Probleme mit Kündigung 1&1

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--- Probleme mit Kündigung 1&1
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-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:54 am 10. Jan. 2008

sollst ja auch posten, dann wird dir bestimmt geholfen


-- Veröffentlicht durch systemNo1 am 14:03 am 10. Jan. 2008

@spraad
find da leider nix... kann aber dadran liegen, dass ich pro minute nur eine seite zu sehn bekomme...

ich hab heut mal wieder versucht bei 1&1 anzurufen... eine nette Computerstimme sagt mir jedes mal: "Das angeforderte Leistungsmerkmal wurde von ihnen oder ihrem Kommunikationspartner nicht beauftragt" :kick:


-- Veröffentlicht durch cheech2711 am 9:18 am 10. Jan. 2008

dann formuliere ich es um, " kein Anbieter wird Dich mit der Nase in was reinstubsen" und wenn ich irgendwo was verlängere und mir die AGB´s net durchlese, selber Schuld;)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:53 am 10. Jan. 2008

www.recht.de und dann ins forum posten,

grüße


-- Veröffentlicht durch cheech2711 am 7:46 am 10. Jan. 2008


Zitat von systemNo1 um 17:33 am Jan. 9, 2008

Zitat von The Edge um 16:14 am Jan. 9, 2008
die frage ist jawohl erstmal - WELCHE mindestvertragslaufzeit hattet ihr, WANN habt ihr den vertrag abgeschlossen!?

der vertrag wurde am 23.8.2005 mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Ich bin mir ganz sicher, dass wir NIE über neue AGB's benachrichtigt wurden.
soweit ich weiß muss 1&1 über änderungen der AGB's informieren, oder?

und was kann ich jetz machen? ich werd 1&1 auf jeden fall noch nen netten brief schreiben:kick:
können wir am 28.2. einfach die einzugsermächtigung zurückziehen?



kein Anbieter ist dazu verpflichtet Dich über die neuen AGB´s aufzuklären, wenn Ihr den Vertrag eh nicht selbst verlängert habt, gelten eh die AGB´s die bei Vertragsabschluss gegolten haben;)


-- Veröffentlicht durch The Edge am 3:22 am 10. Jan. 2008


Zitat von quake34ever um 17:46 am Jan. 9, 2008
23.08.2005 Abschluss.... mit MVL 12 Monate

wäre kündbar gewesen zum: ca 23.06.2006

wurde aber nicht gekündigt, also verlängerung um automatisch ein weiteres Jahr...

erneuter ablauf: 23.08.2007
kündbar ca 23.06.2007

da ihr dies aber nicht gemacht habt, wird sich der vertrag sehr wahrscheinlich um ein weiteres jahr verlängert haben...

ablauf: 23.06.2008

wie die nun auf den Termin de rKündigung iwas im Oktober kommen, ist mir schleierhaft...das passt nun wirklich nicht...
[SCHNIPP]



ganz einfach - 31.10. ist genau 2 monate vor jahresende - wahrscheinlich sind neue AGBs zum 01.01.2005-2007 in kraft getreten, womit der vertrag ja "bestätigt" wird, wenn man nicht kündigt. damit wäre zum ende des jahres die nächste kündigung dran. 2 monate vorher = oktober. ruf da einfach an unter vertragsangelegenheiten und bleib nett und lass es dir schildern - 1&1 ist da eigentlich korrekt. bedenke: die günstigen tarife kommen immer nur durch eine lange MVL zustande!


-- Veröffentlicht durch systemNo1 am 23:38 am 9. Jan. 2008


Zitat von Hitman um 19:19 am Jan. 9, 2008
Quatsch du hast doch nicht jedes Jahr ne Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit um ein Jahr.

