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-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 18:54 am 27. Dez. 2007

Es geht nicht um die Bullen :) Es geht um die Besitzerin des Lokals weil die da bedenken hat...


-- Veröffentlicht durch NoBody am 16:08 am 26. Dez. 2007

Eben!

Oder du bleibst so lange bis es wieder hell wird und dann ist auch egal wie alt du bist;)


-- Veröffentlicht durch Ino am 15:56 am 26. Dez. 2007


Zitat von NoBody um 15:44 am Dez. 26, 2007
Was machst du dir für nen Kopp?

Ist das dein erstes Sylvester ohne deine eltern?:lol:

Geh doch einfach, da passiert doch nix!

Wenn dich die bullen packen und du nicht besoffen bist, wünschen die dir nen guten heimweg und das wars...:niko:



die cops haben auch nichts besseres sich an silvester um jugendliche zu kümmern die einfach nur feiern! die werden keine zeit haben für sowas


-- Veröffentlicht durch NoBody am 15:44 am 26. Dez. 2007

Was machst du dir für nen Kopp?

Ist das dein erstes Sylvester ohne deine eltern?:lol:

Geh doch einfach, da passiert doch nix!

Wenn dich die bullen packen und du nicht besoffen bist, wünschen die dir nen guten heimweg und das wars...:niko:


-- Veröffentlicht durch Schermi74 am 13:26 am 26. Dez. 2007


Zitat von KakYo um 1:23 am Dez. 26, 2007
Was machst du dir da überhaupt so Gedanken drüber:noidea: Ich kann mich nocht entsinnen jemals nen Problem gehabt zu haben in dem Alter;)



Naja, ist schon doof wenn man 40 Euro zahlt und dann um 0:00 rausgeschmissen wird, würd ich mir vorher auch überlegen.


-- Veröffentlicht durch Rulinator am 13:12 am 26. Dez. 2007

jop, seit 2-3 jahren hab ich mich nie darum geschert, jetzt bin ich fast 18 und kann sagen: yeah! :lol: ;)


-- Veröffentlicht durch KakYo am 1:23 am 26. Dez. 2007

Was machst du dir da überhaupt so Gedanken drüber:noidea: Ich kann mich nocht entsinnen jemals nen Problem gehabt zu haben in dem Alter;)


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 1:21 am 26. Dez. 2007

Wenn einer davon über 18 ist und zum "Ersatz-Erziehungsberechtigten" ernannt wird....


-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 1:15 am 26. Dez. 2007

nach hause kommen würde ich,aber darf ich dann da alleine mit freunden sein?


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 1:04 am 26. Dez. 2007

Wenn Deine Eltern bescheid wissen und jemand für Dich "zuständig" ist als "Aufpasser", dann ist das kein Problem. Aber derjenige muß Dich dann auch nach Hause bringen, sonst hast Du spätestens auf dem Heimweg ein Problem... ;)


-- Veröffentlicht durch VPS am 22:15 am 25. Dez. 2007

wenn man erstmal drinn ist schon :lol:


-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 21:44 am 25. Dez. 2007


Zitat von VPS um 19:26 am Dez. 25, 2007
Die Eltern müssen so der so zustimmen, ob geschlossen oder nicht.
UNd dieser Zettel ist ja auch nicht für die Polizei sondern für den Veranstalter damit er weiß, dass das "Kind" das auch darf.

Nen Puff ist auch ne geschlossene Gesellschaft :lol:



Dachte im Puff sind se allem gegenüber aufgeschlossen :lol:


-- Veröffentlicht durch VPS am 19:26 am 25. Dez. 2007

Die Eltern müssen so der so zustimmen, ob geschlossen oder nicht.
UNd dieser Zettel ist ja auch nicht für die Polizei sondern für den Veranstalter damit er weiß, dass das "Kind" das auch darf.

Nen Puff ist auch ne geschlossene Gesellschaft :lol:


-- Veröffentlicht durch The Edge am 19:07 am 25. Dez. 2007

a-a. geschlossen heisst auch geschlossen - es gilt die aufsichtspflicht deiner eltern, die in ihrem ermessen liegt.

angenommen, die b...olizei kommt da um 2 uhr nachts rein. die können einfach nichts machen ausser dir zu sagen "u18 müsste um 12 zuhause sein" - eher richtlinie.


-- Veröffentlicht durch VPS am 18:35 am 25. Dez. 2007

Würde ich nicht so sehen. Die Ausnahmen gelten laut Jugendschutzgesetz bei von bestimmen Einrichtungen betreuten Kulturveranstaltungen etc. Da darf man dann auch länger als 24h sein.
Diese geschlossende Gesellschaft ist ja nicht bei einem Bekannten privat zu Hause sondern "öffentlich". Daher wäre die Lösung mit dem Zettel am einfachsten, wenn weder deine Eltern noch der Veranstalter ein Problem damit hat.


-- Veröffentlicht durch The Edge am 17:28 am 25. Dez. 2007

der schriftliche rechtliche krempelkrabumm gilt für "öffentliche" tanzveranstaltungen - wie der name schon sagt. geschlossene gesellschaft brauchste kein zettelkram.


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 17:26 am 25. Dez. 2007

nimm deine alten mit ;-)


:niko:

frohes fest


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 17:21 am 25. Dez. 2007

Dann brauchste wahrscheinlich was schriftliches von deinen Ellis ....


-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 16:55 am 25. Dez. 2007

Hi,


Da hier einige Rechtsexperten unterwegs sind,wollte ich mal fragen wies Gesetzlich damit ausschaut,wenn in einer Kneipe an Silvester eine Geschlossene Gesellschaft mit Gästeliste ist und dann jemand der nochnicht 18 ist da ist.Der müsste dann doch wenn er 16 ist um 24:00 Nach hause,doch wenns ne geschlossene Gesellschaft ist gilt das dann nicht?Weil ich wollte halt in meiner Stammkneipe Silvester feiern aber wollte jetzt mal noch bescheid wissen wies da Rechtlich ausschaut.

Danke im vorraus! :niko:


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