Nach holen der Deckungskarte verpflichtet?

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-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:17 am 29. Nov. 2007

geht schon aber du musst halt dann den vollen preis für die kurzzeitversicherung (70€ ?) bezahlen


-- Veröffentlicht durch crazy am 18:30 am 29. Nov. 2007

Hey leute...habe mir mein A4 endlich gekauft. Und zwar hatte ich vor 2 tagen mir ne Deckungskarte für ein Kurzzeitkennzeichen geholt und ne normale Deckungskarte. (HUK)

Die Deckungskarte für das Kurzzeitkennzeichen habe ich eingelöst, doch als ich heute für die richtig zulassung zum verkehersamt gegangen bin, habe ich gemerkt das ich die normale deckungskarte nicht mehr habe...naja ab nach hause dann.

Aus langeweile habe ich nochmal ein preisvergleich der versicherungen gemacht und festgestellt dass ich bei einer anderen versicherung 80 € spare.

Nun die eigentliche Frage. Muss ich mein Fahrzeug jetzt bei der HUK versichern weil ich die Deckungskarte für ein Kurzzeitkennzeichen eingelöst habe oder kann ich mir einfach ne neue Deckungskarte von der günstigeren Versicherung holen und anschließend versichern?


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