Hab da mal ein Problem mit nem Ebayer.

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--- Hab da mal ein Problem mit nem Ebayer.
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-- Veröffentlicht durch mastaqz am 14:18 am 16. März 2007

Das Problem ist folgendes:

Du verkaufst ein Handy ohne Vertrag o.ä., das heißt, dass es ohne Simlock ist, da du es frei verkaufst.

Simlock: --    bedeutet für mich ganz eindeutig kein Simlock.

Ich sehe den Käufer hier vollkommen im Recht, du hast dich darüber zu informieren, ob das Handy Simlock hat, wenn es dort zur Auswahl steht.

Schildere dem Herren dein Problem ausführlich und nimm das Handy zurück, was Sinnvolleres gibt es wohl nicht.


-- Veröffentlicht durch eskimo am 19:12 am 15. März 2007

Meiner Meinung nach bist du ziehmlich sicher im unrecht.
Zudem dürfte das Handy keinen Simlook haben, sondern eher Netlook - beschränkt aufs D1 Netz oder?

Aber wie schon gesagt wurde, du hast eine große Nutzungseinschränkung verschwiegen und daher wirst du niemals recht bekommen. Unwissenheit schützt wie schon gesagt vor Strafe nicht - daher gibt es auch nichts zu diskutieren was nun zwei "--" heißen.
(Bestätigung habe ich gerade von nem Mitbewohner erhalten, der Jura studiert und grade auf ein Bierchen hier sitzt).

Die Rechnung dürfte im übrigen teuer werden - der Anwalt will sicher inzwischen auch Geld von dir!

(Geändert von eskimo um 19:12 am März 15, 2007)


-- Veröffentlicht durch Schermi74 am 16:32 am 15. März 2007

Also ich würde mal sagen er ist im Recht, für mich heisst der doppelstrich auch "keine Angabe" zumal der Rest ja Fett gedruckt ist und der Strich nicht. Aber wieso hast du es nicht einfach zurückgenommen, das Geld hättest du bestimmt auch mit Simlock bekommen, wenn du es nochmal reingesetzt hättest, oder ist er gleich blöd gekommen. Und Triband = Simlock hab ich auch noch nie gehört :noidea:

Zum Thema "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" nochwas: Ist bei ebay nicht "Gekauft wie gesehen/beschrieben"? Wenn keine Angabe gemacht wurde hätte der Käufer nachfragen müssen.

Ich würde mich mal um nen Forum kümmern wo so Fragen geklärt werden, da gibt es bestimmt was, oder mal bei ebay direkt fragen.

(Geändert von Schermi74 um 16:43 am März 15, 2007)


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 12:51 am 15. März 2007

ich denke das weiß man, dass hier alle antworten ohne gewähr sind, wenn nicht, sei es hiermit noch einmal gesagt :thumb:


das problem ist auch, der käufer weiß nicht, was man da bei simlock auswählen kann, und wenn da in dem feld nicht gerade drinne steht, dass es simlock hat, kann man das eher zu deinen nachteil auslegen. denn strich würde ich auch so auslegen, dass es kein simlock hat. ;)

am besten ist jetzt eh, handy zurück, geld zurück und handy nochmal verscherbeln ;) hat man mal nen paar miese gemacht und erfahrung erkauft, bevor es noch richtig teuer wird.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 12:33 am 15. März 2007

dass das angebot (auch nicht im wege der auslegung) die beschreibung simlockfrei enthielt, ist meiner meinung nach eindeutig klar und beweisbar (über das ebay formular).

jedoch würde ich als richter fragen, warum du nicht simlockfrei gewählt hast, da du ja davon ausgegangen bist, dass es genau das ist.

da die ganze sache tatsächlich nicht ganz billig werden könnte (es sei denn du hast rechtsschutz), empfehle ich dir die seite www.frag-rechtstips.de, bei der du einen anwalt gegen eine gebühr befragen kannst (bitte sachverhalt so ausführlich wie möglich darstellen)

da wir jetzt schon in die rechtsberatung geraten, kann ich nur noch sehr allgemein antworten...


