Aufforderung zur Zahlung

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--- Aufforderung zur Zahlung
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-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:41 am 21. Feb. 2007

ich wollte zwar eigentlich nix mehr schreiben, da der topicersteller schon lange nichts mehr gepostet hat, aber das kann ich einfach nicht unkommentiert lassen.

wo hast du denn diesen quark her?
das mit dem teppichverkäufer mag bei minderwertigkeit gerade noch hinhauen aber der rest ist doch humbug.

ein solcher vertrag könnte bestenfalls sittenwidrig und damit nichtig sein.

einen straftatbestand i.s.d. betrugs sehe ich aber beim besten willen nicht.

rechtliche ratschläge / hinweise sollte man nur erteilen, wenn das ganze nicht vom hören/sagen oder halb(viertel?)-wissen herrührt.
man kann sich da schnell auf ganz dünnes eis begeben...

der letzte satz bestätigt dass nochmal...


(Geändert von spraadhans um 20:42 am Feb. 21, 2007)


-- Veröffentlicht durch ueker123 am 19:28 am 21. Feb. 2007


Zitat von NWD um 17:51 am Feb. 13, 2007
lol was für dreckige abzocker?

Das einzige was die anbieten sind ANLEITUNGEN zum Thema p2p und nen paar tools und software die man 100% auch so kriegt.

Also von daher ist deren Angebot zwar fragwürdig aber nicht illegal.

Da diese ~ 170 Euro aber weit übers Taschengeld hinausgehen, werden die keine Chance haben. Ergo kurze Mail und schauen was passiert.



Ne das isses nicht.

Es fällt unter Betrug.

Wenn ein Teppichverkäufer den Leuten an der Haustür Perserteppiche für 20000 Eus andrehen, die eigentlich nur 2000 Euro wert sind, dann wird das als Betrug geahndet.

Ich meine ab 50% über normalem Marktwert zieht das Gesetz.

Müsstet ihr aber nochmal genau raussuchen wie das ist.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:24 am 20. Feb. 2007

mann, wir haben es doch schon breitgetreten, im rahmen des zur verfügung stehenden geldes können auch beschränkt geschäftsfähige verträge rechtswirksam abschließen, das beispiel mit dem 17jährigen ist humbug.

um die angabe von falschen daten geht es auch nicht, da er mit 13 strafunmündig ist.

der kaufvertrag ist hier ohnehin von anfang an unwirksam (zum 5. mal).

wenn die firma einen schaden nachweisen kann, also z.b. ihr bestimmte kosten entstanden sind, dann kann sie die u.u. über gesetzl. schadensersatzansprüche geltend machen (gg. die eltern)

ohne anschrift wird das aber schwierig und ist vor allem höchstwahrscheinlich unrentabel, deshalb wird von deren seite wohl außer emails nix kommen.



-- Veröffentlicht durch PinkAgainstAll am 17:51 am 20. Feb. 2007

okay... ich frage morgen mal meinen lehrer für wirtschaft und politik... mal schaun was der dazu sagt... aber ich denke dass das vollkommen egal ist ob da wer falsche angaben gemacht hat oder nicht... er ist nunmal erst 13... und da kann er keine geschäfte komplett alleine abschliessen...


-- Veröffentlicht durch The Papst am 14:13 am 20. Feb. 2007

Da ist ein kleiner Unterschied, da falsche Angaben zum Alter gemacht wurden.
Wenn ein Händler jemanden was verkauft und sich nicht über das Alter erkundigt, ist er selber Schuld.


-- Veröffentlicht durch PinkAgainstAll am 13:33 am 20. Feb. 2007

was hat die firma denn bitte für einen schaden?

nix da... wenn ein 17-jähriger los geht und sich einen fernseher kauft haben die eltern das recht diesen zurück zu bringen... und anspruch auf das geld... hier ist es nichts anderes... okay... es ist ne dienstleistung... ist aber vollkommen egal...


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:00 am 20. Feb. 2007

über die wirksamkeit von verträgen, die beschränkt geschäftsfähige abschließen haben ich ja weiter oben schon einiges geschrieben (von daher, topic ganz lesen macht durchaus sinn;))

das entbindet die eltern aber nicht automatisch von einer eventuellen schadensersatzpflicht.

strafrechtlich braucht man sich keine sorgen machen, da der bub noch nicht strafmündig ist.