Doch, genau so ist es :ugly:

@quake
ich seh gerad... wir haben am 23.8. den vertrag abgeschlossen... die ersten leistungen wurden am 29.9.05 erbracht.

ich hab nie iwelche erweiterungen à la Fastpath gehabt... wohn am A**** der Stadt hier is das eh nich mögl^^ Tarifwechsel haben wir uns auch geklemmt weil 1. inet nich schneller und 2. wieder 12 monate MVL.

zur Zeit des Vertragsabschlusses haben wir uns die AGB's angesehn und fanden's OK innerhalb von 2 monaten kündigen zu können... wir wurden nie eines besseren belehrt und wir sind davon ausgegangen, dass dies immernoch möglich ist... bis ich über vertrag.1und1.de den Vertrag kündigen wollte und da  stand: Kündbar zum 29.10.08 :eek:
Danach hab ich mich nen wenig schlau gemacht, mir nochma die alten AGB's, die wir gott sei dank ausgedruckt haben, angesehn und mit den neuen verglichen... eigentlich könnte man diese kündigung auch mit dem "nicht-einverständnis" mit den neuen AGB's begründen oder?


-- Veröffentlicht durch Hitman am 19:19 am 9. Jan. 2008

Quatsch du hast doch nicht jedes Jahr ne Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit um ein Jahr.

Es heißt doch auch Mindestvertragslaufzeit. Danach kannst du kündigen wie es in den alten AGBs steht wenn du wirklich nie was bekommen hast. Ist natürlich so ne Sache wenn die dir ne Kopie hinlegen und du kannst es ja "weggeschmissen" haben. Im Zweifel für den Angeklagten würde ich da mal sagen.

Was ich allerdingsweiss ist wenn du z.B. den Tarif wechselst aufpassen musst WAS du da unterschreibst. Bei mir ham ses versucht und konnten dann am selben Tresen meine Kündigung entgegen nehmen. Meine Gegenzeichnung hab ich mit nach hause genommen lass mich doch net verkohlen von denen. Vor allem dann sagen: Ja Sie sind ja kein Neukunde, können wir Ihnen ja nicht dieselben Konditionen anbieten.

Ahja, aber mir wieder 12 Monate dranhängen... Dann geh ich eben woanders hin.


Wenn du jedoch unterschrieben hast dass sich die Mindestvertragslaufzeit nach nem Jahr wieder ändert (was ich eigentlich gar nicht glauben kann) dann siehts bitter aus.


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 17:46 am 9. Jan. 2008

23.08.2005 Abschluss.... mit MVL 12 Monate

wäre kündbar gewesen zum: ca 23.06.2006

wurde aber nicht gekündigt, also verlängerung um automatisch ein weiteres Jahr...

erneuter ablauf: 23.08.2007
kündbar ca 23.06.2007

da ihr dies aber nicht gemacht habt, wird sich der vertrag sehr wahrscheinlich um ein weiteres jahr verlängert haben...

ablauf: 23.06.2008

wie die nun auf den Termin de rKündigung iwas im Oktober kommen, ist mir schleierhaft...das passt nun wirklich nicht...
hast du iwann mal die leitungsgeschwindigkeit geändert oder fastpath oder sonst iwas bei 1&1 gemacht?

dann würde sich das alles erklären lassen...neue geschwindigkeit gilt als neuer vertrag.


Die sache mit dem bankeinzug: überleg es dir...die kosten werden immens groß (nicht nur die ge bühr für nichteinlösung, sondern mahnungen usw...bis evtl..inkasso)

was zahlt ihr monatlich?


EDIT: Ansonsten...Rechtschutzversichert?

(Geändert von quake34ever um 17:47 am Jan. 9, 2008)


-- Veröffentlicht durch systemNo1 am 17:33 am 9. Jan. 2008


Zitat von The Edge um 16:14 am Jan. 9, 2008
die frage ist jawohl erstmal - WELCHE mindestvertragslaufzeit hattet ihr, WANN habt ihr den vertrag abgeschlossen!?

der vertrag wurde am 23.8.2005 mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Ich bin mir ganz sicher, dass wir NIE über neue AGB's benachrichtigt wurden.
soweit ich weiß muss 1&1 über änderungen der AGB's informieren, oder?

und was kann ich jetz machen? ich werd 1&1 auf jeden fall noch nen netten brief schreiben:kick:
können wir am 28.2. einfach die einzugsermächtigung zurückziehen?


