Rechtliche Frage
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-- Veröffentlicht durch spraadhans am 11:02 am 26. Sep. 2007
wie schon gesagt, rechtlich liegen die voraussetzungen für einen rücktritt wohl nicht vor, da schlechte verarbeitung in aller regel keinen sachmangel darstellt.
-- Veröffentlicht durch Dave223 am 10:47 am 26. Sep. 2007 Hm, naja, bei ebay ging letztens eins für knapp 700eus raus, drum fand ich die 40% wenig. Das mit der Beweislast stimmt natürlich. @Spraadhans, drum wollte er ja die Kohle haben, da das Teil echt Schrott ist (auch in Bezug auf die Verarbeitung), und das für den Preis. P.S. Rechtslehre ist das was ich in meiner Ausbildung hatte, also quari alles übers BGB und Cn
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 10:33 am 26. Sep. 2007
wenn der defekt jedes mal ein anderer ist, wird es mit rücktritt wohl schwierig, zumal bei einem defekt (sachmangel) nach 6 monaten die beweislast für einen sachmangel bei gefahrübergang beim käufer liegt, somit der nachweis also nur mit unverhältnismäßigen aufwand überhaupt denkbar ist.
-- Veröffentlicht durch Jamaicaman am 10:32 am 26. Sep. 2007
das ist so korrekt meines Wissens. Man bekommt nur eine Zeitwertgutschrift und nicht den vollen Kaufpreis zurück.
-- Veröffentlicht durch Dave223 am 10:25 am 26. Sep. 2007 Moin. Hab zwar selbst 3Jahre Rechtslehre absolviert, liegt aber schon etwas zurück. Daher frag ich mal hier. Und zwar hat nen Kumpel ein Targa (Lidl) Notebook. Dieses ist nun bereits zum 3. mal defekt (2x HDD und jetz das WLAN). Da er nun verständlicherweise die Nase voll hat, hat Targa angeboten, das Teil zurück zunehmen. Gekauft hat er es vor ca 1,5 Jahren für 1400eus. Targa meint, er kriegt 40% des Kaufpreises oder ein gebrauchtes Austauschgerät. Ist das rechtens? Normalerweise ist das doch die 2. fehlgeschlagene Nachbesserung und er hat das Recht auf Rückgabe oder? Find die 40% arg komisch und dazu im BGB auch nix gefunden
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