Probleme mit Ebay
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-- Veröffentlicht durch crazy am 16:14 am 22. Jan. 2008
ja, er hat sich ne neue maschine gekauft. die für 65 €. er meint ich soll ihm 65 € erstatten. dann meinte ich 50 %. er meinte dann 50 €.
-- Veröffentlicht durch Ino am 14:39 am 22. Jan. 2008
Sei froh wenn du nur 65€ bzw 50% davon zahlen musst!
-- Veröffentlicht durch Menace am 14:10 am 22. Jan. 2008
der käufer hat sich wohl HIER ne andere maschine geholt, oder?!
-- Veröffentlicht durch crazy am 0:44 am 22. Jan. 2008
ja wenn ich schreibe "ich", dann meine ich schon den kollegen. ich werde ganz bestimmt nichts bezahlen. und wenn der kollege meint, der müsse das nicht bezahlen.....dann war er mal ein kollege.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:39 am 22. Jan. 2008
Ich verstehe immer noch nicht, warum Du 50% übernehmen sollst? :noidea:
-- Veröffentlicht durch Live1982 am 23:51 am 21. Jan. 2008 von 65
-- Veröffentlicht durch naKruul am 23:49 am 21. Jan. 2008
wie gesagt, war nicht ersnt gemeint.
-- Veröffentlicht durch crazy am 23:27 am 21. Jan. 2008
ja tut mir leid, falls du es nicht ernst meintest. aber sowas krängt mich halt ziemlich schnell. also falls jemand mal ne prof. fahrzeugreinigung in raum hamburg braucht, bei mir melden :) und falls ihr mir immer noch nicht glaubt, dann fragt bei Audi / VW Junge in der Süderstraße nach wer zuständig für die reinigung ihrer fahrzeuge ist.
-- Veröffentlicht durch naKruul am 23:06 am 21. Jan. 2008 @crazy: vielleicht hätte ich den smilie da ;) ein bisschen größer machen sollen
-- Veröffentlicht durch crazy am 22:53 am 21. Jan. 2008
Eigentlich ist mir das völlig egal was hier geschrieben wird, aber wenn mir hier was unterstellt wird, dann lass ich mir das nicht gefallen.
-- Veröffentlicht durch eskimo am 22:40 am 21. Jan. 2008
Hört sich echt an, als ob er dich ertappt hätte.... :lol: Aber egal - Back to Topic - wenn dir der Typ wirklich nen Anwalt auf den Hals setzt, wärs besser für dich, die paar Euro für ne andere Waschmaschine zu übernehmen. Sonst zahlste um einiges mehr. Edit: Sind dann so in etwa 3 Radkappensätze, richtig? :lol: (Geändert von eskimo um 22:42 am Jan. 21, 2008)
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 22:25 am 21. Jan. 2008
getroffene Hunde bellen? :noidea:
-- Veröffentlicht durch crazy am 21:24 am 21. Jan. 2008
ne ganz bestimmt nicht. wer gibt dir hier überhaupt das recht sowas beurteilen oder fragen zu dürfen?
-- Veröffentlicht durch naKruul am 21:16 am 21. Jan. 2008 aber du klaust nich zufällig radkappen, oder?! ;P
-- Veröffentlicht durch crazy am 20:41 am 21. Jan. 2008
ich weiß.
-- Veröffentlicht durch Live1982 am 20:23 am 21. Jan. 2008
natürlich nicht, aber so läuft das bei ebay.. dann darf man aber auch nicht bei 1€ anfangen
-- Veröffentlicht durch crazy am 20:18 am 21. Jan. 2008
maxpayne: ne ist keine von denen
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 13:13 am 21. Jan. 2008 vermutlich wirds wohl eine vom denen sein...
-- Veröffentlicht durch Henro am 9:00 am 21. Jan. 2008
jetzt mal zur vernunft : die waschmaschine der schwester eines kumpels zu verkaufen ... da sind ja schon 2 ecken drin.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 1:21 am 21. Jan. 2008
Aber nur, wenn er Zeugen hat... ;)
-- Veröffentlicht durch MisterY am 23:51 am 20. Jan. 2008
und wenn der freund dir in irgendeiner form gesagt hat, dass er DIR oder IRGENDEIMEN käufer bei ebay übereignen will, dann ist das auch ein mündlicher VERTRAG wo du die Maschine einklagen kannst!