-- Veröffentlicht durch PinkAgainstAll am 22:42 am 19. Feb. 2007

moin moin... hab mir nicht das ganze topic durchgelesen... aber ich sage mal folgendes:

jeder vertrag den er abschließt ist schwebend unwirksam solange bis die eltern oder ein anderer vormund das okay geben. bedeutet das was er da abgeschlossen hat ist nicht rechtsgültig solange sich die eltern dagegen weigern. und wenn die kein okay geben ist das so interessant dass er zahlen soll wie wenn nen hund an ne laterne pinkelt.

also anrufen oder mail schreiben und im namen der eltern, oder er macht das selber... die wissen das denke ich auch... wenn se sich dennoch weigern sollten mit dem anwalt drohen... sch**** drauf, ihr seid im recht... solange er noch nicht 18 ist kann er verträge abschliessen wie er will, alle sind schwebend unwirksam... man setzt da ne grenze zwischen 50 und 70 euro... alles was drunter ist, darüber wird nicht verhandelt...


-- Veröffentlicht durch eskimo am 14:09 am 19. Feb. 2007

:lol:


-- Veröffentlicht durch crazy am 8:49 am 19. Feb. 2007

Ach qutasch, schreibe doch nicht im Namen der Eltern. Habe ganz normal als Cousin geschrieben. Sicherlich ist das von denen so ne Emailvorlage, daher steht da "Tochter/Sohn". Naja ich ignoriere mal jetzt einfach alles was die schreiben.


-- Veröffentlicht durch eskimo am 20:36 am 18. Feb. 2007

Sag mal, hast du denen leicht unter Namen seiner Eltern geschrieben???
(So sieht die antwort zumindest aus).

Falls ja - dann glaube ich dir das mit der Verwandschaft sofort... :lol:


-- Veröffentlicht durch Ganxta am 18:14 am 17. Feb. 2007

in dem punkt war dein cousin nich allzu dumm, dass er keinen echten namen eingegeben hat. und was die schrieben mit der IP-Adresse ist schonmal völlig hirnrissig, da die IP einees PC´s von minderjährigen grundsätzlich eigentlich den ellies gehört, da solange es sich nich um eine schenkung handelt, das betreffende kind überhaupt keinen pc besitzt, sondern ihm dieser nur zur verfügung gestellt wird


-- Veröffentlicht durch Lars oha am 21:51 am 16. Feb. 2007


Zitat von crazy um 21:12 am Feb. 16, 2007
Sollte ich denen nun eine kopie seines kidnerausweises schicken? Ich meine man schickt nicht gerne so ein dokument an ein unseriöses unternehmen.



Solange du denen noch keine Perönlichen Daten mitgeteilt hast ignorier alles was per Mail kommt.


-- Veröffentlicht durch t4ker am 21:40 am 16. Feb. 2007

Nein! auf keinen Fall! An deiner Stelle würde ich von Anfang voll in die Offensive gehen und die zulabern mit Rechtskram oder wenn ich kiene Zeit hätte würde cih mich ne mehr melden->Was wollen die machen? Die werden sich nie wieder zucken! (am Besten drüber lächeln und ignorieren)!!

MFG


-- Veröffentlicht durch crazy am 21:12 am 16. Feb. 2007

Sollte ich denen nun eine kopie seines kidnerausweises schicken? Ich meine man schickt nicht gerne so ein dokument an ein unseriöses unternehmen.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 17:50 am 16. Feb. 2007

dann wäre der vertrag schon aus § 138 nichtig


-- Veröffentlicht durch SenSej am 16:58 am 16. Feb. 2007

wäre dem auch so wenn es tatsächlich illegal ist was die "firma" vertreibt?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:29 am 16. Feb. 2007

da ich mich mit der haftung der ges. vertr. auch nicht so gut auskenne, frag ich mal frau, die müsste das wissen.

meine meinung:

der vertrag ist von anfang an unwirksam, da die genehmigung der gv unterblieben ist.

