Rechtliche Frage zu Anzeige gg. Unbek. im Straßenverkehr
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--- Rechtliche Frage zu Anzeige gg. Unbek. im Straßenverkehr
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-- Veröffentlicht durch spraadhans am 12:55 am 22. Juli 2007
alles hörensagen,
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 12:45 am 22. Juli 2007
Manchmal doch. Wenn es z.B. um sexuelle Belästigung oder gar Vergewaltigung geht, dann wird zunächst eigentlich immer davon ausgegangen, daß der Angeklagte schuldig ist, sofern die Glaubwürdigkeit des Opfers nicht in Frage gestellt wird oder der Angeklagte eindeutig seine Unschuld beweisen kann. Hier gibt es Schuldsprüche nur aufgrund von ein paar Indizien und der Aussage des "Opfers". Allerdings wird in dem Fall, wenn eine Frau einen Mann vergewaltigt o.ä. (ja, auch das gibt es!), nicht mit dem gleichen Maß gemessen. Da muß dann doch eher die Tat bewiesen werden... :blubb:
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 12:00 am 22. Juli 2007
:blubb:
-- Veröffentlicht durch Illa Killa am 11:57 am 22. Juli 2007
Hab gestern mal mit nen Juristen gesprochen. Der meinte es gab wohl mal nen Fall wo einer auch sowas ähnliches gemacht hat. Er wurde angezeigt und muss jetzt 60 Tagessätze á 70€ löhnen. Das wurde irgendwie so begründet, dass die Frau die ihn angezeigt hat, kennt ihn ja nicht. Und wenn sie ihn nicht kennt hätte sie auch keinen Grund ihn einfach nur mal so anzuzeigen.
-- Veröffentlicht durch eskimo am 12:43 am 21. Juli 2007
Haha, solche Idioten kenne ich auch, die mir auf der Autobahn bis auf wenige cm auffahren - Blinker setzen und mich mit der Lichthupe bedrängen. (Ich fahre wenn ich links bin zwischen 180 und 200 - sofern ich abbremsen müsste, wenn ich die Spur wechsle bleibe ich rechts, wenn ich sehe, dass einer ständig hinter mir ist, biete ich ihm aber eh sobald es geht die Möglichkeit zu überholen).
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 10:48 am 21. Juli 2007
Es war dort kein Überholverbot und die Strecke hätte zum Überholen locker ausgereicht. Nur dadurch daß er beschleunigt hat, was er eben als Überholter nicht darf, wurde es eng!
-- Veröffentlicht durch Chill am 10:43 am 21. Juli 2007
Was soll ich sagen.Fahre nur Motorrad (habe kein Auto). Finds auch nicht prickelnd,wenn mir einer bei 190 bis auf 2m hinten ran fährt,weil er schneller fahren will (mein Bock fährt nunmal nur max. 190). Könnt ich kotzen!!!!! Und ich hab keine Knautschzone,aber da denken die meisten Autofahrer nicht drüber nach!
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 10:20 am 21. Juli 2007
ich denke auch, dass das anzeigen nicht bringt, aber man kann dem dennoch nen denkzettel verpassen, solche typen sind echt lebensgefährlich ;)
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 9:07 am 21. Juli 2007 eine anzeige würde mich unter umständen trotzdem in betracht ziehen, auch wenn dabei nix raus kommt, wäre es doch evtl. ein kleiner denkzettel, denn solche spinner gibts leider viel zu oft
-- Veröffentlicht durch Chill am 8:06 am 21. Juli 2007
Da Du ja selber sagst,das es auf eine Kurve zuging,gehe ich mal von aus,das dann dort auch ein Überholverbot aufgestellt war.Dies kann im Zweifelsfall zu Deinem Nachteil ausgelegt werden,das nur mal so am Rande ;-)
-- Veröffentlicht durch ChivasRegal am 7:59 am 21. Juli 2007
Ich glaube auch nicht, dass du da eine Chance hast......
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 1:05 am 21. Juli 2007
Ok, ich bin mit dem Wagen meiner Frau unterwegs. Stadtausgang, Beginn der Landstraße, Tempo 80. Der vor mir fahrende Wagen beschleunigt aber kaum und fährt dann max. mit 65-70km/h weiter, obwohl er kein langsames Auto hat. Ich will ihn daraufhin überholen. Als ich neben ihm bin, beginnt er zu beschleunigen, wahrscheinlich weil er es sich vor seinem Frauchen und der Tochter nicht erlauben wollte, überholt zu werden. Jedoch kommen wir dadurch einer Linkskurve immer näher und ich stehe nun vor der Zwickmühle, gnadenlos durchzuziehen auf die Gefahr hin, daß etwas entgegenkommt oder aber mich seinem Tempo zu unterwerfen, auch wenn er danach wieder max. 65 fährt und/oder andere gefährliche Dinge tut. Wobei es auch beim Abbremsen hätte gefährlich werden können, wenn auch er gebremst hätte (was wahrscheinlich wäre) und Gegenverkehr gekommen wäre. Egal also, was ich gemacht hätte, es hätte beides in die Hose gehen können. Ich hab zwar in dieser Richtung schon einiges erlebt, aber in diesem Fall war es besonders dreist und hartnäckig. Wenn ein langsam fahrender Opa Lichthupe macht, wenn man ihn überholt, das ist ja Kinderkram. Aber hier war es für alle Beteiligten lebensgefährlich! Daher wäre mir daran gelegen, diesem Sack einen Denkzettel zu verpassen! Ich sehe den Tatbestand der Nötigung und insbesondere der Verkehrsgefährdung als gegeben. Nur leider fehlen mir eben die Zeugen, um ihn damit auf den Pott zu setzen... ;) Kann man gegen solche Idioten nix machen???
-- Veröffentlicht durch jwxs am 23:03 am 20. Juli 2007
Hallo,
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 22:03 am 20. Juli 2007
schilder mal kurz den sachverhalt, dann könnte man mal festhalten, ob und ggf. welcher tatbestand erfüllt wäre.
-- Veröffentlicht durch DragonSkull am 21:32 am 20. Juli 2007
Hat mein Bruder auch versucht. Wurde aber fallen gelassen wegen deiner genannten Gruende.
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 20:51 am 20. Juli 2007 123recht.net -> forum -> fragen! hat mir auch schon mal geholfen.
-- Veröffentlicht durch Schermi74 am 20:30 am 20. Juli 2007 Ich eknn mich da nicht aus, aber soweit ich weiss gelten Asussagen von Familienangehörigen nicht, würde also Aussage gegen Aussage stehen.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 20:05 am 20. Juli 2007
Diese Frage geht an alle User, die sich ein wenig mit den rechtlichen Grundlagen solcher Sachverhalte auskennen:
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