn und ging zur Fahrerseite Ihres Autos. Nicht, dass es generell schon eng gewesen wäre, hat die Dame schwungvoll mit ihrem Gesäß den Aussenspiegel von Mister X eingeklappt. Er hielt sofort an, um nachzuschauen, ob der Frau was wehtat, aber er konnte schon im Rückspiegel erkennen, dass sie einstieg (ohne eine schmerzverzerrte Bewegung oder so) und losfuhr. Deshalb ging er davon aus, dass alles i.O. sei und fuhr auch weiter bis zur nächsten Haltemöglichkeit um den Spiegel zu richten und auf evtl. Schäden zu untersuchen.

Nun, meint ihr, könnte die Gute Frau irgendwas gegen Mister X unternehmen? Zumal sie sich ja mehrfach falsch verhielt (parken im absoluten halteverbot, parken auf gehweg, parken kurz vor einer kurve und sich dann noch auf die Fahrbahn begab un den Abstand noch weiter verringerte. Mister x konnte bisher keine Schäden am Spiegel feststellen.

Wie soll sich Mister X verhalten? Es der Polizei melden (Er hat die Sorge, dass die gute Frau Mister X wegen Fahrerflucht anzeigt, aber da die gute Dame ja selber wegfuhr, geht er nicht davon aus)?


-- Veröffentlicht durch SenSej am 16:59 am 23. Nov. 2010

ja eben

aber der sachbearbeiter war ja vorort um alles zu klären und weis das wir keine vorherigen sachleistungen hatten

sprich, es war bekannt das es sich um eine erstanmeldung für PB handelt bei der vorher keine sachleistungen genutzt wurden

deshalb ist es für mich unwahrscheinlich das der bearbeiter (der ja alles doumentiert hat) davon nichts weis

zudem wäre es komisch das man, wo man sonst jeden schnürsenkel angeben muss nicht vermerkt ob es vorher leistungen in jeglicher form gab oder nicht


-- Veröffentlicht durch VPS am 16:47 am 23. Nov. 2010

ja, dann wurde es veräumt, euch richtig zu beraten.

Es wurde wie gesagt eingeführt, um die Selbstbestimmung zu steigern, als Alternative zur Sachleistung (Behandlungen, Pflege etc.) Ob ihr die vorher in Anspruch genommen habt, spielt ja keine Rolle.

Kann mir gut vorstellen, dass der Sacharbeiter davon ausgeht, dass es sich um eine Umstellung handelt und daher ein organisatorisch günstigtes Datum gewählt wurde.


-- Veröffentlicht durch SenSej am 16:38 am 23. Nov. 2010

es gibt wohl beides (wobei das von region zu region unterschiedlich sein kann)

http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nliches_Budget

der punkt aber ist, wir haben keine sachleistung in anspruch genommen / bzw keine bekommen

wir haben erst zur jahresmitte davon etwas mitbekommen und uns dann dran gemacht es zu beantragen, sonst bekommen wir nichts


-- Veröffentlicht durch VPS am 16:10 am 23. Nov. 2010

Laut BMAS gibt es die Sachleistungen immernoch.


-- Veröffentlicht durch SenSej am 16:02 am 23. Nov. 2010


Das persönliche Budget muss ja auch gewährt werden, wenn die Bedürftigkeit besteht. Nur ist es in diesem Falle ja eine Alternative.

Wozu ?

es gibt keine Sachleistungen mehr
es wurde das Budget eingeführt um den Behinderten mehr mitspracherecht einzuräumen


Es kann sein, dass ihr euch bis dahin mit anderer Hilfe zufrieden stellen müsst.


was ja (mal nebenbei erwähnt) auch nich geschieht, da es wie gesagt keine sachleistungen mehr gibt


-- Veröffentlicht durch VPS am 12:36 am 23. Nov. 2010

Kammerjäger hat damit genrell Recht, weil der Leistungsträger in der Pflicht steht zu helfen.

Das persönliche Budget muss ja auch gewährt werden, wenn die Bedürftigkeit besteht. Nur ist es in diesem Falle ja eine Alternative.


Hm wie soll ich mich ausdrücken...


- Ihr habt ein Recht auf Hilfe
- Das persönliche Budgeht muss als Form der Hilfe genehmigt werden.
- Es kann sein, dass ihr euch bis dahin mit anderer Hilfe zufrieden stellen müsst.

Ist alles Mutmaßmung.
Es gibt bestimmt einen Verein oder eine Stelle, die sich mit der Sachlage auseinander setzt und definitiv Bescheid weiß.


-- Veröffentlicht durch SenSej am 23:58 am 22. Nov. 2010

die bedürftigkeit sollte gegeben sein da für das persönliches Budget das Pflegegeld notwendig ist, welches ja vorhanden ist


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:20 am 22. Nov. 2010


Zitat von SenSej um 22:15 am Nov. 22, 2010

es geht mir nur um die frage ob ab tag der Antragsstellung oder ob die das selbst entscheiden können (alles andere ist mir völlig wurscht)



Afaik gilt der Tag der Antragstellung, sofern die Bedürftigkeit zu dem Zeitpunkt als bestätigt gilt.


-- Veröffentlicht durch SenSej am 22:15 am 22. Nov. 2010

ich versteh dich nicht

es geht mir nur um die frage ob ab tag der Antragsstellung oder ob die das selbst entscheiden können (alles andere ist mir völlig wurscht)

es wurde davor keine andere hilfe (jeglicher art) in anspruch genommen

und das persönliches Budget gibt es nur in finanzieller form;)


-- Veröffentlicht durch VPS am 19:47 am 22. Nov. 2010

Dann müsste bis zum Beginn der Zahlung Hilfe in nicht monetärer Hilfe in Anspruch genommen werden können.

Das ganze soll ja dazu sein, die Pflegleistungen selbstbestimmer steuern zu können,
eine Anspruch auf Pflegeleistung generell, besteht ja dann bereits sowieso.


-- Veröffentlicht durch SenSej am 18:42 am 22. Nov. 2010

es gab keine alten leistungen

wir haben das nur durch zfall erfahren das uns sowas zusteht
denn als mein vater zum pflegefall geworden ist worden wir nicht aufgeklärt was eigentlich hätte passieren müssen


-- Veröffentlicht durch VPS am 16:33 am 22. Nov. 2010

ja, doch aber als Ersatz der "alten Leistungen".


-- Veröffentlicht durch SenSej am 16:30 am 22. Nov. 2010

@spraad
persönliches Budget soll behinderten menschen (und die, die sie pflegen) die rückkehr in das normale leben erleichtern
zb besuche auf märkte, in kinos etc

@vps

das ist unabhängig von anderen leistungen
wenn jmd behindert ist und anspruch darauf hat bekommt er das nach berechnung was ihm zusteht

mit anderen leistungen hat das nichts zu tun

die frage ist ja ob die einfach festlegen können das die zahlung erst ab dem monat beginnt in dem sie mit der berechnung fertig sind oder ab Antragsstellung ?


-- Veröffentlicht durch VPS am 15:57 am 22. Nov. 2010

Das ist wohl eine Art Alternative zur Sachleistung, zum Beispiel zur Pflege.

Rein aus persönlichem Empfinden würde ich sagen, dass die Partei die den Antrag genehmigt, auch den Termin zum Beginn der Zahlung feslegen kann, wenn die anderen Leistungen bis dahin noch in Anspruch genommen werden können.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:43 am 22. Nov. 2010

Was ist ein persönliches Budget?


-- Veröffentlicht durch SenSej am 11:31 am 22. Nov. 2010

:moin:

für meinen Vater wurde ein antrag auf persönliches Budget gestellt
im August 2010 (tag der antragsstellung ~24,08,10)

bekommen soll er aber erst ab 01,12,2010

ist das richtig ?
ich denke es glit immer der tag der der Antragsstellung, oder :noidea:


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 22:47 am 19. Nov. 2010

Man muss in den Vertrag schauen. Meist ist man für die Rohre in der Wohnung selber verantwortlich, das gemeinsame Fallrohr ist das Haussache.

Bei akuten Notfällen (Verstopfung, Schäden etc.) muss man halt die Eigentümergemeinschaft/Vorsitzenden informieren und ihm die Chance geben, Handwerker zu holen.

Tut er das nicht, darf man selbst handeln und er muss die Kosten dafür tragen.


-- Veröffentlicht durch VPS am 13:12 am 19. Nov. 2010

Ja, nur wenn das Wasser aus der Wand kommt (Abwasser) können wir nicht erst eine Eigentümerversammlung einberufen.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:19 am 19. Nov. 2010


Zitat von VPS um 13:05 am Nov. 18, 2010
Arbeiten, die wir bereits in Auftrag geben mussten



:noidea:
Das könnte kritisch sein! Auch wenn die Eigentümergemeinschaft dafür aufkommen muss, so könnt Ihr nicht selbständig Handwerker bestellen! Ohne Absprache mit der Eigentümergemeinschaft und evtl. Gegenangebot einer anderen Firma könnte es sein, dass Ihr auf den Kosten sitzen bleibt oder sie nur z.T. ersetzt bekommt!


-- Veröffentlicht durch VPS am 13:05 am 18. Nov. 2010

Sehe ich auch so.
Wir werden die Arbeiten, die wie bereits in Auftrag geben mussten, jetzt gut dokumentieren.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 22:58 am 16. Nov. 2010

Hab grade mal meinen Vater gefragt. Ist ein Fall für die Eigentümergemeinschaft.


-- Veröffentlicht durch VPS am 11:34 am 16. Nov. 2010

Heute habe ich mal eine Frage. :lol:

Fall:
Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Es kam zu einem Schaden am Fallrohr.
Wer haftet, beziehungsweise ist für die Beseitigung zuständig?
Der Eigentümer, der Wohnung in deren Bereich es aufgetreten ist oder die Eigentümergemeinschaft?

Meiner Meinung nach müsste nach §16 WEG die Eigentümergemeinschaft für den Schaden aufkommen. Die kann aber natürlich nicht so schnell reagieren.

(Geändert von VPS um 11:49 am Nov. 16, 2010)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 14:53 am 15. Nov. 2010

Hab jetzt ne EMail zurück bekommen, in der nicht weiter auf die Rechtslage eingegangen wurde. Nur das übliche Geschwafel von Kundenzufriedenheit und bald gibts bestimmt mehr Partner...

(Geändert von The Papst um 14:53 am Nov. 15, 2010)


-- Veröffentlicht durch VPS am 15:36 am 11. Nov. 2010

Ja, kannst ja dann mal berichten. Ich habe gerade auch Langeweile :lol:

Ich weiß, dass es da mal Ärger mit Imbissen und kleinen Läden gab die Sitzplätze haben, so etwas aber garnicht ohne weiteres anbieten können.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 12:10 am 11. Nov. 2010

Ich hab denen vom Center mal ne Mail geschrieben. Die Antwort warte ich erst mal ab und dann seh ich weiter.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 11:53 am 11. Nov. 2010

Im Zweifel gleich an die zuständige Ordnungsbehörde wenden.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 10:51 am 11. Nov. 2010

Nagut, könnte knapp werden. Aber da steht ja auch bis 50m². Also müsste ja mindestens eine zur Verfügung stehen.:noidea:

Selbst auf der Behörden Seite steht noch die von 1971.:noidea: Ich werde die da mal drauf hinweisen, mal gucken, was ich als Antwort bekomme.

(Geändert von The Papst um 10:55 am Nov. 11, 2010)


-- Veröffentlicht durch VPS am 10:25 am 11. Nov. 2010

Es sieht erst einmal so aus, dass sie kostenlos Aborte zur Verfügung stellen müssen.
Es gibt übrigens auch noch eine GastVO  Hamburg von 2003 ;)

Möglicherweise gibt es aber auch Reglungen, die das Gewerbe davon freistellen, in der BRD Gesetzgebung kann ja alles konkurrieren. :lol:

Ist der Gastraum wirklich über 50m² groß? Tresenbereich etc. gehört nicht dazu.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 9:57 am 11. Nov. 2010

Kennt sich jemand von euch mit den Hamburger Gaststätten Regelungen in Bezug auf WCs aus? Es gibt ja keine bundesweiten Regelungen mehr.

Meine Frage ist, ob ein Restaurant ( China Imbiss mit Sitzplätzen und >50m²) in einem Einkaufszentrum kostenlose WCs zur Verfügung stellen muss.

Bislang gab es dort WCs für die man 50cent bezahlen sollte. Das hab ich einfach nicht gemacht, wenn ich auch was gegessen habe. Jetzt ist es allerdings so, dass Sanifair die Toiletten übernommen hat. Den Coupon kann man allerdings nur in drei Geschäften einlösen.

Ist so eine Regelung rechtens?

Ich habe dazu folgendes gefunden. KLICK
Ich verstehe §7 (1) so, dass Toiletten bereit gestellt werden müssen. Weiß da jemand mehr drüber?  


-- Veröffentlicht durch Geldausgeber am 12:52 am 8. Nov. 2010

Okay danke... Bleibt mir nur der Biss übrig ;-) Rechtsanwaltlich ist der Kosten-Nutzen-Faktor denk ich zu schlecht...


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 12:27 am 8. Nov. 2010

Das lässt sich hier m.E. nicht lösen.

Entweder man zahlt oder geht zum Rechtsanwalt.


-- Veröffentlicht durch Geldausgeber am 11:09 am 8. Nov. 2010

Wer ist "sie"? also müsste ich damit rechnen, dass ein Vollzieher vor der Tür stehen könnte, falls ich nicht zahle? Was zu pfänden gibts hier auf jeden Fall... ;-)


-- Veröffentlicht durch SenSej am 10:52 am 8. Nov. 2010

hast du was, was sie pfänden könnten ?


-- Veröffentlicht durch Geldausgeber am 10:18 am 8. Nov. 2010

also iwie hab ich heute so meine problem :( ;-)

Machen wir das ganze chronologisch.

- Rücklastschrift mit Betrag 19,99 Euro
- keine weitere Meldung
- Anschreiben von Inkasso-Unternehmen; Forderung: 92,03 Euro
- Anzahlung von 20 Euro und Ratenzahlungsvereinbarung von 20 Euro pro Monat (Überweisung der Raten als Dauerauftrag)
- bisher insgesamt bezahlt: 100 Euro (Anzahlung + 4 gezahlte Monate)
- dann Brief von Inkasso-Unternehmen: Restforderung beläuft sich auf 37,72 Euro (Es wurden Zinsen + Teilzahlungsgebühr in Höhe von 45 Euro laut Brief berechnet!)
- Letzte Zahlung von mir: 12,03 Euro, damit wären die ursprünglichen 92,03 Euro bezahlt (sogar mehr als das, weil ich ja insgesamt schon 5*20 Euro überwiesen habe)
- Restforderung würde sich also belaufen auf 37,72 - 12,03 Euro: 25,09 Euro
--> Muss ich nun diese 25,09 Euro noch bezahlen? Es wurde ja sowohl die Hauptforderung (19,99 Euro), als auch die ursprüngliche Inkasso-Forderung (92,03 Euro) bezahlt.

In der Ratenzahlungsvereinbarung wurde vereinbart: 20 Euro pro Monat. Im letzten Brief ist die Restforderung (also 37,12 Euro) bis 15.11 fällig.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 9:40 am 8. Nov. 2010

Auch wenn ich aus dem chaotischen Text nur wenig schlau werde, wird es wohl darauf ankommen, was hierbei:


und noch dummdödeliger habe ich die "bequeme" Teilzahlungsmethode gewählt


genau vereinbart wurde.


-- Veröffentlicht durch Geldausgeber am 9:11 am 8. Nov. 2010

Hey ihr lieben juristisch "begabten"...
Tschuldigung, ich wusst nicht, dass es einen eigenen Rechtsthread gibt ;-) Ich bin definitiv zu wenig hier :-)

Zu meinem Problem:
Ich bin in die Falle von Inkasso Unternehmen geraten...
Ging um eine Rücklastschrift von Maxdome, die mir zum schluss auch nie mehr mehr eine E-Mail geschickt haben, dass sie von meinem Konto abbuchen. Naja die ging zurück, es kam keine Aufforderung zur Zahlung und schließlich dann ein der Brief vom Inkasso-Unternehmen. 92 Euro. Ich Dummdödel habe natürlich gezahlt (hätt ich eh nicht machen sollen, ich weiß, hab mich total beeindrucken lassn :S ) und noch dummdödeliger habe ich die "bequeme" Teilzahlungsmethode gewählt (als Student hat man mal nicht ebenso so viel Geld zur Verfügung). Folge ist, insgesamt habe ich nun schon die ursprünglichen 92 Euro bezahlt (die Hauptforderung beträgt 19,99 Euro). Nein, nicht nur, dass ich habe gerade noch mal nachgeschaut, inklusive Anzahl sogar schon 112 Euro. Habe darauf hin zum Inkasso-Unternehmen geschrieben, sie sollen mir doch bitte bestätigen, dass sie keine weiteren Forderungen gegen mich stellen. Denkste. Ich soll noch 37,72 Euro bezahlen (darin sind noch die letzten 12 Euro meiner Teilzahlung eingerechnet). Warum? Teilzahlungsgebühr. Hab ich noch eine Chance wenn ich die Zahlung verweigere? Ich würde eh nur die 37,72 minus 12 Euro der letzten Teilzahlung bezahlen. Aber könnte ich jetzt die Zahlung einfach verweigern??? Die Hauptforderung ist ja schon längst beglichen... Oder muss ich jetzt in den sauren Apfel beißen??? :/

Vielen Dank im Vorraus
eurer Geldausgeber (im wahrsten Sinne des Wortes...)


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:36 am 25. Juni 2010


Zitat von SenSej um 20:26 am Juni 19, 2010



Betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos, wenn sich Ihre Zahlung mit dieser Mahnung überschnitten haben sollte





Das sagt doch eigentlich alles...
Im Zweifelsfall kann A per Kontoauszug immer beweisen, dass A überwiesen hat. Somit ist der Anbieter in der Beweispflicht, nicht A!


-- Veröffentlicht durch SenSej am 20:16 am 25. Juni 2010

up


-- Veröffentlicht durch SenSej am 20:26 am 19. Juni 2010

ich hätte da auch mal nen problem

Person A hat kein DSL und geht über ISDN mittels Smartsurfer ins I-Net.
Bei dem Smartsurfer haben viele Anbieter Tarife geschaltet die dann bei Person A über die Rechnung der Deutschen Telekom ganz normal abgerechnet werden.
Nun kommt eine Firma (HQ-Net) und sagt ich habe meine Rechnung nicht bezahlt und droht mit Inkasso usw.
Der Betrag wurde aber in vollen Umfang am 04,05,10 der Dt Telekom überwiesen, kam dort am 05,05,10 an und wurde dann innerhalb der nächsten Tage an die zuständigen Anbieter weiter Überwiesen (Person A hat sich an der Hotline der Dt Telekom informiert).
Wenn man großzügig rechnet und für die weiterüberweisung 10 Tage einplant muss das geld also am 15,05,10 bei dem Anbieter eingegangen sein.
Die erste Zahlungserinnerung ist aber auf den 25,05,10 datiert also nochmal 10 Tage drauf, heute bekam Person A eine "letzte Mahnung"
mit der üblichen androhung von Inkasso usw.
Die Frage ist nun wie soll sich Person A verhalten, aif dem Schreiben ist zwar eine Service Nummer aber möchte Pers. A sie nicht erst noch "spitz" drauf machen, zudem wurde nie auf diese Mahnungen reagiert da dieser Satz immer drunter stand


Betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos, wenn sich Ihre Zahlung mit dieser Mahnung überschnitten haben sollte


und wenn man vom letzten Schreiben ausgeht haben sie das geld ja schon seit über einen Monat

Kurios ist ausserdem das der Betrag auf dem Zahlschein beim ersten schreiben um 6ct und bei letzten um 10ct von den Forderungen der jeweiligen schreiben abweicht (zu ihren gunsten)

wie sollte sich Person A verhalten, ein überweisungsbeleg (Kontoauszug) ist vorhanden
Abwarten und Tee trinken und drauf ankommen lassen oder sie aufmerksam machen ?


-- Veröffentlicht durch NoBody am 22:28 am 16. Juni 2010

Habe mich für einen Schüleraustausch beworben. Mit Lebenslauf.
Habe es einem Lehrer einer Berufsschule per Mail geschickt.
Dieser hat die PDF weitergeleitet an die Organisation die die Austausche veranstaltet.
Durch Diese ist meine PDF (Lebenslauf) als 3. Hit bei google.de durch die Eingabe meines Namens zu finden.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:44 am 16. Juni 2010

Wer hat wie warum diese Daten veröffentlicht?


-- Veröffentlicht durch NoBody am 17:25 am 16. Juni 2010

So ich hab jetzt auch mal einen Fall.

Was ist, wenn ich persöhnliche Daten im Internet über mich finde?
Also nicht nur Mail-Adresse, sondern auch Anschrift, Vor-/Zuname, Tel/Mobil Nummer ect.

Ich habe jetzt aufgefordert meine Daten bis zum 21. zu löschen.
Was ist, wenn die es nicht tun?

Kann ich gerichtlich Geld dadurch bekommen?

Problem ist ja, dass ich bei meinen Eltern wohne und das echt uncool ist.


-- Veröffentlicht durch OberstHorst am 11:34 am 4. Juni 2010

Ganz im ernst... wenn der LKW dich überholt, wo er nicht überholen darf (in der Baustelle garantiert nicht), dann darf er sich auch nicht beschweren, wenn du am ende der 80er/60er Zone gas gibst.
Solltest du nämlich weiter "schleichen", weil dich grad nen LKW überholt, wird sich direkt dahinter der nächste einfinden und du dürftest rein theoretisch wieder nicht gas geben ;)

Bzgl bremsen auf der Autobahn: nur wenn nichts anderes mehr geht. Auf der BAB lässt man sein Auto ausrollen. Wenn man ein bisschen vorrausschauend fährt, sollte das kein Problem sein. Wenn du bremst denkt der nächste "da ist was (Notsituation)" und bremst noch ein bisschen mehr. So entstehen Staus ;)

Bzgl Kolonnenverkehr: Ich glaube offiziell müssen rechts 5 Autos schneller sein, damit man überholen darf. Ist meiner Meinung nach quatsch, aber so isses halt ^^ In wirklichkeit fahr ich immer dann rechts vorbei, wenn der links neber mir langsamer wird *hust* ;)


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:55 am 3. Juni 2010

Da kommt es in meinen Augen auch wieder auf die genauen Umstände an. Ist der Brummi schon fast vorbei, solltest Du ihn gewähren lassen. Ist er aber max. neben Dir, würde ich es noch nicht als Überholvorgang ansehen, er hat nur früher (bzw. zu früh) angefangen zu beschleunigen.
Anderes Beispiel: Du stehst an einer roten Ampel, während auf der linken Spur ein weiteres Fahrzeug heran rollt. Nun wird die Ampel grün. Das andere Fahrzeug wird am Start besser weg kommen, weil es noch beim Rollen ist. Trotzdem darfst Du normal beschleunigen, weil auch dies kein typischer Überholvorgang des anderen Fahrers ist.

Zur alten Frage:
"okay, dann halt in die eisen latschen"
Eben nicht! Langsam Geschwindigkeit anpassen, evtl. mit reduzierter, aber angepasster Geschwindigkeit fertig überholen.


-- Veröffentlicht durch MisterY am 23:33 am 3. Juni 2010


Zitat von kammerjaeger um 2:07 am Juni 2, 2010
Jein. Bei Stau gilt sowas auch nicht



das nennt man dann Kolonnenbildung und Kolonnen von mind. 3 Fahrzeugen darf man sogar rechts überholen bei afaik unter 80km/h :thumb:

okay, dann halt in die eisen latschen ;)

nächste frage:

Baustelle auf der Autobahn, vorgegebene Geschwindigkeit ist 80 oder gar 60. hinter einem ist ein Brummi, der auch die ganze zeit hinten bleibt. dann, baustelle zuende und das aufhebungsschild ist ca 100m entfernt. dem brummi wirds zu bunt und setzt zum überholen an, während man aber schon langsam am beschleunigen ist. frage: wie verhalten? geschw. halten und weiter gurken bis der brummi vorbei ist, dann vollgas geben und wieder am brummi vorbeiziehen oder stetig weiter gas geben, sodass der brummi den überholvorgang abbrechen muss?

ich weiß, es ist normalerweise verboten als überholter zu beschleunigen, aber es ist nunmal fakt, dass der zu überholende bedeutend schneller sein muss. (btw dürfen LKWs für einen Überholvorgang nicht länger als afaik 45 sekunden brauchen. dadrüber wirds als verkehrsbehinderung betrachtet und es folgt ein Bußgeld). aber bis so ein brummi vorbei ist, dauerts schon ne weile und es kann zum rückstau kommen, der u.U. verhindern würde, dass man selber wieder am brummi vorbeikommt.

Ich meine, LKW Fahrer können ja wohl nicht so blind sein und das Aufhebungsschild in 100m entfernung zu sehen. und wenn die aufhebung da ist, beschleunige ich halt auch wieder


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 12:45 am 2. Juni 2010

ich würde auch einfach die geschwindigkeit verringern. natürlich nicht übertrieben in die eisen gehen, aber ein wenig schon. wenn einem dann wer auffährt, hatte er einfach zu wenige abstand. die sehen die schilder ja schließlich auch.


-- Veröffentlicht durch OberstHorst am 11:44 am 2. Juni 2010


Zitat von KakYo um 10:56 am Juni 2, 2010
ich wäre für Variante d)

Auf eine bezahlbare Geschwindigkeitsüberschreitung runterbremsen (Tacho 20 zuviel und man ist voll im Rahmen) und Überholvorgang fortsetzen.
Wenn dir da jemand drauf fährt, hatte er zu wenig Abstand.



:thumb:

Im Zweifelsfall muss man halt parallel fahren (wenn ich an nem Blitzer vorbei fahre, ists mir sch***egal, ob ich parallel fahre, oder nicht ;) ).
Danach kannste wieder Stoff geben.


-- Veröffentlicht durch KakYo am 10:56 am 2. Juni 2010

ich wäre für Variante d)

Auf eine bezahlbare Geschwindigkeitsüberschreitung runterbremsen (Tacho 20 zuviel und man ist voll im Rahmen) und Überholvorgang fortsetzen.
Wenn dir da jemand drauf fährt, hatte er zu wenig Abstand.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 2:07 am 2. Juni 2010

Jein. Bei Stau gilt sowas auch nicht und wenn plötzlich 80 ist, dann kannst Du Deinen Überholvorgang langsam zu Ende bringen. 20km/h ist eine Richtlinie/Empfehlung, aber keine Pflicht, denn wie wollen sonst LKWs ihre Kollegen überholen? Das müsste dann ja komplett verboten sein... ;)


-- Veröffentlicht durch MisterY am 0:19 am 2. Juni 2010

natürlich rede ich nur von fahrten auf mehrspurigen straßen wie beispielsweise autobahnen.

paralleles fahren ist auch verboten, da 1. in deutschland das rechtsfahrgebot gilt und 2. der überholende deutlich (ca 20 km/h) schneller sein MUSS


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:17 am 1. Juni 2010


Zitat von quake34ever um 22:15 am Juni 1, 2010
gestartete überholvorgänge dürfen ausgeführt werden!



Das gilt aber primär für Stadt/Landstraße bei Gegenverkehr, um keinen Frontalcrash zu provozieren. Wenn auf einer zwei- oder dreispurigen Strecke ohne Gegenverkehr auf der "Überholspur" oder den Wegfall dieser Spur (z.B. bei Verengung von drei auf zwei Spuren) jedoch die erlaubte Geschwindigkeit reduziert wird, dann gibt es keinen Grund, den Überholvorgang mit erhöhter Geschwindigkeit unbedingt zu Ende zu führen, denn ein paralleles Fahren von überholendem und überholtem Fahrzeug wäre in diesem Fall kein Sicherheitsrisiko.
Insofern kommt es immer auf Situation und Verhältnismäßigkeit an. ;)


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 22:15 am 1. Juni 2010

gestartete überholvorgänge dürfen ausgeführt werden!

das gilt schonmal dafür. belege weiß ich nun nicht, aber fahrschule mal mitbekommen ;)

wieviele fahrzeuge ist mir nun nicht bekannt. eins auf jeden fall, zwei evtl. auch noch, aber direkt eine 4-5 oder mehr zu überholen auf der autobahn ist sicher nicht drin!


-- Veröffentlicht durch poschy am 20:59 am 1. Juni 2010

waghalsiges Überholen

glaube wenn man mehrere fahrzeuge überholt ist man ziemlich sicher immer der gearschte, egal welchen weg du dir ausgemalt hast :thumb:


(Geändert von poschy um 21:07 am Juni 1, 2010)


-- Veröffentlicht durch MisterY am 20:54 am 1. Juni 2010

Hi,

hab da mal eine Verkehrsrechtliche Frage:

A überholt B und C (B und C seien mal im krassesten Fall je ein LKW).

beim Überholvorgang wird aufeinmal die Geschwindigkeitsbregrenzung von 120 auf 80 reduziert (sei es entweder durch schlecht einsehbare Schilder oder elektronische Tafeln). Hinter A fährt ein bzw mehrere Fahrzeuge. Wie ist sich zu verhalten?

a) zwischen den LKWs einscheren, auf die Bremse latschen und somit ggf. einen Auffahrunfall provozieren oder den hinterfahrenden zu nötigen
b) auf die bremse latschen, einen auffahrunfall provozieren, den hintermann nötigen, vorallem da A dann weder schneller noch langsamer als B und C ist und somit auf gleicher höhe bleibt
c) weiterfahren, dafür aber ein knöllchen + punkte + fahrverbot riskieren und dann vor den LKWs einscheren und langsam runterbremsen

ich weiß nie, wie man sich da verhalten soll? :noidea:

(Geändert von MisterY um 20:54 am Juni 1, 2010)


-- Veröffentlicht durch Henro am 23:39 am 28. Mai 2010

Naja noch nicht. Aber ich sehe das im Verhältniss.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 22:44 am 28. Mai 2010

einschreiben einwurf kostet 2,15 EUR. wenn das ganze abo 26 EUR gekostet hat sind das nicht ganz ein viertel davon. :biglol: aber ist ja auch wurscht, hat sich ja alles zum guten gewendet.


-- Veröffentlicht durch Henro am 22:41 am 28. Mai 2010

Na rechne doch mal ... es geht um insg. 26 EUro die das Abo gekostet hat. Wenn ich nu 3 euro irgendwas für das Einschreiben ausgebe dann übersteigt das schon weit die 10% Marke ;)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 21:19 am 28. Mai 2010

die schicken dir eine gebrannte dvd? :lol: was ist an einem einschreiben so teuer? gehts dir um etwas spezielles?

btw. tipp an alle: alles andere als ein "einschreiben einwurf" ist reine geldverschwendung! :thumb:


-- Veröffentlicht durch Henro am 20:38 am 28. Mai 2010

nagut, allein das einschreiben kostet dann schon 1/4 so viel wie das ganze abo ;)
Und wenn ich dann noch beim Anwalt in vorleistung gehen muss dann isses das glaube ich nicht wert.
Selbst wenn die Prämie niemals kommen würde hätte ggü. dem Kiosk immer noch ein paar Euros an der Zeitung gespart.

Wie es der Zufall so will erhalte ich heute morgen eine Mail :



Sehr geehrter Herr :bonk:,

wir haben Ihnen heute eine AVCHD-Testdisc als Prämie für Ihr HDTV-Abo auf die Post gegeben. Sie ist unterwegs an Ihre Adresse

:bonk:
:lol:
:punk:

Die Discs sind generell derzeit in der Produktion; wir wollten aber nicht, daß Sie noch länger warten müssen, und haben Ihnen daher extra eine Disc gebrannt. Sie ist vom Funktionsumfang her identisch mit der gepreßten Disc.



Es tut uns außerordentlich leid, daß sich die ganze Angelegenheit so lange hingezogen hat; wir haben nun sichergestellt, daß sich derartige Verzögerungen nicht wiederholen können.

Freundliche Grüße

Ihr Team von HDTV-PRAXIS



Immerhin wird nach 6 Monaten guter Wille gezeigt und ich erhalte 50% der Prämie als Kopie :lol:
Ich weiß ehrlich nicht ob das tatsächlich nett gemeint ist oder ob die mich verarschen wollen.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 16:04 am 28. Mai 2010

oft reden sich verlage doch damit raus, dass auf die prämie(n) kein rechtanspruch besteht oder war das hier anders? sollte im kleingedruckten stehen.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 7:01 am 28. Mai 2010

Straftat sehe ich keine, Gang zur Polizei bringt dir also eher nichts.

Wenn der Rest beweisbar ist, dann sollte grds. schriftlich eine Frist zur Leistung gesetzt werden, am besten per Einschreiben.
Wenn diese erfolglos verstreicht, dann müsste die Gegenseite m.E. den Anwalt bezahlen. Allerdings musst du ohne Rechtsschutz natürlich meistens in Vorleistung gehen.


-- Veröffentlicht durch Henro am 0:27 am 28. Mai 2010

Hallo,

ich wollte hier auch mal eine Rechtsfrage loswerden.

Ich habe mir Ende 09 ein Zeitungsabo (HDTV-Praxis) aboniert mit Prämie. Ich habe die Zeitung nicht nur wegen der Prämie aboniert sondern auch der Zeitung willen, die Prämie hätte ich mir sonst aber auch so gekauft, also habe ich das Abo auch wegen der Prämie abgeschlossen.

Das Heft kommt bisher pünktlich, aber die Prämie sind die mir noch schuldig. Ich habe natürlich schon seit ein paar Monaten Mail und Telefonkontakt mit der Aboberteuung, werde dort aber immer wieder vertröstet bzw. an den Verlag verwiesen in dessen Verantwortung das wohl liegt. Die haben aber auch keine andere Antwort für mich als "bitte gedulden sie sich noch".

Ich habe natürlich kürzlich auch schon mit Rechtsmitteln gedroht (die ich nicht habe), habe Frissten gesetzt etc. aber die bleiben Stur.

Kann ich damit auch zur Polizei gehen ? Lacht mich ein Anwalt bei einem Abopreis von 26 Euro aus und schickt mich weg ? Muss ich ggf. bei dem in Vorleistung gehen ?
Ich weiß echt nicht was ich noch machen soll.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 1:28 am 26. Mai 2010


Zitat von maxpayne um 0:29 am Mai 26, 2010
sowas darf man doch vor gericht nicht verwenden oder? höchstens also als "druckmittel" ggü. dem cheffe da.



Richtig. Genau darum geht es. Ob es vor Gericht verwendbar ist, ist zweitrangig. Aber unangenehm für die Werkstatt ist es allemal, besonders wenn so etwas in die Hände von Auto-Bild o.ä. fällt... ;)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 0:29 am 26. Mai 2010

sowas darf man doch vor gericht nicht verwenden oder? höchstens also als "druckmittel" ggü. dem cheffe da. ich denke aber auch, dass direktes ansprechen darauf (in einem entsprechenden tonfall) der einzige weg ist, da was rauszubekommen. auf den wagen wurde auch ein neuer radsatz montiert und die haben auch noch die radbolzen behalten (gute 30 EUR wert). was ein saftladen das ist, ist mir auch nicht verständlich. ist weder mein auto, noch meine werkstatt, aber ich werde die vorschläge mal weitergeben. :thumb:


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:55 am 25. Mai 2010

Geh doch mal mit einem Diktiergerät vorbei. Dann sagst Du, dass es Dich einfach nur interessiert, was da passiert ist, obwohl ja Aussage gegen Aussage stehen würde und Du Ihnen ohnehin nichts anhängen könntest. Mal sehen, ob sie dann gesprächig werden...