-- Veröffentlicht durch cheech2711 am 17:02 am 9. Jan. 2008

also, ich kann mal sagen wie es bei E-Plus war. Ist es ein alter Vertrag der sich immer auto verlängert hat gelten die alten AGB´s hat man den Vertrag selbst schon mal verlängert, stimmt man auto den neuen AGB´s zu, hier gelten die Neuen AGB´s

In diesem Sinne

(Geändert von cheech2711 um 17:02 am Jan. 9, 2008)


-- Veröffentlicht durch The Edge am 16:31 am 9. Jan. 2008


interessesant wäre zu wissen wann der vertrag abgeschlossen worden ist mit welcher laufzeit...


erstor :lolaway:


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 16:21 am 9. Jan. 2008

sollte aber gerade die mindestvertragskaufzeit sich um weitere 12 monate verlängert haben oder wie auch immer, so kann man NICHT in 2 monaten kündigen, sondern erst zum termin des vertragablaufes

interessesant wäre zu wissen wann der vertrag abgeschlossen worden ist mit welcher laufzeit...ich kann mir nicht vorstellen dass 1&1 unter 12 Monate Laufzeit gegangen ist bei Abschluss...und dann verlängert sich der vertrag normalerweise um weitere 12 monate...

und das würde heißen, dass es kein vertrag auf unbestimmte zeit ist, sondern für eine bestimmte zeitdauer.

Wann galten die alten AGBs und ab wann die Neuen?


-- Veröffentlicht durch The Edge am 16:14 am 9. Jan. 2008

die frage ist jawohl erstmal - WELCHE mindestvertragslaufzeit hattet ihr, WANN habt ihr den vertrag abgeschlossen!?


-- Veröffentlicht durch OberstHorst am 15:53 am 9. Jan. 2008

Ob alte AGBs oder neue AGBs... die Kündigungsfrist beträgt meiner Meinung nach 2Monate... oder sehe ich das Falsch. Wenn ihr Fristgerecht 2Monate vor ablauf/verlängerung des Vertrags gekündigt habt,  ist das nach neuen, sowie nach alten AGBs Fristgerecht.


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 15:38 am 9. Jan. 2008

soviel ich weiß erkennt man die neuen AGBs bei weiternutzung automatisch an oder kann auf grund dieser änderung kündigen.
so sah es zumindest bei meinem nachbarn bei t-online aus.

die frage ist nun, ob 1&1 euch beweisen kann, dass ihr über neue AGBs informiert wurdet...bist du sicher, dass du NIE eine email oder schriftliche post von denen bekommen hast?!

ansonsten müsste eine kündigung doch spätestens jetzt nach feststellung neuer AGBs möglich sein.

ich bin weder jurist noch habe ich sehr viel ahnung von der materie, aber man liest dies und das im netz und vor 2 monaten hatte ich mich schlau gemacht für meinen nachbarn (rentner)


-- Veröffentlicht durch systemNo1 am 15:10 am 9. Jan. 2008

:mahlzeit:

am 30.12.07 hat meine Mutter unseren 1&1 Vertrag fristgerecht (nach den AGB's, die zur Zeit der Vertragsschließung galten) zum 29.2. gekündigt.
Heute kam ein Brief von 1&1 in dem es heißt, wir können auf Grund der neuen AGB's, die wir nie akzeptiert haben und über die wir nie informiert wurden, erst zum 29.10. kündigen können :crazy:

alte AGB's besagen folgendes:

"7.5
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von 1&1 mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden."

neue AGB's:

"§5.3:
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird."

Da wir nich über die neuen AGB's informiert wurden und diese so auch nicht akzeptiert haben bin ich der Meinung, dass wir uns auf die alten AGB's berufen können und unsere Kündigung zum 29.2. rechtmäßig ist.

Ist das so korrekt oder irre ich mich?:noidea:

Danke schonmal für eure hilfe :)


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