Interessenfrage an Geschäftsleute

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--- Interessenfrage an Geschäftsleute
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Ein Ausdruck des Beitrags mit 10 Antworten ergibt bei 3 Antworten pro Seite ca. 4 DIN A4 Seiten. Das entspricht bei 80 g/m² ca. 19.96 Gramm Papier.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:08 am 13. Feb. 2007

value added tax:noidea:


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 17:46 am 13. Feb. 2007

nicht ganz, es kommt aus dem deutschen, weil immer nur der mehrwert besteuert wird (allphasen-netto system) :thumb:
wobei, wenn ich in die 6. eg richtlinie gucke, könnte das auch ne erfindung der eu sein :lol:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:07 am 13. Feb. 2007

wenn wir schon dabei sind, in dtl. gibt es keine mwst.

es heißt umsatzsteuer, egal ob beim lieferanten oder kunden.

mwst hat sich einfach aus dem angelsächsischen eingebürgert (vat)


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:27 am 13. Feb. 2007

Grundsätzlich ist dabei aber immer zu beachten, daß man nicht unbedingt Mehrwertsteuer ausweisen kann/darf, nur weil man ein Gewerbe hat. Bis zu einer gewissen Umsatz-Grenze kannst Du Dich nämlich davon befreien lassen, was u.a. den Verwaltungsaufwand minimiert. Das aber wird gerade bei Geschäftskunden nicht gern gesehen, weil die immer "netto" rechnen....
Wie oft Du die Umsatzsteuer-Erklärung machen mußt bzw. ob Du eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen mußt (monatlich oder quartalsmäßig) hängt ebenfalls vom Umsatz ab.


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 20:45 am 12. Feb. 2007

@cheffe: weil du nicht steuerbefreit nach § 4 nr. 11b UStG bist :thumb:
andererseits kann sich die post auch keine vorsteuer geltend machen...hat alles vor und nachteile ;)


-- Veröffentlicht durch ocinside am 20:31 am 12. Feb. 2007

Jep, so isses ;)
Komplizierter wird es erst, wenn es an Rechnungen ohne MwSt. geht - Beispiel liebe Post ...
Du kaufst dir Briefmarken für 10 Euro (Briefmarken sind netto, ohne MwSt.), dann verkaufst du diese Briefmarken wieder (Versand von Ware, etc.) und mußt dafür 19% MwSt. abführen.

Tja, wo kommen die MwSt. her und warum muß man sie abführen ?
... das Leben ist hart ;)
Schon irgendwie ein merkwürdiges Monopol ...


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 20:10 am 12. Feb. 2007

im prinzip ja, auf der umsatzsteuererklärung gibst du aber nur umsatz und vorsteuer an, also nicht nur die differenz :thumb:


-- Veröffentlicht durch moosy am 19:44 am 12. Feb. 2007

Das heisst also im Prinzip:


Ich kaufe 10 Artikel zum preis x + Mehrwert ein

Verkaufe 10 Artikel zum Preis y + Mehrwert

Und die Differenz der beiden Mehrwertbeträge ist effektiv das was ich an das Finanzamt zahle?


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 18:04 am 12. Feb. 2007

du machst monatlich/vierteljährlich ne umsatzsteuervoranmeldung, dort gibts du dann an, wieviel du an umsätzen ausgeführt hast (netto!) und gibts die rechnungen an (die auch §14 des Umsatzsteuergesetzes gerecht werden) als Vorsteuer an, quasi die umsatzsteuer, die dir der andere unternehmer ausweist ;) und schon haste es dir vom finanzamt "wiedergeholt" ;) und dann am jahresende machste ne richtige umsatzsteuererklärung, in der du halt zusammenrechnest.

du bekommst und zahlst immer brutto-werte und führst von deinen ausgangrechnungen die mwst ab und holst dir von den eingangsrechnung die ausgewiesene mwst. wieder ;)


edit: ich denke mal, du hast dich schon mit soll/ist versteuerung und kleinunternehmerregelung auseinander gesetzt ;)

(Geändert von DarkFacility um 18:08 am Feb. 12, 2007)


-- Veröffentlicht durch moosy am 17:58 am 12. Feb. 2007

Hallo

Ich beschäftige mich im Moment sehr mit dem Thema Selbstständigkeit.
Hierzu stecke ich grad bei folgendem Thema fest.

Die Mehrwertsteuer.

Wie funktioniert die Abrechnung hierzu in einem Betrieb.

Beispiel.

Ich als Selbstständiger gehe zu einem Kunden, verrichte dort meine Dienstleistung und schreibe dem Kunden eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Das bedeutet ja der Kunde zahlt mir den  vollen Betrag , den Mehrwertsteuerteil führe ich sofort beim Finanzamt ab.

Erste Frage. Soweit ich weiss heisst es immer, die Firmen holen sich die Mehrwertsteueranteile vom Finanzamt zurück. Wie? , Bei welcher Abrechnung?

Hierbei komme ich auch gleich zu meiner zweiten Frage:
Wenn ich als Selbstständiger Material beschaffe ( Beispiel 20 Holzlatten oder 15 Festplatten) . Was passiert dort mit der Mehrwertsteuer? Kann ich mir die ebenfalls zurück holen? In diesem Fall bin ich doch auch Kunden. Ansonsten würde ich ja 2mal Steuern bezahlen, einmal beim Kauf, und einmal beim Verkauf an den Kunden bei der Abführung.

Kann irgend jemand für mich Licht ins Dunkle bringen?

MFG
Moosy


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