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 19:31 am 25. Mai 2010

wenn man selbst die embleme entfernt, würde man es doch genauso machen. aussage gegen aussage. und zeugen haben im fall der fälle sicher beide seiten... schon eine merkwürdige angelegenheit. ich würde gerne das motiv hinter dieser aktion wissen. :lol:


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 18:29 am 25. Mai 2010

klar gibt es diese leute, aber es lässt sich nachweisen ob die sache frisch gemacht worden ist oder nicht und das anhand des lackes.

damit würde ich die werkstatt einfach mal konfrontieren!
und es wird doch sicher iwen geben bei dir, der sagen kann, dass du einen tag vorm werkstattaufenthalt noch die zeichen dranhattest?!

ich würde das ganz sicher nicht auf mir ruhen lassen, ob du letztenendes einen anwalt nimmst, sei mal dahingestellt ;)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 22:05 am 24. Mai 2010

man kann die sache quasi überhaupt nicht beweisen, wenn keine zeugen vorhanden sind. auf jeden fall fällt mir da nichts ein. da bringt einem auch ein anwalt nichts. es gibt ja genug leute, die sich die embleme freiwillig entfernen lassen.


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 21:36 am 24. Mai 2010

ab zur werkstatt, nachfragen und eindeutig bekanntgeben, dass sie am tag der abgabe des autos noch alle vorhanden waren !

...dann die reaktion abwarten und ggfls freundlich aber bestimmend aufn anwalt hindeuten und bekanntmchung in der presse.

dann werden die meisten kleinlaut; so würde ich es machen und so habe ich es gemacht, aber in einem anderen zusammenhang


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 20:47 am 24. Mai 2010

mal ein kurioser fall:

"X" lässt sein auto in der werkstatt, um die federn austauschen zu lassen. ein paar tage nach der abholung bemerkt "X", dass die fahrzeugembleme (modellbezeichnung) auf dem kofferraum fehlen. der kofferraum selbst sieht auch verdächtig anders aus (da ist er sich aber nicht so sicher).

da das entfernen der embleme professionell gemacht wurde, kann man von einem "schnellen diebstahl" nicht ausgehen. es ist also fast absolut sicher, dass es in der werkstatt gemacht wurde. grund ist "X" natürlich nicht bekannt (unfall? kratzer? falscher auftragsbogen?)...

wie soll sich "X" nun verhalten? was würdet ihr tun?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:06 am 20. Mai 2010

Natürlich gilt der beim Abschluss des Vertrages vereinbarte Preis.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 15:47 am 20. Mai 2010

Person X hat bei Ebay ein HDMI Kabel gekauft für 8,29€. Die Person hat daraufhin die Überweisung mit Paypal durchgeführt.

Klickt Person X nun auf die Artikelnummer in seinem E-Mail Postfach, wird ihr nun ein Preis von 9,99€ angezeigt.

Der Kaufvertrag kam aber mit 8,29€ zu stande. Kann Person X nun auf Erfüllungsrecht pochen oder sollte er versuchen sein Geld zu bekommen oder darf der Verkäufer ihm die restliche Zahlung in Rechnung stellen?


-- Veröffentlicht durch rage82 am 17:02 am 18. Mai 2010

ich würde auch meinen, dass es sozusagen zur mietsache gehört und demnach genau wie papst gesagt hat, unter diese 60 euro "klausel" fallen würde, oder bei unsachgemäßer handhabung von A bezahlt werden müsste.


aber ist auch nur ein gedanke, klingt zu logisch um tatsächlich korrekt zu sein ;)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 16:11 am 18. Mai 2010

Ich gehe davon aus, dass der Mieter nur bezahlen muss, wenn er unsachgemäß mit dem Gerät umgegangen ist.


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 16:02 am 18. Mai 2010

ich würde behaupten entweder person a, kann dies über die eigene haftflicht decken, da fremdeigentum

der vermieter / verwalter, was dann aber sicher iwie auf die gesamtkosten am jahresende umgelegt wird

oder es ist anders in der hausordnung geregelt ala gemeinschäftsgerät, gemeinschaftsrechnung ;)

wenn ich person a wäre, dann mit dem vermieter/verwalter reden und ggfls die haftpflicht in anspruch nehmen


-- Veröffentlicht durch Ino am 8:15 am 18. Mai 2010

Mal eine Frage.

Nehmen wir mal an A wohnt in einem Mietshaus spricht es gibt mehrere Parteien und jede Partei muss jeden Monat den Rasen mähen. Es steht ein Rasenmäher zur Verfügung. Jetzt geht das Ding beim mähen kaputt. Wer muss den Rasenmäher bezahlen ?


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:59 am 17. Mai 2010


Zitat von rage82 um 14:08 am Mai 17, 2010

hat das nun damit zu tun, dass der arbeitgeber davon ausgeht, das keine weiteren gehälter bezahlt werden?



Scheint so. Der Arbeitgeber geht somit von den Jahres-Kummulativwerten aus und berechnet dafür die Abzüge.


-- Veröffentlicht durch rage82 am 14:08 am 17. Mai 2010

ist keine so richtige "Rechtsfrage", aber mit sicherheit ist es der passendste thread:

Person A hat seit dem 01.04.2009 urlaub ohne bezüge. sein gehalt umfasst auch leistungsabhängige bezahlung. diese wurde nun für 2009 ausbezahlt.

dabei kam folgendes zahlenwerk zustande:

steuerbrutto: 2112,74 euro
lohnsteuer: 1 euro
soli: 0,05 euro
kirchensteuer 0,15 euro

hat das nun damit zu tun, dass der arbeitgeber davon ausgeht, das keine weiteren gehälter bezahlt werden? es sind keine weiteren jobs vorhanden und diese müssten ausnahmslos dem arbeitgeber gemeldet und evtl. auch genehmigt werden.

falls es ein fehler ist, den der arbeitgeber aber eventuell nicht einsieht, sollte man dann dsa finanzamt informieren? steuerhinterziehung will A nun nicht gerade begehen.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 0:07 am 20. April 2010


Zitat von kammerjaeger um 23:16 am April 19, 2010
Es sei denn, das Material ist in der Beschreibung mit Kunststoff ausgewiesen...

in der produktbeschreibung wird kein wort über das material verloren. das ist es ja gerade, man "muss" sich auf das produktbild verlassen und erwartet sicher nicht die völlig andere billigversion.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:55 am 19. April 2010

Dann liegt schon gar kein Sachmangel vor.

Es sind (m.e.) sowieso nur wenige Fälle denkbar, in denen durch einen Mangel, welchen der Verkäufer zu vertreten hat (selten!) ein Personenschaden (Fahrlässigkeit ausreichend) oder ein sonstiger Schaden (wenigstens grob fahrlässige Pflichtverletzung) verursacht wird.

Daher kann man m.E. bedenkenlos zur o.g. Formel greifen und haftet in der Tat nur noch in absoluten Ausnahmfällen oder natürlich bei Fehlern in der Artikelbeschreibung oder arglistigem Verschweigen.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:16 am 19. April 2010

Es sei denn, das Material ist in der Beschreibung mit Kunststoff ausgewiesen...




Zitat von spraadhans um 16:57 am Feb. 24, 2010



also nur wenn ich mutwillig etwas verschweige kann ich belangt werden



Auch wenn durch einen Mangel ein Mensch verletzt wird oder schlimmer.



Aber nur, wenn es sich um einen verschwiegenen, aber relevanten Sicherheitsmangel handelt. Wenn ich ein Auto als nicht fahrtüchtig wg. defekter Bremsen verkaufe und der Käufer dann doch damit fährt, dann ist das sein Problem...


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 19:15 am 19. April 2010

das habe ich mir auch gedacht. mit "abb. ähnlich" hat das nichts mehr zu tun.


-- Veröffentlicht durch smoke81 am 16:43 am 19. April 2010

@ max

Bei verschiedenen Materialien ist das ein erheblicher Unterschied und es müsste darauf hingewiesen werden. Abgesehen davon ist auch die Filterwirkung eine andere.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 16:33 am 19. April 2010

@poschy
da fragst du am besten direkt bei der quelle des kindergeldes! ;)

@smoke81
ich würde mir überlegen, ob ich beweisen kann, dass es während des bestellvorgangs probleme gab. kann man das nicht, sehe ich da schwarz für A. kulanz seitens B wurde ja ausgeschlossen.

@topic
kann man den unterschied folgender zwei teile mit "abb. ähnlich" unter den tisch kehren oder müsste man die unterschiede zwingend beschreiben (mindere qualität, plastiksieb statt metallsieb, usw.)?


-- Veröffentlicht durch smoke81 am 11:00 am 16. April 2010

Habe hier auch mal eine Frage:

A kauft aus D bei einem Keyhändler in Singapur, nachfolgend B genannt, ein. Es handelt sich um 3 Keys für ein Steam-Spiel. Bei der Bezahlung wird Moneybookers und Visa-Kreditkarte genutzt.

Nach dieser Zahlweise wird man zum Shop weitergeleitet, der einen roten Warnhinweis zeigte, dass die Zahlung nicht geklappt hätte. Das Prozedere wird mit gleichem Ergebnis nochmals wiederholt.

Das 3. Mal wird eine alternative Zahlmöglichkeit (Alert Pay + Kreditkarte) genutzt. Die Zahlung ist sofort erfolgreich und die Keys sind binnen 2 Minuten im Postfach.

Nun kommt der Clou: Moneybookers hat die Zahlung trotzdem erfolgreich abgeschlossen und etwa 8 Stunden später werden nochmals 6 Keys geschickt.

Die überschüssigen Keys sind noch nicht aktiviert. Leider kann man diese aufgrund USK-Regelungen etc. nicht in D weiterverkaufen. B weigert sich, eine Storno bzw. Rückzahlung zu veranlassen, da A bereits die Keys vollständig erhalten hat. B zeigt sich bislang wenig kooperativ (zweimalige Ablehnung der Storno).

Welche Möglichkeiten hätte nun A noch? Was würde passieren, wenn A die Kreditkartenabbuchung zurückholen würde? Wäre die Storno seitens A auch möglich, wenn Moneybookers eine zusätzliche Verifizierung, z.B. SMS-Codeversand verlangt hätte?

Danke für eure Meinung :thumb:


-- Veröffentlicht durch poschy am 21:00 am 3. März 2010

hab heute nen 400euro job angebot bekommen was mir wirklich super zusagt (quasi arbeit von zuhause)...

jedoch hab ich bereits einen 400euro job bei dem ich ca 200-300 euro im monat verdiene...

ich bin student, beziehe KEIN bafög aber Kindergeld..

nun zu meiner Frage..

ist es möglich den 2ten 400euro job zu machen?
wo finde ich info`s zu solchen fragen?


-- Veröffentlicht durch CremeFresh am 11:44 am 26. Feb. 2010

Zu meiner vorangehenden KM Story:

Ich habe inzwischen angeboten bekommen, die Sendung abzulehnen (muss also keine 20 Euro Nachnahme zahlen) und statt dessen ein Austauschgerät oder einen Einkaufsgutschein in Höhe des Neuwerts des alten Boards zu bekommen. Also ne ganz feine Sache so jetzt.

Grüße


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:57 am 24. Feb. 2010


Zitat von SenSej um 14:35 am Feb. 24, 2010
wenn ich bei ebay alle angaben nach besten wissen und ge4wissen gemacht habe und noch den obligatorischen satz

Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung.
einfüge bin ich dann weitgehend abgesichert ?

mfg



Bei einmaliger Anwendung schon, ab 3-maliger dann aber die empfohlene Klausel.


was anderes wenn ein artikel kaum genutzt wurde kann man dann von neuwertig sprchen ?


Für neu hergestellte Waren ist ein Ausschluss in AGB unzulässig. Darunter würde ich allerdings nur Neuware, wie sie im Laden käuflich ist, verstehen.


also nur wenn ich mutwillig etwas verschweige kann ich belangt werden



Auch wenn durch einen Mangel ein Mensch verletzt wird oder schlimmer.

(Geändert von spraadhans um 16:59 am Feb. 24, 2010)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 15:39 am 24. Feb. 2010

als neuwertig würde ich etwas bezeichnen, dass in noch makellosem zustand ist, jedoch schon gebraucht wurde. "NEU"wertig eben... ;)


-- Veröffentlicht durch SenSej am 15:06 am 24. Feb. 2010


Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit


also nur wenn ich mutwillig etwas verschweige kann ich belangt werden:noidea:

was anderes wenn ein artikel kaum genutzt wurde kann man dann von neuwertig sprchen ?


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 14:58 am 24. Feb. 2010

schau mal hier (ganz unten, grauer kasten)


-- Veröffentlicht durch SenSej am 14:35 am 24. Feb. 2010

wenn ich bei ebay alle angaben nach besten wissen und ge4wissen gemacht habe und noch den obligatorischen satz


Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung.
einfüge bin ich dann weitgehend abgesichert ?

mfg


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:20 am 19. Feb. 2010

Das gilt aber erst nach mehr als zwei Jahren, also z.B. wenn Du eine Platte mit drei Jahren Garantie nach 2,5 Jahren einschickst.



Zitat von The Papst um 17:11 am Feb. 19, 2010
Trotzdem musst du nach 6 Monaten eigentlich nachweisen, dass der Fehler von Beginn an bestand.



Nein, das gilt nur für einen Gewährleistungsfall! Hierbei handelt es sich aber um einen Garantiefall, der jedoch über den "Umweg" Händler abgewickelt wird.



Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie häufig Garantie und Gewährleistung verwechselt werden. Selbst viele Händler kennen wohl den Unterschied nicht!

Vor kurzem bin ich tatsächlich auf einen für PC-Teile seltenen, aber wohl eindeutigen Fall von Gewährleistung gestoßen. Ein Kunde kam mit seinem Medion-Notebook zu uns, welches schon von Anfang an immer wieder Stabilitätsprobleme unter Last hatte. Nach ca. 9 Monaten wurde dann auch das Mainboard getauscht, nachdem die Kiste gar nicht mehr anging. Trotzdem lief das Gerät auch danach unter Last instabil oder schaltete ganz ab.
Die Ursache dafür war Überhitzung von CPU, Spannungswandlern etc., weil an der Stelle, wo der Kühler eigentlich kalte Luft anziehen sollte, keinerlei Lüftungsschlitze zu finden waren. Auch sonst ließen sich absolut keine Lufteinlässe ausmachen, nur die Austrittsschlitze...
Es handelt sich also um einen ab Werk vorliegenden Konstruktionsfehler, der auch ohne teure Gutachten leicht zu beweisen sein sollte. Das ist also ein klarer Mangel und somit ein Fall von Gewährleistung.
Kurioserweise hätte der Hersteller den Fehler leicht beheben können und spätestens beim Tausch des Boards auch beheben sollen, denn der Lüfter liegt direkt unter einer Wartungsklappe. Man hätte also nur eine neue Wartungsklappe mit Lüftungsschlitzen anbringen müssen und das Problem wäre Geschichte! Aber scheinbar spekuliert Medion tatsächlich darauf, dass viele Kunden sich bald wieder ein neues Medion-Gerät kaufen, weil sie die Ursache nicht kennen. So geht es doch auch den Medion-PCs, die aus Mangel an Belüftung (bei vielen Modellen kann man z.B. im Heck nicht einmal einen Lüfter einbauen, selbst wenn man es will!) besonders im Sommer mit aufgeblähten Kondensatoren bei uns Schlange stehen... ;)


-- Veröffentlicht durch CremeFresh am 17:50 am 19. Feb. 2010

Ich hab jetzt ein weiteres Dokument auf der KM Seite gefunden:
http://www.kmelektronik.de/main_site/templates/service/garantie/formulare/hg_km.pdf
Das würde sie dazu berechtigen. Aber das hab ich nie ausgefüllt und mit eingesandt.


-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 17:49 am 19. Feb. 2010


Zitat von CremeFresh um 17:48 am Feb. 19, 2010
Aber der AGB hab ich im Grunde genommen ja gar nicht zugestimmt!?

Bei O2 beispielsweise steht das ja schön und sauber im EInsendeformular. Hinweise auf Selbstkosten und "Mit der Unterschrift - AGB zustimmen" blablabla.



Den AGBs haste schon beim Kauf des Artikels zugestimmt... ;)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 17:49 am 19. Feb. 2010

Den AGB stimmst du in aller Regel bereits beim Kauf zu.


-- Veröffentlicht durch CremeFresh am 17:48 am 19. Feb. 2010

Aber der AGB hab ich im Grunde genommen ja gar nicht zugestimmt!?

Bei O2 beispielsweise steht das ja schön und sauber im EInsendeformular. Hinweise auf Selbstkosten und "Mit der Unterschrift - AGB zustimmen" blablabla.


-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 17:45 am 19. Feb. 2010

Musst Dir halt mal die AGBs auf der Homepage genau durchlesen...


-- Veröffentlicht durch CremeFresh am 17:44 am 19. Feb. 2010

Das ist es ja. Ich hab die Einsendung mit diesem Rückschein gemacht, wie mir der nette Mensch an der Hotline gesagt hat. Hierzu hat mir KM dann noch einen Paketaufkleber geschickt, damit ich es an KM einsenden kann.
Auf dem Schein steht null von AGB Hinweisen oder sonstigen Infos etwaiger Selbstkosten etc.

Grüße


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 17:23 am 19. Feb. 2010

Gibt es denn in den AGB für die Gebühr eine Grundlage?


-- Veröffentlicht durch CremeFresh am 17:17 am 19. Feb. 2010

Frage: Was tut das zur Sache?
Wenn Abit sagt, dass der Artikel nicht defekt ist und es sich um eine "nicht berechtigte Reklamation" handle, seid doch dahin gestellt ob ich jetzt einen Anspruch gehabt habe oder nicht.

Wenn ich keinen Gewährleistungsanspruch hätte, dann müssten se was anderes schreiben.

Edit: Noch etwas: Ich habe den Artikel ja auch nicht zu Abit eingeschickt. Dies hat der Händler selbst gemacht.

(Geändert von CremeFresh um 17:19 am Feb. 19, 2010)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 17:11 am 19. Feb. 2010

Trotzdem musst du nach 6 Monaten eigentlich nachweisen, dass der Fehler von Beginn an bestand.


-- Veröffentlicht durch CremeFresh am 17:09 am 19. Feb. 2010


Wenn Abit eine Garantie gewährt, dann hat der Verkäufer ggü. dir damit erstmal nichts zu tun.


Jein: Abit hat ja keinen Support in D. Deshalb kann man Ware nur beim Verkäufer einschicken. Deshalb kann ich ja nur über den Händler gehen.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 14:26 am 19. Feb. 2010

Man sollte seine Ansprüche kennen und in diesem Fall hast du keine, bis nicht der Beweis erbracht ist, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorlag oder ursächlich angelegt war.

Wenn Abit eine Garantie gewährt, dann hat der Verkäufer ggü. dir damit erstmal nichts zu tun.


-- Veröffentlicht durch CremeFresh am 12:40 am 19. Feb. 2010

Die Einsendung fällt in den Rahmen der 2 Jahre. War etwa 13 Monate alt.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:59 am 18. Feb. 2010

Wie lange ist der Kauf denn her?


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:27 am 18. Feb. 2010

Tja, der Service von K&M ist in solchen Dingen ja schon legendär... :lol:
Aber teilweise testen die Hersteller wirklich nicht genug! Hatten wir bei einer Asus 4870 X2 auch. Dort wollte der eine Kern oft nicht laufen. Wir mussten die Karte 3x einschicken, bis wir sie ersetzt bekommen haben!

Klär die Sache mit der Hotline von K&M und sag ihnen, was Du wie getestet hast und dass sie besser testen sollen! Dann sollen sie selbst entscheiden, ob Du ihnen sowohl die Nachnahmekosten als auch die Kosten für eine weitere Einsendung in Rechnung stellen sollst, oder besser das Paket gar nicht annimmst (was ich machen würde!) und sie noch einmal gründlicher testen sollen!
Falls nicht: "Computer-Bild hilft..." :lol:


-- Veröffentlicht durch CremeFresh am 18:52 am 18. Feb. 2010

So, Rechtsfrage:

Ich habe bei KM Elektronik ein Motherboard eingeschickt, da es nicht mehr funktoniert hat - Der Rechner hat angefangen nur noch nach vorangehendem Bios Reset hochzufahren. Sobald er einmal ausgeschaltet war, hat er auch nicht mehr gebootet. Ich hab deshalb das Board mit anderem Speicher und auch anderem Ram getestet und hatte den selben Effekt. Inzwischen hab ich die Hardware mit einem anderen Board laufen und es tut.

Wie gesagt, vor 8 Wochen hab ich es eingeschickt. Jetzt bekomm ich es von KM Elektronik zurück, mit einer Nachnamegebühr von 19,85 Euro. Ich hab das Paket erstmal nicht angenommen, es liegt jetzt bei der Post für mich zur Abholung bereit.
Am Telefon sagte mir die KM Hotline, dass der Hersteller/Lieferant (Abit) keinen Fehler feststellen konnte und mir deshalb die entstandene Aufwandsgebühr berechnet wird - geschlagene 19,85 Euro incl. Nachnamegebühr.

Was sagt ihr da dazu? Kann ich das Paket einfach an KM zurückgehen lassen, denn für ein defektes Motherboard zahle ich jawohl keine 20 Euro Gebühr um es wiederzuhaben, oder was soll ich damit machen?

Grüße,
CF


-- Veröffentlicht durch The Papst am 20:44 am 14. Feb. 2010

Mister X hat mit jemanden von der Sparkasse gesprochen und die hat ihm gesagt, dass er alles bei der Sparkasse abgeben kann und die regeln das dann.:thumb:


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:27 am 12. Feb. 2010

In dem Fall wohl schon! Aber ruf doch einfach mal bei der Sachbearbeiterin an. ;)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 22:37 am 11. Feb. 2010

Ja klar hat Mister X ne Lohnsteuerkarte. Ist nur die Frage ob ne Lohnsteuererklärung Not tut.


-- Veröffentlicht durch rage82 am 22:18 am 11. Feb. 2010

mister x hat doch ne lohnsteuerkarte, oder? dann kann er eigentlich trotzdem ne steuererklärung abgeben, mit dem haken, dass er sie dann jedes jahr machen muss.


behaupte ich mal ins blaue.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 21:52 am 11. Feb. 2010

Nehmen wir mal an Person X hat nen Bausparvertrag und bezieht Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber. Jetzt möchte X noch die 8% vom Staat haben, da er weniger als ~17k Euro verdient.

Normalerweise fügt man den Antrag der Steuererklärung bei. Aber X muss noch keine Steuern bezahlen und gibt deswegen auch keine Erklärung ab.

Wie kommt X jetzt an seine 8%? Was muss er einreichen?


Weiß jemand auf dem Gebiet Bescheid?

(Geändert von The Papst um 21:53 am Feb. 11, 2010)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:31 am 8. Feb. 2010

Schau einfach, ob Studienplatzklagen oder allgemeiner verwaltungsrechtliche Klagen ausgeschlossen sind.

Deinem Link entnehme ich eher, dass die Versicherung dort wegen mangelnder Erfolgsaussichten die Deckungszusage nicht erteilt hat.


-- Veröffentlicht durch crazy am 20:57 am 8. Feb. 2010

Hi Leute,

hat hier vielleicht einer etwas Ahnung in Sachen Studienplatz einklagen?

Ich bin über meinen Vater Rechtschutzversichert, doch heute meint die Versicherung, dass die Kosten nicht übernommen werden, da diese Angelegenheit über das Verwaltungsgericht läuft.

Ich weiß, dass Versicherungen sich oft rausreden wollen. Vorallem bei Studienplatzklagen.
Was meint ihr?

Gerichtsurteil aus Celle

AGB der Versicherung
Klick


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:57 am 2. Feb. 2010

Naja, wenn man das alles beweisen könnte, wäre vielleicht eine Anfechtung wg. arglistiger Täuschung möglich.


-- Veröffentlicht durch Ossi am 20:52 am 2. Feb. 2010


Zitat von spraadhans um 20:51 am Feb. 2, 2010
Ich sags ungern, aber da wird man wohl Lehrgeld bezahlen müssen. Zumal der Verkäufer das mit der defekten Platine ja gar nicht gewusst haben muss (und wohl auch nicht gewusst haben wird).

Denke mal doch, da er es selbst geöffnet hat und irgendwas verstellt hat. Telefonisch war er sehr aggressiv und hat mir so einiges unterstellt.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:51 am 2. Feb. 2010

Ich sags ungern, aber da wird man wohl Lehrgeld bezahlen müssen. Zumal der Verkäufer das mit der defekten Platine ja gar nicht gewusst haben muss (und wohl auch nicht gewusst haben wird).


-- Veröffentlicht durch Ossi am 20:49 am 2. Feb. 2010


Zitat von spraadhans um 20:47 am Feb. 2, 2010
Puh, schwieriger Fall. Wenn der V sich quer stellt, hilft wohl nur der Gang zum Anwalt. Ich würde eher davon abraten...

Mh, ist echt schwierig, der Platinenwechsel würde 299€ kosten. Total sinnlos :/


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:47 am 2. Feb. 2010

Puh, schwieriger Fall. Wenn der V sich quer stellt, hilft wohl nur der Gang zum Anwalt. Ich würde eher davon abraten...


-- Veröffentlicht durch Ossi am 20:43 am 2. Feb. 2010

Hi,
meine Mutter hat ein iphone bei Ebay ersteigert:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=280446387436

Es stellte sich heraus das mehr als nur das Wlan defekt ist, wir haben es zu einem Apple Laden gebracht ,dort wurde festgestellt das die Platine defekt ist. Da es schonmal geöffnet wurde.

Der Verkäufer meint aber das wir dies wären. Was für Schritte können wir nun einleiten?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 0:05 am 2. Feb. 2010

Jetzt noch ins europäische Ausland zu gehen, halte ich eh für gewagt. Das Schloss und den Sportwagen musste ich natürlich in Deutschland lassen aber die Geldanlagen sind mittlerweile alle in Übersee, bzw. Asien. Mein Anwalt und Anlageberater Ingo L. hat mir das empfohlen.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:24 am 1. Feb. 2010

Ob die Beschaffung illegal war oder nicht, sollte da keine Rolle spielen. Ich vergleiche es mit so etwas wie der Kronzeugenregelung. Auch Undercover-Agenten müssen bisweilen das Gesetz brechen, um zum Ziel ihrer Ermittlungen zu gelangen... ;)
Es geht hier nicht um das Persönlichkeitsrecht eines Menschen (wie z.B. die unerlaubte Überwachung durch Kameras und Tonaufnahmen einer unbescholtenen Person), sondern um Finanzdaten von Straftätern, die zur Aufklärung von Verbrechen dienen!


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 22:26 am 1. Feb. 2010

Die Daten wurden wohl schon von den Behörden geprüft und als interessant und kaufwürdig eingestuft.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 22:14 am 1. Feb. 2010

Ja, und wenn der Typ clever war hat er genau 5 Namen, nämlich die, die er schon genannt hat in der Liste. Warum auch nicht? Das Angebot ist eh schon illegal, der Kauf ebenso. Wieso also nicht zusätzlich betrügen oder den Preis in die Höhe schießen lassen?


-- Veröffentlicht durch rage82 am 21:22 am 1. Feb. 2010

ich war der meinung, dieser absatz klärt hitmans frage zu 100%: darf der staat das?

antwort: es muss geprüft werden, und hier wird keiner widersprechen. hab heute gehört, 2,5mio einkaufskosten, geschätzte 100mio die auf dieser liste stehen könnten.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:15 am 1. Feb. 2010

Das ist dann der nächste Schritt. In der Regel wird die Abwägung aber zu Gunsten des Bundeshaushaltes ausfallen. Ob das nun richtig oder falsch ist, darüber kann man vortrefflich streiten. Die Abschreckungswirkung auf Steuersünder ist aber sicherlich nicht zu unterschätzen.

Man darf nicht vergessen, dass diese Straftäter unser aller Staatssystem nachhaltig und vorsätzlich schädigen.


-- Veröffentlicht durch rage82 am 20:19 am 1. Feb. 2010

zitat wikipedia:
Das Beweisverwertungsverbot untersagt, dass ein Strafurteil auf fehlerhafte Beweise gestützt wird. Eine rechtswidrige Beweisgewinnung begründet aber nicht per se ein Verwertungsverbot, nur der Verstoß gegen ein Beweisthemaverbot begründet stets ein Verwertungsverbot. Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass ein Verwertungsverbot gesetzlich explizit angeordnet sein muss oder sich aus einer Abwägung zwischen öffentlichem Verfolgungsinteresse und Rechtsgütern des Angeklagten ergeben muss, bei der Grundrechte und Verfassungsprinzipien verstärkt zu berücksichtigen sind. Die Verfassung ist daher selbständige Quelle für situative Beweisverwertungsverbote.

das bedeutet für mich, das erstmal, egal wie der beweis beschafft wurde, dessen verwertbarkeit geprüft wird.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:19 am 1. Feb. 2010

Und die werden von Strafverfolgern gekauft...;) Die kaufen das ja nicht zum Spaß.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 20:04 am 1. Feb. 2010

Es geht nicht um Strafverfolgung sondern um den Kauf von illegal beschafften Daten und deren Benutzung.  ;)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:38 am 1. Feb. 2010

Man kann sicherlich darüber streiten aber Strafverfolger dürften wohl gerechtfertigt sein (wenn ich mich da jetzt recht erinnere).


-- Veröffentlicht durch Hitman am 18:06 am 1. Feb. 2010

Next Qästchen:

Darf die Bundesregierung Daten kaufen, die illegal beschafft wurden, also Hehlerei betreiben?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:04 am 13. Jan. 2010

Was du privat mit einem Dritten machst, unterliegt deiner Privatautonomie.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 7:46 am 13. Jan. 2010

OK, dann ändern wir es um:

Darf ich als Käufer von Gütern von Jemanden privat, als auch von einem Unternehmen/Organisation zu einer Abgabe gezwungen werden, mit der Begründung dass von dieser Ware ja soviel von den Käufern geklaut wird?

Damit meine ich jetzt nicht die Abgabe generell sondern die Unterstellung, dass man ja "ein Verbrecher ist".

@Kammer
Guck mal wem die ZPÜ angehört. Das ist nämlich unter anderem die GEMA. ZPÜ , Gema


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:40 am 12. Jan. 2010

@ Hitman

Guter Einwand. :thumb:
Zumal ich die genaue Festlegung einer solchen Abgabe für willkürlich halte, denn es sind ja auch Abgaben auf andere Geräte geplant oder schon erhoben (klick).
Dabei stellt sich die Frage: Selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung stattfinden würde und man dafür eine pauschale Abgabe pro Gerät zahlen müsste, warum sollte dann ein Haushalt mit mehreren PCs/Notebooks, MP3-Playern, Handies, Speicherkarten, Video-Rekordern mehr bezahlen als jemand, der "nur" einen PC hat und den ganzen Tag davor verbringt?

GEMA wird auch nur einmal kassiert, egal wie viele Radios und Fernseher ich habe... ;)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 22:49 am 12. Jan. 2010

Ganz grob gesagt herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit, wenn also 2 Parteien sowas vereinbaren, dann ist das eben so.

Du als Endverbraucher zahlst den vom Verkäufer festgelegten Preis, nicht mehr und nicht weniger.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 22:20 am 12. Jan. 2010

Geht das?

Ich habe mal eine generelle Frage dazu:
Darf eine Organisation jeglicher Art eine Gebühr für etwas verhängen, das laut dem deutschen Gesetz als illegal ist? Weil nichts anderes ist das doch oder?

Ich meine, entweder ich muss diese Gebühren zahlen, dann habe ich jedoch Narrenfreiheit, oder aber ich muss zahlen weil ich etwas illegales tue, dann jedoch an den Staat UND an diese Organisation. Oder sehe ich da was falsch? Mich nervts langsam dass ich für meine mit ner Kamera gedrehten Filme für DVDs mehr zahlen muss, dass ich jetzt jedoch als "potentieller Raubkopierer" dargestellt werde durch dieses Schubladensystem finde ich sogar als Beleidigung und Freiheitsbeschränkung.

Es werden doch auch keine Männer zu einer Vergewaltigungssteuer von BillyBoy gezwungen, nur weil sie die "Lizenz des Bösen" in der Hose haben....


-- Veröffentlicht durch MisterY am 17:01 am 6. Jan. 2010

Mister X ist 22 Jahre alt und student und ist gegenüber seines Vaters (nette einkommen bei ca 2300€) Unterhaltsberechtigt. Derzeit erhält Mister X ca 360€. laut der Düsseldorfer Tabelle (2010) würden Ihm aber über 530€ zustehen.

Ist dies korrekt?
Kann Mister X auf erhöhung des Unterhalts pochen und ggf. klagen?


-- Veröffentlicht durch t4ker am 16:18 am 5. Jan. 2010

Ok danke! So hatte ich es auch in Erinnerung. Eine Schweinerei was die Shops versuchen abzuziehen (und da war das schon eigentlich ein sehr guter Shop). Naja werde das mal versuchen durchzupressen.

mfg


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 0:23 am 5. Jan. 2010

Wenn ein Sachmangel i.S.v. 434 BGB vorliegt, kann der Käufer auf Nachlieferung bestehen, der Verkäufer kann sie nur nach Maßgabe der 275 oder 439 III verweigern.
Gestiegene Preise allein dürften das noch nicht rechtfertigen.


-- Veröffentlicht durch t4ker am 17:37 am 4. Jan. 2010

Person A schickt seinen Ram zur RMA zum Händler. Dieser will nur das Geld erstatten und keinen Ersatz leisten (Rampreise sind gestiegen...Ram kostet nun das Doppelte). Ist das rechtens oder kann der Käufer auf Austausch bestehen?

mfg


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 22:30 am 26. Dez. 2009


ich würde jetzt gerne mich anwaltlich beraten lassen


Mehr ist dazu eigentlich nicht zu schreiben...


-- Veröffentlicht durch MisterY am 19:11 am 26. Dez. 2009


Zitat von MisterY um 11:18 am Dez. 13, 2008
Frage:

"B" besitzt einen Kirschbaum im Garten, der schon siet fast 20 Jahren dort steht und der befindet sich mit ca 2m abstand zum Nachbarn "C".

Nachbar "C" regt sich auf, dass die Kirschen den Garten verdrecken.
"B" hat hingegen soviele Äste abgeschnitten, die in "C"s Garten ragen, wie er mit Leiter und Teleskopastschere rankommt.

"C" ist das natürlich nicht gut genug und sagt "wir lassen auf unsere Kosten ein Unternehmen kommen, dass den Baum weiterstutzt".

"B" sagt daraufhin "ok, aber nicht die Hauptäste abschneiden" da diese nicht rübergewachsen sind sondern nur kleine abzweige.

Als "B" eines Morgens in den Garten schaut, sieht er, dass "C" ZWEI(!!!) Hauptäste abschneiden lies, und jetzt sieht der Baum natürlich sch****e aussieht.

Frage: kann man da irgendwie klagen? denn B muss sich nun Jahrzehnte lang einen verkrüppelten Baum ansehen...

(Geändert von MisterY um 11:21 am Dez. 13, 2008)

Bis wann ist soetwas verjährt? ich würde jetzt gerne mich anwaltlich beraten lassen


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:44 am 13. Dez. 2009

Wenn die Gewährleistung nicht (wirksam) ausgeschlossen wurde, haftet der private Verkäufer so wie jeder andere auch. Hier kann ein Forum nur begrenzte Hilfe leisten. Erster Schritt muss sein, herauszufinden, ob der Verkäufer volljährig und damit unbeschränkt geschäftsfähig war. Wenn kein juristisch Ausgebildeter greifbar ist, hilft wohl nur der Gang zum Anwalt und den muss man wertmäßig einfach abwägen.

Strafmündig ist auch der 16jährige, so dass sich eine Anzeige zum Schluss immer lohnt. Vorher sollte man den Betroffenen allerdings mit diesem Vorwurf konfrontieren, manch einer wird dann sehr schnell einsichtig.

