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-- Veröffentlicht durch SPYcorp am 18:32 am 19. März 2007
Öhhhmm... das echt auf freie Informationsbeschaffung schließt aber nicht die "Zwangsgebühr" ein. Schöne Propaganda. Das sind 2 Paar Schuhe. Das die GEZ "nur" für die ÖR eintreibt mag ja stimmen, aber die Art und Weise grenzt schon an Mafiamethoden. (Desinformation, Einschüchterung, Ignoranz). Außerdem find ich 17,- für eine Programmpalette jenseits der 40++ arg überteuert. Und warum zur Hölle gibt es 4-5 digitale ÖR Kanäle, wo sich mancher Privatsender nur einen "Leisten" kann. Es brauch auch nicht jede Stadt einen eigenen lokalen Sender zumal die Bild/Tonqualität des hier ansässigen mehr als mieserabel ist. Wer einen Herrn Gottschalk und einen Herrn Schmidt ´von diesen Geldern bezahlt handelt in meinen Augen verschwenderisch. Und die "Neuartigen Rundfunkgeräte" sind die absolute Frecheit. Nur weilo die Kasper Nachrichten ins www streamen, ist das kein Grund, eine Gebühr zu erheben. Jeder andere Contentvertreiber muß sich über Werbung und/oder Premium(bezahl)zugänge finanzieren. Btw. Selbst mein Uraltes 6130 hatte ein GPRS Modem. Soll ich das auch zaheln. P.S. Und wenn da 2 Juristen vom BR kommen schreit das schon nach Scheinheiligkeit. (Geändert von SPYcorp um 18:35 am März 19, 2007)
-- Veröffentlicht durch Menace am 9:23 am 19. März 2007
bei mir hier inner firma waren letze woche zwei juristen vom bayrischen rundfunk, die die GEZ-sache mal in ner öffentlichen veranstaltung aufklären wollten. ich hab allerdings nach 10 min abgeschalten, weil da ich echt nur bahnhof verstanden hab. eine sache war z.b. dass es die GEZ als "einrichtung" anscheinend gar nicht gibt. sie ist auch keine juristische person, kann also auch nicht verklagt werden, etc. die arbeiten nur im auftrag der öffentlich rechtlichen rundfunksender. zur gez-pflicht haben die erzählt, dass der bundesgerichtshof damals beschlossen hat, dass jeder bürger über aktuelle ereignisse, geschehnisse informiert werden MUSS. deshalb gibt`s die öffentlich rechtlichen rundfunkmedien, die jedem zugänglich sein müssen. verschlüsseln oder per werbung finanzieren fällt aus wettbewerbsgründen also aus, weil gleichberechtigung herrschen soll. im grunde sind also die richter die "bösen", die da gerichtlich angeordnet haben, und net die rundfunksender bzw. die gez. zu den sogenannten "neuartigen" rundfunkempfängern sind also internetfähige PCs und sogar UMTS handys. diese müssen angemeldet werden und man zahlt ~5 € wenn man nicht schon ein radio angemeldet hat. wer schon einen fernseher angemeldet hat und ~17€ zahlt braucht den pc oder das handy auch nicht mehr melden. wurde ja aber glaub schon geschrieben.
-- Veröffentlicht durch AgentOrange996 am 12:46 am 13. Jan. 2007
Was ich aber geil finde ist,daß jemand einen GEZler verklagt hat, weil sich dieser als Beamter ausgewiesen hat
| Richtig so!
-- Veröffentlicht durch johnnyg am 12:46 am 13. Jan. 2007
So klappts mit der Abmeldung :thumb:
-- Veröffentlicht durch SPYcorp am 12:35 am 13. Jan. 2007
Zitat von Sid1973 um 10:12 am Jan. 13, 2007 meine erste Kündigung damals hatten die gar net bekommen (angeblich) weil ich nicht per Einschreiben....
