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-- Veröffentlicht durch Svenauskr am 10:19 am 20. Sep. 2006
Ich glaube das Thema führt zu keinen weiteren sinnvollen Beiträgen. Ich persönlich finde deine Reaktion auch ein wenig überhastet, vorallem weil das Ende der Auktion noch so lange hin ist. Thread closed.
-- Veröffentlicht durch ueker123 am 10:09 am 20. Sep. 2006
Ach ja?? Also ich hatte eigentlich keine Lust wenn der Kerl am Ende ien Spaßbieter ist 25 Euro für Ebaygebühre aus dem Fenster zu scmeißen. Aber bitte. Ich habee diesbezüglich ein Problem und wollte ein paar Meinungen einholen (wofür ein Forum ja wohl auch da ist) Außerdem ist es defenetiv nicht verboten für Jugendliche den Account eines Erwachsenen zu nutzen. Es geht ebay nur darum, dass die einen haftbaren Besitzer haben. Ich handelte also mit dem Wissen meines Bruders und ich kenne kein Gesetz, dass es minderjährigen im Alter von 17 Jahren verbietet für privatzwecke Handel zu betreiben (abgesehen von Artikeln mit Alterbeschränkung)
-- Veröffentlicht durch Henro am 9:24 am 20. Sep. 2006
Zitat von ueker123 um 8:28 am Sep. 20, 2006
Zitat von Henro um 23:03 am Sep. 19, 2006 also bevor du dir solche gedanken machst würde ich mir an deiner stelle erstmal selbst an die nase fassen ... laut geltenden ebay agbs muss man das 18. lebensjahr vollendet haben um zu kaufen oder verkaufen. Also bist du nicht besser als jeder spassbieter oder solche typen die gerade erwähnte "maschen" abziehen. Im grunde kann ich auch 1mio auf deinen pc bieten ... ich müsste sie nicht bezahlen weil kein gültiger vertrag zustande gekommen ist da du noch gar nichts bei ebay zu suchen hast.
| Der Accout ist auch nicht auf mich angemeldet, sondern auf meinen Bruder. (Ist jetzt 21) Es steht aber nirgendwo in den Grundsätzen, dass ich dort keine Auktionen einstellen darf als Minderjähriger mit Erlaubnis, oder?? Nur er haftet dafür!! Also erstmal überlegen bevor man den Mund aufmacht!! edit: Juchh der Kerl wurde überboten. Damit hat sich mein Problem ja wohl gelöst!! (Geändert von ueker123 um 8:43 am Sep. 20, 2006)
| Du überleg dir vorher mal welchen ton du hier anschlägst ! Was dein Bruder macht ist nicht viel besser ... aber zumindest haftet jemand der volljährig ist dafür. Den account von Mama, Pappa oder den geschwistern zu benutzen weil man selbst noch minderjährig ist entspricht im übrigen auch nicht den ebay bestimmungen! Soweit ich mich erinnere muss ich als accountinhaber dafür sorge tragen das damit kein schund betrieben wird und/oder gesetzte gebrochen werden. Allem vorraus ist aber bei einem gebot von 200 euro auf so einen PC der grundgedanke dieses topics völlig verfehlt und zeugt einfach von ungedult und schwachen nerven. Daher ist das hier an sich völlig sinnlos und erzeugt im endeffekt nur unnötig co2.
-- Veröffentlicht durch Jim am 8:57 am 20. Sep. 2006
Hoffentlich kommt er ned wieder!:thumb: Will Dir ja keine Angst machen, aber man weiß ja nie so recht!:lol:
-- Veröffentlicht durch ueker123 am 8:28 am 20. Sep. 2006
Zitat von Henro um 23:03 am Sep. 19, 2006 also bevor du dir solche gedanken machst würde ich mir an deiner stelle erstmal selbst an die nase fassen ... laut geltenden ebay agbs muss man das 18. lebensjahr vollendet haben um zu kaufen oder verkaufen. Also bist du nicht besser als jeder spassbieter oder solche typen die gerade erwähnte "maschen" abziehen. Im grunde kann ich auch 1mio auf deinen pc bieten ... ich müsste sie nicht bezahlen weil kein gültiger vertrag zustande gekommen ist da du noch gar nichts bei ebay zu suchen hast.
