Versichern zwischen Zivi und Studium

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--- Versichern zwischen Zivi und Studium
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-- Veröffentlicht durch rage82 am 15:44 am 10. April 2008

du musst einen neuen antrag stellen und auskunft über deine bezüge geben und, falls deine bezüge zu hoch ausfallen, einen antrag auf werbungskosten gleich mit ausfüllen.


-- Veröffentlicht durch crazy am 14:14 am 10. April 2008

Was bedeutet dies im allgemeinem nun?

Ich meine, ich war nicht beim Arbeitsamt, weil ich Arbeit suche. Ich dachte ich bekomme für diese paar Monate Arbeitslosengeld. Naja, da ich aber nicht länger als 1 Jahr gearbeitet habe, bekomme ich kein Geld.

Bekommt man das Kindergeld automatisch nach dem Zivi oder muss man sich irgendwo wieder anmelden?


-- Veröffentlicht durch VPS am 13:32 am 10. April 2008

Bevor man nicht ein Ausbildung (Studium) absolviert hat, kann man sich nicht direkt Arbeitslos melden. Man gilt dann als Ausbildungssuchend.


-- Veröffentlicht durch Menace am 8:57 am 10. April 2008

sei dir da mal net so sicher, ich war nach meiner ausbildung auch ne zeit lang arbeitslos gemeldet... :)

und der gute man von der bundesagentur für arbeit hat mir regelmäßig "pflicht-stellenangebote" zugeschickt, wo ich mich drauf bewerben MUSSTE.
wenn ich mich geweigert hätte, hätt`s geldsperre gegeben.
leider hat er dabei auch nicht wirklich rücksicht auf meinen damals aktuellen wohnort gemacht, da ich mich auch auf offene stellen bewerben sollte, die fast 500 km weit weg lagen...
als lediger junger typ der damals noch daheim gewohnt hat, hatte man halt diesbzgl. die a-karte gezogen ;)


-- Veröffentlicht durch buschmanoff am 12:24 am 9. April 2008

also ich kann mir nicht vorstellen, dass man dauernd genervt wird, dass man sich bewerben soll.


-- Veröffentlicht durch Menace am 8:19 am 9. April 2008


Bedeutet "arbeitlos gemeldet" auch gleich "arbeit suchend" ?


ich denke schon.
in dem moment wo du dich arbeitslos meldest hast du ja gewissen anspruch auf sozialleistungen...
und die wollen dich natürlich so schell wie möglich wieder los werden :lol:


-- Veröffentlicht durch crazy am 1:06 am 9. April 2008

Also ich war beim Arbeitsamt bzw. Agentur für Arbeit...

Hatte vor mich arbeitslos zu melden, da ich mein Zivi zum 30. April beende und mein Studium erst im Oktober anfangen würde. Habe dann alle Formulare mit der Beraterin ausgefüllt, wurde gefragt, was für eine Arbeit mich interessieren würde usw.. Naja zum Ende des Gesprächs habe ich es mir dann doch anders überlegt, und habe alles wieder streichen lassen.

Ich habe keine Lust andauernd genervt zu werden, weil gerade eine Stelle als Pizzabote oder Kurier frei ist, wo ich mich bewerben soll.

Bekomme ich nun kein Kindergeld nach meinem Zivi?
Bedeutet "arbeitlos gemeldet" auch gleich "arbeit suchend" ?


-- Veröffentlicht durch buschmanoff am 19:39 am 8. April 2008

nen mir ersichtlichen nachteil hats aufjedenfall nich. Ausser, dass wenn man sich arbeitslos meldet danach evtl. mal zur studien/arbeits-beratung darf.

@LieutenantDan
dann brauchst du glaub ich auch nicht gehen. Mir hat das damals mit dem Kindergeld nen Kumpel erklärt, der sich damit beschäftigt hatte. Aber bei ihm und mir wars jeweils länger als 3 monate zwischenraum, bzw. unabsehbar.

(Geändert von buschmanoff um 19:41 am April 8, 2008)


-- Veröffentlicht durch LieutenantDan am 19:37 am 8. April 2008


Zitat von buschmanoff um 19:26 am April 8, 2008
naja, man muss sich arbeitslos melden um kindergeld weiter zu bekommen, soweit wie ich weiss. Und das sollte man eigentlich 3 monate vor zivi ende machen. und wenn man dann länger als 4 monate arbeitslos ist, muss man nachweissen, dass man sich um arbeit gekümmert hat, weil es sonst wieder sein kann, dass einem das kindergeld gestrichen wird.