| Das ist ,traurig aber wahr, die Standartvorgehensweiße der GEZ. Die können und wollen sich nicht vorstellen, das man Geräte abmeldet und nutzen erstmal die Ignoriertaktik. Und das mitm dem Einschreiben ist wohl mehr als ne Lüge, die stützen sich da leider auf die gerichtl. Vorgabe, das Kündigungseingang nur per Übergabeeinschreiben rechtl. Nachweisbar sind). Und unverschämter ist, das die einen Nachweiß über den Verbleib des abgemeldeten Gerätes haben wollen :ugly:. Dafür gibt es keinerlei rechtl. Grundlage und ist reine Einschüchterungstaktik. Was ich aber geil finde ist,daß jemand einen GEZler verklagt hat, weil sich dieser als Beamter ausgewiesen hat :lol: (Geändert von SPYcorp um 12:38 am Jan. 13, 2007)
-- Veröffentlicht durch Henro am 11:22 am 13. Jan. 2007
also jedes mal wenn die mir was schicken schick ichs per "porto bezahlt empfänger" zurück und bißher ists immer angekommen.
-- Veröffentlicht durch cheech2711 am 10:45 am 13. Jan. 2007
Zitat von Sid1973 um 10:12 am Jan. 13, 2007 ganz toll das ganze. Ich hatte jetzt schon zwei Briefe bekommen. In dem letzten Brief stand dann auch wehe wenn ich nicht zum......:gripe: Ich habe aber von der Staatsanwaltschaft aus geantwortet, mal gespannt...
| Hihi das kommt immer geil:thumb: aber die sind sooooooooo hohl dort... meine erste Kündigung damals hatten die gar net bekommen (angeblich) weil ich nicht per Einschreiben.... naja dann beim zweiten Mal die ganze Kacke per Email mit der Info für total Bescheuererte GEZ Mitabreiter, dass ich eine Kopie habe für den Fall der Fälle und siehe da nach 9 Monaten Kampf mit diesen Wankern, endlich KÜ :punk:
-- Veröffentlicht durch Sid1973 am 10:12 am 13. Jan. 2007
ganz toll das ganze. Ich hatte jetzt schon zwei Briefe bekommen. In dem letzten Brief stand dann auch wehe wenn ich nicht zum......:gripe: Ich habe aber von der Staatsanwaltschaft aus geantwortet, mal gespannt...
-- Veröffentlicht durch SPYcorp am 13:34 am 12. Jan. 2007
Bei 2 Bekannten von mir ist es eben nicht so, daß fällt lt. GEZ aber leider unter "bedauerlicher Sonderfall" :ugly:
-- Veröffentlicht durch MisterFQ am 13:33 am 12. Jan. 2007
das war ja das was ich sagen will... es ist schwer (aus gesetzlicher sicht) nur wegen Internet die Gebühr abzudrücken, da es zuviele Geräte gibt die alleine wegen der Radio Regelung das gleiche kosten würden. Ob das nun gerecht ist oder nicht... sei mal dahingestellt.
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 13:26 am 12. Jan. 2007
Zitat von SPYcorp um 13:19 am Jan. 12, 2007 Daß das Einwohnermeldeamt die Daten weiterleitet ist gesetzl. festgelgt worden und passiert automatisch. Kabelanbieter und Provider dürfen nicht ihre Kundendaten rausgeben, schon allein wegen des Datenschutz . Also kommt da die GEZ schonmal garnicht ran. Drohung von wegen Hausdurchsuchung weil man ein Gerät "verschweigt" könnt ihr auch ignorieren, da kein Gericht eine wegen solch einer Bagatelle anordnen würde.
