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-- Veröffentlicht durch spraadhans am 10:06 am 4. Sep. 2008

Eigentlich ist ja hier alles gesagt...


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 20:26 am 3. Sep. 2008


Zitat von kammerjaeger um 17:57 am Sep. 3, 2008
Aber Du bist 15 und nicht 13... ;)




Ja, also!


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 17:57 am 3. Sep. 2008

Aber Du bist 15 und nicht 13... ;)


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 14:43 am 3. Sep. 2008


Zitat von kammerjaeger um 1:11 am Sep. 3, 2008
Aber Du darfst auch kein Auto fahren, selbst wenn es keiner merkt! "Strafbar" machst Du Dich so oder so. Durch falsche Angaben wird es nur noch schlimmer... ;)




Solange man keine 14 ist, macht man sich nicht strafbar.

Wenn man 14 ist und keine falschen Angaben macht, macht man sich auch nicht strafbar.

Wenn man keine 18 ist und geht innen Spielcasino, inne ab18-Videothek oder sonstwas, macht man sich auch nicht strafbar: Der Betreiber ist dafür verantwortlich, darauf zu achten !


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 1:11 am 3. Sep. 2008

Aber Du darfst auch kein Auto fahren, selbst wenn es keiner merkt! "Strafbar" machst Du Dich so oder so. Durch falsche Angaben wird es nur noch schlimmer... ;)


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 22:48 am 2. Sep. 2008


Zitat von Hitman um 21:55 am Aug. 16, 2008
@Qnkel
Aber sonst nimmst du keine Drogen oder?



Nehme gelegentlich Alkohol zu mir.

Der Verkäufer/Händler ist in der Pflicht das Alter zu überprüfen. Und wenn man ne Domain holt und die überprüfen mein Alter nicht, deren Pech!

Solange man nicht ein falsches Alter angibt, dann is man zumindest ab 14 Jahre wegen Betruges dran.

Aber sonst.

Ich hatte mit 13 ein Account bei eBay mit originalem Geburtsdatum! Nutze ich heute immernoch.

Ich hatte mit 13 oder 14, kA wann genau, bei UD-Media (Heute United-Domains) meine erste Domain (www.qnkel.de - noch bei archive.org drin ;) ).

Und danach diverse weitere Domains.

Ich bin, seit ich 15 bin, T-Online-Kunde mit T-Online by call, was auch eig. erst mit 18 geht.

Alles kein Problem und ich habe nie ein falsches Geburtsdatum angegeben, wenn überhaupt nach gefragt wurde.


-- Veröffentlicht durch eskimo am 12:40 am 1. Sep. 2008

Ich in dem Alter hätte es auch einfach ausprobiert - glaube kaum, dass die bei Domains das Alter prüfen, solange eben regelmäßig gezahlt wird. Wenn man es aber richtig machen will, sollte man es über die Eltern laufen lassen.

(Geändert von eskimo um 12:41 am Sep. 1, 2008)


-- Veröffentlicht durch Kurt84 am 11:27 am 1. Sep. 2008

Damals hat man das ja noch nicht so eng wie heute gesehen. Heute muss man ja auf jeden Sch... achten. Wann hast du dich den damals registriert, vor 8 Jahren?


-- Veröffentlicht durch Geldausgeber am 15:03 am 30. Aug. 2008

Ich musste, als ich mich damals bei united domains angemeldet habe, keinerlei Alter angeben. Und ich war definitiv da unter 18 ;)


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 16:28 am 18. Aug. 2008

hilft dir das weiter?




Um bei der united-domains AG Domains bestellen zu können, sollten Sie
volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt sein. Sofern Sie jünger sind,
können Sie allerdings auch mit der Zustimmung Ihrer Eltern Domain bei uns
bestellen.

Bitte senden Sie uns in diesem Fall per Brief oder Fax ein kurzes Anschreiben,
in dem Ihre Eltern Ihre zukünftigen Registrierungen gestatten. Falls Sie davor
schon ein Kundenportfolio angelegt haben sollten, geben Sie bitte Ihre
Kundennummer in diesem Schreiben an.

Sofern Ihre Eltern die Domain bestellen, sollten diese auch Ihr Konto angeben.
Allerdings können Sie mit der Genehmigung Ihrer Eltern auch ein eigenes Konto
eintragen. Aufgrund der Abbuchungen sollte Ihr Konto gedeckt sein. Eine
Ankündigung der Rechnungstellung erfolgt im zweiten Jahr eine Woche vor der
Abbuchung.

Sofern ein Konto nicht gedeckt ist fallen hier leider Mahnkosten an, die auch
an den Kunden weitergegeben werden.