(Geändert von spraadhans um 23:45 am Dez. 13, 2009)


-- Veröffentlicht durch ekohs am 23:40 am 13. Dez. 2009

davon hat er nichts geschrieben. Er hat sich nach jugendlichem Denken versucht mit Privatverkauf rauszureden, was aber nicht ausschließt, dass offensichtliche Defekte dadurch nicht abgedeckt sind!

Grüße Ekohs


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:28 am 13. Dez. 2009

Wurde denn die Gewährleistung ausgeschlossen?

Von einer Anzeige bekommst du kein Geld zurück und verlierst "Verhandlungsspielraum".


-- Veröffentlicht durch ekohs am 23:20 am 13. Dez. 2009

Eben um die Eltern an den Apparat zu bekommen, habe ich doch dort angerufen. Die Adresse ist ja schließlich mit einem anderen Vornamen im Telefonbuch eingetragen, sodass meine Hoffnung war die Eltern an den Apparat zu bekommen. Leider vergebene Liebemühe. Werde das aber nochmal versuchen.  Das habe ich in etlichen Jahren "Kauf" im Internet bis heute nicht erlebt und ich habe schon mit dem "Ur-Internet" gespielt, da wählte ich mit 9600er Creatix Modem in Mailboxen z.B. von Vobis ein!

Was ich erreichen möchte?

Prinzipiell wollte ich mein Geld zurück. Eingeräumt habe ich dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung/Minderung des Kaufpreises worauf er nicht eingehen wollte. Nun habe ich mich auch noch auf die Suche gemacht um ein Ersatzdisplaygehäuse zu bekommen um eben das ganze zu einem erträglichen Ende zu bringen[und die Reparatur auf meine Kappe zu nehmen!]. Doch er weigert sich wegen 4,99€ das Ganze zu einem erträglichen Ende zu bringen, und das, obwohl ich mehr als deutlich im Recht bin und auch noch mehr als genug nachgegeben habe. Nun ist das Maß aber für mich voll.  Die Nachrichten, die ich dabei noch erhalten habe, sind so dreist, das ich der Meinung bin, das man sowelche "Leute" nicht einfach ziehen lassen darf. Geht ja immerhin um einen Sachwert von über 100€ und nicht um 1,50€ Socken.


Grüße Ekohs


-- Veröffentlicht durch smoke81 am 23:05 am 13. Dez. 2009

Ich schätze einfach, dass eine Beweisführung trotz Deiner Nachrichten schwierig ist.

Wenn der Herr wirklich noch nicht volljährig ist, so würde ich versuchen, an die Eltern heranzukommen und über diese etwas Druck aufzubauen. Die Adresse und der Name müsste ja bekannt sein. Wenn es ein "kleinerer" Ort ist, rufe einfach überall an, wo der Nachname im Örtlichen verzeichnet ist. Oft sind die Personen verwandt oder kennen sich anderweitig. Im schlimmsten Fall hast Dich verwählt...

Dann ist ja auch noch die Frage, was Du erreichen möchtest. Das Gerät wieder zurückgeben? 25 Euro statt 20 Euro Preisnachlass? Einen größeren Preisnachlass? Einem kleinen Betrüger Gerechtigkeit bringen... :niko:


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 22:59 am 13. Dez. 2009

Dann ab zur Polizei!


-- Veröffentlicht durch ekohs am 22:41 am 13. Dez. 2009

Das Problem ist, dass ich das nicht mit 100% Sicherheit sagen kann. Laut Aussage seines Bruders, den ich rein zufällig zweimal am Telefon hatte, ist der Herr der mir das Notebook verkauft hat volljährig. Natürlich bezweifle ich mittlerweile, dass es der Bruder war und ich nicht doch mit dem Hernn selber gesprochen habe, der sich nur als jemand anders ausgegeben hat. Nur wie soll ich das bitte feststellen ?

Hatte ja auch um Rückruf gebeten,was nicht geschah (wen wundert es!)

Als PN habe ich eine Entschuldigung erhalten, dass der Herr nicht gerne telefoniert (NEIN! Ich mache keine Witze! Ich komme mir wie im Kindergarten vor und glaube alleine deshalb nicht, dass der Herr volljährig ist.

Das ganze ist in meinen Augen so unverfroren, dass es für mich schon fast Comedy-reif ist, quasi DD-> Dumm und auch noch Dreist. Und sowas soll dann noch damit durchkommen-> ohne mich!

Nur kenne ich mich eben im Bereich Recht zu wenig aus, als dass ich mich zuweit aus dem Fenster lehnen möchte.Das was ich mache muss Hand und Fuß haben. Bin leider schon ein paar Jährchen volljährig *lach* ...


Grüße Ekohs


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:50 am 13. Dez. 2009

Auf jeden Fall klaren Kopf bewahren. Es könnte tatsächlich ein Betrug im Raum stehen, die Nachrichten auf jeden Fall sichern und ggf. frühzeitig wg. Beweissicherung an den Foren Admin wenden.

Eine Anzeige macht jetzt noch keinen Sinn.

Bist du / ist der Verkäufer minderjährig?


Wenn wir dir jetzt was empfehlen machen wir uns strafbar....


Nenene, soweit sind wir noch nicht in Deutschland.

(Geändert von spraadhans um 21:50 am Dez. 13, 2009)


-- Veröffentlicht durch poschy am 21:41 am 13. Dez. 2009


Zitat von poschy um 21:34 am Dez. 13, 2009
wenn du rechtschutzversichert bist dann ab dahin :thumb:




:thumb:


-- Veröffentlicht durch The Papst am 21:35 am 13. Dez. 2009

Wenn wir dir jetzt was empfehlen machen wir uns strafbar....


-- Veröffentlicht durch Hitman am 21:34 am 13. Dez. 2009

Ja, Polizei und Anwalt.

Und wenn es kein fitiver Fall ist, dürfen wir auch keine Rechtsberatung geben. Eine kostenlose Rechtsberatung ist in D-Land nicht erlaubt....


-- Veröffentlicht durch poschy am 21:34 am 13. Dez. 2009

wenn du rechtschutzversichert bist dann ab dahin :thumb:


-- Veröffentlicht durch ekohs am 21:32 am 13. Dez. 2009

Verstehe die beiden Fragen nicht ganz. Das ist kein imaginärer Fall sondern mir ergeht es gerade tatsächlich so! Wo da einem die Galle steht muss ich wohl nicht erläutern!


Ich würde gerne wissen was ihr machen würdet an meiner Stelle (sprich weiteres Vorgehen, alternativ eine STelle an die man sich wendet? Respektive was ist sinnvoll?


Grüße
Ekohs


-- Veröffentlicht durch Hitman am 21:18 am 13. Dez. 2009

Anzeige und Anwalt. Und wo genau sollen wir Tipps für einen imaginären Fall geben?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:05 am 13. Dez. 2009

Und wie?


-- Veröffentlicht durch ekohs am 19:19 am 13. Dez. 2009

Hallo allerseits,

habe ebenfalls ein Problem mit einerm Verkäufer. Bräuchte dazu Rat was ich tun kann bzw. sollte!

Zum Problem:

Habe ein Notebook gekauft über ein Forum und habe dies sofort bezahlt. Der Verkäufer betitelte das Notebook als guter, gebrauchter Zustand, jedoch mit wackelndem Akku. Nun kam das Notebook an, gut verpackt.Jedoch sind die Scharniere des Displays ebenfalls defekt, denn es wackelt wie verrückt. Das ist selbst für einen Laien ersichtlich. Ebenfalls ´kann man erkennen das dort jemand mit Sekundenkleber dran war (weißliche Rückstände). Von alle dem hat der Verkäufer vorher nichts erwähnt.

Ich habe ihn also angeschrieben und er hat alles geleugnet, meinte da wäre nichts. Nach etlichen Antworten in Form von Pn's die ich nun von ihm habe, hat er erst behauptet da wäre nichts, dann hat er gesagt ich solle mich nicht so anstellen. Zum Schluss hat er eingeräumt, dass da schonmal was "repariert" worden ist. Dann hat er geschrieben er hätte es ebenfalls erst vor kurzem selbst gekauft (ja was denn nun?). Mein Geld will er mir nicht erstatten. Dann hat er mir geschrieben, dass es niemanden interessiert wie der Zustand ist, dass er selber zuletzt beschissen worden wäre (ja das habe ich alles per PN!!!) und das er sich mit dem Privatverkauf entziehen will. Ich solle es doch so machen wie er (das kann doch wohl nicht wahr sein?). Auch das Video was ich ihm als Beweis schicken wollte, will er nicht sehen! Statttdessen will er mich mit 20€ abspeisen. Habe dann jemanden gefunden der mir für 25€ nen neues Displaygehäuse überlassen könnte. Habe ihm das angeboten, was für ihn sehr günstig ausgehen würde. Aber der sieht nichmal ein mir die 5€ zusätzlich zu bezahlen. Er meint er bereue dann, dass er es nicht jemand anderen verkauft hätte. Habe ihn mehrmals darauf hingewiesen, dass er rechtlich gesehen sehr schlecht dasteht. Auch ein Anrufen beim Herrn zuhause brachte nichts, da ich komischerweise immernur den Bruder am Telefon habe! Ich bin ehrlich für Krompromisse bereit gewesen aber wer so abgebrüht ist, dass kann ich nicht durchgehen lassen !

Bitte helft mir!

Grüße Ekohs


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:01 am 7. Dez. 2009

Der Markt reinigt sich da schon selbst, denn wer würde schon noch bei Verkäufern kaufen, die es u.U. nicht ernst meinen und dies auch zeigen. Außerdem würde ebay solches Verhalten schnellstmöglich unterbinden.

Außerdem sind wegen der gefestigten Rechtsprechung zum Vertragsschluss bei ebay natürlich besonders hohe Anforderungen an solche Klauseln zu stellen.

Mir ging es nur darum, zu zeigen, dass die AGB von ebay (und auch die SBT Regeln hier) kaum Auswirkungen auf das Verhältnis Käufer und Verkäufer haben.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 14:34 am 7. Dez. 2009

das war nicht ernst gemeint! ;) dennoch glaube ich nicht, dass das so einfach ist, wie du denkst. dann müsste ja niemand mehr etwas bei ebay verkaufen, weil es zb. unter wert wegging. man würde einfach behaupten, man habe es anderweitig verkauft und würde auf seine klausel verweisen. das würde mich schon ziehmlich wundern.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 14:19 am 7. Dez. 2009

Und bei ebay rausfliegen?


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 14:08 am 7. Dez. 2009

das ist gut zu wissen! *mich-seite-ändern* :biglol:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 13:20 am 7. Dez. 2009

Das ist ja der Irrtum, dass die AGB von ebay irgendwas zw. Käufer und Verkäufer regeln können. Die können da reinschreiben, was sie wollen, es gilt das zwischen V und K vereinbarte.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 13:12 am 7. Dez. 2009

ich bin zwar zu faul jetzt die ebay agb durchzuforstern, aber ich bin mir ziehmlich sicher, dass die das nicht erlauben. :noidea: obwohl ich es schon einige male gesehen habe, vor allem bei autoverkäufen. spätestens, wenn eine auktion nicht mehr gestoppt werden könnte, hätte man ein problem, wenn der artikel schon anderweitig verkauft wurde.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 11:31 am 7. Dez. 2009


bei ebay geht das ja nicht


Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube, ebay kann geltendes Recht nicht aushebeln. Entscheidend ist immer, was die Parteien zu erkennen geben und wie es ein objektiver Dritter verstehen konnte.
Der Passus Privatverkauf vorbehalten würde m.E. die Gebundenheit des Verkäufers zumindest einschränken. Es ist dann Sache des Betreibers, derartiges zu unterbinden.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 11:20 am 7. Dez. 2009

wäre der verkäufer auf der sicheren seite, wenn beim verkauf so etwas wie "verkauf unter vorbehalt" steht oder wäre so eine klausel nicht rechtens? bei ebay geht das ja nicht, da man quasi schon beim einstellen in einem verkaufsvertrag steckt, aber wie sieht es in foren o.ä. aus?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 11:17 am 7. Dez. 2009

Rein rechtlich kann man sicherlich darüber streiten, ob hier schon ein KV zustande gekommen ist. Ich tendiere bzgl. Hitman da wohl auch eher zu einem Ja.

Bleibt halt nur die Durchsetzbarkeit.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 11:08 am 7. Dez. 2009

Nö, aber ich will auch nicht, dass der weiter hier Sachen anbietet und dann evtl. beim nächsten abspringt.

Jetzt gehts mir ums Prinzip ;)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 10:24 am 7. Dez. 2009

Schwierig, als Mandant würde ich dir wohl von einem Rechtsstreit abraten:niko:.

Aber mal ehrlich, willst du dir den Stress hier wirklich antun?


-- Veröffentlicht durch Hitman am 10:08 am 7. Dez. 2009

Kauf oder nicht?

Der Verkäufer stellt eine Sache rein zum Verkauf. Es wird schon gehandelt und der Preis wird festgesetzt.

Da springt der Verkäufer ab, ist das rechtens oder kann Hitman in dem Falle auf einen Kauf pochen? Der Artikel steht immer noch als "zum-verkauf" deklariert.....


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 22:31 am 4. Dez. 2009

ja das stimmt schon. leider kann man nicht "vom guten im menschen" ausgehen, was der jämmerliche leitgedanke von ebay ist. überall wo geld ist, ist der abschaum nicht weit. bei kauf entweder einen treuhandservice (nachnahmeversand ist sinnlos).


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:57 am 4. Dez. 2009

Naja, es ist schon ein Unterschied, ob jemand Referenzen hat (ebay) oder ob ich bei wirklich Wildfremden (ebay, Forum) etwas kaufe.

Das ist nicht viel anders als mit irgendeiner Person auf der STraße einen Vertrag zu schließen und schonmal vorab zu zahlen, in der Hoffnung, dass es schon gut gehen wird.

Sobald es ums Geld geht und ein paar cent sparen, werden die Leute blind...


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 21:48 am 4. Dez. 2009


Zitat von spraadhans um 13:31 am Dez. 4, 2009
Für die Zukunft würde ich mir überlegen, ob ich mit Wildfremden überhaupt Geschäfte machen will.

sag das mal der weltweit viertel milliarde ebay-mitglieder! :lol:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 13:31 am 4. Dez. 2009

Betrug wohl eher nicht.

Man müsste den Einzelfall genau anschauen, aus der Ferne ist das immer schlecht.

Für die Zukunft würde ich mir überlegen, ob ich mit Wildfremden überhaupt Geschäfte machen will.


-- Veröffentlicht durch MisterY am 20:59 am 3. Dez. 2009

Mister X hat letztendlich das Paket, aber die versprochene Entschädigung nicht erhalten. Da die Ware nach eingehender Prüfung (es handelt sich um einen Anlasser) nicht funktionstüchtig ist (dreht zu langsam/schwach) obwohl er als "neuwertig" mit "neuen kohlen, gereinigt und gefettet" verkauft wurde.

Was für möglichkeiten hat Mister X? vorallem meldet sich der Verkäufer nicht mehr auf Fragen. Ist hier ein Betrug gegeben? ein Mahnschreiben schicken?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:24 am 23. Nov. 2009

Wenn der Kaufvertrag beweisbar ist, dann kann der K dem V eine angemessene Frist zur Leistung setzen.
Verstreicht diese erfolglos, dann kann K auf Erfüllung klagen und Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis per Onlinemahnverfahren zurückfordern und wiederum Schadensersatz verlangen.

So viel zur grauen Theorie.


-- Veröffentlicht durch MisterY am 16:09 am 21. Nov. 2009

ein paar Euro teurer wirds nicht sein, eher so um die 100-200€ teurer


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 15:01 am 21. Nov. 2009

Mister X kann nur eine Frist setzen, bis zu der das Paket (nachweisbar!) abgeschickt oder das Geld zurück überwiesen wird. Die Frist muss natürlich den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so etwas wie "morgen" geht also nicht!
Erst wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann ein Mahnverfahren eingeleitet werden oder eine Anzeige wegen Betrugs erfolgen (besonders vor dem Hintergrund, dass die gleiche Vorgehensweise von dem Anbieter bekannt ist).
Eine Ausfallentschädigung wird Mister X nicht verlangen können, denn wenn es dringend ist, kann er ja zum örtlichen Händler fahren, auch wenn es dort ein paar Euro teurer wird... ;)


-- Veröffentlicht durch MisterY am 14:38 am 21. Nov. 2009

An Mister Xs Auto ist ein Teil verreckt. So hat er sich dazu entschieden in einem Autoforum von einem aktiven und meist positivibewerteten mitglied ein solches Teil zu bestellen.

am 5.11 wurde das Geld überwiesen, was am 9.11 verbucht wurde. am 10.11 schrieb er mister x, dass morgen (am 11.11) das paket auf reisen geht. seitdem fragt mister x ihn nach der paket-id, aber er gab sie ihm nie. am 19.11 kam die nachricht, dass das paket angeblich zurückgekommen sei und er ihm nochmal die adresse nennen soll (die aber definitiv schon vorher richtig angegeben war; hätte er mister x die id gegeben, hätte er da auch anrufen können udn das problem erläutern können, wenn der verkäufer es denn überhaupt versdchickt hat). mister x schrieb ihm dennoch nochmalsmeine adresse (da er dem mister x versprach, dass heute das paket dann ankommen würde), aber diese nachricht hat er nicht mehr gelesen.

da mister x dank google andere foren gefunden hat wo dieser user das selbe abgezogen hat, ging ihm natürlich die hutschnur hoch.

was kann mister x tun? er hat ihn öffentlich im forum angeprangert und dazu appelliert sich zu melden und heute das paket zu liefern, auch wenn er von bayern nach nrw fährt.

desweiteren ist eine anzeige wegen betrugs und unterschlagung ins auge gefasst worden.
kann mister x dem verkäufer auch eine ausfallentschädigung anrechnen? da mister x nun ein auto seit über 2 wochen vor der tür stehen hat, was nicht läuft und dennoch steuern und versicherung frisst.


-- Veröffentlicht durch rage82 am 13:19 am 14. Nov. 2009


Zitat von MisterY um 0:42 am Nov. 10, 2009

Zitat von MisterY um 18:20 am Nov. 9, 2009
Mister X ist kunde bei einem großen Handyprovider. Er hat dort eine Telefonflatrate gebucht.

Der Vertrag besteht seit ca. 2 Monaten.

Mister X erhält mehrmals pro Woche (manchmal auch mehrmals pro Tag) Anrufe, die für den Vorbesitzer der Sim-Karte bestimmt sind (Mister X hat diese Karte direkt vom Provider erhalten). Da der Vorbesitzer ein großer Geschäftsmann war/ist, ist es natürlich extrem nervig. Da er griechischer Abstammung ist, erhält Mister X natürlich auch Auslandsgespräche und fühlt sich mitlerweile richtig genötigt. Der Anbieter/Provider hat sich routinemäßig bei Mister X erkundigt, ob er zufrieden ist, was er auch bejahte bis auf eben diese Anrufe. der Anbieter erklärte, dass dies eigentlich nicht möglich sei, da die Nummern mind. 6 Monate "brach" liegen. Mister X bat darum mindestens die Auslandsgespräche zu blockieren. Der Anbieter bot Mister X an die Numemr zu tauschen, was Mister X aber ablehnte da er die neue Nummer schon an alle Leute verteilt hat. Der Anbieter wollte daraufhin nachschaun ob die blockierung des auslandsgespräche möglich sei und wollte sich nochmal melden. seitdem ist nichts passiert.

Frage: Was kann Mister X verlangen? er dachte daran dem Provider anzubieten, eine zusatzoption kostenlos zu erhalten.



niemand?

(Geändert von MisterY um 0:43 am Nov. 10, 2009)



der provider kann nicht so einfach deine ankommenden auslandsgespräche sperren, da musst du schon höchst selbst aktiv werden. stell dir vor, die werden jetzt gesperrt und in 3 wochen landet deine freundin auf dem weg nach australien in griechenland zwischen und will dich erreichen um dir das mitzuteilen. plötzlich stellst du fest, deine auslandsgespräche ankommend sind blockiert... zu diesem zeitpunkt wirst du höchst sauer sein und dich beschweren ;)

also wenn du das wirklich wünschst, dann schriftlichen verkehr. für die anrufe kann der provider nun leider wirklich nichts. es ist einfach so, das der nummernpool voll ist, da kann man ihm keinen vorwurf machen.


-- Veröffentlicht durch crazy am 5:14 am 13. Nov. 2009

Bräuchte mal euren Rat für folgenden Fall:

Person A verkauft über E*ay sein Handy mit der Navigationssoftware der Herstellers "X".

Hersteller "X" hat mit E*ay eine Abmachung, dass seine Software bei E*ay nur verkauft werden darf, wenn der Verkäufer ein Foto von seinem Produkt-Key Card (Ziffern unkenntlich gemacht) einstellt.

Die Auktion von Person A wurde von E*ay beendet, weil der Verkäufer die o.g. Vorschrift von Hersteller "X" nicht befolgt hat, weil er davon nichts wusste. Person A hat das Handy anschließend anderweitig verkauft.

Meine Frage:
Kann der Hersteller nun den Verkäufer wegen Urheberrechtsverletzung verklagen? Ich meine nicht, wegen dem anderweitigen verkaufen, sondern, weil er es bei E*ay verkaufen wollte?

Ich würde mal sagen "Nein", da der Hersteller nicht beweisen kann, dass die Software legal oder illegal betrieben wurde.
Was meint ihr?


(Geändert von crazy um 5:19 am Nov. 13, 2009)


(Geändert von crazy um 5:21 am Nov. 13, 2009)


-- Veröffentlicht durch MisterY am 0:42 am 10. Nov. 2009


Zitat von MisterY um 18:20 am Nov. 9, 2009
Mister X ist kunde bei einem großen Handyprovider. Er hat dort eine Telefonflatrate gebucht.

Der Vertrag besteht seit ca. 2 Monaten.

Mister X erhält mehrmals pro Woche (manchmal auch mehrmals pro Tag) Anrufe, die für den Vorbesitzer der Sim-Karte bestimmt sind (Mister X hat diese Karte direkt vom Provider erhalten). Da der Vorbesitzer ein großer Geschäftsmann war/ist, ist es natürlich extrem nervig. Da er griechischer Abstammung ist, erhält Mister X natürlich auch Auslandsgespräche und fühlt sich mitlerweile richtig genötigt. Der Anbieter/Provider hat sich routinemäßig bei Mister X erkundigt, ob er zufrieden ist, was er auch bejahte bis auf eben diese Anrufe. der Anbieter erklärte, dass dies eigentlich nicht möglich sei, da die Nummern mind. 6 Monate "brach" liegen. Mister X bat darum mindestens die Auslandsgespräche zu blockieren. Der Anbieter bot Mister X an die Numemr zu tauschen, was Mister X aber ablehnte da er die neue Nummer schon an alle Leute verteilt hat. Der Anbieter wollte daraufhin nachschaun ob die blockierung des auslandsgespräche möglich sei und wollte sich nochmal melden. seitdem ist nichts passiert.

Frage: Was kann Mister X verlangen? er dachte daran dem Provider anzubieten, eine zusatzoption kostenlos zu erhalten.



niemand?

(Geändert von MisterY um 0:43 am Nov. 10, 2009)


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:25 am 9. Nov. 2009

Gerade bei Sachen die rar sind oder weit unter dem sonst üblichen Preis verkauft werden, würde ich niemals per Vorkasse zahlen!
Dir bleibt wohl nur, denen eine Frist zu setzen...

(Geändert von kammerjaeger um 23:58 am Nov. 9, 2009)


-- Veröffentlicht durch AssassinWarlord am 18:46 am 9. Nov. 2009

ich habe auch gleich mal wieder was...

Ich hatte am 30.10 bei Planet4One etwas bestelt, eine Soundkarte die Laut angaben sofort verfügbar war. Gefunden habe ich den Shop über geizhals, es gald da auch ein extra  Preissuchmaschinen angebot wie mir schien.
Jedenfals habe ich die sofort bestelt und per Paypall überwiesen.
Bisher habe ich nichts weiter bekommen außer das ich eine Überweisung getätigt habe dahin. Mehr aber auch nicht bis heute, weder eine richtige empfangsbestätigung, noch eine Status Email. die reagieren auch nicht auf EMails -.-
Habe auch gesehen, das es die Soundkarte urplätzlich garnicht mehr gibt im Shop...die Karte war schon in Geizhals sehr rar, also kaum ein shop hatte die so wirklich.

Tja, und wie gesagt, bis heute noch keine reaktion...

da mir das gegen den strich geht will ich halt mein geld zurückziehen lassen...weis einer zufälligerweise auf die schnele wie das geht? der Shop ist ja sogar noch eijn "Trusted Shop", also hat so nen Siegel...frage mich wieviel kohle die dafür hingelegt haben xD


-- Veröffentlicht durch MisterY am 18:20 am 9. Nov. 2009

Mister X ist kunde bei einem großen Handyprovider. Er hat dort eine Telefonflatrate gebucht.

Der Vertrag besteht seit ca. 2 Monaten.

Mister X erhält mehrmals pro Woche (manchmal auch mehrmals pro Tag) Anrufe, die für den Vorbesitzer der Sim-Karte bestimmt sind (Mister X hat diese Karte direkt vom Provider erhalten). Da der Vorbesitzer ein großer Geschäftsmann war/ist, ist es natürlich extrem nervig. Da er griechischer Abstammung ist, erhält Mister X natürlich auch Auslandsgespräche und fühlt sich mitlerweile richtig genötigt. Der Anbieter/Provider hat sich routinemäßig bei Mister X erkundigt, ob er zufrieden ist, was er auch bejahte bis auf eben diese Anrufe. der Anbieter erklärte, dass dies eigentlich nicht möglich sei, da die Nummern mind. 6 Monate "brach" liegen. Mister X bat darum mindestens die Auslandsgespräche zu blockieren. Der Anbieter bot Mister X an die Numemr zu tauschen, was Mister X aber ablehnte da er die neue Nummer schon an alle Leute verteilt hat. Der Anbieter wollte daraufhin nachschaun ob die blockierung des auslandsgespräche möglich sei und wollte sich nochmal melden. seitdem ist nichts passiert.

Frage: Was kann Mister X verlangen? er dachte daran dem Provider anzubieten, eine zusatzoption kostenlos zu erhalten.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 6:26 am 9. Nov. 2009

Das lässt sich aus der Ferne schwer sagen. Wenn Anspruch auf ALG2 besteht, dann sind 40 m² trotz dreier Zimmer (?) wohl als nicht angemessen anzusehen. Allerdings ist die Berechnung in so einem Fall recht kompliziert, da beide Elternteile arbeiten und Geld verdienen. Wenn die Arbeitsfähigkeit dauerhaft gemindert ist, kämen zudem ggf. andere Sozialleistungen in Frage.

Hier sitzen die "Experten";):

http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=34&sid=af01af85400c915b241d6321b2015a82

(Geändert von spraadhans um 6:27 am Nov. 9, 2009)


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 22:01 am 8. Nov. 2009

Angenommen:

Eine Famile mit 3 Kindern wohnt in einer Wohnung zur Miete.

Er Mitte 50, aufgrund einer Erkrankung nicht voll Arbeitsfähig kann seinen alten Job nicht nach den Kriterien des Arbeitgebers ausführen (ruhender Arbeitsvertrag), hat nun MiniJob und Hartz 4.

Sie Mitte 40, Vollerwerbstätig, leider teilweise Kurzarbeit.

Kinder 3,7,9 Jahre

Die Wohnung hat knappe 40 m² (1 Küchennische, 1 Bad, 1 Elternschlafzimmer, 1 Kinderschlafzimmer (wo alle 3 drin schlafen) und 1 Wohnzimmer).

Haben diese Eltern Anspruch auf eine größere Wohnung und Hilfe vom Staat? Wenn ja "Was könnten die beantragen?"


-- Veröffentlicht durch poschy am 18:33 am 3. Nov. 2009

ne, die felgen waren nicht neu.. aber woher soll ich denn wissen ob felgen nen unfall haben oder nicht?  

:noidea:

die felgen waren soweit in ordnung (1-2 kleine borssteinkratzer) und beim wuchten der reifen ist auch nix weiter aufgefallen.. also keine unregelmäßigkeit, unrunder lauf oder sonstiges.. sonst hätt ich die doch ned drauf gemacht :noidea:

kann ich doch nix für wenn der 4 monate später nen reifen platzt?
die will doch nur auf dreiste weise versuchen mir kohle aus der tasche zu ziehen


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 9:15 am 3. Nov. 2009

Und die Felgen waren auch neu? Wenn du das alles mit Rechnungen belegen kannst, schaut es ja nicht schlecht aus.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:22 am 2. Nov. 2009


Zitat von spraadhans um 8:28 am Nov. 2, 2009
Das haben aber wohl diese für den Versicherungsnehmer kostenlosen Scheibenreparaturen so an sich, dass manchmal nach einer gewissen Zeit die Stelle wieder sichtbar wird.



Aber dafür kann poschy nichts, weil er seinen Pflichten nachgekommen ist und einen Mangel fachgerecht beseitigt hat, womit er ihn auch nicht angeben muss, da es kein nennenswerter Unfallschaden ist! Wenn ich einen Kratzer mit Lackstift korrigiere, muss ich das ja auch nicht angeben!




Zitat von poschy um 20:07 am Nov. 2, 2009
jetzt schreibt sie das durch den unfall damals die felgen kaputt wären und dadurch ein reifen geplatzt wäre.. sie will den reifen bezahlt haben :noidea:

das wird immer konfuser..

lustig das die felgen erst neu auf das cabrio gekommen sind und die reifen niegel nagel neu waren..

also kann das schonmal gar nicht stimmen :lol:

hab ihr jetzt geschrieben das ich nachweisen kann das der wagen unfallfrei gekauft wurde und sie sich gerne dadrüber bei der polizei erkundigen kann.. und das wenn sie mir weiterhin arglistiges handeln vorwirft ich mich gezwungen sehe auch meinen rechtsanwalt einzuschalten



Da würde ich doch glatt mal mit Anzeige wegen Betrugs drohen! Mal sehen, wie schnell die Gegenseite dann den Schwanz einzieht!!!


-- Veröffentlicht durch poschy am 20:07 am 2. Nov. 2009

jetzt schreibt sie das durch den unfall damals die felgen kaputt wären und dadurch ein reifen geplatzt wäre.. sie will den reifen bezahlt haben :noidea:

das wird immer konfuser..

lustig das die felgen erst neu auf das cabrio gekommen sind und die reifen niegel nagel neu waren..

also kann das schonmal gar nicht stimmen :lol:

hab ihr jetzt geschrieben das ich nachweisen kann das der wagen unfallfrei gekauft wurde und sie sich gerne dadrüber bei der polizei erkundigen kann.. und das wenn sie mir weiterhin arglistiges handeln vorwirft ich mich gezwungen sehe auch meinen rechtsanwalt einzuschalten


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:28 am 2. Nov. 2009

Das haben aber wohl diese für den Versicherungsnehmer kostenlosen Scheibenreparaturen so an sich, dass manchmal nach einer gewissen Zeit die Stelle wieder sichtbar wird.

Unfallfreiheit ist ein kompliziertes Thema, ohne genaue Kenntnis der Vorgeschichte und des genauen Vertragstextes kann man da nur schwer eine verlässliche Aussage treffen.


-- Veröffentlicht durch poschy am 8:10 am 2. Nov. 2009

der steinschlag wurde vom fachmann repariert... der beleg davon liegt leider im auto. Aber zur Not kann man das ja bei der Versicherung nachfragen... die hat das ganze ja bezahlt..

Ich bin mir auch absolut sicher das ich ihr das gesagt habe..


laut meinem kaufvertrag ist der wagen unfallfrei gewesen :-)
und dann muss sie mir erstmal nachweisen das der wagen in meiner zeit nen unfall hatte..


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:10 am 1. Nov. 2009


Zitat von poschy um 20:31 am Nov. 1, 2009

hab den wagen letztes jahr im Juni als unfallfrei gekauft :thumb:
während der Zeit habe ich auch keinen unfall gehabt.



Wenn Du das nachweisen kannst, dann hast Du gute Chancen, aus der Sache glimpflich raus zu kommen. Zwar wird der Käufer Dir eine Entschädigung abverlangen, sofern er nachweisen kann, dass der Unfall schon beim Kauf vorhanden war, aber diese kannst Du dann von Deinem Verkäufer wieder einfordern.

Zur Scheibe:
Auch da muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden schon bei Übergabe vorhanden war. Und dann sollte man sich fragen: Warum hat er das nicht gesehen? Steinschlag-Schäden verschwinden ja nicht vorübergehend, um dann Monate später plötzlich aufzutauchen...
Und selbst wenn: Falls der Steinschlag repariert wird und Du dafür eine Quittung hast, dann kann er höchstens Nachbesserung bei der Werkstatt verlangen. ;)
Zudem ist ein Steinschlag kein so sicherheitsrelevanter Schaden wie eine defekte Bremsanlage und kann von der Kasko kostenlos repariert werden.




Zitat von maxpayne um 16:42 am Nov. 1, 2009

meine fragestellung beginnt aber eigentlich schon vor der lieferung, wenn man es ganz allgemein sieht. es wurde "nichts" verkauft, es kann "nichts" geliefert werden und für "nichts" kann man auch keinen wert für die sache selbst festlegen



Hast Du eine Luftgitarre verkauft? :noidea:


-- Veröffentlicht durch poschy am 22:52 am 1. Nov. 2009

ja, wird morgen gemacht ...
genau genommen um 1800 euro.. also nicht die welt.. trotzdem ärgerlich...


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 22:39 am 1. Nov. 2009

Naja, ich würde das schon als Ausschluss der Gewährleistung auslegen, allerdings ist der Passus sicherlich angreifbar.

Da es hier doch mal schnell um eine Mange Geld geht und bei Autos ganz gern auch schnell geklagt wird, kann ich nur empfehlen eine anwaltliche Erstberatung zu besuchen.


-- Veröffentlicht durch poschy am 22:17 am 1. Nov. 2009

:noidea:


oh oh


-- Veröffentlicht durch Hitman am 22:11 am 1. Nov. 2009

Damit hast du die Garantie ausgeschlossen, nicht jedoch die Gewährleistung. Ein Fehler der schnell mal passiert.


-- Veröffentlicht durch poschy am 22:08 am 1. Nov. 2009


was soll ich jetzt tun?
Ich weiss das in der Auktion folgendes Stand:
"Da Privatverkauf weder Garantie noch Rechnung, vor dem bieten muss der Wagen besichtigt werden. Wer damit nicht einverstanden darf auch nicht bieten"



sie muss mir ja erstmal nachweisen das sie den wagen bei mir gekauft hat... und dafür braucht sie die auktion wo das drin steht :thumb:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 22:01 am 1. Nov. 2009


die gewährleistung hab ich absolut sicher ausgeschlossen.. (wer macht das denn nicht beim Autoverkauf UND ebay)


Und wie nun genau?


-- Veröffentlicht durch poschy am 21:22 am 1. Nov. 2009

die gewährleistung hab ich absolut sicher ausgeschlossen.. (wer macht das denn nicht beim Autoverkauf UND ebay)

morgen früh rufe ich die arag an, und dann lass ich das alles auf mich zukommen..

bin mir absolut keiner schuld bewusst.. daher seh ich das jetzt einfach mal locker


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:00 am 1. Nov. 2009

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Die müsste sich an einer anwaltlichen Erstberatung beteiligen.

Folgendes nur ganz allgemein:

Wenn der Käufer kein arglistiges Verschweigen von Mängeln nachweisen kann und die damalige Beschreibung auch nicht vom tatsächlichen Lieferzustand abwich, hat der Verkäufer ganz gute Karten, soweit die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde.

Also jede Menge, die ein Fachmann vor Ort genauer anschauen sollte oder man einigt sich irgendwie mit der Gegenseite.

(Geändert von spraadhans um 21:01 am Nov. 1, 2009)


-- Veröffentlicht durch poschy am 20:31 am 1. Nov. 2009

hey, also folgendes Problem ist heute eingetrudelt.

