Ebay hilfe

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Ein Ausdruck des Beitrags mit 13 Antworten ergibt bei 3 Antworten pro Seite ca. 5 DIN A4 Seiten. Das entspricht bei 80 g/m² ca. 24.95 Gramm Papier.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 9:53 am 26. Sep. 2006


Zitat von Jim um 8:18 am Sep. 26, 2006
Der Text müßte rechtlich gesehen am Ende der Auktion geschrieben werden! Und zwar in gut leserlicher Schrift! Mind. Gröe 12 Arial oder so.:thumb:



der text musss rechtlich gesehen nirgendwo stehen, nur gilt dann halt das sachmängelhaftungsrecht.

von daher ist das mit den abmahnungen auch quatsch


-- Veröffentlicht durch Jim am 8:18 am 26. Sep. 2006

Der Text müßte rechtlich gesehen am Ende der Auktion geschrieben werden! Und zwar in gut leserlicher Schrift! Mind. Gröe 12 Arial oder so.:thumb:


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 23:58 am 25. Sep. 2006

Wieso verschickt man Hardware unversichert (scheinbar vom Preis her als DHL- Päckchen) :crazy:

20 Cent weniger und es wäre ein versichertes Hermes- Paket, der Transportschaden wäre innerhalb von 1- 2 Wochen abgewickelt und alle wären glücklich .... :buck:


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:47 am 25. Sep. 2006

Steht doch sowohl im Text als auch in der Antwort auf eine Frage drin, daß keine Garantie gegeben wird und die Karte ist sogar als "defekt" ausgewiesen. Was soll er da machen???


-- Veröffentlicht durch Jim am 23:15 am 25. Sep. 2006

Schreib in Zukunft den Text dazu!
Dann bist Du auf der Sicheren Seite!
Vor einiger Zeit gab es durch RA´s Abmahnungen, wenn die solche Auktionen ohne den Text fanden!
Gxldschnxixerei!


-- Veröffentlicht durch Puccini am 21:12 am 25. Sep. 2006

hm denk ich auch, wegen ~50Euro werden die ja nicht gleich bei mir zu Hause antanzen..gibts ganz andre Leute, die nicht zufrieden mit der Lieferung sind..wird halt wirklich am Transport liegen, aber die Karte war ordentlich mit Luft-Bag und Zeitung verpackt, bei mir hat da nix gewackelt..naja eine negative Bewertung, damit kann man dann vielleicht noch leben,also abwarten!


-- Veröffentlicht durch CremeFresh am 20:36 am 25. Sep. 2006

warte es am besten mal ab!

ne musterlösung für solche fälle gibt es nicht.

und: keine aufregung - so schlimm und selten ist das nicht! hat er dir die karte schon zurückgeschickt?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 20:36 am 25. Sep. 2006

kann ich mir nicht vorstellen

man müsste dir schon nachweisen, dass das teil schon bei dir defekt war...

allerdings wirst du mit der bewertung leben müssen


-- Veröffentlicht durch Puccini am 20:34 am 25. Sep. 2006

die Artikelnummer ist: 290028109095

wird Ebay da was unternehmen?


-- Veröffentlicht durch DragonSkull am 16:08 am 25. Sep. 2006

richtig, deshalb warte ich ja auf die artikelnummer, dann aknn man sich das ja mal ansehen, ob er reagieren muss.


-- Veröffentlicht durch Jim am 15:00 am 25. Sep. 2006

Du meinst:
Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und jeglichen Umtauschrechtes! Verkauf ohne Garantie auf Funktion oder sonstige Rechte!


-- Veröffentlicht durch DragonSkull am 13:58 am 25. Sep. 2006

haste mal artikel nummer? dann kann man sich mal deinen text ansehehn.

Es ist immer wichtig, nur korrektre sachen reinzuschreiebn. und nicht vergesse darf man, dass jegliche gewährleistung/garabtie/ umtausch ausgeschlossen ist.


-- Veröffentlicht durch Puccini am 13:46 am 25. Sep. 2006

Ich hab einen Artikel bei Ebay versteigert, soweit so gut. Geld ist eingegangen und Packet wurde verschickt.

Dann ging der Ärger los. Der Käufer meinte der Artikel sei defekt, dabei hat er bei mir noch funktioniert. Ich hab hingeschrieben das ich keine Garantie geben kann, da es ja privatverkauf ist und so, aber der Käufer wollte davon nix wissen. nun meinte er er wendet sich an ebay. Was soll ich tun?? Was kann passieren?

Bitte helft mir.


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