nun ist die frage, ob der firma nachweislich ein schaden entstanden ist, dazu müsstest du mehr über den vertragsschluss und die dienstleistung schreiben. wenn man das bejahen kann, dann muss zusätzlich eine einschlägige SE-norm (§§ 280, 823, ...) erfüllt sein.

erzieherisch muss ich henro zustimmen, dass es ihm sicher eine lehre wäre, wenn er das mal vom taschengeld abzahlen müsste

(Geändert von spraadhans um 16:31 am Feb. 16, 2007)


-- Veröffentlicht durch Henro am 15:53 am 16. Feb. 2007

jetzt  mal abgesehen das es für euch sch****e ist finde ich es richtig gut das mal son "mir egal das es erst ab 18  ist" Kiddi eins aufn deckel bekommt.

Das sollten sich hier viele die auch im OcInside.de SBT unterwegs sind mal anschauen und begreifen das es eben nicht immer nur so larifari ist.


-- Veröffentlicht durch crazy am 15:10 am 16. Feb. 2007

So nun habe ich die richtige Antwort auf meine mail bekommen, aber anscheinend versuchen die nciht aufzugeben. man man man.

KÖnnt ihr mir vielleicht paar gesetzesauszüge nennen die ich denen schrieben kann.
Das ist die mail von denen:

-----------------------

Sehr geehrte(r) Kund(e)in,

nach Ihren Angaben handelt es sich dabei nicht um das richtige Geburtsdatum.
***Ihr Sohn/ Ihre Tochter*** hat vielmehr am ***??.??.????** Geburtstag.
Es wurden daher bei der Anmeldung durch ***Ihren Sohn / Ihrer Tochter*** ganz
offensichtlich bewusst falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu
erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen können.
Wir weisen darauf hin, dass ein solches Verhalten nach geltendem Recht
grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug zu werten ist, da hier falsche
Tatsachen vorgespiegelt wurden.
Senden Sie uns bitte an untenstehende Versandoptionen eine
Ausweiskopie/Geburtsurkunde ***Ihres Sohnes / Ihrer Tochter mit Ihrer Kunden-
und Rechnungsnummer,*** woraus ersichtlich ist, dass zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses ***er / sie*** angeblich minderjährig war.

Sollte es zutreffend sein, dass ***Ihr Sohn / Ihre Tochter*** zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses minderjährig war, so betrachten Sie den Vertrag als
hinfällig. Bitte beachten Sie aber zugleich, dass wir in einem solchen Fall
entsprechende Schadenersatzansprüche gegen ***Ihren Sohn / Ihre Tochter***
geltend machen und verfolgen werden und unserer Rechtsanwaltskanzlei sofort
damit beauftragen werden.

Bitte beachten Sie unbedingt:
Sollte sich im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellen, dass
doch Sie der Nutzer der gespeicherten IP-Adresse waren, so haben Sie mit
erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zudem werden wir in
einem solchen Fall selbstverständlich weiterhin auf den Ausgleich unserer
Forderung bestehen.

------------------------------


-- Veröffentlicht durch Lars oha am 20:07 am 14. Feb. 2007

Was hast du denen denn geschrieben? Solange in der Mail von dir keine Persönliche Daten enthalten waren, ignorier den sch****. Wenn, dann sollen sie Klagen, und das werden sie nicht tun.


-- Veröffentlicht durch crazy am 19:25 am 14. Feb. 2007

mhh komischer laden....als antwort bekomme ich nun das von denen:

-------
Sehr geehrte(r) Kund(e)in,

aus Kulanz können wir Ihnen eine Ratenzahlung anbieten.  
Bitte begleichen Sie die ¤84 in 2 Raten zu je ¤42.
Die erste Rate ist sofort fällig, die 2. Rate nach einem Monat
----------

Soll ich denen nochmal was schrieben oder einfach ignorieren?


