Gibt es eine Reparaturfrist ?

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--- Gibt es eine Reparaturfrist ?
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-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:33 am 4. Dez. 2008

Klär mit HP ab, ob Du ein neues Gerät bekommst, da durch die Reparatur die beanstandeten Mängel eher schlimmer geworden sind und jetzt nicht mehr reparabel (außer durch ein komplett neues Gehäuse!).
Noch hast Du keine Rechte, erst wenn der Händler 2x die Möglichkeit zum Nachbessern hatte, kannst Du beim dritten Mal z.B. die Wandlung beantragen. ;)


-- Veröffentlicht durch crazy am 0:26 am 4. Dez. 2008

Habe heute mein Notebook wieder erhalten, doch als ich das gesehen habe war ich erstmal schockiert.


a) das 1000 € teure Notebook lag unbefestigt in einem großen Karton. Im Karton ist eine Folie, womit das Notebook eigentlich gegen Rutschen befestigt wird. Doch die Folie war zerissen.

b Das Notebook wurde nicht ordentlich repariert, auf einer Seite besteht immer noch ein minimaler Verarbeitungsfehler.

c) durch irgendein Werkzeug sind am Gehäuse Kratzspuren entstanden. Als wenn man mit einem Schraubenzieher die Abdeckung ausgehebelt hätte.


Was kann ich jetzt machen? Ich brauche das Notebook dringend und möchte es ungern wieder zur Reparatur geben. Welche Rechte habe ich?

(Geändert von crazy um 0:27 am Dez. 4, 2008)


(Geändert von crazy um 0:28 am Dez. 4, 2008)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:36 am 30. Nov. 2008

Die Fristsetzung kann nur gegenüber dem Verkäufer erfolgen gegen den hoffentlich der Nachbesserungsanspruch auch geltend gemacht wurde.

Sonst schauts schlecht(er) aus...


-- Veröffentlicht durch crazy am 19:33 am 30. Nov. 2008

Morgen werde ich die Frist schreiben, doch wer muss die Fristsetzung bekommen?

Der HP Store, wo ich das Notebook gekauft habe oder direkt HP bzw. der HP Support? Oder doch die Vertragwerkstatt, wo mein Notebook gerade ist?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:53 am 26. Nov. 2008

Die Fristsetzung empfiehlt sich eigentlich so früh wie möglich.

Leider hat sich bis zu den Verbrauchern noch nicht herumgesprochen, dass der Käufer bei einem Mangel auch sofort eine Nachlieferung verlangen kann und sich nicht unbedingt auf eine Nachbesserung vertrösten lassen muss.

Da sich hier aber für diese Art der Nacherfüllung entschieden wurde, bleibt erstmal nur den erfolglosen Ablauf der Frist abzuwarten.

Dann kann der Käufer zurücktreten oder Nachlieferung verlangen.

(Geändert von spraadhans um 21:53 am Nov. 26, 2008)


-- Veröffentlicht durch crazy am 20:47 am 26. Nov. 2008

Vielen Dank für die Antworten. Ich warte mal bis Ende dieser Woche und wenn mein Notebook bis Montag nicht repariert wurde, setze ich eine Frist.

Was kann ich verlangen? Kann ich ein neues Notebook verlangen? Geld würde ich ungern wollen, da ich das Notebook recht günstig bekommen habe.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:30 am 26. Nov. 2008

Wenn Hp der Verkäufer ist, dann gilt vorrangig die gesetz. Gewährleistung und erst nachrangig eine evtl. vorhandene Garantie.


-- Veröffentlicht durch VPS am 16:44 am 26. Nov. 2008

da viele Hersteller einen zentralen Punkt in Europa zur Ausbesserung oder Reperatur haben sind die Zeiten mittlerweile normal, das dauert einfach

wenn es nicht mehr Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung ist, kann man auch kein Neugerät verlangen.

Scheint ja um Garantie zu gehen, eine gesetzliche Reglung habe ich dazu noch nie gelesen. Ist sicherlich auch von Fall zu Fal unterschiedlich zu bewerten.


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 14:20 am 26. Nov. 2008

Austausch einer Abdeckung, dazu vermute ich mal, dass es ein Notebook aus einer aktuellen Baureihe ist, da sollte so ein Austausch keine 6 wochen dauern!

Ich würde denen jetzt noch eine Frist setzen, so dass du insgesamt auf max 4 Wochen kommst, d.h. am Ende nächster Woche sollte es wieder bei dir sein, spätestens 8/9 (nachm WE)

Das halte ich für angemessen und sollte dem Hersteller zumutbar sein.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 10:36 am 26. Nov. 2008


Kann ich denen jetzt schon eine Frist setzen?


Ja, nur angemessen sollte sie halt sein.


-- Veröffentlicht durch MisterY am 1:10 am 26. Nov. 2008

soviel ich weiß gibt es keine frist. viele hersteller brauchen 6-10 wochen


-- Veröffentlicht durch naKruul am 16:52 am 25. Nov. 2008

ich glaub maximal 6 wochen darf sowas dauern...

musste mein HTC Touch Pro nach 2 wochen einschicken, auch wegen verarbeitungsmängeln und hab knapp 4 wochen drauf gewartet...


-- Veröffentlicht durch crazy am 15:54 am 25. Nov. 2008

Hi Leute...

habe da mal ein kleines Problem.

Ich habe mir ein Lappi direkt beim HP Store (online) gekauft und am 23.10.08 erhalten. Nach etwa 2 Wochen habe ich bemerkt, dass am Gehäuse eine Abdeckung nicht ganz bündig verarbeitet wurde.

Am 05.11. wurde mein Notebook abgeholt und am 06.11. war es bei der Vertragswerkstatt von HP.

Bis heute habe ich noch kein Notebook zurückbekommen. Habe heute zum  zweiten mal angerufen und wieder die gleiche Antwort bekommen. "Es gab Probleme bei der Reparatur, wir warten auf eine Antwort von HP"

Wie lange muss ich auf eine Reparatur warten? Kann ich denen jetzt schon eine Frist setzen?


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