Habe im Juli bei ebay ein Auto verkauft.
Vorweg, die Auktion ist nicht mehr aufrufbar, ob die Käuferin noch ne Kopie hat weiss ich nicht.  Ich habe leider keine. :-(

jetzt kam folgende email ins haus



wir haben vor einigen Monaten das Cabrio gekauft. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass das Auto mehrere Mängel aufweist, die in der Artikelbeschreibung nicht angegeben wurden. Natürlich sind auch Mängel dabei, die altersbedingt auftreten, in denen man nicht drinsteckt, davon rede ich nicht!
Fakt ist, dass Sie nicht angegeben haben, dass die Scheibe einen Steinschlag hatte!
Es bleibt natürlich mir überlassen, ob ich weiterhin damit fahre oder sie austauschen lasse - ein Sicherheitsrisiko stellt dies natürlich allemal dar.
Abgesehen davon habe ich das Auto von einem Sachverständigen untersuchen lassen. Dabei hat sich herausgestellt, dass das Auto einen Unfall hatte!! Sie haben diesen Unfallschaden NICHT angegeben!!! Hinzu kommt, dass eben dieser Unfall bzw. der Schaden nicht sach-und fachgerecht repariert wurde!!
Ich bitte Sie dazu mit realistischen Vorstellungen für den weiteren Verlauf Vorschläge zu machen, andererseits werde ich die Sache nicht nur einem Anwalt übergeben, sondern auch strafrechtlich verfolgen lassen! Das soll keine Drohung sein. Ich bin auch gerne bereit das anders zu regeln. Aber bei einem Autokauf mit versteckten Mängeln ist nicht zu spaßen, vor allem da einem Laien nicht zugemutet werden kann so etwas zu erkennen.
Ausserdem sind damit erhebliche Sicherheitsrisiken verbunden!
Ich verbleibe dennoch mit freundlichen Grüßen,



Ich hab auch leider meinen Kaufvertrag von dem Kauf des Cabrio`s nicht mehr.
Jedenfalls ist das Cabrio ohne Probleme durch den Tüv gekommen und der Steinschlag wurde Fachmännisch repariert.
Während meiner Zeit hatte ich keinen Unfall und ich bin auch ziemlich sicher das dass fahrzeug keinen hatte ( sonst hätte ichs ja nicht gekauft )

was soll ich jetzt tun?
Ich weiss das in der Auktion folgendes Stand:
"Da Privatverkauf weder Garantie noch Rechnung, vor dem bieten muss der Wagen besichtigt werden. Wer damit nicht einverstanden darf auch nicht bieten"

edit:
meinen Kaufvertrag hab ich doch :thumb:
hab den wagen letztes jahr im Juni als unfallfrei gekauft :thumb:
während der Zeit habe ich auch keinen unfall gehabt.

(Geändert von poschy um 20:56 am Nov. 1, 2009)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 17:57 am 1. Nov. 2009

Okay, es gibt tatsächlich eine Ausnahme, wenn nämlich die Erklärung einer Seite so offensichtlich unwahrscheinlich (bzgl. der Kaufsache) ist, dass ein objektiver Empfänger nicht von einem ernsthaften Kaufangebot ausgehen durfte. Dann kommt es tatsächlich nicht zu einem wirks. Kaufvertrag. Dein Beispiel mit dem Schrank mit falschen Maßen gehört definitiv nicht zu dieser Fallgruppe, ein wirks. KV ist dort mit ziemlicher Sicherheit zustande gekommen.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 16:42 am 1. Nov. 2009


Zitat von spraadhans um 15:42 am Nov. 1, 2009
Natürlich spielt da kein Raumschiff mit

genau darum gehts mir jedoch. die fälle, die jura-studenten bearbeiten, sind wohl überwiegend auch die, die ständig vorkommen. es ist eben völlig normal, dass etwas kaputtgehen kann und dann eine lieferung nicht mehr möglich ist (einfachstes beispiel). meine fragestellung beginnt aber eigentlich schon vor der lieferung, wenn man es ganz allgemein sieht. es wurde "nichts" verkauft, es kann "nichts" geliefert werden und für "nichts" kann man auch keinen wert für die sache selbst festlegen (mal abgesehen von dem einen beispiel, das du genannt hast - wobei die sache selbst auch keinen wert bekommen hat, sondern ein schaden in anderer hinsicht entstanden ist).


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:42 am 1. Nov. 2009

Fälle, in denen Unmöglichkeit hinsichtlich der Lieferverpflichtung eintritt, gibt es haufenweise und jeder Zweitsemester hat sich damit schon x-fach beschäftigen "dürfen". Natürlich spielt da kein Raumschiff mit aber das ist für das Ergebnis auch nicht wirklich relevant. Dein Fall ist eines von vielen Beispielen...

(Geändert von spraadhans um 15:42 am Nov. 1, 2009)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 15:38 am 1. Nov. 2009


Zitat von spraadhans um 15:32 am Nov. 1, 2009
Denkbar wäre aber, dass er es vorab bereits gewinnbringend weiter verkauft hat und den nun entgangenen Gewinn geltend macht.

auf so ein beispiel habe ich gewartet. macht dann schon fast sinn. es scheint sowas aber noch nicht gegeben zu haben oder nur so selten, dass man darüber einfach nichts finden kann. schade eigentlich, ich würde solch einen fall und dessen ausgang sehr interessant finden. :biglol:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:32 am 1. Nov. 2009

War auch nicht böse gemeint.

Dem Käufer des Raumschiffes entsteht tatsächlich wohl kaum ein Schaden. Denkbar wäre aber, dass er es vorab bereits gewinnbringend weiter verkauft hat und den nun entgangenen Gewinn geltend macht. Der Gesetzgeber hat das nicht vergessen, das Privatrecht macht schon überwiegend SInn;).


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 15:17 am 1. Nov. 2009

also ist diese sache ganz einfach nicht seperat geregelt vom gesetztgeber? wenn ein raumschiffsverkauf dann vor gericht landen würde, wie würde man dann eine summe beziffern für etwas, dass keinen wert hat bzw. haben kann? was würde vor gericht passieren, was würden die machen, wo ist der ansatz?

für mich ist das topic hier nicht nur da, um leuten bei problemen zu helfen, sondern vor allem auch um neues zu lernen und unverständliches zu verstehen. das mit der unterschlagung wurde ja bereits geklärt. :thumb:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 14:17 am 1. Nov. 2009

Nochmal: das ist egal, du musst dazu nicht google bemühen.
Ich kann dir ein Raumschiff verkaufen, das es nicht gibt und du hättest einen Anspruch auf Lieferung der Kaufsache, das ist Ausdruck der Vertragsfreiheit in Deutschland.

Dein Problem scheint doch aber zu sein, dass der Käufer dir die Ware nicht zurücksendet, also ist die Diskussion um das Vorliegen eines Kaufvertrages nicht wirklich hilfreich.


(Geändert von spraadhans um 14:18 am Nov. 1, 2009)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 12:33 am 1. Nov. 2009

einen lambo gibt es aber! :lol: wie wäre es mit einem auto mit fluxkompensator? :biglol: was dann? worauf habe ich dann anspruch? die eklärungen bisher sind mir nicht konkret genug auf diesen fall. da muss es doch auch einen paragraphen für geben oder etwa nicht?


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 12:11 am 1. Nov. 2009

ich kann dir ein auto verkaufen, welches es nicht gibt. wir machen einen kaufvertrag: du bekommst nen neuen lambo für 50.000€. der vertrag wäre gültig. nur kann ich dir verständlicherweise keinen lambo liefern... aber du hast anspruch drauf und kannst ansprüche geltend machen


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 12:08 am 1. Nov. 2009

das auto in deinem beispiel gibt es und man könnte es entsprechend nochmal besorgen, wenn vielleicht auch nur ein "gleichwertiges". mir geht es nur um den speziellen fall, dass es hier um etwas geht, dass es nicht gibt und nicht geben wird. warum finde ich nichts vergleichbares bei google... grr :gripe:


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 12:01 am 1. Nov. 2009

ich sags mal so: du kannst 2 leuten dasselbe auto verkaufen. beide kaufverträge sind gültig. du bist 2x verpflichtet das auto zu übergeben, geht natürlich nur einmal. also hast du mit einem käufer dann ein problem. dieser kann dann aus der verpflichtung des kaufvertrages ansprüche geltend machen. :thumb:

verpflichtungsebene -> kaufvertrag (433bgb)
erfüllungsebene -> zahlung/übergabe der sache (929bgb)

zwei unabhängige rechtsgeschäfte, steht auch so bei wiki :)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 11:54 am 1. Nov. 2009

man verkauft im prinzip nichts und muss trotzdem was leisten? was?


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 11:33 am 1. Nov. 2009


Zitat von maxpayne um 10:57 am Nov. 1, 2009
bist du dir da 100%ig sicher? wenn ich mir die definition von "kaufvertrag" ansehen, kommen mir da zweifel.



Abstraktionsprinzip ;)

Der Kaufvertrag ist nur die Verpflichtung etwas zu leisten!


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 10:57 am 1. Nov. 2009

bist du dir da 100%ig sicher? wenn ich mir die definition von "kaufvertrag" ansehen, kommen mir da zweifel.


Gegenstand des Kaufvertrags kann gem. §§ 433 ff. BGB sein: eine bewegliche Sache, eine unbewegliche Sache (Immobilie) oder ein Tier (§ 90a BGB)

oder auch...


Unmöglichkeit: Ist es dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich die Übertragung vorzunehmen, so erlischt die Leistungspflicht

quelle: wikipedia. ich weiss gar nicht, wonach ich genau googlen muss. irgendwie finde ich keine vergleichbaren fälle. das kann doch nicht sein, dass das nicht schonmal jemanden passiert ist... :lol:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 10:31 am 1. Nov. 2009

Der Kaufvertrag ist zustande gekommen, ob es die Ware nun gibt oder nicht.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 0:39 am 1. Nov. 2009

das stimmt schon, in diesem fall ist es aber eine etwas komplexere angelegenheit, welche eine vorauszahlung (vor erhalt der ware) in der situation mehr oder weniger abverlangte. im grunde genommen kam ein kaufvertrag nie zu stande, siehe mein vorheriges anliegen. man kann doch nicht einen kaufvertrag über etwas haben, was es nicht gibt oder liege ich da verkehrt? offiziell, also von ebay her, wurde das geschäft erst vor kurzem annulliert (mit gutschreibung der verkaufsgebühren).


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:34 am 31. Okt. 2009

Jap, ist immer riskant, in Vorleistung zu gehen. Unterschlagung sehe ich noch nicht als erfüllt an, wichtig ist, Beweise (für die Auflösung des Vertrages) zu sichern und ggf. per Einschreiben zur Lieferung auffordern.
Wenn möglich persönlicher Besuch.

Wie lang ist denn die Auflösung her?

(Geändert von spraadhans um 23:35 am Okt. 31, 2009)


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 22:52 am 31. Okt. 2009

Wenn auch auf eine Mahnung nicht reagiert wird, dann würde ich es machen.
Aber warum wurde überhaupt Geld überwiesen, bevor die Ware da war???


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 20:52 am 31. Okt. 2009

käufer und verkäufer annulieren einen kaufvertrag, der über ebay entstanden ist (auktion). der verkäufer erstattet den vollen kaufpreis inkl. versandkosten und wartet auf rücksendung der artikel. seitdem ist funkstille. ist nach ablauf einer gesetzten frist der tatbestand der unterschlagung erfüllt und somit eine anzeige bei der polizei sinnvoll?


-- Veröffentlicht durch Hitman am 12:28 am 31. Okt. 2009

Funktioniert nicht weil sich alle Parteien einigen müssten. Das schaffen diese jedoch nicht.


-- Veröffentlicht durch Ino am 9:17 am 31. Okt. 2009

Soll doch das Geld der Rentener bekommen und dann nja wisst schon.

macht die wenigsten probleme


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 0:05 am 31. Okt. 2009


Zitat von Hitman um 16:29 am Okt. 30, 2009
Der Arbeitslose wird es angeben, aber danke für den Tipp ;)

Die Frage ist, WO angeben? Die beiden Rentner machen keine Steuererklärung, bei dem Arbeitnehmer weiss ich es nicht, der Arbeitslose macht auch keine.

Also Finanzamt fragen?



Bei Einkünften aus VuV muss man eine Steuererklärung machen ;)

(Geändert von Live1982 um 0:05 am Okt. 31, 2009)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:59 am 30. Okt. 2009

Würde ich wirklich empfehlen, denn bei Einnahmen aus Vermietung wird man sicherlich um eine Erklärung nicht umhin kommen...

Eigentum verpflichtet;)


-- Veröffentlicht durch Hitman am 16:29 am 30. Okt. 2009

Der Arbeitslose wird es angeben, aber danke für den Tipp ;)

Die Frage ist, WO angeben? Die beiden Rentner machen keine Steuererklärung, bei dem Arbeitnehmer weiss ich es nicht, der Arbeitslose macht auch keine.

Also Finanzamt fragen?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:12 am 30. Okt. 2009

Ich bin kein Steuerrechtsexperte aber die Vermieter müssen die Miete natürlich als Mieteinnahmen angeben.

Der Arbeitslose muss das Eigentum zwingend als Vermögen angeben, wenn er ALG2 beantragt, ansonsten gibt es empfindliche Sanktionen.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 15:45 am 30. Okt. 2009

Nein noch nicht. (Geht mir jetzt allgemein darum was die einzelnen Personen für Nachteile hätten wenn anstatt 150€ , 300€ gezahlt würde und was diese machen müssen)



(Geändert von Hitman um 15:46 am Okt. 30, 2009)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:05 am 30. Okt. 2009

Bezieht der Arbeitslose ALG2?


-- Veröffentlicht durch Hitman am 14:04 am 30. Okt. 2009

Neues Beispiel:

Eine Mietwohnung gehört 4 Leuten. Heißt:
Person 1: 50% Rentner
Person 2: 16,6% Rentner
Person 3: 16,6% Arbeitnehmer
Person 4: 16,6% Arbeitslos

Bisher war es Wohneigentum und es wurde keine Miete bezahlt. Jetzt ist dort jedoch ein "Mieter" eingezogen.

Dieser soll monatlich 150€ zahlen an die 4 Personen. Dieses Geld soll auf ein Konto zum Zwecke für Rennovierungsarbeiten in der Zukunft gesammelt werden. Es liegt kein Mietvertrag vor, sondern es soll in ein Mietbuch eingetragen werden.

Was haben jetzt die 4 Parteien für steuerliche Pflichten? Müssen sie irgendwas beim Finanzamt eintragen lassen oder sonstiges?
Würde es einen Unterschied machen, wenn die Miete anstatt 150€ , 300€ betragen würde?
Das Geld ansich wird per Hand übergeben und ins Mietbuch eingetragen dass bezahlt wurde.

(Geändert von Hitman um 14:05 am Okt. 30, 2009)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 14:43 am 27. Okt. 2009

Wenn vertraglich keine Rückvergütung vorgesehen ist, dann gibt es auch kein Geld zurück, das ist das Wesen einer Risikoversicherung.

(Geändert von spraadhans um 17:34 am Okt. 27, 2009)


-- Veröffentlicht durch MisterY am 14:41 am 27. Okt. 2009

Hi,

Mister X hat heute von seiner KFZ Versicherung die kündigung erhalten "Im Rahmen einer beabsichtigten Neuausrichtung von XXX in Deutschland, ergeben sich Veränderungen, die leider ..."

da ich die versicherung aber bisher nur einmal bei einem teilkaskofall eingetreten ist (Steinschlag), findet Mister X es natürlich ziemlich blöd, dass er denen Geld in den Rachen geworfen hat ohne eine Leistung zu erhalten. Frage: kann Mister X das geld zurückverlangen?


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 16:03 am 25. Okt. 2009

es kommt wohl darauf an, worauf du beim abschluß online zugestimmt hast. einzugsermächtigung ohne unterschrift ist auf jeden fall möglich (siehe zb. diverse onlieshops wie amazon).


-- Veröffentlicht durch eskimo am 15:45 am 25. Okt. 2009

Ich habe neulich im Internet einen Handyvertrag "gekauft". O2 O - keine monatlichen Gebühren, nur eine AG in Höhe von 50€!

Habe dann die Vertragsunterlagen zugesendet bekommen, mit der bitte diese zurückzuschicken. (Hätte mit meiner Unterschrift die Genehmigung der Einzugs Ermächtigung, Schufa Auskunft usw erteilen sollen und ein paar Kopien von persönlichen Dokumenten beilegen). Mir waren einige Ausführungen in dem Vertrag nicht ganz schlüssig, und ich wollte das noch abklären - mit dem Ergebniss, dass ich den Vertrag dann doch nicht abgeschlossen habe, wie ich dachte. Ich habe ihn eben einfach nicht zurückgesendet.

Dieser Shop hat mich dann allerdings dennoch angemeldet. Ohne meine Unterschrift eine Einzugsermächtigung und wohl auch Schufa Auskunft erteilt... Mir wurden folglich 50€ abgezogen, Vertragsunterlagen habe ich niemals erhalten. Keine Simkarte etc...

Wie seht ihr das ganze? Ist das rechtens?


Ich habe mich jetzt erstmal an O2 gewandt und den "Vertragsabschluss" sofort per Fax widerrufen. Das Geld wollte ich vorerst mal nicht zurückbuchen lassen, ich hoffe das machen die binnen der nächsten Wochen selbst. (Keine Lust auf Mahnschreiben, neg. Schufa Eintrag, etc...)



-- Veröffentlicht durch maxpayne am 15:54 am 24. Okt. 2009

danke, dann wäre die sache ja geklärt. :top:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:29 am 24. Okt. 2009

Nein, eine Entschädigung für verloren gegangene Zeit gibt es nicht.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 15:06 am 24. Okt. 2009

sprich inkl. allem neu benötigten verpackungsmaterial? die zeit, die der käufer zum besorgen dieser sachen braucht müsste aber nicht entschädigt werden oder? :noidea:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 14:17 am 24. Okt. 2009

Ich bin von der Lösung zwar nicht 100%ig überzeugt aber der Verkäufer müsste wohl die Kosten der Rücksendung tragen.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 16:32 am 23. Okt. 2009

wäre super, wenn man da etwas licht ins dunkel bringen könnte. :thumb:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:00 am 23. Okt. 2009

Da muss ich später mal ein wenig drüber nachdenken, das ist doch nicht ganz so einfach...


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 15:40 am 23. Okt. 2009

mit absicht wird der empfänger die verpackung wohl nicht zerstört haben. man kann wohl davon ausgehen, dass es einfach während des auspackens unbrauchbar geworden ist. zwischen gewerblichen und privaten verkäufern wird da wahrscheinlich nicht unterschieden?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:24 am 23. Okt. 2009

Das ist aus der Entfernung schwer zu beurteilen, wenn den Käufer kein besonderes Verschulden trifft, müsste m.E. der Verkäufer die Verpackungskosten tragen.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 15:13 am 23. Okt. 2009

der käufer hatte in diesem fall - abgesehen von vielleicht seiner zeit - keine aufwendungen, da der artikel zugestellt wurde. der rückversand muss natürlich vom verkäufer gedeckt werden. trifft dies auch auf die verpackung zu, falls der käufer diese bei erhalt der ware zerstört hat? muss er passender material liefern, damit der käufer die ware wieder verpacken kann?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:04 am 23. Okt. 2009


Zitat von Bliemsr um 14:18 am Okt. 23, 2009
Naja, Anfechtbarkeit wg. Irrtums §119 Abs (1) BGB.

Wenn der Verkäufer sich geirrt hat, und der Fehler von beiden Seiten
schnell erkannt wird, ist der Deal so gut wie nichtig.



So einfach ist das nicht...

Grds. hat die Anfechtung unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes zu erfolgen. So wie ich den Fall verstanden habe, wird sich hier wohl eher der Verkäufer durch Anfechtung vom Vertrag lösen wollen. Dabei macht er sich zwar dem Grunde nach schadensersatzpflichtig, dies ist aber auf Aufwendungen beschränkt, die der Käufer im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages getätigt hat.

(Geändert von spraadhans um 15:07 am Okt. 23, 2009)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 14:45 am 23. Okt. 2009

das habe ich auch schon überlegt. geht man aber davon aus, dass der fehler tagelang nicht erkannt wurde, sondern erst nach erhalt der ware, greift selbiges recht dann immernoch? es wäre natürlich völlig sinnlos dem verkäufer eine absicht zu unterstellen, denn dieser wollte ja nur einen reibungslosen verkauf durchführen, alles andere wäre ja nicht in seinem interesse. ich denke also, dass es dann immernoch wegen irrtums anfechtbar sein könnte, kann das wer mit sicherheit bestätigen?


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 14:18 am 23. Okt. 2009

Naja, Anfechtbarkeit wg. Irrtums §119 Abs (1) BGB.

Wenn der Verkäufer sich geirrt hat, und der Fehler von beiden Seiten
schnell erkannt wird, ist der Deal so gut wie nichtig.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 12:32 am 23. Okt. 2009

es ist ein fehler in den maßen eines möbelstücks. hier noch ein "ähnliches" beispiel: wenn man einen porsche mit 38L hubraum ersteigert, weil der verkäufer sich aus versehen vertippt hat (komma vergessen), kann der käufer doch auch nicht schadensersatz auf etwas verlangen, was es nicht gibt.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 7:45 am 23. Okt. 2009

Dazu müsste man wohl den Fehler in der Beschreibung genauer anschauen.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 1:38 am 23. Okt. 2009

HYPOTHESE: jemand ersteigert bei ebay einen artikel, der in der form laut beschreibung gar nicht existiert (durch einen versehentlichen fehler in der beschreibung wurde er aber als solcher aus versehen angeboten). der fehler in der beschreibung ist dem käufer natürlich auch nicht aufgefallen. hat der käufer nun einen schadensersatzanspruch für die differenz zu einer neubestellung des artikels, für den er den ersteigerten eigentlich gehalten hat? es handelt sich um einen privatverkauf.


-- Veröffentlicht durch AssassinWarlord am 22:14 am 19. Okt. 2009

hmm der händler reagiert zumindest nicht auf EMails xD werd ich den morgen direkt mal anrufen, scheint aber eine größre bude da zu sein... naja mal schaun.

einbauspuren gibtskeine, sogar noch die schutzfolie drauf :thumb: habe ledeglich nur mal das datenkabel angeklemmt um zu sehen was der so macht... naja :-/


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:18 am 18. Okt. 2009

Wenn Einbauspuren vorhanden sind, müsstest du aber ggf. Wertersatz leisten...


-- Veröffentlicht durch t4ker am 22:53 am 18. Okt. 2009

Ja na klar das sollte gehen!


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 21:38 am 18. Okt. 2009

wenn der händler es nicht speziell für dich besorgen musste (oder ähnliches), kannst du es problemlos zurückschicken. das rückgaberecht greift bei händler natürlich auch bei gebrauchtwaren.


-- Veröffentlicht durch AssassinWarlord am 19:57 am 18. Okt. 2009

Eine frage am rande... ich habe mir über Ebay bei einem Händler ein Notebook TFT Bestellt als Ersatzteil, nur stellte sich nun herraus, das der Fehler dadurch nicht wegging (nach wie vor bildfehler) aber es sind andere bildfehler...gilt da das 14 Tage Rückgaberecht auch? also bei so einem Ersatzteil?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 6:59 am 25. Sep. 2009

http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme

Mit Vorsicht zu genießen...

(Geändert von spraadhans um 12:17 am Sep. 25, 2009)


-- Veröffentlicht durch MisterY am 1:55 am 25. Sep. 2009

bezüglich der "Jedermannsfestnahme":

wie darf man die ausführen? weil ich glaube nicht, dass jeder Dieb sich freiwillig gefangen nehmen lässt und bei einer Tasse Kaffe oder Tee auf die Polizei wartet.

darf man "drohen"?

darf man gewalt anwenden? (im äussersten fall den "dieb" sogar k.O. schlagen?)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 22:19 am 24. Sep. 2009

Okay, mit südamerikanischem Recht kenn ich mich nicht soooo gut aus;) aber wenn ich das lese, weiß ich wieder warum ich mich in unserem oft so kritisierten Rechtsstaat relativ sicher fühle.

Ansonsten ist alles gesagt, du kannst ihn auf frischer Tat festnehmen und / oder im Rahmen des § 34 STGB von deinem Notstandsrecht Gebrauch machen, der Einsatz eines Luftgewehrs ist dabei ziemlich sicher nicht gerechtfertigt.

Und wie schon erwähnt hat das ganze mit dem stärksten Verteidigungsrecht, der Notwehr, nicht mal ansatzweise zu tun, also ganz schnell wieder vergessen.



(Geändert von spraadhans um 22:23 am Sep. 24, 2009)


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 21:48 am 24. Sep. 2009

Lol... Blackout, du hast mich jetzt echt kirre-kirre gemacht mit dem
§3 Strafrecht. Das ist doch das österreichische.

@ Spraad: es geht nicht in allen Ländern so zivilisiert zu, wie hier.
Es gibt Regionen auf der Welt, in denen Familien, die in wohlhabenden
Vierteln wohnen, den Schutz ihres Eigentums selber in die Hand nehmen.
Dass keiner klauen darf, wissen dort die Diebe, das weiß die Polizei,
und das wissen die Hausbesitzer. Wer sich nicht dran hält, nimmt üble
Konsequenzen in Kauf. Ich sag jetzt nicht, in welchem Land ich aufgewachsen
bin, aber es liegt so etwa bei Brasilien, Kolumbien, etc...
Dort ist man als Deutscher oder als Mitarbeiter deutscher Firmen eh
öfter im Visier von Verbrechern der übelsten Sorte, und es gehört einfach
dazu, sich mit drastischsten Mitteln dagegen zu schützen und zu wehren. Als deutscher Teenager wächst man dort förmlich mit dieser
erhöhten Aufmerksamkeit auf, Waffen im Haus sind fast ein Muß. Und
wie Ihr seht, ist es schwer, auch nach Jahrzehnten, es sich komplett
abzugewöhnen.

@ all: bitte weitermachen. Der Fall interessiert mich wirklich.



(Geändert von Bliemsr um 21:49 am Sep. 24, 2009)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:53 am 24. Sep. 2009

Kann hier nur die Rechtslage schildern, solange du keine konkrete Entscheidung vorweisen kannst, behaupte ich einfach, dass dafür niemand bestraft wird, es sei denn es hätte eine allgemeine strafbewehrte Absperrpflicht bestanden (kann ich mir aber nicht vorstellen).

Das ganze hat aber mit dem Fall auch nicht wirklich was zu tun, in dem es ja um Notwehr- / Notstandsrechte ging.



(Geändert von spraadhans um 19:55 am Sep. 24, 2009)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 19:27 am 24. Sep. 2009

Nee, Schadensersatz gabs nicht, sowas gibts nur in den USA und das nicht zu selten. :lol:

Der musste Strafe bezahlen, weil er das nicht abgesichert hatte.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:15 am 24. Sep. 2009

Wenn sich der Dieb nicht berechtigterweise auf dem Grundstück aufhielt, gibts auch keinen Schadensersatz.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht


-- Veröffentlicht durch The Papst am 19:09 am 24. Sep. 2009

Doch wirklich. Der hatte da nen Schacht oder sowas ausgehoben und nicht abgesperrt, weil er ja nicht damit rechnen konnte, dass da jemand lang kommt.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:01 am 24. Sep. 2009


Zitat von The Papst um 17:24 am Sep. 24, 2009
Nein auf Garantie nicht. Es wurden schon Hausbesitzer verurteilt, weil sich Einbrecher auf Diebestour verletzt haben. Weil zum Beispiel ne Grube im Garten nicht abgesichert war oder ähnliches.



Mit ziemlicher Sicherheit nicht.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:00 am 24. Sep. 2009

Oh je, das läuft ja mächtig durcheinander:

@Blackout:

Nix für ungut aber hier ist wohl nach deutschem Recht gefragt, das österreichische Notwehrrrecht schützt wohl auch das Eigentum, dafür muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden.

Zum Thema:

Notwehr scheidet hier aus, da es sich um keinen Angriff auf einen Menschen handelt.
Und beim Notstand muss die Gefahr nicht anders abwendbar sein, hier hat sich gezeigt, dass sie anders abwendbar war.

Alleringd steht hier jedermann das Recht zu, den Täter auf frischer Tat festzunehmen, bis die Polizei eintrifft, die sog. Jedermannfestnahme aus 127 StPO.

@Bliemsr:

Ich kann mir kaum vorstellen, dass dieses Vorgehen in einem zivilisierten Land rechtmäßig wäre, wo soll das denn sein?

(Geändert von spraadhans um 19:01 am Sep. 24, 2009)


-- Veröffentlicht durch KakYo am 17:52 am 24. Sep. 2009

Und wenn du dein Spielzeug-Luftgewehr zückst, zieht dein Gegenüber evtl. ne richtige Waffe weil er denkt du willst ihn abknallen.
MMn keine gute Idee, denn mehr als nen blauen Fleck wird der vermeintliche Dieb nicht davontragen.


-- Veröffentlicht durch Blackout am 17:47 am 24. Sep. 2009

Ist die Sachbeschädigung noch gar nicht erfolgt, sondern steht sie unmittelbar bevor, ist auch präventive Notwehr denkbar. Der Angegriffene kann sich in Notwehr verteidigen und den bevorstehenden Angriff auf das Vermögen abwehren! Er darf sich jedoch nur jener Verteidigungsmittel bedienen, die unbedingt notwendig sind. Wer das notwendige Maß an Verteidigung überschreitet, kann sich strafbar machen.

also zuerst was sagen, wenn der nach 10 sek noch da steht ballern ;D



(Geändert von Blackout um 17:56 am Sep. 24, 2009)


-- Veröffentlicht durch NWD am 17:36 am 24. Sep. 2009

Naja aber es geht zum einen um ( zum größten Teil ) fremdes Eigentum, dann nur um versuchten Diebstahl ( Wer sein Auto nicht abschließt, kriegt nen Knöllchen! ) und  keine direkte Bedrohung für den TO. Da ist ein Luftgewehr nicht angemessen bzw. die Benutzung

Was du aber auf jeden Fall darfst: Wenn du jemanden bei einer Straftat erwischt und du kennst ihn nicht, darfst du ihn festnehmen bis die Polizei da ist um den Sachverhalt und die Personalien aufzunehmen.

Ob man das Luftgewehr als Druckmittel benutzen darf um den "Dieb"  , äh, dazu zu überreden, das er freiwillig bleibt, k.a.


-- Veröffentlicht durch Blackout am 17:25 am 24. Sep. 2009

Zu den Rechten des Besitzes gehört auch das Recht, sich in seinem Besitze zu schützen, und in dem Falle, daß die richterliche Hülfe zu spät kommen würde, Gewalt mit angemessener Gewalt abzutreiben. (§ 19).”
 
Das Strafrecht regelt die Notwehr in § 3 StGB:
§ 3 StGB
Abs 1: „Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.”
 
Abs 2: „Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.”

@papst
dann hat man einen miesen anwalt, weil man kann seinen besitz
mit allen mitteln verteidigen, die irgendwie angemessen sind
(ist zwar davon abzuraten, da eh versichert)...

(Geändert von Blackout um 17:28 am Sep. 24, 2009)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 17:24 am 24. Sep. 2009

Nein auf Garantie nicht. Es wurden schon Hausbesitzer verurteilt, weil sich Einbrecher auf Diebestour verletzt haben. Weil zum Beispiel ne Grube im Garten nicht abgesichert war oder ähnliches.


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 17:10 am 24. Sep. 2009

Hier eine etwas verzwickte Frage, echter Fall:

Ich stand um 01:00 Uhr nachts für eine letzte Zigarette auf meiner
Terrasse im 1. Stock. Alles ruhig, still und dunkel. Ich konnte meine
Straße sehen und die geparkten Autos meiner Nachbarn.
Plötzlich höre ich ein Fahrrad ticken und sehe, wie sich ein Kerl nacheinander
an den Autos zu schaffen macht. Er schaute im Schutz der Dunkelheit
in jedes Auto, und rüttelte an den Türgrifen. Wenn die Fahrertür nicht
aufging, rollte er mit dem Fahrrad an die Heckklappe und rüttelte nochmal.
Ein Auto nach dem anderen. Vor allem beim Lieferwagen meines Nachbarn,
der Handwerker ist, ging er rabiat vor. Fahrertür, hintere Türen,
dann auf der Beifahrerseite an der Schiebetür.
Was mich ärgerte, war die Dreistigkeit. Und auf dem Rücken hatte er
eine Tüte, wie die der Fahrradkuriere, schön voll. Es war also eindeutig
ein Dieb auf professioneller Tour.
Nach den Autos auf der Straße rollte er auf den Parkplatz des Supermarkts,
direkt vor meinem Fenster, schaute und rüttelte wieder an Audis,
Peugeots und VW-Vans der Nachbarn, immer in der Hoffnung, eine
Tür aufzukriegen und was mitzunehmen.

Als er dann direkt unter meinem Fenster stand, etwa in 5m Luftlinie
von mir entfernt, brüllte ich ihn an, beschimpfte ihn, drohte ihm. Er
versteckte sein Gesicht unter der Mütze und raste davon.

Info: Ich bin in einem Land aufgewachsen, in dem ich in dieser Situation
den Typen abgeknallt hätte. Dies geht aber in Deutschland nicht.
Ich habe überlegt, mich ins Auto zu stürzen, die Verfolgung aufzunehmen
und ihn mit allen Mitteln dingfest zu machen. Der war aber so schnell
weg, und kannte die Gassen wohl so gut, daß er schon längst über alle
Berge gewesen wäre, während ich noch meinen Autoschlüssel suche.

Frage: Hätte ich an dem Tag, in dieser Situation zu meinem high
power Luftgewehr gegriffen und ihm ein paar BB's ins Gesicht oder
sonstige Körperteile geschossen, hätte ich mich strafbar gemacht?

Ich sehe es so:  
Gegenwärtigkeit?  Ja, denn ich habe ihn voll dabei ertappt .
Rechtswidrigkeit seinerseits: Ja. Er darf fremdes Eigentum nicht klauen.
Verhältnismäßigkeit meiner Handlung? Da ich nicht in Reichweite war,
um ihn zu schubsen oder zu knebeln, wäre ein Griff zum Luftgewehr,
um die Gefahr zu bannen, das relativ mildeste Mittel gewesen.

Ganz abgesehen davon, daß er nie zur Polizei gelaufen wäre um
zu heulen: "Buhuu, ich wurde beim Klauen angeschossen"... nehmen
wir an, die Bullen hätten es rausgefunden. Frage: Wäre ich nun davongekommen
oder nicht?


-- Veröffentlicht durch The Papst am 16:29 am 23. Sep. 2009


Zitat von spraadhans um 7:26 am Sep. 23, 2009
Wieso sollte er? Ziemlich sicher nicht...

Zum Thema:

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass ein im Rahmen der Selbsthilfe abgeschlepptes Fahrzeug nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden muss. Damit ist der Fall eindeutig.

Handelt es sich denn immer um denselben "Falschparker"?

(Geändert von spraadhans um 7:33 am Sep. 23, 2009)



Das ist richtig. Man darf dafür aber nicht noch mal 400-600 Euro extra drauf schlagen und das Auto sonst wo abstellen.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 9:15 am 23. Sep. 2009

Erstmal ein schickes Schild aufhängen und irgendwie billig absperren.


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 7:53 am 23. Sep. 2009

Sind verschiedene bis jetzt. :lol:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 7:26 am 23. Sep. 2009

Wieso sollte er? Ziemlich sicher nicht...

Zum Thema:

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass ein im Rahmen der Selbsthilfe abgeschlepptes Fahrzeug nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden muss. Damit ist der Fall eindeutig.

Handelt es sich denn immer um denselben "Falschparker"?