-- Veröffentlicht durch The Mad am 12:23 am 15. März 2007

Also was simlock bedeutet ist mir schon klar, informieren hätte ich mich sicher auch gekönnt, man kann sich ja über alles informieren.
Bin eigentlich davon ausgegangen das kein simlock vorhanden ist, weil sämtliche andere Handys die ich aus diesem Vertrag hatte auch keinen hatten(denke ich zumindest da es nie Probleme gab.)

Nachdem ich er das Handy bekommen hatte meldete er sich bei mir und teilte mir mit das es Simlock hat und er das sein geld wieder will oder er geht zum Anwalt. 2 Email´s gab ers dann an nem Anwalt weiter.

Mit dem hab ich ja gestern Telefoniert und er versucht mich ja drauf festzunageln das ich in der Beschreibung stehen habe das das Telefon Simlock frei ist. Bei Netze steht GSM Triband / und in der Beschreibung steht was von UMTS und EDGE Netzen der Anwalt ist der Meinung das es somit simlock frei seien muss.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 9:16 am 15. März 2007

wenn die sache vor gericht geht, dann ist das immer eine einzelfallentscheidung.

die herrschende rechtsprechung legt hier besonderen wert auf die artikelbeschreibung, die auch ungenannt eine garantie (früher zusicherung einer eigenschaft) darstellen kann und somit nicht vom  gewährleistungsausschluss erfasst wird.

arglist kommt hier mal garnicht in frage, die müsste die gegenseite beweisen, was in aller regel schwer wird (täuschungshandlung und täuschungswille).

über das ebay formular lässt sich eindeutig beweisen, dass du das handy zumindest nicht als simlockfrei beschrieben hast, insoweit ist die einzelfallentscheidung nun die frage, ob es glaubhaft ist, dass du weder wusstet, was simlock bedeutet und ob es dir möglich gewesen wäre, dich darüber zu informieren.

hast du ihm denn angeboten, das handy zurückzunehmen und wann hat er genau den anwalt eingeschaltet?


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 21:57 am 14. März 2007


Zitat von gipskopf um 21:45 am März 14, 2007
ich würde die kohle wiedergeben weil du eh keine chance hast zu gewinnen

wer online handelt und ohne rechtschutzversicherung das eh schon sehr mutig !






leider hast du recht, ohne rechtschutz ist man heutzutage schon fast aufgeschmissen :ohwell:


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 21:56 am 14. März 2007

hier gibts auch noch was zum schmökern. :biglol:


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 21:45 am 14. März 2007

ich würde die kohle wiedergeben weil du eh keine chance hast zu gewinnen

wer online handelt und ohne rechtschutzversicherung das eh schon sehr mutig !


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 21:43 am 14. März 2007

ich würde es lieber nicht drauf ankommen lassen! wie hoch ist denn überhaupt seine rechnung?


-- Veröffentlicht durch The Mad am 21:40 am 14. März 2007

Der Anwalt will das Geld wieder haben. Ansich kein Problem. Nur mir geht die Art und weise etwas gegen die galle. Im Normalfall bin ich der letzte der nicht mit sich reden lässt aber hier.
Hätte schon bock es drauf ankommen zulassen aber finde mal nen Anwalt der sich mit der materie auskennt. Werde wohl morgen dochmal die gelben bemühen müssen.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 21:37 am 14. März 2007

@NoBody & gipskopf - richtig!
unwissenheit schützt vor strafe nicht. so ist es nunmal. es wurde hier also eine ziehmlich starke nutzungseinschränkung verschwiegen. ob absichtlich oder nicht spielt keine rolle. leider hast du pech @The Mad. :(

du hättest also das handy zurücknehmen oder für einen unlock zahlen müssen.

edit: "Simlock: --" heisst "keine Angabe" und bestimmt nicht "keine Ahnung" :lol:

(Geändert von maxpayne um 21:39 am März 14, 2007)


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 21:27 am 14. März 2007

davon ausgehen ist nicht !  hättest du reingeschrieben kein plan ob es simlock hat ..
du hast jetzt ärger mit dem typ und der hat nen anwalt .......
du hast kein rechtschutz also ganz ganz schlechte karten


was will den der anwalt ? will er das du ihm die kohle wiedergibst oder will er ein ersatz was ohne simlock ist ?