Zitat von MisterFQ um 9:40 am Jan. 12, 2007 Hat die Gez nur noch nicht bemerkt...:thumb:
| Doch das haben sie. Und auch schon mehrfach darauf "hingewiesen". Die miese an der "Internet-GEZ" ist, das Gewerbetreibende ihre Steuererklärung nur noch Online einreichen können / sollen. Ergo ist jeder Gerwerbetreibende schonmal autom. GEZ Pflichtig, auch wenn der PC eig. nur zum Rechnung drucken da ist. Die "Drohschreiben" inkl. der 2 Folgeschreiben können auch ignoriert werden. Es gibt auch ne gute Seite über diese Thematik, nur find ich die grad nicht wieder. (Geändert von SPYcorp um 13:22 am Jan. 12, 2007)
| bei gewerbetreibenden ist es aber zu 95% das die schon nen pkw im betriebsvermögen haben und dafür schonmal die gez gebühr zahlen müssen, d.h. sie brauchen für ihren pc schonmal keine gebühr zusätzlich zahlen, dann ist weiterhin zu sagen dass wir viele mandanten haben, die nur nen pc zum rechnungsschreiben haben, die umsatzsteuervoranmeldung wird meist durch den steuerberater gemacht (in dem fall auch ich), die jahreserklärungen (bilanz, ust-erklärung und und und), können weiterhin nur in papierform eingereicht werden ;) also die gez trifft da wirklich nur leute, die noch nix (radio, o.ä.) angemeldet haben und nun unter die neuen medien fallen ;)
-- Veröffentlicht durch SPYcorp am 13:19 am 12. Jan. 2007
Daß das Einwohnermeldeamt die Daten weiterleitet ist gesetzl. festgelgt worden und passiert automatisch. Kabelanbieter und Provider dürfen nicht ihre Kundendaten rausgeben, schon allein wegen des Datenschutz . Also kommt da die GEZ schonmal garnicht ran. Drohung von wegen Hausdurchsuchung weil man ein Gerät "verschweigt" könnt ihr auch ignorieren, da kein Gericht eine wegen solch einer Bagatelle anordnen würde.
Zitat von MisterFQ um 9:40 am Jan. 12, 2007 Hat die Gez nur noch nicht bemerkt...:thumb:
| Doch das haben sie. Und auch schon mehrfach darauf "hingewiesen". Die miese an der "Internet-GEZ" ist, das Gewerbetreibende ihre Steuererklärung nur noch Online einreichen können / sollen. Ergo ist jeder Gerwerbetreibende schonmal autom. GEZ Pflichtig, auch wenn der PC eig. nur zum Rechnung drucken da ist. Die "Drohschreiben" inkl. der 2 Folgeschreiben können auch ignoriert werden. Es gibt auch ne gute Seite über diese Thematik, nur find ich die grad nicht wieder. [edit] Das isse. --> rundfunkgebuehrenzahler.de Lest euch mal die Fallbeispiele durch. Da sind sehr makabere Vorgehensweisen der GEZscherken beschrieben. (Geändert von SPYcorp um 13:31 am Jan. 12, 2007)
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 13:13 am 12. Jan. 2007
Zitat von wakko0816 um 8:03 am Jan. 12, 2007 möglich. das einwohnermeldeamt gibt auch adressen an die gez weiter. zumindest kann man nur so erklären, warum man immer nach einem umzug "werbung" von der gez kriegt. zur gebührenpflicht: zahlungspflichtig ist man ab dem moment, wo man das empfangsgerät bereit hält. dazu zählen auch alte radios, die irgendwo im keller vermodern. deswegen haben viele laptop-besitzer verloren, denn da ist selbst in alten geräten meist ein modem drin. vielleicht kann man sich in dem fall darauf rausreden, dass es nur "mit erheblichem aufwand" zum betrieb überredet werden kann :) das kriterium des "bereit haltens" ist das, was so prekär daran ist. deswegen kursiert zu recht der vergleich, dass man ja schon mal kindergeld beantragen könnte obwohl man keine kinder hat, denn das gerät ist vorhanden ;)
| ich würde mal das einwohnermeldeamt um die zulassungsstelle erweitern, denn ziemlich genau einen monat nachdem ich mein auto angemeldet habe, kam nen brief von der gez, und halt als ich mich umgemeldet habe ;)
-- Veröffentlicht durch greenS am 12:52 am 12. Jan. 2007
ach, so ein absoluter unfug. der staat zockt ab wo es nur geht und spart wo es nur geht. wenn man die neue gez regelung weiterführt sollte der staat gefälligst doch auch jeder frau permanent kidnergeld entrichten. denn wenn jeder der einen pc hat potenziel radio hören könnte oder mit jedem noch so im keller vermodernden alten rundfunkgerät potenziell rundfunk empfangen werden könnte und deshalb dafür geld zahlen muss sollte auch jede frau dauerhaft kidnergeld bekommen da sie ja auch potenziell kinder bekommen könnte. aber da müsste man ja was geben... und nehmen ist halt doch schöner... :gulp: bescheuert...