Nur wurde uns gesagt, dass man sich arbeitslos melden muss, wenn man länger als 3 Monate "arbeitslos" ist. Bei mir sinds nur genau 2 Monate und 3 Wochen :/
Naja, ich wollte zwar mich eigentlich nicht von diesem Haufen beraten lassen, weil die immer mega-unfreundlich sind, aber dann  werd ich mich mal morgen zum Gebäude mit dem großen A hinschleppen -.-


-- Veröffentlicht durch The Papst am 18:33 am 8. April 2008

Aso. Naja, wenn man sich arbeitslos meldet, hat das ja auch eigentlich nur Vorteile oder?


-- Veröffentlicht durch buschmanoff am 18:26 am 8. April 2008

naja, man muss sich arbeitslos melden um kindergeld weiter zu bekommen, soweit wie ich weiss. Und das sollte man eigentlich 3 monate vor zivi ende machen. und wenn man dann länger als 4 monate arbeitslos ist, muss man nachweissen, dass man sich um arbeit gekümmert hat, weil es sonst wieder sein kann, dass einem das kindergeld gestrichen wird.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 17:25 am 8. April 2008

Muss man sich als Arbeitslos melden oder kann man es?


-- Veröffentlicht durch buschmanoff am 17:10 am 8. April 2008

die versicherung hat während des zivis nur geruht. du sagst deiner "alten" versicherung, also hier die  familienversicherung von deinem vater, dass du ab dem datum nichtmehr als zivi tätig bist und schon bist du da weiter versichert. Ausserdem musst du dich beim amt für die 3 monate arbeitslos melden.

(Geändert von buschmanoff um 17:11 am April 8, 2008)


-- Veröffentlicht durch rage82 am 16:32 am 8. April 2008

könnte das nicht über die mutter laufen, wenn die in einer gesetzlichen krankenkasse ist?


-- Veröffentlicht durch ronin am 14:33 am 8. April 2008

soweit ich weiß musste mich mein vater damals nachm zivi wieder extra bei sich in der priv. krankenversicherung mitversichern.


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 13:48 am 8. April 2008


Zitat von KakYo um 13:31 am April 8, 2008
also ich war bis 25 Familienversichert:noidea:



ich auch, aber da hat sich was getan ;)


mußte auch gerade mal nachlesen: SGB V §10
(2) Kinder sind versichert
1. bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
2. bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,
4. ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Nummer 1, 2 oder 3 versichert war.
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

demnach selbst versichern ;)


-- Veröffentlicht durch Menace am 13:36 am 8. April 2008

gilt die familienversicherung auch, wenn sein dad priv. versichert is?! :noidea:


wär` mir da gar net so sicher...


-- Veröffentlicht durch KakYo am 13:31 am 8. April 2008

also ich war bis 25 Familienversichert:noidea:


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 13:27 am 8. April 2008

bis 23 ist man noch familienversichert, da geht man einfach zur krankenkasse und sagt denen das ;)
wer älter ist, muß sich selbst versichern, bzw. mal mit der agentur für arbeit reden, da kann man dann nen hartz4 antrag stellen und dann übernimmt die agentur für arbeit die krankenversicherung ;)


-- Veröffentlicht durch Menace am 13:16 am 8. April 2008

hmm, also ich kenn` mich jetzt zwar net aus, aber spontan würd`  ich sagen, dass du dich schnellst möglich arbeitlos melden musst.
auch wenn`s nur n absehbarer zeitraum von 3 monaten is.

würde an deiner stelle am besten mal bei deiner zuständigen stelle der bundesagentur für arbeit nachfragen ;)


-- Veröffentlicht durch crazy am 12:08 am 8. April 2008

Das interessiert mich auch mal. Beende mein Zivi zum 30. April und wüsste auch nicht, ob ich mich nun selber Versichern lassen "muss" oder ob ich dann automatisch wieder über mein Vater versichert bin.


-- Veröffentlicht durch LieutenantDan am 11:43 am 8. April 2008

Moin Männer,

ich beende am 08.05.2008 meinen Zivildienst und fange am 01.08.2008 das Vorpraktikum zum dualen Studium an...soweit so gut, ich bin ja noch in der frien heilfürsorge und werden dann mit beginn meines studiums, soweot ich das richtig verstanden hab, über das Studentenwerk versichert (so hat mir das in etwa die homepage meines zukünftigen arbeitgebers ausgespuckt).

Nur was mach ich dazwischen? Da mein vater privat versichert ist, wäre das ja beknackt, mich für 3 Monate wieder privat zu versichern.

Unversichert kann ich ja auch nicht bleiben, sowohl gesetzlich, als auch aus eigener Sicherheit nicht :(
Muss ich mir dann für die nichtmal-3-Monate eine neue Versicherung suchen? Bzw muss ich mich dann dafür arbeitslos melden?

Ich frag mal vorsichtig hier, da ich mal davon ausgehe, dass der ein oder andere doch selber die Erfahrung gemacht hat.

Danke,

euer LtDan


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