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 18:09 am 14. Feb. 2007


Zitat von Lars oha um 14:14 am Feb. 14, 2007
Könnte man evtl auslegen auf vortäuschung falscher Tatsachen. Inwieweit das aber bei einem 13jährigem Strafbar ist..... :lol:

mit 13 sowieso nicht ... wenn, dass die Ellis ... :P


-- Veröffentlicht durch crazy am 16:15 am 14. Feb. 2007

Also vielen dank erstmal für eure Hilfe. habe denen mal nun ne mail geschrieben. mal schauen was die zurück schreiben. jo der kleine hat irgendein datum eingegeben. er hat nichtmal sein namen eingegeben sondern Vorname "Keine" und Nachname "Ahnung".

Die mails sind auch echt lustig "Sehr geehrter Herr keine ahnung";)


-- Veröffentlicht durch Lars oha am 14:14 am 14. Feb. 2007

Könnte man evtl auslegen auf vortäuschung falscher Tatsachen. Inwieweit das aber bei einem 13jährigem Strafbar ist..... :lol:


-- Veröffentlicht durch NoBody am 14:12 am 14. Feb. 2007

Mit sicherheit nicht!
Hab ich auch nie gemacht!

Ist es dann eig. aktenfälschung?
es ist ja kein delikt seine persöhnlichkeit zu verändern, sofern es nicht gegen das gesetz verstößt oder labber ich grad müll? :noidea: :wall:


-- Veröffentlicht durch HappyHugo am 14:02 am 14. Feb. 2007

Möchte hier keinen berichtigen etc. sondern wollte einfach nur mal fragen, ob der 13-jährige bei der Anmeldung sein echtes Geburtsdatum angegeben hat.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 13:33 am 14. Feb. 2007


Zitat von NoBody um 13:21 am Feb. 14, 2007
Naja der Vertrag ist bedingt anfechtbar wenn nicht sogar nichtig!



weder noch: nichtigkeit würde sich nur aus z.b. § 125,134,138 bgb ergeben.

und anfechtbar ist nur die WE.

§ 110 (taschengeldparagraf) würde u.u. eben gerade keine anwendung finden, weshalb die wirksamkeit des Vertrages von der genehmigung der g.v. abhängt.

jetzt aber gut...


-- Veröffentlicht durch NoBody am 13:21 am 14. Feb. 2007

Naja der Vertrag ist bedingt anfechtbar wenn nicht sogar nichtig!
Wegen dem Taschenparagraph!
Außerdem erfüllt er die AGBs des Unternehmens nicht!
Sprich-> kleine Email, netter fruß und dann kannste die sachen wieder vergessen!:thumb:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 13:08 am 14. Feb. 2007

okay also ich kann weiter klugsch****en;):

ein rücktritt ist nicht nötig, da zum einen die dafür erforderlichen voraussetzungen fehlen und zum anderen der kaufvertrag schwebend unwirksam und mit der verweigerten genehmigung durch die ges. vertreter von anfang an unwirksam ist.

§ 111 bezieht sich auf einseitige rechtsgeschäfte, der kaufvertrag ist ein mehrseitiges rechtsgeschäft...

gesetze lesen ist, ohne dazugehörige grundkenntnisse, schwerer als die meisten denken...


-- Veröffentlicht durch Lars oha am 12:51 am 14. Feb. 2007

Ich räume ma etwas auf.

Also, da der Junge 13 ist gilt dieses.



BGB § 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.




Daraus folgernd kann sich der Erziehungsberechtigte hierrauf berufen



BGB § 111 Einseitige Rechtsgeschäfte

Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Minderjährige die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vertreter den anderen von der Einwilligung in Kenntnis gesetzt hatte.



und vom Vertrag zurücktreten.

Damit sollte das Thema vom Tisch sein.


(Geändert von Lars oha um 12:51 am Feb. 14, 2007)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 12:13 am 14. Feb. 2007

1.) es liegt weder ein inhalts- noch ein erklärungsirrtum i.s.d. § 119 abs. 1 bgb vor.

(..außerdem macht sich der nach 119 anfechtende u.u. schadensersatzpflichtig...)