(Geändert von spraadhans um 7:33 am Sep. 23, 2009)


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 7:20 am 23. Sep. 2009

Vielleicht sollte Person A einfach mal ne Mail an den ADAC schicken. Vielleicht übernimmt der ADAC solche Abschleppmaßnahmen :noidea:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:23 am 22. Sep. 2009

Eben, ich hab keinen Parkplatz;).

Mein Auto steht auf dem Parkplatz des italienischen Autohauses sicher.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 21:15 am 22. Sep. 2009

Das Problem ist einfach, dass der Großteil der Abschleppunternehmen, die selbst eintreiben, sich nicht so ganz an die Regeln halten.

Für dich ist das natürlich kein Problem.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:07 am 22. Sep. 2009

Ich seh da keine Nötigung, deine Forderung wird nur an die Abschlepper abgetreten, mehr nicht. Was die dann treiben ist deren Problem.
Gibt wieder eine ganz aktuelle Entscheidung dazu, find sie nur leider grad nicht in dem Chaos hier...


-- Veröffentlicht durch The Papst am 20:27 am 22. Sep. 2009


Zitat von spraadhans um 17:51 am Sep. 22, 2009
Gibt es vielleicht die Möglichkeit, mit einfachen Mitteln abzusperren?
Pylonen oder sowas in der Richtung?

Beim Abschleppen kommt man natürlich an die Halterdaten aber dieser Weg ist wie schon gesagt schwierig, vielleicht gibt es aber Abschleppfirmen, die sich selbst gegen eine geringe Beteiligung um die Eintreibung bemühen, das wär mir der Spaß wert.

btw:

Witzig, das wir hier in einem Computerforum sind und Fragen zu ebay, Fernabsatz, Widerrufsrecht etc..., die in der Praxis mittlerweile einen großen Anteil ausmachen, kaum gestellt werden.;)
Vielleicht sind die oc-inside Bewohner viel friedliebender und weniger streitsüchtig als die Normalen da draußen...:ocinside:

(Geändert von spraadhans um 18:12 am Sep. 22, 2009)



Gibt es, aber die werden mittlerweile (fast alle) wegen Nötigung verknackt.

Ich würde auch erstmal ein Schild hinstellen. Ansonsten kannste da hinstellen, was du willst, ist ja dein Parkplatz.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 17:51 am 22. Sep. 2009

Gibt es vielleicht die Möglichkeit, mit einfachen Mitteln abzusperren?
Pylonen oder sowas in der Richtung?

Beim Abschleppen kommt man natürlich an die Halterdaten aber dieser Weg ist wie schon gesagt schwierig, vielleicht gibt es aber Abschleppfirmen, die sich selbst gegen eine geringe Beteiligung um die Eintreibung bemühen, das wär mir der Spaß wert.

btw:

Witzig, das wir hier in einem Computerforum sind und Fragen zu ebay, Fernabsatz, Widerrufsrecht etc..., die in der Praxis mittlerweile einen großen Anteil ausmachen, kaum gestellt werden.;)
Vielleicht sind die oc-inside Bewohner viel friedliebender und weniger streitsüchtig als die Normalen da draußen...:ocinside:

(Geändert von spraadhans um 18:12 am Sep. 22, 2009)


-- Veröffentlicht durch Ino am 16:58 am 22. Sep. 2009

Manchmal wirkt auch ein Schield wir

"Privatparkplatz parken verboten blablabla Fahrzeug wird abgeschleppt"


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 16:39 am 22. Sep. 2009

Wir gehen mal davon aus: "Dem Mieter steht das Recht zu, bei ungerechtfertigter Benutzung des Abstellplatzes durch Dritte, die ihm nach dem Gesetz gegebenen Möglichkeiten (notfalls zwangsweises Abschleppen) auszunutzen." Was ja bedeutet, das Person A sämtliche Rechte hat und ohne den Vermieter handeln kann.

Das Problem für Person A ist es doch: wie soll er den Falsch-Parker B ausfindig machen (mal abgesehen davon, es ist eine Firma mit Nummer drauf).
Beim abschleppen ist es ja scheinbar so, dass der Abschleppende (also Person A) in Vorleistung tritt, um das Fahrzeug des B's abzuschleppen. Diese Vorleistung kann er sich aber in einem Gerichtprozess (?) wiederholen. Für A ist dies aber unpraktisch, da er nix verbrochen hat und trotzdem Geld bezahlen muss.


-- Veröffentlicht durch Ino am 16:30 am 22. Sep. 2009

Als erstes Person B darauf hinweisen, dass er hier weg soll.
Falls das diesem egal ist und man ein Vertrag hat in dem steht das dieser Parkplatz der Person A gehört.

Einfach mal ein Abschleppdienst rufen

(Geändert von Ino um 16:31 am Sep. 22, 2009)


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 16:25 am 22. Sep. 2009

Ich hab da auch mal eine Frage:


Nehmen wir mal, Person A hat sich einen Mietparkplatz vor seinem Haus gemietet. Der Parkplatz selbst hat keinen Hinweis darauf, dass dieser an Person A vermietet ist. Es steht lediglich an der Einfahrt zu den Mietparkplätze: "Mietparkplätze nur für Mieter". Nun stellt sich eine andere Person (B) auf diesen Mietparkplatz von A. Was kann A tun?


-- Veröffentlicht durch rage82 am 17:43 am 18. Sep. 2009

verflixt, aber danke :)


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 17:39 am 18. Sep. 2009

in diesem fall gibt es die sogenannte märzklausel. alle zahlungen (sonderzahlungen) die bis ende märz gezählt werden, zählen nur sozialversicherungsrechtlich in das alte jahr. steuerlich ist die märzklausel nicht wirksam, da gilt sturr das zahlungsprinzip (mit ausnahme des 10-tages zeitraum) :thumb:

wie es mit dem bafög aussieht: keine ahnung.
persönlich würde ich mich aber an das steuerrecht halten ;)


-- Veröffentlicht durch rage82 am 17:31 am 18. Sep. 2009

hi,

folgende sachlage:

person A erhält das gehalt von seinem arbeitgeber zu 85% fest und zu 15% variabel je nach zielerreichung.
person A bekommt im jahr 2009 die werte der zielerreichung für 2008 und erhält im april die summe des variablen anteils ausbezahlt.
er erhält seit anfang 2008 bereits abschlagzahlungen auf diese variable.

da diese summe 2009 ausbezahlt wird, zählt es nun lohnsteuertechnisch/bafög zum jahr 2008 oder ist das datum der auszahlung relevant?

danke für die hilfe :)


-- Veröffentlicht durch hoppel am 10:49 am 30. Aug. 2009

Ich merke schon, daß hier ein langwieriges Verfahren beginnt, der für den Bau Verantwortliche ignoriert eine Unterschriftensammlung mit 30 Unterschriften gegen den Zaun, alles ältere Menschen die nun ihr Fahrrad einen weiteren Weg schieben müssen und er verhöhnt uns auch noch, indem er schreibt, er habe eine Grenze zum Mähen gebaut und sichert uns vor den Mietern des Nachbarhauses ab, zu denen wir ein sehr gutes Verhältnis haben und ihr Vermieter uns seit Jahren stillschweigend das Wegerecht gewährt.
Hier hilft wirklich nur ein Anwalt...


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 12:46 am 25. Aug. 2009

@hoppel:

Privates Bau- und Mietrecht sind ziemlich komplex, da kann von hier aus selbst ein Experte kaum sinnvolle Ratschläge geben.
Ein guter Fachanwalt für Mietrecht sollte da mal drüber schauen...


-- Veröffentlicht durch The Papst am 17:37 am 24. Aug. 2009

Und mal bei der Verbraucherzentrale anfragen, die wissen eigentlich, welche CallCenter für wen Aktiv sind und freuen sich über jede Beschwerde.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:35 am 24. Aug. 2009

Anzeige hier:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.


-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 14:37 am 24. Aug. 2009

Hi,
Mal angenommen, man würde Anrufe aus Call-Centern erhalten und das mit verschleierter Nummer (was ja seit Neustem verboten ist). Wie könnte man sich zu Wehr setzen? Anzeige erstatten gegen unbekannt? Hätte das überhaupt einen Sinn, wenn das Call-Center im Ausland sitzt?


-- Veröffentlicht durch hoppel am 21:25 am 19. Aug. 2009

Es wohnt jemand in einem Arbeiterviertel mit Häusern von Bj. 1933 und es wohnen jeweils 6 Mietparteien in einem Eingang, ein Block hat 15 Eingänge und gehören Vermieter A, ein Block auf der Ecke mit nur einem Eingang d.h. nur 6 Mietparteien wurden leider... vom ehemaligen Besitzer behalten... nun konnten früher alle Personen 2 Hofausgängen vollumfänglich benutzen, danach gab es schon Probleme mit Tor 1 und Tor 2, der Zonk lauert eben überall:lol:

...nun sind sich die befreundeten Vermieter;) einig;) gewurden und haben heute einen Zaun gebaut!

Eine Person hat leider einen Garten hinter dem Zaun und muß jetzt drübersteigen, ihr könnt nun raten wer...
... und alle anderen Mieter aus den 15 Eingängen haben jetzt Tor 1 zu nutzen, auch wenns länger ist oder der Weg mal versperrt wird in Gefahrensituationen, was greift jetzt, Gewohnheitsrecht, Wegerecht wegen Gartentor hinterm Zaun, Fluchtweg kürzeste Distanz:noidea:
Anwalt schaltet diese eine Person auf jeden Fall ein. wenn telefonisch der Einbau einer Tür nicht erreicht wird...

edita wegen einem Komma... wer wesentliche Fehler findet darf meckern, isch habbe digges Fell;)

(Geändert von hoppel um 21:29 am Aug. 19, 2009)
hat keiner eine Meinung dazu :noidea:, ich habe schon ein wenig mit Google geschaut und ich denke mal das hier Wegerecht und Gewohnheitsrecht greifen...


(Geändert von hoppel um 17:43 am Aug. 21, 2009)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 6:32 am 19. Aug. 2009

So wie die Diskussionen hier ablaufen sehe ich da keine Probleme.


-- Veröffentlicht durch The Edge am 23:58 am 18. Aug. 2009

ich will grad nicht zu unpassend dazwischenquarken, aber auf seite eins des topics sowie im titel sollte so etwas wie "keine haftung" stehen, zur reinen absicherung des ganzen. wenn man mal bei forum.recht.de schaut, merkt man auch schnell, dass es dort *SEHR* eindeutige regelungen und noch eindeutigere hinweise auf einen haftungsausschluss gibt....


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:04 am 18. Aug. 2009

Dem Grunde nach ist das okay, die genaue Höhe kann sich dann ja ggf. ein Fachmann vor Ort anschauen, da steckt der Teufel oft im Detail...


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 15:10 am 18. Aug. 2009

das ist eine gute frage.

beim thema straßenbau / anliegerstraße kannn ich dir sagen:

ne bekannte von mir musste 15000 euro kredit aufnehmen, da es nicht möglich war, sich der bebauung der straße auszuschließen


ich glaube abwasser wird nicht viel anders sein.

liegt bei dir denn noch nichts?


-- Veröffentlicht durch SenSej am 14:52 am 18. Aug. 2009

ich habe folgendes problem
bei uns soll wohl nächstes jahr abwasser gelegt werden
was kosten von mehreren tausend € mitsich bringen wird

als wir den zuständigen quellen mitgeteilt haben das wir dafür keine geld haben kam als antwort einfach "... ja dann müssen sie einen kredit aufnehmen..."

meine frage nun kann man dagegen etwas tuen, gibt es stellen die diese kosten übernehmen, ist es rechtens das man sich verschuldet weil die kommune es will ?, kann man einspruch gegen den bau erheben ?

wenn ihr weitere details braucht, melden ;)


-- Veröffentlicht durch OberstHorst am 18:02 am 13. Aug. 2009

Ich hab auf die Mail geantwortet, da ich im Internet keine vernünftige Adresse gefunden habe (außer bestellung@haufe.de). Die Mailadresse, der ich jetzt geschrieben habe lautet antworten-konto@haufe.de


-- Veröffentlicht durch The Papst am 17:53 am 13. Aug. 2009

Der Laden, für den sie sich ausgeben, ist seriös. Ich vermute, dass nur die Mailadresse nicht stimmt.
Hast du auf die Mail geantwortet oder hast du dir die Mailadresse auf der Inetseite rausgesucht?


-- Veröffentlicht durch OberstHorst am 17:38 am 13. Aug. 2009

Ich würde nicht drauf reagieren. Wenn sie wollen, können sie ja deinem Großvater nen Bußgeld anhängen.

Bei mir hat dieser komische Laden nochmal geschrieben. Ich hab denen jetzt mal ne Mail zurück geschickt und sie gefragt, wie sie überhaupt auf die Idee kämen, dass ich was bei ihnen gekauft habe. Die sollen mir erstmal etwas schriftlich geben, wann ich was bei denen gekauft haben soll.

Meine Freundin schafft bei Rechtsanwalt. Im zweifelsfall soll sie mal nen Brief schicken.

Meine Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nutze kein Lexware Quicken 2010 und ich habe kein Interesse an dieser Software. Ich denke, dass es sich hier um einen Irrtum handelt. Bitte sagen sie mir, wie sie zu der Annahme kommen, dass ich dieses Produkt bei Ihnen erworben haben sollte!

Vielen Dank


-- Veröffentlicht durch SenSej am 15:28 am 13. Aug. 2009

:moin:

gestern war wohl bei uns im ort jmd von der GEZ unterwegs
heute schau ich in den Briefkasten und da liegt eine art anmeldungsbogen drin (die stellen mit den bußgeldern wurden mit einen marker hervorgehoben)
das problem ist, der bogen ist für meinen großvater der 1998 gestorben ist:ugly:
das ist der GEZ eigentlich auch bekannt

meine frage nun
ich wollte nicht reagieren, ist das ok
sollten sie anfangen penetrant zu werden und einschreiben verschicken wollte ich eine kopie der sterbebescheinigung zurücksenden mt dem hinweis das wenn sie die belästigung nicht einstellen ich eine anzeige wegen nötigung machen werde

ist das soweit i. o. :noidea:

solange keine einschreiben kommen wollte ich erstmal nicht reagieren

mfg


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:24 am 21. Juli 2009

Grds. ist es am besten, auf solche Mails überhaupt nicht zu reagieren. Man könnte sogar durchaus überlegen, mit diesem Sachverhalt zur Staatsanwaltschaft zu gehen.


-- Veröffentlicht durch OberstHorst am 18:44 am 21. Juli 2009

Also Kontoverbindung stimmt mit der auf der Website überein. Telefon und Mailadresse jedoch nicht. Also werde ich vorerst nichts machen. Meine Freundin schafft beim Anwalt. Wenn sie mir weiter aufm Sack gehen, schick ich denen einfach direkt nen Schreiben vom Anwalt.

Ich habe definitiv noch nie was von dem Laden gehört und ich habe auch kein Quicken hier liegen (für was auch?!). Außerdem hab ich keine Rechnung per Post oder Mail erhalten. Nur jetzt diese "Zahlungserinnerung".


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 18:42 am 21. Juli 2009

achso ich dachte ein shop hat die mail rausgeschickt. ne dann würd ich auch nich reagieren


-- Veröffentlicht durch NWD am 18:29 am 21. Juli 2009

Ich würde denen gar nix schreiben

Antworten auf Spam-Mails ist ziemlich dumm, denn dann wissen die, das es die Addresse gibt


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 17:57 am 21. Juli 2009

"Sehr geehrte Damen und Herren"

lol? in einer email speziell an dich so eine unpersönliche anrede? so ein blödsinn... schreib denen mal ob die mail wirklich von ihnen kommt...


-- Veröffentlicht durch OberstHorst am 17:30 am 21. Juli 2009

Hey,

ich habe noch kein richtiges Rechtsproblem, aber was nicht ist, kann ja noch werden ;)

Ich habe vor einer Woche eine Mail von Haufe.de bekommen, dass ich mein Quicken2010 noch nicht gezahlt hätte.

Allerdings kenn ich kein haufe.de und ich hab nirgens Quicken bestellt oder bekommen?!
Ich wurde in der Mail auch nicht persönlich angeschrieben und um die Rechnung anzusehen, muss ich mich in dem Shop anmelden?! Ich hab nochmal nach geschaut und das ist die erste Mail, die ich von haufe.de bekommen hab (nichts bzgl "sie wurden regestriert" oder "sie haben bestellt").

Wie soll ich damit am besten umgehen? Einfach ignorieren, oder soll ich denen schreiben, dass ich kein Quicken habe und auch nicht haben will und dass ich mich bei denen nie angemeldet hab?

Hier die Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,

im hektischen Alltag kann leicht einmal etwas übersehen werden. Ihr Kundenkonto weist noch eine offene
Forderung auf. Wir bitten Sie, Ihren beigefügten Kontoauszug zu überprüfen und den noch ausstehenden
Betrag baldmöglichst zu überweisen. Vielen Dank.

Sollte sich Ihre Zahlung mit unserer E-Mail überschnitten haben, betrachten Sie diese Erinnerung bitte
als gegenstandslos.


Kontoauszug vom: 15.07.2009 Kunden-Nr.: xxxxxxx (Bitte stets angeben)
Rechnungs-Nr.Rechn.-DatumVorgangTitelBetrag in EUR
xxxxxxx12.05.2009Rechnung06830 Lexware Quicken 201043,89
Zahlungen bis zum 13.07.2009 sind berücksichtigtSaldo EUR43,89



Wünschen Sie eine Kopie Ihrer Rechnung? Hier können Sie diese einfach online anfordern:
Haufe
http://www.haufe.de/rechnungskopie

Lexware
http://www.lexware.de/rechnungskopie

Redmark
http://www.redmark.de/rechnungskopie


Mit freundlichen Grüßen
HAUFE SERVICE CENTER GmbH
Freiburg


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 17:09 am 2. Juli 2009

ok danke euch :thumb:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:37 am 2. Juli 2009

Guckst du mal hier, mit 27 ist das nicht mehr lange...

http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld#Altersgrenzen

Der Monat müsste noch mitzählen.


-- Veröffentlicht durch KakYo am 16:35 am 2. Juli 2009

Meine das war in dem Monat zu Ende an dem ich Geburtstag hatte. Im Oktober Geburtstag -> Im Oktober gabs noch Geld.

Aber wtf 27? Ich hab nur bis zum 25. bekommen :gripe: Hab ich dann was falsch gemacht?:noidea:


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 16:21 am 2. Juli 2009

auch mal ne frage.. passt hier vielleicht auch.

und zwar gehts um kindergeld. es wird max. bis zum 27. lebensjahr gewährt. was ist mit dem monat, in dem man die altersgrenze erreicht? hat man da noch anspruch oder erlischt der schon einen monat vorher? :noidea:


-- Veröffentlicht durch KakYo am 16:18 am 2. Juli 2009

Jopp kann man aus Alu fertigen. Gibt mittlerweise hochfeste Alulegierungen die durchaus an Stahl rankommen.
Ist aber teurer als "Wald und Wiesen Stahl"

Hab die genauen Preise nicht mehr im Kopf aber das Verhältnis müsste so in etwa 1:4 sein (Stahlpreis vs. Alu)

Aber ne Bank für 59€? Das muss ja billig hergestellt worden sein:noidea: Wenns nach 3 Jahren rostet halt einfach ne neue kaufen...


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:01 am 2. Juli 2009

Berichtigt mich, wenn ich falsch liege aber ein reines Aluminiumgestell wäre vermutlich kaum tragfähig, so dass vielleicht nur Aluminium beigemischt oder als Legierung verwendet wurde und darunter ein Stahlrahmen verbaut wurde, der den Magneten anzieht...

Wenn es hingegen möglich ist, ein solches Gestell komplett aus Alu zu fertigen, würde ich von einem Sachmangel sprechen.


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 15:40 am 2. Juli 2009


Zitat von spraadhans um 15:21 am Juli 2, 2009
Einfach mal den Verkäufer damit konfrontieren und abwarten.

Im Zweifel muss der Käufer beweisen, dass es kein "Alugestell" ist.



is ja nich schwer -> magnet :lol:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:21 am 2. Juli 2009

Einfach mal den Verkäufer damit konfrontieren und abwarten.

Im Zweifel muss der Käufer beweisen, dass es kein "Alugestell" ist.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 15:10 am 2. Juli 2009

Dass das Gestell nicht aus Aluminium ist, sondern aus Stahl. Das gesamte Gestell hat nicht einen Funken Aluminium, kann man aber nicht so leicht feststellen weil die Hohl sind. Am Klang erkennt man das also nicht. Dann sind die Dinger noch lackiert.

Und wer hält da schon nen Magneten dran? (außer halt durch Zufall)

Es wurde extra Aluminium gekauft, damit später kein Rost entstehen kann und die Bank nicht aufn Sperrmüll muss. Wenn jetzt was rostet, werden sicherlich die Schrauben mitrosten und dann kann man auch die Bretter vergessen.

Jaja, ist schon was weiter gedacht, aber man kauft ja auch was für die Zukunft nicht nur für die nächsten 2 Jahre....


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:13 am 1. Juli 2009

Worin genau soll denn jetzt der Mangel liegen?

Dass im Gestell offenbar nicht nur Aluminium verbaut ist?


-- Veröffentlicht durch Hitman am 22:25 am 1. Juli 2009

So ich brauch auch nochmal Hilfe.

Hier hat sich jemand eine Bank gekauft:
Gartenbank

Das Ding hatte bei der Ankunft einige Fehler bei den Brettern. Anstatt also das Zeuch zurück zu schicken, ging der Käufer den Deal ein, 10€ zurück zu bekommen und sich dafür ne Dose Klarlack zu kaufen. Die Bretter schmirgelt er dann schön ab und kann sie lackieren damit sie beim schlechten Wetter nicht Morsch werden. Das passte ganz gut, weil die Holzlatten zu lang sind und gekürzt werden mussten.

Heute fällt rein zufällig ein Magnet auf die "Aluminium-Konstruktion". Der Magnet bleibt an der Konstruktion hängen. Das ist sehr eigenartig, da Aluminium nicht magnetisch ist....  (jaja, ich weiss, paramagnetisch)

Was kann man NUN tun? Wieder Preis drücken? Vom Kauf zurücktreten? (aber geht das noch, die Bretter sind gekürzt) Der E-Mail Verkehr lässt es zu, dass Aufgrund der Bretter der Preis gemindert wurde. Eine Aussage daher, dass der Preis wegen des Gestells geändert wurde wäre nicht Aussagekräftig.


-- Veröffentlicht durch cheech2711 am 9:16 am 17. Juni 2009

jetzt sind es über 4 Wochen und ich warte immer noch:noidea: krass eh
ich meine Sponsor Leverkusen und Werbeträger Rudi Völler, passt irgendwie nicht.
Habe jetzt eine Email bekommen, dass man die Angelegenheit in der Buchhaltung prüfe und die Kontonummer prüfe (zum abbuchen ist ja auch alles korrekt) usw..und das der Betrag in den nächsten Tagen auf meinem Konto gutgeschrieben werde.

Falls sich jemand mit Wechselabsichten plagt, das habe ich im Netz gefunden:ocinside:

So, Geld ist jetzt nach exact 4 Wochen gerade auf meinem Konto gut geschrieben worden...schwitz

(Geändert von cheech2711 um 10:40 am Juni 17, 2009)


-- Veröffentlicht durch Hitman am 16:50 am 10. Juni 2009

"Bsp: 10 000 Kunde a 100 Euro = 1 000 000 das bei 4 Wochen Bsp 3% macht dann schon 30 000 Euro"

Nein das sind 2500€.....  Du kriegst für einen Monat keine 3% Zinsen, sondern nur 3%/12.  Und für, ich sag mal so, "lumpige" 2500€ wird sich keiner die Mühe machen das hinauszuzögern. Vor allem sind da sicherlich auch Großkunden bei.

Was du jedoch machen kannst ist eine Frist setzen von 2 Wochen. Am besten per Fax dann hast dus quittiert dass was da angekommen ist. Und wenn du anrufst: Datum, Uhrzeit, Name. Beim nächsten Anruf eine Station höher verlangen und dort auf dein Telefonat verweisen etc. etc. Irgendwann könntest  du Glück haben.


-- Veröffentlicht durch cheech2711 am 14:13 am 10. Juni 2009

habe mal eine Frage, habe bei Teldafax Energie einen Stromvertrag und soll vom letzten Jahr eine Rückzahlung erhalten.
Rechnung wurde am 16.05.2009 erstellt und das Geld ist bis heute nicht auf meinem Konto, auf die Frage wann es denn so weit sein würde, bekam ich zum einen die Auskunft, der Betrag wurde am 29.05.2009 überwiesen und bei einer weiteren Nachfrage hieß es, 4-6 Wochen. Ist das legal?

Bsp: 10 000 Kunde a 100 Euro = 1 000 000 das bei 4 Wochen Bsp 3% macht dann schon 30 000 Euro, klar normales business Verhalten doch 6 Wochen finde ich doch schon sehr lang.
Allerdings findet man im Internet zwar einen Haufen Müll darüber aber keine richtige Antwort in welcher Frist Rückzahlungen beglichen werden müssen??


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 14:08 am 27. Mai 2009

Je mehr desto besser, die Rechtsprechung ist in Deutschland eher mieterfreundlich.


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 13:43 am 27. Mai 2009

Beweisbar ist das Schreiben von vor paar Monaten definitiv.

Die ständigen stark unpünktlichen Zahlungen ebenso durch Kontoauszüge

Verwahrlosung liegt ja oft im Auge des Betrachters, aber "Müll"berge bis unters Dach sind sowas im Auge des Vermieters

Fristsetzungen beweisbar? Verstehe ich gerade nicht.
Der Vermieter hat in seinem damaligen Schreiben Fristen gesetzt für die offenen Beträge! wenn das gemeint ist ;)

Was mich nun interessiert, sollte der Vermieter im Kündigungsschreiben nur einen Grund oder doch lieber mehrere aufzählen?!


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 11:38 am 27. Mai 2009

Schau mal in die §§ 573ff BGB.

Sind denn die ganzen Fristsetzungen, Mahnung und auch die Verwahrlosung beweisbar?


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 13:27 am 26. Mai 2009

Ich habe da mal ein großes Anliegen:

Ich weiß, dass eine Rechtsberatung nicht möglich ist, aber ich nenne mal ein Beispiel:

- Mieter zahlt dem Vermieter die Miete stehts zu spät (manchmal 3, meist 4 Wochen zu spät) => also dauerhaft eine Miete im Rückstand

- Mieter zahlt dem Vermieter die Nebenkosten der letzten 2 Jahre nicht bzw. bislang keine Zahlung erfolgt (Nebenkosten= alles was mehr verbraucht wurde als der mtl. Abschlag zusammengerechnet am Jahresende) => zusammen weit über 2 Monatsmieten

- Mieter ignoriert den erhöhten Abschlag pro Monat im laufenden Jahr bei seinen Zahlungen (erhöhter Abschlag, da im Vorjahr extrem viel mehr verbraucht worden ist und dies im laufenden Jahr anhält)

- Mieter lässt Grundstück und Haus verkommen: Kein Unkraut wegmachen; kein Rasenmähen; kein Hecke schneiden; absolut einfach nichts; demoliert fremdes Eigentum; meldet sich nicht, wenn etwas defekt ist; deponiert in Kellerräumen und Dachspeicher sowie Garage bis unter die Decke Müll bzw. alten Kram, so dass sich Schimmel bildet

Nennen wir es mal "Verwarlosung, gibt es da eigtl eine Definition oder liegt das im Auge des Betrachters?

Ölflecken, Rostflecken usw usw. sind mal außer acht gelassen

Mieter wurde schriftlich mit Zahlungaufforderungen (das Wort "Mahnung" ist nicht gefallen) vor mehreren Monaten "erinnert"
mündlich auch oft genug, aber das zählt bekanntlich nicht

Mietvertrag gilt mehrere Jahre bzw. noch 12 Monate und soll nun vorzeitig seitens des Vermieters gekündigt werden.

Was ist zu beachten? Was wählt man als besten Grund?
Gelten die zu zahlenden Restbeträge der Nebenkosten der letzten Jahre als 2 Monatsmieten, die man überall als Zahlungsverzug sieht?
Wie sind die Fristen und welche sind einzuhalten?



(Geändert von quake34ever um 14:02 am Mai 26, 2009)


-- Veröffentlicht durch Hitman am 16:38 am 16. Mai 2009

@Mistery
Ich wohn im ersten Stock, sie schräg rechts drüber im Zweiten.

Da wächst das Zeuch zwar übern Balkon, aber nirgends hin.

@Spraad
Reden? Also sie wohnte als ich einzog noch genau über mir. Da hatte ich komischerweise Vogelfutter auf meinem Balkon und Tauben haben ihr Werk bei mir hinterlassen. Als ich sie freundlich darauf ansprach, ob sie denn füttere (Meisen o.Ä.) meinte sie nur, sie täte dies nicht. Da ich in dem Gestrüpp da oben auch nichts erkennen konnte hab ichs sein gelassen.
Als sie dann noch oben rechts zog hatte auf einmal mein Nachbar alles voll mit Taubendreck und Futter, da es aber nicht mehr mein Bier war, ist mir wurst ob er das regelt.  Aber es ist nunmal 100% sicher, dass ihre blöden Blumen, die da runterhängen von Balkonkästen zu mir runterkommen. Ansich hat mich das bisher nicht gestört, da kein Kunstrasen, jetzt jedoch kommen die vertrockneten Blumen runter und ich muss jede Woche Staubsaugen, das kanns doch net sein. Gegen normale Balkonpflanzen hab ich ja auch nichts, da kann man auch mal den eigenen Balkon sauber machen, vor allem kommt ja über den Wind auch mal anderes drauf. Aber da oben der Regenwald ist übertrieben...


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:02 am 16. Mai 2009

Man könnte (rechtlich) über einen Unterlassungsanspruch aus 1004 BGB nachdenken.

Oder mal mit der guten Frau reden...


-- Veröffentlicht durch MisterY am 15:21 am 16. Mai 2009

wenn ein baum über deine grenze wächst, darfste den ja auch beschneiden und das schnittgut rüberwerfen.

wie es damit aussieht, weiß ich allerdings nicht. nicht, dass du nicht wegen illegaler müllentsorgung dran kommst


-- Veröffentlicht durch Hitman am 14:58 am 16. Mai 2009

Mal ne andere Frage:
Meine Nachbarin von oben hat über ihren Balkon so wunderschöne Balkonpflanzen hängen. Sie kann sich freuen, die Blüten, wenn sie denn schon soweit sind, fallen ab und auf meinen Balkon. Sie hat die Pracht, ich die Putzerei.

Lasst mich raten, da habe ich wieder keinerlei Rechte oder? Muss also sicherlich weiter saugen aufm Balkon oder?

PS: Und wenn ja, dann kehr ich den Schrott zusammen, werf ihn vor ihre Haustüre, die geht mir mit ihrem Blumen-Arrangement total aufn Keks. Ich mein, ein paar Blumen kann man ja haben und auch gegen Balkonpflanzen hab ich nichts, aber was die da macht ist schon fast Zucht-artig, nur mich nervt es hier. Vor allem mit den Blüten auf meinem Kunstrasen.... Staubsauger sei dank gehts ja jetzt wenns trocken ist, bei Nässe ists aber wieder umständlich...


-- Veröffentlicht durch MisterY am 14:05 am 16. Mai 2009

ich weiß ja nicht ob du es verpasst hast, aber der biometrische pass ist schon lange da (fast 2 jahre schon)

da werden bilder auf nem chip gespeichert und zwei fingerpatscher.
und nein, die finger patscher werden nirgendswo gespeichert, nur auf dem Chip im Pass/Perso.

so stehts zumindest bei der bundesdruckerei auf der seite


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:23 am 15. Mai 2009

Wenn der biometrische Pass kommt, soll es natürlich Pflicht werden.

Natürlich vorausgesetzt der rollstuhlfahrende Grundrechtseinschränker ist noch im Amt.

Ihr habt es also (mit) in der Hand, lasst nicht immer das Bundesverfassungsgericht die Arbeit machen;).


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 17:01 am 15. Mai 2009

was haste verbrochen? :lol: pflicht ists wohl nicht: click! also erübrigt sich wahrscheinlich die andere frage, die dir hier sowieso keiner 100% sicher beantworten kann (ich tendiere aber zu einem JA).


-- Veröffentlicht durch crazy am 16:07 am 15. Mai 2009

Habe da mal ne Frage...leider konnte ich keine eindeutige Antwort durch Google finden.

Ist man dazu verpflichtet seinen Fingerabdruck abzugeben, wenn man sich einen Personalausweis beantragt? Oder ist es nur freiwillig?
Falls man dazu verpflichtet ist, werden die Fingerabdrücke mit irgendeiner Datenbank wo Fingerabdrücke gespeichert sind verglichen?


-- Veröffentlicht durch Zenmouron am 20:10 am 28. April 2009

@Ino:

Freilich ist dieses Gebäude keine Augenweide und brauchen tu ichs erst recht nicht. Die Sache ist ja halt die Angst vor der Alternative (die wie schon erwähnt nicht das erste mal in dieser Stadt so auftreten würde). Am schlimmsten ist ja das auch gleich ein Wald, ok kein besonders großer aber immerhin, mit drann glauben muss. Überhaupt ist das hier alles verkorkst gebaut. Da nen Leerstehendes Gebäude wo die Kindergartenkinder sich wer weiss was holen können bzw. verletzen wenn Mutti mal nicht aufpasst und gleich neben den Kindergarten noch ne Leichenhalle. Und jetzt soll noch dazwischen ne Neubausiedlung. Na Prost Mahlzeit wer sich diesen Geniestreich ausgedacht hat :lol:. Und naja, wenn in 10 Jahren sich dort keine Gang oder was weiss ich eingenistet hat, wird es wohl auch die nächsten 10 Jahre keiner. Aber wie gesagt ist eh nur noch rumgejammer von mir^^, denke mal auch das ist nicht wirklich der Sinn dieses Topics ihn mit mein Gejammer zu füllen und werde mal dann mit diesen Thema hier ein Schlussstrich ziehen. __________________________________________________________
^^


-- Veröffentlicht durch Ino am 19:34 am 28. April 2009

wenn du mal erlich bist. für was brauchst du ein leerstehendes gebäude was schon 10 jahre leer steht. irgendwann werden da sich noch schlimmere leute niedersiedeln vielleicht ?


-- Veröffentlicht durch Zenmouron am 18:43 am 28. April 2009


Zitat von MisterY um 18:17 am April 28, 2009
unterschriften aktion machen und beim Bürgermeister vorlegen.



Bereits versucht, jediglich die meisten "direktbetroffenen" haben Unterschrieben. Waren nicht ganz 100 Leute. Den rest war es gelinde gesagt egal oder sogar recht (der Bau ist nunmal keine schönheit, 10 Jahre verwarlosung hinterlassen nunmal ihre Spuren). Der katholischen Kirche ist es gelinde gesagt auch egal (zumindest die die zum Kindergarten gehört) und und und. Es ist also soweit beschlossene Sache das es weg kommt und ausser rumjammern (was anderes tue ich ja gerade nicht) gibts da auch nichts mehr großartig zu machen (naja zumindest hat die SPD hier dadurch auch ein paar Altwähler verloren^^).


-- Veröffentlicht durch MisterY am 18:17 am 28. April 2009

unterschriften aktion machen und beim Bürgermeister vorlegen.


