eBay Kauf Rückabwicklung

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-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:35 am 27. Sep. 2006

ja mach das und lass dich auf keine diskussionen ein...

9 euro sind 9 euro


-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 16:05 am 27. Sep. 2006


Zitat von spraadhans um 15:55 am Sep. 27, 2006
dann hast du ihn nicht einfach nur "zurückgeschickt", sondern von deinem anspruch aus der gesetzlichen sachmängelhaftung gebraucht gemacht.

damit gilt, wie ich schon weiter oben gesagt habe, § 439 BGB.

Berufe dich darauf und verlange die 9 Euro zurück!



werd ich machen, mal gucken wie die auf meine Mail reagieren:thumb:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:55 am 27. Sep. 2006

dann hast du ihn nicht einfach nur "zurückgeschickt", sondern von deinem anspruch aus der gesetzlichen sachmängelhaftung gebraucht gemacht.

damit gilt, wie ich schon weiter oben gesagt habe, § 439 BGB.

Berufe dich darauf und verlange die 9 Euro zurück!


-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 15:47 am 27. Sep. 2006

ne ich hab eigentlich nur den Brenner zurück geschickt, weil er defekt war. Ob ich jetzt vom Widerrufssrecht oder von der Garantie Gebrauch gemacht habe ist "Auslegungssache", würde ich sagen:lol:

Ich hab denen geschrieben, dass der Brenner kaputt ist. Also zurück geschickt mit ausgeülltem Garantiedings (da war extra noch zum Ankreuzen, ob ich einen neuen haben will oder nicht, hab ich ja angekreuzt) und jetzt ne Gutschrift auf meinem Konto erhalten.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 14:13 am 27. Sep. 2006

ja das stimmt schon, aber er sagt doch, dass er von seinem widerrufsrecht gebrauch gemacht hat.

beides kann ich nicht gleichzeitig geltend machen


-- Veröffentlicht durch Menace am 11:22 am 27. Sep. 2006

hmm, stimmt so war das glaub gedacht... :noidea:


-- Veröffentlicht durch ueker123 am 10:22 am 27. Sep. 2006

Also ich kenne das nur so, dass der Verkäufer bei Umtausch wegen defekter Ware die Versandkosten zu tragen hat!!!

Das mit den erwähnten 40 Euro bezieht sich normalerweise auf die Rückgabe der Ware innerhalb der 14 Tage!!


-- Veröffentlicht durch Subseven am 10:00 am 27. Sep. 2006

Aber dadurch dasses Teil ja defekt war konnte er ja nichts dafür deswegen gehn die Kosten eigentlich an der Verkäufer.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 9:49 am 27. Sep. 2006

bei einem sachmangel hat der verkäufer alle kosten der nachbesserung zu tragen,  § 439 BGB

wenn du "nur" von deinem widerrufsrecht gebrauch gemacht hast, ist das wohl leider pech...



(Geändert von spraadhans um 9:53 am Sep. 27, 2006)


-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 9:21 am 27. Sep. 2006

ja das habe ich ja; das ganze hat zwar insgesamt länger gedauert weil der Laden die 1,5 Wochen nach dem Kauf Urlaub hatte. Aber die meine Reklamation ist in den 2 Wochen geschickt wurden und ich glaube die haben mir in den 2 Wochen auch geantwortet.


-- Veröffentlicht durch The Papst am 9:16 am 27. Sep. 2006

Das ist glaube ich nur der Fall, wenn man vom 14 tägigen Rückgaberecht gebrauch macht oder:noidea:


-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 9:16 am 27. Sep. 2006

also der Brenner ist mittlerweile wieder da und die Portokosten fürs zurück Schicken hat der Verkäufer übernommen; der hat das per DHL abholen lassen.

Aber trotzdem hab ich jetzt 9 Euro weniger und immer noch keinen DVD-Brenner:(:lol:


-- Veröffentlicht durch Subseven am 9:12 am 27. Sep. 2006

Wäre doch aber trotzdem unfair oder?
Also wenn du bei dem Verkäufr richtig druck machst klappt das schon, es wäre ja ne Frechheit wenn man dir nen Kaputtest teil schickt und für deren Dummheit musst du dann zahlen.


-- Veröffentlicht durch Menace am 9:08 am 27. Sep. 2006

hast du den brenner zurückgeschickt?! oder haste den noch?

normal ist es doch so, dass der händler die versandkosten erst ab einem bestimmten warenwert, 40 - 50 € glaub, zurückerstattet.
vorher geht`s zu lasten des kunden :noidea:


-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 8:45 am 27. Sep. 2006

thx:):thumb:


-- Veröffentlicht durch Subseven am 21:42 am 26. Sep. 2006

Also normalerweise muss der Verkäufer die 9€ bezahlen, da er ja daran "schuld" ist das du einen schaden erlitten hast.
Hatte mal was ähnliches, aber da war es meine Schuld weil ich nicht verischerten Versand genommen hatte.


-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 21:13 am 26. Sep. 2006

:moin:

Also ich hab bei eBay nen DVD-Brenner für 25 Euro exkl. bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft. Die Versandkosten waren aber schlappe 9 Euro.

Nun kam der an und war defekt. Ein paar Tage probiert zu reparieren - erfolglos also zurück damit. Ich hab jetzt eine Gutschrift von 25 Euro auf meinem Konto erhalten, aber das ist es nicht was ich will. Ich hab sogar extra angekreuzt, dass ein Ersatzgerät erwünscht ist.

Muss ich jetzt auf den 9 Euro Porto sitzen bleiben oder kann ich die noch einfordern? Weiß jemand, wie da die Rechtslage ist?:noidea:


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