Ebaykäufer will Rechtsanwalt einschalten....ohne Grund!

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--- Ebaykäufer will Rechtsanwalt einschalten....ohne Grund!
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-- Veröffentlicht durch Svenauskr am 12:56 am 27. Juni 2007

Kloooooooooooooooohst, bikoss off schpämm!


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 12:40 am 27. Juni 2007

Tjh hot damit og'fanga. Sogt, mir sann ois nur freche Buam.
Herrschaftzeiten noch amoi. Mir soiten olle nur no in amm Dialekt schreim.
Do legst di nieda. Des liest oa moi, zwoa moi und des is no witzig,
aber beim dritten Moi is des nur noch schierch.


-- Veröffentlicht durch Henro am 12:28 am 27. Juni 2007

juhu ... thema "erledigt" und nu wird gespammt ?! :punk:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 11:35 am 27. Juni 2007


Zitat von Hitman um 20:30 am Juni 26, 2007
Ich muss nicht erwähnen, dass dein Deutsch, welches du gerade im Post benutzt hast, auch nicht wirklich beeindruckend ist oder?



nein, musst du nicht...


-- Veröffentlicht durch naKruul am 10:42 am 27. Juni 2007


Zitat von Bliemsr um 10:39 am Juni 27, 2007
TJH, mann... mann... du solltest echt versuchen, nicht in Tiroler Mundart zu schreiben. Hier schreibt ja auch keiner in Hamburger Platt
oder Dresdner Säggsisch. Das gibt's doch gar nicht.



WORD!


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 10:39 am 27. Juni 2007

TJH, mann... mann... du solltest echt versuchen, nicht in Tiroler Mundart zu schreiben. Hier schreibt ja auch keiner in Hamburger Platt
oder Dresdner Säggsisch. Das gibt's doch gar nicht.


-- Veröffentlicht durch tjh am 9:39 am 27. Juni 2007

wollts ma am sack gehn?

bei ebay schreib i scho nach der schrift und i bin ka ausländer gebürtiger österreicher seit zig genaerationen, mei schleppdepp tasta geht ma nur am arsch:D

ausserdem fehlt da nur a leerzeichen, seits ned so verdammt kindisch, seits ja immerhin die meisten arbeitsfaule studenten, was i vo mir ned behaupten kann, desswegen schreib i ned in ganzen tag am pc, und desswegen beherssch i die scheis tasta a ned perfekt:lol:


-- Veröffentlicht durch Hitman am 20:30 am 26. Juni 2007

Ich muss nicht erwähnen, dass dein Deutsch, welches du gerade im Post benutzt hast, auch nicht wirklich beeindruckend ist oder?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:17 am 26. Juni 2007


Zitat von tjh um 19:41 am Juni 26, 2007

niewieder was von dem trotterl gehört........

mann solte lesen könne und ned nachher motzen....



schreiben und deutsch wär aber auch gut;)


-- Veröffentlicht durch Hitman am 20:07 am 26. Juni 2007

Ja das sind so Leute die einen
"INTEL CORE 2 DUO @5000MHZ VERPACKUNG!"

kaufen und dann maulen dass se für 600€ nur ne Schachtel mit nach hause bekommen....


-- Veröffentlicht durch tjh am 19:41 am 26. Juni 2007

i hab a mal a ähnliche prob ghabt, ha b an g4 tacho umgbaut für an g3 verkauft, hab geschriben wie am bild, und da war NUR da tacho und sonst nix!

dann wollt der penner a adapterkabel dazu und hat gsagt das er geli sein anwalt kontaktieren wird!

hab ii hm zurückgeschriebn das ma sole ärsche fett ma sack gehn, welche zu bköd zum lesen nsind und das meine rechtsschutz sicher vor seiner aktiv wird:D

niewieder was von dem trotterl gehört........

mann solte lesen könne und ned nachher motzen.... ebay is immerhin bindend und wenn das wer ned war haben will dann soll er es einfach lassen.....