-- Veröffentlicht durch The Mad am 21:18 am 14. März 2007

Hmm, Sorry aber warum? Ich bin ja davon ausgegangen das es simlockfrei ist...war mir aber nicht sicher -> also keine Ahnung(keine Angabe).

Ich habe den Anwalt angerufen nicht er mich. Hatte heute Post von Ihm da dachte ich mir mit dem musst Du mal reden evtl. kann der Deutsch.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe hmm. Habe die angaben nach bestem wissen und gewissen gemacht. Wie sollen den bitte beschreibungen aussehen?

Verkaufe hier mein Telefon weil ich es sch***e finde, evtl. kann man damit nicht Telefonieren vieleicht aber doch , kann sein das es nen simlock von t-mobile, E-Plus oder O2 hat, vieleicht auch nicht.

Oder wie?

Ich war eigentlich der meinung das es so in Ordnung geht, is ja auch net das erste was ich bei ebay verkauft habe auch net des erste Telefon.


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 21:10 am 14. März 2007

seit wann ruft den ein Anwalt an ? sicher kein Anwalt gewesen !

du hättest ein simlock angeben müssen ...unwissenheit schützt nicht vor strafe

(Geändert von gipskopf um 21:11 am März 14, 2007)


-- Veröffentlicht durch NoBody am 21:10 am 14. März 2007

unwissenheit schützt nicht vor strafe oder wie is das:noidea::thumb:


-- Veröffentlicht durch The Mad am 21:04 am 14. März 2007

Also das mit dem Simlock ist wirklich so, ich wusste es nicht und ist jetzt auch keine ausrede um mich da rauszureden. Hab grad nochmal nachgeschaut es gibt bei der Simlock angabe: Unlocked, E-Plus, o2 ,t-mobile, Vodafon und Sonstige. Also wenn ich Ulocked angegeben hätte, hätte ich ja Unlocked wählen können. Bin davon ausgegangen das Keine Angabe auch keine Ahnung bedeutet.

Das ich T-Mobile angeben hätte können ist wohl richtig, hab ich aber nicht.

@Live Gerät flashen? Dann is aber essig mit Garantie oder?


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 20:47 am 14. März 2007

im zweifel heißt es sicher kein simlock, aber das wird sicher rechtliche grauzone sein und vor gericht wird das der richter entscheiden ;)


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 20:46 am 14. März 2007

Ich würd das Wixx Gerät flashen und gut is :lol:


-- Veröffentlicht durch Lars oha am 20:46 am 14. März 2007

Sicher? Ich meine bei ebay gibts für simlock die möglichkeiten "mit" "ohne" oder "--" für keine angabe


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 20:45 am 14. März 2007

Is das nicht "Keine Angabe"? :noidea:


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 20:44 am 14. März 2007

steht doch oben im header:

Simlock: --

heißt: kein simlock und nicht keine angabe ;)

edit:
und spätestens da, sollte man mal checken was simlock ist, und ob das handy das hat ;)

(Geändert von DarkFacility um 20:45 am März 14, 2007)


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 20:43 am 14. März 2007

Und wenn man noch nie was von nem Simlock gehört hat? Darf man dann kein Handy verkaufen? :noidea:


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 20:41 am 14. März 2007


Zitat von Lars oha um 20:40 am März 14, 2007
Dark. du vergisst eine minimale Kleinigkeit. Er wusste selbst nicht das das Handy ein Simlock hat.




muß er reinschreiben, dass er das nicht weiß oder vorher testen...ich würd ihn auch verklagen und mit sicherheit recht bekommen :thumb:


-- Veröffentlicht durch Illa Killa am 20:40 am 14. März 2007

Dann kann man aber immer noch kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen und das so klären finde ich.

