Unkündbarkeit
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-- Veröffentlicht durch Sid1973 am 13:17 am 3. März 2007
TVÖD gar nichts bekannt? :noidea:
-- Veröffentlicht durch Mortis am 11:18 am 3. März 2007
Bat? Keine Ahnung... aber ich kann für Ausbildungsberufe sprechen die über das BBiG (Berufsbildungsgesetz) geregelt sind. Bei solch einem Ausbildungsvertrag bist du so gut wie unkündbar. Einfach kündigen ist dem Ausbildenden Betrieb nicht möglich sondern nur dem Auszubildenden, allerdings besteht die Möglichkeit falls massive Verstöße vorliegen wie etwa Körperverletzung, Androhung von Straftaten, Diebstahl etc. Jedoch muss sich ggf. der Betrieb vor der zuständigen Kammer verantworten und sie sollten nen guten Grund haben einen Auszubildenden gekündigt zu haben (Probezeit ausgenommen!).
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 10:46 am 3. März 2007
bist du noch in bat eingestellt?
-- Veröffentlicht durch Sid1973 am 10:25 am 3. März 2007
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:33 am 3. März 2007
richtig, es gibt z.b. die faktische unkündbarkeit im alten BAT (übergeleitet TVÖD)
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 8:22 am 3. März 2007
ich hab das in der schule so gelernt: ausbildungszeit wird nirgends angerechnet, z.b. bei der betriebszugehörigkeit ;)
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:20 am 3. März 2007 welches gesetz / welchen tarifvertrag hast du oben zitiert?
-- Veröffentlicht durch Jim am 8:04 am 3. März 2007
Wenn das noch gilt was ich noch weiß: Nein!
-- Veröffentlicht durch Sid1973 am 7:36 am 3. März 2007
Ich hätte da mal eine Frage:
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