Gewerbe neben dem Job....

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-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:10 am 31. Jan. 2007

schau mal § 14 GewO - Anzeigepflicht

anzeigepflichtig ist jedes gewerbe, was du meinst ist sicherlich irgendwas steuerliches


-- Veröffentlicht durch skynet am 16:39 am 31. Jan. 2007

nein, man muss kein gewerbe anmelden solange man unterhalb von 18.000 umsatzbleibt im jahr...


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 12:29 am 30. Jan. 2007

das eine hat mit dem anderen nix zu tun, anzeigepflichtig ist jeder gewerbetreibende


-- Veröffentlicht durch skynet am 3:08 am 30. Jan. 2007

bis 18.000€ jahresumsatz musst du kein gewerbe anmelden, sondern kannst es über die lohnsteuerkarte laufen lassen...


-- Veröffentlicht durch dergeert am 2:07 am 30. Jan. 2007

GBR alleine, wo liegt der Sinn?

Geht nur mit einem Partner.

Soweit ich weiß, kannst du dich unter einer gewissen Umsatzgrenze entscheiden, ob du USt abführen willst oder nicht. Darus folgt dann auch dein Recht vorsteuer geltend zu machen. Wenn du Verlust aufgrund hoher Investitionen erwartest, kann es sich also lohnen, von Anfang an USt zu zahlen.

Außerdem wird dein Angebot automatisch für einen bestimmten Kundenkreis interessanter (Geschäftskunde), da er dann auch wieder die USt von deinem Produkt als Vorsteuer geltend machen kann

Ansonsten solltest du mal ein paar Bücher wälzen und einige Zeit im Netz surfen etc. schließlich willst du dich ja selbständig machen ;)


-- Veröffentlicht durch jwxs am 0:26 am 30. Jan. 2007

Hallo,

Halte ich für eine schlechte Idee,
mach dir mal über eine GbR Gedanken. Da wird dich aber höchstens mit Glück im Finanzamt jemand beraten, In das derzeitige Behördenkonzept passt das nicht rein. Bei Haupttätigkeit auch extrem Steuermindend.Steht alles im BGB. Die Vorauskünfte stimmten juristisch/logisch auch nicht, da munter zwischen Einkommen/Umsatzsteuer und Veranlagung/Selbstauskunft gemischt wurde. Das ist alles SEHR individuell. Mit der IHK hast du auch nichts zu tun, ausser evtl/GEZ-mässig Gebühren zu zahlen.

MfG
JWXS



(Geändert von jwxs um 0:35 am Jan. 30, 2007)


-- Veröffentlicht durch Nietzke am 23:55 am 26. Jan. 2007

Danke erstmal für die Infos, ich werde mich auf jedenfall noch mal an die zuständigen Behörden wenden.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:21 am 24. Jan. 2007

sorry aber so stimmt das nicht:

1.) ich war 5 jahre lang sogar hauptberuflich selbständig und musste keinen ihk beitrag zahlen

2.) und als kleinunternehmer darfst du eben gerade keine ust. ausweisen und musst sie demzufolge auch nicht abführen, wie lars schon richtig geschrieben hat.

und meines wissens erfolgt die (einkommens-)besteuerung immer erst am jahresende und nicht monatlich.

wenn du alles ganz genau wissen willst, dann hilft eigentlich das zuständige finanzamt bei solchen fragen


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 14:58 am 24. Jan. 2007

Du mußt die Abgaben beachten:

Wenn du ein mini-Gewerbe hast, welches ein bißchen Gewinn
abwirft, mußt du diesen Gewinn versteuern, und zwar mit dem
Prozentsatz, der auf deiner Steuerkarte steht.

Sagen wir, du hast durch deinen normalen Job Steuerklasse 3
und drückst jeden Monat 35% deines Lohns ab.

Wenn du in diesem Monat mit deinem Gewerbe, sagen wir, 200 Euro
reinen Gewinn gemacht hast, mußt du davon 70,- Euro dem Fiskus
geben.

Man muß, wenn man so ein kleines Gewerbe hat, an die Abgaben
denken, denn die machen die Rechnung ganz schnell kaputt.
In deiner Kalkulation mußt du beachten,

- daß auf jeder ausgestellten Rechnung 19% stehen, die du abführst,
- daß du den Gewinn mit der jetzigen Steuerklasse versteuern mußt,
- daß du dich bei der IHK registrieren und Beiträge zahlen mußt

Versteuert wird so ein Minigewerbe mit der normalen Steuererklärung
die du Ende des Jahres als normaler Arbeitnehmer machst.
Dort wirst du gefragt, ob du neben deinem Lohn noch andere
Einkünfte hattest, und da gibst du an, was du so alles eingenommen
hast.
Der IHK Beitrag waren mal 100 DM pro jahr, um die man sich
maximal 3 Jahre drücken kann, wenn du denen sagst, daß du nicht
viel eingenomen hast.
Klingt alles schwierig, ist es jedoch nicht. Bleibt aber nicht viel übrig,
unterm Strich.


-- Veröffentlicht durch SchlitzerMcGourgh am 0:37 am 24. Jan. 2007

also du kannst auch alles ausprobieren wie das läuft, "darfst" aber keine insider informationen verwenden und "musst" alles dem finanzamt melden, wie oben schon gesagt. """"""""" den rest darfste dir denken ;)


-- Veröffentlicht durch SPYcorp am 21:26 am 23. Jan. 2007

Hast du irgendwo ne IHK in der nähe ? Die sollten dich eigendlich gut beraten können.


-- Veröffentlicht durch Lars oha am 20:14 am 23. Jan. 2007

Sollte eigentlich keine Probleme geben ausser dein jetztiger Chef sagt dazu nein.

Ansonsten ab zum Gewerbeamt nen Gewerbeschin holen (einmalig ~25€) und der Rest kommt auf dich zu. Also, die geben alles an die richtigen Stellen weiter.

Wenn sich das Finanzamt meldet, meldest du dich dort als Kleinunternehmer nach §19 UStG. Dann sollte es keine Probleme geben und auch keine Steuern vorweg (Umsatzsteuer) Bist dann aber auch nicht berechtigt Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. zu schreiben.


-- Veröffentlicht durch Nietzke am 20:01 am 23. Jan. 2007

:nabend:

also ich habe ne kleine Geschäftsidee die ich gern umsetzen möchte. Das ganze läuft aber nicht als Hauptberuf sondern soll in ganz kleinem Stil gehalten werden. Ebend als reiner Nebenverdienst.

Meine Frage ist jetzt, wie muss ich das ganze anmelden und wie schauts mit den Steuern aus? Ich habe Nebenbei noch nen festen Job mit festem Einkommen, würde das Gewerbe dadurch beeinflusst werden und umgekehrt? Wie siehts aus wenn ich mal ne zeitlang keinen Umsatz durch das Gewerbe habe, entstehen da Fixkosten?

Wäre für ein paar Tipps und/oder Erfahrungen sehr dankbar.

Schönen Abend noch, N.


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