Versichern zwischen Zivi und Studium
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-- Veröffentlicht durch rage82 am 15:44 am 10. April 2008 du musst einen neuen antrag stellen und auskunft über deine bezüge geben und, falls deine bezüge zu hoch ausfallen, einen antrag auf werbungskosten gleich mit ausfüllen.
-- Veröffentlicht durch crazy am 14:14 am 10. April 2008
Was bedeutet dies im allgemeinem nun?
-- Veröffentlicht durch VPS am 13:32 am 10. April 2008
Bevor man nicht ein Ausbildung (Studium) absolviert hat, kann man sich nicht direkt Arbeitslos melden. Man gilt dann als Ausbildungssuchend.
-- Veröffentlicht durch Menace am 8:57 am 10. April 2008
sei dir da mal net so sicher, ich war nach meiner ausbildung auch ne zeit lang arbeitslos gemeldet... :)
-- Veröffentlicht durch buschmanoff am 12:24 am 9. April 2008 also ich kann mir nicht vorstellen, dass man dauernd genervt wird, dass man sich bewerben soll.
-- Veröffentlicht durch Menace am 8:19 am 9. April 2008
ich denke schon. in dem moment wo du dich arbeitslos meldest hast du ja gewissen anspruch auf sozialleistungen... und die wollen dich natürlich so schell wie möglich wieder los werden :lol:
-- Veröffentlicht durch crazy am 1:06 am 9. April 2008
Also ich war beim Arbeitsamt bzw. Agentur für Arbeit...
-- Veröffentlicht durch buschmanoff am 19:39 am 8. April 2008
nen mir ersichtlichen nachteil hats aufjedenfall nich. Ausser, dass wenn man sich arbeitslos meldet danach evtl. mal zur studien/arbeits-beratung darf.
-- Veröffentlicht durch LieutenantDan am 19:37 am 8. April 2008
Nur wurde uns gesagt, dass man sich arbeitslos melden muss, wenn man länger als 3 Monate "arbeitslos" ist. Bei mir sinds nur genau 2 Monate und 3 Wochen :/ Naja, ich wollte zwar mich eigentlich nicht von diesem Haufen beraten lassen, weil die immer mega-unfreundlich sind, aber dann werd ich mich mal morgen zum Gebäude mit dem großen A hinschleppen -.-
-- Veröffentlicht durch The Papst am 18:33 am 8. April 2008 Aso. Naja, wenn man sich arbeitslos meldet, hat das ja auch eigentlich nur Vorteile oder?
-- Veröffentlicht durch buschmanoff am 18:26 am 8. April 2008 naja, man muss sich arbeitslos melden um kindergeld weiter zu bekommen, soweit wie ich weiss. Und das sollte man eigentlich 3 monate vor zivi ende machen. und wenn man dann länger als 4 monate arbeitslos ist, muss man nachweissen, dass man sich um arbeit gekümmert hat, weil es sonst wieder sein kann, dass einem das kindergeld gestrichen wird.
-- Veröffentlicht durch The Papst am 17:25 am 8. April 2008 Muss man sich als Arbeitslos melden oder kann man es?
-- Veröffentlicht durch buschmanoff am 17:10 am 8. April 2008
die versicherung hat während des zivis nur geruht. du sagst deiner "alten" versicherung, also hier die familienversicherung von deinem vater, dass du ab dem datum nichtmehr als zivi tätig bist und schon bist du da weiter versichert. Ausserdem musst du dich beim amt für die 3 monate arbeitslos melden.
-- Veröffentlicht durch rage82 am 16:32 am 8. April 2008 könnte das nicht über die mutter laufen, wenn die in einer gesetzlichen krankenkasse ist?
-- Veröffentlicht durch ronin am 14:33 am 8. April 2008 soweit ich weiß musste mich mein vater damals nachm zivi wieder extra bei sich in der priv. krankenversicherung mitversichern.
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 13:48 am 8. April 2008
ich auch, aber da hat sich was getan ;) mußte auch gerade mal nachlesen: SGB V §10 (2) Kinder sind versichert 1. bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres, 2. bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind, 3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus, 4. ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Nummer 1, 2 oder 3 versichert war. (3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt. demnach selbst versichern ;)
-- Veröffentlicht durch Menace am 13:36 am 8. April 2008
gilt die familienversicherung auch, wenn sein dad priv. versichert is?! :noidea:
-- Veröffentlicht durch KakYo am 13:31 am 8. April 2008 also ich war bis 25 Familienversichert:noidea:
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 13:27 am 8. April 2008
bis 23 ist man noch familienversichert, da geht man einfach zur krankenkasse und sagt denen das ;)
-- Veröffentlicht durch Menace am 13:16 am 8. April 2008
hmm, also ich kenn` mich jetzt zwar net aus, aber spontan würd` ich sagen, dass du dich schnellst möglich arbeitlos melden musst.
-- Veröffentlicht durch crazy am 12:08 am 8. April 2008 Das interessiert mich auch mal. Beende mein Zivi zum 30. April und wüsste auch nicht, ob ich mich nun selber Versichern lassen "muss" oder ob ich dann automatisch wieder über mein Vater versichert bin.
-- Veröffentlicht durch LieutenantDan am 11:43 am 8. April 2008
Moin Männer,
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