Ein Ausdruck des Beitrags mit 15 Antworten ergibt bei 3 Antworten pro Seite ca. 5 DIN A4 Seiten. Das entspricht bei 80 g/m² ca. 24.95 Gramm Papier.
-- Veröffentlicht durch ueker123 am 10:39 am 1. Nov. 2006
Hmmm. Naja: Board 100 CPU: 80 Graka: 90 Ram: 90 Gehäuse: 60 Mehr hatte ich nicht erwartet!!
-- Veröffentlicht durch Puccini am 10:14 am 1. Nov. 2006
Wäre es für dich net sowieso besser wenn der Deal platz?:noidea: Ich find 441€ für so einen top rechner recht mager ;) ich wäre froh wenn da nix zustande kommt.:punk:
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:36 am 31. Okt. 2006
Zitat von Laude um 7:03 am Okt. 31, 2006 Wenn er sich darauf einlässt kannst du mit ihm vereibaren den Kauf rückgängig zu machen. Schriftlich! Oder du schreibst es in die Mahnungen dürfte dann wohl nach der ditten Mahnung rechtswirksam sein.
| unsinn: setz ihm eine frist zur annahme, hält er die nicht ein, kannst du vom KV zurücktreten
-- Veröffentlicht durch Hitman am 10:42 am 31. Okt. 2006
Sprechen wir mal im ernst: DU kannst gar nichts machen. DU darfst ja noch nichtmals was verkaufen bei Ebay. Von daher dürften einzig deine Eltern , über die bestimmt der Ebay Account läuft hm? , was machen. Sollte das nicht der Fall sein und das DEIN Ebay Account sein kannst du rein nada machen. Der Kaufvertrag ist nämlich nicht zustande gekommen weil er illegal ist da er gegen Ebay-Klauseln verstößt. Sollte sich daher jemand deiner Verwandten oder älteren Freunde finden die den Ärger für dich mitmachen und das auf sich ziehen kann was gemacht werden. Andernfals ist das einfach nur wie schon anderswo geschrieben pp. PS: Ich hinterlasse keine Spuren, ich töte lautlos und sauber. Fragen unter meiner E-Mail Adresse. Bankdaten nur bei Interesse. Bei Nicht-Einhaltung des Vertrages mit mir sofortige Exekution des Auftraggebers.
-- Veröffentlicht durch Laude am 7:03 am 31. Okt. 2006
Den Computer darfst du eigentlich nicht weiter verkaufen, denn der Kaüfer hat ja ein Recht darauf auch wenn er das Paket nicht entgegengenommen hat. Du solltest ihm Mahnungen schicken und mit dem Anwalt drohen. Wenn es hart auf hart kommt wirst du wohl alles an Geld von ihm bekommen (außer der ist nicht zahlungsfähig und hat auch noch wo anders die Finger gehoben), allerdings ist die Frage ob sich das Lohnt. Wenn er sich darauf einlässt kannst du mit ihm vereibaren den Kauf rückgängig zu machen. Schriftlich! Oder du schreibst es in die Mahnungen dürfte dann wohl nach der ditten Mahnung rechtswirksam sein.
-- Veröffentlicht durch SenSej am 23:30 am 30. Okt. 2006
Zitat von Hitman um 21:31 am Okt. 30, 2006 Was zahlst du dass ich ihn ausfindig mache und eliminiere? Wird aber nicht billig....
| ich hätt da auch noch einen :ultragoil:
-- Veröffentlicht durch AssassinWarlord am 23:13 am 30. Okt. 2006
errinnert mich doch gleich wieder an Hitman 1 ^^ das schöne sniper im koffer und so :biglol: *spielrauskram*
-- Veröffentlicht durch ueker123 am 21:36 am 30. Okt. 2006
Zitat von Hitman um 21:31 am Okt. 30, 2006 Was zahlst du dass ich ihn ausfindig mache und eliminiere? Wird aber nicht billig....
| Kommt drauf an wie! :-P
-- Veröffentlicht durch Hitman am 21:31 am 30. Okt. 2006
Was zahlst du dass ich ihn ausfindig mache und eliminiere? Wird aber nicht billig....
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 21:07 am 30. Okt. 2006
wenn du abgesehen von den ebaygebühren ernsthaft etwas zurück haben willst, dann fahr entwerder bei ihm vor oder nimmt dir gleich einen anwalt und zieh vor gericht (und das als minderjähriger bei ebay :lolaway:). also bleibt nur das vorbeifahren. :biglol:
-- Veröffentlicht durch ueker123 am 20:06 am 30. Okt. 2006
Ja gut, aber das ist ja nunmal nicht alles. Die Versandkosten welche mit knapp 20 Euro zu buche geschlagen haben kommen noch oben drauf. Und der Wertverlust bei dem Sys über 2 Monate ist auch nicht zu missachten!
