Rechtliche Frage zu Anzeige gg. Unbek. im Straßenverkehr

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--- Rechtliche Frage zu Anzeige gg. Unbek. im Straßenverkehr
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-- Veröffentlicht durch spraadhans am 12:55 am 22. Juli 2007

alles hörensagen,

idr gibt es gerade bei vergewaltigung sogar sehr eindeutige und gerichtsverwertbare spuren, z.b. durch dna-analysen.

ich denke, in dubio pro reo gilt eigentlich immer im strafrecht, es mag ausnahmen geben, dafür haben wir in unserem rechtsstaat die möglichkeit rechtsmittel einzulegen...


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 12:45 am 22. Juli 2007


Zitat von spraadhans um 12:00 am Juli 22, 2007
:blubb:

naja, zum glück funktioniert strafrecht so nicht...;)



Manchmal doch. Wenn es z.B. um sexuelle Belästigung oder gar Vergewaltigung geht, dann wird zunächst eigentlich immer davon ausgegangen, daß der Angeklagte schuldig ist, sofern die Glaubwürdigkeit des Opfers nicht in Frage gestellt wird oder der Angeklagte eindeutig seine Unschuld beweisen kann. Hier gibt es Schuldsprüche nur aufgrund von ein paar Indizien und der Aussage des "Opfers". Allerdings wird in dem Fall, wenn eine Frau einen Mann vergewaltigt o.ä. (ja, auch das gibt es!), nicht mit dem gleichen Maß gemessen. Da muß dann doch eher die Tat bewiesen werden... :blubb:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 12:00 am 22. Juli 2007

:blubb:

naja, zum glück funktioniert strafrecht so nicht...;)


-- Veröffentlicht durch Illa Killa am 11:57 am 22. Juli 2007

Hab gestern mal mit nen Juristen gesprochen. Der meinte es gab wohl mal nen Fall wo einer auch sowas ähnliches gemacht hat. Er wurde angezeigt und muss jetzt 60 Tagessätze á 70€ löhnen. Das wurde irgendwie so begründet, dass die Frau die ihn angezeigt hat, kennt ihn ja nicht. Und wenn sie ihn nicht kennt hätte sie auch keinen Grund ihn einfach nur mal so anzuzeigen.

Aber ob das immer so zutrifft...würd ich mich nich drauf verlassen


-- Veröffentlicht durch eskimo am 12:43 am 21. Juli 2007

Haha, solche Idioten kenne ich auch, die mir auf der Autobahn bis auf wenige cm auffahren -  Blinker setzen und mich mit der Lichthupe bedrängen. (Ich fahre wenn ich links bin zwischen 180 und 200 - sofern ich abbremsen müsste, wenn ich die Spur wechsle bleibe ich rechts, wenn ich sehe, dass einer ständig hinter mir ist, biete ich ihm aber eh sobald es geht die Möglichkeit zu überholen).

Irgendwann hatte ich mal wieder so nen Trottel hinter mir - 120 war ausgeschrieben - ich bin 140 gefahren laut Tacho, also grade so, dass ich evtl. noch ohne Strafe davongekommen wäre, wenn ich geblitzt worden wäre etc... (oder nur mit nem Busgeld).

Hinter mir irgend so ein Proll mit seinem getunten BMW - seine Scheinwerfer habe ich im Rückspiegel schon gar nicht mehr gesehen...

Plötzlich zieht vor mir einer ohne Blinken auf meine Fahrbahn - ich bin also etwas unsanft auf die Bremse gestiegen - und bumm - krachte der mir hinten drinnen!

Bin dann erstmal auf den Seitenstreifen, langsam weitergefahren bis zur nächsten Haltebuch und dort raus - er ist mir erst hinterher, dann aber ab und davon. Da ich nicht ganz beschränkt bin habe ich mir natürlich die Kennzahl gemerkt. - Fahrrerflucht für ihn, Pech gehabt!
Mein Schaden wurde bezahlt, habe sogar noch Gewinn gemacht...


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 10:48 am 21. Juli 2007


Zitat von Chill um 8:06 am Juli 21, 2007
Da Du ja selber sagst,das es auf eine Kurve zuging,gehe ich mal von aus,das dann dort auch ein Überholverbot aufgestellt war.Dies kann im Zweifelsfall zu Deinem Nachteil ausgelegt werden,das nur mal so am Rande ;-)



Es war dort kein Überholverbot und die Strecke hätte zum Überholen locker ausgereicht. Nur dadurch daß er beschleunigt hat, was er eben als Überholter nicht darf, wurde es eng!