-- Veröffentlicht durch cheech2711 am 10:25 am 12. Jan. 2007
Zitat von MisterFQ um 9:40 am Jan. 12, 2007 ^^wakko0816 Wenn du ein handy mit Ukw empfänger hast muss du grundsätzlich auch schonmal die 5 euro zahlen. Das wäre nämlich schon seit 200 jahren gez pflichtig. Fast jedes neue Sony und Nokia Handy haben eins drin. Hat die Gez nur noch nicht bemerkt...:thumb:
| haben wa beim PC auch gedacht, aber nach dem auch ich dem sch**** Laden mitgeteilt habe das ich alles übers Inet mache, denke ich mal war ich nicht alleine und hubs da hatte die GEZ eine neue Idee Ihren selbsterhaltungstrieb genüge zu tun
-- Veröffentlicht durch Lars oha am 9:56 am 12. Jan. 2007
Die letzten beiden Klinkenputzer der GEZ haben Haus und Hofverbot bei mir bekommen. :D Man gut das ich in der zweiten Etage wohne, da kann man nicht so leicht durchs Fenster schnüffeln. :lol:
-- Veröffentlicht durch MisterFQ am 9:40 am 12. Jan. 2007
^^wakko0816 Wenn du ein handy mit Ukw empfänger hast muss du grundsätzlich auch schonmal die 5 euro zahlen. Das wäre nämlich schon seit 200 jahren gez pflichtig. Fast jedes neue Sony und Nokia Handy haben eins drin. Hat die Gez nur noch nicht bemerkt...:thumb:
-- Veröffentlicht durch cheech2711 am 8:22 am 12. Jan. 2007
Klar geben die Penner vom Einwohnermeldeamt die Info an die GEZ( sch****e hat viele Seiten) weiter. Du musst sogar GEZ bezahlen wenn nur einen Fernseher oder Radio, jetzt auch Computer in Deinem Besitz ist;) damit können dann die staatlich ausbeutenden schön fleißig mit im Milllionenbereich um die Bundesligarechte bieten ect... der Film ein Sommermärchen wurde übrigens auch damit finanziert:blubb: Abhilfe könnte hier ein Bin-GEZ schaffen :lolaway:
-- Veröffentlicht durch wakko0816 am 8:03 am 12. Jan. 2007
möglich. das einwohnermeldeamt gibt auch adressen an die gez weiter. zumindest kann man nur so erklären, warum man immer nach einem umzug "werbung" von der gez kriegt. zur gebührenpflicht: zahlungspflichtig ist man ab dem moment, wo man das empfangsgerät bereit hält. dazu zählen auch alte radios, die irgendwo im keller vermodern. deswegen haben viele laptop-besitzer verloren, denn da ist selbst in alten geräten meist ein modem drin. vielleicht kann man sich in dem fall darauf rausreden, dass es nur "mit erheblichem aufwand" zum betrieb überredet werden kann :) das kriterium des "bereit haltens" ist das, was so prekär daran ist. deswegen kursiert zu recht der vergleich, dass man ja schon mal kindergeld beantragen könnte obwohl man keine kinder hat, denn das gerät ist vorhanden ;)
-- Veröffentlicht durch eskimo am 2:42 am 12. Jan. 2007
Geben die Provider Auskunft über Ihren Kundenstamm?
-- Veröffentlicht durch The Papst am 23:41 am 11. Jan. 2007
Du musst auch für dein Recht auf Sicherheit und deinen Perso bezahlen.