-- Veröffentlicht durch Hitman am 18:57 am 26. Juni 2007

Ich weis gar nicht was  ihr hier für Romane schreibt.

-Er stellt ein Boot mit Beschreibung in Ebay ein.
-Er schreibt es ist geflickt aber dicht.
-Er verkauft es zu einem Preis.
-Der Käufer guckt sich das Ding an und sagt OK.
-Der Verkäufer hat einen Zeugen der das bezeugt.
-Der Verkäufer lehnt Garantie und Gewährleistung/Rücknahme ab.

-Jetzt merkt der Käufer dass er evtl. Mist gekauft hat.

Problem? Keins.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 11:38 am 26. Juni 2007

spielt alles keine rolle, solange das boot der beschreibung entspricht, brauchst du keinen zeugen (schadet natürlich auch nicht). ausschluss der sachmängelhaftung heißt eben, dass du für sachmängel nicht haftest.

selbst wenn das boot nicht der beschreibung entspräche, kann man hier streiten, ob bei persönlicher übergabe und "abnahme" eine beschaffenheitsgarantie vorliegt.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:49 am 26. Juni 2007


Zitat von ChivasRegal um 0:30 am Juni 26, 2007

Also wenn ich so nachdenk ist es doch wieder ganz einfach...es geht hier ja schließlich auch nicht um ein Auto welches als Tip-Top angegeben wurde und zu Hause zerreißt es dann die Zylinderköpfe, da sie nur schwach zusammengeschweißt(Reparatur) waren.



Jetzt hat es klick gemacht! :thumb:


-- Veröffentlicht durch ChivasRegal am 0:30 am 26. Juni 2007

Na ok, dann ist das wohl doch nicht so einfach...

Aber ich habe einen Zeugen, der es beweisen kann, dass die Luftkammer zu 100% dicht war! Die hat ganz sicher er durch Unkenntnis (z.B. das Aufblasen des Bootes am Schotter etc.) kapput gemacht!

Also wenn ich so nachdenk ist es doch wieder ganz einfach...es geht hier ja schließlich auch nicht um ein Auto welches als Tip-Top angegeben wurde und zu Hause zerreißt es dann die Zylinderköpfe, da sie nur schwach zusammengeschweißt(Reparatur) waren.

Wie der Käufer in meinen Garten kam, war das Boot total hart aufgeblasen, genauso wie es sicht gehört und dann kommt er mir mit sowas....:crazy::blubb::lol:

(Geändert von ChivasRegal um 0:30 am Juni 26, 2007)


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:08 am 26. Juni 2007


Zitat von spraadhans um 19:45 am Juni 25, 2007
bei ausschluss der sachmängelhaftung wäre selbst ein sachmangel bei gefahrübergang unerheblich



Vorsicht! Das gilt nur für Mängel, die schon bekannt sind, nicht aber für Mängel, die verschwiegen wurden, aber schon bei Übergabe vorhanden und nicht sofort erkennbar sind!
Sonst kann sowas auch schnell als Betrug bzw. arglistige Täuschung gelten, selbst bei Ausschluß der Gewährleistung!


-- Veröffentlicht durch ChivasRegal am 19:49 am 25. Juni 2007

Danke für die ganzen Antworten!Haben mir viel weitergeholfen:thumb:

Das Boot entspricht natürlich der Beschreibung bei ebay, also muss ich mir keine weiteren gedanken machen.......:godlike:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:45 am 25. Juni 2007

bei ausschluss der sachmängelhaftung wäre selbst ein sachmangel bei gefahrübergang unerheblich und somit musst du dir auch über beweisprobleme keine gedanken machen, im zivilprozess muss (fast) immer der kläger beweisen

das boot muss natürlich der beschreibung entsprechen, da die rechtsprechung dies als beschaffenheitsgarantie bei einem ebay kauf bewertet, die man nicht über einen pauschalen haftungsausschluss umgehen kann.

hoffe, dass ich etwas weiterhelfen konnte, bleib locker, ich denke der macht nur heiße luft...