-- Veröffentlicht durch Chill am 10:43 am 21. Juli 2007


Zitat von DarkFacility um 10:20 am Juli 21, 2007

ich bau mir auch bald mal ne kamera in den kofferraum, gestern wieder autobahn gefahren, tacho war knapp unter 200 (bitte keine diskussionen über tacho abweichung!) und da fuhr mir einer bis auf unter 10m auf...da fällt mir auch nix mehr zu ein und da kann man leider auch nicht viel gegen machen.




Was soll ich sagen.Fahre nur Motorrad (habe kein Auto).
Finds auch nicht prickelnd,wenn mir einer bei 190 bis auf 2m hinten ran fährt,weil er schneller fahren will (mein Bock fährt nunmal nur max. 190). Könnt ich kotzen!!!!!
Und ich hab keine Knautschzone,aber da denken die meisten Autofahrer nicht drüber nach!


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 10:20 am 21. Juli 2007

ich denke auch, dass das anzeigen nicht bringt, aber man kann dem dennoch nen denkzettel verpassen, solche typen sind echt lebensgefährlich  ;)

und wenn man überholt wird, darf man auch nicht beschleunigen, um den überhol vorgang so kurz wie möglich zu halten.

ich bau mir auch bald mal ne kamera in den kofferraum, gestern wieder autobahn gefahren, tacho war knapp unter 200 (bitte keine diskussionen über tacho abweichung!) und da fuhr mir einer bis auf unter 10m auf...da fällt mir auch nix mehr zu ein und da kann man leider auch nicht viel gegen machen.

aber so eine anzeige würde manchen vielleicht mal aufwecken. und vor gericht zählt nur die glaubwürdigkeit und nicht die anzahl der zeugen ;)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 9:07 am 21. Juli 2007

eine anzeige würde mich unter umständen trotzdem in betracht ziehen, auch wenn dabei nix raus kommt, wäre es doch evtl. ein kleiner denkzettel, denn solche spinner gibts leider viel zu oft


-- Veröffentlicht durch Chill am 8:06 am 21. Juli 2007

Da Du ja selber sagst,das es auf eine Kurve zuging,gehe ich mal von aus,das dann dort auch ein Überholverbot aufgestellt war.Dies kann im Zweifelsfall zu Deinem Nachteil ausgelegt werden,das nur mal so am Rande ;-)

Grundsätzlich muss JEDER eine Aussage machen,wenn er dazu aufgefordert wird,dies ist nämlich Deine Pflicht als Bürger.

ABER es gibt Ausnahmen:
Das Recht, die Aussage zu verweigern, haben z. B. Eltern, Kinder, Ehegatten, Verlobte und sonstige nahe Angehörige einer Partei oder eines Beschuldigten. Sie brauchen auch keine Angaben zu machen, durch die Sie sich selbst oder einen Ihrer nahen Angehörigen in Gefahr bringen würden, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Im Zivilprozess kann die Beantwortung einzelner Fragen auch dann verweigert, wenn die Antwort einem selber,oder einem nahen Angehörigen zur Unehre gereichen oder einen unmittelbaren vermögensrechtlichen Schaden bringen würden.

Liegt kein Grund vor, der ausnahmsweise zur Verweigerung der Aussage berechtigt, so muss ausgesagt werden!



@KJ: Knick das ganz schnell,Dein Vorhaben ist schon im Ansatz gescheitert :-)


-- Veröffentlicht durch ChivasRegal am 7:59 am 21. Juli 2007

Ich glaube auch nicht, dass du da eine Chance hast......

Ich habe letztens eine Anzeige von einer komplett verblödeten Frau bekommen, die gemeint hat, dass ich eine Delle in ihren hässlichen Skoda Fabia gemacht hab (Parkplatz). Also indem ich die Fahrertür geöffnet hatte!

Ich gleich daraufhin zur Polizei und habe gesagt, dass ich sofort das Auto von der Frau neben meins gestellt haben will und siehe da, es ist sich garnicht ausgegangen da mein BMW eine Zierleiste hat die zuerst an der Karosserie ankam und es kompklett unmöglich war einen halben Meter weiter oben eine Delle in das Auto zu machen.

Es waren gleich 2 Beamte dabei die das bestätigt hatten und schließlich war am Ende die Frau verpflichtet sich bei mir zu entschuldigen, was ihr naürlich sehr schwer fiel, da sie noch bis heute behauptet, dass ich eine winzige unsichtbare Delle in ihren hässlichen Skoda gemacht hatte.:lol:

Ein Forum wie schon von maxpayne erwähnt wäre wirklich nicht schlecht!!