Sie können erst ab 18 Jahren bestellen. Wenn Sie ein anderes Konto
angeben z.B. wenn Eltern bestellen und das Konto des Kindes angeben und
dies dann nicht gedeckt ist, werden hier trotzdem Gebühren fällig.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Haben Sie weitere Fragen? Unser E-Mail-Support und die FAQ helfen Ihnen
weiter:
http://faq.1und1.com/hosting/



(Geändert von masterofavenger um 17:59 am Aug. 18, 2008)


-- Veröffentlicht durch Nitrex am 10:44 am 18. Aug. 2008

Wie Punk es schon angedeutet hat, gilt auch hier der Taschengeldparagraph, solange man keinen Vertrag mit regelmäßigen Zahlungen (Raten, Mobilfunk, etc.) abschließt.

Falls doch, dann kannst du das noch nicht selber machen, da du nicht voll geschäftsfähig bist. In dem Fall sehe ich aber keine Probleme das auf deine vorgeschlagene Art und Weise zu machen, wenn deine Mutter darüber aufgeklärt ist.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 9:48 am 17. Aug. 2008

Hängt letztlich alles von der Genehmigung der Eltern ab und ist den meisten Unternehmen zu gefährlich, deshalb die Klauseln erst ab 18.


-- Veröffentlicht durch PUNK2018 am 22:54 am 16. Aug. 2008

Und was is mitm Taschengeldparagraphen?


-- Veröffentlicht durch Hitman am 22:33 am 16. Aug. 2008

Also wenn ich meinen Vertrag über meine Mutter laufen lassen würde, ich von meinem Konto überweisen lassen würde, und dann sch****e baue, dann haftet in erster Linie der, der den Dienst auf sich hat laufen lassen.
In dem Fall meine Mutter. Wenn ich also Schrott mache, da hast du Recht Spraad, habe ich keine rechtliche Strafe bekommen sondern in dem Fall meine Mutter.

Aber die "Strafe" die mich in so einem Fall trifft ist doch klar oder?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 22:03 am 16. Aug. 2008


wo steht dass man voll geschäftsfähig sein muss.



Im BGB:noidea:


Deine Strafen sind geringer als die, die deine Eltern dann bekommen.


Was für 'Strafen':noidea:


-- Veröffentlicht durch Hitman am 21:55 am 16. Aug. 2008

@Qnkel
Aber sonst nimmst du keine Drogen oder?

@Threadersteller
Hör nicht auf ihn. Deine Strafen sind geringer als die, die deine Eltern dann bekommen. Und ich glaube das machst du nur einmal denn dann wirst du glaub ich auch kein Internet mehr haben ;)

Immer dran denken wer den Geldhahn in der Hand hat....


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 21:36 am 16. Aug. 2008

Ich hatte mit 14 oder 13 glaub ich meine erste Domain.

Einfach bestellt und feddich. Wüsste jetzt net, wo steht dass man voll geschäftsfähig sein muss.

Und ganz allgemein: Die sind schuld, wenn sie dich akzeptiern! Was soll dir passiern?


-- Veröffentlicht durch OberstHorst am 8:15 am 11. Aug. 2008

Wenns deine Mutter macht, ists egal, wessen Kto-Nummer da steht (hauptsache die kriegen ihr Geld). Natürlich muss deine Mutter darüber aufgeklärt werden und SIE muss das ganze machen.

Wenn du das ganze unter ihrem Namen machst, gibts ärger... wenn sie das weiß und die Nutzungsbedingungen + Rechte und Pflichten kennt, sollte es kein Problem darstellen.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 8:05 am 11. Aug. 2008

Trotzdem braucht er die Einwilligung seiner Mutter!


-- Veröffentlicht durch Ino am 1:54 am 11. Aug. 2008

ich weiss ned wie es bei domains aussieht.

aber im prinzip ist es dennen egal welche kontonummer dort steht.

damals als ich mit 16 ein handyvertrag über mein vater gemacht habe. hat es keinen gestört, dass dort meine kontonummer steht


-- Veröffentlicht durch Hitman am 21:48 am 10. Aug. 2008

Nein.

Außer sie lässt alles über sich laufen, muss dann aber auch bei Mist dafür haften.


-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 21:43 am 10. Aug. 2008

Hi,


Kurze frage,will mir ne Domain bestellen,da das ja ab 18 ist darf ich das ja nochnicht.


Ist es dann ok wenn ich die daten von meiner Mutter angebe aber meine Kontodaten? weil will das von meinem Konto abbuchen lassen damit ich ne bessere übersicht habe.


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