-- Veröffentlicht durch ChivasRegal am 13:34 am 25. Juni 2007

Ja er hat das Boot alleine abgeholt und mein Vater war bei der Übergabe dabei und kann es auch bestätigen, dass da kein Loch in der Luftkammer war. Außerdem hätte er es ja gar nicht mitgenommen, falls wirklich ein Loch in der Luftkammer gewesen wäre!!!

Ich habe ihn alles erklärt, wie man es zusammenbaut, wie man es pflegt, ich habe ihn auch die Reparaturstelle gezeigt! Er war völlig zufrieden und bezahlte das Boot sofort nachdem wir es in sein Auto eingeladen haben!:crazy:


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 13:16 am 25. Juni 2007

Wieviel die Ware gekostet hat, ist völlig unerheblich. Wichtig ist nur, ob ein Mangel bei Übergabe vorlag, der nicht in der Auktion beschrieben war! Ist dies nicht der Fall, hat er keine Handhabe. Und wenn der Defekt in der Luftkammer beim Transport auftrat, ist das nicht Dein Problem.
Die einzige Schwierigkeit liegt in der Beweislast. Die liegt zunächst bei Dir. Hast Du Zeugen, die bestätigen können, daß die Luftkammer bei Übergabe ok war?


-- Veröffentlicht durch ChivasRegal am 12:29 am 25. Juni 2007

Na dann ist es ja gut....:thumb:

Es gibt nur mehr eine Sache mit der er mir auf den Nerv geht und zwar:

Nachdem er mich schon seit 10min im Telefon angeschrien hat, hab ich ihm gesagt er sei selber Schuld, dass er für das Boot so viel geboten hat, da er ja meint "ein Haufen Schrott für viel Geld"......

Jetzt meint er durch das, dass ich ihm das gesagt habe, dass er selber schuld sei, habe ich ihn automatisch betrogen und ich werde von seinem Anwalt hören denn er hat 3 Zeugen die mitgehört haben. Eigentlich versteh ich ihn aber nicht:noidea::lol:. Er hat doch so viel Geboten....ich habe das Boot doch um 1€ in ebay eingestellt! Ist doch lächerlich das ganze.....soll er machen was er will ich nehme mir keinen Anwalt oder sonst irgendwas, mein Vater hat eh einen Rechtsschutz...

Das einzige was er machen kann ist eine negative Beurteilung über mein ebay-Konto! Bis jetzt habe ich 100% aber soll er es doch ruhig machen! :wayne:


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 10:28 am 25. Juni 2007

der gefahrenübergang ist ja ab haustür, wenn er es nicht gleich beanstandet ist es sein verschulden ;)
ist halt gekauft, wie gesehen ;)


und da du ja die gewährleistung ausgeschlossen hast, kann er auch nicht auf dich zurückkommen :lol:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 9:51 am 25. Juni 2007

wart erstmal ab, wenn die sache so ist, wie du sie dargestellt hast, dann ist sie aussichtslos und der anwalt sicher nur eine leere drohung.

dafür würde ich nicht mal einen anwalt nehmen, es sei denn du hast eine rechtsschutz


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 8:30 am 25. Juni 2007

ich glaube aber zwischen einem verfahren muss der anwalt bis zu 3 oder 5 briefe schreiben..
nur ein brief ist wichtig: herr sowieso hat mich mit dem wahrnehmen seiner rechtlichen bla bla bla...
den muss er schicken, damit der anwalt bescheid weis..


-- Veröffentlicht durch ChivasRegal am 23:39 am 24. Juni 2007

:thumb:

Danke, na dann bin ich ja schon etwas ruhiger, ich denke mir selber auch, dass er nichts machen kann, da er ja selber das Boot "erboten" hat. Es fing ja mit einem € an!