-- Veröffentlicht durch Schermi74 am 19:27 am 30. Okt. 2006
Was kann ich tun, wenn der Käufer nicht bezahlt? Für den Umgang mit unzuverlässigen Käufern bei eBay gibt es spezielle Regeln. Wenn der Käufer nicht bezahlt, obwohl Sie ihn mehrfach dazu aufgefordert haben, steht es Ihnen selbstverständlich frei Ihre Forderung auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Sie können bei eBay aber auch eine Gutschrift Ihrer Verkaufsprovision beantragen. Wichtig: Sie müssen die vorgeschriebene Schrittfolge und den Fristenrahmen genauestens einhalten, um eine Gutschrift Ihrer Verkaufsprovision beantragen zu können. Außerdem sollten Sie andere Mitglieder auf einen unzuverlässigen Käufer hinweisen. Lassen Sie den Vorfall unbedingt in Ihre Bewertung für diesen Käufer einfließen.
| Hier der Link Wegen den Unkosten würde ich mal firekt an ebay schreiben. (Geändert von Schermi74 um 19:32 am Okt. 30, 2006)
-- Veröffentlicht durch The Papst am 18:57 am 30. Okt. 2006
Dazu sag ich nur eins PP;)
-- Veröffentlicht durch Jim am 18:40 am 30. Okt. 2006
Steht da nix in den AGB´s von Ebay????
-- Veröffentlicht durch ueker123 am 18:27 am 30. Okt. 2006
:nabend: Leute, ich hab ein Problem mit einem unzuverlässigem Ebaykäufer und frage hier nach Rat, was ich am besten machen soll. Hier erstmal die Auktion: Klick PS: Ein bisschen schmalzig aber was soll's! :wayne::lol: Also erstmal möchte ich beschreiben wie es überhaupt dazu gekommen ist, das sich per Nachnahme versendet habe, wobei ich dazu sagen muss, dass mein Glaube an das "Gute" im Menschen wieder einmal ein bisschen geschwächt wurde. Als erstes ist die Auktion ausgelaufen.;) Dann habe ich dem Käufer die Daten übermittelt. Der hat sich dann nach 1 Tag schon sofort gemeldet und fragte mich ob es nicht möglich sei, dass ich das Paket als Nachnahmepaket losschicke. Eigentlich mache ich sowas nicht und hatte mir auch vorgenommen erst eine Vorrauszahlung des Portos und eine Anzahlung zu kassieren, aber weil es schnell gehen soltle habe ich dadrauf dann doch verzichtet. Dann bin ich in den den Urlaub und konnte daher erst Ende der Woche abschicken weshalb ich ihm meine Handynummer geschickt habe, wodrüber bisher auch alles weitere gelaufen ist. Er hat mir in der SMS mitgeteilt, dass es besser wäre das Paket an seinen Nachbar zu senden, da er morgens nie zuhause wäre. Da die Adresse auch nach Karte direkt neben seinem Haus auf der anderen Straße liegt (nach map24) habe ich mich auch darauf eingelassen, nett wie ich ja bin.:bonk: Als ich schließlich wieder da war, schickte ich das Paket los mit der Nachnahmesumme von 461€ wegen den erhöhten Portokosten. Trotz etlichen SMS und Anrufen habe ich ihn bisher nicht erreicht bzw. er hat nicht geantwortet!! Mein Paket wird jetzt von DHL zurückgesendet und ob ich dafür nochmal extra blechen darf weiß ich bis jetzt noch nicht. Der Kerl hat ein privates Bewertungsprofil mit 2 positiven. Darauf habe ich zuerst nicht geachtet, denn ich bin davon ausgegangen, dass man ein privates Bewertungsprofil erst ab 100 positiven unx minimal 98 % pos. einrichten kann. Also alles in allem: Was sollte ich jetzt machen? Was kann ich mir denn eigentlich an Kosten von ihm einholen? Ebaykosten, Porto, Arbeitsaufwand und Wertverlust. Des weiteren die Frage ob ich das System in der Zeit in der er noch nicht geantwortet hat anderweitig verkaufen darf. Schonmal danke für eure Tipps. Fabian (Geändert von ueker123 um 18:30 am Okt. 30, 2006)
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