Rechtsfrage
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-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 18:54 am 27. Dez. 2007 Es geht nicht um die Bullen :) Es geht um die Besitzerin des Lokals weil die da bedenken hat...
-- Veröffentlicht durch NoBody am 16:08 am 26. Dez. 2007
Eben!
-- Veröffentlicht durch Ino am 15:56 am 26. Dez. 2007
die cops haben auch nichts besseres sich an silvester um jugendliche zu kümmern die einfach nur feiern! die werden keine zeit haben für sowas
-- Veröffentlicht durch NoBody am 15:44 am 26. Dez. 2007
Was machst du dir für nen Kopp?
-- Veröffentlicht durch Schermi74 am 13:26 am 26. Dez. 2007
Naja, ist schon doof wenn man 40 Euro zahlt und dann um 0:00 rausgeschmissen wird, würd ich mir vorher auch überlegen.
-- Veröffentlicht durch Rulinator am 13:12 am 26. Dez. 2007 jop, seit 2-3 jahren hab ich mich nie darum geschert, jetzt bin ich fast 18 und kann sagen: yeah! :lol: ;)
-- Veröffentlicht durch KakYo am 1:23 am 26. Dez. 2007 Was machst du dir da überhaupt so Gedanken drüber:noidea: Ich kann mich nocht entsinnen jemals nen Problem gehabt zu haben in dem Alter;)
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 1:21 am 26. Dez. 2007
Wenn einer davon über 18 ist und zum "Ersatz-Erziehungsberechtigten" ernannt wird....
-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 1:15 am 26. Dez. 2007 nach hause kommen würde ich,aber darf ich dann da alleine mit freunden sein?
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 1:04 am 26. Dez. 2007
Wenn Deine Eltern bescheid wissen und jemand für Dich "zuständig" ist als "Aufpasser", dann ist das kein Problem. Aber derjenige muß Dich dann auch nach Hause bringen, sonst hast Du spätestens auf dem Heimweg ein Problem... ;)
-- Veröffentlicht durch VPS am 22:15 am 25. Dez. 2007
wenn man erstmal drinn ist schon :lol:
-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 21:44 am 25. Dez. 2007
Dachte im Puff sind se allem gegenüber aufgeschlossen :lol:
-- Veröffentlicht durch VPS am 19:26 am 25. Dez. 2007
Die Eltern müssen so der so zustimmen, ob geschlossen oder nicht.
-- Veröffentlicht durch The Edge am 19:07 am 25. Dez. 2007
a-a. geschlossen heisst auch geschlossen - es gilt die aufsichtspflicht deiner eltern, die in ihrem ermessen liegt.
-- Veröffentlicht durch VPS am 18:35 am 25. Dez. 2007
Würde ich nicht so sehen. Die Ausnahmen gelten laut Jugendschutzgesetz bei von bestimmen Einrichtungen betreuten Kulturveranstaltungen etc. Da darf man dann auch länger als 24h sein.
-- Veröffentlicht durch The Edge am 17:28 am 25. Dez. 2007 der schriftliche rechtliche krempelkrabumm gilt für "öffentliche" tanzveranstaltungen - wie der name schon sagt. geschlossene gesellschaft brauchste kein zettelkram.
-- Veröffentlicht durch gipskopf am 17:26 am 25. Dez. 2007
nimm deine alten mit ;-)
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 17:21 am 25. Dez. 2007 Dann brauchste wahrscheinlich was schriftliches von deinen Ellis ....
-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 16:55 am 25. Dez. 2007
Hi,
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