-- Veröffentlicht durch naKruul am 19:21 am 20. Jan. 2008
das kann man sich nach folgendem urteil mal schön von der decke kotzen. und für crazy siehts auch ziemlich schlecht aus: eBay: Kaufvertrag bei Auktions-Ergebnis von 51,00 Euro bei einem tatsächlichen Wert von 60.000,00 Euro ist wirksam- Schadenersatz (OLG Köln) eBay ist immer noch für echte Schnäppchen gut. Was für den Käufer ein Segen sein kann, kann sich für den Verkäufer, der nicht ansatzweise den tatsächlichen Preis der Ware erreicht hat, zum Fluch werden. Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, Urteil vom 08.12.2006, Az: 19 U 109/06) beschäftigt. Der Verkäufer hatte einen Rübenroder im Wert von 60.000,00 Euro als Auktion bei eBay eingestellt und zwar zu einem Startpreis von 1,00 Euro sowie mit einer "Sofort-Kauf"-Option zum Preis von 60.000,00 Euro. Der Kläger war mit einem Endbetrag von 51,00 Euro Höchstbietender. Die "Sofort-Kauf"-Option wurde nicht genutzt. Der Verkäufer weigerte sich, den Rübenroder für 51,00 Euro zu übereignen und wurde daraufhin auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung verklagt. Der Käufer bekam in zwei Instanzen Recht und zusätzlich noch Schadenersatz in Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert, nämlich 59.949,00 Euro. Das Oberlandesgericht ging von einem wirksamen Kaufvertrag aus und versagte dem Verkäufer alle rechtlichen Möglichkeiten, sich vom Kaufvertrag zu lösen. So sah das Oberlandesgericht keine Widersprüchlichkeiten in der Tatsache, dass der Verkäufer auf der einen Seite das Gerät zu einem Startpreis von 1,00 Euro als Auktion, auf der anderen Seite zum "Sofort-Kauf"-Preis von 60.000,00 Euro angeboten hatte. Es heißt insofern in dem Urteil: "..., denn die Angabe des geringen Startpreises konnte aus seiner Sicht auf den unterschiedlichsten Motiven des Beklagten beruhen, wie etwa einer beabsichtigten Ersparnis höherer Gebühren für einen höheren Startpreis, Werbezwecken, bspw. der Erreichung eines größeren Bieterkreises oder der Erwartung, auch über eine niedrig beginnende Auktion einen "Sofort-Kauf"-Preis in etwa zu erreichen oder ein gar übersteigenden Preis im Rahmen der Auktion zu erzielen." Diese Entscheidung ging im vorliegenden Fall für den Verkäufer leider nach hinten los. Wucher und Sittenwidrigkeit sah das Gericht ebenfalls als nicht gegeben an. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Ausführungen des Gerichtes zur Sittenwidrigkeit, die gegeben sein könnte bei einem krassen Missverhältnis zwischen Preis und Leistung. Das Gericht führt jedoch aus, dass die Schnäppchen-Funktion bei eBay hier mit zu berücksichtigen ist. Insbesondere widerspräche es dem üblichen Ablauf bei Internetauktionen, wenn die Präsentation eines Artikels nur dann verbindlich sein soll, wenn auch ein angemessener Preis erzielt wird. Auch die enttäuschte Erwartung, dass letztlich der gewünschte Preis nicht erreicht worden ist, berechtigte den Verkäufer nicht zur Anfechtung wegen Irrtums gemäß § 119 BGB. Demzufolge war dem Käufer ein entsprechender Schadenersatz zuzusprechen. Aus dem Urteil ergeben sich zwei Schlussfolgerungen: Zum einen für Käufer, zum anderen für Verkäufer. Als Verkäufer muss man sorgfältig darauf achten, wie man einen Artikel bei eBay präsentiert. Dies bezieht sich nicht nur auf einen Startpreis oder entsprechend eingestellte "Sofort-Kauf"-Optionen. Obwohl nach unserer Ansicht bei eBay in der Regel bei Gebrauchtwaren Marktwerte erzielt werden, muss dies nicht zwangsläufig so sein. Ein zu niedrig angesetzter Startpreis kann somit gerade bei Gegenständen, die nicht unbedingt zum täglichen Bedarf gehören, wie Rübenrodern, durchaus nach hinten losgehen. Auf der anderen Seite sollte natürlich neben einer sorgfältigen Entscheidung über Startpreis und "Sofort-Kaufen"-Option die Artikelbeschreibung sorgfältig gefasst sein. Aus Käufer-Sicht ergibt sich zum wiederholten Male, dass geschlossene Kaufverträge bei eBay wirksam sind und auch dementsprechend eingeklagt werden können. Falls nicht erfüllt wird, kann gegebenenfalls Schadenersatz geltend gemacht werden. Genau diese Sicherheit, dass nämlich Kaufverträge wirksam sind, ist es letztlich auch, was den Erfolg von eBay ausmacht. Hier gilt der allgemeine Spruch: "Vertrag ist Vertrag." Quelle (Geändert von naKruul um 19:24 am Jan. 20, 2008)
-- Veröffentlicht durch Illa Killa am 19:11 am 20. Jan. 2008 Gabs da nich auch mal was, dass man das Produkt nicht rausrücken muss ,wenns weit unter Wert weggeht?