Und wie gesagt der Käufer hätte ja fragen können. Also issa selber schuld


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 20:40 am 14. März 2007

Dazu ist ganz deutlich keine Angabe gemacht worden, siehe "strich". Käufer hätte fragen können/müssen. So sehe ich das..

Ansonsten: Kabel dran, flashen, Arsch lecken :lol::thumb:


-- Veröffentlicht durch Lars oha am 20:40 am 14. März 2007

Dark. du vergisst eine minimale Kleinigkeit. Er wusste selbst nicht das das Handy ein Simlock hat.


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 20:37 am 14. März 2007

was heißt naiv gehandelt?

man soll den artikel so genau beschreiben wie möglich, verschweigt man da das es z.b. nen simlock hat, ist das sogar schon fast arglistige täuschung :thumb: und aus der artikel beschreibung geht da leider nix hervor ;)


-- Veröffentlicht durch NoBody am 20:35 am 14. März 2007

Er hat aber uach nicht gesagt das es simlock ist!

Also keins vom beidem.

Hätte der Käufer gefragt, hätte er gewusst und nicht so naiv gehandelt!


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 20:34 am 14. März 2007

Ne Moment, da steht nirgendwo, dass es KEINEN simlock hat. dazu ist nichts angegeben. Also keine Falschinformation oder?


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 20:31 am 14. März 2007

das problem ist nur, dass es nicht drin steht, wenn das nicht drin steht, verkaufst du das handy, so wie es im original zustand ist, also ohne simlock, ich fürchte du hast pech :thumb:
und nebenbei, es steht ja nicht mal aus welchen vertrag (t-mobile, o2 oder was weiß ich) du den vertrag verlängert hast.

btw. den text von wegen neues eu-recht und so kannste dir sparen, das gibt es nicht, es reicht, wenn du schreibst, dass du die gewährleistung ausschließt, das reicht :thumb:


-- Veröffentlicht durch The Mad am 20:29 am 14. März 2007

Jetzt ist mir das auch bekannt. Bin aber ehrlich gesagt nicht mehr ganz so auf dem Laufenden was Handys und so angeht hatte bisher fast alle Handys aus der Vertragsverlängerung wieder Verkauft und mir nen anderes geholt. Hatte nie Probleme wegen simlock.


-- Veröffentlicht durch Lars oha am 20:24 am 14. März 2007

Sollte aber eigentlich inzwischen allgemein bekannt sein das t-mobil wieder simlocks hat.


-- Veröffentlicht durch The Mad am 20:20 am 14. März 2007

Danke erstmal.

So ist auch meine sicht. Hätte der Käufer vorher nachgefragt hätte ich ihn sagen können das das Tellefon von t-mobile ist aber wie schon erwähnt der Simlock war mir auch neu.


-- Veröffentlicht durch Lars oha am 20:13 am 14. März 2007

Nja. Der Anwalt sollte vielleicht nochmal nen bischen Üben. Triband bedeutet nur das drei verschiedene Frequenzbänder mit dem Modell funktionieren. :lol:

Ansonsten hat der Käufer wohl pech gehabt. Hätte er vorher gefragt wäre es was anderes gewesen. Aber so, hat er pech.


-- Veröffentlicht durch The Mad am 20:04 am 14. März 2007

Hab vor nen paar wochen mein Handy bei Ebay verkauft. Jetzt meint der Typ das das Telefon simlock hat. Kann ja sein ist mir nur nicht bekannt gewesen, und hab ich auch nicht behauptet.

Jetzt hat der mir erstma ne negative Bewertung verpasst und an nem Anwalt weitergereicht. Ich bin mir eigentlich sicher das ich im Recht bin, habe aber keinen Rechtschutz und will mich net unbedingt auf was größeres einlassen. Der Anwalt hat zu mir am Telefon gemeint das ich in der Beschreibung angegeben habe das es sich um ein Triband Gerät handelt was auch bedeutet das es Simlock frei ist :noidea:

Vieleicht hat ja jemand lust und das wissen mir mal nen rat zu geben.

Ebay Artikelnummer: 260088349969


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