-- Veröffentlicht durch Zenmouron am 17:59 am 28. April 2009

hehe nicht ganz, fehlen noch ein paar Jahre bis dahin^^. Was ich auch nicht prikelnd finden werde ist das das dann hier eine durchfahrtstraße ist. Bis jetzt ist es ja ne Gasse, schön ruigh, perfekt für die kleinen Tigerchen (insgesammt 5 Stück im Haus die im Freien rumlatschen können) und und und. Also ich persönlich finde es einfach nur zum kotzen das das hier so verschandelt wird. Selbst der gesammte Kindergarten hat spass an meinen 2 Kätzchen (hätte auch nicht gedacht das die soweit draussen rumlatschen). Und versuch mal Freigänger dazu zu bewegen wieder in die heimischen 4 Wände ein zu sperren wenn das hier so ne verk***** Durchfahrtsstrecke wird. Lustigste ist eh, das hier ist ne Ecke fürs gemeine Volk (Normalverdiener mit nen Durchschnittseinkommen von 1500-3000Euro brutto ca.), also nichts hässliches aber auch nicht besonders schönes. Die reissen dann jetzt hier den Bau nieder inkl. Wald (der eigentlich wegen irgendwelcher Tierchen unter Naturschutz steht, aber da kackt wohl unsere Stadt drauf blos damit sie das Teil hier endlich weg bekommen nach gut 10 Jahren die es leer steht). Die wollen dann da so ne "Reichensiedlung" hinmachen (das ich nicht lache, krass gesagt baut doch niemand seine Villa direkt neben ein nicht gerade leisen Kindergarten und freut sich noch drüber). Ich hoffe das versteht jetzt niemand falsch^^, aber wenn ich das nötige Kleingeld hätte würde ich in ner Siedlung ziehen wo ich komplett meine ruhe hätte, eines der gründe warum ich überhaupt hier hingezogen bin weil es hier so schon ruigh ist, morgens die Vöglein zwitschern und vll. alle 3-4 Stunden mal ein Auto von Nachbarn hier ankommt. Zudem wie gesagt die meisten Rentner. Also ich find die ganze schote hier alles andere als spasig. Wird garantiert wieder so ein fiasko wie schon 2 Neubauecken hier die sie total verhunzt haben und inzwischen sieht es dort wirklich aus wie im letzten Ghetto. Also wenn die Leute hier in Oberhausen eines nicht können, dann ist es vernünftige Neubausiedlungen hochzuziehen.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 16:24 am 28. April 2009

Oh du bist schon Rentner?  :lol:

Also bei "uns" an Düsseldorf ist ein McDoof und daneben ein Golfplatz. Da machen die im Sommer Stranpartys bis nachts um 2:00. Auf Anfragen haben die das genehmigt bekommen. Das ziehen die da übrigens jedes Wochenende durch wodurch du dich in einem nahe gelegenen "Wohnzentrum" mit 10 Hochhäusern und mindestens 320 Wohnungen auf dieses Spektakel freuen kannst. Schlafen ist da nicht. Wie gesagt, Polizei meint, die hätten ne Genehmigung dafür und daher könnte man nichts machen.

Gott sei dank hab ich jetzt ne eigene Wohnung und hier sind nur Rentner, obwohl, könnten auch tot sein....


-- Veröffentlicht durch Zenmouron am 10:28 am 28. April 2009


Zitat von spraadhans um 10:12 am April 28, 2009
Normale Menschen arbeiten eh um die Zeit, also sehe ich wiederum kein Problem...



Ja normale, aber keine Schichtarbeiter bzw. Rentner^^. Das macht es ja für ein gewissen jemanden zu einen Problem^^.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 10:12 am 28. April 2009

Normale Menschen arbeiten eh um die Zeit, also sehe ich wiederum kein Problem...


-- Veröffentlicht durch Zenmouron am 10:11 am 28. April 2009


Zitat von The Papst um 10:05 am April 28, 2009
Zitat Wiki:

In Berlin und Nordrhein-Westfalen etwa gibt es keine Mittagsruhe.



pfff gönnen einen aber auch gar nichts mehr^^. Ach wird schon halb so schlimm wie man es sich vorstellt. Ich mein keine 50 Meter entfernt ist ein Kindergarten und das scheint ja auch keinen zu stören. Gibt nur noch eins was ich komisch finde (aber eigentlich nicht hier reingehört^^). Die hauem da tatsächlich noch ein Fußballplatz hin. Dabei sind hier im Umkreis von 2km insgesammt 4 Fußballplätze wovon 3 von jeden wie er mag genutzt werden kann. Ist schon komisch das ganze hier.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 10:05 am 28. April 2009

Zitat Wiki:

In Berlin und Nordrhein-Westfalen etwa gibt es keine Mittagsruhe.


-- Veröffentlicht durch Zenmouron am 9:57 am 28. April 2009

Na ich bezweifle das die das uraltgemäuer mit 5 Mann mit Hammer und Meisel auseinander nehmen werden^^. Naja wollt eh nur vorweg Informationen einholen ob man da irgendwas machen kann was ein diese belästigung "erleichtert". Und wie gesagt, das Verhältnis zum Vermieter ist sehr gut. Aber wie schauts dann eigentlich mit Mittagsruhe aus (viele der Anwohner sind ältere Leute die sich auch ganz schnell beschweren wenn mal der Fernseher zwischen 13 und 15Uhr zu laut war^^).


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 9:51 am 28. April 2009

Ich denke nicht, dass der Abriss einen Mangel der Mietsache darstellt und daher sieht es mit einer Mietminderung m.E. schlecht aus.

Und da das Gebäude wohl kaum gesprengt werden soll, versteh ich die Sorge um Staub und Dreck nur bedingt...


-- Veröffentlicht durch Zenmouron am 9:44 am 28. April 2009

So bin mir nicht sicher ob es hier reinkommt, aber was solls^^.

Also Stadt A verkauft ehemaliges Asylantenheim (also ein sehr sehr großes Gebäude) und das soll abgerissen werden. Wie man sich denken kann wird sowas garantiert eine menge Staub, Dreck und sonstiges mit sich ziehen. Was für "Entschädigungen" könnten die direkten Nachbarn in anspruch nehmen die gerade mal 20 Meter von diesen riesen Monstrum an Haus weg wohnen? Wäre da evtl. eine Mietminderung für die Dauer des abrisses möglich? Ich mein es ist ja nicht nur dreck, es wird ja auch ein höllenlärm bei sowas bereitet.

Noch infos zur Lage. Das Haus was abgerissen wird liegt in einer Gasse und ist quasi "Alleinstehend". Sprich ringsrum ist ein Weg, Wäldchen und Parkplatz. Ab ca. 20 Meter entfernung stehen natürlich weitere Gebäude die munter fröhlich von Mietern besetzt sind die sich schon alle wahnsinnig auf dieses Spektakel freuen. Was vll. auch noch erwähnt werden sollte, das Verhältniss zum Vermieter ist sehr gut bis fast freundschaftlich, was auch wieder ein Knackpunkt wäre wenn man den in die Karre für eine "Entschädigung" fahren müsste.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 8:38 am 17. April 2009

Afaik gelten Plattenrechte 50 Jahre...


-- Veröffentlicht durch MisterY am 1:20 am 17. April 2009

vielleicht ist es sogar von der GEMA freigegeben? am besten mal im internet nach suchen ;)


-- Veröffentlicht durch Zenmouron am 0:48 am 17. April 2009


Zitat von MisterY um 0:29 am April 17, 2009

Zitat von Zenmouron um 19:56 am April 16, 2009
@rage82

Es würde eher in die "illegale Grauzone" manövrieren. Es sei der Besitzer des Originals findest eine möglichkeit es ausserhalb von p2p-Netzwerken zu beschaffen, da ansonsten wenn der Besitzer es lädt im normalfall auch gleichzeitig anbietet. Das ist selbst mit 10 Originalen nicht erlaubt.

(Geändert von Zenmouron um 21:51 am April 16, 2009)



was aber, wenn man genau das "anbieten" deaktiviert? :noidea:



Dann ist man ein fieser Sack^^. Ne im ernst, das weiss ich nicht mehr genau, aber glaube das das keine Rolle spielt. Ich behaupte aber mal, natürlich ohne jegliche Garantie, das wegen eines Albums das auch noch gute 10 Jahre alt ist keiner ein Faß deswegen aufmachen wird. Was man aber glaub ich sicher sagen kann ist, dass das runterladen von Urheberrechtsgeschützten Material nur von Urheber selber, bzw. den Leuten denen er das erlaubt, gestattet ist.

(Geändert von Zenmouron um 0:49 am April 17, 2009)


-- Veröffentlicht durch MisterY am 0:29 am 17. April 2009


Zitat von Zenmouron um 19:56 am April 16, 2009
@rage82

Es würde eher in die "illegale Grauzone" manövrieren. Es sei der Besitzer des Originals findest eine möglichkeit es ausserhalb von p2p-Netzwerken zu beschaffen, da ansonsten wenn der Besitzer es lädt im normalfall auch gleichzeitig anbietet. Das ist selbst mit 10 Originalen nicht erlaubt.

(Geändert von Zenmouron um 21:51 am April 16, 2009)



was aber, wenn man genau das "anbieten" deaktiviert? :noidea:


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:13 am 16. April 2009

Wie wäre es, die Plattenfirma mal anzuschreiben? Möglichst mit Bild der CD und Schilderung der Sachlage. Vielleicht verschicken sie ja die Titel per Mail o.ä.... ;)


-- Veröffentlicht durch Zenmouron am 19:56 am 16. April 2009

@rage82

Es würde eher in die "illegale Grauzone" manövrieren. Es sei der Besitzer des Originals findest eine möglichkeit es ausserhalb von p2p-Netzwerken zu beschaffen, da ansonsten wenn der Besitzer es lädt im normalfall auch gleichzeitig anbietet. Das ist selbst mit 10 Originalen nicht erlaubt.

(Geändert von Zenmouron um 21:51 am April 16, 2009)


-- Veröffentlicht durch rage82 am 19:34 am 16. April 2009

Thema audio cd

Person A hat eine ca 10 jahre alte audio cd, bei der sich die reflexionsschicht aufgelöst hat. die lagerung entsprach dabei dem was empfohlen wird. zur benutzung in den player, ansonsten in der hülle gelagert und auch vor sonneneinstrahlung geschützt. chancen auf anfrage eine neue zu erhalten rechnet sich A keine aus (nach 10 jahren auch verständlich).

da A diese audio cd weiterhin besitzt und keine privatkopie angelegt hat, wie sähe es aus, wenn er sich eine "privatkopie" aus dem internet herunterladen würde.

einfacher wäre es natürlich im freundeskreis, aber da besitzt keiner außer A diese cd, es gibt sie lediglich als lp.

würde ein solcher vorgang nun als urheberrechtsverletzung gelten, oder würde das vorhandensein einer original cd, zwar defekt, aber zweifelsfrei original das ganze in die "legale grauzone" privatkopie manövrieren?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:21 am 15. April 2009

Naja, noch ist ja gar nicht klar, ob es um eine Masche geht:


Es soll angeblich Kontoführungsgebühren und eine Mindestlaufzeit vom Konto geben.



Vielleicht sollten die beiden Os erstmal den Vertrag lesen...Ich kann mir nämlich nur schwerlich vorstellen, dass eine große deutsche Bank, solche Praktiken anwendet, zumal Kontokunden den meisten Banken ziemlich egal sind, Jugendliche noch dazu...


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 1:31 am 15. April 2009

Sofern man nicht (z.B. per I-Net-Aufruf) weitere "Opfer" findet, die die "Masche" bestätigen...


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:11 am 14. April 2009

Es stünde ja sogar eine arglistige Täuschung im Raum aber der Beweis ist schwer bis unmöglich  zu führen.


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 19:08 am 14. April 2009


Zitat von spraadhans um 18:32 am April 14, 2009

Die volljährige Person wird beweisen müssen, dass mündlich etwas anderes vereinbart war, als nachher schriftlich festgehalten wurde.
Das dürfte ziemlich schwierig werden...



anfechten wegen erklärungsirrtum? dann evtl. schadenersatz in kauf nehmen... :noidea:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:32 am 14. April 2009

Wenn die Eltern des beschränkt Geschäftsfähigen ihre Zustimmung verweigern, ist der Vertrag von Anfang an unwirksam.

Die volljährige Person wird beweisen müssen, dass mündlich etwas anderes vereinbart war, als nachher schriftlich festgehalten wurde.
Das dürfte ziemlich schwierig werden...


-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 17:41 am 14. April 2009

Ich hätte da mal eine Frage:

Opfer1 (O1, noch nicht 18 Jahre alt) und Opfer2 (O2, über 18 Jahre alt) haben an einem "Glücksrat" einer großen deutschen Bank ein Konto mit 25€ Guthaben gewonnen. Die nette Person von der Bank versicherte, dass es keine Kontoführungsgebühren und auch keine Mindestlaufzeit geben würde. Man könne das Konto nach 1 Monat einfach auflösen und sich vorher das Geld auszahlen lassen.
O1 und O2 sollten dann noch einen Vertrag unterschreiben, den beide aber nur überflogen haben (es ist also nicht bekannt, was tatsächlich drin steht und eine Kopie gab es auch nicht).
Von einer dritten Person haben beide jetzt erfahren, dass das eine geläufige Masche sei, um die Leute in die Vertragsfalle zu locken. Es soll angeblich Kontoführungsgebühren und eine Mindestlaufzeit vom Konto geben.

Wenn O1 und O2 diesen Vertrag nun rückgängig machen wollen, können sie sich auch den "mündlichen Vertrag" mit dem Vetreter der Bank stützen? Beide könnten ja gegenseitig bezeugen, was ihnen der Typ erzählt hat. Oder wurde die Möglichkeit durch das setzen der Unterschrift ausgeschlossen?

Kann O1 sich darauf berufen, dass es noch nicht 18 und somit nur bedingt geschäftsfähig ist?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:07 am 13. April 2009

Das kommt darauf, was genau vereinbart wurde.

Verträge können auch mündlich geschlossen werden, ein Rücktritt ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 19:54 am 13. April 2009

Wenn bei der Kaufvereinbarung noch keine Rede von einem Bürgen und/oder der Ratenzahlung war, dann kann der Verkäufer natürlich vom Verkauf zurück treten, da bei Gebrauchtkäufen üblicherweise sofort bei Übergabe bezahlt wird.


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 19:47 am 13. April 2009

:moin::moin:

Es wurde mündlich eine Vereibarung getroffen um ein Auto zu verkaufen.
Dabei wurde aber mehrfach hin und her gefeilscht um die Ratenzahlung.
Der Käufer des Fahrzeugs ist insolvent und würde gerne den Bruder als "Bürge" in dem Kaufvertrag mit aufnehmen.

Dem Verkäufer ist das aber zu "unsicher" (er möchte den Bruder des Käufers nicht mit in den Dreck ziehen) und somit von dem Angebot zurücktreten.

Kann der Verkäufer das Angebot einfach zu stornieren (evtl. als "Eigenbedarf anzeigen") oder muss er dennoch abtreten?

Was meint Ihr dazu?


-- Veröffentlicht durch Hitman am 13:45 am 4. März 2009

Weil der keine Hausrat hat. Wenn der eine hätte würde er da nachfragen...

So, Kühlschrank logischerweise platt. Techniker hat das Gas rausgelassen bzw. wollte. Hat unten abgeknippst und nur *zisch*  Luft. Kein Gas mehr drin.

Da meinte das Opfer ob nicht lieber das Fenster öffnen soll, falls doch was Gas kommt. "Ne, ist ungefährlich." O. : "Aber da is doch Butan drin!" "Ne, die verwenden was neues." O: "Ahja". (google sagt: Isobutan....)
Also Zettelchen geschrieben: Alles platt! und gegangen isser. Jetzt muss ein Fax zurechtgemacht werden um Austausch bitten.

Schadenersatzansprüche nur an den Hersteller richten, aber OB der was macht ist fraglich. Ich werde dennoch ein Fax aufsetzen fürs Opfer, kost ja nix...

(Geändert von Hitman um 15:44 am März 4, 2009)


-- Veröffentlicht durch SenSej am 13:23 am 4. März 2009

warum fragste nicht bei der versicherung des "opfers" nach ?


-- Veröffentlicht durch Hitman am 13:18 am 4. März 2009

@VPS
Niemand sagt, dass mein "Opfer" Kugelfisch eingefroren hat oder argentinisches Rindfleisch.

Auch so kleine Sachen, die man sich auch mal eben umme Ecke für 10€ kaufen kann sind da drin, da macht sich ja auch niemand Gedanken drum, so pingelig sind wir ja nicht.

Nur wenn da mal eben 1KG Steak drin liegt, Portioniert eingefroren, Fisch für 20€ und noch diverses anderes, wird es doch schnell mal teuer. Sonst hätte man sich das Zeug ja nicht im Angebot gekauft sondern kauft sich direkt immer nur ein Schnitzel. Was bei einer Person natürlich richtig blöde ist, denn da stellst du dich im Geschäft für 250Gr Schnitzel an.

Daher kauft man im Angebot, friert entweder frisch ein, oder macht das Essen schon fertig und friert das ein. Und wenn dann alles fratze geht ärgert man sich.

Naja, gleich kommt ein Techniker zum "Opfer", ich werde euch auf dem Laufenden halten was dabei rausgekommen ist.


-- Veröffentlicht durch OberstHorst am 13:08 am 4. März 2009

Welche Schäden zahlt denn die Hausratversicherung?


-- Veröffentlicht durch VPS am 13:05 am 4. März 2009

jo eben


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 11:30 am 4. März 2009

Die üblichen Sachen. Sollte etwas sehr wertvolles darin lagern, empfiehlt sich eine Zusatzversicherung. ;)


-- Veröffentlicht durch VPS am 11:28 am 4. März 2009

und was darf man dann in seinem Kühlschrank lagern?
;)


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 11:09 am 4. März 2009

Im Endeffekt der Hersteller, wenn definitiv ein Produktmangel nachweisbar ist.


-- Veröffentlicht durch VPS am 11:02 am 4. März 2009

Wenn man das noch weiter spinnt, würde  es irgendwann  Kreise der Zulieferer betreffen und wer soll deiner Meinung nach dann dafür aufkommen ;)



-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:12 am 3. März 2009

Man muss halt ganz genau unterscheiden,

ist eine Kaufsache mangelhaft, hat der Käufer natürlich Ansprüche gegen den Verkäufer.

Diese erstrecken sich aber zunächst nur auf die Kaufsache selber.

Erst wenn der Verkäufer schuldhaft für den Mangel verantwortlich ist, muss er auch für eventuelle Folgeschäden einstehen (was ja auch gerecht ist).


-- Veröffentlicht durch Hitman am 18:01 am 3. März 2009

Wenn du das so ausdrückst gibt es im Endeffekt überhaupt keine Garantie/Gewährleistung. In jedem Fall KÖNNTE , rein THEORETISCH jemand was falsch gemacht haben.

Der Kühler wurde nicht auf den Prozessor getan, das Mainboard nicht an den vorgesehenen Montageschrauben am Gehäuse fixiert. Die Festplatte ist runtergefallen der Ram war nicht richtig eingesetzt. Usw. usw.

Dann hätte man ja überhaupt keinen Rechtsanspruch mehr... Weil beweis doch mal das Gegenteil von oben genanntem...

Und bei einem Kühlschrank, der nur die Funktion des Kühlens hat, und sonst keine, kann ich ja wohl verlangen, dass der auch kühlt oder nicht?

"Kein Produkt ist perfekt und das weiss man."
Ja, soll ich deswegen kein Gefriergut ins Tiefkühlfach legen oder weniger weil er kaputt gehen könnte? Nichts in den Kühlschrank weil er sonst kaputt gehen könnte? Wie unlogisch ist DAS denn?


-- Veröffentlicht durch VPS am 15:47 am 3. März 2009

kein Produkt ist perfekt und das weiß man ;)

bricht eine Bank zusammen zahlt es die eigene Versicherung und die wird sich nicht die Mühe machen, das vom Hersteller einzuklagem, es sei denn, die ganze Serie ist fehlerhaft. Privatrechtliche Konsequnzen muss man dann von Fall zu Fall prüfen lassen. Wie beweißt man, dass man nicht zuvor ein paar tonnen Baumaterial darauf abgelegt hat und sie beschädigt wurde.


(Geändert von VPS um 15:50 am März 3, 2009)


-- Veröffentlicht durch Hitman am 15:24 am 3. März 2009

Ganz einfach nachweisbar. Kühlschrank kühlt nicht. Und ich kann bei nem feststehenden Kühlschrank nicht viel machen als an und aus. Wenn ich am Kompressor rumgefummelt hätte und das Gas dadurch abgelassen hätte ok.   :lol:

Huch, ich meine nicht mich, ich meine natürlich das Fallbeispielopfer.

Wieso passiert das meinem Opfer eigentlich immer viel öfter als normalen Personen? Ist ja kaum mehr geheuer....


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:20 am 3. März 2009

Produkthaftung gibt es erst ab 500,-

Haftung nach dem BGB setzt Verschulden voraus, was in aller Regel falls vorhanden nur sehr schwer nachgewiesen werden kann.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 15:08 am 3. März 2009

Also ist auch kein Netzteilhersteller haftbar zu machen wenn der PC durch dieses nachweislich kaputt geht?

Oder wenn ich eine Bank kaufe aus Holz und da setzt sich jemand drauf. Dann bricht die und derjenige der draufsaß bricht sich den Arm beim Fall. Niemand haftbar?


Frage mich gerade wie das bei Großküchen funktionieren soll die mal was auch nur einen Tag lagern (länger sollte das nicht gekühlt sein, der Frische wegen) und da benutzen die bei weitem nicht so billige Kühlschränke wie wir "normalsterbliche"....


-- Veröffentlicht durch VPS am 14:42 am 3. März 2009

Ich denke nicht, dass der Herrsteller für die Beschädigung fremder Rechtsgüter aufkommt. Seine Pflicht ist es, wenn sein Produkt fehlerfhaft ausgeliefert wird, für die Besserung zu sorgen. Der Besitzer dürfte in der Verantwortung stehen für sensible Produkte rechtzeitig für Ersatz zu sorgen.

Es würde sich ja dann auch die Frage stellen, was man in seinem Kühlschrank aufbewahren darf und was nicht.

Man kann auch nicht ein Verkehrsunternehmen verklagen, wenn man nicht rechtzeitig vor der Ziehung der Lottozahlen am Kiosk war.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 12:41 am 3. März 2009

Kühlschrank kaputt, Gefriergut schrott, Kosten des Gefrierguts: Mindestens 100€.

Garantie bis Ende 2009.

Wer muss dafür zahlen? Der Besitzer des Kühlschranks oder der Kühlschrankhersteller?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 7:16 am 27. Feb. 2009

Herr X scheint ja ein ganz schlaues Kerlchen zu sein:lol:.

@ Sensej:

:thumb:


Tja, der Insolvenzverwalter geht nicht danach, wer das Geld am dringendsten braucht oder länger wartet, sondern teilt je nach Höhe der Forderung anteilig auf.  



Nicht mal das, wenn höherrangige Forderungen bestehen (z.B. Steuern, andere öffentliche Abgaben) stehen die im Rang weit über den Schulden an Herrn X und werden bevorzugt befriedigt.


(Geändert von spraadhans um 7:19 am Feb. 27, 2009)


-- Veröffentlicht durch MisterY am 1:03 am 27. Feb. 2009

dann schreibt Herr X eine weitere Person auf die "People to vermöpp"-Liste :lol:


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:18 am 26. Feb. 2009

Tja, der Insolvenzverwalter geht nicht danach, wer das Geld am dringendsten braucht oder länger wartet, sondern teilt je nach Höhe der Forderung anteilig auf. ;)

(Geändert von kammerjaeger um 23:19 am Feb. 26, 2009)


-- Veröffentlicht durch MisterY am 20:06 am 26. Feb. 2009

ich wollte mir weder ein lcd noch ein rc auto holen. Herr X will einfach nur sein auto finanzieren können und mit seiner freundin was unternehmen können und ohne schulden zu machen seine studiengebühren bezahlen.


-- Veröffentlicht durch SenSej am 19:37 am 26. Feb. 2009

und was ist wenn es jemanden gibt der 7 kinder hat und nur hartz 4bekommt und es NOCH dringender brauch als du
merk dir eins
1tens gibt es immer einen der es wirklich dringender brauch
und
2tens sind gesetze nicht immer gerecht (je nach standpunkt)

warst du es nicht der sich irgendwelche teuren sachen holen wollte (lcd, rc auto :noidea: kann mich auch irren;))

um es kurz zu machen, es gibt ne Rangliste und du als kleiner privater stehst nicht weit oben, also das nehmen was man bekommt (und zufrieden sein) oder einspruch einlegen (was eventuell je nach rechtsschutz teuer werden kann ) und hoffen das überhaupt was abfällt ;)


-- Veröffentlicht durch MisterY am 19:22 am 26. Feb. 2009

find ich nicht, denn Herr X wartet nun schon seit über einem halben jahr auf seinem vierstelligen Betrag, den Herr X als Student sehr gut gebrauchen könnte


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 17:56 am 26. Feb. 2009


Früher wars so schön...da galt noch das Faustrecht....



Ja für starke Typen wie dich, vor denen jeder Respekt hat, mag das stimmen aber hast du auch mal an die vielen Schwachen gedacht?

Für die ist der Rechtsstaat schon eine gute Erfindung.


-- Veröffentlicht durch MisterY am 17:44 am 26. Feb. 2009

auch wenn Herr X schon seit über nem halben Jahr schon drauf wartet?

Früher wars so schön...da galt noch das Faustrecht....

(Geändert von MisterY um 17:44 am Feb. 26, 2009)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:52 am 26. Feb. 2009

Da wird eine Rangliste gebildet nach Art der Forderung, zivilrechtliche Forderungen stehen da meistens ziemlich unten...


-- Veröffentlicht durch The Papst am 15:49 am 26. Feb. 2009

Ok.

Deswegen auch wenn möglich. Erstmal sind natürlich sowieso die anderen dran.

Wo nach geht das eigentlich, wer was bekommt? Wer am lautesten Schreit oder gibts da irgendne Einordnung?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:19 am 26. Feb. 2009

Jop heißt so und stimmt auch ganz grob.

Meist wird aber nicht mehr viel zu holen sein.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 14:56 am 26. Feb. 2009

Die Forderung muss an den Insolvenzverwalter gestellt werden und wird irgedwann, wenn möglich, aus der Insolvenzmasse (heißt das so?) bedient.


-- Veröffentlicht durch MisterY am 14:12 am 26. Feb. 2009

problem: laut § 21 Abs 2 Nr. 3 InsO sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt und alle bereits eingeleiteten Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Die Firma XY hat seit dem 26.01 einen vorläufigen Vollstreckungsschutz


-- Veröffentlicht durch The Papst am 13:50 am 26. Feb. 2009

Alle Asprüche laufen dann über den zukünftigen Insolvenzverwalter.


-- Veröffentlicht durch MisterY am 13:45 am 26. Feb. 2009

Herr X hat bei der Firma XY den ganzen Juli + eine Woche im August gearbeitet.

Geld vom August erhielt Herr X im Oktober, das Geld von Juli fehlte allerdings. Nach mehrmaligen Auffordern und Mahnen (auch von Herr X's Anwalt), ist es dann ende Oktober zur Strafanzeige wg Vorenthalts von Arbeitsentgelt + Klage beim Arbeitsgericht gekommen. Der erste Termin beim Arbeitsgericht wurde von der Firma XY verschoben. Mitte Dezember trafen sich dann beide Parteien vor Gericht. Firma XY hat sofort zugegeben, dass die Forderungen von Herr X stimmen und wird zum nächsten Zahlungslauf mitte Januar diesen Jahres bezahlt. Die Frist verstrich, der Anwalt von Herr X setzte bis zum 27.01 die letzte Frist und hat dann (nachdem die Unterlagen vom Arbeitsgericht vorlagen) mitte Februar die Zwangsvollstreckung eingeleitet. am 26.02. meldete sich der Gerichtsvollzieher, und teilte dem Anwalt von Herr X mit, dass die Firma XY am 26.01 (also ein Tag vor ablauf der letzten frist) ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet hat. Der Anwalt von Herr X wird in den nächsten Tagen Anzeige wegen Verdachts auf Betrug einreichen.

Frage: ist es dem Herrn X irgendwie möglich, an seinem Geld ranzukommen? :noidea:


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 14:41 am 13. Feb. 2009

ich habe damals nicht eingewilligt 5!!!! abos abzuschließen.
1 abo wäre ja noch "ok" gewesen, aber 5???
dabei habe ich den service nur einmal benutzt und nicht 5 mal oder so...

das finde ich schon etwas dreist...


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:25 am 12. Feb. 2009

Wenn man keine Erklärung abgegeben hat, wo ist dann der Stress?

Wenn doch, sollte man sich mal an der eigenen Nase kratzen, ich erleb dauernd Fälle, in denen die Leute irgendwas anklicken, weil im Internet ja alles umsonst sein muss.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 17:24 am 12. Feb. 2009

Ja, nicht auf: "Ich akzeptiere die AGB voll und ganz" klicken.

Aber wie man an meinem Beispiel sieht: Noch nichtmals DAS muss man, um völlig sinnlos Mahnungen zu bekommen...


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 16:34 am 12. Feb. 2009

meldet euch NIEMALS bei tuneclub oder sowas an.

die besch****en ohne ende.
ohne das man es weis, bezahlt man dort 15 tacken im monat für sch****e und nix als sch****e.

und man kriegt nichtmal was davon mit.
ich hoffe, dass man bald mal auf gesetztes ebene was gegen irgendwelche "handyabos" macht.

kann man sich dagegen irgendwie wehren???


-- Veröffentlicht durch t4ker am 13:07 am 12. Feb. 2009

:punk: so geil!!! Die müsste man echt anzeigen...Versuchter Betrug :godlike:


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:58 am 11. Feb. 2009

:lol:
Gib doch mal zum Spaß "Katja Günther Rechtsanwältin" bei Google ein!
Ich sag nur: Du bist nicht allein.....

Ich würde direkt Anzeige erstatten! ;)


-- Veröffentlicht durch MisterY am 19:21 am 11. Feb. 2009

das ist doch ganz klar ein fall von betrug:

1. die PDF sieht "Standardisiert" aus.  würd mich nicht wundern, wenn jeder die selbe erhalten hat.

2. das große und unterstrichene "letztmals aussergerichtlich" gilt der panikmache

3. würde ein Seriöser Anwalt wohl nie seine eigene Meinung mit einfliessen lassen


Unabhängig von der Frage nach der Zahlungspflicht weise ich Sie darauf hin, dass ich mich
der Auffassung anschließe, dass einem Anbieter von Onlinediensten nicht vorgeworfen werden
kann, er hätte die Internetseite täuschend ausgestaltet, wenn ein Nutzer vor
Inanspruchnahme des Dienstes seine persönlichen Daten angeben und den AGB des
Seitenbetreibers zustimmen muss. Einem Internetnutzer wäre zumindest zuzumuten, die
Hinweise auf der Anmeldeseite zu lesen. Wer seine persönlichen Daten angibt, muss dies als
Grund dafür nehmen, die betreffende Seite genauer zu überprüfen und die entsprechenden
Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 19:11 am 11. Feb. 2009

In der PDF steht:

Gfjgj Dfhgf
Dfhfh 5 05.02.2009
47543 Fhfdherh

Und dann irgendeine IP.  Ich habe aber 100% nichts angeklickt wo ich bezahlen müsste, so blöd war ich noch NIE. Außerdem habe ich auch vorher KEINE Mail bekommen, die mich auf irgendetwas hinweist.

Mal davon ab, dass die E-Mail Adresse, an die die das geschickt haben gerade mal 4 Wochen alt ist. Ich bin daher mal auf eine Erklärung gespannt.....  Ich hab mir vor 4 Wochen onkelhitman@gmx.net registriert als Zweitadresse bei GMX. Von daher.....


-- Veröffentlicht durch SenSej am 19:06 am 11. Feb. 2009

hast du denn "damals" ne adresse angegeben ?

und immer schön auf dem laufenden halten :)


-- Veröffentlicht durch Hitman am 18:11 am 11. Feb. 2009

Ich aber:

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Gfjgj Dfhgf,
       
wir haben versucht, Ihnen auf dem Postweg unter der von Ihnen angegebenen
Adresse für die von Ihnen genutzte Dienstleistung eine Mahnung zuzusenden, da
sowohl die Rechnung als auch die Mahnung meiner Mandantin von Ihnen nicht
beglichen wurde.

Die Angabe einer falschen Adresse geschah hier in offensichtlicher Absicht,
den Rechnungs- und Mahnungszugang zu erschweren.
Dies wird von mir als erstes Indiz für betrügerische Absicht gewertet.
Ich werde diesen Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen.

-------------------------------------------------

Ihre Mahnung können Sie unter folgendem Link einsehen:
http://83.141.2.195/?dc=vaqwqb3yt2ph92chusd4

-------------------------------------------------

Wir weisen Sie auf die Zahlungsfrist hin.
Sollten sie eine Ratenzahlung vereinbaren wollen,
richten Sie ihre E-Mail bitte an ratenzahlung@strafrecht-guenther.de

Hochachtungsvoll

Katja Günther
Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskanzlei Günther
Brienner Str. 44
D-80333 München
_____________________________________________________

Die hatte ich heute im Postfach. Keine Ahnung was das ist. Habs mir mal angeguckt, ist von irgendeinem IQ Test bei dem ich angeblich im Jahr 2006 mitgemacht hätte. Naja, mal laufen lasse, ich zahl jedenfalls keinen Hehler für irgendwas....


-- Veröffentlicht durch SenSej am 13:28 am 11. Feb. 2009

haste gestern Akte 09 gesehen
da hatten die wieder so jmd der damit am tag 15k - 20k einnimmt

ne anwältin war das (name sag ich nicht ) ;)


-- Veröffentlicht durch MisterY am 1:57 am 11. Feb. 2009

sorry, habs verwechselt :thumb:


-- Veröffentlicht durch Marodeur am 23:52 am 10. Feb. 2009

Was für Geld wiedergeben?
Wurd doch nix bezahlt.
Aber ne Anzeige wegen Betrugs wäre eigentlich ne Idee, wenn die schon anfangen Rechnungen einfach mal auf gut Glück zu verschicken.

[Edit]
Also natürlich wegen versuchten Betrugs.
Ist ja nix passiert.
[/Edit]

(Geändert von Marodeur um 23:53 am Feb. 10, 2009)


-- Veröffentlicht durch MisterY am 23:42 am 10. Feb. 2009

ich würde das spiel andersrum machen: denen ne Mahnung schicken dir dein Geld wieder zu geben sonst Anzeige wegen Betrugs.


-- Veröffentlicht durch Marodeur am 23:26 am 10. Feb. 2009

Naja, ich geh ja davon aus, dass die die Addi von Ebay oder ähnlichem haben.
An JEDE Addi ne Mail zu verschicken ist glaub ich etwas umständlich.

Aber mal so als Frage, würde das vor Gericht was gelten wenn der Header der Email irgendwie gefaked scheint (so nach dem Motto wurde Versand von "mein-email-server" anstatt von nem richtigen Server)?
Damit könnte man das dann doch eigentlich gut als Spam abtun die man ungelesen gelöscht hat oder nicht?


-- Veröffentlicht durch SenSej am 20:03 am 10. Feb. 2009

aber sobald du dich meldest wissen sie das die adresse aktiv ist bzw genutzt wird


-- Veröffentlicht durch Marodeur am 19:43 am 10. Feb. 2009

Ich überleg ja immer noch ob ein Widerspruch gegen die Rechnung nicht Sinn macht.
Denk aber mal schon.


-- Veröffentlicht durch SenSej am 19:07 am 10. Feb. 2009

kannst uns ja auf dem laufenden halten ;)


-- Veröffentlicht durch Marodeur am 15:57 am 10. Feb. 2009

Grad gesehen, dass die die Addresse wohl auch einfach mal raten (auf der Rechnung). :noidea:
Natürlich völlig daneben.
Na dann viel Spass.
Mit falscher Addresse und falscher IP dürften die nicht sehr weit kommen wenn se versuchen irgendwelche Mahnungen zu verschicken...
:lolaway:


(Geändert von Marodeur um 17:32 am Feb. 10, 2009)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 15:27 am 10. Feb. 2009

Jop, besser ist das. Bei meiner Schwester hats nach nem 3/4 Jahr aufgehört.