Ich sage dann dem Anwalt bescheid, dass er nicht zurückschreiben soll:lol:


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 23:33 am 24. Juni 2007

Soll er doch einen Anwalt einschalten.
Er hat es gekauft wie gesehen.
Und da er es abgeholt hat, und selbst da noch begutachtet hat, und du nicht für Schäden am Transport oder Handhabungsschäden seinerseits verantwortlich bist, kann es dir egal sein.
Wenn er einen Anwalt einschaltet, dann immer nur zu. Nimm dir auch einen, aber sag deinem Anwalt, er solle NIEMALS einen Brief auch nur zurückschreiben. Kostet nur unnötig Geld. Lass es auf ein Verfahren hinauslaufen.
Drucke dir die eBay Aktion aber noch aus, speichere sie ab und pack sie sicher in einen Save (am besten an mehrere Orte). Sicher ist sicher.

Achja: Wenn er sagt, das Loch war vorher schon drin, dann sag deinem Anwalt, der Gegner solle doch bitte ein Gutachten auf SEINE Kosten einholen um dieses zu Untermauern ;)


-- Veröffentlicht durch ChivasRegal am 23:27 am 24. Juni 2007

Hallo Leute!

Ich habe vor einer Woche ein motorisierbares Zodiac Schlauchboot verkauft da ich keine Zeit und Lust mehr habe mit dem Schlauchboot herumzufahren!

Ich selber habe schon immer mit einem Leck, welches vorne war(der Boden hat sich abgelöst)gekämpft und es immer wieder repariert.
Diese Reparatur hat immer ca. 1 Semester gehalten und nachher trat wieder Wasser ein, da ich nicht professionell vulkanisieren kann.

Nun, ich habe das Boot verkauft, natürlich vorher schön gepflegt, geputzt usw.

Ich habe extra Fotos von der Reparaturstelle gemacht und 2MAL in den Text geschrieben, dass das Boot repariert wurde(siehe Fotos)

Baujahr und alle anderen Angaben zum Boot standen auch drinnen!

Am Ende natürlich: Es gibt keinerlei Garantie oder Gewährleistung

Sooooooo..................Am Mittwoch dieser Woche hat sich der Käufer das Boot abgeholt, es hat ihm gefallen, er war zufrieden und hat es auch gleich bezahlt.

Heute ruft er an und ist verdammt unfreundlich zu mir und meint ich habe ihm einen Haufen Schrott verkauft! WEIL rechts hinten Wasser eindringt und die eine Luftkammer undicht ist. Das Boot stand 2 Wochen bei mir zu Hause und es war weder undicht noch sonst irgendwas! Die Reparatur selber ist völlig ok, da dort kein Wasser eindringt aber es war 100% nicht  bei der Luftkammer undicht und an der rechten hinteren Seite kann gar kein Wasser eindringen(außer er hat es hingemacht) da es noch doppelt original Vulkanisiert war.....

Er kommt mir mit so Sachen wie "Ich soll die Klappe halten" usw. was ich überhaupt nicht ok finde, da ich freundlich zu ihm war obwohl er mir lauter Sachen unterwirft die gar nicht stimmen!

Dann hat er halt noch gemeint ich werde von seinem Anwalt hören bla, bla, bla...

Was sagt ihr kann er irgendwas machen????Er hat es sich angeschaut und war zufrieden, die Reparatur war fotografiert und es war 2Mal erwähnt, dass es repariert worden ist, da sich der Boden gelöst hat...

Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen :blubb:

Edit: Ich habe auch gemerkt, dass er keine Ahnung von Schlauchbooten hat und somit vermute ich auch, dass er beispielsweise das Boot auf dem Schotter oder auf Kieselsteinen aufgepumpt hat und dann bekam es ein Leck in der Luftkammer etc.




(Geändert von ChivasRegal um 23:31 am Juni 24, 2007)


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