-- Veröffentlicht durch Schermi74 am 18:34 am 20. Jan. 2008 Naja, weisst du ja nicht ob die Auktion schon beendet war ;)
-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 18:29 am 20. Jan. 2008 Gebote Streichen kann man,aber wenn die Auktion schon zuende ist wohl nichtmehr.
-- Veröffentlicht durch Schermi74 am 18:24 am 20. Jan. 2008
In so fällen zieht man sich nen Kumpel ran der so lang mitbietet bis der Preis angemessen ist, hab ich aber nicht gesagt :angel: :lol:
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 17:35 am 20. Jan. 2008
im übrigen erwartet dich bei dem verkaufspreis (warum auch immer so niedrig:noidea:) die differenz zum preis einer vergleichbaren maschine, die der käufer nun anderweitig besorgen muss als schadensersatz.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 15:53 am 20. Jan. 2008
Tja, Pech gehabt! Fordere von Deinem Kumpel die Maschine ein, sonst würde ich ihm mit Anwalt drohen, statt mir die Bewertungen kaputt zu machen! Was bringt es ihm, wenn er nicht im Krankenhaus ist, während die Auktion läuft? Push über Zweit-Account ist verboten, vorzeitiges Beenden geht nur, wenn noch kein Gebot ist. Wer bei ebay versteigert, muss auch mögliche Konsequenzen tragen! Sonst hätte er einen Mindestpreis setzen können... ;)
-- Veröffentlicht durch The Edge am 15:44 am 20. Jan. 2008 ganz schön raffiniert... ich lass jetzt auch mein eigentum über dritte versteigern, und wenn der verkaufspreis nicht passt, sag ich "kriegst du nicht" :P und der mit dem profil hat das problem.
-- Veröffentlicht durch Hitman am 15:41 am 20. Jan. 2008
Wer auch noch für Andere verkauft... Hm, schwierig.
-- Veröffentlicht durch crazy am 15:39 am 20. Jan. 2008
ja der kollege ist mitten in der auktion ins krankenhaus gekommen wegen einer blindarmantzündung. daher sollte ich die auktion beobachten. da der artikel zu wenige beobachter hatte wollte ich die auktion beenden was nicht mehr ging.
-- Veröffentlicht durch The Edge am 15:33 am 20. Jan. 2008
mooooooment. wieso "kann" er die nicht rausrücken? wegen dem verkaufspreis? das finde ich aber sehr sehr assozial.
-- Veröffentlicht durch crazy am 15:31 am 20. Jan. 2008
das problem liegt darin das ein kollege die waschmaschine seiner schwester bei mir in ebay verkauft hat, da er kein eigenen account hat. verkaufspreis = 1,50 €
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:20 am 20. Jan. 2008
zu deiner frage:
-- Veröffentlicht durch Schermi74 am 15:18 am 20. Jan. 2008
Jepp, man darf nur Sachen anbieten die man tatsächlich besitzt, selbst Händler dürfen nur verkaufen wenn sie es besitzen, vorbestellung wie bei Shops läuft auch nicht, hab aber auch keine Ahnung wie das genau läuft dann :noidea:
-- Veröffentlicht durch The Edge am 15:15 am 20. Jan. 2008
ich gehe mal davon aus, dass er sich seiner situation bewusst ist und das mit dem "gegenstand ist zerstzört"-ding zieht erstens nur, solange die auktion noch läuft, und zweitens wird er schon gesagt haben "ich krieg die maschine nicht" da passt die ausrede nicht so ganz.
-- Veröffentlicht durch CyberdyneInc am 15:13 am 20. Jan. 2008
ist das nicht sogar ebay-regel, dass man nur sein eigentum versteigern darf.
-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 15:12 am 20. Jan. 2008 Pech.Wenn du was verkaufst bei egay wird n verbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen,du könntest ja vllt sagen das sie dir runtergefallen ist und jetzt völlig kaputt ist,oder sowas :noidea:
-- Veröffentlicht durch naKruul am 15:06 am 20. Jan. 2008 tjo arschkarte würd ich sagen. wieso versteigerst du auch sachen, die nicht in dein eigentum, geschweige den besitz ist?
-- Veröffentlicht durch The Edge am 15:05 am 20. Jan. 2008 link? verkaufswert?
-- Veröffentlicht durch crazy am 15:04 am 20. Jan. 2008
hey leute..habe da mal ein kleines problem. habe bei ebay ne waschmaschine verkauft. leider kann ich die jetzt doch nicht besorgen bzw. ich bekomme sie nicht.
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