-- Veröffentlicht durch Marodeur am 14:56 am 10. Feb. 2009

Schon klar
Ich mein aber gelesen zu haben, dass man der Forderung zumindest mal widersprechen muss.
So für den (unwahrscheinlichen) Fall, dass sie doch bis zum Gericht gehen wollen.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 14:52 am 10. Feb. 2009

Wunder dich nicht, wenn du weiterhin von denen Post bekommst und die Forderungen hoch gehen. Das ist ein automatisierter Prozess, der sich von keiner EMail beeinflussen lässt.


-- Veröffentlicht durch Marodeur am 14:33 am 10. Feb. 2009

Edit:

Ich nehms mal raus

(Geändert von Marodeur um 17:30 am Feb. 10, 2009)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 13:01 am 10. Feb. 2009

Es muss niemand dein EMail PW kennen. Die suchen sich einfach Mail Adressen raus, bzw kaufen sich ne passende Liste und legen dann los.


-- Veröffentlicht durch Marodeur am 12:48 am 10. Feb. 2009

Edit:

Ich nehms mal raus, wegen der Juristerei.
Allgemein:
Ging um die üblichen Abzockgeschäfte mit in den AGBs versteckten Kosten, in der weitergetriebenen Form, dass man Emails kriegt ohne sich da jemals registriert zu haben.
Man sollte nicht reagieren, wenn man definitiv keinen Vertrag geschlossen hat und auch evtl. Möglichkeiten des Nachprüfens (Addresse, IP, etc.) von einem wegweisen.
Hoffe mal das ist so korrekt zusammengefasst.


(Geändert von Marodeur um 17:30 am Feb. 10, 2009)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 12:46 am 10. Feb. 2009

Google mal nach der Seite. Hört sich ganz nach der gleichen Masche wie bei Online-liebestest an.


-- Veröffentlicht durch Marodeur am 12:46 am 10. Feb. 2009

Edit:

Ich nehms mal raus, wegen der Juristerei.
Allgemein:
Ging um die üblichen Abzockgeschäfte mit in den AGBs versteckten Kosten, in der weitergetriebenen Form, dass man Emails kriegt ohne sich da jemals registriert zu haben.
Man sollte nicht reagieren, wenn man definitiv keinen Vertrag geschlossen hat und auch evtl. Möglichkeiten des Nachprüfens (Addresse, IP, etc.) von einem wegweisen.
Hoffe mal das ist so korrekt zusammengefasst.

(Geändert von Marodeur um 17:26 am Feb. 10, 2009)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 12:41 am 10. Feb. 2009

Wenn sicher kein Vertrag zustande gekommen ist, dann muss man auf derartige Mails eigentlich gar nicht reagieren.

I.Ü. beginnt die Widerrufsfrist immer erst mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform.


-- Veröffentlicht durch Marodeur am 12:20 am 10. Feb. 2009

Edit:

Moinmoin

Wollt mal fragen wie das ist wenn man Emails von diesen Abzockwebseiten mit versteckten Kosten in den AGBs oder ähnlichem erhält.
Sollte man da allgemein nicht reagieren oder Widerspruch einlegen?
Die sind jetzt scheinbar auch dazu übergegangen einfach mal Rechnungen zu verschicken ohne dass man sich registriert hat...
Das find ich schon richtig dreist, klingt irgendwie nach versuchtem Betrug.

Thx schonmal


(Geändert von Marodeur um 17:29 am Feb. 10, 2009)


(Geändert von Marodeur um 17:31 am Feb. 10, 2009)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:37 am 8. Feb. 2009

Sicherlich hat der Apotheker hier eine Pflicht verletzt, die Frage ist hier eher, ob ein (ersetzbarer) Schaden entstanden ist.


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 20:57 am 8. Feb. 2009

Mal eine Frage:
Wer ist verantwortlich wenn in einer Apotheke ein Rezept abgegeben worden ist und man dafür das "falsche Medikament" erhalten hat.

Folgender Fall:
Eine Frau über 50 nimmt seit längerer Zeit (über 5 Jahre) aufgrund einer chronischen Erkrankung Tabletten ein.
Die Frau gibt ein Rezept in einer örtlichen Apotheke ab und bekommt wie immer ihr Medikamt.
Nach 3 Wochen einnahme stellt Sie fest, dass das Medikament nicht den vom Arzt ausgestellten Spezifikationen umfasst. Es hat eine weitaus stärkere Wirkung als das Verschriebene (400 mg anstatt von 100 mg).

Da selbst die kleine Menge an Tabletten schon stark "abhängig" macht ist natürlich das "runterkommen" vond en großen noch schwerer.

Die Verpackungen sind identisch bis auf den höher angegebenen Arzneimittelgehalt.

Ist es die Pflicht des Apothekers, die Richtigkeit seines Handels zu überprüfen, oder die Aufgabe des Kunden die Richtigkeit seines Medikaments zu überprüfen, oder haben beide Teilschuld?

Wie gesagt die Frau nimmt seit Jahren das gleiche Medikament und die Verpackungen sind zum Verwechseln gleich.


-- Veröffentlicht durch rage82 am 16:59 am 8. Feb. 2009


Zitat von Live1982 um 14:21 am Feb. 8, 2009
ich frag mich was ihr euch hier vorstellt. da hat der händler einen fehler gemacht, kann vorkommen. aber versuchen das mit allen mitteln auszunutzen is doch unter aller sau

auf seine kosten zurückschicken, oder die differenz zahlen.



na is doch ganz klar, wenn der händler einen fehler zu gunsten des kunden macht, dann alles recht dem kunden.

macht der händler einen fehler zu ungunsten des kunden, dann auch alles recht dem kunden.


das ist doch völlig klar oder nicht?

;) ;) ;)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:19 am 8. Feb. 2009

Jep, so seh ich das auch...


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 14:21 am 8. Feb. 2009

ich frag mich was ihr euch hier vorstellt. da hat der händler einen fehler gemacht, kann vorkommen. aber versuchen das mit allen mitteln auszunutzen is doch unter aller sau

auf seine kosten zurückschicken, oder die differenz zahlen.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 13:42 am 8. Feb. 2009

Und dann alles selber zahlen?

Ich sehe jedenfalls keine Anspruchsgrundlage, die die von dir genannten Punkte auch nur ansatzweise abdeckt.


-- Veröffentlicht durch MisterY am 13:19 am 8. Feb. 2009

ich würde mir auch saftig Geld für Fahrtkosten zur Post anrechnen lassen, verdienstausfall und ausfall des gerätes


-- Veröffentlicht durch rage82 am 12:49 am 8. Feb. 2009

da ist natürlich die frage, welchen preisunterschied haben die produkte, wie hoch sind die versandkosten usw.

denke verhandlung führt da selten weiter, da wird eher die kostenkalkulation des verkäufers ausschlaggebend sein.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 12:09 am 8. Feb. 2009

Letztlich kommt es immer auf das Verhandlungsgeschick an, denn der Verkäufer muss ja die Falschlieferung beim Empfänger abholen lassen und die richtige Lieferung versenden, da ist es vielleicht günstiger ihm die bessere Version einfach zu belassen...


-- Veröffentlicht durch Hitman am 12:00 am 8. Feb. 2009

Naja, einen Versuch wars ja wert ;)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 11:25 am 8. Feb. 2009

Selbst wenn man das als neues Angebot ansieht, so wird es der V erfolgreich anfechten können.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 9:35 am 8. Feb. 2009

Hm, wie war das nochmal? "Sie haben uns nur ein Angebot geschickt, ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie den Artikel bezahlt haben und Sie den Artikel per Post entgegengenommen haben."

Er hat also sein Angebot gemacht, die haben das sozusagen "abgelehnt" und haben ihm dann ein neues Angebot geschickt zum selben Preis. So würde ich das jetzt drehen wenn ich der Käufer wäre.

Denn andersrum wirds doch auch immer so gemacht oder? Würd ich nochmal in die AGBs gucken, denn wenn der Versand der Ware bindend ist, und das ist ja hier der Fall.....


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:16 am 7. Feb. 2009

Vertrag ist Vertrag und wenn die Standard Version vereinbart war, dann kann der Verkäufer selbstverständlich die falsche Lieferung zurückverlangen, das er dafür dann die Kosten trägt, ist wohl ebenso selbstverständlich.

Was auf der Rechnungs steht, ist in diesem Fall eher egal...




(Geändert von spraadhans um 11:19 am Feb. 8, 2009)


-- Veröffentlicht durch eskimo am 20:36 am 7. Feb. 2009

Ich würde mich erstmal sturr stellen...
Vorab die Versandkosten für den Rückversand verlangen und mir die Standartversion zuschicken lassen. Du brauchst das Ding schließlich und bis nicht gewillt, nochmal einige Tage darauf zu warten.

Mal sehen wie er dann reagiert.

Rechtlich wird er wohl wenig Changen haben, wenn du eine Rechnung für die Pro Version erhalten hast... Kann ja sein, dass die Standart version vergriffen war und er dir deswegen ein Upgrade gegeben hat.
Soll er doch erstmal beweisen, dass das nicht der Fall war.

(Geändert von eskimo um 20:38 am Feb. 7, 2009)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 17:18 am 6. Feb. 2009


Darf er das?



Natürlich, alles andere wäre doch ungerecht, oder?


-- Veröffentlicht durch Puccini am 15:42 am 6. Feb. 2009

Ich hab mal ne frage:

Ein Kunde hat ein Angebot in einem Onlineaktionshaus wahrgenommen und die ware auch schön erhalten. Leider stellte sich dann raus, das der kunde die Pro-Ausführung und net das angeforderte Standardmodel erhalten hatte!
AUf der Rechnung steht das Pro-Produkt mit dem Preis für das Standardprodukt. Der kunde hat alles schon vorher bezahlt gehabt in der höhe seiner richtigen Bestellung.
Jetzt vordert der Händler aufgrund von Falschsendung das der kunde das progerät entweder behalten darf, dafür mehr geld zahlen soll, oder aber das gerät zurückschicken soll um es umzutauschen!

Darf er das?


:<

Danke für eure Hilfe!


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 9:21 am 4. Feb. 2009

Schau dir mal den wikipedia Eintrag zur GEZ an, dort wird auch kurz auf derartige Schreiben eingegangen.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 12:33 am 1. Feb. 2009

Ich glaub den Schrott lös ich indem ich in nen Copy-Shop gehe und denen noch ein Fax schicke.... Was solls. Und wenn dann noch was kommt... Mal sehen.


-- Veröffentlicht durch MisterY am 12:06 am 1. Feb. 2009

wenn ne Mahnung kommt, würde ich die einfach ignorieren. soll doch ein typ von denen vorbei kommen :lol:


-- Veröffentlicht durch Hitman am 8:04 am 1. Feb. 2009

Da fällt mir spontan noch was ein.

Im Dezember 2007 ist ein Arbeitnehmer aus seinem Elternhaus ausgezogen. Daraufhin bekam er von der GEZ Post und hat sich da auch brav angemeldet und in einem extra Zettel darauf hingewiesen von WO er kam.

Nun zahlt derjenige pünktlich seine GEZ-Gabühren alle drei Monate (natürlich nur nach Post der GEZ, keine Einzugsermächtigung). Gleichzeitig treffen ab Februar in seinem alten Elternhaus monatliche Schreiben von der GEZ ein.  Daraufhin wurde hinten angekreuzt, "umgezogen nach XXX" und wieder zurück. Das Ganze hin und her dauerte jedoch immer weiter an und ist immer noch nicht unterbrochen.

Ein Anruf bei der GEZ hatte NICHTS zur Folge. Ferner bekommt derjenige immer noch Post an sein Elternhaus mit FORDERUNGEN NACHKOMMEN, "Evtl. rechtliche Schritte" und dergleichen.

Mehr als anrufen, zurücksenden, kann man doch nicht machen. Eine Mahnung kam noch nicht, ist aber abzusehen. Was kann man da wiederum tun? Ist das nicht schon SPAM, da ja reagiert wurde, nur seitens der GEZ nicht? Immerhin ist es eine störende Belästigung seinen Papierkorb allen Monat mit den Briefen zu leeren....

Geld ausgeben will der "fällige GEZ-Zahler" nicht, warum auch, er zahlt ja seine GEZ Gebühr rechtmäßig...


-- Veröffentlicht durch SenSej am 17:24 am 31. Jan. 2009

Frage

Ich wollt mir etwas im ausland über inet bestellen
wert unter 25,- (mehrere sachen)

wenn der zoll das jetzt öffnen sollte und irgend etwas als Kopie / Fälschung entdeckt
mit was für konsequenzen muss ich rechnen?

€ wenn jmd zollbestimmungen für messer finden sollte kann er sie mal posten

find auf der zoll seite nix

(Geändert von SenSej um 17:25 am Jan. 31, 2009)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:45 am 29. Jan. 2009

Du solltest erst mal klären, ob in der Wohnung tatsächlich Kabel verfügbar ist und ob du tatsächlich so ohne weiteres aus dem aktuellen Vertrag kommst, unterschätze dabei die Telefonfirma nicht!

Selbst wenn das dann alles zutrifft, würde ich mir an nächster Stelle genau überlegen, ob ich wegen so einer Sache gegen meinen Vermieter vorgehen möchte.

Wenn ja, dann müsste wohl trotz allem ein Rechtsanwalt prüfen, was genau von wem zu welchem Zeitpunkt (beweisbar) gesagt und / oder zugesichert wurde.

Recht (und vor allem Rechtsdurchsetzung) ist (zumeist) kompliziert.

Es grüßt der Alleinunterhalter;)

(Geändert von spraadhans um 19:46 am Jan. 29, 2009)


-- Veröffentlicht durch Hitman am 17:40 am 29. Jan. 2009

So, ich habe vor einem Jahr meinen Mietvertrag unterschrieben. Dabei wurde mir gesagt, dass in unserem Haus nur DVB-T verfügbar ist.

Demnach musste ich ja, wohl oder Übel, Hardware für mein Notebook kaufen, will heißen eine DVB-T Karte.

Zudem brauchte ich ja Internet und Telefon. Dabei habe ich mich für Arcor entschieden.

Heute kommen zu mir 2 Mitarbeiter von Unity Media, die mir sagen, das Haus habe einen Kabelanschluss und dieser wird auch vom Haus bezahlt (von wem eigentlich? Ich muss meinen Mietvertrag nochmal rausnehmen) Ich hätte also schon vor einem Jahr anstatt Arcor 6000 Internetanschluss und Telefonanschluss (ohne Telefon-Flat) eine 20000 Internetleitung mit Internet/Telefon/Digital-TV Flat haben können fürs selbe Geld.

Inwieweit habe ich da einen Rechtsanspruch oder habe ich überhaupt irgendeinen Anspruch?

Dafür, dass er mir das gesagt hat, habe ich 2 Zeugen zu jeweils unterschiedlichen Terminen.

Ist natürlich jetzt so ne Sache, zum einen: geht es in dem Haus überhaupt? Die Frage ist groß, denn: In meinen Nebenkosten werden keine Kabelgebühren verlangt. Ein Kabelanschluss liegt aber zum Haus. Darf ich den (wenn vorhanden) nutzen? Und mit wieviel darf ich dann da belastet werden (monatliches Endgeld)?
Wenn der Anschluss bereit liegen sollte, hätte ich ja, wie erwähnt, schon 1 Jahr alles billiger haben können. Aus dem Arcor Vertrag raus sollte eigentlich kein Problem sein, ich habe so schon genug Probleme mit denen gehabt, 2 neue Modems, eine Starterbox und immer noch ab und an Probleme mit der Verbindung.
Ich bin also optimistisch dass ich da raus kommen könnte.

Kann ich dennoch meinem Vermieter hier etwas unterstellen, sodass er meine TV-Karte (die ja dann unsinnig ist, ich brauch ja dann DVB-C Karte) nehmen muss? Oder habe ich dann keinen Anspruch?

Ist ein bisschen Wirr, aber ich hoffe es kann jemand encrypten was ich hier schreibe.

Ich will natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur einen allgemeinen Tipp, was man in einer solchen Situation als Mieter machen könnte.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:50 am 20. Jan. 2009

Also in aller Regel kommt ein Kaufvertrag im Internet erst mit der ausdrücklichen Annahme des Verkäufers, meist sogar erst mit Lieferung zustande.

Die Bestellung gilt lediglich als Angebot des Käufers, das er im Sinne des Fernabsatzrechtes widerrufen kann.

Das Geld kann dann nach 812 BGB herausverlangt werden...

(Geändert von spraadhans um 20:59 am Jan. 20, 2009)


-- Veröffentlicht durch Hitman am 20:35 am 20. Jan. 2009

Auch wenn schon bezahlt? Wem gehört dann das Geld?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:13 am 20. Jan. 2009

Zur Frage:

Kein Kaufvertrag, kein Anspruch...


-- Veröffentlicht durch Hitman am 19:54 am 20. Jan. 2009

Nein nicht für 2 jahre mehr 10-20€.

Denn im INTERNET fangen die WD (denn Seagate bietet keine mehr mit 5 Jahren an) 1TB = 100€. Und im Laden um die Ecke mindestens 110-120€. Wahrscheinlich in DDorf da in Hilden die Preise noch höher sind.

Und die Seagate gibts ja nicht mehr. Und der Preis einer "normalen" 1TB sind 75€ mit 3 Jahren. Und davon bräuchte der Kunde dann mindestens 2 Stück, da er genau 1,5TB zu sichern hat....   ;)


-- Veröffentlicht durch Paschka am 19:48 am 20. Jan. 2009


Wieso ich?

Sorry Web 2.0 Syndrom :lol:

10-20€ für 2 Jahre Garantie mehr... :noidea:


-- Veröffentlicht durch Hitman am 19:44 am 20. Jan. 2009

Wieso ich?

Du meinst den Käufer....

Ja, das Problem ist wie gesagt der Preis. Da der Käufer aus Hilden kommt und selbst in Düsseldorf die Läden alle 10-20€ Aufschlag haben..... Macht keinen Sinn.


-- Veröffentlicht durch Paschka am 19:42 am 20. Jan. 2009

Achso ja dann ;)
Ich glaube aber fast du würdest bei nem Lokalen Händler evtl. fündiger werden, da die Onlineshops ein viel größeres Publikum haben.
Ansonsten abwarten und schlimmstenfalls in den sauren Apfel beißen...


-- Veröffentlicht durch Hitman am 19:32 am 20. Jan. 2009

Joup,
mit dem Unterschied, dass dieses Datenbunker Sicherungsplatten werden sollen. Das heißt auch wenn das Bunker sich verabschiedet sind die Daten ja da. Und ein Ausfall von 2 Festplatten gelichzeitig ist zwar möglich, aber die Wahrscheinlichkeit ist gering.

Von daher sind die  5 Jahre sinnig, soll ja auch nur ab und an benutzt werden und nicht unter Dauerfeuer stehen.


-- Veröffentlicht durch Paschka am 18:51 am 20. Jan. 2009


Problem wie gesagt: Passiert nix. Also wird gewartet und wenn in 2 Wochen nix passiert wird in den sauren Apfel gebissen und eben eine mit 3 Jahren gekauft. Bis dahin wird sicher ne neue gekauft..... Aber 5  Jahre wäre einfach sicherer....



Das ist richtig. Nur meine persönliche Meinung zu diesen "Datenbunkern" vorallem von Seagate/Maxtor ist: Wenn dir das Ding flöten geht sind die Daten weg, da ist mir die Garantie eigentlich dann vollkommen egal....


-- Veröffentlicht durch Hitman am 18:46 am 20. Jan. 2009

Das Problem ist: Es gibt keine presliche Alternative.

Siehe geizhals.at

Die Seagate mit 5 Jahren, SATA 3,5" und 1,5TB kostet ca. 110€ während man für eine 5 Jahre 1TB Western Digital 100€ zahlen müsste.

Jaja, ich weiss was momentan mit Seagate los ist, ich denk aber dass kan Jedem mal passieren. (wobei da natürlich zwischen nem Millionenkonzern und so ner kleinen Bruchbude durchaus keine Vergleiche gezogen werden sollten)
AMD und Intel haben sich ja auch in Mist verfahren und sind beide wieder raus.

Problem wie gesagt: Passiert nix. Also wird gewartet und wenn in 2 Wochen nix passiert wird in den sauren Apfel gebissen und eben eine mit 3 Jahren gekauft. Bis dahin wird sicher ne neue gekauft..... Aber 5  Jahre wäre einfach sicherer....


-- Veröffentlicht durch Paschka am 15:50 am 20. Jan. 2009

als ich noch bei einem Hardware-Dealer gearbeitet habe, haben wir den Kunden einfach versauern lassen, bis der Artikel halt lieferbar war oder der Kunde auf sein Geld bestand :lol: ;)
Ansonsten vergleichbaren Artikel oder vom Kauf zurücktretten.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 15:45 am 20. Jan. 2009

Nehmen wir an, ein Käufer kauft im Dezember eine Ware, die beim Shop auf: Lager steht. Dann überweist er sein Geld aber der "voraussichtige Liefertermin" der Platte wird immer nur aufgeschoben. Am 20.01.09 hat der Käufer immer noch keine Festplatte.

Was kann er tun außer sein Geld zurück verlangen?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 23:11 am 17. Jan. 2009

Naja, also meines Wissens müsste die Kosten der Vollstreckung der Schuldner tragen, wenn denn was zu holen ist...

Zwangsvollstreckung ist aber nicht so mein Gebiet.


-- Veröffentlicht durch MisterY am 23:08 am 17. Jan. 2009

und worauf?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 22:51 am 17. Jan. 2009

Kommt drauf an...


-- Veröffentlicht durch MisterY am 21:19 am 17. Jan. 2009

mal so ne frage: zahlt die Gegnerseite die Kosten eines Gerichtsvollziehers?:noidea:


-- Veröffentlicht durch The Papst am 22:11 am 14. Jan. 2009

So siehts bei mir auch aus.


-- Veröffentlicht durch rage82 am 22:00 am 14. Jan. 2009

ich nehm mal an, als azubi ging es bei mir um nicht allzuviel, da wurde wahrscheinlich nicht besonders gründlich geschaut ;)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 21:55 am 14. Jan. 2009

So in etwa hab ich mir das auch gedacht, aber man weiß ja nie.


-- Veröffentlicht durch rage82 am 21:54 am 14. Jan. 2009

hm, also ich hab das immer vereinfacht, die kilometerzahl zusammengerechnet und dann durch die tage geteilt den mittelwert gebildet.
nach meinem verständnis hat das die selben werbungskosten verursacht und war sozusagen "legal"


-- Veröffentlicht durch The Papst am 17:24 am 14. Jan. 2009

Mal ne Frage, geht um die Pendlerpauschale.

Was gibt Person X an, wenn sie zur Schule (Blockunterricht) und zum Betrieb muss? Gibts da verschiedene Felder oder wie läuft das ganze?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:07 am 13. Jan. 2009

Also wenn er das so zusichert, dann irgendwie die Beweisbarkeit sichern.

Wirksam dürfte es in jedem Fall sein, die Bedingungen entsprächen dann wohl den Garantiebestimmungen des Herstellers.

Genauer lässt es sich aus der Ferne erstmal nicht beurteilen.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 21:03 am 13. Jan. 2009

Das ist die Antwort des Händlers gewesen, bei dem der Kunde gekauft hat.

Solange er also selber einsieht, dass er dem Kunden die 5 Jahre mit Seagate offenhält ist es doch i.O. oder nicht?

Dachte wenn er das bestätigt, dass im Falle der 5 Jahre er mit Seagate mischt der Kunde aus dem Rennen wäre.

Oder irre ich mich?

PS: Ja hätte ich oben erklären können -.-

(Geändert von Hitman um 21:04 am Jan. 13, 2009)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:40 am 13. Jan. 2009

Watt willst du uns jetzt damit sagen?

Auskunft aus irgendeinem Pseudorechtsforum?:noidea:


-- Veröffentlicht durch Hitman am 17:34 am 13. Jan. 2009

"Die Garantiezeit von 5 Jahren bleibt bestehen, auch wenn die Abwicklung nicht direkt über Seagate in ANspruch genommen werden kann, sondern über den Verkäufer (in diesem Fall über XXX) erfolgen muss."


XXX (Name der Redaktion bekannt)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 17:22 am 12. Jan. 2009


Kann der Käufer demnach anstatt eine Seagate auf eine WesternDigital pochen, da diese dieselbe Hardwareausstattung, Preis und Garantie hat?


Das wiederum dürfte schwierig werden, zumindest im Rahmen der Nacherfüllung.

Er kann dem Verkäufer aber eine Frist zur Leistung setzen (ggf. entbehrlich) und dann Schadensersatz statt der Leistung und zwar i.H. des Kaufpreises einer vergleichbaren Festplatte verlangen. Zumindest halte ich das juristisch gerade noch für vertretbar, wobei man natürlich den Einzelfall insbesondere daas Verschulden des Verkäufers genauer betrachten müsste.


(Geändert von spraadhans um 17:40 am Jan. 12, 2009)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 17:18 am 12. Jan. 2009


Doch. Der Händler ist verpflichtet 6 Monate Garantie und 18 Monate Gewährleistung zu "leisten", wobei bei Gewährleistung sich die Beweislast von Händler auf Kunde dreht und man somit bei nem miesen Händler nach 6 Monaten ohne Gutachten garnichts mehr drehen lässt.


Hab keine Zeit, das jetzt ausführlich zu erklären, hier steht es für alle Interessierten (eine gesetzliche Garantiezeit gibt es schlicht nicht, lediglich die gesetzliche Sachmangelhaftung, die mit einer Haltbarkeitsgarantie nix zu tun hat):

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung


Würde ich mich jetzt nicht festnageln, aber nein. Der Händler muss nur die gesetzliche Garantiezeit geben. Wobei natürlich abgelaufene Garantiezeit schon beim Hersteller ein Indiz für Mißtrauen sein sollte...



Dazu hab ich weiter oben schon was geschrieben, der Käufer kann selbstverständlich auf Nacherfüllung bestehen.




(Geändert von spraadhans um 17:23 am Jan. 12, 2009)


(Geändert von spraadhans um 19:30 am Jan. 12, 2009)


-- Veröffentlicht durch Hitman am 17:18 am 12. Jan. 2009

Das wiederum geht nicht. Wie gesagt, die Festplatte hat ab diesem Jahr nur noch 3 Jahre Garantie. Man hätte also schon im Dezember eine richtige schicken müssen, und so war es vom Händler ja auch angegeben.

Preisminderung ist völlig ausgeschlossen, da ja immernoch überhaupt kein Garantieanspruch auf die Festplatte vom Hersteller gegeben ist.

Darf der Käufer jedoch eine Festplatte mit den selben Eigenschaften und etwa dem selben Preis von einem anderen Hersteller nehmen?

Schreiben wirs mal aus, Seagate hatte bis 06.01.09 Notebook-Platten auf dem Markt die leise, schnell und mit 5 Jahren Herstellergarantie waren. Daraufhin hat der Käufer sich umgeschaut und gesehen, dass einige Shops die 5 Jahre nicht ausgewiesen haben und hat deshalb extra nachgefragt. Es war demnach eine zugesicherte Eigenschaft. Daraufhin kam die Festplatte an, die wider erwarten eine OEM ist und somit rein gar nichts hat. Der Händler reagiert nicht, der Hersteller setzt demnach seine Garantie runter.

Kann der Käufer demnach anstatt eine Seagate auf eine WesternDigital pochen, da diese dieselbe Hardwareausstattung, Preis und Garantie hat?


-- Veröffentlicht durch Paschka am 17:15 am 12. Jan. 2009

hatte Seagate nicht die 5 Jahre?
Ansonsten die WD Raptor Platten haben auch 5 Jahre ;)


Aber der Kunde hat ja noch nichtmals seine "normale" Garantie.

Doch. Der Händler ist verpflichtet 6 Monate Garantie und 18 Monate Gewährleistung zu "leisten", wobei bei Gewährleistung sich die Beweislast von Händler auf Kunde dreht und man somit bei nem miesen Händler nach 6 Monaten ohne Gutachten garnichts mehr drehen lässt. Da wäre es noch praktisch eine Restgarantie beim Hersteller zu haben.


Dennoch zurückschicken und ne Neue mit 5 Jahren darf er aber doch verlangen oder?

Würde ich mich jetzt nicht festnageln, aber nein. Der Händler muss nur die gesetzliche Garantiezeit geben. Wobei natürlich abgelaufene Garantiezeit schon beim Hersteller ein Indiz für Mißtrauen sein sollte...


Ansonsten darf er das Produkt nicht mit 5 Jahren Herstellergarantie anprangern oder?

Verträge zwischen Händler und Endverbraucher variieren sehr stark. So kann z.B. ein Produkt für einen Endverbraucher schon keine Garantie haben und der Händler kriegts immer noch Repariert. Hängt ganz vom Vertrag, Modell was da betrieben wird.
Vielleicht würde sich da ein Anruf beim Hersteller lohnen, wenn dieser die 5 Jahre anprangert. Die Anwort auch auf jeden fall dann irgendwie schriftlich anfordern.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 17:09 am 12. Jan. 2009


Dennoch zurückschicken und ne Neue mit 5 Jahren darf er aber doch verlangen oder?




Im Rahmen der Nacherfüllung hat der Käufer sogar einen Anspruch darauf. Es muss diese Festplatten lediglich noch am Markt geben und die Beschaffung darf nicht zu einem unzumutbaren Aufwand für den Verkäufer werden.

Alternativ könnte er (der K) den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 17:02 am 12. Jan. 2009

Es ändert nichts, es gibt keinen anderen Hersteller der eine Festplatte mit 5 Jahren anbietet. Deswegen hat der Kunde ja beim Händler angefragt.

Aber der Kunde hat ja noch nichtmals seine "normale" Garantie.

Dennoch zurückschicken und ne Neue mit 5 Jahren darf er aber doch verlangen oder?

PS: Der Hersteller schiebt nichts. Es ist allgemein bekannt, dass der Hersteller an Komplettlösungshersteller verkauft, welche dann wiederum den Support übernehmen. Das ist im Notebook Markt so üblich und sollte dem Händler eigentlich bewusst sein. Ansonsten darf er das Produkt nicht mit 5 Jahren Herstellergarantie anprangern oder?

(Geändert von Hitman um 17:03 am Jan. 12, 2009)


-- Veröffentlicht durch Paschka am 16:53 am 12. Jan. 2009


Kann der Kunde von seinem Händler VERLANGEN, innerhalb der 5 Jahre auf seine Garantiebedingungen nicht verzichten zu müssen?

Definitiv nicht!
Zurückschicken, anderen Hersteller suchen der nicht mit solch suspekten "schiebereien" und "wenn, danns" versucht einmalig Absatz zu generieren.

Bei einem hin und her mit dem Händler wird der Kunde auch nur auf die Lösung zurückschicken kommen. Also sollte der Kunde sich die Telefongebühren in Kombination mit Bluthochdruck sparen...


-- Veröffentlicht durch Hitman am 16:35 am 12. Jan. 2009

So, ich bins auch nochmal.

Folgende Situation:

Ein Käufer möchte eine Festplatte kaufen mit 5 Jahren Herstellergarantie. Er fragt daher ca. 10 Onlineshops, ob deren Festplatte auch diese 5 Jahre hat. Einer der Onlineshops bestätigt ihm: Diese Festplatte bei uns hat 5 Jahre Herstellergarantie.

Der Kunde bezahlt und wartet auf seine Festplatte. Er bekommt sie ohne OVP in einem eingeschweißten Tütchen. Auf der Platte steht: OEM Product, for product Information or Support please contact your OEM.

Als der Kunde auf der Herstellerseite die Seriennummer eingibt dasselbe. Er hat laut dem Hersteller keinerlei Garantieansprüche.

Nun denkt der Kunde sich seinen Teil und fragt 3 mal bei seinem Händler an, ob und wie er denn 5 Jahre Garantie hat. Er bekommt keine Antwort. Die Festplatte kam am 06.01.2009 an. Ferner hat der Kunde versucht den Händler anzurufen, kommt jedoch über 10 Minuten Warteschleife nicht weiter.

Sendet der Kunde die Festplatte zurück gegen 14 Tage Rückgaberecht, so bekommt er das Geld. Das Problem ist aber, dass der Hersteller der Festplatte nur auf Festplatten bis zum Lieferdatum 06.01.2009 5 Jahre Garantie gibt. Ab diesem Datum nur noch 3 Jahre.

Kann der Kunde von seinem Händler VERLANGEN, innerhalb der 5 Jahre auf seine Garantiebedingungen nicht verzichten zu müssen? Er will das Geld auch nicht zurück, immerhin hat er eine zugesicherte Eigenschaft mitgekauft, die jetzt ja laut Hersteller gar nicht besteht.

Was kann der Kunde tun?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:53 am 9. Jan. 2009


Zitat von rage82 um 18:12 am Jan. 9, 2009
so, wirst du keine hilfe erhalten, da es nicht erlaubt ist. schau dir mal die ersten 2 seiten dieses topics an und versuch es nochmal ;)



Aber auch so wird man um den Gang zu einem (seriösen) Anwalt wohl nicht herumkommen...


-- Veröffentlicht durch MisterY am 18:20 am 9. Jan. 2009

aber ein kleiner tipp gegen ungehorsame anwälte: die anwaltskammer benachrichtigen :thumb:


-- Veröffentlicht durch rage82 am 18:12 am 9. Jan. 2009

so, wirst du keine hilfe erhalten, da es nicht erlaubt ist. schau dir mal die ersten 2 seiten dieses topics an und versuch es nochmal ;)


-- Veröffentlicht durch crazy am 16:00 am 9. Jan. 2009

Ich hoffe mir kann mal jemand weiterhelfen.

Ich hatte im Mai '08 einen kleinen Unfall, wo der Unfallgegner einfach abgehauen ist. ZUm Glück hatte ich sein Kennzeichen und eine Zeugin.

Habe direkt einen Anwalt eingeschaltet und nach hin und her mit der Versicherung haben sie etwa 75% des festgestellten Schadens bezahlt. Den restlichen Betrag wollte mein Anwalt gerichtlich geltend machen. Doch nun habe ich seit November '08 nichts mehr von meinem Anwalt gehört. Ist ein sehr unzuverlässiger Anwalt bei dem man ständig nach dem Stand der Dinge hinterherfragen muss. Naja, auf die restlichen 25% könnte ich verzichten, doch heute bekam ich einen Anruf vom Sachverständigem der damals meinen Wagen begutachtet hat. Der hat immer noch kein Geld von der Versicherung erhalten und will dass ich nun den Betrag für das Gutachten bezahle.


a) Was kann ich gegen den Anwalt machen, der sich nicht mehr um meinen Streitfall kümmert?
b) Hat der Gutachter das Recht von mir das Geld zu kassieren?

Was sollte ich nun machen?


-- Veröffentlicht durch Paschka am 13:17 am 27. Dez. 2008

Ist bei mir genauso. Ich leite eine IT-Abteilung und studiere Abends an einer privaten Hochschule. Deswegen kann ich dir genau sagen dass es so ist ;)
Unsere Buchhalterin hat es auch nciht als Hinderniss gesehen da eine Bescheinigung auszustellen.
Also :thumb:


-- Veröffentlicht durch rage82 am 13:08 am 27. Dez. 2008


Zitat von Paschka um 17:17 am Dez. 26, 2008
wenn die private "Fortbildung" bei dir im Sinne eines Studiums zu Arbeitszwecken bzw. irgendwas mit deiner Arbeit zu tun hat, kannst du diese auch als Werbungskosten mit angeben.
Es kann auch trotzdem noch sein, dass du dir diese Verbindung von deinem Arbeitgeber Bescheinigen lassen musst und erst dann auch noch die anderen Webungskosten geltend gemacht werden können.




ist zwar offiziell nirgends so vermerkt, aber ja, sie dient mir dazu im konzern aufzusteigen. ich werde auch als werksstudent geführt.