2.) ob ein sittenwidriges geschäft i.s.d. 138 vorliegt, wird schlussendlich nur ein gericht in einer einzelfallprüfung entscheiden können


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 11:52 am 14. Feb. 2007

Alter hin oder her:

Hier sind zwei Paragraphen aus dem BGB, auf die Ihr Euch
berufen könnt, wenn Ihr den Abzockern schreibt:

§ 119 BGB: Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(Abs. 1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

§ 138 (1) und (2) Sittenwidrigkeit und Wucher
Für ein paar Anleitung 160 Euro kassieren zu wollen erfüllt
voll und ganz 138 (2) BGB (Wucher). Schweinerei.



-- Veröffentlicht durch Lars oha am 20:11 am 13. Feb. 2007

Kurze Mail der Eltern das sie diesem Vertrag nicht zustimmen da das Kind erst 13 ist, und der Fall ist erledigt.


-- Veröffentlicht durch PUNK2018 am 19:41 am 13. Feb. 2007

bestimmte worte = A+nwalt xD

Mhh der kram is wie gesagt schon ewig bei mir her und hat mich eig nie großartig interessiert ;)

Naja aber schon alleine das mit den AGB´s und ab 18 jahren schließt ja die gültigkeit des vertrags aus... ;)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 17:59 am 13. Feb. 2007

Genau, kurze Mail. Hatte mit sowelchen Sachen auch schon öfter im Bekanntenkreis zu tun. Selbst wenn man 18 ist, reicht oftmals ne kure Mail, mit ein paar bestimmten Worten;)


-- Veröffentlicht durch NWD am 17:51 am 13. Feb. 2007

lol was für dreckige abzocker?

Das einzige was die anbieten sind ANLEITUNGEN zum Thema p2p und nen paar tools und software die man 100% auch so kriegt.

Also von daher ist deren Angebot zwar fragwürdig aber nicht illegal.

Da diese ~ 170 Euro aber weit übers Taschengeld hinausgehen, werden die keine Chance haben. Ergo kurze Mail und schauen was passiert.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:36 am 13. Feb. 2007

habe ja nicht bestritten, dass es ihn gibt (§110 bgb).

rechtsgeschäfte, die im rahmen des 110 geschlossen werden, sind also wirksam

schlecht ist nur, solche hinweise zu geben, wenn man sich selbst nicht sicher ist...

(Geändert von spraadhans um 16:38 am Feb. 13, 2007)


-- Veröffentlicht durch TheOne am 16:30 am 13. Feb. 2007

Also soweit ich das noch von der Handelsschule weiß ist das mit dem Taschengeldparagraphen rechtsgültig ;) Erfunden mit Sicherheit nicht ^^


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:24 am 13. Feb. 2007

wo hast du denn soviel unsinn aufgetrieben:noidea:

§104 bgb regelt die geschäftsunfähigkeit, hier "wer nicht das 7. lebensjahr vollendet hat"

nach §106 bgb ist beschränkt geschäftsfähig, wer das 7. vollendet und nicht unbeschränkt geschäftsfähig ist (vollendetes 18. lj)

deine "zwischenfälle" sind reine fantasieprodukte.

das sich die summe vermutlich außerhalb seiner eigenen mittel bewegt (§110), hängt die wirksamkeit seiner WE von der genehmigung des gestzl. vertreters ab.

btw: rechtsgeschäfte kommen nicht zwangsläufig durch unterzeichnen zustande, genauso wenig beschränkt der "taschengeldparagraf" (110) die wirksamkeit auf bestimmte vertragstypen


(Geändert von spraadhans um 16:49 am Feb. 13, 2007)


-- Veröffentlicht durch PUNK2018 am 16:05 am 13. Feb. 2007

1. bis 6 jahren ist ein mensch NICHT geschäftsfähig (ausnahme taschengeldparagraph)
2. bis 14 jahren ist ein mensch minder? geschäftsfähig (im sinne des taschengeldparagraphens)
3. bis 17 jahren ist ein mensch teil geschäftsfähig (im sinne des taschengeldparagraphens)
4. ab 18 jahren ist ein mensch voll geschäfgtsfähig und kann jedlichen vertrag nach gültigem recht unterzeichnen....