-- Veröffentlicht durch crazy am 23:36 am 11. Jan. 2007
man man man....das ist ja echt ne abzocke. Im Gesetz steht doch das man Recht auf Information hat. ...dann bezahle ich ja sozusagen für meine Rechte. Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
-- Veröffentlicht durch VoooDooo am 23:07 am 11. Jan. 2007
GEZ hat nix mit Kabel zu tun :lol: !!! Du zahlst fürs Fernsehen/Radiohören, egal über welches "Medium" es kommt!!!
-- Veröffentlicht durch crazy am 22:51 am 11. Jan. 2007
Muss man eigentlich auch GEZgebühren zahlen, wenn man den kabelanschluss gar nicht nutzt? Und Kanäle über Satelit empfängt.
-- Veröffentlicht durch SPYcorp am 22:27 am 11. Jan. 2007
Werbung nur bis 20Uhr (und das schon immer). Die ÖR wollten gerne auch nach 20 Uhr werben, dafür ham se aber nen Puffer bekommen. "Entweder...., oder" *g Bei den "Neuen Medien" gehts ja auch um die Nachrichtenstreams (von denen ich bis zum aufbrausen der Debatte) überhaupt nix wußte. Jeder freie Wettbewerber müßte halt Premiumcontent draus machen um den Traffic zu finanzieren, aber nicht unser schlaue GEZ. Nagut. Mit 3DSL / Trible Play oder welchen Marketingname auch immer isses zumindest minimal nachvollziebar. (Geändert von SPYcorp um 22:29 am Jan. 11, 2007)
-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 22:09 am 11. Jan. 2007
Die Säcke solln's verschlüsseln, wie es jeder Sender tut, der Kohle verlangt. Dann gehn die Sender zwar unter, aber das hat auch seine Gründe... BTW: Ich dachte immer, die würden nur durch GEZ-Gebühren finanziert werden.. letztens hab ich mal irgednwie drübergezappt und da kam Werbung.. irgendwie merkwürdig.. die sollen sihc mla für eine Einnahmequelle entscheiden.. :blubb:
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 22:00 am 11. Jan. 2007
@Dark: Ich auch nicht .... :wayne: Kein Bock, das Musikantenstadl auch noch zu uterstützen ;)
-- Veröffentlicht durch SPYcorp am 21:56 am 11. Jan. 2007
Zitat von Jack the Ripper um 21:34 am Jan. 11, 2007 Werden die überhaupt noch ernst genommen, wenn sie einem erzählen, sie hätten schwarze Vans mit denen sie Fernseher aufspühren würden? :blubb:
| Vielleicht weht der Wind über die Debatte "Darf der BND den Leuten Trojaner unterschieben, um sie auszuspionieren" aus dem GEZ Lager. :blubb: (Geändert von SPYcorp um 21:57 am Jan. 11, 2007)
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 21:51 am 11. Jan. 2007
ich finds sowieso zum :gulp: das sie auf jede mögliche art versuche an mehr kohle zu kommen, für irgendwelchen shice den sich nur alte leute anschauen :blubb: ich zahle jedenfalls keine...*hust* *hust*
-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 21:34 am 11. Jan. 2007
Werden die überhaupt noch ernst genommen, wenn sie einem erzählen, sie hätten schwarze Vans mit denen sie Fernseher aufspühren würden? :blubb:
-- Veröffentlicht durch SPYcorp am 21:17 am 11. Jan. 2007
Siehe ein post vorher von mir. Crazy´s quote bezieht sich auf die Aussetzung der Pflicht, da diese schon 05 festgelgt wurde, jedoch Privathaushalte bis 01.01.07 davor verschont geblieben sind (Gewerbetreibende mußten schon die ganze zeit abdrücken). Die unverschämtheit an dem Text ist, das die GEZtapo diesen Umstand, das nun auch Privathaushalte zahlen müssen auf die Regierung ablenkt.
...dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat.
| Dabei wird verschwiegen, das die GEZ zu diesem Zeitpunkt ja schon eine bestehende Phatasiegebühr aus dem Hut gezaubert hatte. Anyway..... Ich hab kein Internet :ugly: @ DarkFacility Wer Radio und/oder "neuartiges Empfangsgerät" hat 5,52 TV = volle Gebühr = 17.-, aber HoHoHo, All inklusive. (Geändert von SPYcorp um 21:20 am Jan. 11, 2007)
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 21:13 am 11. Jan. 2007
das steht doch drinne: wer nen radio oder pc hat zahlt 5,52 wer nen radio/pc und tv hat zahlt 17,03 d.h. wenn du schon ne radio/tv kombi angemeldet hast, brauchste deinen pc nicht extra melden, haste noch gar nix gemeldet (inkl. radio) mußt du deinen pc melden ;)
-- Veröffentlicht durch eskimo am 21:09 am 11. Jan. 2007
Ich werde aus dem Text auch nicht schlau - bin auch schon auf die Idee gekommen, auf die GEZ Seite zu schauen, habe den Text auch gefunden, aber der ist sowas von wirr.... Dabei war mein Deutsch Abi eigentlich gar nicht mal schlecht....
-- Veröffentlicht durch SPYcorp am 21:08 am 11. Jan. 2007
Ähmmm.... wer hat den diesen wirren Mist geschrieben ? Ich raff das nicht, was es mir vermitteln soll. Also die Essenz aus dem Kauterwelsch im 1. Quote ist wohl, "Schonfrist ist vorbei, nun zahlt gefälligst" Crazy, wenn du alles richtig gequotet hättest, wäre der text auch verständlicher
20. Internet-PC - Neuartige Rundfunkgeräte Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder Neuregelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beschlossen. Der Staatsvertrag ist am 1. April 2005 in Kraft getreten. Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31. Dezember 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 1. Januar 2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 1. Januar 2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte. Die Nachfolgeregelung führt zu einer Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit in Bezug auf neuartige Rundfunkgeräte. § 5 Absatz 3 RGebStV sieht nunmehr vor, dass für so genannte „neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich“ unter den in Abs. 3 genannten Voraussetzungen keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist. Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung). In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 1. Januar 2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen. Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen. Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein herkömmliches Rundfunkgerät ist
| Auf Deutsch JA (Geändert von SPYcorp um 21:12 am Jan. 11, 2007)
-- Veröffentlicht durch crazy am 21:07 am 11. Jan. 2007
Also so wie ich es verstanden habe, gab es vor 2007 keine Gebührenpflicht und nun auch nicht, obwohl pc's als rundfunkgeräte bezeichnet werden "können". Außer man hat ne Tv/Radiokarte. Dann siehts nämlich anders aus.
-- Veröffentlicht durch eskimo am 21:05 am 11. Jan. 2007
Und das ganze bitte auf Deutsch? Ich bin Techniker und kein Jurist.... Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31. Dezember 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 1. Januar 2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. - das heist doch, dass man bisher nix zahlen musste, diese Freistellung nun aber entfällt - also wegfällt oder Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 1. Januar 2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte. Wie nun? Zahlen, nicht zahlen? (Geändert von eskimo um 21:08 am Jan. 11, 2007)
-- Veröffentlicht durch crazy am 21:00 am 11. Jan. 2007
Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31. Dezember 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 1. Januar 2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 1. Januar 2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte.
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Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein herkömmliches Rundfunkgerät ist.
| Quelle: gez.de
-- Veröffentlicht durch eskimo am 20:52 am 11. Jan. 2007
Weis jemand von euch, wie das ganze mit den GEZ Gebühren für PC`s mit Internetanschluss aussieht? Ich habe mir nämlich jetzt auf meine Studentenbude einen Alice DSL - Anschluss bestellt. Fernseher und Radio habe ich nicht, ich schaue wenn DVD`s am Rechner oder TV im Gemeinschaftsraum. Mich würds nur interessieren, ob ich den DSL Anschluss anmelden muss. Bzw. was mich auch rein des Interesses wegen interessieren würde ist, ob die von der GEZ irgendwie spitz bekommen könnten, dass ich nen DSL Anschluss habe. (Wenn ich mich anmelden muss, melde ich mich natürlich an - muss eh nichts bezahlen, da ich den Bafög Höchstsatz bekomme, aber interessant wäre es dennoch).
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