-- Veröffentlicht durch Paschka am 20:51 am 26. Dez. 2008

Jups. Dann eintragen.
Oder besser Moped fahren :lol: ;)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 20:50 am 26. Dez. 2008

Hmm...steht doch Gutachten drauf, was fürn Mist.

Also geht die Versicherung auf jeden Fall verloren?


-- Veröffentlicht durch Paschka am 20:48 am 26. Dez. 2008

ja wenns ne ABE ist dann kein Problem :thumb:
Geschrieben hast du aber Gutachten... ;)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 20:47 am 26. Dez. 2008

Es geht mir einfach nur darum, dass K mit maximal 25kw durch die Gegend fahren darf. Da es sich bei der neuen Drossel ja um ein Bauteil mit ABE handelt, kann dadurch ja eigentlich nicht die ABE der Maschine verloren gehen.
Sollte es jetzt zu einem Unfall kommen, erlischt denn der Versicherungsschutz? Also die Leistungsgrenze ist ja eingehalten und eine ABE vorhanden....


-- Veröffentlicht durch Paschka am 20:44 am 26. Dez. 2008

ob mofa oder motorrad macht bei der rechtslage keinen unterschied ;)
anderes bauteil als original "muss" eingetragen werden oder eine ABE mitgeführt werden.

mit eingetragenen teilen fährt es sich entspannter!
alles andere ist dir überlassen.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 20:37 am 26. Dez. 2008

Wir reden von nem Motorrad und nicht von ner Mofa :gulp:

Alte Drossel (noch eingetragen), Leistung 25kw.
Neue Drossel nicht eingetragen, Leistung 25kw.

Alte und neue Drossel sind nicht baugleich und bauen auf unterschiedlichen Systemen auf.


-- Veröffentlicht durch Paschka am 20:33 am 26. Dez. 2008

Sofern es ein Ersatzteil ist, kein Problem.
Wenn sich dadurch die Leistung ändert (kenn mich mit Mofas nicht aus) oder andere Merkmale des Mofas beeinträchtig werden dann wirst du bei nem Crash und einer Untersuchung schon mit Versicherungsverlust rechnen müssen.
Meistens sollte aber mind. eine ABE oder ein Gutachten dabei sein, wenn nicht: kein TüV => keine Versicherung.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 20:26 am 26. Dez. 2008

Gasschieberanschläge.


-- Veröffentlicht durch Paschka am 20:24 am 26. Dez. 2008

Anschläge?
Terroranschläge?:noidea:


-- Veröffentlicht durch The Papst am 20:12 am 26. Dez. 2008

Und wenn es jetzt Anschläge sind?


-- Veröffentlicht durch Paschka am 19:34 am 26. Dez. 2008

Gutachten schützt vor eintragungen nicht. Der Tüv prüft anhand des Gutachtens u.a. ob das verbaute "Teil" auch wirklich zur Maschine passt und ob dieses auch korrekt eingebaut ist.
Sollte es die originale Drosselklappe sein gibt es kein Problem da die Maschine dann wieder im Originalzustand ist und somit auch Straßenverkehrstauglich, also Versichert ist.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 19:06 am 26. Dez. 2008

Ich hätte da auch mal was.

Nehmen wir mal an K kauft von V ein Motorrad. In den Papieren ist ne Drossel eingetragen. Diese ist aber nicht mehr eingebaut. K fährt so wie sie ist zum TÜV und hat auch keine Probs diesen zu bekommen. Da K aber den Versicherungsschutz nicht verlieren will, kauft er ne neue Drossel und baut diese ein. Leider handelt es sich um einen anderen Drosseltyp als der der eingetragen ist.

Was kann jetzt passieren? Die Maschine ist ordnungsgemäß auf 25kw gedrosselt, wie es eingetragen ist, und K führt auch immer das Gutachten der neuen Drossel mit sich. K muss gedrosselt fahren.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 17:29 am 26. Dez. 2008


Zitat von spraadhans um 8:56 am Dez. 26, 2008
Beamtin im gehobenen Dienst?

Das müsste nämlich noch ein FH-Diplom sein... (je nach Bundesland)



In NDS läuft das jetzt auch auf BA/MA Basis. Kann sein, dass es erst ab nächstem Herbstsemester ist. :dontknow:


-- Veröffentlicht durch Paschka am 17:17 am 26. Dez. 2008

wenn die private "Fortbildung" bei dir im Sinne eines Studiums zu Arbeitszwecken bzw. irgendwas mit deiner Arbeit zu tun hat, kannst du diese auch als Werbungskosten mit angeben.
Es kann auch trotzdem noch sein, dass du dir diese Verbindung von deinem Arbeitgeber Bescheinigen lassen musst und erst dann auch noch die anderen Webungskosten geltend gemacht werden können.


-- Veröffentlicht durch rage82 am 16:58 am 26. Dez. 2008


Zitat von PUNK2018 um 19:54 am Dez. 24, 2008
150&#8364; (soweit ich weiß seit 1.12.)



Naja bei mir wirds nicht jura ;)
Biomedizintechnik / Medizininformatik
oder vllt auch das gute alte "Informatik" oder ich bin echt mutig und mach Automatisierungstechnik ^^

aber eher Biomedizintechnik/Medizininformatik hoffentlich dann anner FH Stralsund ;)

Kann ich meine freundin da täglich nerven :D ;)




automatisierungstechnik läuft bei uns im grundstudium genau gleich ab, wie informations- und kommunikationstechnik sowie mikroelektronik/elektronik-design. da haste dann erstma mit grundlagen e-technik zu tun, man aht bei uns aber den vorteil, man muss sich erst nach 3 semestern endgültig festlegen.




btt, da das hier ein topic für rechtsfragen ist, ich muss ma wieder ans steuerrecht ;)


person A hat einen arbeitsplatz 48km entfernt von seiner wohnung, er hat einen dienstwagen ebenfalls für private nutzung (geldwerter vorteil für die private nutzung sowie strecke wohnung-regelarbeitsstelle wird entrichtet), zusätzlich zum arbeitsplatz bildet sich person A privat weiter durch ein Studium, einfache Strecke 18km.

Frage: kann man jetzt bei der einkommenssteuererklärung beide strecken angeben, einmal die dienstkilometer für den geldwerten vorteil und einmal die strecke zur Hochschule und dort die kilometer quasi für die entrichtung des privatanteils des geldwerten vorteil ansetzen?

es passiert durchaus, das beide strecken am gleichen tag zurückgelegt werden.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:56 am 26. Dez. 2008

Beamtin im gehobenen Dienst?

Das müsste nämlich noch ein FH-Diplom sein... (je nach Bundesland)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 21:50 am 24. Dez. 2008

Meine Freundin fängt nächstes Jahr ihr Duales Studium bei der Stadt an. Ist irgendwie Verwaltung und spezialisiert dann auf Recht. Ist jetzt aber auch kein Diplom mehr.:thumb:


-- Veröffentlicht durch PUNK2018 am 19:54 am 24. Dez. 2008

150€ (soweit ich weiß seit 1.12.)



Naja bei mir wirds nicht jura ;)
Biomedizintechnik / Medizininformatik
oder vllt auch das gute alte "Informatik" oder ich bin echt mutig und mach Automatisierungstechnik ^^

aber eher Biomedizintechnik/Medizininformatik hoffentlich dann anner FH Stralsund ;)

Kann ich meine freundin da täglich nerven :D ;)


-- Veröffentlicht durch MisterY am 17:38 am 24. Dez. 2008

mal so ne Frage:

nen bekannter ist grad in Südkorea und da gibts Hardware recht günstig. Frage: wie hoch ist der Zollfreibetrag für Pakete?


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 19:37 am 22. Dez. 2008


Zitat von spraadhans um 19:21 am Dez. 22, 2008

Man darf halt nur nicht erwarten, dass ein xxx-jurist (FH) nach 3-4 Jahren Studium dem Volljuristen nach 7 Jahren Ausbildung gleichsteht.



das steht außer frage :thumb:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:21 am 22. Dez. 2008


wird auch denk ich mal etwas wissenschaftlicher geprägt sein.



Jep, kann ich bestätigen, da ich den direkten Vergleich habe;)
Denke aber trotz Allem, dass Uni-Absolventen insgesamt die besseren Aussichten haben, v.a. finanziell.
Vielleicht ändert sich das aber noch im Laufe des Umstellungsprozesses.


Warum? Wirtschaftsrechtler sind sehr gefragt in Unternehmen, weil das Studium ja auch sehr Betriebswirtschaftlich geprägt ist. Reine Juristen haben in der hinsicht ja nun nicht soviel Ahnung.



Wenn das so ist, umso besser. Ich hab damals den Hype um das Wirtschaftsinformatikstudium miterlebt und wie alle diese Schnittstelle gelobt haben. Heute haben sie kaum bessere Chancen als (vergleichbar gute) Betriebswirte, wenn nicht sogar eher schlechtere.

Man darf halt nur nicht erwarten, dass ein xxx-jurist (FH) nach 3-4 Jahren Studium dem Volljuristen nach 7 Jahren Ausbildung gleichsteht.


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 18:12 am 22. Dez. 2008


Zitat von spraadhans um 17:52 am Dez. 22, 2008
Bei diesen Studiengängen bin ich noch etwas skeptisch, was die späteren (dauerhaften) Aussichten angeht.
Es gibt einfach so endlos viele Juristen, so dass es die Absolventen dieser FH Abschlüsse schwer haben werden...
(Mit Ausnahme der BeamtenFHs, die mittlerweile auch Verwaltungsjuristen(?)-Diplome verteilen...)



Warum? Wirtschaftsrechtler sind sehr gefragt in Unternehmen, weil das Studium ja auch sehr Betriebswirtschaftlich geprägt ist. Reine Juristen haben in der hinsicht ja nun nicht soviel Ahnung.

@crazy

beides wird wohl vor- und nachteile haben. ich studiere bwl an der fh köln, bin sehr zufrieden bisher :thumb:

fh ist halt alles sehr viel kleiner und persönlicher, und der praxisbezug ist ausgeprägter. an der uni.. keine ahnung, aber da sitzt du mit ~500 leuten im hörsaal statt 50-200.. wird auch denk ich mal etwas wissenschaftlicher geprägt sein.

(Geändert von Live1982 um 18:17 am Dez. 22, 2008)


-- Veröffentlicht durch crazy am 18:03 am 22. Dez. 2008

Mal ne ganz andere Frage, da es ja gerade um Studiengänge geht.

Ich werde zum Sommersemester mein BWL Studium anfangen. Ich habe mich an verschiedenen Unis und Fachhochschulen beworben.

Hätte ich irgendwelche Nachteile, wenn ich meinen Bachelor an einer Fachhochschule mache, statt an einer Uni?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 17:52 am 22. Dez. 2008

Bei diesen Studiengängen bin ich noch etwas skeptisch, was die späteren (dauerhaften) Aussichten angeht.
Es gibt einfach so endlos viele Juristen, so dass es die Absolventen dieser FH Abschlüsse schwer haben werden...
(Mit Ausnahme der BeamtenFHs, die mittlerweile auch Verwaltungsjuristen(?)-Diplome verteilen...)


-- Veröffentlicht durch NoBody am 16:26 am 22. Dez. 2008

Bin auch am überlegen Wirtschaftsrecht zu studieren^^


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 12:26 am 22. Dez. 2008


Habs mir aber nochma durchgelesen... in dem fall würde wirklich die rede von Hausfriedensbruch sein.... Landfriedensbruch ist wieder anders...



Jep, das hab ich gemeint;)


Ach man ich glaub ich studier Jura


Kann ich nur empfehlen:niko:


-- Veröffentlicht durch PUNK2018 am 21:37 am 21. Dez. 2008

Ja Spraad sowas gibbet wirklich ;)

Habs mir aber nochma durchgelesen... in dem fall würde wirklich die rede von Hausfriedensbruch sein.... Landfriedensbruch ist wieder anders...

Ach man ich glaub ich studier Jura :D


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 21:29 am 21. Dez. 2008


Zitat von PUNK2018 um 14:54 am Dez. 21, 2008
Landfriedensbruch



Das Wort hatte ich gesucht, hast Recht :)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:24 am 21. Dez. 2008


Landfriedensbruch


:noidea:


-- Veröffentlicht durch PUNK2018 am 14:54 am 21. Dez. 2008

PS: das wäre dann Sachbeschädigung und ggf. Landfriedensbruch (Hausfriedensbruch wäre etwas härter da das haus eines jeden unter besonderem schutz steht!)

Trotzdem sind nachbarschaftsstreitigkeiten die schlimmsten ;) daher möglichst ohne anwalt/gericht regeln!
der kann einem nicht dazu zwingen die nächsten jahre mit dem nachbar klarzukommen ;)


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 14:48 am 21. Dez. 2008


Zitat von spraadhans um 13:23 am Dez. 13, 2008
Strafanzeigen gegen Nachbarn sind immer eine heikle Sache, wenn man sich das gut überlegt hat, dann zur Polizei oder StA.

Wenn aber der Umfang der Vereinbarung zw. den Nachbarn nicht beweisbar ist, schaut es meiner Sicht schlecht aus...



Nicht ohne vorher einen guten Anwalt befragt zu haben (die sind selten bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, die meisten machn das garnicht mehr mit...)


Zitat von MisterY um 20:58 am Dez. 13, 2008
ach also darf man in einen wildfremden garten gehen, da alles kurz und klein schlagen und dann wird man dafür nicht belangt??:noidea:



Solange man nicht erwischt wird, ja ;) Sonst kann man angezeigt werden wegen Hausfriedensbruch und verklagt werden auf Schadenersatz.

Und da es hier nur eine mündliche, nicht belegbare Aussage gibt (anscheinend) ist das nur zu Bs Vorteil, der jetzt entweder darauf pocht, dass er ausdrücklich verboten hat "Hauptäste" abzutrennen oder einfach sagt, dass das Gespräch nicht stattgefunden hat...

C is hier in der Beweispflicht, dass er die Äste hat abschneiden dürfen. Wenn ich das richtig verstehe, hat C ja ne Firma beauftragt, die dafür in Bs Garten musste.


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 8:11 am 14. Dez. 2008

3 jahre ab jahresende :thumb:


-- Veröffentlicht durch MisterY am 20:59 am 13. Dez. 2008

nächste frage:

von D hat die KFZ-Versicherung einen Beitrag von einem Monat nicht abgebucht, von dem darauffolgenden aber wieder.

bis wann können nachforderungen geltend gemacht werden, da es ja nicht Ds verschulden ist??


-- Veröffentlicht durch MisterY am 20:58 am 13. Dez. 2008

ach also darf man in einen wildfremden garten gehen, da alles kurz und klein schlagen und dann wird man dafür nicht belangt??:noidea:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:16 am 13. Dez. 2008

Ob er dazu verpflichtet wäre, sei mal dahingestellt, wenn er es denn freiwillig macht...


-- Veröffentlicht durch MisterY am 17:03 am 13. Dez. 2008

na B wartet ab und wenn der Baum schaden davon getragen hat, wird B auf Cs kosten einen neuen gleichgroßen Baum holen. Natürlich wird C dann auch den Kran, den Transport und den Bagger zahlen.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 13:23 am 13. Dez. 2008

Strafanzeigen gegen Nachbarn sind immer eine heikle Sache, wenn man sich das gut überlegt hat, dann zur Polizei oder StA.

Wenn aber der Umfang der Vereinbarung zw. den Nachbarn nicht beweisbar ist, schaut es meiner Sicht schlecht aus...


-- Veröffentlicht durch MisterY am 13:14 am 13. Dez. 2008

Sachbeschädigung?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 12:09 am 13. Dez. 2008

Gegen was soll den geklagt werden?


-- Veröffentlicht durch MisterY am 11:18 am 13. Dez. 2008

Frage:

"B" besitzt einen Kirschbaum im Garten, der schon siet fast 20 Jahren dort steht und der befindet sich mit ca 2m abstand zum Nachbarn "C".

Nachbar "C" regt sich auf, dass die Kirschen den Garten verdrecken.
"B" hat hingegen soviele Äste abgeschnitten, die in "C"s Garten ragen, wie er mit Leiter und Teleskopastschere rankommt.

"C" ist das natürlich nicht gut genug und sagt "wir lassen auf unsere Kosten ein Unternehmen kommen, dass den Baum weiterstutzt".

"B" sagt daraufhin "ok, aber nicht die Hauptäste abschneiden" da diese nicht rübergewachsen sind sondern nur kleine abzweige.

Als "B" eines Morgens in den Garten schaut, sieht er, dass "C" ZWEI(!!!) Hauptäste abschneiden lies, und jetzt sieht der Baum natürlich sch****e aussieht.

Frage: kann man da irgendwie klagen? denn B muss sich nun Jahrzehnte lang einen verkrüppelten Baum ansehen...

(Geändert von MisterY um 11:21 am Dez. 13, 2008)


-- Veröffentlicht durch PUNK2018 am 19:56 am 11. Dez. 2008

und sicherlich gibbet da auchnoch was wegen tierquälerei da nich richtig getötet usw :D ;)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:53 am 11. Dez. 2008

Und eine Anzeige wegen Sachbeschädigung riskieren?


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 19:04 am 11. Dez. 2008

:lol:


-- Veröffentlicht durch t4ker am 19:02 am 11. Dez. 2008

wie geil live :lol:


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 18:54 am 11. Dez. 2008

hund erschießen


-- Veröffentlicht durch rage82 am 18:50 am 11. Dez. 2008

ich sags vorweg, ich hab wirklich keine ahnung.


aber wenn er nicht einsichtig ist: anzeige wegen nächtlicher ruhestörung?


-- Veröffentlicht durch NoBody am 17:34 am 11. Dez. 2008

Hätte ich vielleicht dazusagen sagen sollen^^ :

Die "Nachbarn" sind alle in Freistehenden häusern...

der Nachbar A hat ein riesen grundstück, man kann mit ihm nicht reden und das ordnungsamt macht nix, weil er einen getränkehandel besitzt und das ordnungsamt/polizei ect beliefert... außerdem kennt er den obersten vom odrnungsamt.

Das BL ist NRW. Müsste man sich dann direkt an die Ordnungsamtzentrale( Düsseldorf?) wenden?!

Ist leider nicht so einfach;) Vorallem ist der typ nen richtiger proll, Choleriker, und so weiter...


-- Veröffentlicht durch Zenmouron am 16:03 am 11. Dez. 2008

Warum haben die Hunde denn aufgehört zu bellen als die Polizei da war? Ich mein die haben doch wohl nicht aus puren respekt vor der Uniform die klappe gehalten:lol:.

Mal den Vermieter anschreiben/anrufen und Sachlich den bestand melden. Lassen die Nachbarn A denn mit sich reden? Wenn ja mal versuchen gemeinsam im ebenfalls Sachlichen Ton (ich weiss fällt meistens schwer) das Problem analysieren und nach Lösungen suchen. Man kann Hunden antrainieren nicht zu bellen (geht wirklich). Ich würde jetzt einfach mal vermuten die beiden Hunde dürfen nicht mit ins Schlafzimmer und wollen zu Herrchen/Frauchen und durften dann doch in der Nacht, wo die Polizei da war, zu ihnen damit sie ruhe geben. Sonst seh ich da keinen logischen grund warum sie auf einmal ruigh waren.

Ich glaub Hundegebell wird auch von den Ländern geregelt, ist also nicht einheitlich. Wäre also noch interessant zu wissen um welches Bundesland sich handelt.


-- Veröffentlicht durch NoBody am 15:44 am 11. Dez. 2008

Hab da aich mal ein Beispiel^^

Nachbar A hat 2 Hunde. Ein Hund bellt nacht für nacht für nacht... Die Polizei war auch schon mehrmals da. Für den abend war dann halt ruhe.
Die Nachbarn B-Z sind total entnervt davon.

Was kann man da machen?:)

€: der hund bellt auch dann natürlich die ganze nacht... nacht für nacht...
sollen angeblich wachhunde sein...

(Geändert von NoBody um 15:49 am Dez. 11, 2008)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 12:52 am 11. Dez. 2008

Ich wär' auch hier ganz vorsichtig:niko:


-- Veröffentlicht durch Zenmouron am 12:25 am 11. Dez. 2008

Wie gesagt, auf dieser Plattform gibt es auch Bewertungen. Ebenfalls in 3 Kategorien (Positiv, Negativ, Neutral). Ist natürlich alles nicht so Ausgereift wie bei eBay, ist es hier aber auch nicht oder^^?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 11:18 am 11. Dez. 2008

Bei ebay hat man zumindest über das Bewertungssystem einen Anhalt bezüglich der Verlässlichkeit eines Vertragspartner.

Aber im Grunde sollte man sich immer fragen, ob man auf der Straße auch mit wildfremden Menschen Verträge abschließen will und dann im Voraus bezahlt.

Nichts anderes ist nämlich der überwiegende Rechtsverkehr auf solchen Plattformen.


-- Veröffentlicht durch Zenmouron am 10:48 am 11. Dez. 2008


Zitat von spraadhans um 10:40 am Dez. 11, 2008


Ganz grundsätzlich sollte man sich aber schon fragen, warum man einem wildfremden einfach Geld überweist?




Macht man bei eBay ja auch. Scheint sich aber erledigt zu haben. Käufer A hat einfach Frist per E-Mail geschickt und Verkäufer B konnte sich doch melden und hat flux per Onlinebanking das Geld zurücküberwiesen^^. So einfach kanns gehen. Erklärung hatte Verkäufer B übrigens keine, nur so nen Standardkram ala "Hund hats gefressen" :lol:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 10:40 am 11. Dez. 2008

Naja hier könnte man an eine Betrugsanzeige denken, über diesen Umweg hat die StA/Polizei die Arbeit mit der Adressermittlung.

Ganz grundsätzlich sollte man sich aber schon fragen, warum man einem wildfremden einfach Geld überweist?


-- Veröffentlicht durch Zenmouron am 1:22 am 11. Dez. 2008

Nein^^, es handelt sich um ein Onlineshop der es seinen Usern ermöglicht Gebrauchtwaren zu Verkaufen. Gehen wir jetzt einfach mal davon aus von den ist keine Hilfe zu erwarten (laut deren Regeln keine Haftung, Hilfe blablabla und sehr engstirnig).


-- Veröffentlicht durch CremeFresh am 0:38 am 11. Dez. 2008

Um welche Plattform handelt es sich denn? Handelt es sich um die rote erdbeere? :lol:

Bei Plattformen wie ebay und Co. muss sich der Anwender ja registrieren. Und normalerweise hast du dann im Schadensfall auch das Recht darauf, von der Plattform gewisse Daten zu erhalten.

Grüße


-- Veröffentlicht durch Zenmouron am 23:53 am 10. Dez. 2008

Hi,

hier wieder mal ein Fiktiver, aber wohl kein seltener Fall.

Käufer A Kauft über eine Onlineplattform ein Produkt von Verkäufer B. Käufer A Bezahlt per Vorkasse und Verkäufer B liefert nicht. Käufer A hat nur den Namen (Verkäufer B), seine Bankverbindung und seine E-Mailadresse.

Wie sollte Käufer A die Fristsetzung ohne Adresse durchsetzen (Name von Verkäufer B ist zu Allgemein und gibt es ca. xxx-mal im Telefonbuch von der Stadt).  Sollte Käufer A erstmal über E-Mail eine Frist setzen wo auch drinn steht, das wenn diese Frist ablaufen sollte per Anwalt auf seine Kosten seine Adresse ausfindig gemacht wird wodurch dann eine "reguläre" Fristsetzung per Einschreiben über die Post erfolgen kann? Oder wie könnte man es sonst noch lösen?

MFG


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:46 am 10. Dez. 2008

K müsste irgendwie beweisen können, dass er die Sache in einwandfreiem Zustand versendet hat. Unter Privatleuten trägt regelmäßig der Käufer die Gefahr, also das Risiko der Lieferung.

Ansonsten hätte der K natürlich schon (ggf.) Ansprüche gegen den V, wenn er nicht explizit die Gewährleistung ausgeschlossen hat (was immer empfehlenswert ist, die meisten aber leider falsch oder gar nicht machen).


-- Veröffentlicht durch crazy am 16:09 am 10. Dez. 2008

Mal ne kurze Frage...

K kauft bei V etwas über Ebay. V schickt die Ware in dem Zustand ab, wie es auch in der Artikelbeschreibung steht. K schreibt 5 Tage nach Erhalt der Ware dem V, dass die Ware nicht in dem Zustand ist, wie es beschrieben wurde. Es könnte ein Transportschaden vorliegen

Das Problem ist:
K hat sich erst 5 Tage nach dem Erhalt der Ware gemeldet. Das Transportunternehmen verlangt, dass der Schaden sofort am Liefertag gemeldet wird.

Hat V nun irgendwelche Verpflichtungen gegenüber dem K? z.b. Nachbesserung, Erstattung der des Kaufbetrags? Verkauf erfolgte privat, nicht gewerblich.


-- Veröffentlicht durch t4ker am 13:24 am 5. Dez. 2008

Spraad du bist ein wahres Rechtswunder :godlike:

@KJ
Aber dem Kunde entsteht durch die Prozedur schon ein Nachteil. Er hätte so direkt beim Händler B ein Neugerät oder eine Rückzahlung bestehen können. So muss er nun durch die "Fehlberatung" auf die Kulanz vom Hersteller hoffen (dass der sich sagt: ok wir habens 2 mal versucht, nun bekommt der Kunde eine neues Notebook) oder der Kunde muss dem Händler (falls dieser nicht kulant ist und die 2 Reparaturveruche als gegeben ansieht) ihm 2 neue Versuche zugestehen.

Man sollte halt auch die andere Seite beachten. Wenn ich als Kunde ein Notebook kaufe,welches nach einem Jahr ein Defekt aufweist und deswegen die nächsten 6 Monate in der RMA verweilt (weil es ständig wieder defekt ankommt) bin ich nicht gerade begeistert.

Davon abgesehen wickelt Asus eine RMA sehr schnell ab.

mfg


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:27 am 5. Dez. 2008

@KJ:

Stimmt so leider nicht ganz, weil der Käufer bei einer Garantie u.U. nicht die gleichen Rechte wie bei der gesetz. Gewährleistung hat und die Durchsetzung dieser nach 6 Monaten eben in aller Regel problematisch ist. Dass ein Händler den Käufer nach 6 Monaten an den Hersteller verweist, habe ich nicht kritisieren wollen, das halte ich auch für nachvollziehbar.
Aber natürlich hast du recht, dass viele Wald- und Wiesenhändler von Gewährleistungsrecht oft genauso wenig Ahnung haben, wie ihre Kunden, ich mag gar nicht an die Zeit zurück denken, als ich mit 18 nebenbei Hardware verkauft habe;)

Hitman:

Pauschale Aussagen zu Fristen sind schwer möglich. Grundsätzlich gilt, dass sich der Käufer immer an den Verkäufer halten muss. Eine angemessene Frist kann auch schon sehr früh gesetzt werden, bei Reparaturen würde ich sagen, dass 2-3 Wochen noch angemessen sind. Der Verkäufer hat seinen Bereich so zu organisieren, dass er seinen Verpflichtungen nachkommen kann, auf die genannten Ausreden kommt es deshalb nicht an.

Allerdings wird auch der Sonderfall Schule keine kürzere Frist rechtfertigen.

Die Frage mit den Internetgebühren ist relativ schwer, jedoch dürfte bei Fristüberschreitung durch den Händler ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach gegeben sein. Dieser könnte die www-Gebühren umfassen, aber er umfasst ganz sicher die Leihgebühren für ein Ersatzgerät.

Bittö;)

(Geändert von spraadhans um 8:29 am Dez. 5, 2008)


-- Veröffentlicht durch Hitman am 8:06 am 5. Dez. 2008

Mal eine andere Frage.

Person A kauft sich ein Mainboard bei B von Hersteller C. Als 5 Monate rum waren ging der Floppy-Controller nichtmehr und Person A schickt das Mainboard zurück zu B. Dieser schickt daraufhin sofort das Mainboard zum Hersteller C. Nun braucht der unglaublich lange und lässt nichts von sich hören. Das Prozedere kostet der Person A 6 Wochen Wartezeit weil sie nicht wusste, an wen sie eine Forderung schicken soll.

An wen muss Person A denn eine Frist schicken? An den Hersteller C oder an den Verkäufer B? Darf Verkäufer B darauf verweisen, dass das Mainboard nicht mehr bei ihm ist, sondern bei Hersteller C und das als Argument benutzen? Muss Hersteller C der Person A Auskunft darüber geben, was gerade mit dem Mainboard passiert?

Wie sieht die minimale Fristsetzung aus? Person A brauch den PC für die Schule und hat auch nachweislich von der Schule die Voraussetzung, einen PC zu besitzen.

Wer zahlt in der Reparaturzeit die Internet-Gebühren für Person A? Auch wenn es dreist klingt, aber wenn Person A meinetwegen 1 Monat wartet, zahlt sie ja 1 Monat für eine Leistung, die sie nicht nutzen kann.

Dankö


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:53 am 5. Dez. 2008


Zitat von spraadhans um 11:51 am Dez. 4, 2008
Leider versuchen es immer mehr Händler auf diese Tour und nutzen dabei die Unwissenheit der Kunden aus.



Das liegt aber (von ein paar schwarzen Schafen mal abgesehen...) u.a. an folgenden Punkten:
1. Viele Händler kennen selbst nichtmal die genauen Bestimmungen zur Gewährleistung bzw. die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie. (traurig, aber wahr!)
2. Ich kann nachvollziehen, wenn manche Händler die Diskussion mit den Kunden leid sind, die tatsächlich glauben, auf alle Teile grundsätzlich zwei Jahre Garantie zu haben! Daher ist es leider nachvollziehbar, wenn manche Händler spätestens nach sechs Monaten pauschal an den Hersteller verweisen, statt dem Kunden bei der Garantieabwicklung behilflich zu sein.
3. Geräte wie Drucker, Notebooks und Monitore werden fast immer direkt mit dem Hersteller abgewickelt, was nicht nur die RMA-Zeit für den Kunden verkürzt (weil das Gerät nicht über diverse Zwischenstationen läuft), sondern dem gesamten Vertriebsweg unnötige Portokosten erspart. Und da bei solchen Geräten (anders als z.B. bei einem Speichermodul) ein Vorab-Austausch seitens des Händlers meist nicht möglich ist, entsteht dem Kunden kein Nachteil sondern halt der Vorteil der geringeren RMA-Laufzeit. ;)

Nur in den aller seltensten Fällen sollte es zu einer solchen Konstellation kommen, dass in den ersten 6 Monaten ein Gewährleistungsfall auftritt (nicht Garantiefall!), der trotzdem direkt vom Hersteller abgewickelt wird und wo dann innerhalb der 24 Monate noch zweimal nachgebessert werden muss und der Hersteller z.B. nur 12 Monate Garantie gibt. Denn nur in dieser Konstellation ist ein Nachteil für den Kunden möglich, weil ja sonst immer noch die Garantie greift...


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 11:51 am 4. Dez. 2008

Leider versuchen es immer mehr Händler auf diese Tour und nutzen dabei die Unwissenheit der Kunden aus.


-- Veröffentlicht durch t4ker am 11:35 am 4. Dez. 2008

Danke dir Spraad...nun ist alles klar...Naja in meinem Fall scheint schon direkt Asus einzulenken und mir ein neues Gerät zuschicken zu wollen. Schauen wir mal.

mfg


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 5:18 am 4. Dez. 2008

Fiktive Fälle zu besprechen verstößt nicht gegen das RDG, deshalb hat t4ker eigentlich alles richtig gemacht;)

Zum Fall:

Da die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nur gegen den Verkäufer geltend gemacht werden können, muss dieser sich (grds.) nicht die erfolglosen Reparaturversuche des Herstellers zurechnen lassen. Die Rechte des Käufers richten sich dabei nach den Garantiebestimmungen, dort müsste man also ggf. mal nachschauen.

Deshalb ist es in aller Regel zweckmäßiger, sich immer sofort und direkt an den Verkäufer zu wenden. Erst wenn dieser zweimal erfolglos nachgebessert hat, kann der Käufer ggf. zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Im Übrigen kann der Käufer bei einem Mangel auch sofort Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangen, diese kann der Verkäufer nur unter den Voraussetzungen des 439 Absatz 3 BGB verweigern.

(Geändert von spraadhans um 11:39 am Dez. 4, 2008)


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 19:57 am 3. Dez. 2008


Zitat von NoBody um 19:53 am Dez. 3, 2008
nicht der hersteller hat es verkauft, sondern der händler;)



ganz genau! der vertrag besteht zwischen händler und käufer!


-- Veröffentlicht durch NoBody am 19:53 am 3. Dez. 2008

Also ich habs in der schule so gelernt wie live gesagt hat.

Jedoch ist das jetzt nen "schwerer" fall. weil das halt nicht über den händler gelaufen ist, sondern über den hersteller.

Aber ich denke auch das es an den Händler gehen muss. da dort das gerät gekauft wurde. nicht der hersteller hat es verkauft, sondern der händler;)


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 19:50 am 3. Dez. 2008

100%ig sicher bin ich nicht :thumb:

mein bgb is noch in der schultasche^^ ich schau aber gleich mal nach. muss den quatsch ja auch lernen :lol:


-- Veröffentlicht durch t4ker am 19:44 am 3. Dez. 2008

ja das gilt bei Rechtsberatung....ist es heir aber nicht. Beispielfallfragen dürfen gestellt werden.

Noch eine Frage: Zählen dann trotzdem die 2 Nachbesserungen. Weil die hat ja der Hersteller C vorgenommen und nicht der Händler B. Oder muss man nun Händler B 2 weitere Nachbesserungen einräumen? Das kann ja nicht Sinn der Sache sein.

schonmal Danke Live!



(Geändert von t4ker um 19:51 am Dez. 3, 2008)


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 19:41 am 3. Dez. 2008

Soweit ich weiß kann man dann vom Kauf zurücktreten, also wäre der Kaufvertrag aufgelöst. Also an Händler B wenden, weil mit dem ja der Kaufvertrag zustande kam. Der Händler muss dann sehen, was er mit dem Ding macht (sich also mit dem Hersteller in Verbindung setzen).


-- Veröffentlicht durch MisterY am 19:39 am 3. Dez. 2008

Klick


-- Veröffentlicht durch t4ker am 19:32 am 3. Dez. 2008

keine Ahnung wie du auf die Idee kommst....solange das anonym ist, sollte es da kein Problem geben.

Könnt ihr nun bitte die Frage beantworten....Hilfe Spraad :D


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 19:15 am 3. Dez. 2008


Zitat von MisterY um 19:12 am Dez. 3, 2008
ich will nur anmerken, dass eine Rechtsberatung hier nicht durchgeführrt werden darf



cool wäre es noch gewesen, wenn du die rechtsquelle genannt hättest :thumb:


-- Veröffentlicht durch MisterY am 19:12 am 3. Dez. 2008

ich will nur anmerken, dass eine Rechtsberatung hier nicht durchgeführrt werden darf


-- Veröffentlicht durch t4ker am 17:51 am 3. Dez. 2008

Hi,
da immerwieder Rechtsfragen auftauchen, dachte ich erstelle mal ein Topic für diese. Die Fragen sollten immer anonym gestaltet sein.

So nun zu meiner Frage (Ist mir zwar etwas peinlich , da das eigentl. das ist was ich studiere :D):

A kauft beim Händler B ein technisches Gerät. Der Hersteller  C des Gerätes gibt darauf eine Garantie von 24 Monaten. Schon nach mehreren Monaten hat A Probleme mit dem Gerät. Deshalb ruft er Händler B an und dieser sag er soll es direkt an den Hersteller C senden. Der Hersteller C hatte 2 fehlgeschlagene Versuche im Sinne des §440 BGB. Nun will der Käufer A keine erneute Reparatur. Den Kaufvertrag schloss er mit Händler B.

Nun die Frage:

Sollte er seine Ansprüche gegen den Händler B geltend machen oder muss er sich an Hersteller C wenden?



(Geändert von t4ker um 11:36 am Dez. 4, 2008)


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