Taschengeldparagraph... kindern und jugendlichen ist es erlaubt kaufverträge im rahmen ihres monatlichen /wöchentlichen taschengeldes zu unterzeichnen (auch ein kassenbon gilt aus kaufvertrag) beispiel:
ein 14 jahriger bekommt 5€ in der woche...
der 14 jährige darf also alles (legale) im wert von 5€ kaufn

dein cousin mit 13 jahren ist also  minder geschäftsfähig...
er darf im sinne des taschengeldparagraphens dinge kaufen '(legal usw...)

richtige kaufverträge wie er bei deisem onlinesche.... zustande kommen darf er NUR! mit einverständis der gesetzlichen vertreter (eltern) unterschreiben

Wie schon in den AGB´s steht schließt es sich damit also aus das dein cousin den vertrag RECHTSGÜLTIG! abgeschlossen hat! damit sind die vorderungen nichtig!

Nicht!! Zahlen...
eine kleine email mit dem hinweiß auf die AGB´s und dem alter des "kunden" sollte helfen ;) notfalls nochmal sagn das der anwalt im zweifel eingeschaltet wird ;) dann ziehn die firmen oft den schwa.. ein... aber nicht drohen ;)

ps: bin mir mit den zahlen  nich mehr ganz sicher :D der kram is schon so elendig lange her ^^

(Geändert von PUNK2018 um 16:06 am Feb. 13, 2007)

achja... eltern haften für ihre kinder... uralt und im bereich des kaufmännischen schon lange nicht mehr gültig ;)


(Geändert von PUNK2018 um 16:08 am Feb. 13, 2007)


-- Veröffentlicht durch crazy am 15:54 am 13. Feb. 2007

ja ich weiß, er ist bisschen bekloppt. habe ihm jetzt erstmal auch angst gemacht, dass es teuer werden kann und ich es seinen eltern erzählen werde:lol:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:49 am 13. Feb. 2007

mahnung per email ist hinfällig,

wenn die wirklich etwas illegales für geld im www anbieten (:noidea:), sollte man sich wohl keine gedanken machen.

gedanken machen, würde ich mir aber über den umstand, dass ein 13jähriger (vermeintliche) verträge im internet abschließt


-- Veröffentlicht durch crazy am 15:21 am 13. Feb. 2007

Also soll er einfach die Mails mit den Mahnungen ignorieren oder denen ne Mail schreiben, dass er unter 18 ist?

Ich meine zu einer Anzeige oder ähnlichem kannst doch eh nicht kommen, da der Service den sie anbieten illegal ist. Oder nicht?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:18 am 13. Feb. 2007


Zitat von SchlitzerMcGourgh um 15:05 am Feb. 13, 2007
wer unter 18 ist kann selbstständig keine verträge abschließen.



falsch oder hast du schon mal gehört, dass ein 15jähriger keine colakaufen darf:noidea:


-- Veröffentlicht durch Henro am 15:11 am 13. Feb. 2007

eltern haften für ihre kinder :noidea:


-- Veröffentlicht durch SchlitzerMcGourgh am 15:05 am 13. Feb. 2007

wer unter 18 ist kann selbstständig keine verträge abschließen.


-- Veröffentlicht durch Vogelscheuche am 15:01 am 13. Feb. 2007

In denen ihrer AGB steht och schon:

"Dem Dienstleister steht die Annahme dieses Angebots frei. Angebote von Personen, die nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden grundsätzlich nicht angenommen."


-- Veröffentlicht durch crazy am 14:38 am 13. Feb. 2007

Moin jungs....habe da mal ne frage.

Meine kleiner cousin (13jahre), hat sich auf irgendeiner P2P Seite angemeldet die anscheinend kostenpflichtig ist, aber was er nicht gesehen hat. habe mir die seite mal angeschaut, und das es kostet steht ganz klein und nicht klar. naja habe mein cousin dann mal jetzt angepöbelt wieso er sowas macht.

Das Problem dabei ist, dass er nun Aufgefordert wird diese 168 € zu bezahlen. ich meine er soll sie nicht bezahlen, da er den service eh nicht genutzt, weil er erfahren hat das es kostet und nicht erlaubt ist.

Meint ihr er muss bezahlen, oder soll er einfach nicht drauf reagieren? Bei BIZZ zeigen die ja auch ständig diese Abzockeseiten, auf die man nicht reagieren soll.


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