| Der Accout ist auch nicht auf mich angemeldet, sondern auf meinen Bruder. (Ist jetzt 21) Es steht aber nirgendwo in den Grundsätzen, dass ich dort keine Auktionen einstellen darf als Minderjähriger mit Erlaubnis, oder?? Nur er haftet dafür!! Also erstmal überlegen bevor man den Mund aufmacht!! edit: Juchh der Kerl wurde überboten. Damit hat sich mein Problem ja wohl gelöst!! (Geändert von ueker123 um 8:43 am Sep. 20, 2006)
-- Veröffentlicht durch Jim am 8:11 am 20. Sep. 2006
Sittenwidrige Verträge meint Ihr oder?
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 23:37 am 19. Sep. 2006
da hat henro absolut recht (hatte ich garnicht dran gedacht).
-- Veröffentlicht durch Henro am 23:03 am 19. Sep. 2006
also bevor du dir solche gedanken machst würde ich mir an deiner stelle erstmal selbst an die nase fassen ... laut geltenden ebay agbs muss man das 18. lebensjahr vollendet haben um zu kaufen oder verkaufen. Also bist du nicht besser als jeder spassbieter oder solche typen die gerade erwähnte "maschen" abziehen. Im grunde kann ich auch 1mio auf deinen pc bieten ... ich müsste sie nicht bezahlen weil kein gültiger vertrag zustande gekommen ist da du noch gar nichts bei ebay zu suchen hast.
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 23:03 am 19. Sep. 2006
Nö ... Angenommen, der hat 200 Euro geboten. Wenn jetzt "jemand" 1000€ bietet, wird das max- Gebot ja nur um 1€ überboten - aktuell sind dann also 201 Euro und man weiß, dass der andere 200€ geboten hat. Also KANN man sein Gebot zurückziehen und 200€ bieten - weil das andere Gebot früher kam, zählt es .... ;)
-- Veröffentlicht durch ueker123 am 22:56 am 19. Sep. 2006
Steht denn hinterher noch da, wie groß das Gebot des Meistbietenden war??
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 22:55 am 19. Sep. 2006
Zitat von DragonSkull um 22:49 am Sep. 19, 2006 und in der letzten zeit ist ebay ganz schön stark auf der jagd nach solchen leuten ums ergebniss zu pushen... bin leider auch angeblich in deren augen gekommen, und haben mich ohne vorwarning gesperrt....
| Das is ja nicht zum pushen ... :P Assi isses natürlich, erst das max. Gebot rauszufinden und dann 1 Cent weniger zu bieten .... ;)
-- Veröffentlicht durch DragonSkull am 22:49 am 19. Sep. 2006
und in der letzten zeit ist ebay ganz schön stark auf der jagd nach solchen leuten ums ergebniss zu pushen... bin leider auch angeblich in deren augen gekommen, und haben mich ohne vorwarning gesperrt....
-- Veröffentlicht durch ueker123 am 22:46 am 19. Sep. 2006
Ist nur nicht erlaubt, bzw. möglich innerhalb der letzten 24 Stunden!!
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 22:42 am 19. Sep. 2006
Lass nen Kumpel 5000 Euro drauf bieten und guck, ob der "neue" immernoch höchstbieter ist - wenn ja, isses ein Spaßbieter, wenn nicht, weißt du, wie hoch er geboten hat. Dann Gebot zurückziehen und alles ist gut .... :blubb:
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 21:21 am 19. Sep. 2006
@eskimo du hast scheinbar keine ahnung, denn das ist nicht so einfach wie du das hier schilderst. der prozess des "ebay-gebühren-wiederbekommens" dauert mind. einen monat (4 wochen - setz sich aus automatisch festgelegten fristen im ebay system zusammen), aber sehr wahrscheinlich noch länger (stichwort: auf geld warten, emailverkehr, etc.). und wenn der zweitbieter das nicht will, dann muss man da durch, sonst sind die gebühren weg (nicht gerade wenig bei einigen hundert euro endpreis) und außerdem riskiert er dann auch noch eine schlechte bewertung. ich würde hier also auch eher darauf hoffen, dass er von einem (erfahreneren) bieter in letzter minute überboten wird oder halt dem folgen, was ich zuvor geschrieben habe.
