Unkündbarkeit

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-- Veröffentlicht durch Sid1973 am 13:17 am 3. März 2007


Zitat von spraadhans um 10:46 am März 3, 2007
bist du noch in bat eingestellt?

und ist schon nach tvöd übergeleitet?

Ich bin in BAT eingestellt und werde es auch bleiben. Mir ist von
TVÖD gar nichts bekannt? :noidea:


-- Veröffentlicht durch Mortis am 11:18 am 3. März 2007

Bat? Keine Ahnung... aber ich kann für Ausbildungsberufe sprechen die über das BBiG (Berufsbildungsgesetz) geregelt sind. Bei solch einem Ausbildungsvertrag bist du so gut wie unkündbar. Einfach kündigen ist dem Ausbildenden Betrieb nicht möglich sondern nur dem Auszubildenden, allerdings besteht die Möglichkeit falls massive Verstöße vorliegen wie etwa Körperverletzung, Androhung von Straftaten, Diebstahl etc. Jedoch muss sich ggf. der Betrieb vor der zuständigen Kammer verantworten und sie sollten nen guten Grund haben einen Auszubildenden gekündigt zu haben (Probezeit ausgenommen!).

Hoffe geholfen zu haben.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 10:46 am 3. März 2007

bist du noch in bat eingestellt?

und ist schon nach tvöd übergeleitet?


-- Veröffentlicht durch Sid1973 am 10:25 am 3. März 2007


Zitat von spraadhans um 8:20 am März 3, 2007
welches gesetz / welchen tarifvertrag hast du oben zitiert?

BAT 6


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:33 am 3. März 2007

richtig, es gibt z.b. die faktische unkündbarkeit im alten BAT (übergeleitet TVÖD)

gesetzliche unkündbarkeit ist mir außer im beamtenrecht nicht bekannt...


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 8:22 am 3. März 2007

ich hab das in der schule so gelernt: ausbildungszeit wird nirgends angerechnet, z.b. bei der betriebszugehörigkeit ;)
es zählt also erst ab da, wo man fest eingestellt ist.

wie das nun einzelne unternehmen oder auch der staat geregelt hat, muß man im einzelnen nachlesen.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:20 am 3. März 2007

welches gesetz / welchen tarifvertrag hast du oben zitiert?


-- Veröffentlicht durch Jim am 8:04 am 3. März 2007

Wenn das noch gilt was ich noch weiß: Nein!
Bei grafierenden Verstößen kommts zur kündigung. Google mal etwas herum. Da stehen auch Gerichtsurteile usw.


-- Veröffentlicht durch Sid1973 am 7:36 am 3. März 2007

Ich hätte da mal eine Frage:

Man ist ab 15 Jahren unkündbar (§ 19 ohne die nach § 72 Abschn. A Ziff. I berücksichtigten Zeiten),  frühestens jedoch nach Vollendung des vierzigsten Lebensjahres
Weiß jemand, ob die Ausbildungszeit auch dazu zählt?


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