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 1:05 am 21. Juli 2007


Zitat von spraadhans um 22:03 am Juli 20, 2007
schilder mal kurz den sachverhalt, dann könnte man mal festhalten, ob und ggf. welcher tatbestand erfüllt wäre.



Ok, ich bin mit dem Wagen meiner Frau unterwegs. Stadtausgang, Beginn der Landstraße, Tempo 80. Der vor mir fahrende Wagen beschleunigt aber kaum und fährt dann max. mit 65-70km/h weiter, obwohl er kein langsames Auto hat. Ich will ihn daraufhin überholen. Als ich neben ihm bin, beginnt er zu beschleunigen, wahrscheinlich weil er es sich vor seinem Frauchen und der Tochter nicht erlauben wollte, überholt zu werden. Jedoch kommen wir dadurch einer Linkskurve immer näher und ich stehe nun vor der Zwickmühle, gnadenlos durchzuziehen auf die Gefahr hin, daß etwas entgegenkommt oder aber mich seinem Tempo zu unterwerfen, auch wenn er danach wieder max. 65 fährt und/oder andere gefährliche Dinge tut. Wobei es auch beim Abbremsen hätte gefährlich werden können, wenn auch er gebremst hätte (was wahrscheinlich wäre) und Gegenverkehr gekommen wäre. Egal also, was ich gemacht hätte, es hätte beides in die Hose gehen können.

Ich hab zwar in dieser Richtung schon einiges erlebt, aber in diesem Fall war es besonders dreist und hartnäckig. Wenn ein langsam fahrender Opa Lichthupe macht, wenn man ihn überholt, das ist ja Kinderkram. Aber hier war es für alle Beteiligten lebensgefährlich! Daher wäre mir daran gelegen, diesem Sack einen Denkzettel zu verpassen!

Ich sehe den Tatbestand der Nötigung und insbesondere der Verkehrsgefährdung als gegeben. Nur leider fehlen mir eben die Zeugen, um ihn damit auf den Pott zu setzen... ;)

Kann man gegen solche Idioten nix machen???



-- Veröffentlicht durch jwxs am 23:03 am 20. Juli 2007

Hallo,

unter den geschilderten Umständen keine Chance, leider. Da steht man selbst versiert blöd da.
Ein eventueller Straftatbestand könnte von dir wahrscheinlich juristisch nicht ausreichend belegt werden. Sorry.
Dies ist keine Rechtsauskunft.

MfG
JWXS

(Geändert von jwxs um 23:10 am Juli 20, 2007)


(Geändert von jwxs um 23:11 am Juli 20, 2007)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 22:03 am 20. Juli 2007

schilder mal kurz den sachverhalt, dann könnte man mal festhalten, ob und ggf. welcher tatbestand erfüllt wäre.

beweisführung wird natürlich schwierig, dass aussagen von angehörigen unbeachtlich sind, ist nebenbei bemerkt schwachsinn

(Geändert von spraadhans um 22:05 am Juli 20, 2007)


-- Veröffentlicht durch DragonSkull am 21:32 am 20. Juli 2007

Hat mein Bruder auch versucht. Wurde aber fallen gelassen wegen deiner genannten Gruende.
Er konnte ausser seiner aussage nichts belegen.

seit dem liegt auch eine einmalkamera in seinem handschuhfach ...


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 20:51 am 20. Juli 2007

123recht.net -> forum -> fragen! hat mir auch schon mal geholfen.


-- Veröffentlicht durch Schermi74 am 20:30 am 20. Juli 2007

Ich eknn mich da nicht aus, aber soweit ich weiss gelten Asussagen von Familienangehörigen nicht, würde also Aussage gegen Aussage stehen.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 20:05 am 20. Juli 2007

Diese Frage geht an alle User, die sich ein wenig mit den rechtlichen Grundlagen solcher Sachverhalte auskennen:
Ich möchte einen anderen Autofahrer anzeigen wegen Nötigung und Verkehrsgefährdung. Das Problem dabei ist, daß ich alleine im Auto saß, während er wohl noch Frau und Tochter mit dabei hatte. Daß die natürlich nicht unbedingt gegen ihren Mann/Vater aussagen werden, dürfte klar sein.
Macht die Anzeige daher überhaupt Sinn oder kann ich mir den Weg zur Polizei mangels Zeugen sparen? Wie wird in solchen Situationen entschieden?
Es wäre schade drum, wenn solche Chaoten straffrei das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel setzen könnten...
Also schreibt mal, was Ihr dazu wisst. :thumb:

P.S.: Kennzeichen und Autotyp sind natürlich bekannt, den Fahrer/Halter ausfindig zu machen ist also kein Problem.

(Geändert von kammerjaeger um 20:08 am Juli 20, 2007)


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