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 21:16 am 19. Sep. 2006
du weinst jetzt nicht wegen dem allgemeinen preisverfall und das nicht vorher informieren, dass ne neue generation an cpu's am start ist oder? :noidea:
-- Veröffentlicht durch ueker123 am 20:57 am 19. Sep. 2006
Danke erstma für die Tips. Das Probleme ist, dass ich wenn das Teil noch länger hier rumstehe garnix mehr dafür kriege. Das werden so schon nicht mehr als 400 Euro sein. Als ich den Opti vor 8 Wochen gekauft habe stand der Tray bei GH noch mit 178 drinnen jetzt mit 99!! (Geändert von ueker123 um 20:58 am Sep. 19, 2006)
-- Veröffentlicht durch eskimo am 20:50 am 19. Sep. 2006
Also mir wäre das egal, wieviele Bewertungen der Typ hat! Ware wird erst abgeschickt, sobald das Geld da ist und wenns ankommt, dann passt doch eh alles wunderbar. Falls nicht, dann bekomme ich mein Geld eben über Ebay zurück (also die Angebotsgebühren) und kann den Artikel nochmal anbieten oder an den unterlegenen Bieter verkaufen. Also alles kein Problem und vermutlich wird der eh noch überboten!
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 20:39 am 19. Sep. 2006
wenn du es nicht riskieren willst, dann streiche sein gebot und setze ihn auf deine liste mit unzulässigen bietern (nur gebot streichen reicht nicht, denn dann kann er einfach ein neues abgeben soweit ich weiss, hab gerade das selbst noch nicht probiert). da gibt es die entsprechenden links: click! desweiteren empfiehlt es sich einen eingeschränkter käuferkreis einzurichten, um gleich die schlimmsten bieter von vornherein auszuschließen (auch obigem link folgen!). :thumb:
-- Veröffentlicht durch Jim am 20:13 am 19. Sep. 2006
Wünsch Dir glück, hast ja noch Zeit! Erst Knete, dann Ware! Falls es klappt, aber das weißte ja.
-- Veröffentlicht durch Matz am 20:06 am 19. Sep. 2006
Hi woher hast du diesen geilen Jägermeister Sticker?
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 19:32 am 19. Sep. 2006
warte doch erstmal ab, noch läuft die auktion und der nick läßt nur in seltenen fällen einen schluß auf den user selbst zu :thumb:
-- Veröffentlicht durch poschy am 19:25 am 19. Sep. 2006
einfach weiter steigern lassen, wenn ers dann kauft is okay, wenn nicht einfach hinther den 2t höchsten fragen ob er noch interesse dran an... wenn nicht einfach ebay anschreiben und fragen ob du die auktionskosten wegen spassbieter zurück bekommst... ebenfalls würd ich noch n satz ala "spassbieter bekommen post vom Anwalt" reinschreiben?
-- Veröffentlicht durch hallo am 19:24 am 19. Sep. 2006
die auktion läuft doch noch ?! warte doch einfach mal wenns en spassbieter ist haste halt pech bei ebay gibts doch die option keine user mit 0 bewertungen zuzulassen ansonste: jeder hat mal angefangen und solange du nur vorkasse nimmst kanns dir doch auch egal sein ?!
-- Veröffentlicht durch ueker123 am 19:18 am 19. Sep. 2006
Hi Leute, Schaut mal bitte in meine Auktion!! Klick Ich habe dort als Höchstbietenden einen mit den Namen "gesprengt" und der hat 0 Bewertungen. Sieht für mich stark nach einem Spaßbieter aus. Was kann ich da machen, bzw. kann ich feststellen, ob der noch auf andere Auktionen geboten hat?? Den Betrag, den er eingegeben hat, kann ich ja leider nicht feststellen und streichen darf ich nach den Grundsätzen sein Gebot auch nicht, sonst hat er Anspruch auf den Artikel zu seinem Höchstgebot!! Wie würdet ihr reagieren?? (Geändert von ueker123 um 19:18 am Sep. 19, 2006)
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